Nicole Steingaß
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Wir haben hier viel selbst unternommen. Wir arbeiten mit den Partnern der Selbstverwaltung ganz eng zusammen. Wir bringen gegenüber dem Bund im Rahmen der MPK, über den Bundesrat und natürlich auch über die Gesundheitsministerkonferenz unsere Forderungen gemeinsam mit den anderen Ländern immer wieder ein und bringen sie dem Bund gegenüber zum Ausdruck. Selbstverständlich werden wir das auch in Zukunft weiter tun, und wir werden uns dafür einsetzen, weil uns die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen natürlich ein ganz besonderes Anliegen ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vieles wurde bereits gesagt und erläutert zu den Zuständigkeiten und Verbesserungen, die sich bereits ereignet haben. Ich gehe deshalb nicht mehr auf alles ein. Ich möchte sagen, dass ganz aktuell die Gesundheitsministerkonferenz in Weimar tagt. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben dort einen Beschlussvorschlag eingebracht, der sich mit der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung befasst. Die Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie wurde auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart. Nun ist also der Bund am Zug. Die Länder haben ihre Position dazu deutlich gemacht. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenfalls teilen wir Ihre Auffassung, dass die derzeitige psychotherapeutische Bedarfsplanung besonders für Kinder und Jugendliche stark überarbeitungsbedürftig ist. Daher haben wir uns als Rheinland-Pfalz unter anderem schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der alten, der ehemaligen Bundesregierung stark eingesetzt und intensiv für eine Anpassung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung gearbeitet. Wir wollen die Versorgung der Patientinnen und Patienten und insbesondere der jungen Menschen verbessern. Auch hier ist die Problemlage bekannt, sie ist klar, und auch hier ist zunächst der Bund gefragt. Weiterhin wird ein Förderprogramm des Landes im Antrag gefordert, das Anreize zur Niederlassung setzen würde und setzen soll. Das geht aber an dem Versorgungsbereichsproblem eigentlich komplett vorbei; denn anders als im hausärztlichen Bereich, in dem es zahlreiche freie Arztsitze mit Schwerpunkt in ländlichen Regionen gibt und das Land mit einem Förderprogramm Anreize schaffen kann, würde ein Förderprogramm im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie aufgrund der begrenzten Niederlassungsmöglichkeiten am Ende verpuffen; denn derzeit gibt es deutlich mehr niederlassungswillige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als freie Sitze. Priorität muss deshalb zunächst die Reform der Bedarfsplanung haben, um zusätzlich neue Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen. Wie Sie sehen, gibt es vor allem auf Bundesebene viel zu tun. Dort sind die Probleme und die Themen bekannt. Es muss nun gehandelt werden. Ein bisschen Gesetzgebungskompetenz gibt es nicht. Deshalb ist die Bundesebene gefragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ungeachtet dessen haben wir als Landesregierung im Rahmen unser Zuständigkeiten und Möglichkeiten bereits viele Maßnahmen umgesetzt, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken und mit Präventionsmaßnahmen psychischen Krankheiten vorzubeugen, z. B. mit dem Projekt „Gesundheit für alle!“, das auf kommunaler Ebene niederschwellig Menschen, also auch Kinder und Jugendliche, anspricht, oder dem Projekt „Verrückt? Na und! Psychisch fit in der Schule“, das sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 1 3 richtet. Das Projekt ist außerordentlich wertvoll, weil es den Schülerinnen und Schülern, den jungen Menschen hilft, damit sie nicht stigmatisiert werden, einfache Beratungs- und Informationsmöglichkeiten erhalten und sich niederschwellig informieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die psychische Gesundheit liegt uns allen am Herzen. Deshalb wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiterhin aus sich heraus für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung aller Menschen in RheinlandPfalz, besonders der von Kindern und Jugendlichen, einsetzen. Der vorliegende Antrag geht fehl, weil er von falschen Voraussetzungen ausgeht und die falschen Schlüsse zieht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
