Matthias Lammert
Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Stephan Wefelscheid von der Gruppe FREIE WÄHLER vor. (Zuruf aus dem Hause) – Nein, das war gerade noch just in time. Wir sind großzügig. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oster, es geht genau um die Problematik, dass das Steuerrecht das aktuell nicht hergibt. Sie haben das Finanzgericht erwähnt. Das Problem lässt sich lösen, indem Du das Gesetz änderst. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Das ist die Intention, dass Ihr noch mal das Gesetz ändert. Es gab Steuerberater, die versucht haben, es darunter zu subsumieren. Es ergibt aus meiner Sicht auch deswegen Sinn, weil sie es auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen können. Warum sollen sie dann nicht die Kosten, die Sie vom Staat in Rechnung gestellt bekommen für die Straße, weil Sie Eigentümer sind – sie haben Eigentumsbezug –, letztlich nicht steuerlich geltend machen? (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Der Bundesfinanzhof hat gesagt: Geht nicht. Das ist die Intention des Anliegens, dass das Land sich dafür einsetzt, wenn wir schon das einzige Land sind, das noch Straßenausbaubeiträge erhebt, dass dann wenigstens das Steuerrecht entsprechend geändert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger, die Eigentum haben, die die Bescheide bekommen, die es bezahlen müssen, das wenigstens steuerlich geltend machen können. Dass das aktuell nach der Gesetzeslage nicht geht, ist unstreitig, aber wir wollen gerade die Änderung des Gesetzes. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)
