Peter Stuhlfauth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ohne die Berliner Museumsinsel nicht denkbar. Die Museumsinsel mit ihren fünf Kulturhäusern ist Welterbestätte. Insgesamt verfügt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz neben Bibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen über 21 Museen, in denen über 5 Millionen Objekte aus Kunst, Archäologie und Ethnologie bewahrt werden. Wie der offiziellen Internetseite zu entnehmen ist, verzeichnete die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2024 in den Staatlichen Museen zu Berlin und dem Musikinstrumentenmuseum insgesamt rund 3,7 Millionen Besucher. Die Sammlungen genießen weltweite Anziehungskraft. Die AfD-Fraktion hatte für den Kulturausschuss am 6. März 2025 einen Antrag zur Strukturreform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingebracht. Für die Landesregierung stellte damals Staatssekretär Hardeck klar – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Obwohl alle Einrichtungen in Berlin beheimatet seien, werde die Stiftung vom Bund und allen Ländern gemeinsam getragen. Dies unterstreiche ihre gesamtstaatliche Bedeutung.“ Diese gesamtstaatliche Aufgabe sehen wir als AfD-Fraktion in der Tat, zumal auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz zeitweilig eine sehr enge historische Verbindung zum damaligen Königreich Preußen bestand. Mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815, also vor ziemlich genau 210 Jahren, wurde die Zuordnung des Rheinlands zu Preußen völkerrechtlich besiegelt. Der Oberpräsident und die staatliche Verwaltungsbehörde der Rheinprovinz hatten übrigens ihren Sitz in Koblenz. Der große Historiker Thomas Nipperdey, dessen dreibändiges Werk „Deutsche Geschichte 1800–1918“ als Standardwerk gilt, ordnete die Übertragung des Rheinlands an Preußen so ein – ich zitiere –: „Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalen Tatsachen der deutschen Geschichte, (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871.“ Preußen musste nun bestrebt sein, entweder Deutschland zu einigen oder die zwischen den preußischen Gebietsteilen liegenden Länder zu annektieren, oder beides, wie es dann auch kam. Wenige Monate vor der Reichsgründung weilte der preußische König, der spätere Kaiser Wilhelm I., im Rahmen des Deutsch-Französischen Krieges mit seinem Hauptquartier hier im Mainzer Deutschhaus. Der preußische Kanzler Otto von Bismarck bezog das Haus Kupferberg in Mainz. Bereits nach der Rheinkrise 1840 war die Stellung Preußens im Westen zunehmend als Wacht am Rhein wahrgenommen worden. (Zuruf des Abg. Stefan Thoma, FDP) Nach diesen Ausführungen ist es verständlich, warum sich der neue jährliche Festbetrag von Rheinland-Pfalz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf fast 1,3 Millionen Euro beläuft, während Bayern nicht einmal 200.000 Euro beisteuert. Staatssekretär Hardeck hat das in der Ausschusssitzung so erklärt – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Bayern identifiziere sich nicht in dem Maße wie beispielsweise Rheinland-Pfalz mit der Stiftung, das mit den preußischen Rheinlanden einen viel engeren Bezug zu Preußen habe.“ Fazit: Das Landesgesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist unspektakulär. Die entsprechenden Anpassungen bzw. Veränderungen halten wir für absolut richtig und sinnvoll. Deshalb wird die AfD-Fraktion dem Landesgesetz zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)
