Benedikt Oster
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier ein paar Worte mehr zu dem Antrag, weil Sie gesondert auf die Einkommensteuer oder das Einkommensteuergesetz eingehen. Dennoch würde ich sagen, Ihr Antrag ist unverändert zu dem aus dem April 2024. Alter Wein aus neuen Schläuchen, so würde ich es in meiner Sprache zusammenfassen. Ich glaube, überzeugender und innovativer wird es auch nicht werden am heutigen Tag. Wir haben es gestern diskutiert, eben noch ein drittes Mal. Ihr Antrag fußt auf einem, ich würde sagen, bewussten Missverständnis; denn der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 2018 Ihre Frage, die Sie jetzt im Bundesrat geklärt sehen möchten, bereits geklärt. § 35 Einkommensteuergesetz bezieht sich auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Er hat dazu schon geurteilt, dass das, was Sie da fordern, das dann abzuschreiben, weder funktioniert noch rechtens ist. Deshalb sind Ihr Antrag und Ihre Bundesratsinitiative somit nicht sinnführend. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
