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Dr. Helmut Martin

CDU 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir seit Beginn des Jahres immer wieder im Plenum über Vorschläge für einen Bürokratieabbau debattiert. Das Thema verdient in der Tat unsere höchste Aufmerksamkeit; denn praktisch, um ein Beispiel zu nennen, bei jedem Unternehmensbesuch hören wir alle die Klagen über bürokratische Lasten. In der Verwaltung selbst gibt es inzwischen viele Stimmen, die anprangern, dass es zu komplizierte Verfahren, zu viele Vorgaben und zu oft Doppelbearbeitungen von Vorgängen gibt. Wenn wir Bürokratielasten abbauen, geht es also einmal darum, die Ressourcen nicht mehr werteverwaltend, sondern wertschöpfend einzusetzen, meine Damen und Herren. Es ist zudem wohl die einzige Wirtschaftsförderungsmaßnahme, die nicht nur kein Geld kostet, sondern sogar Geld einspart. (Beifall der CDU) Die Bürgerinnen und Bürger klagen über umständliche und oft nur noch schwer zu verstehende Verwaltungsprozesse. Es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man feststellt, dass aufgrund solcher negativer Erfahrungen bei so manchem der Eindruck des dysfunktionalen Staats entsteht und somit das Vertrauen und die Zustimmung zu unserem Staat leiden. Als CDU-Fraktion hatten wir im vierten Quartal letzten Jahres ein eigenes Konzept für einen systematischen Bürokratieabbau vorgelegt, über das medial berichtet wurde. Trotzdem haben einige im Plenum bei vorangegangenen Debatten immer wieder nach diesem Konzept gefragt, zum Beispiel Kollege von Heusinger. Daher stellt unser Begleitantrag noch einmal Kernelemente dieses Konzepts vor. Die Landesregierung hat im Herbst einen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau in der Presse präsentiert. Seitdem wird regierungsseitig – man erlebt das immer wieder – bei jeder sich bietenden Gelegenheit jenes Paket der ominösen 57 Maßnahmen als vermeintlich großer Schritt angepriesen. Grund genug also für uns, mit ausreichend zeitlichem Abstand einmal nachzufragen, was es mit den 57 Maßnahmen auf sich hat und wie der tatsächliche Stand ist. Was fällt auf beim Maßnahmenpaket und bei der Antwort der Landesregierung? Ein paar Beispiele: Bei den Antworten zu den Fragen 2 und 3 lesen wir, dass seit November 2023 ein politisches Lenkungsforum und ein agiles Team an dem Paket mit den 57 Maßnahmen gearbeitet haben. Meine Damen und Herren, in Baden-Württemberg wurde in gleicher Zeit ein Paket mit knapp 170 Maßnahmen erarbeitet. Zweites Beispiel, Antwort zu Frage 5: Das zeigt, dass der konkrete Austausch mit anderen Bundesländern bestenfalls spärlich erfolgte. Das deckt sich mit unseren Informationen aus benachbarten Bundesländern, die sich ihrerseits sehr intensiv dem Thema gewidmet haben und uns berichten, dass es praktisch keine Kontaktaufnahme aus Rheinland-Pfalz gab. Souverän und sinnvoll wäre es, wenn die Landesregierung prüft, welche gute Ideen aus einem anderen Land übernommen werden könnten. Nächstes Beispiel, Antwort zu Frage 8: Fünf von den immer wieder angepriesenen 57 Maßnahmen beruhen auf bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Wenn sich aber eine Landesregierung schon dafür lobt, dass sie gesetzliche Verpflichtungen erfüllt, dann lässt das tief blicken, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Zudem folgt aus Anlage 1 zur Antwort, dass die Maßnahmen 4, 6 und 7 gar nicht von der Landesregierung bzw. in Landeskompetenz umgesetzt werden können, sondern die Vorschläge – ich zitiere – an die Bundesregierung weitergegeben wurden, „da für eine Umsetzung der Maßnahme ausschließlich Bundesgesetze geändert werden müssen.“ Meine Damen und Herren, mit dem Trick kann ich jedes Paket open end aufblasen. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, da wurde ein Päckchen zum angeblichen Paket aufgemöbelt, um die Landesregierung besser dastehen zu lassen, als sie tatsächlich ist. Unberührt bleibt, dass das Paket sicherlich auch sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen enthält. Ein Kernproblem sehen wir aber darin, dass sich die Landesregierung ausschließlich mit dem Bestand an Regelungen befasst, nicht aber mit der Frage, wie ein künftiger Bürokratieanstieg verhindert werden soll, und nicht mit der Frage, wie beim Vollzug der Gesetze ein bürgerund wirtschaftsfreundliches Vorgehen der Behörden sichergestellt und gefördert werden kann. Unser Konzept geht die Aufgabe stattdessen systemisch an und enthält konkrete Vorschläge, wie parallel zum Abbau entbehrlicher Regelungen neuer Bürokratieaufwuchs gestoppt werden kann und wie es erreichbar wird, dass beim Gesetzesvollzug die Kriterien pragmatisches Vorgehen, bürger- und wirtschaftsfreundliche Entscheidungen beachtet werden. Meine Damen und Herren, eines ist doch erwiesen, bisher haben alle Entbürokratisierungspakete und -gesetze nicht verhindert, dass es zeitgleich zu einem Anstieg des Erfüllungsaufwands gekommen ist. Deshalb müssen wir neue Wege gehen, und unser Antrag beschreibt zentrale Eckpunkte genau eines solchen Wegs. Neue Gesetze, die bürokratische Lasten enthalten, müssen künftig in der Gesetzesbegründung erläutern, warum es nicht mit weniger Bürokratie geht und welche Alternativen dazu geprüft wurden. Bei neuen Gesetzen mit bürokratischen Belastungen muss die Regel Onein-one-out gelten, also neue Belastungen nur, wenn im Gegenzug andere abgebaut werden. Zusätzlich sind belastende Gesetze mit einer Evaluierungspflicht nach angemessenem Zeitraum zu versehen. So wird verhindert, dass Bürokratielasten quasi kraft Gewohnheit dauerhaft bleiben, obwohl sie längst entbehrlich wären. Ein weiterer Aspekt bezieht sich auf den Gesetzesvollzug; denn natürlich sehen viele Gesetze Ermessensspielräume vor und eröffnen gewisse Entscheidungsalternativen. Also müssen wir die Entscheiderinnen und Entscheider motivieren, wirtschaftliche Kriterien, Pragmatismus sowie Bürger- und Unternehmensfreundlichkeit im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu berücksichtigen. Wir hatten in einem vorangegangenen Antrag dazu zunächst auf beurteilungs- und disziplinarrechtliche Schritte verwiesen. Die Anhörung zu dem Antrag hat ergeben, dass zusätzlich weitere Anreize sinnvoll wären, und daher ist unser Antrag in dem Punkt geöffnet worden. Meine Damen und Herren, über alledem steht aber ein Wechsel im Mindset; denn Bürokratie entsteht oft aus einem Misstrauen und dem Bedürfnis heraus, alle Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Daher gilt, wenn wir nicht bereit sind, künftig mehr Vertrauen zu wagen, dann werden wir beim Bürokratieabbau scheitern. Daher ist das das Leitmotiv all unserer Aktivitäten zu dem Thema: mehr Vertrauen wagen. Meine Damen und Herren, trauen wir uns? Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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