Plenarprotokoll 8/111
16.07.2025 · 353 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (40)SPD (33)CDU (27)Die Linke (20)FDP (16)GRÜNE (15)fraktionslos (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zu 111. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 111., 112. und 113. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Ministerpräsidentin hat mit Schreiben vom 14. Juli 2025 um die Aufsetzung des Themas „M-V Plan 2035 – Bericht der Ministerpräsidentin über die Ergebnisse des Investitionsgipfels“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gebeten. Im Ältestenrat ist hierzu das Benehmen hergestellt worden, zu diesem Bericht eine Aussprache durchzuführen und diese als Zusatztagesordnungspunkt nach der Aktuellen Stunde aufzurufen. Weiterhin hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 in verbundener Aussprache zu beraten. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 111., 112. und 113. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Anne Shepley und den Abgeordneten Christian Albrecht für die 111., 112. und 113. Sitzung zu Schriftführern. Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5161 zum Thema „Die Uhr tickt – Klima schützen, Abkommen von Paris einhalten“ vor. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das auch so beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen. Im Juni hatte Geburtstag Sabine Enseleit. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und im Juli hatten Geburtstag Anne Shepley, Sebastian Ehlers, Nadine Julitz, Stephan Reuken, Jeannine Rösler, Mandy Pfeifer und Michael Meister. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“ beantragt. Aktuelle Stunde Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das auch so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bürger! Werte Eltern da draußen! Die Aktuelle Stunde „Keine staatlichen Übergriffe, keine Übergriffigkeit an unseren Schulen“ – laut Geschäftsordnung des Landtages sollen Angelegenheiten von aktuellem Interesse, zum Beispiel Äußerungen von Landespolitikern, von besonderer politischer Bedeutung Thema einer solchen Aktuellen Stunde sein. Und diese besondere Bedeutung, sehr geehrte Damen und Herren, ist hier gegeben, denn in den letzten Wochen wurden zwei Äußerungen/Entscheidungen der Landesregierung im Bereich Schule von Verwaltungsgerichten kassiert, und Innenminister Pegel und Bildungsministerin Oldenburg wurden von den Eltern regelrecht zurückgepfiffen. Das ist gut so, sehr geehrte Damen und Herren, das stärkt die Elternrechte. Und deshalb haben wir diese Aktuelle Stunde hier noch mal beantragt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern des Öfteren Thema dieses Plenums sind, ist gewiss nichts Außergewöhnliches. Denn ob Lehrermangel, Unterrichtsausfall, Gewalt und Drogenprobleme, in den Schulen in M-V läuft vieles nicht rund, werte Damen und Herren, was meine Fraktion auch schon des Öfteren hier vorgetragen hat in Form von Gesetzentwürfen und Anträgen, zuletzt die Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Land. Dass der Landesregierung jedoch eine zunehmende Übergriffigkeit in den Schulen unterstellt werden muss, sogar mehrfach gerichtlich bestätigt, das sollte uns allen zu denken geben, auch uns Eltern, werte Kollegen. Gerichte hatten festgestellt, dass Handlungen und Aussagen beispielsweise von Innenminister Pegel und Bildungsministerin Oldenburg gegenüber den Schülern und ihren Eltern völlig unverhältnismäßig waren. Das Bedenkliche daran ist, es bedurfte erst eines Gerichtsbeschlusses, dass die handelnden Akteure ihr Fehlverhalten vor Augen geführt bekommen haben und hoffentlich jetzt anders handeln werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das Gericht stellte im Fall Loretta B. gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, stellte das Gericht am 01.07. fest, dass die durchgeführte Gefährderansprache rechtswidrig war und die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Dieser Polizeieinsatz am Richard-Wossidlo-Gymnasium am 27.02.24 hatte bundesweit Schlagzeilen verursacht, nachdem ein Mädchen wegen privater TikTok-Posts aus dem laufenden Unterricht geholt wurde. Zum Hintergrund: Beim Schulleiter des Gymnasiums ging eine anonyme, mit Rechtschreibfehlern gespickte E-Mail ein, mit der der 16-jährigen Schülerin Loretta unterstellt wurde, sie würde staatsfeindliche Inhalte auf TikTok posten. Loretta schrieb Dinge wie „In Deutschland wird Deutsch gesprochen“, „nix yallah yallah“ oder „Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation“. Der Direktor leitete diese in denunziatorischer Absicht verfasste E-Mail, die im Übrigen aus Duisburg kam – (Daniel Seiffert, Die Linke: Mit Denunziationen kennt ihr euch aus.) da hat sich jemand sozusagen hingesetzt und versucht, Leute anzuschwärzen –, (Daniel Seiffert, Die Linke: Sonst macht ihr das immer.) leitete diese E-Mail an die Polizei weiter und bekam die Auskunft, dass es sich nicht um strafrechtlich relevante Posts handelt. Aber damit nicht genug, sehr geehrte Damen und Herren: Ohne vorher die Mutter zu informieren, bat der Schulleiter die Polizisten, noch mal an die Schule zu kommen. Er holte das Mädchen während des laufenden Unterrichts aus der Klasse und führte zusammen mit den Polizeibeamten eine Gefährderansprache durch. Als die Mutter dann am nächsten Tag beim Direktor nachfragte, auf welcher Grundlage dies denn alles passierte, meinte dieser, es gebe für solche Fälle eine klare Anweisung des Bildungsministeriums. Die Mutter war ratlos, wandte sich an die AfD-Fraktion. Wir haben das im Bildungsausschuss auf die Tagesordnung setzen lassen. Ich habe Innenminister Pegel dazu in der Befragung der Landesregierung befragt. Aber beide wiederholten ständig, dass der Schulleiter und die Polizeibeamten völlig korrekt gehandelt hätten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Der Mutter blieb also nichts anderes übrig, werte Kollegen, als Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, das die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen jetzt auch feststellte. Der renommierte Anwalt Professor Dr. Stark aus Köln, der selber Polizeibeamte ausbildet in Nordrhein-Westfalen, war ob des Verhaltens der Polizeibeamten fassungslos. Und noch fassungsloser war er, warum man nicht einfach eine einfache Entschuldigung seitens der Landesregierung vorbrachte, denn im ersten Verfahren wurde das noch eingefordert, hat man gesagt, okay, entschuldigen Sie sich jetzt, dann ziehen wir das Verfahren zurück. Es ging lediglich um die Rehabilitation der Schülerin. Dennoch führte der Prozessbevollmächtigte des Landes in dieser Verhandlung – ich war selber zugegen – aus, dass das Mädel selber die Öffentlichkeit gesucht hat. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, werte Kollegen, sie wenden sich, sie wenden sich an die Politik, die Bildungsministerin stellt sich hin, alles korrekt gelaufen, der Innenminister stellt sich hin, alles korrekt gelaufen. Was sollen die Eltern, was soll diese Mutter dann noch machen? Sie hat den Klageweg beschritten. (Torsten Koplin, Die Linke: Das sagten Sie bereits.) Dafür danke ich ihr noch mal an dieser Stelle, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) denn das war richtig und gut für alle Eltern hier in diesem Land. Man muss sich das als Vater oder Mutter mal vorstellen – Sie sind alle Eltern, wahrscheinlich viele von Ihnen –, da kriegen Sie von Ihrer Tochter, von Ihrem Sohn die Nachricht, dass sie heute aus dem Unterricht geholt wurden von drei Polizeibeamten wegen privater TikTok-Posts, in der Freizeit geschrieben, nicht während der Schulzeit, und dann rufen Sie beim Schulleiter an, und der sagt, ja, das ist so, das ist eine offizielle Anweisung des Bildungsministeriums. Sehr geehrte Damen und Herren, das kann es doch wirklich nicht sein, und deshalb ist es gut, dass diese Entscheidung da so getroffen ist – eine Rote Karte für die Landesregierung. Herr Minister Pegel, Sie haben noch die Möglichkeit, entschuldigen Sie sich bei der Mutter da draußen! Sie wird wahrscheinlich zuschauen hier. Das ist das Mindeste, was man jetzt von der Landesregierung hier erwarten kann nach diesem Gerichtsurteil. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Nikolaus Kramer, AfD: Genau! – Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht der einzige Fall. In Schulen wird die politische Auseinandersetzung der Parteien immer mehr hineingezogen, und die Lehrer sollen dafür sensibilisiert werden. Der Landesschülerrat fordert zwar, wenn er nicht gerade in Warnemünde am Strand feiert, die Abschaffung der Hausaufgaben, das Streichen von Fächern, keine Noten mehr in Sport, Musik und Kunst und fordert aber gleichzeitig – hört, hört! – mehr politische Bildung in den Schulen. Das passt doch irgendwie gar nicht zusammen. Da hat man doch den Eindruck, dass da vielleicht einer im Hintergrund die Hand geführt hat bei dieser Forderung, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Oh, ganz dünnes Eis! Ganz dünnes Eis! – Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Daniel Seiffert, Die Linke) dass der, dass der Landesschülerrat alles, weniger Unterricht will, aber mehr politische Bildung. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Daniel Seiffert, Die Linke: Respekt vor Schülern! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, das nehme ich Ihnen nicht ab. Und ich weiß auch, warum ich der Meinung bin, dass ein anderer geholfen hat. In diesem Plenum regt Rot-Rot an, das Schulgesetz zu ändern, Sie regen an, das Schulgesetz zu ändern. Und ich sage mal, was Sie fordern: mehr Einsatz der Lehrer bei der Vermittlung und Verteidigung demokratischer Grundwerte. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Ja, das ist auch richtig so! – Torsten Koplin, Die Linke: Sehr gut!) Das ist grundsätzlich richtig, sehr geehrte Damen und Herren, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Christian Albrecht, Die Linke) ich weiß aber oder ich kann mir vorstellen, was Sie damit bezwecken. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Wenn dazu auch die Chancengleichheit der Parteien gehört, Herr Barlen, haben Sie uns dabei an Ihrer Seite. (Julian Barlen, SPD: Nee, haben Sie nicht!) Wenn damit der Kampf, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn damit der Kampf gegen wirklichen, gegen wirklichen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus gehört, haben Sie uns dafür an Ihrer Seite. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig! – Julian Barlen, SPD: Genau darum gehts! Genau darum gehts!) Wenn Ihnen aber missfällt, wenn Ihnen aber missfällt, dass bei der letzten Juniorwahl 30 Prozent der Schüler in unseren Schulen AfD gewählt haben, und Ihnen im Hinblick auf die Landtagswahl 2026 jetzt schwant, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) dass es vielleicht doch keine so gute Idee war, das Wahlalter auf 16 abzusenken, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und Sie jetzt noch in die Schulen gehen wollen und versuchen, die Schüler noch umzudrehen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Da ist überhaupt keine Rede von.) dann werden Sie den klaren Widerspruch der AfD-Fraktion erfahren, (Julian Barlen, SPD: Ja, das ist Ihre Denkweise, die kennen wir. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) denn das ist das, was hier eindeutig irgendwo im Raum steht. Kümmern Sie sich endlich um die basalen Fähigkeiten unserer Schüler, sehr geehrte Damen und Herren! (Zuruf von Daniel Seiffert, Die Linke) Sorgen Sie für guten Unterricht mit ausreichend Lehrern in gut ausgestatteten Schulgebäuden (Torsten Koplin, Die Linke: Machen wir ja schon!) und nehmen Sie die aktuellen gravierenden Gewalt- und Drogenprobleme in den Blick, (Julian Barlen, SPD: Demokratie und Respekt sind übrigens auch basale Fähigkeiten, das geht Ihnen nur ab.) als dass Sie Ihren Fokus ständig auf die politische Bildung richten und versuchen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) die Schüler zu indoktrinieren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Jaja! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Auch ein zweites Beispiel, sehr geehrte Damen und Herren, zeigt, wie sehr die Landesregierung im Bereich Schule politisch übers Ziel hinausschießt hin und wieder und quasi überall Rechtsextremisten sieht. Frau Oldenburg sah nach einer Geste eines Schülers im Konzentrationslager Auschwitz den Schulfrieden gestört und kündigte öffentlichkeitswirksam harte Sanktionen an. Sie bekam dafür auch wieder eine Klatsche vor dem Verwaltungsgericht Greifswald. Und das ist richtig so, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jawoll!) Die Richter schrieben ihr nämlich deutlich ins Stammbuch – und das sollte sich die Schulbehörde einmal hinter die Ohren schreiben, sehr geehrte Damen und Herren, was sie, was das Gericht, das sagt nicht die AfD-Fraktion –, Zitat: „Die von dem Antragsgegner angeführte Gefahr“ – Antragsgegner ist die Landesregierung – „für den Schulfrieden ist nicht unerheblich durch die Äußerungen der zuständigen Ministerin gegenüber der Öffentlichkeit ausgelöst worden.“ (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) „Diese hatte hier tatsächlich verhängte Maßnahmen“ – in diesem Fall ist es der Schulverweis – „gefordert, ohne sich vorher bei der Schule über den Einzelfall informiert zu haben.“ Das schreibt das Gericht über die Bildungsministerin Oldenburg. Dies ist mit der pädagogischen Verantwortung auch der obersten Schulbehörde unvereinbar, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Das hat gesessen. Das war ein klarer, ein klarer Appell, eine klare Botschaft an die Landesregierung. Und deshalb ist es notwendig, sehr geehrte Damen und Herren, die Schüler, die Eltern, aber auch die Lehrer – gegen die Lehrer wurden nämlich jetzt Disziplinarmaßnahmen verhängt, dass sie dies nicht sofort gemeldet haben – vor diesem Aktionismus der Landesregierung in unseren Schulen zu schützen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Rechtsstaat ist das.) Offenbar ist es notwendig geworden, den Staat darauf hinzuweisen, dass ihn die Gesinnung von Eltern und Schülern nicht zu interessieren hat, werte Kollegen. Er hat weltanschaulich neutral zu sein, er möge sich um seine Kernaufgaben kümmern (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig! Genau!) und nicht à la DDR 2.0 über die Kitas und die Schulen Einfluss nehmen und in die Wohnstuben der Bürger hineinzuregieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Hören Sie auf, Gespenster zu jagen, werte Damen und Herren! (Daniel Seiffert, Die Linke: Damit kennt ihr euch aus.) Kümmern Sie sich um die wahren Probleme in unseren Schulen (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und versuchen Sie nicht durch Umerziehungsfantasien oder Staatsbürgerkundeunterricht à la DDR sozusagen in den Elternhäusern, in den Schulen zu arg Politik zu machen! Nein, sorgen Sie für die basalen Fähigkeiten! Das ist Ihre Aufgabe. Und deshalb war es gut und richtig, diese Aktuelle Stunde hier zu beantragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Birgit Hesse
Herr Schult, mir liegt noch eine Kurzintervention vor.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo sind wir hier gelandet? Manchmal könnte man denken, man ist in einer Märchenstunde, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) wenn man hier dem Kollegen zuhört, und er hat den Charakter dieses Parlamentes noch nicht verstanden. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Thore Stein, AfD: Was?!) Mit der Wahrheit nehmen Sie es anscheinend auch nicht so genau, und deswegen haben Sie eine Reihe von Falschbehauptungen aufgestellt: Diffamierungen gegen Polizei- und Einsatzkräfte, gegen Lehrkräfte, die bei ihrer täglichen Arbeit unsere stärkste Unterstützung benötigen, Menschen, die den Rechtsstaat verteidigen müssen, aus Sicht Ihrer Partei anscheinend bekämpft und diffamiert werden müssen, die müssen, aus unserer Sicht muss denen der Rücken gestärkt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf aus dem Plenum: So ist es. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie holen Einzelfälle raus und wollen damit Politik und Propaganda machen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass auch das Urteil (Stephan J. Reuken, AfD: Hat das der Referent aufgeschrieben, oder was?!) in diesem Fall vor allem das Wie und nicht das Ob hinterfragt. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Martin Schmidt, AfD, und Thore Stein, AfD) Und Sie verdrehen dieses Urteil, wie so häufig, sowie, also von dem, was Sie vom Rechtsstaat halten, ist damit auch klar. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, Stephan J. Reuken, AfD, und Martin Schmidt, AfD) Traurig ist daran, dass Sie so junge Menschen durch Ihre Aktionen vereinnahmen. (Martin Schmidt, AfD: Das ist doch ein vorbereiteter Text.) Und meinem Eindruck nach (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) unterstützen Sie damit junge Menschen (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) bei dem Abdriften in die Richtung (Glocke der Präsidentin) von extremistischen Bestrebungen und extremistischen Parteien. (Thore Stein, AfD: Da können Sie doch Redezeit da vorne anmelden, das ist doch keine Kurzintervention. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Nach meiner Wahrnehmung ist die AfD als Partei und Fraktion längst in die extrem rechte Ecke gerückt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Ist das peinlich! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Das Handeln Ihrer Partei, das Handeln Ihrer Funktionäre, (Glocke der Präsidentin) all das bestärkt mich darin. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) Sie verteidigen das Nutzen von bekannten Losungen rechtsextremer Bestrebungen wie dem Dritten Weg oder der Identitären Bewegung. Bei letzterer haben Sie in Medienberichten nachher sogar den ehemaligen Bundesvorsitzenden bei sich in der Fraktion als persönlichen Referenten eingestellt. Wehe dem, der Böses denkt! (Horst Förster, AfD: Peinlich! Peinlich! Peinlich!) Das Hofieren von rechtsextremen Bestrebungen ist nicht irgendwie ein Kavaliersdelikt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Sie agieren damit aktiv grundsätzlich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wie die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Das Problem ist nicht die Gesellschaft, (Petra Federau, AfD: Oh mein Gott!) das Problem ist nicht die Bundesrepublik, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das Problem sind Sie! – Zuruf von Petra Federau, AfD) die seit 80 Jahren gegen extremistische Bestrebungen vorgeht, das Problem sind Sie, die meiner Wahrnehmung nach längst eine rechtsextremistische Bestrebung sind. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Peinlich! Peinlich! – Stephan J. Reuken, AfD: Was ist das denn?!) Sie veräppeln Ihre Wähler und versuchen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Soll ich mal selbst auf die Uhr gucken, wie lange zwei Minuten gehen können?!) den deutschen Staat, wie wir ihn seit 80 Jahren kennen, zu bekämpfen und abzuschaffen. Nicht mit uns! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Schult, möchten Sie darauf erwidern? Und ich weise darauf hin, dass die Kurzintervention eben gerade 1 Minute 59 gedauert hat. Also Ihre Hinweise brauchen wir hier nicht, wie Sie zwei Minuten empfinden. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Schult, möchten Sie darauf erwidern?
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Natürlich möchte ich darauf erwidern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben ja das Video dazu. Können wir das mal prüfen?) Ich finde es, Herr da Cunha, schon etwas armselig, dass Sie da irgendwas, einen vorgeschriebenen Text da vorlesen müssen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) obwohl Sie ja gar nicht meine Rede kannten. Ich traue Ihnen zu, dass Sie eigentlich spontan darauf erwidern können, (Julian Barlen, SPD: Getroffene Hunde bellen! Getroffene Hunde bellen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber da sieht man mal wieder, dass das offensichtlich, dass das offen…, Ach, gar nicht „getroffene Hunde“! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) … dass das offensichtlich, ja, Sie uns argumentativ gar nicht gewachsen sind. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig! – Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich frage mich in der Tat, ich frage mich in der Tat, sehr geehrter Herr da Cunha, wenn Sie sagen, wir veräppeln Ihre Wähler, „Sie veräppeln unsere Wähler“, aber warum wählen uns denn hier in diesem Land 35 Prozent zur Bundestagswahl? (Michael Meister, AfD: Genau! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Ich sage es Ihnen immer wieder: 35 Prozent zur Bundestagswahl! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie haben hier noch 12 Prozent bekommen. (Der Abgeordnete Philipp da Cunha spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Warum veräppeln Sie denn, warum veräppeln wir denn unsere Wähler? (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Offensichtlich verkaufen Sie, offensichtlich verkaufen Sie die Wähler für dumm und wollen Ihnen – und das ist ja genau der Grund, warum wir diese Aktuelle Stunde beantragt haben –, offensichtlich verkaufen Sie die Wähler, die Eltern für dumm und wollen ihnen sagen, was sie zu denken haben, wie sie politisch zu wirken haben. Und deshalb gehen Sie oder versuchen Sie das über mehr politische Bildung in den Schulen. (Stephan J. Reuken, AfD: Whatever it takes!) Und deshalb bin ich dieser Mutter so dankbar. Und das habe ich nicht mir ausgedacht, das ist ein Verwaltungsgerichtsurteil, das können Sie gerne nachlesen, (Julian Barlen, SPD: Was war der Gegenstand der Postings der Schülerin? Kein Wort von Ihnen dazu aus gutem Grund.) aus dem ich zitiere, (Stephan J. Reuken, AfD: Der Richter wird ausgetauscht. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) aus dem ich zitiert habe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das zweite ist ebenfalls ein Verwaltungsgerichtsurteil. Das haben Ihnen unabhängige Gerichte, haben Ihnen das ins Stammbuch geschrieben, (Michael Meister, AfD: So ist es.) weil Sie sich hier hingestellt haben und gesagt haben, alles ist super. Das kann es doch nicht sein! (Julian Barlen, SPD: Herr Schult, was war denn Gegenstand der Postings? Da haben Sie komischerweise nichts zu gesagt.) Sie sind doch selber Vater, Herr da Cunha. Ist das in Ordnung, dass Polizeibeamte mit einmal in die Schule reinlaufen und die Kinder aus dem Unterricht holen wegen nicht strafrechtlich relevanter Posts? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Es hätte doch so viele andere Möglichkeiten, (Julian Barlen, SPD: Was war denn Gegenstand der Postings, dieser gesamten Postings? – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) es hätte so viele andere Möglichkeiten gegeben: ein pädagogisches Gespräch im Beisein der Eltern am Nachmittag, wenn das notwendig gewesen. Es gibt laut Schulgesetz so viele Möglichkeiten. (Stephan J. Reuken, AfD: So ist es.) Davon haben Sie nicht Gebrauch gemacht. Sie haben mit voller, (Julian Barlen, SPD: Hätten Sie das für notwendig gehalten?) mit voller Breitseite auf dieses Mädchen dort, sich dort fokussiert. Und deshalb ist es notwendig, und deshalb bin ich dem Elternrat auch sehr dankbar – der Landeselternrat hat nämlich genau das Gleiche, dieses unverhältnismäßige Verhalten angeprangert –, (Julian Barlen, SPD: Warum gehen Sie eigentlich dem Sachverhalt so aus dem Weg?) und deshalb bin ich der Mutter dankbar, dass sie Ihnen, Ihrer Landesregierung, dem Innenminister Pegel und der Bildungsministerin Oldenburg hier gerichtlich die Rote Karte gezeigt hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Kein Wort zu dem eigentlichen Sachverhalt. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Trotz Vorbereitung.) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe und damit sich vielleicht die Gemüter jetzt auch etwas beruhigen, begrüße ich Sie recht herzlich auf der Besucher- und auf der Pressetribüne, Mitglieder des Evangelischen Kinder- und Jugendwerks Mecklenburg sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Integrationskurses der Volkshochschule „Ehm Welk“ in Schwerin. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst aus der Kurzinterventionsantwort ziehend, Ihr Vorwurf war ja, die demokratischen Kräfte dieses Hauses verkauften Eltern, (Enrico Schult, AfD: Nur die demokratischen Kräfte, Herr Pegel!) die Eltern würden für dumm verkauft. Den Vorwurf mache ich Ihnen nicht. Ich mache Ihnen nicht den Vorwurf, dass Sie Eltern für dumm verkaufen. (Enrico Schult, AfD: Sie veräppeln die.) Ich mache Ihnen den Vorwurf, dass Sie neuerlich, die AfD neuerlich Eltern und, viel schlimmer, die Schülerin, Einzelpersonen für ihre perfiden Zwecke und Methoden verkauft. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Genauso ist es.) Es geht Ihnen gar nicht um das einzelne Schicksal, (Torsten Koplin, Die Linke: Genau! – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Genauso ist es.) es geht Ihnen um Ihre typische Kampagnenstrategie, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Böswillige Unterstellung!) meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Ministerin Stefanie Drese und Stephan J. Reuken, AfD) Meine Großmütter sagten immer, getroffene Hunde bellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall Stephan J. Reuken, AfD: Ach! Ach!) Und Ihre Reaktionen eben und jetzt zeigen, wie sehr diese alten großmütterlichen Hinweise richtig sind, meine Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Aber vielleicht mal der Versuch einer Sachlichkeit, auch wenn das in der Regel bei Ihnen scheitert, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! – Jens-Holger Schneider, AfD: Ach Gott!) aber für die Diskussion vielleicht hilfreich, meine Damen und Herren: (Stephan J. Reuken, AfD: Das ist kein Argument mehr!) Es ist völlig unstreitig, dass wir einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Greifswald verloren haben. Wir haben zu akzeptieren, dass das Verwaltungsgericht das dortige Handeln als rechtswidrig angesehen hat. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Punkt!) Und im Übrigen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und nicht das erste Mal.) Das wird auch wiederholt passieren. Immer dann, wenn Sie handeln, können Sie auch Rechtsstreite haben. Die Frage ist, in welchem Promillebereich Sie sich bewegen. Zurück … (Stephan J. Reuken, AfD: Nee, welche Konsequenzen man daraus zieht.) Die Gewaltenteilung, da komme ich gleich zu, Herr Reuken. Zu den Konsequenzen komme ich gleich. (Stephan J. Reuken, AfD: Gut!) Ich weiß, welche Konsequenzen Sie sich erhoffen. Das ist ja Teil Ihrer Kampagne. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kampagne! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Na einen Rücktritt! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das habe ich genau wie alle anderen Beteiligten im Übrigen im Rahmen der Gewaltenteilung auch zu akzeptieren. Ich instrumentalisiere solche Urteile weder in die eine noch in die andere Richtung. Wenn daraus aber Verschwörungstheorien wie eben in der Einbringung à la „DDR 2.0“, (Petra Federau, AfD: Ja, genau! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Umerziehungsstaat und Ähnliches wird, dann zeigt sich sehr deutlich, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) worum es Ihnen wirklich geht, und erneut sind es die Hunde, die laut bellen. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Und dazu gehört im Übrigen auch das Basiswissen, was ich wenigstens von einem Landtagsabgeordneten erwarte: Wenn die Polizei gerufen wird, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) dann wird die Landesregierung vorher nicht angerufen mit der Frage, was tun wir da. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Gott sei Dank, Gott sei Dank! – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Und Sie haben im Übrigen einen Polizeibeamten in Ihrer Mitte, fragen Sie ihn gern, der hätte nie, wenn er nach Ribnitz gerufen worden ist, den Innenminister angerufen, hätte gefragt, was soll ich nun tun. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das unterstellt doch keiner. – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das sagt doch auch keiner.) Selbstverständlich, diese Suggestion eröffnen Sie ja, wenn Sie sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie versuchen das da reinzulesen. Bleiben Sie doch mal sachlich, Herr Pegel! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) die Landesregierung ist diejenige, die hier zurückgepfiffen wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es sind Polizeibeamte, die arbeiten und agieren, und es sind genau diejenigen, die Sie im Übrigen mit Ihrer Kampagne bitterböse treffen. Das mag ja in Ihrer Vorstellung nicht vorkommen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, Polizeibeamte genau das dürfen, nämlich selbstständig handeln, und das auch tun. Vielleicht lassen Ihre gegenteiligen Versuche zu suggerieren sogar tief blicken, wie Sie umzugehen gedenken, wenn Sie es denn könnten. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Aber noch mal, die aktuelle Situation ist eine andere. Und jetzt gehen wir mal in die Zitate aus dem Prozessbericht des angesprochenen Prozessbevollmächtigten. In der Tat, wir haben uns von einem Professor der Fachhochschule Güstrow vertreten lassen, und der Kollege hat mir hinterher wenigstens Stichpunkte an die Hand gegeben. Und er sagt mir, das Gericht ist Stück für Stück alle Vorwürfe, die erhoben wurden, durchgegangen. Die Frage war, durfte überhaupt in die Schule gefahren werden. So sagte er mir, in der mündlichen Verhandlung sagt das Gericht, gar kein Problem – in Ihre Sprache übersetzt, kein Rückpfiff. Ansprechen des Kindes ohne seine Eltern, offenbar angesprochen worden im Rahmen des Prozesses, kein Problem – in Ihrem Deutsch, kein Rückpfiff. Dann ist auch mal kritisiert worden die Entfernung des Polizeifahrzeugs zum Schulgelände, aus Sicht des Gerichts kein Problem – um es in Ihren Worten zu übersetzen, kein Rückpfiff. Dass drei Beamte vor Ort waren, ist damals ja schon diskutiert worden, ja, der vierte Beamte ist krank geworden, dann fahren die zu dritt auf einem Streifenwagen, weil bei uns kein Beamter alleine fährt, Verwaltungsgericht: kein Problem – in Ihrer Diktion, kein Rückpfiff. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Anwendung der allgemeinen Eingriffsklausel – das ist der Paragraf 13 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern –, aus Sicht des Gerichtes offenbar möglich, so in der mündlichen Verhandlung – kein Rückpfiff. Im Übrigen hatten Sie direkt danach noch einen Antrag hier in diesem Hohen Hause gestellt, (Julian Barlen, SPD: Da bleibt nicht viel übrig.) dass Sie eine besondere Norm für die Gefährderansprache für erforderlich hielten, resultierend aus diesem Sachverhalt. Scheint das Verwaltungsgericht nicht so zu sehen – kein Rückpfiff. Aber – und ja – ganz am Ende jeder Maßnahme kommt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Da prüfen wir, (Horst Förster, AfD: Das ist das Entscheidende meistens.) ob das Mittel überhaupt geeignet ist, scheint das Gericht zumindest nicht bestritten zu haben. Ob es erforderlich ist und ob es dann im engeren Sinne verhältnismäßig ist, das scheint, so entnehme ich nämlich der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, die Erforderlichkeit ist vom Gericht infrage gestellt worden. Ja, die Frage also, gibt es etwas, was demgegenüber, den Bürger, die Bürgerin – in diesem Fall die Schülerin – weniger belastet und gleichermaßen wirksam, also geeignet ist, den gewollten Zweck zu erreichen. Und wenn ich aus der mündlichen Verhandlung die Rückkopplung bekomme – mehr kann ich momentan nicht tun –, dann sagt mir der Professor, das Gericht hatte die Überlegung angestellt, dass zumindest das Abwarten bis zur Pause, besser noch die Rückkehr nach Schulschluss sozusagen weniger öffentliche Wahrnehmung erzeugt hätte und deshalb eine im Rahmen der Erforderlichkeit als weniger einschneidende Maßnahme angesehen wird und daran dann die Frage der Erforderlichkeit gescheitert zu sein scheint und das mildere Mittel eingefordert worden ist. Das nehme ich jetzt zur Kenntnis und versuche, damit umzugehen. Die Frage ist ja – das war Herr Reuken, glaube ich, der gesagt hat, was schlussfolgern Sie jetzt daraus –, (Stephan J. Reuken, AfD: Richtig!) und die Frage habe ich mir auch die ganze Zeit gestellt. Ich bin begeisterter Jurist. Ich kann das alles nachvollziehen. Ich glaube im Übrigen, dass man bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch gut zu einem anderen Ergebnis kommen konnte. Sie wissen, dass ich eine andere Auffassung vertreten habe. Aber noch mal – Gewaltenteilung –, ich akzeptiere selbstverständlich als Exekutive diese Entscheidung. Aber jetzt komme ich in die Rolle, dass ich vor die Kolleginnen und Kollegen, knapp 6.000 Polizeibeamte dieses Landes treten muss und ihnen sagen muss, was solltet ihr eigentlich künftig anders machen, wenn ihr in eine Schule kommt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und dann habe ich ein bisschen Sorge, wenn ich denen die Vorschläge vortrage, die gerade gemacht worden sind, Streifenbeamten zu sagen, kommt einfach noch mal zweieinhalb Stunden später wieder, macht einen Termin in der Schule. Dann habe ich zwei Varianten. Ich treffe auf eine Zynikerin oder einen Zyniker, das wäre dann schon fast der erfreulichere Fall, die guckt mich lächelnd, ein bisschen mitleidig lächelnd an und sagt, ein Glück, dass der Minister endlich eine Idee hat, dass wir wenigstens einen Termin in so einer Schicht haben und nicht nur sinnlos durch die Gegend fahren. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Das ist dann schon beinahe die freundliche Antwort. Die unfreundlichere ist die direktere, der guckt mich an und sagt, wissen Sie überhaupt, was bei uns los ist. Die Kolleginnen und Kollegen fahren ja – und zwar ohne, dass sie größere eigene Steuerung vornehmen können – von Notruf zu Notruf, von Einsatz zu Einsatz, von Auftrag zu Auftrag. Deshalb habe ich große Bedenken, dass ich den Kolleginnen und Kollegen tatsächlich sagen kann, künftig versucht bitte, nach Schulschluss wiederzukommen oder Ähnliches. Das würde nur funktionieren, wenn ich es dann an die Kripo übergebe und sage, ich gebe es jetzt in eine reguläre Maßnahme. Die war aber hier nicht geboten, die stand nicht an, es gab keine Veranlassung, Staatsschutz oder andere Beteiligte ins Spiel zu bringen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deswegen bin ich offen eingestanden, Herr Reuken, weil Sie so gesagt haben, was folgern Sie daraus, ein bisschen ratlos, was ich Kolleginnen und Kollegen jetzt ernsthaft aufschreiben oder sagen soll, bin ich. Das ist nicht leicht. (Horst Förster, AfD: Sie lenken völlig vom Problem ab! – Stephan J. Reuken, AfD: Fingerspitzengefühl.) Nein, nein, ich, ich gucke genau in den Einzelfall, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Wer hier wohl vom Problem ablenkt! Kein Wort Ihres Redners zum eigentlichen Problem. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU) mache nicht die Kampagne daraus, die Sie gerne hätten. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Ich fürchte eher anderes, meine Damen und Herren: Die Kolleginnen und Kollegen lächeln mich mitleidig an und sagen, das, was der Kollege da gemacht hat – und im Übrigen hat das Gericht das nicht in Abrede gestellt, ich habe den selbst im persönlichen Gespräch gehabt, eher zufällig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dem macht doch keiner einen Vorwurf.) das ist jemand kurz vor, kurz hinter meiner Alterskategorie, selbst Vater, der mir sagt, Mensch, ich wollte der einmal nur ein Gefühl geben, wenn sie mit Gesicht und Person so klar sich positioniert, gibt es politisch völlig andere extremistische Bereiche, von denen Gefahren ausgehen können, ich wollte ihr auch sagen, der kleine Schritt über die Linie ist schnell gemacht, mehr wollte ich gar nicht –, (Julian Barlen, SPD: Ja.) der hatte so ein Gefühl, ich muss da auch jemanden beschützen, behüten, gebe ein kurzes Signal und dann fahre ich weiter. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Wir bemühen, Sie befeuern.) Meine Sorge ist, dass quasi das freiwillige Add-on, das Obendrauf, meine Sorge ist, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen mir bei der differenzierten Antwort, die ich Ihnen jetzt gebe, sagen werden, okay, und faktisch, faktisch wird Folgendes passieren: gar nichts. Die werden einfach sagen, das ist nicht realisierbar. Folge ist also, es wird künftig nicht mehr gemacht. Und meine Bitte und meine Antwort an die Kolleginnen und Kollegen da draußen in der Landespolizei ist: Bitte nicht, machen Sie bitte weiter so! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Jawohl, wir werden dann auch in Einzelfällen Gerichtsentscheidung kriegen, und wir werden dann auch immer mal wieder gerichtliche Überprüfung kriegen. Das ist für jeden, der im Verwaltungsbereich handelt, nichts Untypisches. Und da werden auch welche dabei sein, wo erneut gesagt wird, ihr müsst einen Rahmen anders stecken. Aber meine Antwort ist nicht, lasst es sein, sondern meine Antwort ist, selbstverständlich weiter so! Und natürlich stehen wir hinter euch, zumindest ich als Minister stehe weiterhin hinter euch, wenn ihr eine für mich vertretbare, eben nicht willkürliche Entscheidung und Maßnahme umsetzt. (Torsten Koplin, Die Linke: Sehr gut!) Und dann noch mal, das, was gerichtlich überprüft wird, auch bei der Polizei, ist von denen, die die Gerichte kassieren, kritisieren, im kleinsten Promillebereich, im Promillebereich hinter dem Komma, im Labordeutsch, das ist unterhalb der Nachweisgrenze. Und deshalb ist Nichthandeln der Polizei keine Alternative. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP) Es gilt weiterhin das, was ich letztes Jahr gesagt habe, wenn die Polizei gerufen wird, kommt sie auch und dann agiert sie auch. Selbstverständlich gilt das weiterhin. Und ja, die Kolleginnen und Kollegen handeln dann klug vor Ort, sie sind extrem gut ausgebildet, sie werden in Sekunden oder Millisekunden weiterhin Entscheidungen treffen. Genau das machen Sie bitte weiter, lassen Sie sich von der Kampagne, die letztes Jahr schon angezündet wurde und die erneut versucht wird anzuzünden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Anzuzünden!) nicht erschrecken und vor allen Dingen nicht einschüchtern! Denn genau darum geht es – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Kampagne, um Einzelpersonen durch den Kakao zu ziehen für die vermeintlich große Sache. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Ja, genau.) Erschrecken und Einschüchtern ist das dezidierte Ziel dieses Handelns. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Die Erwartung ist, politisch von Ihnen unerwünschtes Handeln zurückzudrängen. Das finde ich völlig daneben. Wir halten hier in großer Breite (Julian Barlen, SPD: So ist es.) jede Position aus, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja, die sollten Sie auch aushalten.) wir verteidigen Meinungsfreiheit, und das tun auch die Kolleginnen und Kollegen. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Und sich dann auch noch Polizeibeamte als Opfer auszusuchen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jetzt wirds aber primitiv. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die, die jeden Tag für uns einstehen, das ist dermaßen unanständig, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Schäbig, schäbig ist das, schäbig! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) den dermaßen in den Rücken zu fallen, dermaßen schäbig – ich will das Wort gerne wiederholen –, in der Tat. Im Übrigen, ich bin mir sicher, wenn die Polizeibeamten, die Kolleginnen und Kollegen jemanden für eine Abschiebung als Schülerinnen und Schüler aus dem Klassenraum geholt hätten, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, ja! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) wäre diese Welt völlig anders. Hier gibt es eine sehr klare Orientierung, worum es geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Sebastian Ehlers, CDU) Und Sie erweitern das Erschrecken und Einschüchtern (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Erschrecken, einschüchtern!) ja seit längerer Zeit auf Schulleiterinnen und Schulleiter, versuchen es auf Lehrerinnen und Lehrer zu erstrecken – jenen, meine Damen und Herren, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die jeden Tag mit Kraft und Hingabe unsere Kinder an die Hand nehmen und weiterentwickeln, jene, die Respekt statt Hetze verdient haben. Und auch hier wieder der Versuch einzuschüchtern, zu überspitzen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) den Einzelfall zu einer Kampagne zu entwickeln. Auch hier gilt, das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deshalb geht in die Lehrerzimmer genau wie die Polizeireviere meine dringende Bitte: Machen Sie Ihre großartige Arbeit unbeirrt weiter, wir brauchen Sie und Ihr Engagement, Ihre Unterstützung in den Schulen für unsere Kinder! Gut und böse, falsch und richtig lernt man auch in der Schule. Die Schule ist eben kein wertneutraler, sondern ein parteipolitisch neutraler Raum. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Gerade Schule ist für beides, moralische Grundwerte und demokratische Grundüberzeugungen, die Wiege der Entwicklung. Und ja, dafür und für den Schulbetrieb an sich braucht es dann auch täglich Dutzende hoheitlicher Maßnahmen. Klassenarbeiten sind hoheitlich, weil Sie sie ansprechen in dem Thema, Zensuren, mündliche Fragen, Ermahnungen, Versetzung, Befreiung vom Unterricht, Aufnahmeablehnung oder Umlenkung von Schülern, Feststellung und Nichtfeststellung von Förderbedarfen, Zeugnisse, Kopfnoten und die Liste ließe sich fortsetzen. Knapp zusammengefasst: Das Einhalten und Durchhalten und Durchsetzen von Regeln ist tägliches Spiel und Brot-und-Butter-Geschäft in den Schulen, Fordern und Fördern von Leistungen und Erfolgserlebnissen gleichermaßen. Und nein, das darf kein Ende haben! Gerade dafür ist Schule da, anders als es das Thema dieser Aussprache erwarten lässt. Bleiben Sie bei Ihrer wertvollen Arbeit, bleiben Sie stark, klar und entschieden, geben Sie Kindern damit ein wundervolles Vorbild genau für das, was wir von ihnen erwarten, dass sie meinungsvielfältige Mitglieder und Persönlichkeiten dieser Gesellschaft sind. Wir ertragen den Widerspruch, wir ertragen den Widerspruch auch tatsächlich bis zum Letzten, und wir tragen auch gerichtliche Entscheidungen, die genau darüber entscheiden. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Was ich nicht hinnehmen werde, ist, dass Sie an dieser Stelle die Polizei diskreditieren. Die Kolleginnen und Kollegen waren nicht willkürlich, (Petra Federau, AfD: Hat auch keiner gesagt. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die haben keine politischen Maßnahmen umgesetzt, die haben nach ihrer Überzeugung, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Jawohl, ein Gericht hat uns eines Besseren belehrt, das nehme ich hin. Ich bleibe bei meiner Ratlosigkeit, danke Ihnen und würde mich sehr freuen, wenn nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Polizeibeamte, sondern auch Landesschülerrat, Sozialarbeiter, alle diejenigen, die regelmäßig Gegenstand dieser Kampagnen sind, jetzt und in dieser Diskussion von Ihnen starke Unterstützung bekommen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Und mir liegt jetzt die Kurzintervention von Herrn Schult vor. Bitte, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pegel, Sie haben es ja versucht, geschickt sozusagen umzudrehen meine Aussagen. Ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit, wir haben mitnichten die Polizei diskreditiert. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Vom Kopf auf die Füße gestellt. – Torsten Koplin, Die Linke: Zurechtgerückt.) Wir haben, wir haben, und das sage ich Ihnen so deutlich, Ihr Handeln kritisiert, Herr Minister Pegel, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ihr Handeln, der sich nach dieser Aktion, der sich nach dieser Aktion immer noch hinstellt und sagt, ja, das ist ja alles nicht so schlimm gewesen. Ich habe Sie genau von dieser Stelle aus gefragt, und da haben Sie in der Befragung der Landesregierung gesagt, na ja, das Mädel sei ja nicht in Handschellen abgeführt worden. Das waren Ihre Worte, die Sie in der Befragung der Landesregierung gesagt haben. Und das ist doch das, was die Mutter erst dazu veranlasste, das Verwaltungsgericht anzurufen. (Julian Barlen, SPD: Worum ging es eigentlich bei der Gefährderansprache? Sagen Sie doch mal was dazu!) Also mit keinem Wort haben wir, mit keinem Wort haben wir die Polizei diskreditiert. Und wenn Sie die Klageschrift gelesen hätten, dann steht es da auch so deutlich drin, dass sozusagen eine Wiederholungsgefahr offensichtlich besteht, wenn der oberste Dienstherr, wenn der Innenminister sagt, ja, das ist ja alles in Ordnung gewesen, es war jetzt halt nicht so tragisch, sie sei ja nicht mit Handschellen oder ist nicht mit Handschellen abgeführt worden. (Julian Barlen, SPD Worum ging es bei der Gefährderansprache eigentlich? Sagen Sie doch da mal was zu!) Und das ist, und das ist von der AfD-Fraktion thematisiert worden, und wir haben es auf dem ganz normalen Weg, erst im Bildungsausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Ihnen heiligt der Zweck die Mittel.) keiner wollte dazu antworten, (Julian Barlen, SPD: Sie weichen aus, Sie ducken sich weg und greifen die Polizisten an – schäbig!) Befragung der Landesregierung, erst danach ist es beim Verwaltungsgericht gelandet, weil Sie nämlich das ganz große Rad gedreht haben und Sie gemeint haben, wir würden das für eine Kampagne benutzen. Das ist falsch, das weise ich zurück. Wir haben erst über einen längeren Zeitraum hin versucht, Auskunft zu bekommen von Ihnen, von der Landesregierung. (Julian Barlen, SPD: Jaja. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Aber nein, der Schulleiter ruft, obwohl das nachweislich von der Polizei schon geprüft wurde, ruft der Schulleiter noch die Polizisten in die Schule, die kommen und holen das Mädel aus dem Unterricht. (Julian Barlen, SPD: Da müsst ihr ja selber lachen.) Ja, wie wollen wir denn künftig mit, in den Schulen agieren? Soll das denn jetzt ständig so, soll das jetzt ständig so dort passieren in den Schulen? (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Das kann es doch nicht sein! Und deshalb, Sie haben noch die Chance, sich bei der Mutter und bei dem Mädel zu entschuldigen. (Julian Barlen, SPD: Worum ging es eigentlich bei der Gefährderansprache, und warum sagen Sie da eigentlich notorisch nichts zu?) Und das ist das Einzige, was wir auch erwarteten und was wir von Ihnen jetzt auch fordern. Die Polizei oder die Lehrer oder dergleichen diskreditieren wir mit keinem Wort. Das habe ich nicht getan und das habe ich auch in den Bildungsausschusssitzungen und (Julian Barlen, SPD: Sie gehen da notorisch nicht drauf ein, ne?) in der Befragung der Landesregierung nicht getan. Und das steht auch so ganz klar in der Klageschrift. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Schauen Sie sich die gerne an! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Herr Minister, möchten Sie darauf erwidern?
Christian Pegel
Frau Präsidentin, selbstverständlich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sich gegen eine polizeiliche Maßnahme zu wenden, aber zu sagen, die meinte ich gar nicht, (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) ist schon ein spannender Spagat der Argumentation. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass – so funktionieren die Dinge leider nicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zweitens, also ich bleibe dabei, Sie werden von mir nicht erleben, wenn Kolleginnen und Kollegen nicht willkürlich oder völlig rechtswidrig, erkennbar rechtswidrig agiert haben, dass ich die gegenziehe und die Kolleginnen und Kollegen vors Loch schiebe, sondern ich bin überzeugt davon, ich habe gelernt im Gespräch und ich bin auch weiterhin in der Sache unerschütterlich, der Kollege hatte das Beste vor Augen. Und der Hinweis, noch einmal, eine weniger einschneidende Maßnahme umzusetzen, die theoretisch erforderlich, die theoretisch geeignet ist, passt zu dem Polizeidienstalltag leider nicht dazu, das werde ich den Kolleginnen und Kollegen auch nicht erklären können. Sie kritisieren mein Handeln und sagen, hätten Sie ganz anders sagen müssen, und im Übrigen hätte ich ja die Kampagne und alles Mögliche losgetreten. Sie stellen in einer Weise und in einer Dreistigkeit Sachverhalte auf den Kopf, finde ich unverschämt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Unverschämt, unverschämt! – Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Als Sie hier die Frage das erste Mal in der Fragestunde stellten, bin ich mit einem kleinen Zettel – weil die Polizeikollegen genauso überrascht waren – hierhergekommen, und da habe ich morgens schon, am Donnerstagmorgen schon Interviews in entsprechenden rechtsnationalen, rechtskonservativen, rechtspopulistischen Medien gelesen, (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD: Ups! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) die dann überhaupt erst Ihre Fragegegenstände waren. (Torsten Koplin, Die Linke: Genau, kein Zufall. – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben mit Mutter und der armen Tochter, muss ich deutlich sagen, ich habe immer Sorge, dass sie mir leidtun muss an der Stelle, weil sie sehr instrumentalisiert wird von Ihnen, dass die längst in der Öffentlichkeit stand. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das ist überhaupt kein Gebaren der Polizei, es gab keine Pressemitteilung der Polizei dazu und auch kein Gebaren dieses Innenministeriums, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ändert den Sachverhalt doch nicht.) sondern Sie haben es hierher gezerrt und Sie haben es vorher sogar schon in die Medien gezerrt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sie haben das Kind für Ihre Zwecke instrumentalisiert. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und eine Aussage zumindest kann ich nicht teilen. Sie sagen, die Polizisten sind in die Schule gefahren, nachdem sie nachweislich vorher schon irgendwas geprüft hätten. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das ist Quatsch, das habe ich hier niem… (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das habe ich vorher, also in dieser Fragestunde, sogar mehrfach auch im Ausschuss anders dargelegt. Mein Kenntnisstand bleibt weiterhin ein anderer: Die Kollegen sind dorthin gefahren, selbstverständlich, haben da das, erst das Material gesichtet, haben dann gesagt, da ist, liegt strafrechtlich Relevantes dran, und sind dann den nächsten Schritt gegangen. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Sonst wären die nach meiner Überzeugung gar nicht in die Schule gefahren. (Horst Förster, AfD: Zum Schulverweis sagen Sie gar nichts.) Das ist Unfug, das ist Unfug.
Birgit Hesse
Herr, Herr Minister, ich weise …
Christian Pegel
Das ist im Urteil der Tatbestand einer Unterstellung.
Birgit Hesse
Ich weise darauf hin, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist.
Christian Pegel
Okay.
Birgit Hesse
Und ich weise auch noch mal darauf hin, wie eine Kurzintervention abläuft. Das ist ein Agieren zwischen zwei Personen und kein Zwiegespräch. Insofern bitte ich, das auch perspektivisch zu berücksichtigen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes tritt an das Präsidium heran. – Philipp da Cunha, SPD: Er ist nicht der Parlamentarische Geschäftsführer übrigens. Es gibt eine Vereinbarung, es sollen Parlamentarische Geschäftsführer nach vorne gehen. – Sebastian Ehlers, CDU: Er wäre gern Parlamentarischer Geschäftsführer. – Julian Barlen, SPD: Das mag sein, aber das müssen sie intern klären.)
Torsten Renz CDU
Meine sehr geehrten Damen … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es heute eigentlich? Die Thematik heißt „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“. Herr Schult hat begonnen, indem er erst einmal die Gerichtsurteile ausgewertet hat. Aber am Ende, Herr Schult, Ihrer Rede ging es dann um die Grundsatzfrage. Und aus meiner Sicht muss man auch die Grundsatzfrage diskutieren, nämlich, gibt es organisierte staatliche Übergriffe an unseren Schulen. Sie haben das zum Schluss in Ihrer Rede nicht nur angerissen, sondern ganz klar benannt, indem Sie von der „DDR 2.0“ gesprochen haben, indem Sie, so habe ich es wahrgenommen, der Lehrerschaft in Mecklenburg-Vorpommern den Vorwurf der politischen Einflussnahme sozusagen in den Raum gestellt haben. Und insofern will ich Ihnen sagen als jemand, der Lebenserfahrung hat vor 1989, wenn Sie mit Begrifflichkeiten wie „DDR 2.0“ hier arbeiten, dann will ich Ihnen mal sagen, was zu DDR-Zeiten im Bildungssystem die Zielstellung war. Die Zielstellung war die Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten. Und dem war alles an Maßnahmen untergeordnet, (Julian Barlen, SPD: Das weiß er ja auch alles. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) bezogen auf die Kinder, aber auch auf die Lehrerschaft. Da gab es ein Parteilehrjahr, da mussten alle Genossen und auch Nichtgenossen teilnehmen. Das war Einflussnahme im staatlichen Schulsystem. Und wenn Sie die Behauptung in den Raum stellen, (Julian Barlen, SPD: Wider besseres Wissen übrigens.) dass das heute ähnlich sein soll, dann müssen Sie das belegen. Und ich sage Ihnen, das ist nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sondern, sondern – das haben Sie ja getan, indem Sie diese beiden konkreten Fälle hier analysieren –, da sollten Sie eigentlich froh sein, wenn Sie auf den Rechtsstaat, so wie wir alle, pochen, (Enrico Schult, AfD: Das sind wir auch!) dass der Rechtsstaat funktioniert! Aber Sie nehmen diese Urteile, um diese politische Kampagne hier bezogen auf die Schulen loszutreten. Insofern stellt sich tatsächlich die Frage der Zielstellung, so, wie der Innenminister es formuliert hat, ob es hier um eine Kampagne ihrerseits geht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn es aber jetzt konkret wird, da will ich mich auch ganz kurz nicht mit der Aufarbeitung der Urteile befassen, sondern mit diesen Einzelfällen eine kurze politische Analyse hier aus meiner Sicht Ihnen dann auch darlegen. In dem Fall 1, Ribnitz-Damgarten, geht es um einen Einzelfall, und da muss der Innenminister sich schon fragen, inwieweit er politisch korrekt, verantwortungsvoll gehandelt hat. Und die ganze Sache ist jetzt eine Weile her, und die Zeitschiene ist auch aus dem Gedächtnis geraten. Deswegen will ich noch einmal sagen, der Vorfall war am 26.02.24, und der Landtag hat sich am 14.03. damit in der Fragestunde befasst und in einer Sondersitzung am 21.03. Also drei bis vier Wochen hat die politische Führung des Innenministeriums diesen Vorgang laufen lassen, und aus meiner Sicht sehr unprofessionell, indem man nicht transparent berichtet hat. Am 14.03., über zwei Wochen später, ist dieser Landtag immer noch davon ausgegangen – und auch ich zum Beispiel am 21.03. im Bildungsausschuss –, dass es sich um ein Schlumpf-Video handelt. Der Innenminister führt aus, er wurde danach nicht konkret befragt. Er hat es aber laufen lassen, dass die Öffentlichkeit und damit deutschlandweit Medien darüber berichtet haben. Und am Ende stellt sich heraus, es geht gar nicht um das Schlumpf-Video, das war niemals Thema! Insofern haben Sie aus meiner Sicht, das sage ich ganz deutlich, unprofessionell gehandelt. Sie haben Begrifflichkeiten in den Raum gestellt wie Handschellen, Gefährderansprache, der Fraktionsvorsitzende der SPD spricht immer noch von der Gefährderansprache, Herr Schult wirft Ihnen in der Debatte vor, dass Sie immer dabei geblieben sind. Da muss man der Öffentlichkeit sagen, in nicht öffentlicher Sitzung, Herr Pegel, haben Sie ganz klar gesagt, aufgrund des Kenntnisstandes damals haben Sie so agiert und argumentiert, aber mit Blick auf den 21.03., und das rechne ich Ihnen hoch an, haben Sie Ihre Position revidiert, ein neuer Erkenntnisstand, dass Sie nicht mehr von Gefährderansprache gesprochen haben, sondern eben von einer präventiven Maßnahme, von einem Präventionsgespräch. Das ist aus meiner Sicht korrekt und wir sollten nicht so tun, als wenn es jetzt darum geht, hier die Polizei zu brandmarken, sondern die Polizei weiß schon selbst, was sie tut. Sie werten ihren Einsatz aus und dann werden sie eben zu der Erkenntnis kommen, vielleicht ist das eine oder andere nicht so gut gelaufen, und dann wird man nachsteuern, nachjustieren und vielleicht das eine oder andere beim nächsten Mal anders machen. Und damit ist es dann aber auch, was die Polizeiarbeit betrifft, gut. Und da brauchen wir nicht süffisant mit Bemerkungen zu kommen, sie sollen mal zweieinhalb Stunden später kommen, was dann wohl die Leute sagen! Nein, es geht um politische Verantwortung, und das ist aus meiner Sicht nicht korrekt gelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Fall 2: Der Vorfall in Greifswald, der setzt politisch dem die Krone auf, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Horst Förster, AfD: Genau! Genau!) Ich will das alles im Detail nicht wiederholen, die Situation, der Anlass ist traurig genug. Aber was hier politisch abgelaufen ist vonseiten der Bildungsministerin, das ist mehr als unprofessionell. (Beifall Horst Förster, AfD, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich sage Ihnen eins, ich glaube, die Ministerin ist noch nicht im Ministeramt angekommen, sondern verharrt in der Oppositionsrolle als Oppositionspolitikerin. So etwas geht gar nicht, politisch vorweg sich in der Öffentlichkeit zu äußern und Dinge zu benennen, wie später entschieden werden soll. Und damit will ich an dieser Stelle auch genug gesagt haben, an dieser Stelle zu diesen beiden entsprechenden Fällen. Ich sage Ihnen, der Rechtsstaat funktioniert. Wir haben eine Lehrerschaft, die nach dem Beutelsbacher Konsens arbeitet, und nichts anderes, da habe ich keine Zweifel. Sollte die AfD andere Dinge kennen, vermuten, dann sollen sie Ross und Reiter benennen. Mir ist so etwas nicht bekannt. Unsere Schulen sind angehalten, die Lehrerschaft ist angehalten, im Sinne der freiheitlichdemokratischen Grundordnung unsere Schülerinnen und Schüler zu erziehen, und das ist genau der Auftrag, den Schule hat, und dazu steht die CDU! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“ – das ist der Titel, den die AfD ihrer heutigen Aktuellen Stunde gegeben hat. (Nikolaus Kramer, AfD: Mit Recht!) Empörung liegt in der Luft, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) ein Vorwurf, der schwer wiegt: der Staat als Unterdrücker, die Schule als Überwachungsapparat, (Enrico Schult, AfD: Kennen Sie ja von früher, ne?) Polizistinnen und Polizisten als Handlanger der politischen Umerziehung. Aber wir sagen ganz klar, dieser Titel ist eine Verdrehung der Realität! Er soll nicht aufklären, sondern aufwiegeln, er will nicht schützen, sondern provozieren, und vor allem, er verharmlost gezielt rechtsextreme Vorfälle an unseren Schulen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist brandgefährlich! Als Aufhänger der Debatte greift sich die AfD den Fall der Schülerin Loretta B. aus Ribnitz-Damgarten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) eine 16-jährige, die über TikTok mehrfach rechtsextreme Inhalte verbreitet hat. Mit Parolen wie „Multikulti Endstation“, „Deutsche Jugend voran“ und „In Deutschland wird Deutsch gesprochen“ (Thore Stein, AfD: Das ist ja schrecklich! – Torsten Koplin, Die Linke: Hat Herr Schult gar nicht erwähnt. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) hat sie sich offen ins völkisch-nationalistische Spektrum gestellt. (Torsten Koplin, Die Linke: So was!) Die Schule erhielt einen anonymen Hinweis auf diese Inhalte (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist ja alles inszeniert!) und tat das, was jede verantwortungsvolle Schulleitung tun muss, sie informierte die Polizei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ehrlich? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nicht etwa die Eltern! Darauf gehen Sie nämlich gar nicht ein!) Die Polizei wiederum führte eine präventive Ansprache durch während des Unterrichts in einem geschlossenen Raum. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat festgestellt, die Maßnahme war in der Form unverhältnismäßig. Sie hätte außerhalb des Unterrichts stattfinden sollen, um die Schülerin nicht vor ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zu stigmatisieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihnen aber egal!) Aber – und das ist wichtig – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das Gericht hat eben nicht gesagt, dass der Einsatz an sich unzulässig war, oder der Polizei das Recht abgesprochen, präventiv tätig zu werden. (Rainer Albrecht, SPD: Aha!) Das ist eine wichtige Unterscheidung! (Enrico Schult, AfD: Kennen Sie das Urteil?) Die Maßnahme war nicht falsch, lediglich ihre Durchführung war ungeschickt. Das ist ein verwaltungsrechtlicher Hinweis, mitnichten ein Freibrief für rechtsextreme Parolen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: So ist es.) Und trotzdem hat die AfD aus dieser Situation eine politische Kampagne gemacht. Sie hat ein bewusst falsches Narrativ in die Welt gesetzt. Ein angeblich harmloses Schlumpf-Video sei der Anlass für polizeiliches Einschreiten gewesen. Diese Behauptung ist schlichtweg gelogen! Es war nie das Schlumpf-Video, das zum behördlichen Handeln geführt hat, weder für die Schulleitung noch für die Polizei. Diese Lüge wurde von AfD-Funktionären und extrem rechten Medien gezielt verbreitet und leider viel zu oft ungeprüft übernommen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Tatsächlich reihte sich das AfD-Werbevideo, das Loretta veröffentlichte, nahtlos in eine Vielzahl menschenverachtender Inhalte ein, die sich auf dem TikTok-Account und auf ihrem Handy fanden. Das sagt sehr viel über das extrem rechte Milieu aus, in dem sich diese Partei bewegt, eine Partei, die vorgibt, junge Menschen zu schützen, aber in Wahrheit Jugendliche instrumentalisiert und rechtsextreme Ideologien verbreitet. Und diese Strategie hat System. Was die AfD hier betreibt, ist nämlich kein Zufall. Es ist gezielte Einschüchterung. Die Partei will unter Lehrerinnen und Lehrern ein Klima der Angst erzeugen. Wer sich zu sehr für demokratische Grundwerte einsetzt, der wird öffentlich an den Pranger gestellt. Das kennen wir ja schon vom berüchtigten Meldeportal der AfD, das mittlerweile verboten ist. Und doch macht die Partei weiter. Sie bläst jeden Einzelfall zum Skandal auf, (Torsten Koplin, Die Linke: Das gehört zu ihrer DNA.) stempelt Schulleitungen als Feinde der Meinungsfreiheit ab und nimmt dabei billigend in Kauf, dass Menschen massiv bedroht werden. Der Schulleiter in Ribnitz-Damgarten, ein engagierter Pädagoge, wurde namentlich durch sämtliche extrem rechten Chatgruppen gejagt. Und die Bedrohung ist ganz real! Getroffen hat es in diesem Moment einen, (Enrico Schult, AfD: Das Mädchen hat es getroffen!) aber das Signal geht an alle: Schaut weg, sonst seid ihr die Nächsten! Die Wirkung dieser Strategie ist fatal. Lehrerinnen und Lehrer überlegen sich genau, ob sie den Mund aufmachen oder lieber wegschauen. Und genau das ist das Ziel der AfD. Und das ist gefährlich für jede demokratische Schule. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und damit kommen wir auch zur Rolle der Polizei. Ich will das deutlich sagen, in einem Rechtsstaat braucht die Polizei klare Grenzen, die, wenn nötig, durch Gerichte gesetzt werden. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht die Polizei. Aber wir müssen aufpassen, dass die berechtigte Kritik an der Form der Maßnahme eben nicht missverstanden wird. Es war nicht falsch, dass die Polizei auf rechtsextreme Inhalte reagiert hat. Falsch war lediglich die Form, nicht das Prinzip. Und wer das verdreht, verharmlost Rechtsextremismus und erschwert auch Prävention. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Einzelfälle. Es geht um eine größere politische Strategie der AfD, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) den Rechtsstaat zu diskreditieren, Lehrkräfte zu verunsichern, Schulleitungen einzuschüchtern. Die AfD will die Schulen zum Kampffeld ihrer Ideologie machen und benutzt dazu gezielt Gerichtsurteile, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) um ihre Erzählung von der linken Umerziehung zu nähren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Ihnen fällt mir nur ein, was ich selber mach und tu, das traue ich auch anderen zu.) Aber unsere Schulen brauchen keinen Kulturkampf von rechts. Sie brauchen Schutz, sie brauchen Ressourcen, sie brauchen Rückhalt und sie brauchen das Vertrauen, dass sie handeln dürfen, wenn unsere demokratischen Werte massiv angegriffen werden. Und ich danke deshalb ganz ausdrücklich allen in der Bildung engagierten Menschen, die sich tagtäglich mit Mut und Klarheit gegen Hass und Hetze stellen. Ich danke dem Ministerium, das diese Haltung konsequent unterstützt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD hatte das Antragsrecht für die Aktuelle Stunde und hat sich für den Titel „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“ entschieden, ein aufgeladener Titel, bewusst dramatisiert. Was sie damit meint, ist schnell erklärt: Zwei einzelne Vorfälle an Schulen unseres Landes werden von der AfD maximal aufgebauscht, (Thore Stein, AfD: Oh!) mit Falschbehauptungen garniert und in Dauerschleife wiederholt, mit dem Ziel, daraus politischen Profit zu schlagen. Es geht der AfD nicht um den Schutz von Kindern, es geht auch nicht um Aufklärung oder Sachlichkeit. Es geht wie so oft um Empörung, um Stimmungsmache, um Verunsicherung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nie einfach, Einzelfälle öffentlich angemessen zu thematisieren, erst recht nicht, wenn es um sehr junge Menschen geht. Mediale Empörung, vor allem in den sozialen Netzwerken, neigt zur Pauschalisierung. Sie lässt wenig Raum für Sachlichkeit. Und sie wird oft den konkreten Personen, in diesem Fall Schüler/-innen, nicht gerecht. So gesehen ist es paradox, zu einem Thema zu sprechen, mit dem die AfD bloß ihre Kampagne weiterführen will. Wenn man sich nun dennoch einen dieser Fälle genauer ansehen will, dann zeigt das Beispiel Ribnitz-Damgarten exemplarisch, wie perfide die AfD agiert. Natürlich ist es legitim, über Einzelfälle wie den Polizeieinsatz in Ribnitz-Damgarten kritisch zu diskutieren. Und das wurde ja auch getan. Der Rechtsstaat hat funktioniert. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat klargestellt, die Polizei durfte wegen der problematischen Posts eingeschaltet werden. Aber der konkrete Zeitpunkt der Ansprache war nicht in Ordnung. Punkt! Aber was macht die AfD daraus? Sie verbreitet ein Bild mit Handschellen, obwohl nie welche im Spiel waren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer hat denn von Handschellen gesprochen?) Sie redet von einem angeblichen Schlumpfvideo, das mit dem Vorgang überhaupt nichts zu tun hat. Unterstützt wird das Ganze – und das ist kein Zufall – von bekannten Akteur/-innen aus dem extrem rechten Spektrum. Die Identitäre Bewegung ist dabei, ebenso das russische Propagandaportal Voice of Europe, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) das vom ersten Moment an alles darangesetzt hat, diesen Fall öffentlich auszuschlachten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) Das kann man im aktuellen Verfassungsschutzbericht nachlesen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die Folgen? Die Schule in Ribnitz-Damgarten steht unter Dauerbeschuss, der Schulleiter wird massiv bedroht, Lehrkräfte sind verunsichert, der Schulfrieden ist massiv gestört, und zwar nicht durch den Polizeieinsatz, sondern durch das orchestrierte Dauerfeuer rechter Akteur/-innen. Und damit ist Ribnitz-Damgarten kein Einzelfall. Überall im Land erleben wir, dass Lehrer/-innen diffamiert werden, sobald sie sich klar gegen Rechtsextremismus positionieren. Es ist eine gezielte Strategie. Lehrkräfte sollen eingeschüchtert werden. Ihnen wird Indoktrination unterstellt. Dabei erfüllen sie einfach ihre gesetzliche Pflicht: die Vermittlung der Werte des Grundgesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD verdreht immer wieder und ganz bewusst den Beutelsbacher Konsens, der besagt, nicht indoktrinieren, ja, aber auch Kontroversität ermöglichen und politische Mündigkeit fördern. Schule darf nicht einseitig sein. Aber Schule darf auch nicht schweigen, wenn Demokratie und Menschenrechte infrage gestellt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade in einer Zeit, in der Verschwörungserzählungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Hetze auf TikTok und Telegram nur einen Klick entfernt sind, ist es wichtiger denn je, dass junge Menschen eine demokratische, eine menschenrechtsbasierte Orientierung bekommen. Und auch das gehört zur Wahrheit: Wir erleben eine Zunahme rechtsextremer Straftaten, gerade unter Jugendlichen. Wir erleben immer mehr Fälle von Bedrohungen, auch an Schulen. Die Warnungen sind eindringlich, nicht nur vom Landesschülerrat oder von Beratungsstellen wie der LOBBI. Wir erleben eine Rückkehr der Baseballschlägerjahre und damit die Gefahr, dass sich dieses Klima der Angst wieder weiter ausbreitet. Wenn Lehrkräfte auf rechtsextreme Verhaltensweisen reagieren, dann geht es um den Schutz von Schüler/-innen, die in rechtsextreme Feindbilder passen. Es ist wichtiger denn je, dass Lehrkräfte hier aufmerksam sind und entschlossen reagieren. Was sie dabei brauchen, ist unsere Rückendeckung und unsere Unterstützung. Hier sei angemerkt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier sei angemerkt, die Berichte über rechtsextreme Vorfälle an Schulen sind mehr als beunruhigend. Und trotzdem heißt es aus Mecklenburg-Vorpommern auf Medienanfrage noch immer: keine systematische Erfassung. Das ist ein Armutszeugnis. Was es jetzt braucht, ist eine fundierte Erfassung von Daten und deren Analyse, anstatt sich öffentlichkeitswirksam in Einzelfälle einzumischen. Und es braucht eine konkrete Unterstützung für Schulen und Lehrkräfte bei rechtsextremen Vorfällen. Denn ja, es ist oft eine Gratwanderung: Wann ist eine pädagogische Intervention gefragt? Mit wem sollte ich wie sprechen? Wann braucht es klare disziplinarische Maßnahmen? Aber genau deshalb braucht es Profis und Vertrauen in ihre Expertise. Bei allem, was die Landesregierung besser machen kann, möchte ich aber eines ganz klar sagen, das Hauptproblem ist ein anderes. Es sind diejenigen, die rechtsextreme Vorfälle verharmlosen, die versuchen, jede kritische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus zu unterbinden. Ich erinnere an die Lehrermeldeportale der AfD. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) Damit sollten flächendeckend Lehrkräfte denunziert werden. Das war rechtswidrig. Die Kollegin Rösler hat es schon gesagt. Und das war kein Ausrutscher, sondern Teil einer Strategie: flächendeckende Einschüchterung, systematische Einflussnahme, rechtswidrige Agitation. Wenn die AfD heute also von „staatlichen Übergriffen an Schulen“ spricht, dann meint sie in Wahrheit: Wir wollen bestimmen, wer an Schulen sprechen darf und wer schweigen soll. Wie so oft, wenn die AfD etwas skandalisiert und andere mit Vorwürfen überzieht, lautet die passende Antwort: Wenn man mit dem Finger auf andere Leute zeigt, weisen drei Finger auf einen selbst zurück. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Es liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.
Horst Förster AfD
Ja, Frau Oehlrich, Sie haben natürlich erwartungsgemäß die Situation genutzt, um jetzt in aller Breite gegen die AfD zu hetzen. Ich komme zurück auf die, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) auf die zwei Fälle, um die es alleine geht. Es geht um zwei Fälle, wo Schüler betroffen sind, wo bei ungeklärtem Sachverhalt im Übermaß reagiert wurde, einmal Ribnitz-Damgarten an der Schule. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Es war kein Amokanruf, es ging von vornherein um eine banale Angelegenheit. Und da interessiert mich in dem Zusammenhang jetzt auch gar nicht, was die Gerichte sagen. Das kann jeder mit gesundem Menschenverstand selbst beurteilen, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) dass hier völlig überzogen wurde. Den zweiten Fall, den schieben Sie völlig unter den Teppich. Da geht es auch um eine ungeklärte Geste bei einem Schulbesuch in Auschwitz, die ungeklärt war, und in diesem Fall vor Klärung der Angelegenheit – sie blieb ja auch ungeklärt –, vor Klärung der Angelegenheit mit einem Schulverweis reagiert wird. Und das zu beurteilen, ist richtig und es ist notwendig, weil es ein Beispiel ist für den Ungeist Ihrer rechtsextremistischen Fantasien, die sich ja bis in die Ministerien fortsetzen. Stellen wir uns umgekehrt vor, es würde auch nur andeutungsweise sich um eine linke Geste gehandelt haben – wäre gar nichts passiert. Und kommen Sie doch, sagen Sie nur mal ein Wort zu diesem Fall von Greifswald! Da wird mit einem Schulverweis reagiert, wo erkennbar, selbst wenn es eine rechtsextreme Geste gewesen wäre, eine pädagogische Maßnahme angebracht gewesen wäre, aber niemals ein Schulverweis. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Kinder sind ihr halt scheißegal. – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie darauf erwidern? Wobei ich darauf hinweisen muss, dass ja eine Kurzintervention nicht dazu geeignet ist, Fragen zu stellen. Aber ich gehe davon aus, dass die Fraktionsvorsitzende generell noch mal vielleicht darauf eingehen möchte. Bitte schön!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Förster, Sie unterstellen mir jetzt hier Hetze. Die Aktuelle Stunde und das Thema ist gesetzt worden von der AfD. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann setze ich mich mit dem Thema auseinander. (Michael Noetzel, Die Linke: Sachlich!) Der Fall Ribnitz-Damgarten ist ja vom Verwaltungsgericht untersucht und rechtlich bewertet worden. Ich finde es äußerst interessant, dass Sie sagen, es interessiert nicht, wie Gerichte diesen Fall beurteilen. Ich muss sagen, das ist äußerst entlarvend für einen rechtspolitischen Sprecher einer AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mehr brauche ich, glaube ich, nicht mehr dazu zu sagen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ganz schwach!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Julitz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil Ihnen die Kinder egal sind und die Schüler richtig egal sind.)
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Aktuellen Stunde geht es heute um staatliche Eingriffe an Schulen, die von der AfD in diesem Fall als „Übergriffe“ bezeichnet werden. Da bleibt es erst einmal zu sagen, dass Schule in diesem Land staatlich organisiert ist und es daher unentwegt staatliche Eingriffe schon alleine bei der Organisation der Schule gibt. Es gibt ein Schulgesetz, die Lehrkräfte arbeiten für das Land und sind daher Staatsbedienstete. Sie sind daher auch verpflichtet – und hier sind wir an der Stelle, die der AfD eben nicht gefällt –, sich an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Gerade dafür stehen wir ein.) und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu halten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau deswegen haben wir den Antrag auch gestellt.) und sollen beziehungsweise müssen (Enrico Schult, AfD: Deswegen sind wir vor das Landesverwaltungsgericht gezogen.) damit natürlich auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land verteidigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Macht ihr ja nicht.) Und das verdient, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, Die Linke) und das verdient unsere volle Unterstützung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da gehört die Meinungsfreiheit dazu und die freie persönliche Entfaltung. Das interessiert Sie nicht.) denn dieser Job war nie einfach und er ist auch nicht einfacher geworden, jungen Menschen in diesem Land das Lernen zu lehren, ihnen fachlich wichtige Inhalte beizubringen und sie damit auf ihrem Lebensweg ein gutes Stück zu begleiten und das Handwerkszeug für den späteren beruflichen Werdegang zu ebnen. Und daher erst einmal ein riesiges Dankeschön an alle Lehrkräfte in diesem Land! Danke, dass Sie diese so wichtige Arbeit leisten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns ja heute mit Bildung und Schule. Ich bin zwar keine Lehrerin, aber ich habe Kinder, kleine Kinder, die schon ziemlich kluge Fragen stellen und die ich ihnen dann kindgerecht zu erläutern versuche. Ich werde also nun versuchen, der AfD zu erklären, was der Beutelsbacher Konsens ist, und hoffe, dass Sie das verstehen. (Rainer Albrecht, SPD, und Julian Barlen, SPD: Das wird schwierig.) Also was ist der Beutelsbacher Konsens? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie das ruhig vorlesen? Ich verstehe das sonst nicht.) Es ist eine Art Regeln für Lehrerinnen und Lehrer, wie sie in der Schule über Politik lehren sollten. Erfunden wurde der Beutelsbacher Konsens übrigens 1976 von Politiklehrerinnen und -lehrern in Beutelsbach. Diese Regeln sollen dabei helfen, dass der Unterricht fair und gerecht gestaltet wird. Und was beinhaltet der Beutelsbacher Konsens? Es gibt drei wichtige Grundregeln: Regel Nummer eins ist: Lehrerinnen und Lehrer sollen ihre Meinung niemandem aufzwingen. Schülerinnen und Schüler dürfen selbst denken und eine eigene Meinung haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein Ding! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Regel Nummer zwei: Alle Themen, die gesellschaftlich relevant sind, sollten auch in der Schule diskutiert werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Möglichst kontrovers. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das könnten zum Beispiel Themen wie Klimaschutz, Migration oder Krieg sein. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Regel Nummer 3: Schülerinnen und Schüler sollten lernen, sich selbst eine eigene Meinung zu bilden. Der Unterricht soll dabei helfen, dass Schülerinnen und Schüler selbst in die Lage versetzt werden, mit verschiedenen Meinungen umzugehen und sich daraus eine eigene dann zu bilden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nicht mit gefilterten Vorgaben!) Und jetzt kommt der Clou, sehr geehrte Damen und Herren, (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) wir hören ja immer wieder das Märchen von der neutralen Schule. Und jetzt kommts: Es gibt einfach keine neutrale Schule. Schule soll, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Schule soll und darf niemals neutral sein, denn der Beutelsbacher Konsens beinhaltet genau das Gegenteil. Wie Lehrerinnen und Lehrer mit relevanten gesellschaftlichen Themen umgehen, wird eben durch den Beutelsbacher Konsens und das Grundgesetz vorgegeben. Und das Grundgesetz gibt eben vor, dass der Staat, also auch die Schule, weltanschaulich neutral sein muss, auch Staatsneutralität genannt. Lehrerinnen und Lehrer sind also ausdrücklich dazu angehalten, über Dinge wie Menschenrechte, Klimawandel, Rassismus, Krieg, Demokratie zu sprechen, und vor allem, wenn es dabei um die Grundwerte geht. Und das wiederum bedeutet, dass Lehrerinnen und Lehrer explizit Stellung zu Verfassungsfeinden beziehen sollen und dürfen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Neutralität zu tun. Und ich möchte noch auf einen anderen Punkt eingehen, der mir in Bezug auf diese Debatte eingefallen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD fordert regelmäßig, die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen herabzusetzen. Als Argumente führt sie unter anderem an, dass das Gefühl von Straflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen verhindert werden soll. Die Partei sagt, Kinder würden merken, dass sie nicht bestraft werden könnten. (Horst Förster, AfD: Was hat das mit dem Thema zu tun?) Das sende ein falsches Signal und fördere Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie laufen aber ganz schön weit weg vom Thema. – Torsten Koplin, Die Linke: Nee, das ist das Thema.) Haben wir schon mal gehört, „Grundgesetz“, „Werte“. Als ein weiteres Argument führt die AfD immer wieder gerne an, dass durch das Strafrecht eine Art Erziehung stattfinden soll. Sie argumentieren, dass frühzeitige Sanktionen, zum Beispiel Erziehungsmaßnahmen durch das Jugendstrafrecht, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) disziplinierend wirken könnten und Jugendliche so lernen, Verantwortung zu übernehmen. (Martin Schmidt, AfD: Welche Straftat wurde begangen?) Ja, hoppala! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Na, wie passt denn das zusammen? (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das passt sehr gut zusammen. Begreifen Sie das nicht?) Kann es sein, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, dass das nur gilt, wenn es Ihnen gerade passt (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und wenn es vielleicht mit Migration zu tun hat? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn der Minister und auch mein Kollege Philipp da Cunha haben es vorhin gesagt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bringen Sie Strafrecht zur Anwendung in den beiden erwähnten Fällen? Ich glaube nicht.) in dem Urteil geht es gar nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das Ob, dass es diesen Einsatz gegeben hat, dass diese Themen mit den entsprechenden Schülerinnen und Schülern besprochen wurden, wurde gar nicht infrage gestellt. In dem entsprechenden Urteil ist explizit darauf eingegangen worden, dass es hätte mildere Mittel gegeben. (Enrico Schult, AfD: In der Tat.) Das Gericht stellt explizit dar, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jetzt kommen wir langsam zurück zum Thema.) dass die präventiven Maßnahmen an sich nicht rechtswidrig, sondern lediglich die Art und Weise unverhältnismäßig war. Sie stellen ständig Falschbehauptungen auf. (Enrico Schult, AfD: Das Erste haben sie gar nicht geprüft, Frau Julitz!) Lesen Sie das Urteil! Lesen und verstehen ist übrigens auch Bestandteil von Unterricht. (Beifall Dirk Bruhn, Die Linke – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wenn wir uns diesen Fall also noch einmal anschauen, dann geht es um ein Gymnasium, bei dem ein Schulleiter einen anonymen Hinweis über eine Schülerin oder über Schüler bekommen hat, auf deren TikTok-Profil Inhalte sind, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die in Wort und Schrift so auch von extremistischen Bestrebungen wie dem Dritten Weg oder der Identitären Bewegung genutzt werden (Rainer Albrecht, SPD: Aha!) oder anders gesagt auch einer Organisation zuzuschreiben sind, deren rechtsextremer ehemaliger Bundesvorsitzender jetzt hier in der AfD-Fraktion im Landtag arbeitet. (Rainer Albrecht, SPD: Aha!) Kein Schulleiter muss abschließend beurteilen können, wann die Schwelle zur Straftat überschritten ist. Das zu klären, obliegt der Polizei, der Justiz im Zweifel. (Enrico Schult, AfD: Der Schulleiter muss sich aber an das Schulgesetz halten, an das pädagogische Gespräch.) Das hat er getan. Das ist geschehen, das nehmen wir zur Kenntnis. (Enrico Schult, AfD: Das würden Sie als Mutter doch auch wollen.) An der Stelle möchte ich auch noch einmal dem Landesschülerrat den Rücken stärken, denn diesen jungen und engagierten Leuten politische Einflussnahme zu unterstellen, ist eine Frechheit. Lieber Landesschülerrat, macht weiter so, bringt euch ein, stellt Forderungen! Wir bleiben im Gespräch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Meine Fraktion und ich haben großen Respekt vor eurer Arbeit und schätzen sehr, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass ihr eure wertvolle Freizeit für das Allgemeinwohl einsetzt. Ich komme also in Bezug auf diese Aktuelle Stunde zu folgendem Fazit: Es gibt kaum einen Bereich, der mir einfällt, in dem es schwerwiegender und schlimmer wäre, Ihren Ideologien, gespickt mit Unwahrheiten und Falschbehauptungen, und Ihrer Weltanschauung ausgeliefert zu sein, als Kinder und Jugendliche. Wenn wir Kinder und Jugendliche gesund sicher aufwachsen sehen wollen, sie zu selbstbewussten, auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehenden Menschen machen wollen, halten wir sie von Ihnen fern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julian Barlen, SPD: Sehr schön!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich beginne, etwas, was mir wirklich sehr am Herzen liegt: Ich möchte an dieser Stelle allen, die sich an unseren Schulen, in unseren 600 Schulen, jeden Tag mit dem Schulalltag auseinandersetzen und das gut und richtig machen, meinen Dank und Respekt aussprechen. Ich wünsche Ihnen schöne Ferien, schönen Urlaub! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und der Gruppe der FDP) Zum Titel Aktuelle Stunde „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“, das zeigt, dass hier vor allem politische Skandalisierung beabsichtigt ist. Wir beziehen uns jetzt mal hier, in meiner Rede spreche ich nur den Fall in Ribnitz-Damgarten an, weil ich denke, hier ist genügend zu den beiden angesprochenen Vorfällen vorgetragen worden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, nee! Immer nur zu dem einen.) ich möchte es nicht noch einmal wiederholen. Anlass war damals eine anonyme E-Mail an die Schulleitung, in der der Jugendlichen vorgeworfen wurde, staatsschutzrelevante Inhalte auf TikTok verbreitet zu haben. Darauf schaltete die Schulleitung die Polizei ein. Das haben wir alles heute gehört. Diese führte im Schulgebäude eine präventive Ansprache durch. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, die Art und Weise des Vorgehens war rechtswidrig. Hier wurde überzogen auf vermeintliche oder tatsächliche Bedrohungen reagiert. Lassen Sie mich eines klar sagen: In einem Rechtsstaat ist es richtig und wichtig, dass staatliches Handeln überprüft und wenn nötig korrigiert wird. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Das ist kein Skandal, sondern ein Beweis dafür, dass unsere Institutionen funktionieren. Nur so kann dem Vertrauensverlust in den Staat und der Erosion der Demokratie begegnet werden. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Wir als Freie Demokraten nehmen dieses Urteil ernst. Es ist unabdingbar, Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen, eine funktionierende Demokratie zu gewährleisten, aber es ist auch ein Anlass, konstruktiv zu fragen, nicht um Empörung zu schüren: Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass Schulleitungen und Lehrkräfte in potenziellen Gefährdungslagen angemessen und rechtskonform handeln können? Denn auch das gehört zur Wahrheit, die Schulleitung war mit einer diffusen Bedrohungslage konfrontiert durch einen anonymen Hinweis. Dass sie die Polizei einbezogen hat, ist aus damaliger Sicht nachvollziehbar, doch was folgte, war ein Vorgehen, das nicht verhältnismäßig war. Ich denke, es sollte geprüft werden, ob die Verwaltungsvorschriften und Handlungspläne wirklich auf dem Stand sind, den der Schulalltag im Jahre 2025 erfordert. Die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Notfällen stammt aus dem Jahr 2010. Sie sollte, eventuell muss sie den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Auch interne Notfallpläne sollten evaluiert werden. Gerade weil die Notfallpläne bewusst nicht öffentlich sind, muss klar sein, dass er im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien angewendet wird. Was wir ausdrücklich nicht brauchen, ist die Polemik, die mit Begriffen wie „staatlicher Übergriff“ einen Einzelfall generalisiert (Beifall René Domke, FDP) und die Vertrauensbasis (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) zwischen Schulen, Behörden und Sicherheitsorganen beschädigt. Für uns Freie Demokraten gilt: Schulen brauchen Freiheit und Sicherheit. Sie brauchen keine politischen Kampfbegriffe, sondern klare Leitlinien und rechtsstaatliches Augenmaß. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuschauer da draußen! Es ist gut, wenn man sich noch ein bisschen Redezeit übrig lässt. So kann ich das eine oder andere noch mal geraderücken von dieser Stelle aus, (Julian Barlen, SPD: Wenn man die zurückgehaltene Redezeit dazu nutzt, sich selber zu loben.) denn was hier vorgetragen wurde, das ist ja bewusst falsch interpretiert worden. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Deshalb freue ich mich, das hier noch einmal geraderücken zu können. Herr Pegel, Sie sprachen an, die Polizei war zuständig. Sie sagen, Sie sind ein glühender Jurist. Sie wissen, dass das Gericht das gar nicht geprüft hat, dass sie gar nicht geprüft hat, ob die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben waren. Das Gericht hat lediglich geprüft, ob die Maßnahme verhältnismäßig war. Und das hat das Gericht ja auch klar sozusagen niedergeschrieben, dass das unverhältnismäßig war. Also ob die Polizei hätte kommen dürfen oder nicht, das hat das Gericht für alle hier in diesem Saal bewusst offengelassen. Ich kann Ihnen das Urteil gerne zur Verfügung stellen. Herr Pegel sagte von dieser Stelle aus, dass die Polizisten gar nicht wussten, was sie erwartet in der Schule. Ich zitiere dort aus dem Urteil, Tatbestand: „Am 27.02. erhielt der Schulleiter des Gymnasiums um 7:10 Uhr eine anonyme E-Mail mit der Information, dass die Klägerin vorgeblich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf einem TikTok-Account verbreitete. Zum Beleg waren Screenshots beigefügt, auf welchen die Inhalte zu sehen waren.“ Und weiter heißt es im Urteil – Herr Pegel, hören Sie zu! –: „Der Schulleiter rief daraufhin, ohne die Erziehungsberechtigten zu informieren, die Polizei. Bei einer ersten Sichtung der Screenshots auf der Dienststelle wurde kein strafbares Verhalten der Klägerin durch die Polizeivollzugsbeamten festgestellt.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „Etwas später erschienen drei Polizeibeamte in der Schule.“ Ja, das ist doch offensichtlich, das ist doch offensichtlich, dass Ihre Kollegen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass sie sich das schon mal angeschaut haben, gesehen haben, okay, dass das jetzt nicht strafrechtlich relevant ist, und daher sagen wir, dass die Maßnahme an sich völlig unverhältnismäßig war, völlig unverhältnismäßig, wie dort reagiert wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und noch mal von dieser Stelle aus: Es geht explizit nicht darum, dass die einen Fehler gemacht haben. Natürlich können die einen Fehler machen. Es geht um Ihr Verhalten an dieser Stelle. Es geht darum, dass die Landesregierung sich hinstellt, und das sind keine Dinge, die im Promillebereich passieren. Sie haben gesagt, das passiert im Promillebereich. Innerhalb von acht Tagen hat die Landesregierung zweimal eine Klatsche vom Verwaltungsgericht bekommen, am 23.06., Frau Oldenburg, weil sie einen Schüler sozusagen oder das Schulamt einen Schüler von der Schule verweisen wollte. Klatsch! Das Verwaltungsgericht Greifswald hat gesagt, geht so nicht. Am 01.07. hat die Landesregierung, wie gesagt, ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass das eben auch nicht so geht. Die Maßnahme war unverhältnismäßig in Ribnitz-Damgarten, und darum geht es. Und deshalb haben wir das hier noch mal an dieser Stelle prominent auf die Tagesordnung gesetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Und, Herr Pegel, eigentlich sind Sie ja ein sehr sachlicher, sehr sachlicher Mensch und auch, wie gesagt, Argumenten gegenüber aufgeschlossen. Aber was Sie uns dann vorwerfen, dass wir, wenn es sich um ein Flüchtlingsmädchen handeln würde, dass wir dann sozusagen anders auf diese Sache blicken würden, (Thomas Krüger, SPD: Na ja klar, ist auch so! – Torsten Koplin, Die Linke: Ein ganz starkes Argument, weil es zutreffend ist.) das ist wirklich infam! (Julian Barlen, SPD: Das ist die Wahrheit, das tut Ihnen weh. Das tut uns aber leid!) Das ist unterste Schublade, Herr Pegel, und das weise ich ausdrücklich zurück! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Es geht darum, es geht darum, die Schüler zu schützen vor übergriffigen Maßnahmen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und deshalb sage ich das noch einmal ganz offen, dass die Eltern, dass die Eltern diesen Schutz verdienen. Und, Frau Julitz, Sie sind doch selber Mutter und sagen, der Schulleiter hat völlig korrekt gehandelt. Das kann doch nicht unser Maßstab sein, das kann doch nicht unser Anspruch sein hier in diesem Land, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) dass der sofort die Polizei ruft, obwohl es ein pädagogisches Gespräch hätte geben können. Es war doch überhaupt gar keine Gefahr in Verzug! Man hätte sich am nächsten Tag, eine Woche später, einen Monat später (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja klar!) zusammen mit der Mutter an den Tisch setzen müssen. Das ist das Entscheidende. Deshalb sagen wir, so kann es nicht sein. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und diese Stimmungsmache, die uns hier vorgeworfen wird, und angeblich, Frau Oehlrich, Russland ist jetzt noch schuld, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Daniel Seiffert, Die Linke: Richtig! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Russland ist noch schuld, dass hier die AfD das auf die Tagesordnung setzen lassen hat, also ich weiß nicht, wo Sie nachts immer sozusagen zu lange auf sind, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber die Grundrechte beziehen sich eben darauf, dass man so was sagen darf, dass man so was sagen darf, auch wenn es offensichtlich geschmacklos ist. Man darf es sagen, zumal es nicht innerhalb, …
Birgit Hesse
Herr Schult, ich weise daraufhin, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.
Enrico Schult AfD
… zumal es nicht innerhalb der Schulzeit passiert ist. Dann ist das auch ein Grundrecht. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will doch noch mal den einen oder anderen Gedanken zur Debatte, aber insbesondere auch zur gesellschaftlichen Situation, so, wie ich sie wahrnehme und worüber wir vielleicht nachdenken sollten bei unserer politischen Auseinandersetzung, äußern. Herr Schult hat eben auch noch mal von Stimmungsmache gesprochen. Ich hatte ehrlich gesagt erwartet, dass es noch kontroverser sozusagen hier vonstattengeht. Insofern hat die SPD nicht ganz meine Erwartungen erfüllt. Sie haben ja zwei vorbereitete Reden hier präsentiert, (Julian Barlen, SPD: Kriegt jetzt jeder noch eine Note oder was von Ihnen?!) wo ich mich frage, ob die mit dem Thema, mit der Auseinandersetzung im Kern noch etwas zu tun haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern kann man diese Taktik natürlich auch wählen. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Wie kann man denn jetzt so reagieren?!) Ich will ausdrücklich sagen, das, was ich herausgehört habe bei Frau Rösler, dass ich die Auffassung teile, dass insbesondere, wenn solche Urteile gesprochen werden, dass das zwar auf der einen Seite eine Bestätigung ist für unseren Rechtsstaat, aber dass es auch etwas macht in der Außenwirkung. Die mentale Stimmung, die dadurch erzeugt wird, auch insbesondere für die Lehrerschaft, die darf man nicht unterschätzen. Da muss man natürlich immer wieder Ursache und Wirkung betrachten, das wurde jetzt ausreichend getan, wie so ein Urteil zustande gekommen ist. Aber mir geht es doch schon noch mal um die gesellschaftliche Stimmung, die wir haben, und die ist eben nicht mehr wie vor 20/30 Jahren. Die ist auch nicht wie vor 10 oder 15 Jahren, sondern wir haben eine gesellschaftliche Stimmung aus meiner Sicht, (Torsten Koplin, Die Linke: Dass die AfD eine Kampagne fährt, das kriegen Sie schon mit, ja?!) die insbesondere in den letzten zwei Jahren extrem zugenommen hat. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Das ist natürlich auch in unseren Schulen angekommen. Das, was wir gesellschaftlich erleben, ist in den Schulen gelandet. Wir sagen immer so schön, Schule ist Spiegelbild der Gesellschaft, aber am Ende gibt es Zahlen und Fakten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wenn wir uns dann die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit bei der Tatörtlichkeit Schule anschauen, da will ich einfach mal zwei Zahlen nennen: (Torsten Koplin, Die Linke: Ihr geht der AfD auf den Leim!) 2020 251 Fälle und jetzt in 2024 538 Fälle. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haltet euch lieber die Ohren zu da drüben!) Und deswegen will ich noch mal an dieser Stelle sagen, die Gesellschaft hat sich verändert. Das wird in die Schulen hineingetragen. Und deswegen sind wir alle gefordert aus meiner Sicht, die gesellschaftliche Situation genauer zu betrachten und das Handeln entsprechend danach auszurichten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, Frau Kollegin von der FDP, Sie sprechen von Notfällen. Ich frage mich tatsächlich bei der Situation, die wir haben, ob das überhaupt ein Notfall ist oder ob es nicht schon Normalität ist an den Schulen. Auch da gibt es entsprechende Umfragen, wie hoch sozusagen die Wahrnehmung ist, ob man es schon mit extremistischen Fällen dort zu tun hat. Das geht an Regionalen Schulen in den Bereich 60/70 Prozent. Und wenn wir von Notfällen sprechen, dann ist die Frage, ob das überhaupt Notfälle waren. Notfälle sind hier definiert bei uns mit Bombendrohungen, Vorkommnissen mit Waffen, mit Drogen und Missbrauch digitaler Medien. Das ist ja neu dazugekommen. (René Domke, FDP: Ja. eben.) Deswegen, glaube ich, müssen wir in der Zukunft das anders, schärfer definieren und auch klare Handlungsanweisungen geben, wie man damit umgeht. Und gerade in den letzten Tagen, der vorgestellte Bericht vom Verfassungsschutz hat uns doch noch mal deutlich gemacht, dass die Situation verändert ist. Und deswegen dürfen wir die Lehrer nicht alleinelassen. Ich erwarte von verantwortungsvoller Politik, dass sie sich diesen Herausforderungen stellt, dass sie eben Handlungsanweisungen geben, aber auch politisch korrektes Handeln oben an der Spitze steht. Und da sind wir alle gefordert. Deswegen ist es mir noch mal wichtig, diese Rahmenbedingungen zu benennen, dass die komplexer und meiner Meinung nach auch komplizierter geworden sind. Insbesondere auch unsere Demokratie ist einem Stresstest ausgesetzt, nämlich der Einfluss von sozialen Medien, dem sind wir ja fast ausgeliefert. Und deswegen müssen wir politisch überlegen, wie wir damit umgehen. Und deswegen will ich zumindest drei/vier Punkte aus meiner Sicht benennen, die wir uns zu Gemüte führen, wo jeder Einzelne sich auch überprüfen muss und sollte, ob Polarisierung der richtige Weg ist, weil diese Polarisierung, die Nichtauseinandersetzung mit den Inhalten der politischen Mitwettbewerber hat dazu geführt, dass die Ränder immer stärker geworden sind. (Christian Winter, SPD: Das ist doch totaler Blödsinn!) Und ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ränder von rechts, aber auch von links möglicherweise gar kein Interesse mehr haben, lösungsorientiert diese Gesellschaft zu gestalten, (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Christian Albrecht, Die Linke: So ein Schwachsinn! – Torsten Koplin, Die Linke: Wo holen Sie das her?! – Zurufe von Jeannine Rösler, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) sondern sie stehen dann in Umfragen gut da, ohne etwas möglicherweise zu tun, außer zu polarisieren, und das kann nicht, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) das kann nicht Politik der Mitte sein. (Christian Albrecht, Die Linke: Grenzt euch doch mal von der AfD ab! – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Deswegen fordere ich Sie auf, wenn Sie sich zur Mitte positionieren, dass wir Politik der Mitte machen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Und das bedeutet nicht einfach solche Schlagwörter wie „gute Politik“, nein, das muss untersetzt werden durch persönliches Handeln. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und Die Linke – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke – Glocke der Präsidentin) Wir müssen Vertrauen und Verlässlichkeit in die Politik zurückgewinnen, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und das heißt, Probleme, Herausforderungen benennen und sie auch lösen. (Christian Albrecht, Die Linke: Ja, mach doch mal! Auch die CDU!) Dafür muss sich jede Beteiligte und jeder Beteiligte, meine ich, nicht nur die Politiker, sondern auch alle gesellschaftlichen Gruppen, ob das Wirtschaft ist, alle müssen sich tagtäglich dieser Aufgabe stellen. Und deswegen, glaube ich, ist es wichtig, dass politische Führung Probleme benennt, das tun wir schon, die müssen analysiert werden. Es muss entschieden werden und wir müssen zu einem Klima des Erklärens zurückkommen. Und ich glaube auch – das ist meine persönliche Auffassung, ich weiß nicht, wie Sie das sehen –, dass wir alles daransetzen müssen, soziale Medien zu regulieren. Wir haben damit begonnen, mit unserem Antrag, dass wir sagen, Altersbeschränkungen beim Zugang zu sozialen Medien. Wir sind gerne bereit, darüber zu diskutieren, ob das das 14. oder 16. Lebensjahr sein soll oder kann, weil ich glaube, wenn wir das unkoordiniert weiterlaufen lassen, dann ist unsere Demokratie stark gefährdet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist unsere, aber nicht die Demokratie. Die ist nämlich nicht geschädigt. Die ist auch nicht in Gefahr.) Deswegen hat das für mich Priorität. Ich will Sie noch mal auffordern: Kommen Sie, reichen Sie uns die Hand! Kommen Sie in die Mitte der Gesellschaft zurück, (Torsten Koplin, Die Linke: Grenzen Sie sich doch mal von der AfD ab! – Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) denn nur aus der Mitte der Gesellschaft heraus sollten wir die Probleme und Herausforderungen lösen, (Enrico Schult, AfD: Das wird sich ja zeigen. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erhalten und mit Leben zu erfüllen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. An dieser Stelle begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Freien Schule aus Zinnowitz. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind (Die Gruppe verlässt die Besuchertribüne.) beziehungsweise waren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Aussprache zum Thema „MV-Plan 2035 – Bericht der Ministerpräsidentin über die Ergebnisse des Investitionsgipfels“, Drucksache 8/5163. Aussprache zum Thema MV-Plan 2035 Bericht der Ministerpräsidentin über die Ergebnisse des Investitionsgipfels – Drucksache 8/5163 – Das Wort hat die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um über den Investitionsgipfel von gestern zu berichten, vor allem über die Ergebnisse. Die Landesregierung hat sich gestern gemeinsam mit den Regierungsfraktionen, mit den Vertretern der Wirtschaft, Unternehmerverband, Handwerkskammern, IHKs, den Vertretern der Gewerkschaften, dem DGB und auch allen Landräten und Oberbürgermeistern sowie dem Bauverband, der Baugewerkschaft, dem Landessportbund, den Vertretern der Universitäten und der Krankenhausgesellschaft getroffen, um darüber zu beraten, wie wir in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern investieren wollen. Wir haben einen Aufschlag gemacht für einen MV-Plan 2035 für große Investitionen in unserem Land. Bevor ich darüber berichte, möchte ich auch noch einen Blick auf den Bundesrat letzte Woche Freitag werfen, denn Ziel der Bundesländer mit der neuen Bundesregierung ist, sowohl Gesetze, steuerliche Entlastungen als auch große Investitionspakete zu nutzen, um die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland voranzutreiben und vor allem zu investieren. Denn es ist die wichtigste Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, nach drei Jahren Stagnation in Deutschland, trotz Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern, aber eben Stagnation in Deutschland, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Für uns ist es wichtig, dass die Unternehmen wirtschaftliche Stärke weiterentwickeln und dass vor allem Arbeitsplätze gesichert werden und neue geschaffen werden. Deshalb ist es gut, dass die neue Bundesregierung zuallererst den Wachstumsbooster auf den Weg gebracht hat. Wir haben diesem Gesetz am Freitag im Bundesrat zugestimmt. Hier steht vor allem im Fokus, dass unsere Unternehmen im Land Investitionen besser steuerlich abschreiben können und dass es eine Perspektive für weitere Steuerentlastungen gibt. Dieses Gesetz kostet auch Geld, den Kommunen 144 Millionen Euro für vier Jahre. Ich bin sehr froh, dass wir erreicht haben, dass der Bund vollständig die Kommunen für diese Steuerausfälle entlastet, und das Land hat dafür, die Länder haben dafür auf eigene Forderungen verzichtet. Wir als Land werden den Wachstumsbooster mit 316 Millionen Euro unterstützen. Es ist wichtig, dass unsere Unternehmen und Unternehmer steuerlich entlastet werden, wenn sie investieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Daniel Peters, CDU) Es ist auch gut, dass der Bund jetzt erste Gesetze vorgelegt hat für die Umsetzung des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens. Wie Sie wissen, habe ich mich gemeinsam mit meinen Länderkollegen Michael Kretschmer aus Sachsen, Markus Söder aus Bayern und Anke Rehlinger aus dem Saarland dafür eingesetzt, dass wir die Möglichkeit bekommen, stärker zu investieren, vor Ort, auf kommunaler Ebene, auf Landesebene. Und auch der Bund muss stärker investieren. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die MV-Koalition fordert schon seit Jahren, dass der Bund stärker Investitionen auslöst, (Julian Barlen, SPD: So ist es.) dass wir Programme bekommen, um in unsere Infrastruktur zu investieren für die Wirtschaft, für die Straßen, für den Klimaschutz, aber vor allem auch für die Schulen, für Aufgaben, die unsere Kommunen nicht alleine lösen können, für Aufgaben, die wir als Länder nicht alleine stemmen können. Ich bin sehr froh, dass wir diese Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht haben. Und an dieser Stelle will ich mich noch mal ganz herzlich bedanken auch bei meinem Koalitionspartner, denn ich weiß, dass aus anderen Gründen die Grundgesetzänderung umstritten war, nicht wegen dem Sondervermögen. Es ist gut, dass wir Ja gesagt haben, weil jetzt haben wir die Möglichkeit, viele Millionen Euro vor Ort in unsere Städte und Kommunen zu investieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es ist gute Tradition, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Themen die gesellschaftlichen Akteure dieses Landes einberufen. So haben wir das bei Corona, in Corona-Zeiten mit dem Corona-Gipfel gemacht, so haben wir das in der Energiekrise mit dem Energiegipfel gemacht, und die gute Nachricht, jetzt geht es um etwas Positives, nicht Corona, nicht Energiekrise, sondern Investieren, deshalb haben wir das auch so beim Investitionsgipfel gemacht. Und ich will mich wirklich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ganz herzlich bedanken. Wir haben gestern über fünf große Investitionspakete gesprochen. Alleine die 500 Milliarden Euro des Bundes sind drei große Investitionspakete: Die 100 Milliarden Euro, über die Länder und Kommunen für ihre Aufgaben verfügen können, die 100 Milliarden Euro des Klima- und Transformationsfonds – ich weiß, den GRÜNEN ist besonders das Thema Klimaschutz wichtig – und dann noch die 300 Milliarden Euro, die der Bund investieren wird. Der Bund wird all diese 500 Milliarden nicht im Regierungsviertel Berlin investieren, sondern diese Gelder werden in allen Bundesländern direkt vor Ort ankommen. Das ist ein wichtiger Impuls, und ich will es hier ausdrücklich sagen, so etwas hat noch nie eine Bundesregierung gemacht, dass wir so viel Geld für Investitionen bekommen haben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und dann noch 100 Milliarden für Länder und Kommunen zur freien Verfügung. Dafür sagen wir Danke, dass diese Investitionen möglich sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das sind die drei Pakete des Bundes. Dazu kommt noch außerdem, dass der Bund über die Bereichsausnahme stärker in Sicherheit und Bevölkerungsschutz investieren wird, alleine 1 Milliarde Euro in die Infrastruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bundeswehr. Auch das werden große Investitionen sein. Und dann gibt es den fünften Strang, dass natürlich nicht nur der Bund investiert, sondern auch wir als Land. Wir werden als Land in der nächsten Woche den Landeshaushalt 26/27 in der Regierung beraten, und auch wir haben vor, unsere Investitionen hoch zu halten von mindestens 1,6 Milliarden Euro für 26 und 27. Denn es ist wichtig, dass, wenn der Bund investiert, sich jetzt nicht das Land zurückzieht. Und dafür hat der Bund uns auch Kreditermächtigungen gegeben, um die Investitionen hoch zu halten. Und über alle fünf Säulen wurde gestern im Investitionsgipfel beraten. Das waren große, komplexe Beratungen, und dafür vielen Dank an dieser Stelle einem Mann ganz besonders, der seit vielen Jahren sich im Gipfel für den Landkreistag engagiert, Heiko Kärger. Es war in aller Voraussicht sein letzter Gipfel, deshalb will ich mich an dieser Stelle noch mal für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei ihm ganz besonders bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Meine Damen und Herren, die Beratung zu diesen fünf großen Komplexen ist im Ergebnis der MV-Plan 2035, der in der nächsten Zeit noch fortgeschrieben wird, denn viele Eckpunkte sind auch noch offen, dazu werde ich später kommen. Wir haben als Allererstes uns darüber verständigt, wie soll der Anteil des Landes an 100 Milliarden Euro für Landes- und kommunale Aufgaben aufgeteilt werden. Die gute Nachricht ist, wir haben gemeinsam, die ostdeutschen Länder, sehr gut verhandelt. Wir werden einen besseren Verteilschlüssel bekommen für die 100 Milliarden Euro. Wir bekommen noch einmal 55 Millionen Euro mehr als geplant, und damit stehen Mecklenburg-Vorpommern 1,92 Milliarden Euro für maximal zwölf Jahre zur Verfügung. Und es muss auch nicht in Jahresscheiben aufgeteilt werden, sondern wir sind da sehr flexibel. Das ist die gute Nachricht. Ich sage aber auch gleich, 1,92 Milliarden Euro für zwölf Jahre sind durchschnittlich 160 Millionen Euro pro Jahr. Noch mal, das Land alleine hat ein Investitionsvolumen pro Jahr von 1,6 Milliarden Euro, wir sprechen also hier über zehn Prozent mehr. Trotzdem ist es wichtig, dieses Geld natürlich zu haben und zu investieren. Und wir sind uns einig, diese Kredite, die hier aufgenommen werden, das ist auch gleichzeitig eine hohe Verantwortung, denn diese Kredite zahlt der Bund mit Tilgung und Zins zurück und am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Deswegen müssen wir mit diesen vielen Milliarden verantwortungsvoll umgehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen sind wir uns einig, dass es deshalb klare Schwerpunkte geben muss, die die Zukunft des Landes betreffen, und dass diese Schwerpunkte auch transparent sein müssen und dass wir damit das Land voranbringen wollen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Mittel im Verhältnis 40 : 60 eingesetzt werden sollen, also zu 40 Prozent für Landesaufgaben und zu 60 Prozent für kommunale Aufgaben, denn wir wissen, dass die Kommunen ihre Kernaufgaben nicht aus eigener Kraft schaffen können. Es ist wichtig, dass wir das Geld jetzt nicht über das Land mit Gießkanne verteilen, sondern uns auf Schwerpunkte einigen und gleichzeitig die Kommunen vor Ort Flexibilität haben. Der wichtigste Punkt für uns als Landesregierung, auch für mich als Ministerpräsidentin, war die Absicherung der Bildung. Bildung ist das wichtigste Thema der Gegenwart und der Zukunft. Wir haben, wenn so viele Kredite aufgenommen werden, vor allem eine Verantwortung für die jüngere Generation, mit diesem Geld auch in ihre Gegenwart und in ihre Zukunft zu investieren. Das Land setzt seit vielen Jahren den Schwerpunkt auf gute Bildung von Anfang an. Wir haben die Kitas beitragsfrei gemacht, wir haben neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, und wir haben gemeinsam mit der kommunalen Ebene mehr als 1 Milliarde Euro in die Sanierung und in den Neubau von Schulen gesteckt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und Sie wissen, der Bau und die Sanierung von Schulen ist Aufgabe der Kommunen. Aber es ist völlig klar, dass die Kommunen diesen hohen Sanierungsbedarf und Neubaubedarf nicht alleine stemmen können. Deshalb habe ich vor acht Jahren als Ministerpräsidentin in der damaligen Großen Koalition, lieber Herr Renz, gemeinsam mit der Regierung und den Kommunen dafür gesorgt, dass wir ein großes Schulbauprogramm aufstellen. Dann haben wir gesehen, dass das nicht reicht, haben in dieser Koalition noch mal nachgelegt mit den Kommunen, (Torsten Renz, CDU: Nee, das stimmt so nicht. Sie haben die ersten Jahre gar nichts gemacht.) und auch das reicht noch nicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich war vor Kurzem beim Bürgerdialog in Schwaan und dort hat ein Bürgermeister mir sein Projekt vorgestellt für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses. Und im Bürgerdialog hat sich dann die Schulleiterin gemeldet und gesagt, dass auch ihre Schule sanierungsbedürftig ist. Ich habe dann gefragt nach der Konzeption, nach den Kosten und ob diese Schule schon angemeldet ist für das zweite große Programm, und da gab es noch keine Pläne. Dieses Beispiel zeigt, dass wir immer noch Schulen haben, die Sanierungsbedarf haben, wo wir noch weiter drauflegen müssen. Deshalb war für mich und die MV-Koalition der wichtigste Punkt, dass wir uns darauf verständigen, dass die Summen, die noch Bedarfe sind, dass wir die berücksichtigen für die Schulsanierung. Und deswegen freue ich mich, dass wir uns darauf verständigt haben, aus diesen Mitteln 600 Millionen Euro für die weitere Sanierung von Schulen und auch gegebenenfalls Neubau zur Verfügung zu stellen mit dem gemeinsamen politischen Ziel, bis 2035 prioritär möglichst alle Schulen im Land saniert und digitalisiert zu haben. Das ist der richtige Weg für unser Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Dazu kommt, dass das Land aus GRW-Mitteln zugesagt hat, dass wir weiter in die Berufsschulen investieren. 250 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre, in die Investition der Berufsschulen. Und der dritte Punkt: Das Land wird aus seinen Landesmitteln auch in die Hochschulen 150 Millionen Euro investieren. Der zweite große Bereich ist die klassische Infrastruktur. 520 Millionen Euro wollen wir in Digitalisierung, Energie und Verkehrsinfrastruktur investieren. Und wir haben vereinbart mit den Kommunen, dass sie einen Vorschlag erarbeiten, wie sie ihren Teil der Mittel aufteilen und umsichtig umsetzen. Das Land wird außerdem weiter die Wasserstoffwirtschaft absichern und auch in Digitalisierung und Cybersicherheit investieren. Der dritte Schwerpunkt sind die Krankenhäuser. Wir haben uns mit der Krankenhausreform auf einen Krankenhaustransformationsfonds verpflichtet, Bund, Länder und Träger. Und das führt dazu, dass jetzt vor allem die Kommunen große Summen für den Fonds bereitstellen müssen. Das können die Kommunen nicht, deshalb haben wir als dritten Schwerpunkt 250 Millionen Euro in dem Transformationsfonds, um die Krankenhäuser im Land zukunftsfähig aufzustellen. Denn wir wollen, dass unsere Krankenhäuser im Land abgesichert sind und dass sie vor allem zur medizinischen Versorgung beitragen können, übrigens nicht nur stationär, sondern im Gipfel war gestern auch klar, dass wir den Punkt aus dem Koalitionsvertrag des Bundes nutzen wollen, dass unsere Krankenhäuser auch zukünftig die ambulante Versorgung mit absichern können. 250 Millionen Euro für eine bessere medizinische Versorgung in unserem Land, ein wichtiger Schwerpunkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der vierte Schwerpunkt, auf den wir uns verständigt haben, ist die innere Sicherheit und der Bevölkerungsschutz, allen voran Polizei und Feuerwehr, und für diesen wichtigen Bereich werden wir 300 Millionen Euro investieren. Ich kann mich nur allen Rednerinnen und Rednern anschließen, die heute hier im Landtag schon gesagt haben, welche wichtige Aufgabe unsere Polizei hat für die innere Sicherheit. Dazu gehören aber auch andere Bereiche, die Feuerwehr definitiv. Wir wollen an erfolgreiche Programme wie das Feuerwehrfahrzeugprogramm und das Geräteprogramm anschließen. Das ist eine gute Nachricht für alle Freiwilligen und Hauptamtlichen in Feuerwehr, aber auch in Polizei. Wir werden hier 300 Millionen Euro investieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und schließlich wollen wir auch 100 Millionen Euro investieren für ein Programm, das vor allem die Gesellschaft, die Menschen erreicht. Es gibt kaum einen Bereich wie den Sport, die Zoos und auch die Kultur, wo es gelingt, dass Menschen zusammenkommen, egal aus welcher Region, egal aus welchen Bevölkerungsschichten und übrigens auch unabhängig von ihren politischen Auffassungen. Es ist wichtig, weiter in diese wichtigen gesellschaftlichen Bereiche zu investieren. Deswegen haben wir uns auf 100 Millionen Euro für die Sanierung von Sportanlagen und auch für Zoos und Kultureinrichtungen verständigt, ein wichtiges Signal an gesellschaftliche Kräfte, die unser Land zusammenhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wichtig ist zu wissen, dass es nicht bei diesen Investitionen bleiben wird. Der Bund stellt 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung und der Landwirtschafts- und Umweltminister ist beauftragt, mit den Umweltverbänden, mit der regionalen Wirtschaft und vor allem auch mit dem Bauernverband darüber zu sprechen, welche Programme schlagen wir in diesem Fonds vor, um Klimaschutz, aber auch Transformation in unserem Land voranzubringen. Der dritte Punkt, wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir uns als Land einsetzen wollen, dass wir aus den 300 Milliarden Euro, die der Bund vor Ort investieren wird, auch bestimmte Schwerpunkte einbringen. Wir werden, setzen uns dafür ein, dass der Bund aus den 300 Milliarden vor allem die Häfen, Brücken und Straßen saniert, die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur und die Pflege- und Reha-Einrichtungen und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wir haben bereits als norddeutsche Länder unter unserem Vorsitz der Nord-MPK einen Maßnahmenkatalog für die Investitionen in Häfen an den Bund übermittelt und hoffen sehr, dass diese berücksichtigt werden. Und wichtig war allen Teilnehmern, dass wir Flexibilität haben. Wir haben jetzt einen Plan, wie wir, welche Schwerpunkte wir setzen für Investitionen, aber es ist völlig klar, wenn der Bund bestimmte Programme auflegt, dass wir dann noch mal in unserem Plan auch flexibel die Dinge verschieben können, dass die Investitionsfelder deckungsfähig sind, sodass eine hohe Flexibilität bleibt. Dazu kommt unser Doppelhaushalt, den wir auch hier beraten werden. Das sind alles große Investitionsprogramme, fünf Stück durch Bund und Land, und das ist die Möglichkeit, in unserem Land dafür zu sorgen, dass die regionale Wirtschaft angekurbelt wird, gerade die Bauwirtschaft. Ich danke dem Bauverband, der gestern deutlich gemacht hat, dass unsere Bauwirtschaft bereitsteht, diese Investitionen zu stemmen. Und wir sind uns natürlich einig, dass wir Wege finden wollen, dass so viele Aufträge wie möglich auch in unserem Land verbleiben, denn das ist wichtig für unsere Wirtschaft und die Arbeitsplätze. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! Richtig!) Wir haben uns auch darüber verständigt mit den Kommunen, und das war den Kommunen wichtig, dass wir eine hohe Flexibilität in diesem MV-Plan behalten, um letztendlich auch die Entscheidungen des Bundes über seine 300 Milliarden, die wahrscheinlich erst im September, spätestens Ende des Jahres kommen, mit berücksichtigen zu können. Deswegen werden wir uns im Rahmen dieses Gipfels spätestens Anfang nächsten Jahres zusammensetzen, um diese zusätzlichen Entscheidungen des Bundes dabei berücksichtigen zu können. Und die Kommunen haben sich bereit erklärt für die Frage, wie kommt dieses Geld auf welchem Weg jetzt schnell und unkompliziert vor Ort an, uns Vorschläge zu unterbreiten. Wir haben letzte Woche im Bundesrat das 100-Milliarden-Paket als Gesetzentwurf in der Ersten Lesung gehabt, und wir rechnen damit, dass wir im Herbst diese 100 Milliarden Euro dann im Bundesrat endgültig beschließen und dann die Möglichkeit haben, auf Basis dieses MV-Plans die Weichen zu stellen, dass das Geld auch über Projekte im Land ankommt. Die Botschaft des MV-Plans mit allen Beteiligten ist, wir wollen in Wirtschaft investieren, in Bildung, in Infrastruktur, in Klimaschutz und Gesundheit. Ich will mich bei den demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses sehr bedanken. Wir haben alle Fraktionen vorher einbezogen, es war ja auch schon Thema im Landtag. Selbstverständlich die Regierungsfraktionen, ich möchte mich aber auch für die Impulse der GRÜNEN bedanken, insbesondere im Bereich Klimaschutz, und kann zusichern, dass wir viel davon in dieser Beratung mit über die 100 Milliarden KTF einbeziehen wollen, und haben das Thema Energie auch schon gestern in den 100 Milliarden berücksichtigt. Ich will mich auch bei der CDU bedanken, die ja schon früh mit einem Antrag hier im Landtag gerade den Schwerpunkt Schule und Digitalisierung gesetzt hat. Ich glaube, das ist deutlich geworden im 100-Milliarden-Programm, da haben wir das Ziel, dass wir wirklich möglichst alle Schulen erreichen können. Ich will mich auch bei der FDP bedanken. Ich weiß, Herr Domke, Sie sehen die Kreditaufnahme kritisch, trotzdem war es gut, dass Sie einen Impuls gegeben haben, insbesondere im Bereich der Wissenschaft, auch das haben wir gestern berücksichtigt. Völlig klar ist, nicht alles, was wünschenswert und notwendig ist, kann mit diesem vielen Geld gemacht werden. Aber ich glaube, dass die Schwerpunkte richtig sind, unser Land voranbringen können, und ich möchte Sie herzlich bitten, diesen MV-Plan zu unterstützen, und freue mich auf die weiteren Beratungen auch hier im Hohen Hause. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache Zeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Ein großer Titel „Investitionsgipfel Mecklenburg-Vorpommern 2025“, so jedenfalls wird er bezeichnet. (Patrick Dahlemann, SPD: 35!) Doch bei allem Respekt, wir müssen die Dinge hier wirklich beim Namen nennen. Was hier in Schwerin gestern stattfand, war kein Investitionsgipfel. Es war eine altbekannte politische Kulissenschieberei, ein Schaulaufen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Man hat sich dabei nicht etwa die Mühe gemacht, offen zu diskutieren. Nein, man hat vielmehr handverlesene Gäste eingeladen, Gewerkschaftsfunktionäre, Wirtschaftsvertreter, ausgewählte Verbandsvertreter und viele von ihnen selbstverständlich mit ideologischer Deckungsgleichheit zur Regierungslinie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Patrick Dahlemann, SPD: Respektlosigkeit! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, ich habe extra erwähnt, dass nicht alle darunter zu subsumieren sind. Nicht aber zum Beispiel eingeladen waren die Polizeigewerkschaften, eben jene Vertreter der Menschen, die tagtäglich unter schwierigsten Bedingungen unsere Sicherheit gewährleisten sollen, die mit kaputten Wachen, gesperrten Schießanlagen und fehlendem Nachwuchs zu kämpfen haben. Nicht eingeladen etwa waren auch Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, eben jene Menschen, die für die regionale Ernährungssicherheit arbeiten und die tagtäglich mit immer neuen absurden EU-Vorgaben und steigenden Betriebskosten konfrontiert sind. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Herr Dahlemann, nicht eingeladen etwa waren nicht die Eltern und deren Initiativen, die verzweifelt um bessere Schulen hier im Land kämpfen und den Verfall unserer Bildungsinfrastruktur zu Recht beklagen, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) und natürlich keine einzige oppositionelle Kraft, denn diese Landesregierung, meine Damen und Herren, will keine Diskussion, sie will Applaus! Meine Damen und Herren, das war kein demokratischer Dialog, das war ein ideologischer Monolog, (Julian Barlen, SPD: Was für ein Quatsch!) also eine Schaufensterveranstaltung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) eine Schaufensterveranstaltung, organisiert, kontrolliert und gesteuert im exklusiven Zirkel der rot-roten Landesregierung. Doch, meine Damen und Herren, kommen wir zum Gipfel selbst. So heißt es im Gipfelpapier, das Land bekennt sich dazu, auch im Doppelhaushalt 2026/27 ein hohes Investitionsniveau fortzusetzen, unter Gebrauch des grundsätzlich zustehenden Verschuldungsspielraumes. Mit anderen Worten: neue Kredite, neue Abhängigkeiten, neue Lasten, und das auf Kosten kommender Generationen, auf Kosten unserer Kinder und Kindeskinder. (Julian Barlen, SPD: Ich dachte, die Schulen sollen saniert werden. Was ist denn jetzt?) Man verkauft unseren Bürgern ernsthaft, dass nachhaltige Investitionen entstehen, wenn man das Land mit fast 2 Milliarden Euro aus einem Bundessondervermögen zuschüttet, von dem jeder weiß, dass es kreditfinanziert ist. Wo ist hier die Nachhaltigkeit, wenn es keine strukturelle Gegenfinanzierung gibt? Aber wo soll das Geld eigentlich hinfließen? Nehmen wir mal die zwei größten Posten: Ja, sehr begrüßenswert, erstens Bildung: Schulen, Schulinfrastruktur und deren Digitalisierung – 600 Millionen Euro. Bildung klingt immer gut und ist auch enorm wichtig, gar keine Frage. Aber nicht jede Bildung ist auch gute Bildung. Angesichts dieser immensen Summen – es ist zwingend notwendig, eine Verschwendung öffentlicher Mittel zu verhindern. Es braucht Augenmaß und eine kritische Prüfung, bevor geborgtes Geld in Prestigeobjekte und ideologisch eingefärbte Experimente gelenkt wird, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) die an dem eigentlichen Problem vorbeigehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Der zweite Punkt: Infrastruktur, 520 Millionen Euro, darunter auch Geothermie, Ausbau der Fahrradwege, nachhaltiger ÖPNV, Wasserstoffwirtschaft und so weiter – alles linksgrüne Phantasien, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) die kein Mensch braucht oder bestenfalls zweitrangig sind, meine Damen und Herren! Und wenn wir dann weiterlesen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) wenn wir dann weiterlesen in diesem Papier, alle Wertgrenzen in bundesgesetzlichen Vergaberegelungen sollen deutlich angehoben werden. Das ist aber nichts anderes als die offizielle Einladung zur Geldverschwendung. Höhere Schwellenwerte bedeuten, Schwellenwerte bedeuten nämlich weniger Kontrolle, weniger Wettbewerb, mehr Willkür, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und genau das braucht dieses Land nicht, Herr Dahlemann! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und während Sie nebenbei, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) während Sie nebenbei Milliarden verteilen, räumen Sie ein, die geplanten Maßnahmen – ich zitiere aus Ihrem Papier: „Die geplanten Maßnahmen führen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2025 bis 29 zu Steuermindereinnahmen in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro.“ Was die Landesregierung hier heute als historischen Investitionsgipfel und milliardenschweren Fortschritt verkauft, ist in Wahrheit ein weiterer Beleg für eine fahrlässige Finanz- und Symbolpolitik auf Pump, fern jeder Realität, fern jeder nachhaltigen Wertschöpfung. 2 Milliarden Euro werden nach Mecklenburg-Vorpommern fließen – scheinbar der große Wurf, aber es sind neue Schulden, die wir nicht mit echtem wirtschaftlichem Wachstum, sondern mit der Zukunft unserer Kinder und Enkel bezahlen werden. Die Bürger unseres Landes zahlen bereits jetzt Rekordabgaben, ob beim Einkommen, bei der Energie, beim Tanken oder beim Einkauf. Während die Bürger unseres Landes den Gürtel immer enger schnallen müssen, inszeniert sich diese Landesregierung in Schönwetter-Pressemitteilungen als großer Zukunftsgestalter – mit Geld, welches sie nicht hat für Projekte, die größtenteils niemand benötigt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ja, es braucht Investitionen und diese sogar dringend, aber bitte in echte Wertschöpfung, in nachhaltige Infrastruktur, die in den letzten 30 Jahren fast verschlafen wurde, in Bildung ohne Ideologie, in Polizei und Bevölkerungsschutz, in Handwerk, Mittelstand, Industrie und nicht immer neue Modellregionen für linksgrüne Gesellschaftsexperimente. Und ganz nebenbei, wer trägt denn die Verantwortung für diesen gewaltigen Sanierungsstau, der jetzt mit neuen Schulden notdürftig und kurzfristig geflickt werden soll? (Zurufe von Julian Barlen, SPD, Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) Wer hat das Bildungssystem kaputtgespart, Herr Barlen? Wer hat die Infrastruktur zerfallen lassen? Wer hat die Kommunen finanziell ausgehöhlt? (Glocke der Präsidentin) Wer ist denn hier seit Jahrzehnten in Regierungsverantwortung? (Julian Barlen, SPD: Sie widersprechen sich am Pult.) Es war die hart arbeitende Bevölkerung, die hier zum Wohle des Landes beigetragen hat, nicht die Landesregierung und dieselben, die sich jetzt als Retter in der Not aufspielen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Meine Damen und Herren, was Mecklenburg-Vorpommern jetzt braucht, ist keine Schuldenpolitik im Gewand, im neuen Gewand, (Julian Barlen, SPD: Worüber reden Sie?) sondern eine ehrliche, eine solide und eine nachhaltige Finanzpolitik. Dafür stehen wir als AfD, (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) denn wir sagen Ja zum nachhaltigen Wirtschaften, wir sagen Ja zur Stärkung kommunaler Eigenverantwortung und zu echten Investitionen, (Philipp da Cunha, SPD: Echt?) finanziert aus nachhaltigen Haushaltsüberschüssen und nicht aus ideologischen Schuldenpaketen. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Und wenn Sie, meine Damen und Herren der Regierung, hier den Menschen im Land wirklich helfen wollen, dann hören Sie endlich auf, linksgrüne Ideologie mit immer neuen Schulden zuzukleistern! Machen Sie endlich Politik mit Augenmaß, Verantwortung und vor allem mit gesundem Menschenverstand! Was die Menschen hier in diesem Land nicht brauchen, Frau Schwesig, ist ein schuldenfinanzierter Wahlkampfauftakt der Ministerpräsidentin zur Landtagswahl 2026 (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) durch die Mittel eines Anti-AfD Sondervermögens. Das wäre der treffende Name für die gestrige Veranstaltung gewesen: (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Anti-AfD-Investitionsgipfel 2025. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nikolaus Kramer AfD
Ja.
Thomas Krüger SPD
Herr Kollege, Deutschland hat die niedrigste Schuldenquote aller G7-Staaten. Das, vermute ich, werden Sie bestätigen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und Sie haben ja hier so getan, als hätten Sie sehr viel Sachverstand im Bereich der Volkswirtschaft. Deutschland hatte im Jahre 2010 eine Schuldenquote von 82 Prozent, Deutschland hat heute eine Schuldenquote von 62 Prozent, das ist 20 Prozent weniger, ohne dass ein Euro Schulden getilgt worden ist. Wie kann das gehen? Erklären Sie das mal!
Nikolaus Kramer AfD
Das kann ich Ihnen jetzt so direkt nicht erklären, aber Sie stellen sich hier hin und sagen, wir sind an siebter Stelle, was die Schulden betrifft. Also wenn Sie mir eine Frage stellen und ich Ihnen versuche zu antworten, dann wäre es doch einfach nur höflich, auch meiner Antwort zuzuhören, oder? Und dann sagen Sie, wir stehen an siebter Stelle im Vergleich zu den Ländern mit den Schulden. Das macht es doch nicht besser. Und es macht es doch nicht besser, wenn ich immer wieder aufs Neue Schulden aufnehme, Schulden aufnehme und Schulden aufnehme. (Patrick Dahlemann, SPD: Investitionen!) Investitionen sind natürlich richtig und wichtig. (Patrick Dahlemann, SPD: Mein Gott, in die Zukunft, in die Kinder!) Das habe ich ja auch gesagt, wenn Sie mir zugehört hätten. (allgemeine Unruhe – Patrick Dahlemann, SPD: Ne, haben Sie nicht gesagt.) Natürlich, habe ich am Ende meiner Rede gesagt, aber nicht schuldenfinanziert. Und auch wir sehen natürlich Chancen in diesen Schulden, (Rainer Albrecht, SPD: Da wird Vermögen aufgebaut. Investitionen sind auch Vermögen!) wenn sie der Investition dienen. Natürlich sehen wir Chancen für das Handwerk, natürlich sehen wir Chancen für die Bauwirtschaft. Aber dieses ganze Papier ist doch getragen von Ideologie. Wenn ich höre – Frau Ministerpräsidentin hat sich ja kaum eingekriegt vor Freude –, dreimal hat sie die 100 Milliarden zum Klimafonds angesprochen. Das sind doch Dinge, die wir nicht brauchen. Wir kämpfen hier um die Existenz unseres Landes, wir kämpfen hier um die Existenz unseres Volkes, und dabei können uns nicht irgendwelche klimaideologischen Maßnahmen helfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, ich weise darauf hin, dass die Zeit für die Zwischenfrage abgelaufen ist. Sie haben aber noch Redezeit und können auch noch fortfahren mit der Rede.
Nikolaus Kramer AfD
Nein, ich war am Ende meiner Rede.
Birgit Hesse
Damit ist dann eine Kurzintervention nicht mehr möglich, da tatsächlich die Rede schon abgeschlossen war. Ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Fraktionsvorsitzenden Herrn Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können festhalten: Gut, dass es eine neue Bundesregierung gibt, (Torsten Koplin, Die Linke: Das wusste ich, dass Sie das sagen.) gut, dass es einen neuen Bundeskanzler gibt, und gut, dass endlich angepackt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Denn das ist die Grundlage, meine Damen und Herren, die gelegt wurde, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) um auch diesen gestrigen Investitionsgipfel hier in Schwerin stattfinden zu lassen. (René Domke, FDP: Wählertäuschung gabs.) Und dieses Sondervermögen, da haben wir ja – das ist ja schon erwähnt worden – im Rahmen unseres Antrages „Masterplan Mecklenburg-Vorpommern“ vor zwei Monaten, zweieinhalb Monaten, da haben wir hier schon intensiv und auch kritisch über das Sondervermögen gesprochen. Wir haben uns sehr dazu bekannt, dass es erstens richtig ist, in die Verteidigung unseres Landes zu investieren und auf der anderen Seite die Fehlbedarfe endlich auch anzugehen, die es in der Infrastruktur gibt und die es eben in den Investitionsbedarfen in Gänze gibt, meine Damen und Herren. Und die Länder haben sich diesen Anteil von insgesamt 100 Milliarden Euro und eben dann für Mecklenburg-Vorpommern 1,92 Milliarden Euro abgerungen. Ich halte das auch für richtig, nicht, weil man Landespolitiker ist, sondern damit man vor allem eben auch die Landesbedarfe, aber vor allem auch die kommunalen Bedarfe abdecken kann und hier auch berücksichtigen kann. Und das ist, meine Damen und Herren, auch mein erster Punkt. Wir begrüßen sehr diese Aufteilung, die gestern vereinbart wurde von 60 : 40, 60 Prozent für die Kommunen, 40 Prozent für das Land. Wir hätten uns gerne vielleicht sogar ein bisschen mehr vorstellen können, aber ich kenne natürlich auch Sachzwänge, wenn es darum geht, gegenüber dem Bund dann auch Rechenschaft ablegen zu müssen. 60 : 40 ist eine gute Lösung, ich schaue aber trotzdem an der einen oder anderen Stelle kritisch auf das Papier, nicht kritisch, dass es zu dieser Einigung gekommen ist, sondern was den weiteren Verlauf, den Werdegang, die Entwicklung, das, was sich aus dem Papier heraus entwickeln soll, betrifft. Und hier sehe ich natürlich, dass die Schwerpunkte allesamt richtig sind: innere Sicherheit, Bildung, Hochschulen an der Stelle auch genannt in besonderem Maße, auch hier kennen wir die großen Investitionsbedarfe, die Digitalisierung, aber natürlich auch Sport, Ehrenamt – alles, was sozusagen uns als Landespolitiker immer wieder in unserer täglichen Arbeit auch oder womit wir konfrontiert werden mit den vielen Bedarfen, die uns immer wieder auch in der Wahlkreisarbeit und sonst überall gezeigt werden, meine Damen und Herren. Und trotzdem habe ich das Gefühl, dass es möglich sein kann, dass dieser 60:40-Schlüssel umgangen werden kann, weil es ja untereinander deckungsfähig ist. Und deswegen plädieren wir sehr für die stringente Einhaltung dieses Verteilungsschlüssels. Da wäre uns sehr dran gelegen, dass daran festgehalten wird und auch dann vielleicht bei ganz klaren Punkten an den Summen, die dort festgeschrieben wurden, auch festzuhalten. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Auch wenn der Bund – ich nenne jetzt mal das Thema Hochschule –, wenn der Bund vielleicht aus seinen 300 Milliarden klar sagt, auch wir wollen in Wissenschaft, wir wollen in Forschung investieren, und hiervon unsere Hochschulen profitieren, dann sollte es nicht dazu führen, dass wir von diesem 150-Millionen-Euro-Ansatz weggehen, will sagen, der Bund macht das schon so ein bisschen, sondern da würde ich mir tatsächlich wünschen, dass wir im weiteren Verlauf Schwerpunkte und Summen dann auch klar definieren und daran entsprechend auch festhalten, halte ich für einen sehr wichtigen Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will auch deutlich sagen, diese Mittel müssen zusätzlich investiert werden. Und ich glaube, in den Bund-Länder-Verhandlungen war dieser Punkt der zusätzlichen Investitionsanreize klar definiert. Ich habe diese Begrifflichkeit der zusätzlichen Investitionen in dem Papier – Sie können mich gerne korrigieren – vermisst. Und ich hoffe eben nicht, dass das dazu führt, dass man sowieso schon geplante Investitionen der kommenden Haushalte an irgendeiner Stelle zurückfährt, (René Domke, FDP: Das macht ihr doch schon.) weil man eben sagt, na ja, jetzt haben wir das Bundesgeld und jetzt können wir das vielleicht für konsumtive Zwecke ausgeben. Das darf es nicht geben! Die klare Vereinbarung ist, dieses Geld muss investiert werden, investiv verwendet werden, und das ist auch ein richtiger Punkt. Ein konkretes Beispiel, was ich nennen will, was uns ein Stück weit fehlt – das hatte ich ja auch dankenswerterweise in dem Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei, der uns, ja, eingebunden hat in einem Vorgespräch, ich finde, das ist der richtige Weg, den Landtag in Gänze mitzunehmen, aber es ist auch nur der Weg –, ich hätte mir natürlich gewünscht, dass der Landtag auch in Gänze an diesem Gipfel teilnehmen darf, (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) um eben auch sehr direkt auch unsere Vorschläge unterbreiten zu können. Deswegen sage ich, der Weg ist das Ziel, und vielleicht kommen wir ja bei den nächsten Gipfeln, die da ja verabredet wurden, dann genau dahin, dass der Landtag auch in Gänze vertreten ist. Das wäre zumindest ein Wunsch meinerseits. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und ich will diesen einen Punkt des sogenannten Kofinanzierungsfonds für die Kommunen ansprechen. Warum? Sie alle wissen, dass die kommunale Finanzsituation arg angespannt ist und dass wir es erleben werden, dass Kommunen oftmals auch bei den gesamten Förderprogrammen, die sich ja hieraus dann anschließen werden offenkundig, diesen Eigenanteil nicht aufbringen werden können, weil die finanzielle Situation der Kommunen so angespannt ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen braucht es dieses Instrument, es braucht den Kofinanzierungsfonds, und der hätte auch hier über dieses Maßnahmenpaket angesprochen werden müssen. Deswegen ist das ein weiterer Wunsch unserer Fraktion, dass wir dieses Instrument sicherstellen, damit eben auch alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Mitteln des Sondervermögens profitieren können, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Auch ein Hinweis mit Blick auf das Schulbauprogramm: Ich bin sehr dankbar, dass eben nicht nur die staatlichen Schulen angesprochen wurden, sondern auch explizit erwähnt die Schulen in freier Trägerschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es wäre auch wie bei anderen Punkten, wo wir als Unionsfraktion immer stark nachgesteuert haben, auch in Beratungen und Verhandlungen, auch damals in der Großen Koalition, dass das eine festgelegte Quote wird. So stark wie die freien Schulen im Land auch existieren, so stark müssen sie aus meiner Sicht eben auch aus diesen Mitteln profitieren. (Patrick Dahlemann, SPD: „Alle“ heißt alle!) Das wäre ein weiterer Punkt. (Patrick Dahlemann, SPD: „Alle“ heißt alle!) Aber das kann man ja im weiteren Verfahren entsprechend, (Patrick Dahlemann, SPD: „Alle“ heißt alle!) in den weiteren Gipfeln dann gerne so festlegen. Das ist dann auch ein weiterer Punkt: Vieles bleibt im Ungefähren. Das ist aber auch kein Kritikpunkt, das ist normal, wenn man sich das allererste Mal dazu zusammensetzt. Niemand kann erwarten, dass man innerhalb von zwei bis drei Tagen ein Finanzvolumen von 1,92 Milliarden für die nächsten zwölf Jahre entsprechend schon ganz konkret absteckt. Aber die Bitte ist eben auch – und das bringt das Papier durchaus auch mit sich –, sobald der Bund die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen setzt, die Gesetzgebungen auf den Weg bringt, im Gleichschritt muss das Land eben auch diesen Mittelabfluss gewährleisten. Und deswegen wünschen wir uns da im Gleichschritt eine Aktivität, die da heißt, wir brauchen die Investitionen. Die Investitionen müssen auch schnell sichtbar werden, gerade in einer politisch hoch angespannten Lage, in einer polarisierten Gesellschaft. Mein Kollege Torsten Renz hat dazu vorhin in der Aktuellen Stunde ausgeführt. Und ich will auf einen Punkt dabei hinweisen, der mich in diesem Papier durchaus auch nachdenklich werden lässt, das ist eben das Ausschöpfen des Verschuldungsspielraums, und das lässt für die kommenden Haushalte nichts Gutes ahnen. Offensichtlich müssen wir konstatieren, dass große Defizite diese Haushalte dann entsprechend überschatten werden. Und deswegen bleibt es dabei, Konsolidierung und Prioritätensetzung müssen in der Finanzpolitik des Landes zwingend umgesetzt werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Dieses Bundesgeld ist kein Ruhekissen, um die Hände in den Schoß zu legen in der Finanzpolitik, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) im Gegenteil, wir brauchen diese Konsolidierung, meine Damen und Herren. Wir werden diesen weiteren Prozess sehr konstruktiv begleiten. Ich sage noch einmal, es ist der Impuls, der aus Berlin gesetzt wurde von einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung, dass wir die Möglichkeiten haben, dass wir diese Mittel haben und dass wir vor allem auch unsere Kommunen in die Lage versetzen können, ihre Investitionsbedarfe zu decken. Wir werden darauf achten, dass diese Mittel gut und klug eingesetzt werden. Und wie gesagt, vielleicht sind wir beim nächsten Mal auch direkt beteiligt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Renz, CDU)
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Investitionen sind kein Bonus für gute Zeiten und keine Kür für volle Kassen, sie sind eine staatliche Pflicht. Wer heute nicht in Bildung, Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Klimaschutz investiert, der gefährdet morgen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität aller hier im Land, (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Zusammenhänge, von denen die AfD rein gar nichts versteht. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Investitionen sind nichts Abstraktes. Sie bedeuten ganz konkret sanierte Schulen, stabile Brücken, moderne Krankenhäuser, leistungsfähiger, nachhaltiger ÖPNV. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Nikolaus Kramer, AfD: Hätten Sie doch gleich sagen können. Hätten wir doch verstanden.) Das alles fällt nicht vom Himmel. Es muss geplant, finanziert und umgesetzt werden. Genau das tut wir. Auf dem gestrigen Investitionsgipfel gelang die entscheidende Verständigung zur Verwendung der Mittel. Der MV-Plan 2035 wurde auf den Weg gebracht. Die fast 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind kein Kleingeld und auch kein Konjunkturblitz ohne nachhaltige Wirkung. Sie sind eine einmalige Chance, über ein Jahrzehnt hinweg gezielt in unsere öffentliche Daseinsvorsorge zu investieren, planbar, verlässlich, gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und weiteren Beteiligten. (Julian Barlen, SPD: Genau!) Und das Besondere daran, diese Mittel kommen zusätzlich ins Land, zusätzlich zu den laufenden hohen Investitionen des Landes. Die über 1,6 Milliarden Euro jährlich im regulären Haushalt bleiben bestehen. Die Mittel aus dem Sondervermögen kommen noch obendrauf. Ganz vorne steht bei uns die Bildung. 600 Millionen Euro, das ist der Löwenanteil. Wir wollen alle Schulen auf Vordermann bringen, sie fit für die Zukunft machen. Es geht um die Sanierung alter Schulgebäude, um Neubauten dort, wo sie gebraucht werden, um Digitalisierung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) um moderne Sporthallen, um inklusive Räume, um echte Lernorte des 21. Jahrhunderts. (Martin Schmidt, AfD: Früher waren es falsche bei Ihnen.) Wir setzen auf regionale Campuslösungen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auf langfristige Entwicklungspläne und auf Verfahren, die sich bewährt haben. Seit 2016 hat das Land bereits fast 1 Milliarde Euro in mehr als 500 Schulbaumaßnahmen investiert. Mit dem neuen Investitionspaket wollen wir diese Entwicklung nicht nur fortsetzen, sondern beschleunigen, und zwar so, dass möglichst jede Schule im Land bis 2035 saniert, digital ausgestattet und zukunftssicher ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und auch die beruflichen Schulen und Internate werden berücksichtigt (Zuruf von Torsten Renz, CDU) mit 250 Millionen Euro. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Förderung von handwerklichen Bildungszentren bleibt bestehen. Das ist eine klare Botschaft an den Fachkräftenachwuchs, wir investieren in euch, wir brauchen euch hier bei uns im Land. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Brauchen Sie nur als Steuerzahler.) Und der größte Batzen der fast 2 Milliarden Euro geht an die Kommunen, und das ist gut so! Die kommunale Ebene ist das Rückgrat unserer Demokratie und der Daseinsvorsorge. Dort wissen die Verantwortlichen ganz genau, wo der Schuh drückt, ob beim kommunalen Straßenbau, bei der Feuerwehr, (Zuruf von René Domke, FDP) beim Radwegeausbau oder der digitalen Verwaltung. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Torsten Renz, CDU) Überall dort kann geplant, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ausgeschrieben und gebaut werden. Und damit das zügig vorangeht, müssen die Verfahren möglichst unbürokratisch sein. Die soziale Infrastruktur liegt uns besonders am Herzen. Viele Millionen fließen in Krankenhäuser. Das stabilisiert die Gesundheitsversorgung im Land. Und besonders wichtig war meiner Fraktion, dass auch die Frauenhäuser gestärkt werden. Hier haben wir im Bereich der Barrierefreiheit großen Nachholbedarf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) 300 Millionen Euro werden in die innere Sicherheit und in den Bevölkerungsschutz investiert. Neue Gerätehäuser für die Feuerwehren, moderne Fahrzeuge, Ausstattung für Polizei und Labore, und auch Sport, Kultur und Zoologische Gärten werden nicht vergessen. 100 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu erhöhen, den Zusammenhalt zu stärken. All das ist mehr als nur Beton. Es ist ein Versprechen an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, dass ihr Lebensumfeld zählt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Bereiche Energie, Digitalisierung und Mobilität stehen 520 Millionen Euro bereit: für einen gemeinsamen Cybersicherheitsschirm, für die bürgernahe digitale Verwaltung, für Geothermieprojekte, kommunalen und Landesstraßenbau, für den Ausbau der Radwege, für den nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommen weitere Mittel aus dem Klimatransformationsfonds des Bundes, aus denen Mecklenburg-Vorpommern in Bereichen wie kommunale Wärmeplanung, Hitze- und Klimaschutz, Pflegeinfrastruktur und Krisenresilienz zusätzlich profitieren kann. Aus dem Bundesteil des Sondervermögens erwarten wir auch Unterstützung für unsere Hafeninfrastruktur, für Brücken, Pflegeeinrichtungen und Wissenschaftsstandorte. Klar ist, die Umsetzung all dieser Maßnahmen erfordert auch eine gute Abstimmung und gemeinsame Verantwortung. Und deshalb war es wichtig, dass sich das Land dafür starkgemacht hat, dass der Bund die durch Steuererleichterungen entstehenden kommunalen Einnahmeausfälle von rund 144 Millionen Euro bis 2029 vollständig kompensiert. Das ist gelungen. Meine Damen und Herren, wir reden hier heute über Geld, ja, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber eigentlich reden wir über das, was dieses Geld bewirkt, über moderne Städte und lebendige Dörfer. Wir als Linksfraktion stehen voll hinter dieser Investitionsoffensive, weil sie zeigt, dass es möglich ist, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD) politisches Handeln neu zu denken, (Zuruf von Michael Meister, AfD) neu zu denken als Partner der Kommunen, als Ermöglicher, nicht als Bremser. Wir wollen, dass aus Geld Projekte werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) aus Projekten Fortschritt und aus Fortschritt Zuversicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wenn wir in zehn Jahren zurückblicken, dann werden wir sagen können, wir haben das Land nicht nur verwaltet, wir haben es gestaltet – für die Menschen, für eine gerechte Zukunft, für ein soziales Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Dass es überhaupt ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gibt, ist ein gemeinsamer Erfolg von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene. Dieser gemeinsame Erfolg macht es möglich, dass wir heute darüber diskutieren können, was wir hier in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Geld erreichen können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist gut, es ist gut, dass wir endlich darüber diskutieren – mit den Kommunen, mit den Gewerkschaften, mit der Wirtschaft und, ja, auch mit uns als Teil der demokratischen Opposition. Ich sage, endlich, denn gerade die Kommunen brauchen dringend Klarheit, was in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sondervermögen konkret passieren wird. Zur Erinnerung: Es ist kein Geld aus dem Landeshaushalt. Es ist also kein Verdienst der Landesregierung, dass es hier etwas zu verteilen gibt. Es ist Geld, das aus Krediten des Bundes stammt. Aufgabe der Landesregierung ist es, dafür zu sorgen, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Und das ist ganz klar vor Ort, in den Kommunen. Richtig ist es, den Schwerpunkt auf den Bereich der Bildung zu legen. Dass hier 600 Millionen Euro für Schulsanierung, Schulneubau und Schulinfrastruktur ausgegeben werden sollen, unterstützen wir. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau für solche Investitionen war das Sondervermögen gedacht. Schulen, egal ob öffentlich oder in freier Trägerschaft, müssen Orte sein, an denen man gut lernen kann, sich gerne aufhält, sich sicher fühlt. Und da ist tatsächlich noch einiges zu tun, da hat die erzwungene Sparpolitik der letzten Jahre einiges an Schaden angerichtet. Andere Punkte sehen wir deutlich kritischer. Digitalisierung, egal ob IT-Sicherheit oder die Umsetzung des OZG, ist eine Daueraufgabe des Landes und muss aus dem regulären Haushalt finanziert werden. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Weil auch mit dem Sondervermögen das Geld knapp bleibt, müssen wir uns auf Investitionen konzentrieren, die für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes unabdingbar sind. Jede Investition, die aus Schulden finanziert wird, muss auf die Zukunftsfähigkeit des Landes einzahlen. Jede Investition muss sich daran messen lassen, ob sie sich für zukünftige Generationen rentiert. Als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben wir daher eigene Vorstellungen in die Debatte eingebracht, wofür das Geld eingesetzt werden soll: Punkt 1 ist dabei die Unterstützung der Kommunen bei der Wärmewende, denn die dafür notwendigen Planungen und Investitionen stellen enorm hohe finanzielle Anforderungen, die kaum eine Kommune alleine stemmen kann. Gleichzeitig ist die Wärmewende die zentrale Zukunftsaufgabe vor Ort. Die Forderung, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aus dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, ist daher richtig. Aber auch aus dem Länderanteil am Sondervermögen werden hier Mittel notwendig sein, allein schon, um mögliche Eigenanteile der Kommunen finanzieren zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein zweiter Punkt sind Investitionen in technische Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Was sperrig klingt, ist eine der Aufgaben, die wir lösen müssen, um in unserem Land auch in Zukunft gut leben zu können. Der Rückhalt von Wasser in der Fläche ist sowohl in den Städten als auch für die Landwirtschaft zentral zum Schutz vor Hochwasser und Dürre. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Moorwiedervernässung ist für eine funktionierende Infrastruktur zur Wasserregulierung unabdingbar. Wir wissen, dass die Wasser- und Bodenverbände keine Mittel haben, um den dort aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen. Ein dritter Punkt – und hier sehen wir tatsächlich die Chance, dass sich etwas bewegt – ist die Förderung des Flottenumbaus im ÖPNV. Wirtschaftlich lohnt sich die Anschaffung von Elektrobussen längst. Die hohen Anfangsinvestitionen in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur wirken aber zu häufig abschreckend. Zuschüsse können die Verkehrsbetriebe ermutigen, die Umstellung anzugehen, und gleichzeitig sofort zu einer wirksamen Entlastung der Trägerkommunen führen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmewende, Moorwiedervernässung, Flottenumbau: Ja, wir Bündnisgrüne wollen in den Klimaschutz investieren. Klimaschutz ist, und das kann man dieser Landesregierung nicht oft genug sagen, die zentrale Aufgabe unserer Generation. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt nicht, dass wir in anderen Bereichen keinen Investitionsbedarf sehen. Die Schulen wurden schon genannt, aber da gibt es noch viele weitere Bereiche, denn der kommunale Investitionsstau der letzten Jahrzehnte hat viel zu oft Einrichtungen getroffen, die als freiwillige Leistungen gelten: Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Bibliotheken, Badeanstalten und Jugendklubs, das sind die Orte, die das Leben vor Ort lebenswert machen. Der Demokratiebahnhof Anklam ist ein gutes Beispiel dafür. Und gleichzeitig sind es genau diese Orte, die in der kommunalen Investitionsplanung oft hinten runterfallen, weil in der Haushaltsnot kein Geld für freiwillige Leistungen da ist. „Freiwillig“ heißt aber noch lange nicht „verzichtbar“. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Vereinbarung, die Mittel aus dem Sondervermögen prioritär im pflichtigen Bereich auszugeben, halten wir daher für grundfalsch. Genau der Bereich, der in den letzten Jahren am meisten gelitten hat, soll auch diesmal nicht profitieren. Damit wird diesen Einrichtungen, die jede auf ihre Art den Austausch, das Gefühl dazuzugehören und damit auch die Demokratie stärken, weiterhin keine Perspektive aufgezeigt. Für uns ist klar, diese Entscheidung muss revidiert werden und wir werden bei jeder Gelegenheit dafür kämpfen, dass auch diese Orte berücksichtigt werden, dass die Chance, die das Sondervermögen dafür bietet, Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig aufzustellen, auch genutzt wird. Doch eine funktionierende Infrastruktur ist immer nur eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, für eine erfolgreiche Wirtschaft und für einen Wohlstand, von dem alle profitieren. Mecklenburg-Vorpommern braucht mehr. Die Herausforderungen für die Zukunft unseres Landes sind deutlich größer. Soziale Gerechtigkeit, eine stabile Demokratie, nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz, all das erfordert auch Investitionen in Menschen. Und das ist der Bereich, wo die Landesregierung nicht auf den Bund verweisen kann, das ist der Bereich, in dem die Landesregierung selbst liefern muss. (Torsten Koplin, Die Linke: Die haben doch eine Kernaussage.) Die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 werden damit zum Lackmustest, ob diese Regierung gewillt ist und auch dazu in der Lage ist, die richtigen Antworten auf diese Zukunftsfragen zu geben: (Patrick Dahlemann, SPD: Ist doch klar.) – Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit? – Wie sichern wir den Erhalt und auch den notwendigen Ausbau der unterschiedlichsten Beratungsstellen? – Wie stärken wir die Selbsthilfe? – Wie stellen wir Medienkompetenzvermittlung und politische Bildung hier im Land so auf, dass sie eine angemessene Antwort darstellen auf den erstarkenden Rechtsextremismus und die zunehmende Gewaltbereitschaft? Bei all diesen Fragen hilft uns kein Sondervermögen. Aber all diese Fragen brauchen mindestens genauso viel Aufmerksamkeit, wie sie heute die Investitionen bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Offen bleibt auch, wie die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzausstattung gelöst werden sollen. Wie gravierend diese sind, zeigt die seit heute in Schwerin geltende Haushaltssperre. Auch hier werden einmalige Förderprogramme keinerlei Veränderungen bringen. Trotzdem bleibt die Chance, dass sich mit dem Sondervermögen etwas bewegt im Land, die Chance, dass aus dem Investitionspaket ein gemeinsames Zukunftsprojekt für Mecklenburg-Vorpommern wird. Daran, dass dies passiert, dass auch der sozial gerechte, ökologische Umbau in Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich vorangeht, daran werden wir weiterhin konstruktiv mitarbeiten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Kirchengemeinde aus Biestow sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtamtes aus Rostock. Und es sei mir mal gestattet, einen besonders hervorzuheben, unseren ehemaligen langjährigen Ausschusssekretär des Agrarausschusses Herrn Dr. Röhl. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch namens der SPD-Fraktion zu Beginn erst mal vielen Dank an unsere Ministerpräsidentin für den Bericht zum gestrigen Investitionsgipfel, auch zum MV-Plan 2035. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich glaube, nach dem gestrigen Tag, und übrigens auch angesichts der ja durchweg positiven Rückmeldungen aus den Kommunen, aus der Wirtschaft, von den Sozialpartnern, kann man an dieser Stelle mit Fug und Recht sagen, der Mecklenburg-Vorpommern-Plan 2035 ist erstens eine richtige Initiative, zweitens angesichts auch der gemeinschaftlichen Herleitung auf die richtige Art und Weise zustande gekommen und drittens aber vor allem auch zum richtigen Zeitpunkt, denn unser Land Mecklenburg-Vorpommern steht wie ganz Deutschland nach wie vor an einem entscheidenden Punkt: Es herrscht wirtschaftliche Unsicherheit, es gibt eine gesellschaftliche Polarisierung, (Martin Schmidt, AfD: Nichts.) und vor allem gibt es auch große geopolitische Spannungen und zugleich, meine sehr verehrten Damen und Herren, unser aller berechtigtes Interesse an Stabilität, an Aufschwung, an Fortschritt und auch an Zusammenhalt in der Gesellschaft. Und, meine Damen und Herren, diesen Zielen auch durch eine klare, kluge Finanzpolitik Rechnung zu tragen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ja, dafür haben wir alle gemeinsam, aber vor allem auch als Koalition und vor allem aber auch als SPD-Fraktion, (Zuruf aus dem Plenum: Richtig!) in den vergangenen Jahren sehr, sehr intensiv gekämpft. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wenn wir jetzt einmal an dieser Stelle ein bisschen in den politischen Rückspiegel blicken – und da brauchen wir gar nicht so weit nach hinten zu schauen –, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und uns mal vergegenwärtigen, was in den letzten, alleine zwölf Monaten in Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern passiert ist, dann muss ich schon auch wirklich konstatieren, das ist ein historisch beachtlicher Weg, den wir da politisch zurückgelegt haben in Deutschland aus einer Verantwortung heraus. Und das ist auch ein sehr beachtliches Ergebnis, meine Damen und Herren, was da zutage getreten ist. Schauen wir zurück zu Beginn der Ampel: Da war es die SPD, die gesagt hat, wir müssen angesichts dieser Situation investieren, massiv in die Konjunktur, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in Beschäftigung, in die Modernisierung unserer Gesellschaft. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Da führte kein Weg rein, weil es damals eine FDP war, (Martin Schmidt, AfD: Ah! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) die ihre finanzpolitische Dogmatik (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) jeder pragmatischen Herangehensweise in die Investitionen übergeordnet hat. Da gab es noch vor kurzer Zeit erbitterten Widerstand auch aus der Union, die auch bestimmte Investitionsfonds sogar beklagt haben, (Torsten Renz, CDU: Wir lauschen, machen Sie ruhig weiter!) gesagt haben, das funktioniert nicht. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und René Domke, FDP) Und am Ende – und das ist die gute Nachricht für Deutschland, das ist auch die gute Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern –, am Ende ist es uns durch beharrliches Werben, durch politische Klarheit gelungen, dass es jetzt dieses große Sondervermögen gibt: 500 Milliarden, davon 100 Milliarden für die Länder und für die Kommunen, 100 Milliarden auch für den Klima- und Transformationsfonds, (Torsten Renz, CDU: SPD muss jetzt klatschen.) und übrigens, Frau Oehlrich, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) inklusive auch Themen wie Wasser und anderen Themen, die Sie aufgezählt haben, inklusive eines Boosters für die Wirtschaft, und eben nicht auf dem Rücken der Kommunen. Dafür hat unsere Landesregierung, unsere MPin gekämpft, inklusive einem 0,35-Handlungsspielraum. Das ist ein beachtlicher Weg gewesen in den letzten zwölf Monaten, was Deutschland in der Form, glaube ich, so noch nicht erlebt hat, mit einem beachtlichen Ergebnis. Und das ist gut so im Sinne der Kommunen, im Sinne der Wirtschaft und auch im Sinne der Beschäftigung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, ich habe da einmal ausgeholt, weil ich sagen will, wir stehen jetzt hier nicht an einem Punkt, wo wir sagen, wir haben einen MV-Gipfel gemacht und haben da eine Einigung, sondern ich will sagen, wir stehen in einer Etappe einer großen politischen Anstrengung, die Wirtschaft, die Beschäftigung und auch den sozialen Zusammenhalt und die Verantwortung für Deutschland voranzubringen. (Torsten Renz, CDU: Das stimmt.) Und das machen wir seit vielen Jahren, und deshalb ist und bleibt unsere Antwort als MV-Koalition in dieser Lage auch klar, deutlich und übrigens auch verlässlich. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir packen an, wenn sich drängende Fragen der Zukunft stellen und beantwortet werden wollen. Wir zögern nicht, sondern wir investieren, wir gestalten und wir handeln. Und deshalb, meine Damen und Herren, ist dieser MV-Plan 2035, ich will es sagen, auch mehr als ein Investitionsprogramm. Dieser MV-Plan 2035 ist gemeinsam mit dem beschriebenen Landeshaushalt – die Ministerpräsidentin ist darauf eingegangen – unser Gegenentwurf zu all jenen, die glauben, man könne sich durch eine Krise hindurchsparen oder man könne sich gar aus einer Krise heraussparen. Das ist falsch. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und René Domke, FDP) Wir sagen klar, wer heute zögert, verspielt die Zukunft, wer investiert, sichert die Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, davon sind wir zutiefst überzeugt. Und deshalb haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bekanntlich auch in den letzten Jahren nicht darauf gewartet, bis sich auf der Bundesebene etwas bewegt, wir haben dafür gekämpft, dass sich etwas bewegt, wir haben auch erreicht, dass sich etwas bewegt, aber wir haben nicht darauf gewartet, dass sich auf der Bundesebene etwas bewegt, sondern wir stehen hier in Mecklenburg-Vorpommern schon seit Langem für einen Landeshaushalt, der eine bundesweite Topinvestitionsquote aufweist. (Zuruf von René Domke, FDP) Und dieser Landeshaushalt, der heute und in Zukunft eine solche, wirklich herausragende Topinvestitionsquote enthält, bekommt mit diesem MV-Plan 2035 jetzt einen eigenen Booster, ich will sagen, einen Fokus – und das ist genau auch der richtige Ansatz, auf den sich gestern der Gipfel geeinigt hat –, einen Fokus, der gute, bestehende Ansätze verstärkt und beschleunigt mit einem ganz großen erklärten Ziel: wichtige Investitionen ganz direkt vor Ort bei den Menschen in den Kommunen ankommen zu lassen, bei den Bürgerinnen und Bürgern, in den Regionen, in allen Regionen, in den Landkreisen, in den Städten, in den Gemeinden und so übrigens auch in den Betrieben, in der Wirtschaft und im Handwerk, in Mecklenburg-Vorpommern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ganz besonders stark ist – und das ist auch angesprochen worden, und das war auch ein wichtiges Ergebnis gestern –, 60 Prozent dieser Mittel gehen direkt in kommunale Projekte, weil wir wissen, dass die Demokratie und das gute Leben in der Gemeinde zu Hause sind. Und deshalb ist klar, dieses Programm inklusive Booster kommt nicht auf dem Rücken der Kommunen, sondern dieser Investitionsplan inklusive Booster kommt mit Rückendeckung der Kommunen. Und das hat auch der gestrige Gipfel gezeigt, meine Damen und Herren. Und an dieser Stelle will ich einmal etwas zu den wirklich skurrilen Äußerungen des AfD-Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer hier am Pult sagen. Gestern haben in diesem Gipfel zusammengesessen die Industrie- und Handelskammern des Landes, die Vereinigung der Unternehmensverbände, das ehrenwerte Handwerk, die Gewerkschaften, die Kommunen, die Städte, die Landkreise, der Sport, die Wissenschaft, viele andere. (Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Und diese Menschen, die sich alle tagtäglich dafür einsetzen, dass man in Mecklenburg-Vorpommern gut leben kann, (Patrick Dahlemann, SPD: Ehrenamt!) sich im Ehrenamt dafür einsetzen – richtiger Hinweis von meinem Kollegen Dahlemann –, die dafür kämpfen, dass es hier wirtschaftlich vorangeht, dass wir zukunftsfähig sind, dass auch Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, allen voran in die Bildung, getätigt werden, denen vorzuwerfen als AfD-Fraktionsvorsitzender, sie würden irgendwo Claqueure sein und sich in einem Schaufenster aufhalten, das ist eine Beschimpfung dieser Akteure, die unser Land am Laufen halten. (Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Das ist eine Unverschämtheit, Herr Kramer, das weise ich in aller Entschiedenheit zurück! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Daniel Peters, CDU – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und Sie haben ja noch einen draufgesetzt, um zu zeigen, wes Geistes Kind Sie als AfD sind. Dann haben Sie auch noch zum einen das Land schlechtgeredet, gefordert, man müsste, man sollte, man hätte, man könnte mal richtig irgendwo was machen – was genau, wussten Sie auch nicht –, um irgendwo diese Lage zu verbessern, um dann aber zu sagen, diese Investitionen, auf die sich der MV-Plan 2035 mit den Akteuren aus dem Land geeinigt hat, ja, das wäre Verschwendung, das sei also das Ergebnis von links-grüner Ideologie. Und da muss ich mal sagen, das ist an Absurdität nicht zu überbieten. Alle Punkte, die in diesem MV-Plan 2035 nachzulesen sind, die das Ergebnis der gestrigen Beratung mit den genannten Persönlichkeiten und Institutionen des Landes sind, das sind aktuelle Bedarfsanmeldungen aus den Kommunen, aus der Wirtschaft, von den Sozialpartnern. Dass Sie sich hier hinstellen und sagen, das sei irgendwo Verschwendung und links-grüne Ideologie, das belegt wirklich, Sie vertreten hier eine bevölkerungsfeindliche Politik, Sie ordnen Ihrer eigenen Ideologie, Ihrem eigenen Nutzen alles unter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und hören Sie auf, die Menschen zu diffamieren, die dieses Land am Laufen halten! Und, meine Damen und Herren, wir lassen uns davon nicht beirren, sondern wir bleiben klar, wir setzen in schwierigen Situationen, wir setzen, wenn es darauf ankommt, auf Investitionen. Und die kann Deutschland sich leisten – mein lieber Kollege Thomas Krüger ist eben in der Zwischenfrage oder in der Kurzintervention zu Ihrer Rede ja darauf eingegangen, hat Sie da ein bisschen auf dem falschen Fuß erwischt und Sie ein bisschen versenkt –, die Schuldenquote von Deutschland gibt das definitiv her. (René Domke, FDP: Aber wegen der Schuldenbremse.) Und deshalb investieren wir, weil Wirtschaft und Beschäftigung jetzt einen nachhaltigen Impuls brauchen. Das war die einhellige Forderung der Sozialpartner gestern. Wir investieren, weil Investitionen Vertrauen schaffen in einen starken Staat, durch konkrete Verbesserungen, mit dem vollen Fokus auf Schulen, auf Krankenhäuser, auf Feuerwachen, in Polizeistationen, in Straßen und Radwege. Und übrigens setzen wir auf Investitionen jetzt, ja, weil Nichtstun teurer wäre. Wer heute nicht investiert, (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, weil wir 30 Jahre lang nichts getan haben. Das ist doch der Punkt.) hinterlässt zukünftigen Generationen eine marode Infrastruktur, und das machen wir nicht mit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb ist es gut, dass unser Investitionslandeshaushalt, auch der zukünftige Investitionslandeshaushalt mit dem MV-Plan 2035 einen eigenen Booster bekommt, 192 Milliarden über die Jahre, davon 60 Prozent kommunal. Da kann ich Sie übrigens beruhigen, Herr Peters. Herr Peters?! (Torsten Renz, CDU: Er hört zu!) Herr Peters?! (Torsten Renz, CDU: Wir hören zu!) Herr Peters, ich wollte einmal auf Ihren Hinweis eingehen – na, jetzt geht er, das ist jetzt … Ich dachte, unter Rostocker Abgeordneten könnten wir jetzt mal ein bisschen hier beim Thema bleiben, ich wollte nämlich auf Ihre Hinweise zum Thema Kommunen eingehen. Das ist sehr intensiv besprochen worden, da kann ich Sie beruhigen, die Deckungsfähigkeit der einzelnen Bestandteile des Investitionsplans, das war der Wunsch der Kommunen. Also wir setzen bei der Deckungsfähigkeit einen Wunsch der Kommunen um. Beispielsweise ist es die Frage: Straßen oder Radwege? Dann ist das eine Deckungsfähigkeit und auch eine Entscheidung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort. Und diese Deckungsfähigkeit bezieht sich auf das jeweilige Themencluster. Also ich kann Sie an der Stelle beruhigen, da können Sie sich auch wirklich drauf verlassen. Und Sie können sich übrigens auch darauf verlassen – auch das war gestern Thema in den Beratungen mit den Kommunen und natürlich auch ein Wunsch der Kommunen –, dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen in der Umsetzung dieses Programms berücksichtigt werden wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber – und auch das ist angesprochen worden und auch in der Rede der Ministerpräsidentin klargeworden – ein Investitionsvolumen zu haben, auch einen guten Plan zu haben, wo, in welche Richtung man investieren will, das sind wichtige Voraussetzungen, aber hinzukommen muss natürlich auch, dass diese Mittel schnell ankommen vor Ort, dass sie wirksam ankommen vor Ort. Und deshalb wird der MV-Plan 2035 – und da möchte ich aus Sicht der SPD-Fraktion auch noch einmal drauf Bezug nehmen – mit gezielten Maßnahmen der Entbürokratisierung und auch der Beschleunigung flankiert. Genannt sei hier der Bau-Turbo. Da gibt es einen ganz konkreten Antrag zu im Bundesrat. Ich möchte auf die Vereinfachung der Ausschreibung durch Anhebung der Wertgrenzen eingehen, damit Verfahren schlanker werden, schneller werden, wirtschaftsnäher werden. Es geht um zentrale Beschaffungs- und Standardisierungsprozesse, beispielsweise im Bereich der Feuerwehr. Da geht es uns also immer darum, nicht nur Infrastruktur zu modernisieren, sondern eben auch das staatliche Handeln und auch die Verwaltung effizienter zu gestalten. Meine Damen und Herren, abschließend will ich sagen, mit diesem Landeshaushalt, mit dem Investitionsplan 2035 stehen wir für ein Mecklenburg-Vorpommern auch in zehn Jahren, in dem Kinder in sanierten Schulen mit guter digitaler Ausstattung lernen können, in dem Feuerwehren und auch die Polizei modern ausgestattet sind, in dem die Krankenhäuser und die medizinischen Versorgungsanker in den Regionen zukunftsfest sind, in dem Forschung und Wissenschaft Standortvorteile sichern, in dem Digitalisierung, moderne Energie, Straßen und Radwege im Investitionsfokus sind, wo Sportanlagen, Kultur und Zoos das Miteinander vor Ort stärken. Kurz gesagt, wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2035, in dem die Menschen spüren, mein Staat ist da und er funktioniert, in Mecklenburg-Vorpommern können wir gut und gerne zusammenleben. Dafür steht …
Beate Schlupp
Herr …
Julian Barlen SPD
… dieser …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender …
Julian Barlen SPD
… Investitionsplan 2035. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber Herr Abgeordneter Renz hatte schon lange angezeigt, eine Zwischenfrage stellen zu wollen. Das ist jetzt wahrscheinlich schwierig, aber lassen Sie trotzdem eine Frage zu?
Julian Barlen SPD
Ja.
Beate Schlupp
Bitte schön, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Danke, Herr Kollege, dass Sie das zulassen! Sie haben jetzt in Ihrer Rede immer ausgeführt und sich auch gleichzeitig auf den noch einzubringenden Doppelhaushalt bezogen, der uns nicht vorliegt. Insofern würde mich beim Thema Schulbauprogramm interessieren – weil Sie ja immer signalisieren, dass Sie in diesem Bereich besonders viel machen wollen –, ob es geplant ist, neben den 600 Millionen, die vom Bund sozusagen durchgereicht werden, dass auch eigene Mittel, ein eigenes Schulbauprogramm im Doppelhaushalt dann wiederzufinden ist.
Julian Barlen SPD
Also, Herr Renz, ich brauche Ihnen, glaube ich, die Regeln, wie ein Haushaltsgesetzentwurf zustande kommt, nicht zu erklären. Sie waren selber mal Minister in diesem Land und tragen Verantwortung in Ihrer Fraktion. Die Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit im Kabinett mit dem Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes beschäftigen. Wir haben hier schon die Verabredung getroffen, dass wir im September gemeinsam die Erste Lesung hier im Landtag machen. Da werden wir viel Gelegenheit haben, uns über die Einzelheiten zu verständigen. Aber dass wir einen absoluten Fokus auf gute, moderne Schulen für die klugen Köpfe hier in Mecklenburg-Vorpommern legen, ja, das steht draußen dran, weil wir haben schon ein gemeinsam von Land und Kommunen getragenes Investitionsprogramm für die Schulen im Umfang von 400 Millionen Euro. Wir haben jetzt eine Festlegung des MV-Investitionsgipfels auf 600 Millionen. Das kann man einfach zusammenrechnen, ist schon mal 1 Milliarde. Und unser Ziel ist, dass wir allen Schulen – und übrigens, Herr Peters, Sie hatten ja auch noch ein bisschen gerätselt, also wie ist das Verhältnis von freien Schulen zu staatlichen Schulen –, ich sage klar, und so steht es auch drin, allen Schulen entsprechend gute Rahmenbedingungen in der Schulinfrastruktur bieten, damit die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer da bestmögliche Rahmenbedingungen haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Renz?
Julian Barlen SPD
Klar!
Beate Schlupp
Bitte schön, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Herr Kollege, Sie sind ja bekannt für präzise Antworten, und deswegen will ich diese Thematik noch mal aufrufen, (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist ein vergiftetes Lob.) nachdem Sie sich ja immer wieder auf den jetzt zukünftigen Doppelhaushalt beziehen. Wird aus Ihrer Sicht – ich schlussfolgere aufgrund Ihrer ausweichenden Antwort –, wird aus Ihrer Sicht eigenes Landesgeld zusätzlich zu den 600 Millionen Bundesgeld (Torsten Koplin, Die Linke: Wir haben ein Programm.) in diesem Land für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt, eigenes Landesgeld? Ich habe geschlussfolgert, das ist nicht der Fall. Können Sie meine Aussage zurückweisen und inhaltlich anderweitig darstellen? (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke)
Julian Barlen SPD
Also Ihrem Gesichtsausdruck kann ich entnehmen, dass Sie sich jetzt gerade ganz besonders vorkommen. Das ändert aber nichts an meiner klaren Aussage. Wir haben den vollen Fokus auf moderne Schulen. Wir investieren im Augenblick mit einem bestehenden Landes- und Kommunalprogramm für Schulen, Investitionen: 400 Millionen. Wir setzen jetzt 600 Millionen on top. Ich weiß nicht, was Sie hier … Es gibt keinen größeren Schwerpunkt im investiven Bereich als die Gute Schule, und dabei wird es bleiben. Und das wird sich durchziehen durch die Landeshaushalte, Herr Renz, da können Sie ganz beruhigt sein. Und die Verfahren dazu kennen Sie. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Jeannine Rösler, Die Linke: So ist es.)
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, zu Ihrem Redebeitrag gibt es ebenfalls einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank für das erhaltene Wort, Frau Präsidentin! Herr Barlen, Sie haben sich darauf bezogen, dass Herr Krüger eben eine Zwischenfrage gestellt hat an meinen Fraktionsvorsitzenden, und da noch mal auf die Staatsschuldenquote von Deutschland rekurriert. Und da will ich einfach mal kurz darstellen, dass es eben verkürzt aufgezeigt worden ist von Herrn Krüger. Er hat eben auch nur die G7-Länder benannt. Im internationalen Vergleich gibt es sehr, sehr viele Staaten, die eben schuldenfrei dastehen, die eine gute, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) eine gute, solide Finanzpolitik fahren, denen es sehr gut geht, ob es Länder, …
Julian Barlen SPD
Beispiele bitte! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)
Martin Schmidt AfD
… Länder sind wie Norwegen oder Singapur oder andere Länder, (Glocke der Vizepräsidentin) Estland, auch hier in der Europäischen Union, die quasi kaum Schulden haben. Und das verschweigen Sie bei Ihren Notlösungen, die Sie haben, denn Sie haben ja keine Lösung, Sie können ja nur Schulden aufnehmen. Das verschweigen Sie. Und was Sie auch verschweigen, ist, dass das eigentlich keine so sinnvolle Kennzahl ist, denn wichtig ist doch für alle – und wir haben jetzt auch die Haushaltsgesetzgebung und auch die im Bund –, dass es eben darauf ankommt, wie das Verhältnis von Tilgung und Zinsen zum jeweiligen Gesamthaushalt ist. Und da steuern wir in den kommenden Jahren im Bund wahrscheinlich auf die acht bis zehn Prozent zu. Viel, viel vom Bundeshaushalt wird nur für Tilgung aufgewendet werden müssen. Und das ist doch das eigentliche Problem und nicht die Schuldenquote pro Bruttoinlandsprodukt. Und hier aufs Land bezogen: Was ist denn dieses Jahr passiert? Wir haben einen Nachtragshaushalt vor kurzer Zeit erst hier beschlossen, wo eben die Tilgung der Corona-Schulden verschoben worden ist aufs kommende Jahr. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und das ist doch eigentlich schon die Kapitulationserklärung Ihrer Landesregierung, was das Thema Schuldenpolitik betrifft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf erwidern, Herr Fraktionsvorsitzender?
Julian Barlen SPD
Ich werde selbstverständlich die Gelegenheit nutzen, diverse Falschaussagen noch einmal richtigzustellen. Fangen wir vielleicht mal bei Corona an: Es ist so, dass das Land bereits mehr (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) coronabedingte Verschuldung vorfristig getilgt hat als … (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
Beate Schlupp
Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, derjenige, der gefragt wird, also Sie haben jetzt eine Kurzintervention gemacht und müssen jetzt auch zuhören. Das ist kein bilaterales Gespräch. Zwischenanmerkungen sind nicht zulässig. (Stephan J. Reuken, AfD: Das gilt auch für Herrn Barlen, ne?!) Das gilt für alle. Und ich dachte, das wäre hier klar. Aber für alle noch mal: Die Kurzintervention und die Regeln der Kurzintervention gelten für alle Abgeordneten, sofern Sie entweder derjenige sind, der die Kurzintervention vorträgt, oder derjenige, der darauf erwidert. Bitte schön, Sie können jetzt fortfahren!
Julian Barlen SPD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Also es ist nicht zutreffend, dass irgendwelche Tilgungen verschoben werden in die Zukunft, sondern das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mehr entsprechend Spielräume genutzt, um coronabedingte Schulden zu tilgen, als ursprünglich geplant war. Das ist übrigens das Ergebnis solider Haushaltspolitik. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Am Ende, wenn eine Krise da ist, wenn man Investitionen in eine Zukunft tätigen muss, weil man weiß, dass die Alternative schlechter wäre, dass man es braucht für moderne Infrastruktur, für Beschäftigung, für Zukunftsfähigkeit, dann ist es ein politisch fataler Fehler, es nicht zu tun. Und wir stellen uns dieser Aufgabe. Ihr Fraktionsvorsitzender – und deshalb war es auch meine Reaktionsschärfe an der Stelle – stellt sich hin, beschimpft diese handelnden Akteure des Landes irgendwo als Schaufensterclaqueure, das ist einfach unverschämt, und wird sich am Ende selber nicht grün, was er eigentlich will. Einerseits muss überall investiert werden, und wenn wir sagen, es wird investiert, dann ist es Verschwendung. Ich habe schon geguckt, sind hier irgendwo Knöpfe an der Seite bei Herrn Kramers Rede, anders kann man sich so eine Flipperrede – irgendwo hin, her, wie so ein Ball, also irgendwo keine Linie – gar nicht erklären. (Nikolaus Kramer, AfD: Differenzierung ist nicht gebräuchlich.) Last, but not least, Herr Krüger hat den Punkt getroffen, und Herr Kramer hatte davon wenig Kenntnis, Deutschland ist auch im Bereich der großen Industrienationen auf einem der niedrigeren Plätze, was die Staatsverschuldung angeht, und auf einem der höchsten Plätze, was die Kreditwürdigkeit und auch die Kreditfähigkeit angeht. Und diese Chance nicht zu nutzen, das ist Ideologie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen meine grundsätzliche Kritik an der Rekordverschuldung und an der wohl größten Wählertäuschung der CDU. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und Sie wissen auch genauso wie ich, dass man mit diesen Schuldenpaketen sich im Grunde Zeit erkauft hat, um einen dringenden Modernisierungs- und natürlich auch Optimierungsprozess hinauszuzögern. Auch sehe ich die Gefahr, dass die Investitionsquote – und das ist übrigens mal ganz interessant, wenn wir uns die anschauen – im eigentlichen Bundeshaushalt, aber auch im Landeshaushalt sinken wird. Im Bundeshaushalt – können wir schon nachvollziehen –, sie war in der Ampel bei 17 Prozent, Herr Klingbeil legt jetzt 10 Prozent vor, das heißt, wir werden im Kernhaushalt weniger investieren, wir werden Investitionen jetzt über das Sondervermögen abdecken, um frei werdende Mittel konsumtiv zu verwenden. Das ist so absehbar wie nur irgendetwas. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und der Reformdruck, der Reformdruck, der eigentlich da ist, der jetzt auch genutzt werden könnte, der droht verloren zu gehen, ungenutzt. Und da müssen wir ganz genau hinschauen. Das kennen Sie. Die Mehrheiten haben so entschieden, das muss man akzeptieren. Es gab die Verfassungsänderung, und da hat man sich jetzt auf dem Investitionsgipfel die Karten gelegt und natürlich auch schnell festgestellt – es klang ja hier schon an –, die Decke bleibt natürlich am Ende für alles zu kurz. Es ist nicht das Geld für alles da. Insofern ist ja die Schwerpunktsetzung das ganz Entscheidende, was wir hier anmerken müssen. Wenn schon Schuldenfinanzierung in Rekordhöhe, dann, meine Damen und Herren, a) in echte Investitionen und keine konsumtiven Ausgaben, b) nicht nur nachgeholte Sowieso-Aufgaben des Kernhaushaltes, c) Ausgaben müssen es sein, die den größtmöglichen Hebel erzeugen und Wachstum schaffen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und da habe ich schon wieder ein paar Probleme mit. Wir brauchen Wachstum, Wachstum, Wachstum. Ich weiß nicht, ob wir Giraffen und Affen im Zoo brauchen. Was das darin zu suchen hat, das brauchen wir nicht unbedingt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Ich habe mit der grundsätzlichen Herangehensweise … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren, meine Damen und Herren, (Glocke der Vizepräsidentin) die Zoos haben Sie mit aufgenommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Es soll eben gerade nicht um, es soll eben gerade nicht um kurzfristige Effekthascherei gehen, und es soll auch nicht um Wahlgeschenke gehen. (Julian Barlen, SPD: Umwelt, Bildung!) Die Steuerzahler werden mit Zins und Tilgung das am Ende ja sowieso wieder selbst bezahlen, auch das klang ja schon an. Ich habe einfach mit der grundsätzlichen Herangehensweise einige Mühe, denn es ist eine riskante Haushaltspolitik nach dem Prinzip Hoffnung. Die einzige Chance, dieses Vorgehen überhaupt zum Funktionieren zu bringen, ist enormes Wachstum. Und da gebe ich Ihnen ja recht, genau das müssen wir erreichen. Dem ist alles unterzuordnen. Andernfalls werden die steigenden Zinslasten künftig jeden finanziellen Spielraum auffressen. Statt, erlaubt ist, was gefällt, muss es heißen, erlaubt ist, was Wachstum schafft. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Wenn man Ihre Planungen liest, dann schimmert der Gedanke ja auch durch, das ist ja auch absolut legitim, es entsteht allerdings der Eindruck, dass Sie sich zu sehr darauf verlassen, dass der Wachstumsbooster, der Bau-Turbo das Problem schon irgendwie lösen lässt. By the way, erst Doppel-Wumms, jetzt haben wir einen Wachstumsbooster, einen Bau-Turbo, also was kommt denn da eigentlich noch? Die Bau-Bazooka oder irgend so etwas? (Horst Förster, AfD: Pleite kommt.) Also, meine Damen und Herren, das ist riskantes Wunschdenken, auf das Sie sich begeben, denn nicht alles, nicht alles wird sich zum Beispiel mit den Superabschreibungen und Co lösen lassen, wenn das Geld grundsätzlich für Investitionen in den Unternehmen fehlt. Denn ich kann nur Abschreibungen in Anspruch nehmen, also einen Anreiz setzen, wenn ich das Geld für Investitionen sowieso habe. Ich kann über Abschreibungen keine Investitionen finanzieren. (Beifall David Wulff, FDP) Für uns sind wichtige Aspekte aufgegriffen worden. Bildung und Wissenschaft stehen ganz oben, das begrüßen wir sehr. Der Wachstumseffekt, natürlich aus der Bildung, wird erst viel, viel später eintreten. Das ist nun einmal so, aber er ist wichtig. Uns fehlen ein Stück weit die Impulse – Frau Ministerpräsidentin, Sie sind darauf eingegangen – für Forschung und Entwicklung. Natürlich, Wissenschaft ist berücksichtigt, aber da braucht es, glaube ich, aus meiner Sicht ein bisschen mehr, weil wir sind wieder leer ausgegangen bei der Exzellenzinitiative. Und das müssen wir vielleicht landesseitig auch ein Stück weit auffangen, denn das ist das, was Wettbewerb ausmacht am Ende. Wenn wir kluge Köpfe ins Land holen wollen, dann müssen wir da auch liefern. Potenzial der beruflichen Bildungseinrichtungen: Das haben Sie gestreift, da sehen wir noch viel, viel mehr Potenzial, denn es sind ja nicht nur die Hochschulen, sondern wir wollen auch, dass berufliche Bildungseinrichtungen regionale Innovationszentren sein können. Und da müssen wir hinsteuern, denn das würde Wachstum erzeugen. Daraus kann etwas entstehen. Wir werden auch ganz genau hinsehen, ob die Verfahren zur Verteilung der Mittel – das ist ja, haben wir auch in unserem Gespräch, also auch mit dem CdS, durchaus diskutiert –, es muss so unbürokratisch wie möglich sein, es muss schlank stattfinden, denn wir wollen ja gerade Wachstum fördern, ich habe es beschrieben, und nicht die Administration durchfüttern. Zudem habe ich die Befürchtung, dass Sie die tatsächlichen Ausgaben unterschätzen, denn natürlich werden Investitionen auch dazu führen, dass sie Investitionsfolgekosten haben. Und es gibt ja einen Grund, warum der Zustand unserer Infrastruktur so ist, wie er ist. Das heißt, wir müssen auch heute daran denken, dass die Investitionen morgen instand gehalten werden müssen. Wir müssen heute daran denken, dass zum Beispiel ein Cybersicherheitsschutzschirm, den Sie in die Investition gepackt haben, natürlich auch einen Aufbau an Personal braucht. Irgendjemand muss ja auch damit umgehen. Aber wird es dann im Stellenplan stattfinden? Wird es im Haushalt diskutiert? Ich weiß es nicht, das konnte man da nicht herauslesen. Ich denke, Sie haben erkannt, wir sind da skeptisch. Und ich will noch mal auf einen Aspekt hinweisen, weil es ja wieder die viel gescholtene FDP war oder der Finanzminister: Meine Damen und Herren, ich habe größten Respekt vor seiner Entscheidung, keinen Verfassungsbruch zu begehen, zu dem er vom Kanzler aufgefordert wurde. Und ich denke, wenn man heute über die Schuldenbremse anders redet – wir haben vorhin von Herrn Krüger gehört, was die Schuldenbremse ausgemacht hat, nämlich genau, dass wir mit der Schuldenquote runtergegangen sind – ...
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter …
René Domke FDP
… das hatte einen Effekt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schuldner! Man lässt Jahrzehnte alles verkommen, statt zu investieren, man reißt nie dagewesene Löcher in die Haushalte des Landes und der Kommunen. Und nun?! Da wird eine historische Massenverschuldung als selbstbewusste Lösung selbst ernannter Regierungsfähiger für selbst geschaffene Versäumnisse präsentiert. (Thomas Krüger, SPD: Moment! Die Regierung ist nicht selbst ernannt.) Aber ich sage Ihnen, 2 Milliarden Euro Schulden in eine formalisierte Wordtabelle aufzuteilen, das kann jeder, aber diese 2 Milliarden zu erarbeiten durch eine gute und starke Wirtschaft, das konnten Sie noch nie! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nein, dafür braucht man Ihnen auch nicht dankbar zu sein, meine Damen und Herren von der roten Seite. Was gestern stattfand, das war kein Investitionsgipfel, sondern das war der Gipfel der Notlösung auf dem Schuldenberg und alles, nur keine kluge Finanzpolitik, Herr Barlen. Der ordentliche Haushalt, der steht kurz bevor, und wir alle wissen doch, was uns blüht: Defizite, die immer weiter aufklaffen. Uns werden Milliarden fehlen in der Mittelfristigen Finanzplanung. Und Ihre zunehmende Gereiztheit und flackernde Unruhe hier offenbaren es doch auch, die paar Euros sind keine Lösung, denn nach Eva Zwerg müssen uns die Steuerzahler 160 Millionen Euro jetzt für die nächsten zwölf Jahre nach M-V schicken. Dafür können wir den Steuerzahlern dankbar sein. Und natürlich ist es schön, wenn Geld für Investitionen da ist, und viele schöne Dinge, die tragen wir natürlich mit, wie die Investitionen in die Schulen und Krankenhäuser, aber die Herkunft des Geldes und die Umstände sind eben kein Grund für Applaus. (Rainer Albrecht, SPD: Wo wollen Sie das denn sonst hernehmen?) Und auch diese 160 Millionen Euro Bundesschulden werden nicht annähernd reichen, um die Defizite von bis zu 1 Milliarde in den kommenden Jahren auszugleichen. Nein, Frau Schwesig, das war auch gestern nichts Positives, sondern in der Bilanz etwas Negatives. Und der rosa Elefant, der steht bereits im Porzellanladen. Frau Schwesig hat doch dafür gekämpft, dass unsere Landesverfassung endlich umgangen werden kann und wir dank der Grundgesetzänderung auch neue Landesschulden aufnehmen können, etwas, über das kaum jemand spricht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Aber der Gesetzentwurf ist auch schon online. Das Gesetz, die sogenannte Strukturkomponente für Ländergesetz, ist beschlussreif im Entwurf. Und von den 15 Milliarden Länderschulden darf Mecklenburg-Vorpommern dann jährlich bis zu 280 Millionen Euro zusätzliche Neuverschuldung eingehen. Und auch wenn die Landesregierung und der Finanzminister das noch abstreiten, ich bin der Überzeugung, es wird kommen. Auch dann werden Sie weitermachen mit Neuverschuldung. Aber der Witz ist ja, selbst das wird auch nicht reichen. Strukturelle Defizite in dreistelliger Millionenhöhe bleiben, die Rücklagen sind weg und die Tilgung der Altschulden kann nicht ewig geschoben werden, wie das in diesem Jahr der Fall war, Herr Barlen. Das war keine Lüge. Schauen Sie doch einfach mal ins Parlamentsprotokoll, im Antrag der Landesregierung selber zum Nachtragshaushalt, da stand das drin, die Schulden zu verschieben! Das können Sie doch nicht eine Lüge nennen. Meine Damen und Herren, und auch diese sogenannten umgangssprachlichen Investitionen hier, die müssen wir mal beleuchten. Wir haben hier alles schon gehört. Eigentlich ist quasi alles eine Investition, Investitionen in Medienkompetenz, alles, was man hier heute schon gehört hat. Aber das sind keine klassischen Investitionen, die eine Kapitalrendite erwirtschaften. Es ist einfach leider so, die Feuerwehren und Frauenhäuser werden keine Steuern für uns erwirtschaften, sondern werden laufende Ausgaben nach sich ziehen. Unsere Schulen, Krankenhäuser, unsere Universitäten sind vielmehr alle Dauerausgaben, die aus ordentlichen Haushalten gestemmt werden müssen. Und das ist aber schon längst vorbei. Und ich sage Ihnen, ohne diesen Wahlkampftopf würden die Bürger das wahre Gesicht der SPD endlich sehen, dass Sie dieses Land mit Karacho gegen die Wand gefahren haben. Eine anständige Daseinsvorsorge ist nämlich kaum noch möglich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und nicht nur hier im Plenarsaal, sondern auch auf Instagram, da feiert sich schon Herr Barlen, als ob er der barmherzige Samariter wäre. 60 Prozent der Gelder gehen an die Kommunen – das wäre der sogenannte MV-Stil, Frau Schwesig hat es auch kurz angeschnitten –, aber wohin sollen denn die Gelder sonst hingehen, wenn im vergangenen Jahr ein Rekorddefizit bei den Kommunen von 280 Millionen Euro festzustellen war?! Wohin soll denn das Geld sonst gehen? Natürlich muss das zu den Kommunen! Und nein, Herr Barlen, das war gestern, oder insgesamt dieses Sondervermögen, keine gute Nachricht für Deutschland oder Mecklenburg-Vorpommern. Es ist etwas Gutes, dass wir jetzt investieren hier, aber es ist etwas Gutes im Schlechten. Und wir haben jetzt einen groben Fahrplan für die Schuldengelder. Was konkret jetzt damit an Projekten eingeführt wird, das bleibt noch offen. Da haben wir noch nichts zu gehört, das würden wir gerne wissen. Es ist aber auf jeden Fall keine nachhaltige Lösung.
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Martin Schmidt AfD
Ja, sehr gerne, wenn die Zeit dann gestoppt wird.
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie malen hier das Bild an die Wand, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land wäre, das über beide Ohren verschuldet wäre und vor lauter Schulden kaum noch laufen kann. So habe ich Sie zumindest verstanden. Können Sie mir mal sagen, im Länderranking, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt fängt er schon wieder an!) warum oder wo Mecklenburg-Vorpommern da steht im Vergleich aller Bundesländer? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das werden Sie doch bestimmt wissen. (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Thore Stein, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Ich gehe davon aus, dass Sie antworten wollen, Herr Abgeordneter. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thore Stein, AfD) Bitte schön!
Martin Schmidt AfD
Ja, sehr gerne kann ich darauf antworten. Das ist in der Tat so, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den verschuldetsten Ländern gehört. (Patrick Dahlemann, SPD: Hört, hört! – Zuruf aus dem Plenum: Ah! Aha!) Aber woran liegt das? (Patrick Dahlemann, SPD: Solide Finanzpolitik!) Ja, auch das habe ich Ihnen ja auch schon mal verdeutlicht, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) eben, dass sozusagen erst seit den 90er-Jahren, seit der Wende, vor allen Dingen in den ostdeutschen Ländern eben die SPD an der Macht war und Schulden aufnehmen kann. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Andere Länder in den alten Bundesländern, die hatten ja schon viel länger das Vergnügen – siehe Bremen –, von der SPD regiert zu werden, und die haben natürlich dann selbstverständlich viel, viel mehr Schulden. (Julian Barlen, SPD: Das ist ein Stadtstaat, das ist Ihnen bekannt?! – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hier in M-V hatten Sie erst 30 Jahre Zeit dafür, für die Verschuldung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Gest…
Martin Schmidt AfD
Ist ja in NRW genauso, Herr Barlen, und anderen Ländern. (Julian Barlen, SPD: Wer regiert denn in NRW?)
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Martin Schmidt AfD
Ja.
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Thomas Krüger SPD
Herr Kollege, das mag sein, aber ist Ihnen bekannt, dass andere ostdeutsche Bundesländer bereits im Mittelfeld liegen? Und ist Ihnen bekannt, dass Mecklenburg-Vorpommern (Zuruf von Horst Förster, AfD) die zweitgeringste Schuldenquote aller deutschen Bundesländer hat? (Rainer Albrecht, SPD: Oh! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Ich gehe davon aus, Sie wollen antworten. Bitte!
Martin Schmidt AfD
Ja, ich habe ja gerade schon versucht, (Thomas Krüger, SPD: Herzlichen Dank!) das Ihrer Fraktion in Person von Herrn Barlen zu erklären, dass die Kennzahl, die Sie hier benennen, auch selektiv ist und nicht aussagekräftig, sondern wichtig ist (Thomas Krüger, SPD: Pro-Kopf-Verschuldung. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) vor allen Dingen, wie der Haushalt, den wir hier haben, eben damit umgehen kann. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Wir hatten es ja bereits erlebt, dass wir eben es nicht mehr geschafft haben, in diesem Jahr die Schulden zu tilgen der Corona-Kredite, und da ist es freilich völlig egal, welche Schuldenquote wir haben, (Torsten Koplin, Die Linke: Ach so?!) sondern wir müssen mit dem Haushalt hier auskommen. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und wir werden ja jetzt beim nächsten ordentlichen Haushalt auch sehen, wie das Ganze dann aussieht am Ende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Patrick Dahlemann, SPD, und Tilo Gundlack, SPD) Ja, darf ich weitermachen? Ja, die einen nennen es zusammengefaltet, ich würde eher sagen, Herr Krüger hat versucht, hier irgendwas vorzubringen, (Patrick Dahlemann, SPD: Fakten! Fakten!) konnte aber nicht benennen, warum dieses Jahr, warum es dafür Gründe gab, die Schulden nicht zu tilgen. (Tilo Gundlack, SPD: Sie haben nicht zugehört, das war das Problem. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Aber das ist es ja, Sie schaffen es nicht, und das ist das, was wir als AfD wollen: effiziente Haushalte und endlich vernünftige Sozialkassen wieder hier auf die Beine zu stellen. Machen Sie sich endlich ehrlich! Dieser Staat braucht eine große Abkehr von den großen Lügen dieser Zeit. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Bla, bla, bla!) Wir brauchen endlich eine koordinierte Migrationspolitik, ein Ende der Energiewende, weniger Staat und vor allen Dingen Schluss mit diesen ganzen linken Ideen! (Tilo Gundlack, SPD: Hat ChatGPT wieder alles rausgeholt?!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat noch einmal ums Wort gebeten die Ministerpräsidentin Frau Manuela Schwesig.
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen, mich zum einen bei den demokratischen Fraktionen für die konstruktive Aussprache zu bedanken, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch auf Anregungen und auch noch Fragen, die natürlich im Raum stehen, nach dieser komplexen Materie auch von gestern eingehen. Zunächst vielen Dank auch für die Hinweise von Herrn Peters für die CDU-Fraktion! Es ist schon angesprochen worden, das Thema Deckungsfähigkeit war ausdrücklicher Wunsch der Landräte und des Städte- und Gemeindetages und bezieht sich null auf 60 : 40. (Julian Barlen, SPD: Genau!) Bei dieser Verteilung bleibt es. Es bezieht sich ehrlicherweise auch gar nicht auf uns als Land. Um das Beispiel von Herrn Peters aufzugreifen: Wenn der Bund aus den 300 Milliarden Euro etwas für die Hochschulen zur Verfügung stellt, was wir hoffen, was wir gestern auch beschlossen haben, wofür wir uns einsetzen, dann kommt das on top. Unsere 150 Millionen, die wir jetzt hier veranschlagt haben gestern für das Land, für die Hochschulen, bleiben, und wenn vom Bund was kommt, kommt es obendrauf und wird nicht gegengerechnet. Aber die Kommunen haben die Bitte, dass, wenn zum Beispiel der Bund noch mal auch etwas für Schulen gibt, was ich ehrlicherweise nicht glaube, weil die sagen jetzt, ihr habt die 100 Milliarden, damit müsst ihr die Kernaufgabe Schule lösen, aber es kann ja sein, dass die neue Bundesbildungsministerin Frau Prien in den Haushaltsberatungen zu 300 Milliarden Bund noch mal ein Schulsanierungsprogramm auflegt – so was hatten wir ja in der Vergangenheit schon vom Bund –, dann sagen die Kommunen, dann wollen wir schauen, ob wir nicht Teile von unseren 600 Millionen auch noch nutzen können, zum Beispiel eher dann für Straßen. Wo wir uns aber einig sind, ist, dass alles Geld zuerst genutzt werden muss, um komplett alle Schulen – und damit meinen wir die freien Schulen und die Schulen in kommunaler Trägerschaft – zu sanieren. Es ist auch wichtig, noch mal zu sagen, warum nehmen wir Bezug auf den Doppelhaushalt. Wir haben gestern Bezug auf den Doppelhaushalt genommen – und es haben jetzt mehrere Fraktionen nachgefragt –, weil der Bund hat natürlich die Erwartung, dass, wenn er jetzt Geld gibt für mehr Investitionen, dass sich jetzt die Länder nicht zurückziehen in ihrer Investition. Und dafür hat der Bund den Ländern das verfassungsrechtlich ermöglicht, was der Bund schon lange hat. Der Bund hat schon immer die Möglichkeit, Kredite im Rahmen von 0,35 aufzunehmen. Und diese Möglichkeit hat er jetzt mit der Verfassungsänderung auch den Ländern gegeben, damit die Länder die Möglichkeit haben, auch ihre Investitionen hoch zu halten. Und selbstverständlich bleibt es dabei, dass das Land seine Mittel für das Schulbauprogramm, was wir zugesagt haben, auch auf dieser Höhe behält in den Haushalten und jetzt nicht zurückfährt wegen den 600 Millionen. Die 600 Millionen sollen dazukommen. Aber wir können nicht alle Investitionen aufrechterhalten, die geplant sind, wenn man nicht die 0,35 nutzt. Das ist keine Dauerveranstaltung für alle Haushalte, aber bezogen auf 26/27 schon. Und da haben wir, sehr geehrter Herr Abgeordneter der AfD, nichts verheimlicht, sondern wir haben es transparent in den Beschluss von gestern geschrieben. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Ich habe es hier transparent gesagt. Man kann das für falsch halten, dann muss man sagen, welche Investitionen oder wo man im Haushalt kürzt. Das kann nachher Gegenstand der Beratungen im Doppelhaushalt sein. Aber was nicht stimmt, ist, dass wir damit nicht transparent umgehen. Der Bund hat gerade den Ländern diesen Spielraum ermöglicht, damit die Länder ihre Investitionen aufrechterhalten und nicht zurückfahren. Das ist transparent gemacht worden von Beginn der Grundgesetzänderung bis über den Beschluss von gestern bis zu heute. Dann möchte ich mich auch bedanken für die Debatte von der GRÜNEN-Fraktion. Ich habe es ja schon angedeutet gerade – lieber Harald, du bist jetzt noch übrig geblieben sozusagen –, (Julian Barlen, SPD: Der letzte Harald. – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Grüne.) die meisten Themen, die meisten Themen werden im Klima- und Transformationsfonds sein. Und ich kann nur sagen, es war ein Erfolg der gemeinsamen Beratung von CDU, CSU, SPD mit den GRÜNEN für die Grundgesetzänderung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass man sich auf 100 Milliarden Euro KTF verständigt hat, weil aus diesen Mitteln jetzt zum Beispiel auch Energiepreise sinken werden, zum Beispiel die Reduzierung für Netzentgelte und andere Bereiche. Und deswegen, sehr geehrte Abgeordnete der AfD, Sie werden den Bürgern erklären müssen, warum Sie eigentlich gegen die Reduzierung von Energiepreisen sind. Wir sind dafür und sind froh, dass wir den KTF dafür haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich weiß, dass es den GRÜNEN sehr am Herzen liegt, dass wir auch noch was gemacht hätten für soziokulturelle Zentren und Demokratiezentren. Aber hier kommen Sie an diesen Punkt, an dem wir gestern auch alle waren, die Liste der Forderungen und berechtigten Vorschläge, so will ich sagen, ist lang, aber man muss sich fokussieren. Und ich will es hier für mich deutlich sagen, man hätte auch sagen können, man macht weniger bei Schulbau und hat dafür noch Spielraum für andere Sachen, aber dagegen haben wir uns entschieden, und ich halte es für richtig. Wir haben einmalig die Möglichkeit, mit den Mitteln des Bundes zu den Mitteln der Kommunen und des Landes jetzt durchzukommen mit der Sanierung und dem Neubau der Schulen. Wir können nicht erwarten, dass der Bund es in den nächsten zehn Jahren noch mal auf den Tisch legt. Und deswegen finde ich, unsere oberste Priorität muss es sein, die Schulen zu sanieren. Das ist die Verantwortung eigentlich der Kommunen. Sie schaffen es nicht alleine, und es ist eine gemeinsame Verantwortung. Deswegen will ich es hier so transparent machen. Für mich und jetzt für den gemeinsamen Gipfel – das fand ich toll, dass das gestern alle unterstützt haben, auch andere Bereiche – ist der Fokus auf der Schulsanierung. Und wer möchte, dass etwas anderes reinkommt, muss in diesem MV-Plan sagen, wo ziehen wir uns raus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber wir haben uns entschieden gegen berechtigte Wünsche zugunsten der Schulen. Das ist das Ergebnis. Und das wollte ich noch mal transparent machen, um auch zu sagen, dass wir die Forderungen nachvollziehen können. Aber wir haben ja noch den Kernhaushalt, und da werden wir zum Beispiel was für die Demokratiezentren machen. Ich will auch noch einmal sagen, es stimmt nicht, dass die 100 Milliarden Euro und die 1,9 Milliarden, die jetzt nach M-V gehen, nicht das Verdienst der Landesregierung sind. Es ist nicht das alleinige Verdienst, aber wenn nicht die Ministerpräsidenten in den Koalitionsverhandlungen gewesen wären, gäbe es dieses Programm nicht. Und das sage ich deshalb, weil wir damit auch eine Verantwortung haben als Land. Es ist nicht üblich, dass Bundespolitiker – und, lieber Harald, du warst es lange, du kennst die Stimmung – so mal einfach, ohne inhaltliche Bindung, ohne Quoten, ohne irgendeine Vorgabe uns so viel Geld geben. Sie haben auch die Erwartung, dass wir damit Schwerpunkte setzen. Und ich persönlich habe in diesen Verhandlungen … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist doch absurd! Sie glauben … Haben Sie mitgekriegt, wer die Bundestagswahl gewonnen hat? Nicht die AfD. Die CDU. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie auch nicht!) Und Sie glauben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass Herr Merz und die CDU jetzt dieses viele Geld geben, damit Frau Schwesig damit Wahlkampf machen kann?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das ist die absurdeste Verschwörungstheorie, die ich jemals in meinem Leben gehört habe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Noetzel, Die Linke) Aber warum – und im Übrigen, das hat weder die CDU noch die SPD nötig –, aber warum haben wir uns verständigt? (Thore Stein, AfD: Mal abwarten! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Warum konnten wir Herrn Merz und die Bundespolitiker von allen Fraktionen überzeugen, das zu machen? Weil – und das wollte ich jetzt einmal sagen – (Thore Stein, AfD: Weil Sie alle unter einer Decke stecken, Frau Schwesig.) wir sehr damit geworben haben, dass weder die Kommunen noch die Länder die Möglichkeit haben, alle Schulen zu sanieren. Wir haben jetzt viel gemacht, aber wir werden nicht alle Schulen schaffen. Und Sie, sehr geehrte Abgeordnete, werden sich vor der jungen Generation, die gerade über Ihnen sitzt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, das machen wir.) rechtfertigen müssen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das können wir auch mit reinem Gewissen.) warum Sie dagegen sind, dass wir die Schulen sanieren, dass wir die Berufsschulen sanieren und die Hochschulen sanieren. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Da werden Sie sich bei jeder Sanierung und bei jedem Neubau rechtfertigen müssen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und davor haben Sie Angst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerpräsidentin, … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)
Manuela Schwesig
Ja, ich rieche Ihre Angst.
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerpräsidentin, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist die Wahrheit, davor haben Sie Angst!) gestatten Sie an dieser Stelle eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Renz? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Manuela Schwesig
Ja, selbstverständlich.
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Danke, Frau Ministerpräsidentin! Ich habe eine Frage zum Thema Schulbauprogramm. Das ist erstmalig, dass ich diese Formulierung „Campuslösung“ lese in diesem Papier, in diesem Beschlusspapier. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Steckt da jetzt irgendwie eine Zusammenführung von Grund- und Regionalschulen hinter, eine Priorisierung hinsichtlich Gesamtschulen oder wie ist das zu verstehen, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) dass vorrangig Campuslösungen hier finanziell unterstützt werden sollen? (Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Renz, für Ihre Nachfrage! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich will es ausdrücklich sagen – deswegen habe ich mich jetzt auch noch mal zu Wort gemeldet –, ich kann verstehen, wenn so ein Papier auf dem Tisch liegt, dass bestimmte Formulierungen Nachfragen erzeugen, wie zum Beispiel zur Frage Deckungsfähigkeit, und auch diese Frage, und ich stehe jetzt hier am Mikro, um auf einige dieser Fragen einzugehen. Und da kann ich Sie beruhigen, darum geht es nicht. Es geht darum, was wir eigentlich schon kennen, wir haben gemeinsam in der Großen Koalition mit dem ersten großen Schulbauprogramm forciert, dass gerade im ländlichen Raum Schulcampuslösungen unterstützt werden, wie zum Beispiel in Zarrentin. In Zarrentin haben wir jetzt den großen Schulcampus mit Kita, Grundschule, weiterführender Schule für eine große Region im ländlichen Raum. Und es gibt mehrere im ländlichen Raum, die überlegen, können wir nicht so einen Campus machen, um letztendlich auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Bildung im ländlichen Raum festzuhalten und abzusichern. Das ist der Punkt, wo es um Campuslösungen geht. Es geht jetzt nicht um die Frage, Grundschule oder eine andere Schule zusammenzulegen. (Patrick Dahlemann, SPD: Vorranging anzustreben. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Campus bedeutet, dass es im ländlichen Raum nicht verteilt ist, sondern dass wir an einem Standort die Bildungs…, die, die Schulen haben, von Kita an praktisch die ganze Bildungskette absichern. Und wir haben erfolgreiche Projekte. Zarrentin ist längst eingeweiht, ist ein großes, erfolgreiches Projekt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Michael Noetzel, Die Linke) Und wenn ich das noch dazu ergänzen darf: Selbstverständlich wird es sowieso nicht die Landesregierung oder das Bildungsministerium vorgeben, sondern es sind ja so wie jetzt schon im Schulbauprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorschlagen können, wo und wie wollen sie sanieren oder neu bauen. Dann möchte ich noch eingehen auf Punkte von Herrn Domke. Ihr Punkt, es muss um echte Investitionen gehen und keine konsumtiven Ausgaben, das ist so, ich bin aber froh, dass Sie es angesprochen haben, denn es wird immer wieder gefragt, aber es ist völlig klar, es gilt für alle 500 Milliarden, dass die nur für investive Zwecke gehen. Und was wir gestern verabredet haben, ist auch nur investiv. Alles, was dazu laufend gehört, weil es natürlich keine Schule ohne Lehrer gibt, das ist Kernhaushalt des Landes. Und der zweite Punkt: Ja, man kann die Zoos belächeln und man könnte was anderes nehmen als Zoo, aber ich wollte hier noch einmal sagen, a) sind die Zoos wirklich ein großer Raum für viele Bürgerinnen und Bürger, über 40 Millionen Menschen in Deutschland besuchen die Zoos und Tierparks, da kommen alle hin. Und bei der Einweihung gerade des neuen Robbengeheges in Rostock hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Zoo gesagt, es gibt kein so zoofreundliches Land wie Mecklenburg-Vorpommern, (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) wo es so viel Unterstützung gibt. Und dort, bei dieser Einweihung hat ... Und wir werden unsere Zoos vor allem nicht aus diesem Programm unterstützen, sondern weiter aus Mitteln, es läuft in der Regel über das Wirtschaftsministerium, GRW-Förderung. (René Domke, FDP: Das meine ich ja.) Aber mich hat dort … Das bleibt genauso, wie wir gesagt haben, Berufsschulen GRW-Förderung. Man darf nicht verstehen, dass die Investitionsfelder von gestern, dass es nur noch die gibt, und das Land macht nichts mehr oder die Kommune macht nichts mehr. Und bei den Zoos möchte ich noch einmal berichten, was mich sehr bewegt hat in Rostock, weil es mir auch nicht so präsent war. Da kam die Schulamtsleiterin von Rostock und hat gesagt, Frau Schwesig, es ist toll, dass wir in die Zoos so viel investieren, aber wir sollten den Fokus auch noch mal auf die Zooschulen richten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Und die Zooschulen sind Teil unseres Bildungsangebots. Und zum Beispiel dort muss diese Schule eigentlich saniert werden. Es ist kommunale Aufgabe, aber ich würde mir sehr wünschen, wenn wir hier über Schulsanierungen sprechen, dass wir auch den Blick aus diesen Mitteln noch mal auf die Zooschulen richten, denn die Zooschulen sind Teil des Bildungsangebots und ein super Bildungsangebot – da sind wir uns sicherlich auch einig – für viele Schülerinnen und Schüler. Da wird eine hervorragende Arbeit gemacht. Und das könnte ein Beispiel sein, liegt aber in der Hand der Kommunen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Letzter Punkt: die Schulden, die die AfD hier an die Wand malt. Ich bin Herrn Krüger sehr dankbar für die Versachlichung der Debatte, und das unterscheidet Herrn Krüger auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter der AfD, er kommt mit Fakten, (Thore Stein, AfD: Ah!) und Sie verdrehen alle Fakten. Und Fakt ist, dass wir uns an Platz 2, was die Schuldenquote angeht, sehen lassen können und dass wir sehr verantwortungsvoll umgehen mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben in dieser Legislatur keine neuen Schulden aufgenommen und haben stattdessen 900 Millionen Euro zurückgezahlt. (Martin Schmidt, AfD: Deswegen konnten Sie ja die Schuldenbremse umgehen im Bund.) Und wenn wir jetzt … Wir umgehen gar nichts. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich weiß, dass Sie kein gutes Verhältnis zu unserem Grundgesetz haben, das weiß ich, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber Sie müssen wissen, (Horst Förster, AfD: Wie Sie das durchgepeitscht haben, das war sehr demokratisch.) was im Grundgesetz steht, ist die Linie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer hat denn vor dem Verfassungsgericht verloren? Waren wir das oder waren Sie das mehrfach?) Und wir umgehen gar nichts. Ein demokratisch gewähltes Parlament hat bis zu seinem Ausscheiden die Möglichkeit, das Grundgesetz zu ändern. Und das Grundgesetz, der Bund hat uns die Möglichkeit gegeben, Kredite aufzunehmen, um unsere Investitionen zum Beispiel für Schulen abzusichern. Und das, was Sie hier an die Wand malen, dass wir super verschuldet sind, das stimmt einfach nicht. (Thore Stein, AfD: Bittere Wahrheit!) Wir haben Schulden zurückgezahlt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und Schulden sind auch nicht gleich Schulden. Ich gehöre auch zu denen, die sagen, keine Schulden für konsumtive Aufgaben, aber wenn wir in die Zukunft investieren, dann ist das richtig. Aber zu dem ganzen Thema, wie die AfD sich verhält, zum Investitionsgipfel und wie Sie vor allem die Vertreter der Wirtschaft verunglimpft haben: (Thore Stein, AfD: Aha!) Es ist wirklich hanebüchen zu behaupten, dass Lars Schwarz vom Unternehmerverband, dass die IHK-Präsidenten oder dass sogar Herr Hochschild von der Handwerkskammer, dass der Vertreter des Bauverbandes, der Vertreter des Landessportverbandes, dass die alle ideologisch deckungsgleich mit euch oder mit uns wären … (Petra Federau, AfD: Das haben wir nicht gesagt.) Ich glaube, Ihr Problem … und dass sie sich kontrollieren und steuern lassen. Ich glaube, das, was Sie anderen zutrauen, das würden Sie machen, wenn Sie Verantwortung hätten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt müsst ihr klatschen!) Sie würden ihre Ideologie durchdrücken, Sie würden steuern, Sie würden kontrollieren. Und deshalb ist es gut, dass wir dafür sorgen, dass Sie keine Verantwortung in der Regierung in diesem Land bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julian Barlen, SPD: So ist es. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, Herr Kramer, wie Ihre Wahlerfolge letztendlich dazu führen, dass Sie nicht bodenständig sind, dass Sie nicht verantwortungsvoll mit dem, was Bürgerinnen und Bürger sich in unserem Land wünschen, umgehen, sondern Höhenflüge haben, förmlich in einem Rausch sind und behaupten, gestern hätte ein Anti-AfD-Investitionsgipfel stattgefunden oder wir hätten ein Anti-AfD-Sondervermögen, zeigt, wie selbstherrlich Sie mittlerweile sind. Sie haben weder gestern noch in diesem Sondervermögen eine Rolle gespielt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wetten, dass nicht?!) Es geht uns gemeinsam in Regierungsverantwortung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) mit den demokratischen Abgeordneten geht es uns allein um die Bürgerinnen und Bürger, Ihnen offensichtlich nicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Sie spielen keine Rolle. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für uns ist entscheidend, dass die jungen Menschen, die da oben sitzen, dass die eine Zukunft haben, gegen die Sie sich verwehren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Einen kleinen Moment! Ich war jetzt hier abgelenkt. Frau Ministerpräsidentin, es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Schmidt. Sie müssten noch mal ans Rednerpult treten. (Julian Barlen, SPD: Was tummelt sich jetzt die ganze Zeit Herr Kramer da vorne? – Torsten Koplin, Die Linke: Ich weiß es auch nicht. – Julian Barlen, SPD: Was macht er denn jetzt?)
Martin Schmidt AfD
Ja, vielen Dank für das erhaltene Wort, Frau Präsidentin! Frau Ministerpräsidentin Schwesig, das ist nicht ganz richtig, was Sie hier gesagt haben, denn natürlich – das können Sie doch nicht abstreiten – waren Sie doch bei diesem Sondierungsteam dabei, und Sie haben es ja selber eben gesagt, dass das alles auch ein Verdienst der Ministerpräsidenten war. Da gab es eigentlich auch nur, glaube ich, zwei, Sie und Ihre Kollegin aus dem Saarland, die daran beteiligt waren. Und eben Sie haben nicht nur das Sondervermögen, über das wir heute gesprochen haben, die 500 Milliarden, sozusagen mitverhandelt und maßgeblich beeinflusst, sondern – und das habe ich auch kurz vorhin angesprochen und kommt hier viel zu wenig zur Geltung – Sie haben auch dafür gesorgt, dass eben unsere Landesverfassung ausgehebelt worden ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und das können Sie doch nicht abstreiten. Das war doch Ihre Intention, warum in Artikel 109 vom Grundgesetz diese Änderung hereingebracht wurde, (Rainer Albrecht, SPD: Hier ist überhaupt nichts ausgehebelt. – Thomas Krüger, SPD: Demokratie!) dass 0,35 Prozent des BIP der Länder als Schulden aufgenommen werden können. Und damit – ich habe es Ihnen vorgerechnet – wissen Sie genau, durch das Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz können Sie jetzt bis zu 280 Millionen Euro Schulden aufnehmen. (Julian Barlen, SPD: Das hat eine demokratische Mehrheit entschieden.) Warum machen Sie das alles? Warum versuchen Sie seit Jahren, diese Landesschulden zu umgehen? Und der Grund – und das wissen Sie genau, und das wissen Sie alle hier in diesem Saal – sind meine Kollegen hier auf dieser Seite, die in der nächsten Legislatur die Hälfte des Saales einnehmen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Hochmut kommt vor dem Fall!) Und das wissen Sie, und deswegen versuchen Sie, mit aller Macht irgendwo Geld herzubekommen und eben noch die Leute zu beeinflussen, den Bürgern klarzumachen, schaut mal, wir bauen hier, wir investieren hier, alles ist in Ordnung, wir gaukeln Ihnen die schöne heile Welt vor, die Potemkinschen Dörfer. Aber der Haushalt ist längst ausgehöhlt und wir wissen das. Und wir werden das in der Mittelfristigen Finanzplanung auch sehen, dass Sie eben nicht wirtschaften können. Und wir haben da andere Ansätze all die Jahre geliefert. Wir haben mit sorgsamem Fleiß Hunderte Änderungsanträge eingebracht, (Thomas Krüger, SPD: Mit sorgsamem Fleiß!) auch unpopuläre Sparmaßnahmen, und das ist auch der richtige Weg. Und das ist auch regierungsfähig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Schulden aufnehmen, sind keine Lösungen, sondern Notlösungen, und das kann jeder. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerpräsidentin, möchten Sie darauf reagieren?
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das mache ich sehr gerne, wobei, Herr Abgeordneter, ich muss wirklich sagen, es ist wirklich zum Fremdschämen, gerade vor diesen jungen Leuten, die hier im Landtag gerade sind, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Martin Schmidt, AfD, Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) zu sehen, wie Sie hier reden und sich selbst überhöhen. Sie träumen schon von der Machtübernahme, von 50 Prozent hier im Parlament. Nur darum geht es Ihnen, AfD-Sondergipfel, AfD-Sondervermögen, wir übernehmen hier die Hälfte der Macht. Und es ist Ihnen zu Kopf gestiegen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Hochmut kommt vor dem Fall, sehr geehrter Herr Schmidt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: Das ist schon ziemlich arrogant.) Und offensichtlich, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) offensichtlich, offensichtlich können Sie noch nicht einmal von zwei bis vier zählen. Und das ist schlecht, wenn man über solide Finanzen redet. Wir waren vier Ministerpräsidenten, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und ich habe es jetzt, glaube ich, schon ehrlicherweise ziemlich oft hier im Landtag gesagt, Herr Söder, Herr Kretschmer, Frau Rehlinger und ich. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Zwei von der SPD.) Und wir vier haben nicht das Grundgesetz alleine geändert, denn das Grundgesetz ist mit Zweidrittelmehrheit vom Deutschen Bundestag geändert worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Abgewählt! – Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Thore Stein, AfD) Und wir haben diesen Spielraum bekommen – ich kann es nur noch mal sagen –, um genauso wie der Bund zu investieren. Und wir werden uns vor Ort wiedersehen. Sie werden vor der jungen Generation Rede und Antwort stehen müssen, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) warum Sie gegen Schulsanierungen sind, warum Sie gegen die Sanierung von Berufsschulen sind und warum Sie nicht dafür sind, dass wir in Universitäten investieren, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Torsten Koplin, Die Linke: So ist es.) in die kostenfreie Kita sowieso nicht, Mindestlohn sowieso nicht. Sie haben hier in Ihrer ganzen Oppositionszeit bisher null Komma null für die Bürgerinnen und Bürger von M-V erreicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Das unterscheidet Sie von allen anderen hier im Saal. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Alle anderen Abgeordneten der Fraktionen, ob in Regierung oder Opposition, versuchen, gemeinsam etwas fürs Land zu bewegen. Und das unterscheidet uns Demokraten von Ihnen, und ich bin sehr froh, dass es in der heutigen Debatte wieder mal sehr, sehr deutlich geworden ist. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Viel Glück bei Ihrem Höhenrausch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julian Barlen, SPD: Sehr richtig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Reuterstädter Schulcampus. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss hier doch mal mit dem einen oder anderen Mythos, den muss ich hier mal abräumen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hat es mir vorhin schon fälschlicherweise unterstellt, die Ministerpräsidentin hat es auch getan. (Rainer Albrecht, SPD: Bestimmt nicht!) Ich habe nicht die Vertreter der Wirtschaft, des Handwerks und der IHK als Regierungsclaqueure bezeichnet (Patrick Dahlemann, SPD: Haben Sie doch gemacht!) Ich zitiere, (Patrick Dahlemann, SPD: Haben Sie doch gemacht!) ich zitiere abermals aus meinem Redebeitrag von vorhin: (Julian Barlen, SPD: Das stimmt nicht! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) „Nein, man hat vielmehr handverlesene Gäste eingeladen, Gewerkschaftsfunktionäre, Wirtschaftsvertreter, ausgewählte Verbandsvertreter … viele … mit ideologischer Deckungsgleichheit zur Regierungslinie.“ (Patrick Dahlemann, SPD: Sehen Sie, da wiederholen Sie es sogar!) Das sind viele, sind nicht alle, Herr Dahlemann, um bei der Mathematik von Frau Schwesig zu bleiben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Jetzt haben Sie es noch mal bestätigt. – Patrick Dahlemann, SPD: Mein Gott!) Und ich habe dann doch noch in meiner Rede erwähnt, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) dass es natürlich richtig ist, sich die Experten, sich die Fachleute an den Tisch zu holen. (Julian Barlen, SPD: Sie blamieren sich so gut, wie Sie es können.) Dazu gehört für mich aber nicht zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbund, dazu gehören für mich die anderen, die ich aufgezählt habe, (Thomas Krüger, SPD: Genau das ist Ideologie!) die eben nicht eingeladen worden sind, Herr Krüger, das ist der Punkt. (Thomas Krüger, SPD: Genau das ist Ideologie!) Und dann stellt sich hier die Ministerpräsidentin allen Ernstes an dieses Pult und erzählt hier, Sie, liebe AfD-Fraktion – und jetzt, liebe Schüler, hört gut zu, weil sie ja mit euch die ganze Zeit gesprochen hat –, Sie haben null Komma null umgesetzt als Opposition. Ja, warum haben wir denn nichts umgesetzt, meine Damen und Herren? (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Christian Albrecht, Die Linke) Weil Sie durch die Arroganz der Macht, seitdem Sie hier in Regierungsverantwortung sind, (Julian Barlen, SPD: Sie haben noch nicht mal einen Vorschlag gemacht.) alle unsere Anträge weggedrückt haben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ob nun in den Ausschüssen oder hier im Plenum oder sonst wo. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Sie haben noch nicht mal Vorschläge unterbreitet.)
Elke-Annette Schmidt
Vie… (Nikolaus Kramer, AfD: Allein zum Haushalt haben wir 148 Änderungsanträge gestellt, und da sagen Sie, wir hätten nichts gemacht?!) Also! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Hallo?! (allgemeine Unruhe – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nicht mal das! – Glocke der Vizepräsidentin) Vielleicht … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihr seid keine Demokraten.) Ich hatte geläutet, das heißt, dass wir uns jetzt mal ein bisschen mäßigen, befleißigen, zur Ruhe zu kommen. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Vereinbarungsgemäß rufe ich die Tagesordnungspunkte 2 und 3 in verbundener Beratung auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, auf Drucksache 8/4805, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/5144, sowie Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auf Drucksache 8/4806, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/5139. Zum Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD auf Drucksache 8/5149 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4805 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5144 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4806 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5139 – Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD – Drucksache 8/5149 – Das Wort zur Berichterstattung wurde zu beiden Tagesordnungspunkten nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Hierzu wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Keine Aussprache, haben wir ja nicht, also – hier haben wir aber keinen Zettel? Ach, das ist ja hier – ach, ist schon gewechselt, wunderbar! So, dann hat als Erstes das Wort die Ministerpräsidentin Frau Manuela Schwesig. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wann immer wir hier im Landtag über den Medienänderungsstaatsvertrag reden, bewegen wir uns in einem Spannungsfeld: Wie stark darf und muss der Staat ins Medienangebot eingreifen? Und dabei gilt natürlich das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit. Aber auch diese Freiheit braucht einen Rahmen. Dieser Rahmen umfasst Schutz und Sicherheit derjenigen, die Medien nutzen, vor allem der Kinder und Jugendlichen. Er umfasst außerdem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem Anspruch an Qualität und Bildungsauftrag. In diesem Rahmen bewegen sich die beiden Medienänderungsstaatsverträge, die Ihnen heute vorliegen. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird an die heutige Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen angepasst. Alterskennzeichnungen und Hinweispflichten gelten nun auch für alle Onlineangebote. Betriebssysteme müssen integrierte Jugendschutzfunktionen bereitstellen, die unkompliziert und einfach von Eltern genutzt werden können. Gleichzeitig verbessern wir die Möglichkeiten, rechtliche Regelungen durchzusetzen, auch gegenüber Anbietern im Ausland. Die Kompetenzen der Landesmedienanstalt bei der Durchsetzung von Aufsichtsmaßnahmen werden erweitert. Die Medienanstalten bekommen nun auch die Möglichkeit, Zahlungen für gefährliche, schädliche Angebote zu verhindern. Die Nutzung digitaler Medien gehört natürlich für unsere Kinder und Jugendliche längst zum Alltag, oft mehrere Stunden am Tag. Unsere Aufgabe als Länder ist es, sicherzustellen, dass sie dabei so gut wie möglich geschützt sind. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, dem sogenannten Reformstaatsvertrag, gehen wir die Frage der Qualität und gleichzeitig die finanzielle Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir ein Medienangebot brauchen, das verpflichtet ist, Menschen unabhängig zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden, das für die Menschen da ist und nicht nur für Quoten und Gewinne. Das ist Ziel und Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist das umfassende Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der letzten Jahre. Er macht die öffentlich-rechtlichen schlanker, digitaler, moderner und nachhaltiger. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Rundfunkbeiträge finanziert und damit von den Bürgerinnen und Bürgern. Wie mit diesem Geld umgegangen wird, ist ein wichtiger Teil des Qualitätsanspruchs an den öffentlichrechtlichen Rundfunk und damit auch seine Akzeptanz. Die Verpflichtung zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit gehört deshalb zu den Änderungen des Entwurfs. Zum Beispiel sollen sich die Gehälter der Führungskräfte an den Gehältern des öffentlichen Sektors orientieren. Und wo es möglich ist, sollen Synergien genutzt werden, um mehr Klasse statt Masse zu erzeugen, zum Beispiel durch die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform statt verschiedener Mediatheken und Onlineangebote einzelner Sender. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Sechsten Medienstaatsvertrag verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz, und mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag sichern wir die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Akzeptanz. Der Rahmen für freie und unabhängige Informationen in unserem Land wird moderner, zeitgemäßer und passender für eine digital werdende Gesellschaft. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für die Beratung, danke auch für die frühzeitigen intensiven Beratungen und Gespräche im Innenausschuss mit unserem Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann zu den Gesetzentwürfen, und ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Wir debattieren heute über den sogenannten Reformstaatsvertrag, den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Er soll den öffentlichrechtlichen Rundfunk modernisieren, effizienter gestalten, die Akzeptanz erhöhen, die Sparsamkeit verankern. So jedenfalls lautet die Verpackung. Wenn man das Papier entblättert, erkennt man, dieser Staatsvertrag ist keine Reform, sondern eine Scheinkosmetik. Er schafft ein bürokratisch aufgeblähtes System, das weiterhin auf Zwangsfinanzierung basiert, auf Meinungseinfalt statt Meinungsvielfalt setzt und jeden Bezug zur Lebensrealität des großen Teils der Bevölkerung bereits verloren hat. Es heißt „Weiter so“! Herr Hillje ordnet für die GRÜNEN ein, Herr Fratzscher erklärt weiter die Wirtschaft oder Herr Restle verharmlost weiter Ausländerkriminalität bei der ARD. (Beifall Petra Federau, AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Im neuen Paragrafen 26 Medienstaatsvertrag wird der Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen ausführlich beschrieben – ein Gesamtangebot für alle: Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Klingt gut, doch was ist die Realität? Eine repräsentative Analyse vom Mai dieses Jahres zeigt, wie häufig die verschiedenen Politiker seit der Bundestagswahl in einer der großen Talkshows im öffentlich-rechtlichen zum Beispiel vertreten waren. Das Ergebnis wenig überraschend: In 65 Sendungen seit der Bundestagswahl war die AfD nur ein einziges Mal in einer der großen Talkshows vertreten. Im gleichen Zeitraum, und das wird Sie freuen, Herr Krüger, die Union 45-mal, die SPD 34-mal, die GRÜNEN 21-mal, Linke 11-mal. Demokratieabbildung sieht ganz anders aus, Herr Krüger. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist sonst demokratiefeindlich, was hier passiert. Ein weiterer Auftrag: ein Medienrat mit unabhängigen Sachverständigen, von denen zwei direkt durch die Länderregierung benannt werden. Das ist alles, nur keine Garantie für Staatsferne, meine Damen und Herren. Es ist ein weiteres Gremium in einer Kaskade parteinaher Kontrolle, nicht mehr! Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt damit politisch unausgewogen. Und ja, auch weitere Inhalte klingen erst mal nach Reform. Die Zahl der Hörfunkprogramme wird von 69 auf 53 reduziert, aber die 23 Prozent Einsparungen sind längst überfällig und vor allem reichen sie bei Weitem nicht aus. Kein Wort zu konkreten Einsparzielen bei der Verwaltung, bei den überzogenen Intendantengehältern, bei ausufernden Pensionslasten. Die neue Sportrechte-Grenze bei 5 Prozent des Budgets, immerhin. Aber warum überhaupt so hoch? Wir brauchen Informationen und Kultur und keine Bieterwettbewerbe mit dem Privatfernsehen um Champions-League-Rechte. Und zur Beitragsentlastung der Bürger kein Wort, kein Cent, und da haben Sie nämlich auch kein Konzept. Stattdessen wird die dritte Stufe der Beitragsfestsetzung – die eigentliche Entscheidung über die Beitragshöhe – ausgelagert in einen separaten Vertrag, der erst noch kommt. Kommen wir zum digitalen Umbau, dem Türöffner für weitere Expansion. Der neue Public Open Space, also gemeinsames Onlineangebot für ARD, ZDF und Deutschlandradio, klingt wie ein modernes Projekt, aber in Wahrheit öffnet sich hier eine gefährliche Tür. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird zu einem staatlich dominierenden Informations- und Unterhaltungsnetzwerk im Internet, das direkt mit privaten Medien konkurriert – Tageszeitungen werden schwer zu kämpfen haben daran –, aber ohne wirtschaftliches Risiko, ohne Werbedruck, sondern finanziert durch Zwangsbeiträge. Die Regelung zur Presseähnlichkeit, nur im eigenen Portal streng, auf Social Media hingegen können Textangebote weiterhin ungehindert erscheinen, obwohl genau hier die größte Reichweite entsteht. (Thomas Krüger, SPD: Da haben Sie Angst vor, nicht? Da haben Sie Angst!) Das ist keine Zurückhaltung, Herr Krüger, das ist eine verdeckte Expansion (Thomas Krüger, SPD: Sie haben Angst vor Faktencheck!) auf Kosten freier Medienhäuser, und das ist medienfeindlich gegenüber den Tageszeitungen, die wirtschaftlich arbeiten müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben Angst vor Meinungsvielfalt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) das hat die ganze Debatte auch um ihre Kandidatin für das Verfassungsgericht gezeigt. Nur wegen der AfD und nur wegen der anderen Medien ist es überhaupt hochgekommen, sonst hätten Sie das alles klammheimlich durchgewunken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie scheuen die Transparenz, Herr Krüger! Der neue ARD-Staatsvertrag führt das sogenannte Federführerprinzip ein. Dahinter steckt Zentralisierung durch die Hintertür. Eine Rundfunkanstalt gibt die Richtung vor, die anderen folgen. Das soll die Kooperation stärken. Tatsächlich wird damit regionaler Pluralismus abgebaut. Der neue ARD-Vorsitz koordiniert künftig fast alles – (Thomas Krüger, SPD: Es wird mehr Geld in Regionalisierung gesteckt.) eine gefährliche Konzentration publizistischer Macht fernab jeder demokratischen Kontrolle. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und bei all dem wird die Realität wenig betrachtet. Die Zuschauerzahlen bei den unter 50-Jährigen sind eingebrochen. Laut AGF Videoforschung halbierte sich die Zahl der jungen Zuschauer bei ARD und ZDF innerhalb von fünf Jahren. Warum? Weil viele Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr als glaubwürdig, unabhängig oder relevant empfinden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Statt aus diesem Vertrauensverlust zu lernen, versucht man es mit neuen PR-Inhalten, Onlinekanälen und App-Ökosystemen, immer weiter weg vom Grundauftrag, immer tiefer hinein in die digitale Beliebigkeit. Unser Fazit: Dieser Staatsvertrag verdient keine Zustimmung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als AfD Fraktion lehnen diesen Reformstaatsvertrag entschieden ab. Er schafft keine Staatsferne, er bringt keine Entlastung für die Bürger, er verteidigt keine Medienvielfalt und er verteuert und digitalisiert ein System, das grundlegend neu gedacht werden müsste. Was wir stattdessen brauchen, ist eine echte Reform – ein schlanker, staatsferner, freiwilliger Rundfunk, der sich dem Wettbewerb stellt, nicht ein überdimensioniertes Meinungsmonopol im Gewand einer Reform. Beenden wir die Zwangsfinanzierung, beenden wir die Anmaßung der Deutungshoheit, beenden wir diese Scheinreform! – Vielen Dank meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Franz-Robert Liskow.
Franz-Robert Liskow CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute für unsere Fraktion erklären, warum wir uns bei den Gesetzentwürfen enthalten werden. Diese Enthaltung ist das Ergebnis einer sorgfältigen und differenzierten Abwägung und keinesfalls ein Ausdruck von Gleichgültigkeit. Wir erkennen ausdrücklich an, dass es in der Medienpolitik tiefgreifenden Reformbedarf gibt, doch wir sehen in den vorliegenden Staatsverträgen Licht und Schatten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine klare, zukunftsfeste Neuaufstellung. Es ist unbestritten, die CDU hat sich immer für einen schlanken, effizienten und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt. Wir wollen aber keinen Staatsfunk und auch keinen ausufernden Medienkonzern mit Gebührenprivileg. Der Reformstaatsvertrag setzt in dieser Hinsicht einige richtige Impulse: die verbindlichere Kooperation zwischen ARD, ZDF und dem Deutschlandradio, die Definition des Auftrags im Medienstaatsvertrag, die Verankerung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Haushaltsführung sowie neue Regeln für Compliance und Gremientransparenz. All das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie greifen aber auch Forderungen auf, die wir als CDU seit Jahren erheben. Doch eben diese Punkte reichen nicht aus, um von einem echten Paradigmenwechsel zu sprechen. Die notwendigen strukturellen Reformen bleiben an vielen Stellen halbherzig, und genau deshalb ist eine Zustimmung für uns derzeit nicht möglich. Ein zentrales Problem bleibt der Umgang mit der sogenannten Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote. Statt diese wie ursprünglich vorgesehen auch zu begrenzen, wird beispielsweise das Konzept nun sogar kritisiert, wie etwa der Entschließungsantrag von SPD und Linken zeigt. Damit wird ein Problem verkannt, das aus Sicht vieler Verlage und Medienhäuser, insbesondere regionaler Anbieter, existenziell ist. Die öffentlichrechtlichen Telemedienangebote konkurrieren direkt mit privat finanzierten Onlineangeboten, gebührenfinanziert, aber journalistisch eben kaum inhaltlich unterscheidbar. Das ist wettbewerbsverzerrend, gefährdet die Pressevielfalt und untergräbt die Existenzbasis vieler freier Anbieter. Wir als CDU haben dieses Problem wiederholt thematisiert. Leider schlägt sich dies im Medienstaatsvertrag nicht mit klaren Abgrenzungen nieder. Ein weiteres Thema, das uns beschäftigt, ist der Umgang mit den Rundfunkklangkörpern. 14 Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, haben eine Protokollerklärung unterzeichnet. Ziel ist eine kritische Analyse der Zukunftsperspektiven von Rundfunkorchestern, Chören und Bigbands mit einem gemeinsamen Konzept bis 2026. Insgesamt 19 solcher Klangkörper werden in Deutschland unterhalten. Demgegenüber stehen im internationalen Vergleich etwa 3. Natürlich sind diese Ensembles kulturell sehr wertvoll, aber auch hier gilt, es muss eine realistische, finanzierbare und öffentlich verantwortbare Perspektive entwickelt werden. Das erfordert Strukturentscheidungen, keine Prüfaufträge ohne klare Richtung.
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Franz-Robert Liskow CDU
Ja.
Thomas Krüger SPD
Lieber Franz-Robert, sehr geehrter Herr Liskow, Sie haben eben ausgeführt, dass es Ihnen wichtig ist, dass die privaten Medienbetreiber nicht unter die Räder kommen, und haben von einer verstärkten Abgrenzung gesprochen, die Sie sich gewünscht hätten in dem Rundfunkstaatsvertrag. Mich würde interessieren, wie sollte das gehen. Ich will die Frage verbinden mit einer Sorge, die Sorge, dass – in meinem Wahlkreis, und ich vermute in Ihrem Wahlkreis ähnlich, dass zehn Prozent der Menschen eine Tageszeitung haben – wir, wenn wir es zu sehr andrehen, das Problem bekommen, dass die gar nicht mehr über Medien kommunizieren, sondern irgendwie nur noch auf sozialen Medien etwas zu sehen bekommen. Wie soll also verstärkt die Abgrenzung zu den privaten Medien sein, ohne dass am Ende der Informationsfluss über auch Onlinemedien des Öffentlich-Rechtlichen laufen kann?
Franz-Robert Liskow CDU
Ja, Thomas, also vielen Dank, Thomas, für die Frage! Du sprichst ja ein wesentliches Thema an. Wir wissen das ja, in unseren Wahlkreisen – Medienabdeckung hast du angesprochen – bestenfalls noch zehn Prozent, kann man ja schon fast sagen. De facto gehört aber auch dazu, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja auch nicht mehr wesentlich im ländlichen Raum berichtet. Das nehme ich zumindest auch wahr, wenn ich in unsere Wahlkreise gucke, dann nimmt man vereinzelt dann mal kurze Fünfzeiler wahr. Aber es ist jetzt ja auch keine inhaltlich tiefgreifende Debatte, die dann da noch stattfindet. Von daher ist das sicher ein zweischneidiges Schwert, was wir uns da anschauen müssen. Ich glaube aber schon, dass die Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diesen Auftrag eben schon dafür sorgen würde, dass den privaten Medien mehr Raum gegeben worden wäre, das Angebot zu verbreitern. Zurzeit ist es ja so, ich gucke mir auch Ostseewelle an und die ganzen Anbieter, die wir hier vor Ort haben, die beklagen ja schon, dass an vielen Stellen ihnen sozusagen die Möglichkeiten auch der Werbefinanzierung und so weiter abgegraben werden, weil eben auf der anderen Seite der öffentliche gebührenfinanzierte Sender immer stärker reingreift. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) So, jetzt muss ich hier aufhören, wurde mir signalisiert. Vielen Dank, wir können das ja gerne noch vertiefen. Und ansonsten ist es natürlich schon so, dass der Staatsvertrag viele neue Regeln auch zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit enthält. Sie als Koalition äußern ja die Sorge, dass Formate für Kinder und Jugendliche sowie kulturelle Inhalte durch Einsparungen an Vielfalt verlieren könnten. Dieser Hinweis ist ohne Frage auch berechtigt, aber eben auch nur die halbe Wahrheit. Denn der beste Schutz kultureller und bildungsrelevanter Inhalte ist ein klarer Auftrag, nicht ein Übermaß an Unterhaltungsformaten, Kochshows oder sportlichen Rechtepaketen. Der Staatsvertrag bleibt hier an vielen Stellen zu vage. Einige der angekündigten Maßnahmen, wie die Einrichtung eines Medienrates oder ein gemeinsamer KI-Kodex, klingen ambitioniert, sind allerdings aktuell noch ein wenig symbolisch und nicht konkret. Gerade das Thema KI in Redaktionen braucht eben mehr als Selbstverpflichtung. Hier fehlt es noch an nachvollziehbaren Regeln und Kontrollinstanzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig, hochwertig und relevant ist. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Aber wir wollen eben keinen großen Apparat, der eben nur langsam beweglich ist, wenn es um Transparenz, Effizienz oder Fairness im Wettbewerb geht. Und auch bei dem Thema Beitragswesen ist aus unserer Sicht natürlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, denn das Beitragswesen ist, glaube ich, so, wie es bisher ist, nicht der Weisheit letzter Schluss. Meine Damen und Herren, dementsprechend werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Linksfraktion darf ich mit Blick auf die beiden Gesetzentwürfe sprechen. Insbesondere will ich mich auf den Reformstaatsvertrag konzentrieren, komme, was das betrifft – oder grundsätzlich – auch zu anderen Auffassungen als die der beiden Vorredner. Die Linke will ausdrücklich einen starken, einen modernen, einen effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist uns wichtig, und wir sehen in dem Reformstaatsvertrag ganz deutlich ein Fundament des zukünftigen Wegs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Sinne. Warum ist uns das so wichtig? Weil der öffentlichrechtliche Rundfunk ein ganz elementarer Baustein einer funktionierenden Demokratie ist. Und weil er einen Bildungsauftrag zu erfüllen hat und dies auch über sehr weite Strecken in hoher Qualität erfüllt und wir die Erwartungshaltung haben, dass er das auch weiter tun kann. Und darüber hinaus, das will ich unbedingt noch sagen, weil das immer so verächtlich gemacht wird, dass Bürgerinnen und Bürger durch ihre Rundfunkgebühren diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen. (Petra Federau, AfD: Sie werden gezwungen dazu!) Sie werden in die Pflicht genommen und sie haben dafür ganz deutlich eine Leistung, und die besteht neben all dem, was ich schon aufgezählt habe, darin, dass diese Rundfunkgebühr auch einen Schutz darstellt vor dem alleinig wirkenden Gewinnprinzip, dass gesendet wird, was Geld bringt. Das wollen wir nicht, (Petra Federau, AfD: Diffamierung der Bürger!) wir wollen eben, dass der definierte Auftrag erfüllt werden kann, auch in Zukunft. Das ist uns sehr, sehr wichtig! Auch ohne diesen Reformstaatsvertrag hätte es Veränderungen geben müssen, also auch ohne die skandalösen Geschehnisse beim RBB vor einigen Jahren, die zu einer intensiven Diskussion dann noch geführt haben und wovon wir ausgehen, dass daraus die entscheidenden Lehren gezogen wurden. Das Mediennutzungsverhalten hat sich deutlich verändert. Die Wissenschaftsministerin hat im vergangenen Jahr eine interessante Studie zum Mediennutzungsverhalten von 12- bis 19-jährigen jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Es gibt ein deutliches Interesse an Nachrichten, 83 Prozent der Jugendlichen interessieren sich für Nachrichten. Ein Großteil der Jugendlichen zieht ihre Nachrichten aus den sozialen Medien. Das ist bequem, das ist auch leicht verdaulich und zielt auch ein Stückchen weit auf die Psychologie des Menschen ab, hat aber einen entscheidenden Nachteil gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In den sozialen Medien werden kaum, wenn nicht gar überhaupt nicht, Zusammenhänge und Hintergründe beleuchtet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da haben Sie gar keine Ahnung, Herr Koplin. Vielleicht sollten Sie sich da mal hineinbegeben, weil das stimmt gar nicht.) Denn das leistet Qualitätsjournalismus im öffentlichrechtlichen Rundfunk, das ist der Anspruch. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Den gibt es ja leider sehr selten.) Und wenn wir in unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung noch mal deutlich machen, dass die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks evaluiert wird und werden soll und dass es dazu eben auch ein Beiratsgremium gibt und wir im Grunde genommen damit auch Strukturen schaffen, dass die Qualität gesichert werden kann, dann begrüßen wir das – das will ich an der Stelle sagen. Auf den Redebeitrag der AfD möchte ich dann doch noch eingehen, weil Sie ja immer wieder Sturm laufen, einmal gegen die Gebühr, einmal gegen die Besetzung der Gremien. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für die Staatsferne bin ich!) Auch Ihr ominöser Rundfunk würde Geld kosten. Ich bin sehr überzeugt davon, dass Sie ganz anders argumentieren würden, säßen Sie in diesen Gremien, und ich denke, Sie verschleiern mit Ihren Angriffen auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk eigentlich das, worum es Ihnen wirklich geht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah, jetzt kommts.) Ja, es kommt, es kommt aus meiner Sicht dicke, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na los!) weil letztendlich, das behaupte ich, ist Ihnen egalitäre Bildung ein Dorn im Auge, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich hab gewusst, dass das knietief wird vom Niveau.) elitäre Bildung viel wichtiger. Unmündige Menschen sind Ihnen lieber als mündige Menschen und den Bildungsauftrag zu erfüllen, der stellt nämlich darauf ab, auf egalitäre Bildung, auf seriöse, tiefgehende, umfassende Berichterstattung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das findet doch fast gar nicht mehr statt, Herr Koplin!) Und das ist aus meiner Sicht völlig verkehrt, wie Sie da argumentieren, aber es hängt damit zusammen, welches Weltbild Sie haben, welche Gesellschaft Sie letztendlich hier formen möchten, und da ist Ihnen faktisch der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Wege. Uns überhaupt nicht – wir wollen ihn, das habe ich gesagt! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg, wir werden dem Sechsten Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Jetzt zum Siebten Änderungsstaatsvertrag: Eine Studie des Oxforder Reuters Instituts zur internationalen Nachrichtennutzung vom Juni dieses Jahres hat gezeigt, dass das Zeitalter des Fernsehens, des linearen Fernsehens lange nicht vorbei ist. Aktuell sei das Fernsehen wieder die wichtigste Nachrichtenquelle vor Internet, Radio und Printangeboten. Fernsehen, und dabei insbesondere das öffentlich-rechtliche, ist für viele ein vertrauenswürdiges Medium, die primäre Quelle der Information und hat damit auch für unsere Demokratie eine kaum zu unterschätzende Bedeutung. Daher sollten wir einmal mehr überlegen, wie wir diesen Schatz schützen können. Was im vorliegenden Gesetzentwurf als verharmlosend, als anstaltsübergreifende Anpassungen beim Auftrag und den Angeboten angesprochen wird, ist tatsächlich ein Angriff auf die Angebotsvielfalt, die Regionalität, ja, die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir, wie hier zwischen den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vereinbart, die bisherigen Hörfunkprogramme um 23 Prozent reduzieren sollen, die Spartenprogramme im Fernsehen sogar um 40 Prozent, dann ist die Reform nur ein anderes Wort für Abbruch. Das im Staatsvertrag formulierte Ziel, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern akzeptiert und geschätzt werden, wird so ausgehöhlt. Wer die Vielfalt gefährdet, gefährdet die Akzeptanz gerade bei denen, die bisher den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützen. Ein wiederkehrender Angriff zielt dabei immer wieder auf die Gebührenfinanzierung ab. Dabei gibt es kein besseres Mittel als die Finanzierung über Gebühren, um sicherzustellen, dass der Rundfunk eben nicht in erster Linie berichtet, was den Mächtigen, was der Politik gefällt. Es ist sehr zu hoffen, dass hinter der Zielstellung, mutmaßlich verkrustete Strukturen in moderne, zeitgemäße und effiziente zu überführen, nicht die Effizienz der Tech-Milliardäre jenseits des Atlantiks gemeint ist, mit der die die öffentliche Meinung oligarchisch kapern. Die Blockade der durch eine Kommission vorgeschlagenen Gebührenerhöhung um 58 Cent und das künftige geeinte Berechnungsverfahren durch die CDU, beziehungsweise CDU-geführten Länder Sachsen-Anhalt und Bayern, nur weil ARD und ZDF ihren gesetzlich verbürgten Anspruch jetzt gerichtlich einklagen, ist längst Teil des Problems der dort eingeschränkten vorbehaltlosen Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Reformbedarf und sicher sind einige der in diesem Staatsvertrag eingegangenen Punkte auch richtig, aber zu glauben, dass die Kritiker, die einen unabhängigen Rundfunk fundamental ablehnen, leiser werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir wünschen uns einen unabhängigen Rundfunk.) weil das Angebot verkleinert wird, ist illusorisch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, wer so agiert, ermuntert nur zum weiteren Sturm auf unseren gemeinsamen Rundfunk. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf ein Angriff auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk, der mehr Schaden verursachen wird als Gutes tun. Wir lehnen ihn daher ab. Dem Entschließungsantrag von SPD und Linken stimmen wir ausdrücklich zu, weil hier ein Problembewusstsein erkennbar ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Nadine Julitz.
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Signal an Eltern und soll einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Medienwelt zum Ziel haben. Als Mutter weiß ich, wie schwer es ist, auf dem Stand der medialen Welt zu bleiben und da durchzusehen. Gefühlt gibt es täglich neue Trends, ständig neue Apps, da immer den Überblick zu haben und zu erkennen, wo Gefahren lauern, ist eine Daueraufgabe. Und, das will ich hier an dieser Stelle aber auch deutlich sagen, es ist Aufgabe von Eltern. Wir müssen uns dafür interessieren, was unsere Kinder im Netz machen. Daher begrüßen wir es allerdings ausdrücklich, dass sich auch der öffentlich-rechtliche dieses Themas annimmt und sich der Verantwortung stellt. Jugendschutz geht alle an und wird mit dieser Reform alltagstauglich. Kern der Neuerung ist ein technischer Systemwechsel, Altersfreigaben sollen künftig direkt über die Betriebssysteme von Geräten wie Smartphones, Spielekonsolen oder Smart-TVs gesteuert werden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Erziehungsberechtigte können dann einmal altersgerechte Einstellungen festlegen, die automatisch auf allen Anwendungen genutzt werden. Auch Suchmaschinen und Browser werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen nur Inhalte anzeigen, die für die eingestellte Altersgruppe freigegeben sind. Zudem sollen Zahlungswege für jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte blockiert werden können. Auch die Sperrung illegaler Angebote wird erleichtert, nicht nur über Domains, sondern gezielt auf Basis der Inhalte. Der überarbeitete Medienstaatsvertrag bringt den Jugendschutz technisch und rechtlich auf ein neues Niveau. Das ist ein wichtiges Signal an Familien und ein klares Bekenntnis zu mehr Verantwortung im digitalen Raum. Ich komme nun zum Reformstaatsvertrag. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben in einer sich wandelnden Medienlandschaft weiterhin erfüllen kann. Der Reformstaatsvertrag soll die Grundlage für die zukünftige Ausrichtung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schaffen, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass meine Fraktion zu unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Er ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie. Dass er immer wieder reformiert werden muss, ist dabei unstrittig. Dabei wird es zur notwendigen, effizienten Strukturreform in Funk und Fernsehen kommen, und das begrüßen wir. Es geht um effizientere Strukturen und einen unabhängigen Medienrat. Beim Thema Künstliche Intelligenz und der Frage, ist das da echt, was wir sehen, ist die Erarbeitung eines Kodexes für Künstliche Intelligenz enorm wichtig. Weiterhin ist auch wichtig die Beibehaltung der bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche, dabei qualitativ und verantwortungsvoll. Außerdem – kennen wir alle die Diskussion –, 3sat und Arte in einem vernünftigen Prozess zu einer Kulturplattform zu machen, wird auch Aufgabe sein. Des Weiteren wird die Frage von Presseähnlichkeit geregelt, wir haben es jetzt einige Male gehört. Presse hat sich verändert und selbstverständlich findet auch Presse immer mehr im Netz statt. Wir brauchen einen liberalen Umgang, der Reformstaatsvertrag legt die Lösung vor. Ich möchte auch noch etwas richtigstellen: Der NDR hat eine Regionalisierungsstrategie, die Personal aus der Zentrale in die Fläche bringt, um wieder mehr regionale Berichterstattung zu ermöglichen. Es gibt Herausforderungen, ja, aber wenn alle den Mehrwert des öffentlichrechtlichen Rundfunks erkennen, und das tun meiner Einschätzung nach hier die meisten im Saal, und alle weiterhin daran arbeiten, zu vernünftigen Reformvorhaben zu gelangen, dann bin ich zuversichtlich, dass wir diese angehen können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was für den Staat gilt, das sollte auch für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gelten. Er muss mit dem Geld auskommen, was er zur Verfügung hat. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, dass hier die Reformen angestrebt werden, denn wenn die Ausgaben immer höher werden, kann man nicht einfach nur rangehen und sagen, wir erhöhen die Beiträge, wir erhöhen die Beiträge, wir erhöhen die Beiträge. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann doch irgendwie keiner mehr verstehen. Und deswegen ist der Reformdruck da, und jetzt finden bitter notwendige Reformen statt, die eigentlich hätten schon längst stattfinden müssen. Der Reformstaatsvertrag verspricht viel in dem Titel, aber wir haben da durchaus Zweifel, dass das ambitioniert genug ist, denn da sind einige kleine Punkte mit dabei, das geht schon in die richtige Richtung. Wir haben eigentlich von einem Sprung in die richtige Richtung, haben wir eigentlich erwartet – eigentlich ist es vielleicht ein Schrittchen in die richtige Richtung –, deswegen glauben wir auch, die Reduktion der Aufgaben im öffentlichenrechtlichen Rundfunk auf die eigentlichen Kernaufgaben, da sind wir noch lange nicht am Ende. Es ist ein guter Anfang, jetzt die Programme in der Vielfalt und in der Breite etwas einzudampfen. Aber auch hier, in der Aufgabenkritik sollte man durchaus noch einmal ein bisschen genauer reingucken. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und auch die Konkurrenz zu den privaten Angeboten, das wurde hier schon angesprochen, da sollte man wirklich genau drauf abzielen, was sind jetzt, also wem gehört welche Spielwiese. Dass das alles nicht so einfach ist, das ist uns völlig klar, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Struktur an sich auch gerne behalten wollen, das ist bei uns soweit auch klar. Aber wir müssen gucken – Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Wissensvermittlung, wie in Dokumentationen, das gehört in den öffentlich-rechtlichen Auftrag mit rein, und dann sollte da auch irgendwo mal ein Punkt gemacht werden. Und auch bei der Produktion von Inhalten muss nicht immer alles selbst teuer gemacht werden, man kann auch viel mit Zweitverwertung oder Auftragsproduktionen arbeiten. Das reicht dann auch mal wieder rein in die freischaffende Kulturwirtschaft, die dann entsprechende Inhalte auch produziert. Deswegen brauchen wir eine noch stärkere Reduktion der Kanäle, also einen kompletten Abbau von Doppelstrukturen. Dann können wir auch den Rundfunkbeitrag vielleicht nicht nur stabil halten, sondern auch senken an der Stelle. Ein Punkt noch zum Sechsten Staatsvertrag: das Thema Jugendschutz. Wir haben hier beim letzten Mal ja schon intensiv in der ersten Runde darüber gesprochen, da hat sich unsere Auffassung auch nicht großartig geändert, da wird technisch schon viel gemacht. Was jetzt dieser Staatsvertrag hier will, ist einfach, von staatlicher, regulatorischer Seite genau vorzuschreiben, über welche technologische Lösung eine Lösung herbeigeführt werden soll. Das greift zu sehr ein. Und Sie können das technologisch noch so sehr ausfeilen, es wird immer Möglichkeiten geben, Jugendschutzeinstellungen zu umgehen. Das gab es schon immer, das wird es immer geben. Und am Ende steht und fällt das Ganze mit den Eltern, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) mit dem Engagement der Eltern und mit der Medienkompetenz der Eltern, und die sind dann hier in der Verantwortung. Deswegen lehnen wir den Sechsten Staatsvertrag an der Stelle ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich möchte es aber an dieser Stelle nicht versäumen, auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler – ich hoffe, ich bin richtig informiert – aus Zinnowitz zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/4805. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5144 unverändert anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4805 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, der CDU, ansonsten Ablehnung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4805 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4805 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4806. Hierzu empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5139 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4806. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4806 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4806 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4806 bei gleichem Stimmverhalten angenommen, wobei ich ergänze, dass es auch eine Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten gab. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD auf Drucksache 8/5149 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5149 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 8/5161 ein Antrag zum Thema „Die Uhr tickt – Klima schützen, Abkommen von Paris einhalten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) Bitte schön, Herr Damm! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Am 8. Juli hat die Landesregierung sich entschieden, das Pariser Klimaabkommen aufzukündigen, und dabei haben SPD und Linke auch gleich noch ein zentrales Wahlversprechen und das in ihrem Koalitionsvertrag erneuerte Versprechen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 gebrochen. (Philipp da Cunha, SPD: Dringlich?) Mehr noch, auf Antrag und mit Mehrheit dieser Fraktionen hat der Landtag vor drei Jahren dieses Ziel sogar zur Beschlusslage der Legislative erhoben. Ihre eigene Landesregierung zeigt damit nicht nur, was sie auf die sie tragenden Parteien gibt, sondern auch auf dieses Parlament, nämlich keinen Pfifferling.
Beate Schlupp
Herr Damm, ich erhalte gerade zu Recht den Hinweis, dass es nur um die Dringlichkeit des Antrages und keine Bewertung in irgendeiner Richtung geht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Und wenn sich die Landesregierung völlig vom Völkerrecht und den Beschlüssen des eigenen Parlaments entfremdet, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann muss das Thema jetzt im Parlament werden und nicht erst im Herbst. Und da der entsprechende Gesetzentwurf knapp eine Woche nach der Antragsfrist für den Landtag gefasst wurde, hat meine Fraktion heute den Dringlichkeitsantrag „Die Uhr tickt – Klima schützen, Abkommen von Paris einhalten“ vorgelegt, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Klimaerhitzung auf deutlich unter 2 Grad, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, braucht umgehendes politisches Handeln. Der Weltklimarat hat im Sommer 2021 in seinem Sechsten Sachstandsbericht das verbleibende globale CO -Budget für dieses Ziel 2 veröffentlicht. Deutschland orientiert sich mit dem Emissionsbudget im Bundesklimaschutzgesetz bereits an einer Erhitzung um etwa 1,8 Grad, nicht 1,5 Grad, aber im Rahmen des Völkerrechts. (Rainer Albrecht, SPD: Zur Dringlichkeit! – Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Beate Schlupp
Herr Damm, eine kurze Einbringung der Dringlichkeit, ich glaube, das ist mittlerweile erfolgt. Sie werden jetzt schon relativ inhaltlich. Von daher, denke ich, reicht es für die Einbringung der Dringlichkeit. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Sind meine zwei Minuten abgelaufen? (Philipp da Cunha, SPD: Es gibt keine zwei Minuten.)
Beate Schlupp
Das sind keine zwei Minuten. Wir sind ja nicht in einer Kurzintervention, wir sind jetzt in der Begründung der Dringlichkeit. Und in der Begründung der Dringlichkeit muss man nur die Dringlichkeit und keine inhaltlichen Dinge begründen. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Das habe ich aber getan, Frau Präsidentin. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass momentan das CO -Budget abläuft. 2 (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Ich würde gerne noch einen Satz zu Mecklenburg-Vorpommern machen und dann komme ich zum Ende. (Sebastian Ehlers, CDU: Zur Dringlichkeit! – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke)
Beate Schlupp
Einen Satz zur Dringlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern gestatte ich noch. (Patrick Dahlemann, SPD: Ich zähle mit. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Mecklenburg-Vorpommern pulverisiert mit dem Emissionspfad, der im Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt letzte Woche vorgelegt worden ist, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) sogar das 2-Grad-Ziel und gibt damit entweder den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage auf – wir erleben schon heute täglich, was das bedeutet – oder wälzt diesen fairen Betrag ... (Patrick Dahlemann, SPD: Da war der Punkt. – Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Beate Schlupp
Herr Damm, jetzt war das aber der zweite Satz. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): ... auf andere Länder ab.
Beate Schlupp
Wir haben die Dringlichkeit ... Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Beides wird meine Fraktion nicht zulassen. Ich bitte ...
Beate Schlupp
Herr Damm! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): ... um Zustimmung zur Dringlichkeit. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Respektlos!)
Beate Schlupp
Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Ich habe zwei, zuerst hat sich Herr da Cunha gemeldet. Ich lasse zwei Gegenreden zu, wenn das eine Gegenrede sein soll. Aber zunächst erst mal Herr da Cunha. Bitte! (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Renz, CDU) Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Begründung hat gezeigt, es gibt keine Dringlichkeit hier. Es geht um einen Gesetzentwurf, der in die Verbandsanhörung in der Landesregierung geht. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ein kluger Einwurf.) Das Parlament bekommt den Gesetzentwurf noch, und da haben wir noch ausreichend Zeit in diesem Jahr, darüber zu beraten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Beate Schlupp
Jetzt erteile ich Herrn de Jesus Fernandes das Wort für eine Gegenrede. Bitte schön! Thomas de Jesus Fernandes , AfD (zur Geschäftsordnung): Ja, ich bin sehr zuversichtlich, dass die Erde nicht untergehen wird bis zur nächsten Plenarsitzung, und deswegen kann das auch regulär eingebracht werden. Einer Dringlichkeit bedarf es hier nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller Übrigen ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage nicht zugestimmt worden. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, Drucksache 8/4736, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 8/5137. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4736 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/5137 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4736. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5137 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4736. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4736 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen von der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung, ... Zustimmung der Fraktion, der Gruppe der FDP? (Unruhe im Präsidium – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fraktion der Gruppe!) Wieso, das ist doch eine Gruppe der FDP! (Unruhe im Präsidium – Torsten Renz, CDU: Ich würde sagen, wir fangen von vorn an.) ... Zustimmung der Gruppe der FDP (Torsten Renz, CDU: Ich weiß gar nicht mehr, wie ich abgestimmt habe. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4736 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4736 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Drucksache 8/4711, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/5136. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4711 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5136 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4711. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5136 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4711. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4711 bei Ablehnung der Fraktion der AfD, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. (Unruhe im Präsidium) Und Enthaltung der fraktionslosen Abgeordneten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4711 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4711 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes, Drucksache 8/4737, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/5135. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4737 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5135 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns heute zum zweiten Mal hier im Plenum mit dem Sportfördergesetz. Wir haben uns ja auch vorher schon lang und breit mit dem Thema auseinandergesetzt und hatten hier Befassungen auf Antrag von verschiedenen Fraktionen im Plenum, wir haben uns in den Ausschüssen dazu auseinandergesetzt, auch für mich als Rostocker Abgeordneten auf kommunaler Ebene hat das eine Rolle gespielt, und ich glaube, wir sind alle miteinander froh, dass wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung für das zugrunde liegende Problem haben. Jetzt hatte ich mir das eigentlich im Rahmen meiner Rede nicht vorgenommen, weil ich mich später eingeordnet hätte, aber jetzt muss ich ja trotzdem mal drei Sätze zur Genese sagen. Ihnen ist das bekannt, dass wir in Rostock den Sonderfall haben, dass wir anders als an den beiden anderen Standorten kein kommunal getragenes Internat haben für die Sportkader, sondern ein privat getragenes. Und da gab es dann eben eine Lücke, die zum Tragen gekommen ist und in der Konsequenz dazu geführt hätte, durch steigende Kosten, dass in Rostock drohten pro Monat für die Unterbringung bis zu 800 Euro aufgerufen zu werden, wenn nicht das Land hier an der einen oder anderen Stelle unterstützt. Das sind natürlich Preise, die sind weit davon entfernt, sozial verträglich zu sein. Hier drohte dann eine soziale Auslese bei den Sportkadern, und das läuft ja letztendlich auch wieder dem dem Sport zugrunde liegenden Gedanken zuwider, dass es ja um die individuelle Leistung geht, um das sportliche Vermögen und nicht darum, wessen Eltern sich so eine Kaderunterstützung leisten können. Das Problem war eben durchaus virulent, ist immer wieder hier auch reingetragen worden. In der Folge drohen dann geringere Aufnahmezahlen, Abmeldung von Nachwuchsathlet/-innen, Abwanderung von Talenten in benachbarte Bundesländer, und das würde wiederum den Sportstandort Mecklenburg-Vorpommern schwächen. Zudem haben wir beim CJD in Rostock – also dem Träger, der das dann macht – den Umstand, dass die die schulische Ausbildung und die Internatsunterbringung der Landeskader sowie der Bundeskader an den Bundesstützpunkten Segeln, Rudern und Wasserspringen abdecken. Weiterhin werden ja auch wichtige Unterstützungsleistungen geleistet, flexible Regelungen zur Absolvierung des Trainings und der Wettkämpfe entsprechend den Rahmentrainingskonzeptionen und so weiter und so fort, und auch das stünde ja in der Folge, wenn sich so eine Kette weitersetzt, letztendlich zur Debatte. Und in letzter Konsequenz könnte sogar der Verlust des Status als Bundesstützpunkt in Rostock im Raum stehen. Das wollen wir ja alle miteinander nicht, da bin ich mir relativ sicher, auch fraktionsübergreifend. Und dafür ist jetzt eben dieses Gesetz vorgelegt worden. Dort haben sich Land, auch die Schulen und die kommunalen Ebenen zusammengesetzt und eine gute Lösung gefunden, die dann auch schon relativ zeitnah ab 1. August 2025 gelten soll. Langer Rede kurzer Sinn: Man hat sich auf eine Regelung geeinigt. Die kommunalen, also die Schulträger, zahlen dann jeweils für ihre Schüler, die an den Schulen unterwegs sind – im CJD haben wir ja auch eine ganze Reihe von Schülerinnen und Schülern, die im Landkreis Rostock unterwegs sind, die hätten bisher nicht den Schullastenausgleich zahlen müssen, machen das jetzt –, dann noch ein paar andere Mechanismen, die hier zum Tragen kommen, sodass am Ende deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, die Finanzierung gesichert ist und eben genau diese Kostenexplosion abgewendet werden kann. So, wie ich das bisher wahrgenommen habe, zumindest hier in der Ersten Lesung und auch in den Gesprächen mit der Schule, scheint das eine sehr gute Lösung zu sein, die von allen miteinander auch getragen wird. Natürlich, letzter Kritikpunkt, der immer wieder herangetragen wird, ist dann der Wunsch, das hätte alles schneller sein können. Ja, ich glaube, das wünschen wir uns bei vielen Debatten, aber gut Ding will Weile haben, und am Ende zählt ja dann auch, was hierbei rumkommt. Und wir haben jetzt eben im Sommer eine verbindliche und auch eine belastbare Lösung für die Sportlerinnen und Sportler, und das ist doch eine gute Sache. Ich denke, das ist auch notwendig, dass wir hier dazu kommen, denn nach wie vor haben wir ja eine Olympiabewerbung auch im Raum stehend, wo wir als Land und auch als Hansestadt Rostock uns auf den Weg machen wollen. Und ich glaube, da steht es uns gut zu Gesicht, wenn wir auch ... (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was? (Sebastian Ehlers, CDU: Ohne Bürgerentscheid.) Ja, gut, das habe ich jetzt nicht unmittelbar in der Hand. Genau, aber das steht ja noch an, da ist ja auch nächste Woche die Entscheidung. Ich glaube, das geht dann auch Hand in Hand, wenn wir hier noch mal ein Zeichen setzen, wir kümmern uns um die Förderung unserer Kader und dann eben auch mit Blick auf Olympia. Denn bei der letzten Olympiade 2024 hatten wir mit Jette Müller, Max John und Claudine Vita schon drei Landeskinder, die da sehr erfolgreich mitgewirkt haben. Und wenn wir möchten, dass bei einer hoffentlich erfolgreichen Olympiateilnahme 2040 oder 2044 noch ein paar andere Landeskinder uns dann dort vertreten können, dann müssen wir natürlich auch in die Förderung reingehen. Da ist das hier ein wichtiger Beitrag, und entsprechend würde ich mich freuen, wenn Sie dem Gesetzesentwurf zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrte Abgeordnete! Wertes Präsidium! Manchmal muss Politik nicht kompliziert sein. Manchmal geht es einfach darum, einen offensichtlichen Missstand zu beseitigen. Und genau dies tun wir heute mit diesem Gesetzesentwurf. Er ist kein Paukenschlag, kein Prestigeobjekt, aber er ist ein notwendiger praktischer Schritt in die richtige Richtung. Wir haben es nun schon gehört, gleichwohl möchte ich kurz benennen, worum es geht. Bisher durften nur staatliche Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern von bestimmten Förderungen des Landes profitieren. Freie Träger hingegen wurden rechtlich benachteiligt, obwohl sie dieselben sportlichen Leistungen erbringen. Das ist nicht nur ungerecht, das ist leistungsschädlich, standortfeindlich und benachteiligt den Nachwuchs. Der Gesetzentwurf hebt diese Ungleichbehandlung auf, und das ist überfällig. Mit der aktuellen Änderung wird klargestellt, dass auch freie Schulträger wie zum Beispiel das CJD Rostock in gleicher Weise wie öffentliche Schulen gefördert werden können, wenn sie vergleichbare sportliche Leistungen erbringen. Wer junge Talente fördert, Trainingszeiten organisiert, Trainer bereitstellt, Turniererfolge erzielt, der hat Anspruch auf diese Unterstützung, egal ob öffentlich oder frei, denn entscheidend ist nicht die Trägerform der Schule, entscheidend ist die Leistung auf dem Platz, in der Halle und auf der Bahn. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Es ist das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das wir als AfD immer betont haben. Und genau dieses Prinzip wird mit diesem Gesetz endlich angewendet. Als AfD-Fraktion sagen wir, Sport ist keine ideologische Spielwiese, Sport ist ein Leistungsbereich unserer Gesellschaft, (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) in dem Fleiß, Disziplin, Einsatz, Zielstrebigkeit belohnt werden. Wenn wir wollen, dass auch junge Menschen Weltmeister werden, dann dürfen sie nicht mit struktureller Ungleichbehandlung ausgebremst werden. Dieser Gesetzesentwurf ist ein kleiner Sieg für das Leistungsprinzip. Und wir fordern, das muss ein Anfang sein, denn eins ist klar, der Zustand des Sports in Mecklenburg-Vorpommern ist alarmierend. Schauen wir uns, schauen wir der Realität ins Auge: null Medaillen für Mecklenburg-Vorpommern bei Olympia, keine! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Marode Hallen, gesperrte Plätze, fehlende Trainer, vor allem im ländlichen Raum, Ehrenamtliche, die zwischen Formularen, Eigenmitteln und Heizkosten zerrieben werden, Vereine, die um ihre Existenz kämpfen, weil sich Politik lieber mit Klimabeauftragten beschäftigt als mit Sportplatzsanierungen. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Das ist die Realität. Und der heutige Gesetzentwurf ändert daran, mit Verlaub, fast nichts. Wir als AfD werden nicht müde zu betonen: Wir brauchen ein landesweites Sportstättensanierungsprogramm – unbürokratisch, zielgerichtet und planbar. Wir brauchen mindestens vier Stunden Schulsport pro Woche, gegen Übergewicht, Bewegungsmangel und Vereinsamung bei Kindern. Wir brauchen stabile Förderungen für Vereine, dynamisch an die Kostenentwicklung angepasst, keine Förderanträge, die länger dauern als die ganze Saison. Wir brauchen echte Anreize für Trainer, Übungsleiter und Ehrenamtliche, denn ohne sie geht gar nichts. Und dann noch mal einen herzlichen Dank von der AfD-Fraktion an all diese Ehrenamtlichen, die dort in dem Bereich tätig sind! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir brauchen Elitesportförderung, die sich nicht in Appellen erschöpft, sondern klare Wege zum Erfolg aufzeigt. Sehr geehrte Damen und Herren, Sportpolitik in Mecklenburg-Vorpommern braucht mehr als Gleichstellung zwischen öffentlichen und freien Schulen. Sie braucht eine klare Vision, eine Strategie und endlich die Bereitschaft, Leistungen zu fördern, statt zu verwalten. Solange Landesmittel versickern in ideologisch aufgeblähten Programmen, während Sportvereine versuchen, den Schimmel in der Umkleide zu bekämpfen, haben wir noch nicht verstanden, was die Menschen wirklich brauchen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil er einen echten Missstand beendet, aber wir kündigen zugleich an, wir werden weiter Druck machen für eine Sportpolitik, die nicht warm redet, sondern hart liefert – für unsere Kinder, für unsere Vereine und für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Albrecht, Sie haben die Notwendigkeit in der Einbringung, in der Notwendigkeit, warum das alles notwendig ist, sehr gut beschrieben. Wir werden auch heute selbstverständlich diesen Missstand, den wir bislang hatten, aufheben und natürlich zustimmen. Sie haben das aber so ein bisschen abgetan, als wenn das, na ja, ein bisschen Zeitverzug, das ist alles nicht so schlimm. Nein, das ist die Kritik, das ist die große Kritik an dem Ganzen. Und da muss man auch nicht drum herumreden, weil schließlich ist es ungefähr zwei Jahre her und da haben wir hier an der gleichen – über zwei Jahre her –, an der gleichen Stelle einen Antrag gestellt. Und der hieß damals „Elternbeiträge an den Internaten der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern begrenzen und neu regeln“. Das war damals vor über zweieinhalb Jahren. Und ich habe auch, wenn Sie sich erinnern, ohne Brimborium innerhalb der Fraktion versucht, einen interfraktionellen Antrag hinzukriegen, wo wir nicht mal selbst vorstehen wollten, sondern Sie als Koalitionsfraktionen, nur, damit das geregelt wird und das nicht der Grund dafür wäre. Das hatten wir versucht, das hatten Sie aber leider auch abgelehnt. Und ich habe damals in meiner Rede sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass es schnellstmöglich eine Lösung braucht, weil eben so, wie Sie es auch gesagt haben, das haben wir damals gesagt, nicht der Geldbeutel entscheiden soll, sondern das Talent. Und das ist ja nicht so, aufgrund von mangelndem politischem Handeln, und seitens der Landesregierung und der Linkskoalition kamen leider ja nur – und das müssen Sie sich einräumen lassen – Beschwichtigungen. Und ich möchte ein Zitat von der Sozialministerin Frau Drese noch einmal bringen: „Die Probleme liegen auf dem Tisch. Wir diskutieren gerade über geeignete und rechtskonforme Lösungen.“ Wie gesagt, über zwei Jahre. „Einiges ist bereits erfolgt, wir brauchen aber insbesondere eine Lösung, die die ständig steigenden Elternbeiträge in angemessener Weise begrenzt. ... Unterm Strich ist es also wichtig, rasch zur gemeinschaftlichen Lösung zu finden. Sie sehen, die Lage ist ernst, aber beileibe nicht hoffnungslos“, so die damalige Äußerung. Und es war ja auch richtig, es brauchte eine rasche Lösung. Deswegen waren wir ja auch froh, dass wir den Antrag eingebracht haben und dass es eine Lösung gibt. Zugestimmt haben Sie zum Antrag nicht. Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag dann damals eben abgelehnt und eine rasche Lösung kam auch nicht. Und die CDU hat das Thema dann nachher immer wieder auf die Tagesordnung gebracht, im Ausschuss, in den Haushaltsberatungen, zuletzt hier noch einmal im Landtag. Und es hat nach unserer ersten Initiative hier im Landtag dann noch einmal ein Jahr gedauert, bis zumindest der Vorschlag der Erhöhung der Sportförderung zur Abmilderung der Elternbeiträge aufgegriffen wurde. Eine langfristige Lösung, insbesondere für das CJD in Rostock, war Fehlanzeige, und das, obwohl inzwischen auch die Möglichkeit bestanden hätte bei der Novellierung des Schulgesetzes, das eben auch im Schulgesetz zu ändern beziehungsweise hier das Problem aufzunehmen. Das wurde auch nicht wahrgenommen. Es brauchte erst – und das gehört zur Wahrheit dazu –, es brauchte erst einen Brandbrief des Schulleiters des CJD im Februar dieses Jahres, dass die Landesregierung in Person von der Ministerpräsidentin Schwesig offenbar das Problem dann doch nun erkannt hatte. Und siehe da, es dauerte gerade einmal fünf Tage, bis eine Lösung bekannt gegeben worden ist, und acht Wochen später, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) bis die Änderung des Sportfördergesetzes im Landtag in der Ersten Lesung beraten wurde. Das gehört zur Wahrheit dazu. Hätten Sie damals, hätten wir damals, vor über zwei Jahren, das alles untereinander geregelt, Sie hätten das, Sie hätten die Initiative übernehmen können, wir haben den Anstoß dazu gegeben, das haben Sie nicht wahrgemacht. Wir haben sehr viel Verunsicherung gehabt über zweieinhalb Jahre, fast zweieinhalb Jahre. Und wir können jetzt froh sein, dass es jetzt geregelt ist, und deswegen werden wir diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, damit endlich alle Sportgymnasien eben auch gleichgestellt werden und auch die Elternbeiträge entsprechend bezahlbar bleiben in diesem Land. Ich würde mir zum Schluss – ein Satz noch –, ich würde mir wünschen, dass man gerade beim Sport pragmatisch und sachorientiert Lösungen, ich sage mal, besser übereinstimmen könnte. Im Sport war das eigentlich immer so, dass wir uns beim Sport über die Fraktionen hinweg eigentlich immer einig waren. Das ist leider in dieser Regierung nicht möglich gewesen. Ich würde es mir aber für die Zukunft gerne wünschen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in dasselbe Horn stoßen von Herrn Waldmüller, man muss die Dinge auch beim Namen nennen. Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, aber vor allem auch für die Unterstützung des Leistungssports in Rostock und in der Region Rostock. Mit der heutigen Zweiten Lesung und der Beschlussfassung des geänderten Sportfördergesetzes setzen wir als Landesparlament auf Fairness und auch auf Gerechtigkeit in der Nachwuchsförderung des Spitzensports in Mecklenburg-Vorpommern. Wir schließen eine strukturelle, soziale und sportpolitische Gerechtigkeitslücke, denn künftig gilt, alle drei Eliteschulen des Sports in Mecklenburg-Vorpommern – in Schwerin, in Neubrandenburg und auch das CJD in Rostock – werden gleichbehandelt. Mit der Gleichstellung des Rostocker Sportinternats beim Internatskostenausgleich stellen wir sicher, dass die Eltern, deren sportlicher Nachwuchs in der Mitte des Landes zur Schule geht, eben nicht schlechtergestellt wird. Und eins ist uns dabei ganz besonders wichtig, meine Damen und Herren, Talentförderung darf in unserem Land niemals eine Frage des Geldbeutels der Eltern sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es darf also nicht sein, dass Eltern je nach Standort unterschiedlich stark überlegen müssen, ob sie ihrem Kind einen sportlichen Weg überhaupt ermöglichen können. Und genau das verhindern wir und das ist auch Kern dieses Gesetzes. Und wir wissen, wie hart die jungen Athletinnen und Athleten trainieren, früh aufstehen, trainieren, Schule, wieder Training, Hausaufgaben, Wettkämpfe an den Wochenenden, das alles wirklich mit einem Ziel: das Beste aus sich herauszuholen. Und diese jungen Menschen leisten Großes. Sie haben unsere volle Unterstützung verdient. Darum geht es mit diesem Gesetz: Chancengleichheit, Planungssicherheit, Verlässlichkeit für die Familien, für die Sportgymnasien, für die Trainerinnen und Trainer, für den gesamten organisierten Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Und, meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz sagen wir zugleich, auch das CJD-Sportinternat in Rostock ist eine unverzichtbare Säule des Systems des Leistungssportes in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden Talente in den Disziplinen Segeln, Rudern, Wasserspringen, Shorttrack, Handball, Leichtathletik, in vielen anderen nicht nur sportfachlich gefördert, sie werden schulisch begleitet, sie werden pädagogisch unterstützt, sie werden auf das Leben vorbereitet. Und wenn wir von Rostock als einem der Bundesstützpunkte sprechen, dann meinen wir eben nicht nur die Sportförderung, sondern wir meinen Standortpolitik. Und eine Stärkung dieses Standortes im Sinne der Gleichbehandlung ist zugleich eine Stärkung des Spitzensportes in unserem Land. Meine Damen und Herren, bereits in der Vergangenheit hat die Landesregierung reagiert mit einer Überbrückungshilfe zur Deckelung der Elternbeiträge für 2024, für 2025. Diese Hilfe war wichtig und sie war auch richtig, aber sie war halt nur eine temporäre Lösung. Heute sorgen wir also mit der finalen Beschlussfassung des Sportfördergesetzes für eine dauerhaft verlässliche Gleichbehandlung. Manche fragen vielleicht: Warum braucht es dafür ein Gesetz? Reicht da nicht eine Verordnung oder ein Förderbescheid? Nein, wir brauchen Verbindlichkeit, meine Damen und Herren, ein klares Bekenntnis in dieser Form, das für alle Träger, kommunale wie freie, gilt. Und so schaffen wir diese also auch für die Landkreise, für die Schulen, aber vor allem natürlich für die Familien, deren Nachwuchs auf das CJD geht. Und das war richtig, diese Regelung auch mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemeinsam zu entwickeln, denn eins ist bei der Förderung des Spitzensports klar, nur gemeinsam, Land und Kommunen, werden wir es schaffen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) diesen Erfolg auch in die Zukunft zu tragen. Meine Damen und Herren, was wir also heute machen, stärkt nicht nur Rostock, es stärkt den Sport im Land, es stärkt den Gedanken, dass alle jungen Talente, egal, woher sie kommen, egal, welchem Hintergrund sie entstammen, dieselben Chancen verdient haben. Es stärkt unser Bekenntnis zu einem Sport, der für mehr steht als nur für Medaillen, lieber Harry, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) der steht nämlich auch für Medaillen, für Zusammenhalt, für Respekt, für Fairness. Und deshalb investieren wir da konsequent in die Bildung, in die Teilhabe und eben auch in den Sport. Und diese Sportfördergesetznovelle ist ein weiterer solcher Schritt auf diesem Weg. Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle – das haben wir auch gemeinschaftlich in der Ersten Lesung zum Ausdruck gebracht – all jenen, die sich in den letzten Monaten sehr für die Lösung eingesetzt haben. Herr Waldmüller, Sie haben das beschrieben. Da gab es viele, die sich da sehr engagiert für eine solche Lösung eingesetzt haben. Das ist auch gut so. Und das ist der Landessportbund, der die Notwendigkeit immer wieder klargemacht hat, das sind die Verantwortlichen des CJD in Rostock, die unermüdlich für ihre Schüler/-innen und Schüler gekämpft haben, und das sind natürlich nicht zuletzt auch die Eltern, die an uns herangetreten sind mit diesem klaren, sehr nachvollziehbaren Anliegen. Dieses Gesetz ist also die Antwort darauf, ist das Bekenntnis an die sportliche Jugend unseres Landes, Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur das Land der Seen, der Wälder und der Ostseeküste, sondern es ist auch ein Land, in dem man gut und auf Spitzenniveau Sport betreiben kann. Der Beschlussempfehlung ist im zuständigen Ausschuss sehr einstimmig zugestimmt worden, das finde ich ein tolles Zeichen. Lassen Sie uns also heute diesem Gesetz gemeinsam zustimmen, für den Sport, für Fairness, für Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Unsere drei Sportgymnasien in Schwerin, Neubrandenburg und Rostock sind tragende Säulen für die Nachwuchsförderung im Leistungssport. Sie geben jungen Menschen die Möglichkeit, schulische Bildung und sportliche Ambitionen miteinander zu verbinden. Und damit die jungen Menschen dieses Angebot auch wahrnehmen können, braucht es unser aller Unterstützung, denn dass diese besondere Ausbildung auch zusätzliche Kosten mit sich bringt, dürfte niemanden überraschen. Aus Sicht meiner Fraktion sollten diese Kosten aber gerade nicht auch noch von den Eltern getragen werden, jedenfalls nicht vollständig. Eltern tragen in unserer Gesellschaft ohnehin bereits deutlich höhere Lasten als der Durchschnitt der Bevölkerung. Sie erledigen kostenlose Care-Arbeit, schränken sich dabei in ihrer eigenen Freizeitgestaltung ein und sichern so letztlich die Zukunft unserer Gesellschaft ab. Und wer selbst Eltern von jungen Sportler/-innen ist, dem brauche ich von freien Wochenenden ja auch gar nichts zu erzählen. Dabei hält meine Fraktion es für absolut geboten, dass wir mit staatlichen Mitteln durch den Internatslastenausgleich die Eltern ein Stück weit entlasten. Über die Ungerechtigkeit und die damit verbundenen Folgen, die in den vergangenen Jahren an der Christophorusschule Rostock als Ersatzschule bestanden, haben ja meine Vorredner/-innen bereits berichtet. Auch deshalb hatten wir gemeinsam mit CDU und FDP im Jahr 2023 mit unserem Antrag „Elternbeiträge an den Internaten der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern begrenzen und neu regeln“ den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. Dabei haben wir zudem kritisiert, dass die Elternbeiträge an unseren Sportinternaten im bundesweiten Vergleich bereits auf einem sehr hohen Niveau waren, mit den angekündigten Erhöhungen auf bis zu 690 Euro monatlich sogar darüber hinausgeschossen sind. Damals ist es auch unter dem Druck unserer Initiative gelungen, diese enorme Belastung für Familien kurzfristig abzufedern. Die Landesregierung hatte noch am Tag vor der Debatte eine provisorische Lösung verkündet. Gleichzeitig stand die von uns geforderte nachhaltige Neuregelung weiterhin aus. Der Landessportbund hat in Folge zwar die maximale Fördersumme für Kadersportler/-innen erhöht, doch ohne eine entsprechende Anpassung der Landesmittel konnte dieser Schritt die drastische Kostensteigerung nicht ausgleichen. Für uns als GRÜNE ist klar, diese finanzielle Ungerechtigkeit ist nicht tragbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen, egal in welchem Bereich, an wirtschaftlichen Hürden scheitern oder gezwungen sind, in andere Bundesländer abzuwandern. Chancengleichheit, das bedeutet, dass jedes Kind und jede jugendliche Person die Möglichkeit haben muss, ihre sportliche und persönliche Entwicklung frei von solchen Barrieren auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu entfalten. Wir begrüßen daher, dass mit der Gesetzesänderung nun die Weichen richtig gestellt werden. Auch Ersatzschulen werden künftig in den Internatslastenausgleich einbezogen. Damit schaffen wir endlich gleiche Rahmenbedingungen an allen drei Standorten, ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit. Zugleich erreichen wir eine Stärkung des Schul- und Leistungssportstandortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten im Segeln, Rudern und Wasserspringen. Und ich möchte zum Schluss auch noch eines betonen, Sport, das ist viel mehr als Bewegung und Leistungsvergleich. Sport prägt Charaktere, der vermittelt Fairness, Zusammenhalt, Respekt und Kraft, auch in schwierigen Zeiten durchzuhalten. Und gerade jetzt brauchen wir diese Werte in unserer Gesellschaft vielleicht mehr denn je. Und genau deshalb ist es unsere Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Menschen sich hier bei uns frei entfalten können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Philipp da Cunha, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, nun haben ja alle gesagt, was gesagt werden musste, und ich denke, da bleibt nur eins, das Richtige zu tun. Und deshalb ist es gut, dass die Landesregierung heute mit dieser Gesetzesänderung endlich für mehr Gerechtigkeit im System sorgt. Schülerinnen und Schüler des sportgymnasialen Zweigs verdienen gleiche und bestmögliche Unterstützung, unabhängig davon, ob sie eine öffentliche Schule oder eine anerkannte Ersatzschule wie das CJD in Rostock besuchen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Eltern werden künftig angemessen und einheitlich an den Kosten der Unterbringung beteiligt. Das ist sportpolitisch notwendig und bildungspolitisch nur folgerichtig. Wir als FDP sagen klar, wer Leistung bringt, verdient Unterstützung. Wer bereit ist, frühmorgens auf dem Trainingsplatz zu stehen, am Vor- und Nachmittag zu lernen und abends noch zum Wettkampf zu fahren oder eine zweite, dritte Trainingseinheit zu absolvieren, braucht leistungsfreundliche Bedingungen. Wir wollen junge Sporttalente nicht verwalten, sondern sie sich frei und bestmöglich entfalten lassen und fördern. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf grundsätzlich. Aber wir sollten auch nach vorn denken. Die jungen Menschen in M-V haben viele Talente. Deshalb braucht es mehr für eine starke, zukunftsfeste Sportlandschaft. Deshalb wünschen wir uns zum Beispiel, die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen auszubauen, insbesondere im Ganztagsbereich, um Ganztagsbildung und Sport besser zu verbinden, bürokratische Hürden im Sport abzubauen und ein landesweites Schwimmhallenprogramm aufzulegen, (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) denn jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern muss schwimmen lernen können. Das ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Wurf, ein guter Anfang, aber es gibt noch Luft nach oben. Trotz aller Bedenken, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu und werden uns, denke ich, auch an sportlichen Erfolgen von Sportlern unseres Landes erfreuen dürfen, also einfach das Richtige tun. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4737. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5135 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4737. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4737 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4737 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4737 ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ im juristischen Vorbereitungsdienst, Drucksache 8/4888. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ im juristischen Vorbereitungsdienst (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4888 – In der 105. Sitzung des Landtages am 14. Mai 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in Zweiter Lesung unseren sehr guten Gesetzentwurf für ein modernes Referendariat im Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Um Sie noch einmal abzuholen, die Erste Lesung ist ja noch nicht ganz so lange her, aber trotzdem noch mal zum Verfestigen, unser Ziel ist eine gerechte, zukunftsorientierte und leistungsbasierte Vergabe der Referendariatsplätze. Die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ersten Lesung – die Ausschussüberweisung wurde ja hier verweigert durch die Koalition – hat gezeigt, dass wir, und das muss ich feststellen, in diesem Landtag ziemlich alleine stehen mit unserer Position. Und die Argumente in der Ersten Lesung gegen unsere Anliegen bewegten sich zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite wurde gesagt, über die Platzvergabe für das Referendariat braucht man sich keine Gedanken zu machen, weil es in der Vergangenheit kaum vorkam, dass ein Nachrückverfahren durchgeführt werden musste, und auf der anderen Seite wurde der von uns vorgeschlagene Landeskinderbonus hier heftig kritisiert. Meine Damen und Herren, hierzu kann ich Folgendes feststellen: Das Argument, man solle an einem 30 Jahre alten System festhalten, weil es bei den niedrigen Bewerberzahlen immer funktioniert hat, ist bezeichnend, meine Damen und Herren, für eine Politik, die nicht bereit ist, auch mal weiter zu denken, und lieber auf Sicht fährt. Und wir haben es in den letzten Wochen ja erlebt, ein Hilferuf nach dem anderen: Es begann im Verwaltungsgericht Schwerin, dann das Oberverwaltungsgericht in Rostock. Öffentliche Erklärungen von Gerichtspräsidenten, das hat es in den letzten 10/15 Jahren hier so in der Form nicht gegeben, und deswegen sollte uns das auch eine Warnung sein, dass man, selbst wenn es an bestimmten Stellen noch keine Probleme gibt, dass man heute auch schon an morgen denkt und nicht einfach so tut, das wird schon alles so bleiben, wie es in den letzten Jahren hier so geworden ist. Und das passt aus meiner Sicht auch nicht zusammen, denn die Ministerin rühmt sich ja oft mit steigenden Bewerberzahlen, während sie gleichzeitig darauf hofft, dass nicht noch weiter diese Zahlen steigen, weil dann irgendwann Nachfrage und Angebot nicht mehr zusammenpassen und Nachfrage dann das Angebot auch übersteigen würde. Und zum Thema Landeskinderbonus haben wir eine sehr klare Auffassung, wir sind überzeugt, dass diejenigen, die hier im Land verwurzelt sind, die hier studiert haben, die vielleicht schon eine Familie gegründet haben, dann auch eher bereit sind, hier in der Justiz, in der Verwaltung, in der Anwaltschaft unseres Landes zu bleiben und hier unserem Justizsystem in der Form zu dienen. Und von daher wird es Sie nicht überraschen, dass wir natürlich dafür noch mal werben, heute hier in Zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zuzustimmen, ich glaube, mit guten Argumenten, und von daher bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Christiane Berg, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf das Vergabeverfahren für Referendariatsplätze neu regeln und den sogenannten Landeskinderbonus einführen. Das klingt zunächst, ich gebe es zu, wie ein wohlmeinender Versuch, jungen Juristinnen und Juristen aus Mecklenburg-Vorpommern einen Standortvorteil zu verschaffen. Nur, das Problem ist weniger die Richtung des Gesetzes als die Konstruktion des Gesetzes, denn der Vorschlag basiert auf einer Fehleinschätzung der Lage. Er blendet verfassungsrechtliche Bedenken aus und würde die strukturellen Probleme nicht lösen. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Fach Rechtswissenschaft ist seit Jahren rückläufig, in Mecklenburg-Vorpommern teilweise sogar um 50 Prozent. Zugleich gibt es nur einen einzigen Zeitpunkt, das war der Dezember 2022, an welchem die Kapazitäten voll ausgeschöpft wurden. Daraus nun einen dauerhaften Regelungsbedarf abzuleiten, ist nicht plausibel. Es besteht also keine Überlastung, kein struktureller Engpass, der gesetzgeberisches Eingreifen erforderlich machen würde, und das ist auch nicht so absehbar. Die eigentlichen Herausforderungen, ja, die gibt es, die liegen aber woanders. Wir stehen vor einer demografischen Entwicklung, die den juristischen Nachwuchs verknappen wird. Wir brauchen keine neuen Hürden im Auswahlverfahren, sondern attraktive Rahmenbedingungen: modernes, praxisnahes Studium, klare berufliche Perspektiven, Anreize für den Verbleib nach dem Zweiten Staatsexamen. Wer sein Referendariat hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern absolviert, der wird sich mit dem Land vertraut machen, der bleibt auch häufig. Das ist zwar kein Automatismus, ja, insofern gehe ich diesen Weg erst mal mit, eine Chance, aber diese Chance entsteht – da unterscheiden wir uns dann schon – durch Qualität und nicht durch Herkunftsprivilegien. Der Landeskinderbonus, so, wie er vorgeschlagen wird, ist nach meiner Überzeugung auch verfassungsrechtlich problematisch. Er verstößt potenziell gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Herkunft bevorzugt werden darf, Artikel 12, der die Berufsfreiheit schützt. Zudem verlangt Artikel 33 Absatz 2, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in seinem sogenannten Numerus-clausus-Urteil schon vor langer Zeit festgelegt. Ein Landesgesetzgeber darf nicht ohne Weiteres die eigenen Landeskinder bevorzugen, jedenfalls nicht in Verfahren, die faktisch bundesweit offenstehen. Und wir wissen, viele junge Juristinnen und Juristen bewerben sich bundesweit, teils aus fachlichen, teils aus privaten Gründen. Wer ihnen allein wegen der Postleitzahl ihrer Heimatstadt das Nachsehen gibt, der riskiert ein rechtliches Eigentor. Hinzu kommt, der Antrag geht ja auch sachlich in die Irre. Er kritisiert, dass soziale und persönliche Härtefälle im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt würden. Paragraf 7 der Kapazitätsverordnung regelt allerdings explizit Härtefälle, darunter eben auch die schwere Behinderung, familiäre Belastung, Unterhaltspflichten. Der Vorschlag der CDU, daraus nun ein starres Punktesystem einzuführen, wäre nicht nur unnötig, sondern im Zweifel auch mal weniger gerecht, denn was wir heute im Rahmen einer Einzelfallprüfung sorgfältig abwägen können, das würde künftig in einer Checkliste einfach formal abgehakt. Und da kann es eben sein, dass man mit zwei/drei Punkten vielleicht in eine andere Liga kommt, als wenn man eine wirklich schwere Beeinträchtigung hat, die aber dann sofort bei einer Einzelfallwürdigung ein wesentliches Gewicht erhalten würde. Was bleibt, ist ein Antrag mit einer falschen Diagnose – insofern, als verkehrte Daten oder nicht ausreichend Daten zugrunde liegen – und einem zweifelhaften Therapievorschlag. Er schafft nicht mehr Gerechtigkeit, noch fördert er nachhaltig den juristischen Nachwuchs. Und er lenkt ab von den Fragen, die wir uns wirklich stellen müssen, nämlich: – Wie machen wir unser Jurastudium in M-V noch attraktiver, dass es weniger Abbrüche gibt an den Hochschulen? – Wie werben wir Talente an, auch über Landesgrenzen hinweg? – Wie schaffen wir – und daran müssen wir eben alle arbeiten – ein Umfeld, in dem Menschen bleiben wollen, weil es ihnen hier beruflich und auch privat gut geht? Darauf sollten wir den Fokus richten, nicht auf Symbolpolitik mit juristisch dünnem Fundament. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen, der Gesetzentwurf möchte die Auswahlmethode für die Rechtsreferendare durch ein neues, starres Punktesystem und einen Landeskinderbonus ändern. Substanziell liegt der Schwerpunkt bei dem Landeskinderbonus. Ein solcher Bonus hört sich zunächst verlockend an, es bestehen aber – das ist zu Recht schon erwähnt worden – auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Probleme. Außerdem ist es so, wenn überall dieser Bonus wäre, dann haben wir eine Situation, dass es allen entweder mehr nützt oder wahrscheinlich allen mehr schadet. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und ganz grundsätzlich sollten wir doch in unserem Land keine irgendwie gearteten Mauern aufbauen zwischen einzelnen Bundesländern und auch keine Mäuerchen auf dem Gebiet der Referendarsausbildung. Wir haben in der Ersten Lesung gehört – und das wurde eben nochmals erwähnt –, dass nach den Zahlen auch kein Regelungsbedarf besteht, und prognostisch ändert sich daran auch nichts. Zudem führt das neue Punktesystem – und das hat Professor Northoff auch eben, denke ich, überzeugend ausgeführt – nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratie und vor allem nicht zu mehr Gerechtigkeit. Ganz im Gegenteil, dieses starre System führt zu weniger Gerechtigkeit, weil man anders als bisher in Härtefällen eben nicht jeden Einzelfall mit allen seinen Facetten hinreichend berücksichtigen kann. Und aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle mit den letzten Worten meiner Rede zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs anfangen und mich kurzhalten. Die aktuellen Gesetze und Verwaltungsvorschriften zur Platzverteilung funktionieren gut und brauchen keine Schönheitskorrektur, ganz nach dem Motto: Never change a running system. Politik sollte sich um die Probleme kümmern, die es gibt. Das machen wir als Koalition. Die Regelungen zur Vergabe von Referendarsplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst gehören nicht dazu. Das soll nicht heißen, dass die juristische Ausbildung nicht verbessert werden kann, aber dieses Thema wurde längst erkannt, und auch das ist in der Mache. Wie Sie vielleicht wissen, liegt bereits ein Entwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vor, und das fasst die viel dringenderen Probleme an. Da wird die notwendige Digitalisierung der Ausbildung weitergeführt und es soll nun endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern der Bachelor of Laws ermöglicht werden, wenn es mit dem Zweiten Staatsexamen dann doch nicht mehr klappen sollte. Dieser zusätzliche Abschluss wird die Attraktivität des Studiums auf jeden Fall erhöhen, aber dazu zu gegebener Zeit mehr. Und, Herr Ehlers, weil Sie es ja immer so gerne ansprechen und immer vergessen, ja, es gibt Probleme, es gibt vor allen Dingen auch Probleme in der Justiz, in der Richterschaft, auch bei der Staatsanwaltschaft, was das Personal anbetrifft. Und von wem hat unser Justizministerium das Personalkonzept geerbt, was dazu führte, dass Personal abgebaut wird? Von einer CDU-Justizministerin. (Sebastian Ehlers, CDU: Wie lange sind Sie schon im Amt? Vier Jahre?) Ja, und was ist seitdem passiert? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was ist seitdem passiert, Herr Ehlers? Auch das kann ich Ihnen gerne erklären, weil Sie das ja immer gerne vergessen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben offene Briefe geschrieben.) Wir haben dieses von Ihnen geerbte Personalkonzept zum Glück abschwächen können. Es brauchte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) es braucht mehr Personal. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das haben wir geschafft jetzt zuletzt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) jetzt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuletzt. Und da bin ich der Ministerin sehr dankbar, dass sie dieses von Ihnen übernommene Konzept nicht weiterführen muss und unsere Justiz stärkt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Martina Tegtmeier, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion eine neue Auswahlmethode einführen für den juristischen Vorbereitungsdienst, die die Kinder des Landes im Bewerbungsverfahren besserstellt, und zwar damit, dass solche Bewerber/-innen, die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden, im Bewerbungsverfahren einen Zusatzpunkt erhalten. Doch das ist verfassungsrechtlich heikel, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet Ungleichbehandlung wegen der Herkunft. Landeskinderklauseln verletzen den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie allein auf Territorialität beruhen und nicht auf ein sachliches Erfordernis abstellen. Das wäre ja hier der Fall. Hinzu kommt, bislang hat sich das Problem, das die CDU-Fraktion mit ihrer Landeskinderklausel angehen will, ja noch überhaupt nicht manifestiert. Faktisch gibt es in M-V keine Wartezeiten und daher auch keine Wartelisten. Allen, die sich um einen Referendariatsplatz bewerben, wird zum 1. Juni oder zum 1. Dezember ein Platz angeboten. Dieser Landtag ist nicht dafür da, Phantomprobleme zu lösen, und schon gar nicht mit verfassungswidrigen Regelungen. Wir Bündnisgrüne sagen, Qualität muss zählen, flankiert von sozial gerechten Auswahlkriterien, und nicht von Regionalprotektionismus. Unser Land soll offen sein für talentierte Jurist/-innen von überall her. Und wenn wir dann noch einen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn wir dann noch attraktivere Arbeitsbedingungen bieten, dann klappt das auch mit der Nachwuchsgewinnung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete René Domke. (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, eine angemessene Personalausstattung in allen Bereichen der Justiz ist natürlich eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. Und natürlich gehört dazu auch die Sicherstellung des juristischen Nachwuchses. Und wir merken ja, es ist jetzt schon ein laufender Prozess, aber die künftigen Abgänge werden elementar eine Bedrohung sein, auch für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates. Sie ist nicht nur ein wichtiges Bildungsanliegen, sondern im Grunde ist die Sicherstellung des Nachwuchses auch eine staatliche Pflicht. Ohne ausreichende und gut ausgebildete Juristinnen und Juristen kann der Rechtsstaat nicht funktionieren. Und deswegen begrüßen wir auch die Initiative der CDU, die zumindest mal diesen Punkt angestoßen hat. Ich komme aber gleich dazu, dass es reichlich Kritikpunkte auch an dem Vorschlag gibt. Tatsächlich sehen auch wir, der Bedarf nimmt deutlich zu und es wird immer schwieriger, diesen zu decken. Ein transparentes, strukturiertes, vielleicht auch regional ausgewogeneres Vergabesystem für den Vorbereitungsdienst, wie es die CDU vorschlägt, ist grundsätzlich sinnvoll, birgt aber nun mal auch Gefahren. Und das möchte ich auch in dieser Zweiten Lesung oder, ja, in dieser Zweiten Lesung klar ansprechen. Es greift auch an der Sache vorbei, denn erst, wenn zu befürchten steht, dass das Angebot der Nachfrage nicht genügt und Bewerberinnen und Bewerber auf andere Bundesländer auszuweichen drohen, dann sollte natürlich auch zuerst über ein besseres und breiteres Angebot nachgedacht werden und nicht über solche Steuerungsinstrumente. Dazu kommen die Fragen der Attraktivität der Juristenausbildung selbst, der Attraktivität der Standorte für den Vorbereitungsdienst – ich glaube, das ist auch in diesem Bundesland ein ganz entscheidendes Kriterium in einem Flächenland –, der Attraktivität flexibler Bedingungen im Vorbereitungsdienst. Und ein Bonussystem, das ist schon ausgeführt worden, birgt natürlich die Gefahr, dass das Leistungsprinzip, quasi die Bestenauslese, aufgeweicht und in den Hintergrund treten könnte. Daher sollte weiter intensiv und grundlegend über das Vorhalten eines angemessenen Angebotes an Referendariatsplätzen und über weitere Anreize diskutiert werden, aber nicht nur über einzelne Bausteine, die dann auch noch verfassungsrechtlich schwierig sein könnten. Die Attraktivität spielt dabei die zentrale Rolle. Wer sich für eine juristische Laufbahn entscheidet, der braucht klare Perspektiven, keinen Hindernislauf zum Referendariat. Wir brauchen eine Debatte, die sich jetzt nicht nur auf die Verteilung beschränkt, sondern sich mit den Grundsatzfragen befasst, wie organisieren wir das zukünftig – da soll ja ein Gesetzentwurf auf dem Weg sein –, welche Strukturen brauchen wir und welche Reformen sind notwendig, nicht nur kosmetische, sondern substanzielle. Die Diskussion ist überfällig und sie ist im Interesse unseres Landes, unserer Justiz. Und deswegen, ja, es sind erhebliche Bedenken gegen diesen Vorschlag vorgebracht worden, denen schließen wir uns an und werden heute diesen Vorschlag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4888. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4888 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 – ach nein, bevor ich den beginne, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Nordwestmecklenburg. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen, auf Drucksache 8/5088. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (Erste Lesung) – Drucksache 8/5088 – Das Wort zur Einbringung hat in Vertretung des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 17. Juni hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen in den Landtag einzubringen. Heute stehe ich hier in Vertretung für meinen Landwirtschafts-, Klimaschutz- und Umweltkollegen Herrn Minister Dr. Backhaus, den ich gesundheitsbedingt zu entschuldigen bitte und dem ich von hier aus im Übrigen beste Genesungswünsche sende. Alles Gute! Werde schnell wieder fit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich darf Ihnen in Vertretung des Kollegen diesen Gesetzentwurf vorstellen und seine Bedeutung für unser Land, unsere Umwelt und die Menschen vor Ort in der Gemeinde Zirkow erläutern. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Gemeinde Zirkow vollständig in das Biosphärenreservat Südost-Rügen integriert werden. Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Dieses wurde 1976 von der UNESCO gegründet und durch die Sevilla-Strategie im Jahr 1996 und den Madrid Action Plan von 2008 weiterentwickelt. Das Biosphärenreservat Südost-Rügen wurde 1990 gegründet und ist seit 1991 Teil dieses eben genannten Netzwerks. Es verbindet den Schutz wertvoller Natur- und Kulturlandschaften mit innovativen Ansätzen für umweltverträgliche Landwirtschaft, Tourismus und Bildung. Mit der Integration Zirkows wird diese Modellregion deutlich gestärkt. Aktuell sind bereits 480 der 2.580 Hektar des Gemeindegebiets der Gemeinde Zirkow Teil dieses Biosphärenreservats. Mit der Integration des gesamten Gemeindegebiets Zirkow wächst das Biosphärenreservat auf eine neue Gesamtfläche von dann 24.900 Hektar an, was einem Flächenzuwachs von 2.100 Hektar entspricht. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn Biosphärenreservate müssen zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben und Funktionen bestimmte Kriterien erfüllen, um als Biosphärenreservat weltweit anerkannt zu bleiben. Dazu gehört unter anderem, dass sie eine Gesamtgröße von 30.000 Hektar haben sollen. Für eine erfolgreiche Evaluierung des bestehenden Biosphärenreservates im Jahr 2033 und damit für das Fortbestehen der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat besteht daher die Notwendigkeit, die Gebietsfläche zu erweitern. Dies hat das entsprechend zuständige Nationalkomitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich untermauert, noch einmal, 2033 dann die nächste Evaluierung. Die Gemeinde Zirkow hat beschlossen, dem Biosphärenreservat mit der gesamten Gemeindefläche beizutreten. Die Landesregierung ist der Gemeinde sehr dankbar für diese sehr klare Positionierung und ich sehe meine Aufgabe für die Landesregierung darin, Ihnen hier im Landtag angesichts der sehr klaren Positionierung Zirkows die Umsetzung dringend mit der Bitte um entsprechende Beschlussfassung ans Herz zu legen. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist weit mehr als ein schlichter Rechtsakt. Es ist ein klares Bekenntnis zum Willen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zirkow, (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) zu unserer Verantwortung gegenüber Natur, nachhaltiger Entwicklung und gestärkten Regionen.
Elke-Annette Schmidt
Entschuldigung, (Sebastian Ehlers, CDU: Es ist eine Einbringung.) wir waren kurz abgelenkt. Haben Sie eine, lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Minister? (Philipp da Cunha, SPD: Es ist eine Einbringung. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ach so, wir sind noch in der Einbringung. Genau, wir sind in der Einbringung. Dann ist das nicht möglich. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hab auch schon gezuckt, ich gebe es zu.)
Christian Pegel
Natürlich bringt ein solcher Schritt Veränderungen mit sich, neue Zuständigkeiten, neue Verbindungen, neue Chancen, neue Vorschriften. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich aber nichts. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats wechseln mit diesem Gesetz aus dem Landschaftsschutzgebiet Ostrügen des Landkreises Vorpommern-Rügen in die Schutzzone III des Biosphärenreservates. Neu dabei ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzstatus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Gewinn für alle – für die Natur, für die Region Rügen, für unser Bundesland und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zirkow. Die Landesregierung will mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass wir das Biosphärenreservat stabil aufstellen und die Region stärken. Das vorgelegte Gesetz wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Ich darf deshalb den großen Wunsch des erkrankten Ministerkollegen Herrn Dr. Backhaus an den Schluss meines Beitrages stellen. Er wünscht sich dringend, dass das nunmehr eingeleitete parlamentarische Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss kommen wird und insbesondere dem Bürgerwillen und den Gemeindevertretungswillen aus Zirkow Rechnung getragen werden kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Pegel! Sie haben eigentlich alles Notwendige ausgeführt, was es dazu zu sagen gibt, denn eigentlich hätten wir diesen Tagesordnungspunkt, glaube ich, heute auch ohne Aussprache abhandeln können, denn ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das, was hier heute vorgelegt wird, so vollumfänglich zustimmbar ist, denn wir haben es ja hier letztlich mit dem Willen einer Gemeinde zu tun, der jetzt hier quasi in einen Rechtsakt gegossen werden soll. Somit werden auch selbst wir selbstverständlich zustimmen, denn wie Sie gesagt haben, die Biosphärenreservate sind wertvolle quasi Gebietskörperschaften, die es zu schützen und auszubauen gilt. Einzige kleine Kritik ist, das Flächenziel der 30.000 Hektar ist ja nicht erst seit gestern vom Himmel gefallen, das besteht schon seit 2007. Heute, im Jahr 2025, ist es nun endlich so weit, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern das Biosphärenreservat Südost-Rügen, das zweitkleinste in Deutschland, gefolgt nur noch vom, ich glaube, Hamburgischen Wattenmeer, nunmehr erweitert werden soll auf 30.000 Hektar in der Zielvorstellung. Jetzt erreichen wir gerade einmal 24.900 Hektar. Das heißt, es fehlen noch 5.000 Hektar. Die müssen wir noch irgendwo dazubekommen, denn sonst haben wir hier 2033 ein kleines Problem. Also wie gesagt, wir stimmen diesem Schritt selbstverständlich zu und appellieren aber in dem Zuge auch ganz klar an die Landesregierung, sich jetzt schon Gedanken zu machen, wo denn die restlichen 5.000 Hektar herkommen sollen. Herr Minister, nehmen Sie es bitte mit an Herrn Backhaus! Da ist noch ein wenig Arbeit notwendig, und wir können nicht immer damit rechnen, dass alle Gemeinden so glücklich darüber sind. In dem Fall ist es so, aber die Hausaufgabe ist ganz klar, die restlichen 5.000 Hektar müssen noch gefunden werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist viel gesagt worden. Die Modellregion, also das Biosphärenreservat ist ja eine Modellregion, und gerade das Biosphärenreservat Südost-Rügen hat sich da besonders hervorgetan. Es erfreut sich einer sehr hohen Akzeptanz. Und gerade auf einer Insel wie Rügen, wo der Tourismus von der Natur lebt, aber diese Natur eben auch herausfordert mit den vielen Nutzungsansprüchen, hat sich gezeigt, dass durch die Moderation des Biosphärenreservats viele Konflikte entschärft werden konnten. Ich glaube, das zeigt sich am besten darin, dass eben die Gemeinde Zirkow sagt, sie möchte Teil dieses Biosphärenreservates werden. Das zeigt, dass diese Akzeptanz da ist, dass dort tatsächlich ein Nutzen empfunden wird bei den Menschen, eben diese Vereinbarmachung von Natur, von Mensch, von Wirtschaft. Und an dieser Stelle stehen wir als Linke da ganz, voll und ganz dahinter. Und auch ich werbe ganz klar für die Unterstützung dieses Gesetzes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen gehen wir einen wichtigen Schritt für den Schutz einer einzigartigen Landschaft. Die Aufnahme der Gemeinde Zirkow und zusätzlicher Flächen in die Kernzone stärkt den Natur- und Artenschutz und kommt den Forderungen der UNESCO nach, die bei ihren Evaluierungen wiederholt auf Defizite hingewiesen hat. Als bündnisgrüne Fraktion begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich. Doch bei aller Zustimmung müssen wir feststellen, dass mit der Erweiterung das Ziel eines schlüssigen und zukunftsfähigen Biosphärenreservats noch nicht erreicht ist. Es fehlen weiterhin Flächen, um die UNESCO-Mindestanforderungen vollständig zu erfüllen, darunter die DBU-Flächen bei Prora oder Gebiete auf der Halbinsel Zudar. Hier erwarten wir von der Landesregierung einen klaren Fahrplan für die nächsten Jahre, damit aus einem wichtigen Signal ein tatsächlicher Durchbruch für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung Südost-Rügens wird. Dabei wird entscheidend sein, die Menschen vor Ort mitzunehmen. Landwirtschaft, Fischerei und Tourismus müssen als Partner gewonnen werden, wenn wir das Biosphärenreservat als Modellregion für nachhaltige Entwicklung stärken wollen. Das bedeutet mehr Unterstützung für regionale Wertschöpfungsketten, sanfte Mobilität und Umweltbildung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur so wird das Prädikat „Biosphärenreservat“ auch von den Menschen getragen, die hier leben und arbeiten. Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung der Windeignungsgebiete. Uns ist aufgefallen, dass ein Teil des Windeignungsgebietes 25/2024 auf dem Gemeindegebiet Zirkow liegt, also in einem Bereich, der mit der Erweiterung des Biosphärenreservats aufgenommen wird. Windeignungsgebiete vertragen sich jedoch nicht mit den Schutzzielen eines Biosphärenreservats, weil dort die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich ausgeschlossen wird. Wir fordern daher, dass derartige Überschneidungen vermieden werden. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ein weiteres Thema, das die Entwicklung der Region betrifft, ist der Bau des LNG-Terminals in Mukran. Wir haben dieses Vorhaben auf Landesebene stets kritisch gesehen und die möglichen Auswirkungen auf die sensiblen Küstenökosysteme betont. Gleichzeitig tragen wir als Bündnisgrüne auf Bundesebene Mitverantwortung für den energiepolitischen Kurs in einer Zeit, in der Versorgungssicherheit höchste Priorität hatte. Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Landesregierung alles daransetzt, mögliche Beeinträchtigungen des Reservats und der angrenzenden Schutzgebiete zu minimieren, etwa durch strenges Monitoring und einen besseren Schutz der Meereslebensräume. Für die Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen braucht es verbindliche Perspektiven für die Gebietsentwicklung und den politischen Willen, Natur- und Klimaschutz konsequent mit den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu verbinden. Nur so wird Südost-Rügen das bleiben, was es sein soll: ein Leuchtturm des Naturschutzes und ein Modell für nachhaltige Regionalentwicklung. Wir stimmen zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Dieser Gesetzentwurf ist wichtig. Hier wurde es schon gesagt, Zirkow ist eine Schlüsselfunktion. Zirkow hat mit seinem Gemeindegebiet eine Schlüsselfunktion zur Erweiterung in Richtung Binz, Prora und Sassnitz. Es gibt Gespräche mit der Gemeindevertretung von Binz, es gibt Gespräche mit den Gemeindevertretungen, mit den Bürgermeistern von Sassnitz. Der Kleine Jasmunder Bodden würde dann inkludiert werden und wir hätten die Flächenerweiterung. Das ist meine Heimat, ich bin dort zu Hause. Ich bin ein totaler Fan vom Biosphärenreservat. Wir haben ein Treffen im August vorbereitet mit den Partnern der Biosphäre. Wir haben es organisiert gemeinsam mit der Biosphäre und wir Abgeordneten der SPD und treffen uns dort mit den regionalen Produzenten, alle diejenigen, die dann auch, die auch, ich sage mal, in solchen Zusammenhängen mit unterstützt werden. Die Biosphäre organisiert mit uns gemeinsam mit dem Rügen Produkte Verein viele Veranstaltungen – Bärlauchtage, Regionalproduktetage. All diese Veranstaltungen sind auch nur möglich, wenn wir gemeinsam arbeiten dort und mit einer solchen, ich sage mal, vielleicht auch Institution, die dann auch noch Kräfte beisteuern kann auf regionaler Ebene. Also wie gesagt, wir treffen uns im August dazu, und ich denke, das wird vorangehen. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass wir jetzt erst mal Zirkow dazubekommen und dann natürlich über die Erweiterung nachdenken, weil wie gesagt, das ist das Bindeglied. Zum Windeignungsgebiet 25 vielleicht noch etwas. Also wie gesagt, das hat 199 Hektar, dieses Windeignungsgebiet. Zirkow hat circa einen Anteil daran von 34 Hektar. Das sind 21 Prozent. Ich glaube, das sollte möglich sein. Und ich glaube auch nicht, dass das die Energiewende grundsätzlich infrage stellt. Also herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! In der letzten Minute gab es jetzt noch einen Antrag auf Kurzintervention. Wenn Sie vielleicht noch mal ans Rednerpult treten würden? Vielen Dank! Herr Damm, bitte!
Hannes Damm GRÜNE
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, ich hätte sonst auch Herrn Pegel noch mal gefragt, aber das war tatsächlich ja nicht möglich. Deswegen an Sie gerichtet die Frage – und Sie haben es ja auch in Ihrer Rede aufgeworfen –, das Windeignungsgebiet. Jetzt haben Sie gesagt, daran wird die Energiewende nicht scheitern. Habe ich jetzt richtig verstanden, also Sie haben gesagt, Sie haben das ja mit den Menschen dort vor Ort auf den Weg gebracht, sage ich mal, das heißt, dass Teil dieses Gesetzesvorschlages jetzt dann aber ist, dass diese geplante Windgebietsausweisung dort vor Ort nicht stattfinden kann. Das ist jetzt also Ergebnis davon, wenn wir diesen Gesetzentwurf verabschieden auf diesem Teilgebiet.
Elke-Annette Schmidt
Sie möchten darauf reagieren, Frau Rahm-Präger?
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Ja.
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Also wie gesagt, auf diesem Teilgebiet natürlich nicht, das geht nicht, das ist Biosphärenreservatsgebiet. Aber das Windeignungsgebiet hat fast 200 Hektar. Die Gemeinde Putbus oder die Stadt Putbus hat sich natürlich dafür entschieden, dieses Windeignungsgebiet zu nutzen, gemeinsam mit den Landwirten. Wie gesagt, das ist eine Entscheidung der Gemeinde. Und die Gemeinde Zirkow hat einstimmig, es gibt einen einstimmigen Beschluss der Gemeinde, sich zum Biosphärenreservat zu bekennen. Und wie gesagt, wir haben lange mit der Gemeinde gearbeitet. Alle arbeiten daran, dass wir endlich diese Schlüsselfunktion von der Gemeinde Zirkow auch hinbekommen. Und herzlichen Dank an den Bürgermeister Hoyer und an die Gemeindevertreter, die das möglich gemacht haben an dieser Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Einvernehmen bei der Erweiterung des Biosphärenreservates hier mit der Gemeinde Zirkow, das, denke ich, ist essenziell wichtig, und das sollte für uns auch ein ausschlaggebendes Kriterium sein, denn das, was wir auch an anderer Stelle immer sagen, das, was vor Ort besprochen und entschieden wird, das ist eigentlich die zentrale Funktion, sofern das nicht irgendwelchen anderen übergeordneten Zielen widerspricht. Und ich glaube, hier kriegt man schon einen Einklang hin. Generell, Natur- und Umweltschutz ist wichtig. Das gilt nicht nur an Land, das gilt auch unter Wasser, denn die Artenvielfalt unter Wasser ist enorm groß, sehr viel mehr, als was wir manchmal nur über Land sehen. Diejenigen, die hier unter uns gerne mal tauchen gehen, einfaches Sporttauchen oder so machen, haben das in der Regel in ihrer Ausbildung mit dabeigehabt. Aber ansonsten erfreut man sich auch hier, und nicht nur im Tauchtourismus, sondern generell im Tourismus ist so ein Biosphärenreservat natürlich ein Faktor. Das sehen wir auf der Insel Rügen, das sehen wir aber auch im Biosphärenreservat Schaalsee zum Beispiel. Das ist naturnaher Erholungstourismus, der für uns an anderer Stelle ja auch immer wieder eine besondere Rolle spielen soll. Dennoch gibt es ein/zwei Bedenken auch aus der Region vor Ort, die noch nicht gänzlich ausgeräumt werden konnten. Das können wir dann aber wahrscheinlich im Verfahren sicherlich noch mal besprechen. Und das ist halt der Punkt mit der wirtschaftlichen Nutzung dann an der Stelle. Das Thema Windeignungsgebiet, das hat der Kollege Damm ja hier schon einmal kurz angerissen. Aber generell, was kann man da noch machen? Wo sind da denn die Einschränkungen? Welche Möglichkeiten hat man vor Ort dann nachher noch? Das sind alles Sachen, die im Verfahren so weit zu klären sind. Daher stimmen wir der Überweisung natürlich zu und freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5088 zur Beratung an den Landwirtschafts- und Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, auf Drucksache 8/5089. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Erste Lesung) – Drucksache 8/5089 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Stefanie Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir einen kurzen Blick auf das Jahr 1971. Damals wurde auf der Grundlage eines von sieben Ländern, namentlich Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, unterzeichneten Abkommens die sogenannte Akademie des Öffentlichen Gesundheitswesens in Düsseldorf, kurz AÖGW, gegründet. Als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung widmet sie sich mit großer Expertise der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitswesen. 2018 ist deshalb auch Mecklenburg-Vorpommern beigetreten, um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes Zugang zu diesen Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen, um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten, die Nachwuchsgewinnung voranzutreiben und vor allem auch unsere hohen Qualitätsstandards im öffentlichen Gesundheitsdienst aufrechtzuerhalten. Angesichts dieser Vorteile ist es wenig überraschend, dass nunmehr 13 Bundesländer die AÖGW tragen. Was an sich eine schöne Nachricht ist, hat organisatorisch und inhaltlich aber auch einige neue Herausforderungen mit sich gebracht. Das Kuratorium hat deshalb im März 22 die Schließung eines neuen Ablöseabkommens beschlossen. Obwohl die inhaltlichen und strukturellen Veränderungen im Vergleich zum bisherigen Abkommen nur moderat sind, sind in Mecklenburg-Vorpommern Staatsverträge richtigerweise vom Landtag in Form eines Gesetzes zu genehmigen. Deshalb nutze ich heute gern die Möglichkeit, Sie in aller Kürze einmal durch die wesentlichen Änderungen bezüglich der Lehrgangsstruktur des Kuratoriums und weiterer Gremien zu führen. So wurden insbesondere eine Strukturreform des Kuratoriums und der Akademieleitung vorgenommen, der Beirat abgeschafft, digitale Umlaufverfahren eingeführt. Das sorgt letztlich für mehr Flexibilität bei der Bestellung der Leitungsposten, entschlackt Vorgänge, die nun von deutlich mehr Mitgliedern genutzt werden können, und sorgt für mehr Flexibilität, zudem bringt es neue Stimmgleichheit im Kuratorium. Die Notwendigkeit dieser strukturellen Anpassungen wurde zudem genutzt, um die Akademie und ihre Angebote noch besser auf die heutige Zeit anzupassen. So wurden auch Anpassungen an aktuelle Berufsbezeichnungen und Aufgabenbereiche vorgenommen, eine dezentrale und digitale Durchführung von Bildungsangeboten ermöglicht, bürokratische Hürden abgebaut. Neu ist außerdem die Ergänzung eigener haushaltsrechtlicher Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Mitwirkung des Bundes. An dieser Stelle ist es mir wichtig zu betonen, dass sich aus dem neuen Ablöseabkommen keine finanziellen Mehrkosten für Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Die jährlichen Gesamtkosten werden wie bisher anteilig vom Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern tragen hohe Verantwortung für unser aller Gesundheit. Von der Überwachung von Hygienestandards über die Gesundheitsförderung und Prävention, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bis hin zum Infektionsschutz begleitet der AÖGD das Leben aller Menschen hier im Land auf vielfältigste Art und Weise. Dieser wichtigen Arbeit wollen wir mit den vorgenommenen Änderungen gemeinschaftlich noch besser Rechnung tragen für eine moderne, für eine digital anschlussfähige Akademie, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5089 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5090. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5090 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Stefanie Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Bewegung ist alles,“ aber „die Richtung entscheidet“, das weiß nicht nur der deutsche Philosoph Manfred Hinrich. Unsere Richtung ist klar: allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres und gesundes Aufwachsen in unserem Land zu ermöglichen. Diese Aufgabe setzt einen unermüdlichen Einsatz aller involvierten Akteurinnen und Akteure voraus, aber auch die passenden Rahmenbedingungen, um unsere Kräfte zu bündeln und gemeinsam den Schutz und die Entwicklungsperspektiven der Kinder und Jugendlichen nachhaltig und ganzheitlich zu stärken. Kein kleines Ziel also, dem wir uns verschrieben haben, aber eines, das es wert ist, erstmals in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Gesetz dafür einzubringen – der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz das Kinderschutzstrukturgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen beim Kinderschutz aktiv bleiben. So, wie sich die Welt und mit ihr die Herausforderungen der jungen Menschen verändern, so müssen wir auch diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Demnach werden mit dem Kinderschutzgesetz auch aktuelle Problemlagen zum Anlass genommen, gezielt gegenzusteuern, denn obwohl die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, zeichnet die sogenannte §-8a-Statistik ihr eigenes Bild. Die jüngsten Meldungen für das Jahr 2023 bestätigen, dass die Fallzahl im Kinderschutz bundesweit auf hohem Niveau bleibt. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Hierzulande haben die Jugendämter im Jahr 2023 insgesamt 5.256 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 27,9 Prozent der Fälle endete das Verfahren ohne Feststellung einer Gefährdung oder eines Hilfebedarfs – das ist eine gute Nachricht –, in 40,3 Prozent der Fälle lag jedoch ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in 31,8 Prozent oder, in trockenen Zahlen, 1.673 Fällen wurde eine akute oder latente Gefährdung festgestellt – Zahlen, die uns nachdenklich machen sollten und die wir zum Anlass nehmen, um mit dem Kinderschutzgesetz einige grundsätzliche Stellschrauben und Strukturen hier im Land zu verändern. Die Grundlage bildet hierbei ein Präventionsverständnis, das über die bloße Abwendung von Kinderschutzfällen hinausgeht und die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt. Kooperativer Kinderschutz vereint damit Prävention und Intervention gleichermaßen. Der vorliegende Gesetzentwurf besteht dabei im Wesentlichen aus drei Teilen, die ich kurz anreißen will: Zum einen, das Herzstück bildet Artikel 1 mit dem besagten Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern, welches durch die Änderungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Artikel 2 flankiert wird. Hier vereinen sich die zentralen Bausteine des Kinderschutzes, die darauf abzielen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen und Handlungssicherheit der Fachkräfte zu konsolidieren, die fachübergreifende Kooperation und Strukturen und Prozesse auszubauen und die fachliche Weiterentwicklung im Handlungsfeld und in der Gesamtverantwortung der Jugendämter im Besonderen zu stärken. Jedes einzelne Element spielt eine entscheidende Rolle im Gesamtgefüge und trägt zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz bei. Durch das eingangs erwähnte systematische Zusammenspiel aller Bereiche soll ihr ganzes Potenzial noch besser zur Wirkung gebracht werden, denn wir müssen kooperativ denken und handeln, insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Zweitens. Eng verbunden damit sind die vorgesehenen Änderungsvorschriften in den Artikeln 3 bis 7, die sich insbesondere auf das Aufgabenzuordnungsgesetz, das Kommunalsozialverbandsgesetz und das Landesjugendhilfeorganisationsgesetz beziehen. Was verwaltungslastig klingt, lässt sich leicht zusammenfassen. So legen diese Änderungen den Grundstein für die Rückübertragung des bislang beim KSV angesiedelten Landesjugendamtes zurück in die Landesverwaltung. Das bedeutet, dass künftig wieder alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen sollen und kinderschutzrechtliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden, und das stets begleitet durch einen starken Landesjugendhilfeausschuss. Drittens. Die Artikel 8 bis 10 des Entwurfes umfassen hierfür notwendige redaktionelle Anpassungen in anderen Gesetzen und runden den Entwurf ab. Ein Inkrafttreten des Gesetzes und die Rückführung des Landesjugendamtes könnte zum 1. Januar 26 verwirklicht werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass die Eckpunkte des Gesetzes im Vorfeld auch mit den Mitgliedern der AG Kinderschutz, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis, Wissenschaft, beruflicher Weiterbildung und Verwaltung zusammensetzt, erörtert wurden. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie die aktuelle Situation vor Ort durch landesgesetzliche Regelungen verbessert werden kann. Für die äußerst positive, respektvolle Diskussion und für die gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir können stolz auf das bisher Erreichte und einen äußerst umfassenden Gesetzentwurf sein, der den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Ebene heben wird. Das dafür erforderliche Gesamtpaket umfasst knapp 2,5 Millionen Euro und damit zusätzliche Landesmittel in Höhe von 1,63 Millionen Euro. Dadurch werden insbesondere die Rückübertragung sowie die Ausstattung des Landesjugendamtes ermöglicht, damit es in seiner Beratungs-, Anregungs- und Planungsfunktion gemeinsam mit dem gestärkten Landesjugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle bei der überregionalen Steuerung einnehmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen des Landes sichern kann. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz, ansässig beim Landesjugendamt, vorgesehen. Sie soll dazu beitragen, dass regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und verzahnt werden. Sie sehen, der gesamte Betrag also eine absolut sinnvolle Investition in die sichere Zukunft unserer Kinder, denn ohne funktionsfähige und belastbare Strukturen können wir künftige Herausforderungen nicht bewältigen. Ich will es noch einmal anders ausdrücken, vielleicht mit dem O-Ton aus der Verbandsanhörung, Zitat: „Das Kinderschutzstrukturgesetz markiert einen Meilenstein in der Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und bietet eine gute Grundlage, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen fortschrittlich weiterzuentwickeln. Es ist ein Strategie-, ein Entwicklungs- und ein Strukturgesetz gleichermaßen.“ Ende des Zitats. Diese Rückmeldung verleiht nicht nur Flügel, vielmehr verpflichtet sie uns auch, nicht nachzulassen, denn wir alle wissen, gesetzliche Regelungen sind nur so gut wie die vielen haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten, die sie in ihrer täglichen Arbeit zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Leben erwecken. Auch ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Errungenschaften der vergangenen Jahre dürfen wir nicht vergessen, dass es auch zukünftig keine endgültige Sicherheit für einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen geben wird. Das ist leider utopisch. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle unser Maximum geben, gemeinsam daran zu arbeiten, das Beste für die Kinder und Jugendlichen herauszuholen und Schwachstellen auf ein Minimum zu reduzieren. Kinderschutz ist und bleibt also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein zentrales Anliegen. Und ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen Kinderschutzgesetz, dem ersten dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern, einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Das wird einen neuen Meilenstein setzen, damit unsere Kinder und Jugendlichen möglichst gesund und unbeschwert aufwachsen können, und deswegen danke ich für Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinderschutz, ein Thema, bei dem wir uns, glaube ich, alle einig sind: Kinderschutz ist so notwendig, er ist so wichtig und er ist unverzichtbar. Doch die entscheidende Frage lautet: Wie wird dieser Schutz organisiert? Wird er praxistauglich und wirksam umgesetzt oder verliert er sich in neuen Verwaltungsstrukturen, Zuständigkeiten und wohlklingenden Konzepten? Die Landesregierung präsentiert uns heute einen Gesetzentwurf, der viel verspricht – bessere Strukturen, mehr Kooperation, stärkere Netzwerke, zentrale Stellen. Was der Gesetzentwurf liefert, ist bisher ein Bündel aus Überschriften, guten Absichten und neuen Organisationsebenen, aber keine klaren Antworten auf die drängendsten Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, denn schauen wir auf die Realität vor Ort: Die Zahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in Mecklenburg-Vorpommern ist von 2020 bis 23 um über 20 Prozent gestiegen, die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen sogar um 47 Prozent. Unsere Jugendämter stehen unter massivem Druck durch steigende Fallzahlen, durch hohe Dokumentationspflichten und durch zunehmende gesellschaftliche Belastungen. Was braucht es also dringend? Mehr qualifiziertes Personal sowie klare gesetzliche Standards zur personellen und technischen Ausstattung. Doch der Gesetzentwurf schweigt dazu, stattdessen wird von Koordination, zentralen Stellen und regionalen Netzwerken gesprochen. Schöne Begriffe, aber sie ersetzen keine Fachkraft im Jugendamt und lösen dort keine akuten Personalengpässe. Die Rückführung des Landesjugendamtes an das Land begrüßen wir grundsätzlich. Sie war notwendig, um die fehlende Steuerung und die Unklarheiten in den Zuständigkeiten zu beseitigen. Doch was uns fehlt, sind konkrete Zielgrößen und Erfolgskriterien. Der Schritt kostet das Land – es wurde schon gesagt – 2,5 Millionen Euro pro Jahr, davon über 1, 6 Millionen an zusätzlichen Mitteln. Da darf man durchaus fragen: Was verbessert sich für die Kinder konkret? Wo bleibt die Wirkung in der Praxis? Ein weiteres Beispiel ist die geplante Zentrale Stelle Kinderschutz – ihre Aufgaben: Beratung, Koordination, Informationssammlung, Unterstützung bei der Aufarbeitung von Fällen. Das klingt auf dem Papier gut, aber diese Aufgaben werden bereits heute teilweise von bestehenden Projekten wie der Kontaktstelle Kinderschutz übernommen. Was droht, ist eine Doppelstruktur, eine diffuse Aufgabenteilung und am Ende weniger Klarheit, nicht mehr. Dieses gilt in den Ausschussberatungen geklärt zu werden. Auch die regionalen Netzwerke, die nun landesweit aufgebaut werden sollen, sind gut gemeint, doch sie verlangen organisatorischen Aufwand von ohnehin überlasteten Kommunen. Und sie bergen die Gefahr, dass man glaubt, durch Vernetzung allein Kinderschutz garantieren zu können. Ein weiterer Punkt ist die Pflicht zu Schutzkonzepten, auch für ehrenamtlich getragene Angebote wie Sportvereine, Jugendfeuerwehren oder kirchliche Gruppen. Der Gedanke ist ja richtig. Der Umsetzung fehlt es aber an Realitätssinn, denn was passiert in der Praxis? Ähnlich wie bei den vielen Trägern der Jugendhilfe läuft es nach dem bekannten Muster: Copy and Paste, Unterschrift drunter und ab damit in den Aktenordner – Prüfung: großes Fragezeichen. Gerade im Ehrenamt fehlt es an Zeit, an Begleitung, an fachlicher Hilfe. Wer hier weitere Dokumentationspflichten auferlegt, ohne gleichzeitig Unterstützung zu bieten, sorgt nicht für besseren Schutz, sondern für Frust und Überforderung bei den Vereinen. Dieser Gesetzentwurf bleibt leider bisher hinter den Erwartungen zurück. Er setzt auf Strukturreformen, ohne aus unserer Sicht echte Entlastung zu schaffen. Wir als AfD-Fraktion fordern daher eine echte Personaloffensive für die Jugendämter, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) klare und wirksame Standards statt neuer Zuständigkeitsfragen und ein konsequentes Bekenntnis zur Stärkung der Elternverantwortung und nicht immer neue Übertragung auf Staat und Verwaltung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir freuen uns auf die Beratung in den Ausschüssen im Sinne der Kinder, der Familien und all jener, die tagtäglich in der Jugendhilfe arbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, dieser Gesetzesentwurf ist vom Grunde her richtig. Meine Damen und Herren, wir haben es gehört, die Landesregierung hat sich auf den Weg gemacht und zwei wesentliche Eckpunkte festgelegt: Einführung eines Kinderschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern – das ist, glaube ich, der richtige Weg –, und die Rückführung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung ist überfällig. Von daher sind die beiden Schritte aus meiner Sicht oder aus Sicht der CDU auch zustimmungsfähig. Ja, es stimmt, die Herausforderungen im Kinderschutz wachsen. Deshalb ist es grundsätzlich erst einmal richtig, mit einem Kinderschutzgesetz dann auch Steuerungsfunktionen möglich zu machen. Die Errichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz ist hier schon mehrmals gelobt worden und bedarf, glaube ich, auch keiner weiteren Kommentare. Implementierung von regionalen Netzwerken zur fachübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz ist in Mecklenburg-Vorpommern ganz wichtig, denn es geht da auch um Absprachen, um Kontakte, aber auch um Begleitung und am Ende auch Feststellung, wo ist das Kindeswohl gefährdet, wo ist Kindeswohlgefährdung zu erwarten und wo hat man auch Wege gefunden, diese zu minimieren. Und die Stärkung der Qualifizierung durch Mindeststandards muss definiert werden und führt auch bei uns zur Zustimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders wichtig fand ich auch, dass die Kinderschutzhotline, die noch vor einigen Monaten bei SPD und Linken überhaupt nicht gewollt war, jetzt plötzlich gefördert wird. Daher kann ich nur sagen, meine Damen und Herren, manchmal lernt auch Rot-Rot dazu. Ebenso erfreulich ist es, dass das Jugendamt wieder zurück in die Landesverwaltung geführt wird. Die damaligen Strukturänderungen, glaube ich, haben sich, wenn man die Jahre betrachtet, nicht bewährt. Und deswegen ist dieser Schritt, glaube ich, unumkehrbar. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir jetzt über die Anhörung noch gucken, wo Verbesserungsbedarfe im Gesetz liegen. Aber grundsätzlich glauben wir, dass das der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf widmet sich einem wichtigen Thema. Frau Ministerin hat ja auch noch mal umfassend ausgeführt, wie sich die aktuelle Situation darstellt. Und es ist ja auch etwas, was wir in vielen Bereichen feststellen können: Die Problemlagen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sind wachsende und auch veränderliche. Wer hätte zum Beispiel vor 15 Jahren gedacht, dass das Thema „Internet/Social Media“ eine solche Rolle einnehmen könnte? Und wir wissen ja auch nicht, was in den nächsten 10/15 Jahren dort stattfindet. Insofern ist es richtig und wichtig, sich immer wieder mit solchen Themen auseinanderzusetzen und entsprechend nachzusteuern. Das wird jetzt hier an der Stelle auch gemacht. Ich persönlich kann mich auch erinnern, in verschiedensten Kontexten, sei es in den Fachausschüssen, auf Landes- oder auch auf kommunaler Ebene, dass die Menschen vom Fach Alarm geschlagen haben – und das verkürze ich jetzt mal an der Stelle ein bisschen –, so gesagt haben, na ja, für eine geregelte präventive Arbeit haben wir oft gar nicht mehr die Ressourcen, sondern wir sind im Wesentlichen mit Kriseninterventionen beschäftigt, also Fällen, wo ganz akut der Baum brennt. Und das ist natürlich nicht der einzige Sinn von Prävention. Aber diese anderen Sachen fallen ein Stück weit hinten runter. So, das hat verschiedentliche Ursachen, dass das so aussieht, und die werden aber hier auch im Gesetz an den verschiedenen Stellen adressiert. Ich möchte jetzt gar nicht noch mal alle Punkte aufmachen. Wir haben das hier ja im Wesentlichen gehört, möchte aber trotzdem noch mal einige starkmachen, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind: Da steht zuvorderst die Rückführung des Landesjugendamts vom KSV auf die Landesebene, dann angesiedelt beim LAGuS. Damit einher geht ja auch eine erhebliche Aufstockung des Personalbestandes von derzeit 13½ Vollzeitäquivalenten auf 26½ Vollzeitäquivalente, also fast eine Verdoppelung. Und das ist ja auch eine Forderung – also zum einen die Rückführung und dann auch der Personalbestand –, die so immer wieder aufgemacht wurde und auch fachlich geboten ist. Das zeigt auch, dass die Regierung natürlich bereit ist, immer dann zuzuhören und entsprechend auch das Notwendige an der Stelle zu tun, an den Stellen, wenn dann auch, sage mich mal, nachgeordnete Fragen der Finanzierung geklärt sind. Das hat an dieser Stelle geklappt. Da freue ich mich sehr doll drüber. Besonders wichtig aus meiner Sicht ist auch die Einrichtung der Zentralen Stelle Kinderschutz. Die AfD hat das gerade noch ein bisschen kritisiert. Ich habe da eine andere Einschätzung. Ich glaube, so eine Stelle, die Informationen zusammenträgt, die aufbereitet und dann auch Empfehlungen für andere Akteure entwickelt, kann hier sehr sinnvoll sein und Dinge auch gut zusammenbinden. Auch die Regelung, dass Schutzkonzepte für alle Einrichtungen, Organisationsstrukturen und digitale Dienste, die mit Kindern und Jugendlichen irgendwie arbeiten, dann vorschreiben, ist aus meiner Sicht ein Fortschritt. Ich finde, es ist auch sehr gut, dass hier Kinder und Jugendliche bei deren Erarbeitung beteiligt werden sollen. Auch das spricht ja dagegen, dass man dann einfach Copy und Paste macht und irgendein fertiges Ding dann nimmt, sondern in dem Moment, wo ja Beteiligung dann stattfindet, ist das auch ja ein Prozess, wo auch Menschen sich schon zu Wort melden und ihre Vorstellungen einbringen werden. Und ansonsten glaube ich natürlich auch, dass die unterschiedlichen Akteure ein inhärentes Interesse daran haben, hier vernünftige Schutzkonzepte aufzustellen. Ja, ich finde es weiterhin auch gut, dass erstmals in diesem Gesetzesentwurf die Belange von Kindern mit Beeinträchtigung oder Behinderung oder auch mit einer Migrationsgeschichte explizit genannt werden. Das ist natürlich vorher auch in der Praxis mit umgesetzt worden, war aber nicht Bestandteil eines solchen Gesetzestextes. Und das finde ich gut, dass auch hier zur besseren Sichtbarkeit diese Dinge explizit genannt werden. Wir haben weiterhin auch ein Commitment, dass erfolgreiche Maßnahmen wie die Kinderschutzhotline/Kontaktstelle Kinderschutz weitergeführt werden, auch das Childhood-Haus in Schwerin. Es soll eine Prüfung geben, ob man dieses sehr erfolgreiche Konzept auch im östlichen Landesteil etablieren kann. Dann würde ich mich sehr freuen, wenn das klappt, weil die da eine gute und wichtige Arbeit machen. Also unterm Strich ist da eine ganze Menge Gutes dabei. Zur AfD wollte ich nur sagen, ich finde es spannend, dass Sie sich regelmäßig hinstellen und sagen, der Staat muss abgebaut werden, der Wasserkopf muss weg. Aber dann werden immer wieder, so, wie es gerade in den Kram passt, dann Bereiche aufgemacht, wo man dann doch Personal aufbauen muss. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, die, die relevant und wichtig sind.) Genau, und jetzt haben wir einen relevanten und wichtigen Bereich. Und ich stelle fest, wir haben schon mal eine Verdoppelung der Personalstellen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und was haben wir geschafft?) Und wenn man dann sagt, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) das ist uns zu wenig, dann muss man nach meinem Empfinden aber sagen, das reicht nicht, aus unserer Sicht sind fachlich soundso viele geboten, und man muss auch die Fragen der Finanzierung klären, weil eine Verdopplung finde ich nicht unerheblich. (Petra Federau, AfD: Ja, aber sie müssen dahin, wo sie gebraucht werden.) Und welcher Preis/welches Preisschild da dranhängt – haben wir ja gehört, 1,6 Millionen Euro, die zusätzlich reingegeben werden –, in Zeiten knapper Haushalte, finde ich, ist schon eine Leistung. Das kann man auch mal an der einen oder anderen Stelle würdigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dass Sie dann auch an dieser Stelle wieder sich hinstellen und sagen, bei diesem sehr sensiblen Bereich, wo es ja wirklich um eine Intervention geht, also da ist Gefahr im Verzug, und dann wieder irgendwas erzählen von staatlicher Intervention und Umerziehung, finde ich dann auch nicht passend. (Petra Federau, AfD: Ich habe nicht von Umerziehung gesprochen.) Ich bin jetzt am Ende der Zeit. Unterm Strich möchte ich noch mal betonen, dass dieses Gesetz einen wichtigen Schritt nach vorne darstellt, und ich freue mich auf die weitere Befassung in den Gremien. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Es ist ziemlich genau zehn Monate her, dass mein Kollege Harald Terpe hier vor Ihnen stand mit den schon damals sehr dringlichen Forderungen nach der Einrichtung eines Landesjugendamtes, nach einem Landesjugendhilfeausschuss, der mit neuer Stärke endlich seine Arbeit wieder aufnehmen kann, und nach auskömmlicher und bedarfsgerechter Finanzierung beider Strukturen, nach Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Land. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Antrag auf Drucksache 8/4091 wurde damals abgelehnt. Wir begrüßen es daher, dass sich bündnisgrüne Forderungen im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfinden. Das ist nicht nur ein Erfolg für meine Fraktion, sondern vor allem und viel wichtiger ein Erfolg für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die ab 2026 mehr Schutz, mehr Unterstützung, mehr helfende Hände auf ihrem Lebensweg finden werden. Zusätzliche 1,6 Millionen Euro zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe sind ein richtiges Signal und nicht kleinzureden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 26,5 vollzeitäquivalente Stellen inklusive Zentrale Stelle Kinderschutz, das ist solide. Doch, sehr geehrte Frau Ministerin, verfliegt oder verflog ein wenig die Freude über den Strukturaufbau schnell wieder, wenn ich dann an anderer Stelle mir Folgendes klarmache: Für die Sicherung und die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen wird es keinen Cent zusätzliches Geld geben. Und das, meine Damen und Herren, ist bitter, denn Fortbildung und Fortbildungskonzepte für die Basisqualifizierung, die Kinderschutzhotline, das Bündnis Kinderschutz, die Kontaktstelle Kinderschutz sollen lediglich, und, ich zitiere, „im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“, Zitatende, finanziert werden, von Dynamisierung aufgrund immer höherer Kosten ganz zu schweigen. Das kommt de facto einer Kürzung der Strukturen in diesen Bereichen gleich, denn der Status quo oder gar ein Ausbau ist in diesem Szenario überhaupt nicht vorstellbar. Wenn das vorliegende Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, könnten eine oder mehrere dieser absolut unverzichtbaren Maßnahmen in Zukunft verzichtbar werden. Auch die Perspektive eines Childhood-Hauses im Osten des Landes – und da sehe ich es nicht ganz so positiv wie der Kollege gerade von den Linken – bekommt lediglich einen Prüfauftrag. Und für mich reicht das nicht. Wir wissen, wir brauchen ein Childhood-Haus nicht nur im Osten des Landes, und wir müssen das mit mehr als einem Prüfauftrag angehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Die“, ich zitiere, „spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Einwanderungsgeschichte“ sind zu berücksichtigen. Dieser Satz steht so oder ähnlich siebenmal in dem Gesetz. Doch nur, weil man die Worte reinschreibt, sind diese Kinder und Jugendlichen noch lange nicht repräsentiert und mitgedacht. Nur ein Beispiel: Der Landesjugendhilfeausschuss, in der Liste der besten beratenden Mitglieder tauchen Behindertenverbände oder migrantische Organisationen gar nicht auf. Man könne bis zu drei zusätzliche Personen berufen. Unter diesen soll dann mindestens eine Person sein, die entweder die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder die von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte vertritt. Das heißt in anderen Worten, an einem Tisch mit 14 Personen teilen sich Menschen mit Behinderung und mit Migrationsgeschichte dann einen Sitz. Für mich, meine Damen und Herren, ist das keine Teilhabe und Beteiligung, sondern das ist Ausgrenzung. Die Erstellung von Kinderschutzkonzepten ist in einigen Fällen eine Sollbestimmung, auf regionaler Ebene sogar nur eine Kannbestimmung. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Was sagen wir zu jungen Menschen, denen sexuelle Belästigung widerfährt, weil kein Schutzkonzept gegriffen hat? Sorry, aber rechtlich ist das von der Sollbestimmung abgedeckt. Es kann nicht, es soll nicht, sondern es muss gute Kinderschutzkonzepte auf allen Ebenen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in den Vereinen, in den Regionen und so weiter geben. Und dabei müssen wir natürlich – und mir ist klar, dass wir da dem Ehrenamt viel, viel zumuten –, wir müssen alle Akteur/-innen mitnehmen. Wir brauchen Unterstützung für diese Ebenen. Und wir brauchen junge Menschen, die an dem Prozess von vorne bis hinten beteiligt werden. Liebe Kolleg/-innen, ich habe noch eine lange Liste weiterer Fragen, bloß leider nicht sehr viel Redezeit. Daher lassen Sie mich abschließend festhalten, wir haben Diskussionsbedarf. In den nach der Sommerpause anstehenden Anhörungen werden wir genau hinschauen und mit aller Kraft versuchen, dieses gute Gesetz weiter zu verbessern für den Schutz unserer Kinder, und da sind wir uns alle in diesem Raum sicherlich einig, der über alles kommen muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.) Und weil ich noch ein paar – ich hatte noch 1 Minute 30 –, weil ich doch noch Zeit habe, ein Wort an die Kollegin von der AfD: Frau Federau, ich bitte Sie wirklich, dieses Gesetz noch mal zu lesen, denn, und da kann ich mich meinem Kollegen von der Linken nur anschließen, dass kein Stellenaufwuchs stattfindet und somit kein weiteres Personal, das stimmt schlichtweg nicht. (Petra Federau, AfD: Doch, in den Jugendämtern vor Ort.) Es findet ein doppelter Aufwuchs statt, es geht von 13,5 auf 26,5 – ein Aufwuchs, das ist eine Verdoppelung der Stellen. (Petra Federau, AfD: In den Jugendämtern vor Ort.) Aber das müssen wir ja anerkennen. Und ich habe jetzt viel Kritik geübt, aber wir müssen anerkennen, dass dies wichtige Strukturen sind, die hier geschaffen werden. Und es ist kein Wasserkopf und keine übermäßige Struktur, und es sind wichtige Stellen, die hier geschaffen werden. Und das dürfen wir nicht kleinreden, und das haben Sie mit Ihrer Rede getan. Und da stellt sich meine Fraktion entschieden dagegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Elke-Annette Schmidt, Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine liebevolle und sichere Bindung, körperliches Wohl und Unversehrtheit, Individualität und persönliche Erlebnisse, entwicklungsorientierte Erziehung, Struktur und Orientierung, stabile Gemeinschaften und Zugehörigkeit und Sicherheit für die Zukunft, das ist es, was Kinder brauchen, damit sie glücklich aufwachsen und zu mündigen, selbstständigen, verantwortungsbewussten Erwachsenen werden und in der Zukunft Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Kinder können die eben genannten Bedürfnisse nicht allein befriedigen. Sie brauchen eine Familie, die sicherer Hafen ist, und eine kinderfreundliche Gesellschaft. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Ein afrikanisches Sprichwort sagt nicht ohne Grund: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen.“ Aktuell hören wir vermehrt von besorgniserregenden Entwicklungen, immer größer werdenden Herausforderungen, die der gesellschaftliche Wandel mit sich bringt. Die Aufgabe, unsere Kinder zu mündigen, selbstständigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen zu erziehen, wird herausfordernder. Deshalb ist es gut, dass wir uns auf den Weg machen und die grundlegenden Strukturen im Land neu ausrichten. Mit dem neuen Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern legt die Landesregierung einen Entwurf vor, der sich vor allen Dingen dem Bedürfnis „Gesundes und sicheres Aufwachsen“ widmet. Das Gesetz schreibt das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz durch die staatliche Gemeinschaft fest. Es wird die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe belastbarer machen, es regelt, wie das Land seinen Teil der Aufgabe definiert, es konkretisiert Verantwortlichkeiten nach dem SGB VIII, zentrale Standards im Kinderschutz erhalten Gesetzescharakter. Es fördert die regionale Zusammenarbeit und stärkt somit auch die Handlungssicherheit der Einzelnen im Bereich Kinderschutz. Essenzieller Bestandteil des Gesetzes ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Zuständigkeit des Landes. Nur mit diesem Schritt bekommen wir einen Überblick über die Strukturen und Bedarfe im Land. Das ist eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Zentralen Stelle Kinderschutz im neu aufgestellten Landesjugendamt als zentrale Service- und Vermittlungsstelle erfährt der gesamte Bereich insbesondere Koordinierung und Unterstützung bei der Aufbereitung von Fachinformationen, bei der Entwicklung und Anwendung und Überprüfung von Handlungsleitlinien im Kinderschutz, und die Verantwortlichkeit für die überregionale Vernetzung wird klar definiert. Meine Damen und Herren, es ist wichtig und richtig, dass wir diesen Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Deshalb ist heute ein guter Tag für unser Land. Ich freue mich auf die Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen und bitte um die Zustimmung für die Überweisung in dieselben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist überfällig, auf die steigende Gewalt gegen Kinder zu reagieren. Seit Jahren geht die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Mecklenburg-Vorpommern nach oben. Hier sind verschiedene Zahlen heute schon genannt worden, und es ist wirklich so, knapp 1.700 Fälle im Jahr 2023 bedeuten einen neuen Höchststand. Das, denke ich, ist inakzeptabel. Kinder haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Kinder können sich nicht selbst schützen, sie sind darauf angewiesen, dass Erwachsene hinsehen, handeln, Verantwortung übernehmen und dass es angemessene Schutzkonzepte gibt. Der Kern dieses Gesetzentwurfs: Kinder besser schützen und Strukturen schaffen, die diesen Schutz zuverlässig ermöglichen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Recht auf Schutz für Kinder speziell gesetzlich verankert wird. Darüber dürfen und müssen Kinder auch altersgerecht lernen, was sie nicht zulassen möchten, um frei und selbstbestimmt aufwachsen zu können. Kinder müssen Akzeptanz auch im Alltag erfahren. Dazu gehört auch als Beispiel, sich auch mal über schmatzende Übergriffe von Familienmitgliedern aufzulehnen. Kinderschutz ist kein politisches Randthema. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Es ist ein Kernanliegen unseres Rechtsstaates. Wir Freie Demokraten sehen es als unsere Pflicht, jede gesetzgeberische Initiative in diesem Bereich sehr genau zu prüfen, mit dem Ziel, Kinder effektiv, aber auch rechtsstaatlich sauber zu schützen. Wir begrüßen, dass Kinderschutz im vorliegenden Entwurf als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert wird. Alle von uns tragen Verantwortung, dass Kinder sich frei und sicher entwickeln können. Zudem halten wir es da für sinnvoll und wichtig, dass Kinderschutz auch im Ehrenamt gestärkt wird. Aber ehrenamtliche Sportvereine bei der Kirche oder Jugendfeuerwehren dürfen dabei nicht alleingelassen werden. Hier muss die Zentrale Stelle Kinderschutz bedarfsgerecht, unbürokratisch und hochwertig unterstützen und weiter auch an niedrigschwelligen, innovativen Fortbildungsangeboten arbeiten. Warum Schabernack e. V. als zentrales Fortbildungsinstitut beauftragt wurde und nicht eine Vielfalt an Institutionen, an Instituten, ist für uns offen. Weiter, darüber hinaus fordern wir eine bessere Vernetzung und Ausstattung von Jugendämtern, Polizei und Kindergärten. Wir stimmen der Überweisung zu, und ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Philipp da Cunha, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5090 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Kelheim, Bayern. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 8/5091. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5091 – Das Wort zur Einbringung in Vertretung des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel. (allgemeine Unruhe – Zurufe aus dem Plenum: Herr Pegel! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Herr Landwirtschaftsminister! – Minister Christian Pegel: Ich finde nicht meine Rede.)
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Nachsicht. Ich habe zwar zwei Ohren, aber offenbar haben beide das Gleiche wahrgenommen und offensichtlich nicht sofort. Ziel dieses Gesetzes ist es, zu entbürokratisieren, Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten und Klarheit hinsichtlich einiger Tatbestände zu schaffen. Nach den jetzigen Regelungen darf Dauergrünland grundsätzlich nicht in Ackerland umgewandelt werde. Das war ja auch mal die Zielsetzung der Gesetzesschaffung. Dieses entsteht als Dauergrünland, wenn eine Fläche mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen ist und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebs waren sowie fünf Jahre nicht gepflügt worden ist. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als die entsprechenden Bundesregelungen. (Glocke der Präsidentin) Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, unter gewissen Bedingungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diesbezüglich wird nun auch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend angepasst. Die Anpassung wird sich auf circa – um auch noch mal die Größenordnung anzugeben – 4.000 Hektar auswirken, auf denen seit 2021 aus Ackerland Grünland entstanden ist. Wir achten darauf, dass die Neuregelung nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll ist, weil die Betriebe das Grünland nicht mehr vor Ablauf von fünf Jahren umbrechen müssen, um den Ackerstatus zu erhalten. Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Neben dem während der Bewirtschaftung entstandenen Grünland soll mit diesem Gesetzentwurf auch der Status von Flächen, auf denen heute Freiflächenphotovoltaikanlagen stehen, geregelt werden. Nach dem Rückbau von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung ist ebenfalls in diesem Änderungsgesetz aufgenommen worden. Hinsichtlich der Definition des Begriffes „Pflügen“ gibt es unterschiedliche Auffassungen. In dem Änderungsgesetz wird der Begriff entsprechend dem Bundesrecht definiert, um Klarheit, und zwar bundeseinheitliche Klarheit zu schaffen. Eine Aufhebung des Gesetzes in Gänze ist aufgrund des hohen ökologischen Wertes von Dauergrünland naturschutzfachlich nicht vertretbar, denn eine Aufhebung hätte zur Folge, dass auch Dauergrünland, das zwischen 2015 und 2020 entstanden ist, nach Genehmigung ersatzlos umgebrochen werden könnte. Hier reden wir von einer Fläche von rund 9.500 Hektar, die in der Zwischenzeit einen hohen ökologischen Wert entwickelt haben. Insofern ist nicht die Aufhebung, sondern eine Änderung des Gesetzes die richtige Vorgehensweise, ein Änderungsgesetz des Gesetzes ein guter Kompromiss zwischen landwirtschaftlichen Interessen und denen des Naturschutzes. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Beratung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Werte Kollegen! 2008 kam die Dauergrünlanderhaltungsverordnung, quasi der Beginn der ganzen Grünlandmisere. Warum Grünlandmisere? Denn das Ganze, worüber wir heute sprechen, hat ja seinen Ursprung darin, dass es eine Zielsetzung gab, dass man den Umbruch von Grünland zu Ackerland verhindern wollte. Wir hatten vor circa 20 Jahren ungefähr 30 Prozent Grünland in Deutschland, also Flächen, die einen Grünlandstatus hatten. Der Rest hatte eben einen Ackerstatus, und man wollte also verhindern, dass hier weiterhin Grünland umgebrochen wird zum Acker. Warum macht man das? Man macht das, weil man natürlich auf einem Acker oder auf einer Fläche, die man als Acker nutzt, ganz andere Früchte anbaut als auf Grünland. Das ist ja quasi schon von sich aus herleitbar. Das heißt, ökonomische Gründe haben dafür gesprochen, dass man eine Fläche umbricht und dann eben anstatt Grünland zum Beispiel ein Getreide, Raps oder Mais anbaut. Und das sollte verhindert werden, weil man eben den ökologischen Wert der Grünlandflächen erhalten wollte, was unstrittig ist. Natürlich hat eine Grünlandfläche auch ihre Daseinsberechtigung und weist sicherlich eine höhere Artenvielfalt auf als ein Acker, das ist logisch. Und dieses Dauergrünlanderhaltungsgesetz, was dann 2013 kam, führte allerdings dann dazu, – das hat Herr Minister Pegel eben ein wenig angeschnitten –, dass wir es hier mit einer etwas bizarren Situation zu tun hatten. Denn plötzlich war es so, dass wenn eine Fläche, die zum Beispiel aus Gründen der Rationalität heraus nicht ackerbaulich genutzt worden ist, allerdings einen Ackerstatus hatte, dann über fünf Jahre nicht umgebrochen wurde, das heißt, die Grasnarbe wurde nicht umgedreht oder zerstört, wurde diese Fläche plötzlich zu Dauergrünland. Das heißt, der Landwirt, der eigentlich gesagt hat, Mensch, diese Ecke da hinten am Gewässerrand, die ist für mich total unpraktisch zu pflügen, deswegen lasse ich sie einfach mal grün werden, der war jetzt gezwungen, diese Fläche umzubrechen, damit er quasi seinen Ackerstatus nicht verliert. Das heißt, um hier einen Werterhalt zu bewahren, musste also eine ökologisch unsinnige Tat vollbracht werden. Und das soll jetzt, oder ist mittlerweile auf Bundesebene korrigiert worden, das soll jetzt hier eben auch auf Landesebene umgesetzt werden, was absolut richtig ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn letztlich haben wir es ja hier – das gehört auch zur Wahrheit dazu –, wir haben es hier auch mit einer gewissen kalten Enteignung zu tun, denn hier wird in Eigentumsrecht eingegriffen. Wir haben also jemanden, der besitzt eine Fläche, und der Gesetzgeber sagt jetzt, wenn du hier fünf Jahre lang diese Fläche nicht anfasst, wird sie automatisch zu Dauergrünland und verliert somit ihren Wert. Denn wer sich ein bisschen auskennt mit Flächenpreisen, der weiß, eine Grünlandfläche ist ungefähr ein Drittel so viel wert wie eine Ackerfläche. Das wird nun korrigiert, das ist sehr erfreulich. Ich hätte mich hier gefreut, wir können ja auch in den Beratungen noch dazu sprechen, dass wir hier jetzt nur den halben Weg zurückgehen. Das heißt, es werden eben nur jene Flächen noch mal angefasst, die ab 2021 zu Grünland geworden sind. Herr Minister Pegel hat eben die Zahl von knapp 10.000 Hektar genannt, die davon nicht betroffen sind, die aber eben auch zu Dauergrünland geworden sind, weil eben hier kein Umbruch erfolgt ist. Mal schauen, was da noch möglich ist. Dass jetzt die Solarbranche ihren Willen bekommt und das Ackerland, welches über einen gewissen Zeitraum mit Freiflächenphotovoltaik bebaut ist, dann eben auch den Ackerstatus behält, das ist für mich natürlich naheliegend, denn sonst wäre ja die Flächenverfügbarkeit sicherlich nicht ganz so optimal zu erreichen. Wenn Landwirte befürchten müssen, dass sie nach 20 Jahren anstatt eines Ackers eine Wiese zurückbekommen, dann ist sicherlich die Bereitschaft, diese Flächen zur Verfügung zu stellen, eher gering. Das heißt also auch hier absolut folgerichtig, der Lobbyverband für die Photovoltaik freut sich, die Landwirte freuen sich auch. Wir können das soweit mittragen. Ich denke, dem Gesetz ist nicht allzu viel mehr hinzuzufügen. Es ist der richtige Weg, es ist nur konsequent, es ist auch nur recht letztlich. Und alles Weitere sehen wir im Ausschuss, aber ich denke, das kann man so annehmen. Wir tragen es mit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele von Ihnen werden denken: Was hat das mit dem Grünlanderhaltungsgesetz eigentlich auf sich? Wofür braucht ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern eigentlich ein Gesetz, in dem neben den europäischen Vorgaben und den Bundesvorgaben noch Landesvorschriften normiert werden sollen? Um diese Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Sie nicht alleine, denn nach dem EU- und Bundesrecht darf nicht umweltsensibles Dauergrünland wieder in Ackerland umgewandelt werden, solange der Anteil des Dauergrünlandes nicht um mehr als fünf Prozent im Hinblick auf das Bundesland abnimmt. Klare Vorgaben gab und gibt es also nach wie vor. Und genau deshalb spricht sich der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern unseres Landes für einen völligen Verzicht auf ein eigenes Landesgesetz aus. Nur noch zwei Bundesländer in dieser Bundesrepublik mit grüner Regierungsbeteiligung, nämlich in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, haben eigenständige Gesetze. Und wie wir soeben gehört haben, sonst hätte es geheißen, verkündet der Minister, lässt der Minister an der Stelle jetzt verkünden, dass er dem Drängen der Landwirte und Landwirtinnen nachgegeben hat und umstrittene Landesregeln abgeschafft beziehungsweise andere Regelungen konkretisiert werden. Er hätte das ganze Gesetz abschaffen sollen, das braucht es nämlich nicht. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, sehr gut! Guter Vorschlag! Machen wir so!) Will ein Landwirt nun Dauergrünland umwandeln, muss er beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Umwelt das anzeigen. Ist das Grünland bereits vor 2015 entstanden, muss eine Ersatzfläche neu angelegt werden, auch eine Frage der Fristigkeit, da in Wirklichkeit mal rückwärts schauen. Es geht hier bei uns in unserem Bundesland um ungefähr 9.500 Hektar, (Beifall Marc Reinhardt, CDU) es wurde schon angesprochen. Bei einer Verkehrswertdifferenz von 15.000 Euro pro Hektar reden wir hier um einen Wertverlust, Ackerland/Grünland, von 15 Millionen für die betroffenen Grundstückseigentümer für dieses Bundesland. Die Verwaltung ist aufgrund des geltenden europäischen Rechts verpflichtet, diese Flächen nach fünf Jahren als Dauergrünland zu führen, bis die Anzeige eingegangen ist. Das war in der Vergangenheit immer sehr schwierig, überhaupt das abzugrenzen. Ich erinnere daran, dass zum Beispiel die Agrarförderung nur noch drei Jahre gespeichert wird. Darüber hinaus muss der Landwirt selber papiermäßig nachweisen, was damals gewesen ist. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von naturschutzrechtlichen Regelungen für einen Umbruch zu berücksichtigen, die völlig unabhängig vom Dauergrünlandgesetz gelten. Ich will bloß mal einige hier in dem Zusammenhang erwähnen: – Es gibt finanziell geförderte Agrarumweltmaßnahmen, sogenannte Klimaschutzmaßnahmen, zur Umwandlung von Acker in Dauergrünland. Das heißt, es ist nicht reversibel. – Es gibt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Baumaßnahmen, an dieser Stelle nicht reversibel. – Es gibt Lenkungsflächen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen, an der Stelle nicht reversibel. – Grünland auf Moor- und kohlenstoffreichen Standorten, sogenannte GLÖZ-2-Standorte, lassen sich nicht umwandeln in Ackerland. – Umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000- Gebieten, das bereits 2015 Grünland war, nicht reversibel. – Gesetzlich geschützte Grünlandbiotope nach Bundesnaturschutz- und Naturschutzgesetz des Landes sind nicht reversibel. – Des Weiteren Bestandteile von laufenden Förderprojekten, die dort gebunden sind, auch das ist längerfristig teilweise nicht mehr reversibel. Das heißt, wir haben hier eine ganze Reihe von Grünländern, die unter das Dauergrünlanderhaltungsgesetz gar nicht mehr fallen und weiterhin aus ökologisch oder naturschutzrechtlichen Maßnahmen einem Umbruchverbot unterliegen. Das heißt, das ist ein bisschen schon eine Kapsel, die man einnehmen kann, um Schmerzen zu lindern, die das Problem aber nicht grundhaft löst, weil es für fast keine Dinge mehr in Anspruch zu nehmen ist. Und wenn man das nicht weiterhin aufmacht, zumindest für die 9.500 Hektar, ist das fast so, dass man dort kaum noch Raum greift. Und was man vielleicht aufnehmen sollte an der Stelle, wir haben viel über Bürokratie gesprochen und die Digitalisierung. Wer also mal einen Agrarantrag ausgefüllt hat, wo also die Flurgrenzen abgesteckt werden und in der Wirklichkeit die Grenze schmaler ist als die Grenze auf dem Bildschirm, da haben wir also ständig Probleme der Abgrenzung, auch in der Wirklichkeit zwischen Grünland und Ackerland. Da geht es manchmal um wenige Quadratmeter. Das hätte man, wenn man überhaupt was regeln wollte, hätte man das an dieser Stelle regeln sollen, aber das können wir vielleicht im weiteren Verlauf der Diskussion im Fachausschuss noch beraten. Insofern tragen wir die Überweisung in den Fachausschuss mit. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute also die Erste Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlandgesetzes. Der Entwurf ist für die Verwaltung sehr kurz geraten, hat es aber aus unserer Sicht in sich. Zum Schutz von Dauergrünland gibt es neben dem Landesgesetz, das wir ändern wollen, eine Vielzahl von Regelungen im Bundesrecht. In den meisten Sachverhalten geht das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in M-V strenger vor, wie es EU- oder Bundesvorgaben bestimmen. Wir wollen daher die Erleichterungen für unsere Betriebe schaffen. Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Verbot, Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln, dabei wird es auch bleiben. Kurz gesagt: Es entsteht Dauergrünland nach Ablauf von fünf Jahren, wenn innerhalb dieser Zeit die Ackerfläche nicht bewirtschaftet wird. Also wurde spätestens am Ende dieser Frist das Grünland umgebrochen, damit das Feldstück seinen Status als Ackerland nicht verliert. In bestimmten Fällen ist das ökonomisch und ökologisch sinnlos. Sinn macht es für die Bewirtschafter nur, um damit sein Ackerland zu erhalten und damit keinem entschädigungsgleichen Tatbestand zu unterliegen. Denn nichts anderes passiert, wenn sich Ackerland automatisch in Dauergrünland umwandelt: Es ist weniger wert. Die nun im Landesgesetz vorgesehene Möglichkeit, Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, jederzeit wieder umwandeln zu können, ist daher eine deutliche Erleichterung für die Bewirtschafter. Bestimmte Nutzungen von Ackerland werden nicht mehr automatisch zur Folge haben, dass Dauergrünland entsteht. Außerdem hat sich die Welt um uns herum weiterbewegt. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind auch Photovoltaikfreiflächenanlagen auf Ackerland entstanden. Bislang ist es leider nicht klar geregelt, ob Ackerflächen, auf denen sich Solarmodule befinden, nach fünf Jahren zu Dauergrünland werden und damit aufgrund des Dauergrünlandschutzes nach Rückbau der Anlagen nicht mehr als Acker genutzt werden dürfen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, im Landesrecht eine Regelung aufzunehmen, die klarstellt, dass nach dem Rückbau von Solarfreiflächenanlagen auf Ackerland das als solches genutzt werden kann. Meine Fraktion wird der Überweisung dieses Entwurfes selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung den Schutz des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern aufweichen, und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem wir dringend mehr und nicht weniger Klima- und Naturschutz brauchen. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist bisher bewusst restriktiver ausgestaltet worden als die Bundesregelungen. Warum? Weil wir in Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung tragen für unsere einzigartigen Landschaften, für Moore, Wiesen und Weiden, für den Schutz von Artenvielfalt und Bodenfruchtbarkeit. Dauergrünland ist nicht einfach irgendeine Fläche, es ist eine Kohlenstoffsenke, Wasserfilter und Lebensraum, ein Bollwerk gegen Artensterben und Klimakrise. Doch mit dieser Gesetzgebung stellen Sie die Weichen für den Rückbau genau dieser Standards. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden ist, soll künftig ohne Genehmigung umgebrochen werden dürfen. Ein bloßer Hinweis an die Behörde genügt. Das ist für uns kein Bürokratieabbau, das ist ein gezielter Abbau von Umweltstandards. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es betrifft allein rund 4.000 Hektar Fläche, (Thore Stein, AfD: Das ist doch Privateigentum, Herr Dr. Terpe.) viele davon wurden absehbar wieder unter den Pflug genommen, mit den bekannten Folgen, die ich schon genannt hatte, Verlust von Biodiversität und mehr Nährstoffaustrag in unsere Gewässer, steigende Treibhausgasemissionen. Und wie lautet die Begründung? Man wollte die Landwirtinnen und Landwirte nicht schlechterstellen als im Bund. Doch es geht auch hier nicht um Fairness, sondern um einen Rückschritt bei Natur- und Klimaschutzauflagen. Wir sehen diese Entwicklung nicht nur in Schwerin, sondern auch in Berlin und Brüssel. Alles, was einen praktischen Effekt für Arten, Boden und Klimaschutz hat, wird Stück für Stück zurückgedreht. Dabei wissen wir doch aus den Jahren 1997 bis 2013, was passiert, wenn Behörden wegschauen. Damals sind in Mecklenburg-Vorpommern 18.000 Hektar Dauergrünland illegal umgebrochen worden, und gerade einmal 5.000 Hektar konnten seither zurückgewonnen werden. Das ist eine bittere Bilanz. Und nun wollen Sie den Schutz noch weiter abschwächen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland erst im vergangenen Jahr wegen genau solcher Versäumnisse verurteilt. Zu wenig wurde für den Erhalt artenreicher Wiesen getan, vor allem der wertvollen Glatthaferwiesen. Dieses Urteil sollte doch ein Weckruf auch für Mecklenburg-Vorpommern sein. Wer jetzt den Schutz von Dauergrünland lockert, riskiert nicht nur den Verlust von Lebensräumen, sondern auch neue Verfahren und Sanktionen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Statt also Dauergrünland zum Umbruch freizugeben, sollten Anreize geschaffen werden, mehr davon anzulegen, zum Beispiel mit Agrarumweltprogramm 530 hier im Land. Damit wollte die Landesregierung eigentlich eine attraktive Prämie für die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland anbieten. Dieses Programm wird zwar noch beworben, aber faktisch und praktisch nicht mehr angeboten. Wir haben Landwirte gefragt und die haben dazu keinen Zugang mehr. Mit einer solchen Förderpolitik schwächen Sie den Klimaschutz, Herr Minister, statt ihn zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern kann und muss mehr tun, als nur die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten. Wenn wir die Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten wollen, braucht es den Erhalt von Dauergrünland als natürliche Kohlenstoffsenke und nicht dessen Umbruch. Es braucht Anreize für den Grünlanderhalt und nicht die Botschaft, macht euch keine Sorgen, ihr könnt umpflügen, wie ihr wollt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzunehmen und stattdessen ein echtes Grünlandschutzprogramm vorzulegen, eines, das Landwirtinnen und Landwirten Unterstützung bietet und unserer Verantwortung für Natur, Klima und kommende Generationen gerecht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede bürokratische Regel hat sicher einen guten Grund, warum sie existiert, weil irgendwo ist bestimmt irgendwo mal irgendwas schiefgegangen. Und deswegen machen wir mal eine neue Regel, damit es in Zukunft nicht mehr schiefgeht. Irgendwie so stelle ich mir die Herangehensweise zu diesem Dauergrünlandgesetz vor, weil irgend- wie nicht genug Grünland da war und weil Grünland natürlich unbestritten einen ökologischen Wert hat – das möchten wir an dieser Stelle gar nicht in Abrede stellen –, weil es vielleicht diesen Wert hat und vielleicht nicht irgendwelchen Zielvorstellungen entsprochen hat, macht man Gesetze, um das irgendwie auf den Weg zu bringen. Was am Ende rausgekommen ist, ist doch nichts weiter als der klassische Fall von gut gemeint und schlecht gemacht. Wir haben bürokratische Regeln hier aufgebaut, die dann im Wesentlichen den Landwirten die Hoheit über ihr Land wegnehmen, beziehungsweise an der Stelle vorschreiben, was sie damit zu machen haben oder was auch nicht. Das ist, glaube ich, ein großes Problem und ein Problem auch mangelnden Vertrauens in die Landwirte, in die Landnutzer in unserem Land. (Beifall René Domke, FDP) Und dass es im Zweifel auch dann nur durch so eine bürokratische Regelung zu unsinniger Flächennutzung kommen kann, ob ich jetzt umbreche oder nicht, ob ich das jetzt als Grünland vielleicht auch ein oder zwei Saisons stehen lasse und dann aus irgendwelchen guten ökologischen Gründen vielleicht auch noch ein sechstes oder siebtes Jahr und dann aber darauf verzichte, das weiterhin als Ackerland nutzen zu können, das war in der Vergangenheit schon nicht sinnvoll, da gab es auch schon die Beschwerden. Und jetzt mit dem ganzen Thema erneuerbare Energien und PV-Ausbau ist es doch genau das Gleiche wieder. Wir haben auf der einen Seite das Interesse, natürlich wollen wir PV-Anlagen irgendwie rausbringen auf die Flächen, damit wir mehr erneuerbare Energie bekommen – und da sind die Landwirte auch bereit, das für eine Zeit zu machen –, und dann aber zu sagen, na, wenn du das machst, dann verlierst du aber den Status mit deinem Ackerland, weil sonst musst du das nach fünf Jahren umbrechen. Ist doch total unsinnig. Das heißt, hier brauchen wir unbedingt mehr Flexibilität auch in der ganzen Geschichte mit drin. Und das führt am Ende zu der ganz einfachen Lösung: Wir brauchen nicht mehr Regeln und mehr Mikromanagement von politischer Ebene in das, was tatsächlich vor Ort auf dem Feld passiert, sondern wir brauchen mehr Freiheit für die Landnutzer, weil die wissen, was sie da tun. Die haben eine klare Vorstellung. Das sind Leute, die uns ernähren, Leute, die aktiven Umweltschutz betreiben, und dadurch mehr Freiheit für die Landnutzer und weniger staatliche Regulierung, und dann kommen wir zu einem guten Ergebnis. (Beifall René Domke, FDP) Und das können wir dann in den Ausschüssen beraten. Der Ausschussüberweisung stimmen wir gerne zu.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion Die Linke Herr Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte noch einmal den Beitrag von Dr. Terpe, mich zu äußern, weil ich glaube, da wurde etwas falsch erfasst. Es geht hier in diesem Fall um Grünlandflächen, die automatisch zu Grünland werden, die vorher noch niemals Grünland waren. Es geht nicht darum, Grünland maß- und ziellos umzubrechen. Das wird auch weiterhin nicht erlaubt sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5091 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts, Drucksache 8/5092. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/5092 – Das Wort zur Einbringung hat in Vertretung für den Landwirtschaftsminister erneut der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen jetzt erneut in Vertretung des Landwirtschafts- und Umweltministers das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorstellen, die größte Reform unseres Landeswasserrechts seit 1992. Wir schreiben mit diesem Vorschlag nicht nur das alte Gesetz fort, wir ersetzen das bisherige Gesetz grundlegend durch ein neues und neue Regelungen. Warum? Weil sich unsere Realitäten verändert haben. Wir haben steigende Temperaturen. Wir verzeichnen deutlich mehr Dürren. Wir erleben regelmäßig mehr Starkregen und einen steigenden Meeresspiegel. Wasser ist mal zu knapp und mal zu viel, und beides, haben wir gelernt, kann zerstörerisch wirken. Unser alter Rechtsrahmen ist für diese neuen Herausforderungen nicht hinreichend gemacht. Diese Novelle, die wir Ihnen hiermit vorlegen, macht unser Wasserrecht für den Klimawandel, für eine moderne Wasserwirtschaft und für eine nachhaltige Zukunft unseres Landes fit. Das aktuelle Landeswassergesetz ist von 1992 und war ein Kind seiner Zeit, die Zeit ist aber eine deutlich andere geworden. Damals lag der Fokus auf technischen Standards und der Bewältigung des Übergangs zum bundesdeutschen Recht, aber eben nicht auf Vorsorge, Klimaanpassung und nachhaltiger Nutzung. Heute brauchen wir klare Zuständigkeiten, eine faire Finanzierung, verbindliche Regeln für den Umgang mit Wasser, und das alles in einer Sprache, die auch verstanden wird. Deshalb haben wir nicht das alte Gesetz überarbeitet, sondern es komplett neu gefasst, mit dem Ziel, das Wasserrecht verständlicher, wirksamer und zukunftssicher zu machen. Dabei haben die Kolleginnen und Kollegen des Umweltministeriums fünf Kernanliegen geleitet. Erstes Kernanliegen war die Überschrift „Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource“. Dafür muss der Grundwasserschutz gestärkt werden, denn sonst wären die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung über kurz oder lang sehr, sehr teuer. Hier gilt wie so oft, Vorsorge ist immer besser als die Nachsorge. Vom gesamten Grundwasserdargebot, derzeit rund 7,71 Millionen Kubikmeter pro Tag, sind 27 Prozent für den Menschen nutzbar. Dieses Wasser ist ein wahrer Schatz und sorgt dafür, dass wir keine Not leiden und sogar noch Reserven haben. Damit dies so bleibt, sollen folgende Maßnahmen zum Grundwasserschutz umgesetzt werden: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen soll künftig gelten, kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, keine Pflanzenschutzmittel. Davon betroffen sind nach Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen höchstens 7.500 Hektar Ackerland in Mecklenburg-Vorpommern. Es soll außerdem zu diesem Schutze umgesetzt werden Unterstützung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer, denn naturnahe Gewässer sind widerstandsfähiger gegenüber Klimawandelfolgen. In Gewässerentwicklungskorridoren sollen sie sich eigendynamisch entwickeln können. Das zweite Kernanliegen, das sich im Gesetz wiederfindet, der faire und sparsame Umgang mit Wasser. Dafür wird als wichtigste Maßnahme das bisherige Wasserentnahmegeld verursachergerecht und mit Augenmaß weiterentwickelt. Dies ist zwingend erforderlich, um den Schutz unseres Grundwassers, unserer Flüsse und unserer Seen sicherzustellen. Dadurch kommt es zu folgenden Änderungen: Die pauschale Entgeltbefreiung für landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Dabei gilt jedoch, wer Ressourcen schont, etwa mit Tropfbewässerung arbeitet, zahlt weniger. Außerdem gilt, die Frostschutzberegnung bleibt entgeltfrei. Die Verdopplung des Entgelts für Grundwasserentnahmen von derzeit 10 Cent auf künftig 20 Cent pro 1.000 Liter ist Teil eines gerechten Ausgleichs zwischen Nutzung und Verantwortung. Für Oberflächenwasserentnahmen steigt der Entgeltsatz von 2 auf 5 Cent pro 1.000 Liter. Die Einnahmen kommen dabei ausschließlich wasserwirtschaftlichen Zwecken zugute. Die neue Belastung wird darüber hinaus auf breite Schultern verteilt. Jeder und jede leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz. Dabei haben wir auf eine soziale Verträglichkeit geachtet. Um dies mit einem greifbaren Beispiel darzustellen, eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bislang zu zahlen. Drittes Kernanliegen: Da geht es darum, Küsten- und Hochwasserschutz zu realisieren. Aus der Übergangsregelung soll eine Kernverantwortung werden. Küsten- und Hochwasserschutz haben in Mecklenburg-Vorpommern schon immer eine hohe Priorität genossen und genießen diese. Seit 1990 hat das Land 500 Millionen Euro in den Neubau und den Ausbau von Küstenschutzanlagen investiert. Durch den fortschreitenden Klimawandel und vermehrte Extremwetterereignisse gewinnen Küsten- und Hochwasserschutz immer mehr an Bedeutung, müssen aber dauerhaft auch für alle Beteiligten leistbar sein und bleiben. Das Gesetz bekennt sich deshalb klar zur Verantwortung des Landes für den Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete für Hochwasser. Anders, als früher vorgesehen, werden keine beitragsfinanzierten Deich- und Küstenschutzverbände mehr gegründet. Stattdessen wird eine klare landesseitige Zuständigkeit für existenzielle Schutzaufgaben mit diesem Gesetzentwurf etabliert. Das vierte Kernanliegen zielt darauf, Klimaanpassung statt Flickwerk umzusetzen. Deshalb ist das neue Gesetz das erste Gesetz hier im Bundesland, das Klimafolgen systematisch in seinen Inhalt integriert. Das Gesetz ermöglicht die Festsetzung von Küstenrückgangsgebieten und die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, da, wo die Natur sich ihren Raum zurückholt. Das ist ein Novum, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir überprüfen im Gegenzug die Verkleinerung großer, möglicherweise sogar überdimensionierter Küstenschutzgebiete aus DDR-Zeiten. Hier könnten Entlastungen für die Beteiligten erfolgen. Der Küstenschutz folgt künftig auch klimadynamischen Kriterien. Gleichzeitig werden zur Vermeidung von Flächenversiegelungen Anreize mit dem neuen Gesetz gesetzt. Zum Beispiel werden versiegelte oder bebaute Grundstücke einen höheren Anteil der Gewässerunterhaltungskosten tragen als Flächen mit hohem Wasserrückhaltevermögen, zum Beispiel Wälder oder Grünflächen. Außerdem sollen Kommunen verstärkt konzeptionelle Starkregenvorsorge betreiben. Das fünfte und letzte Kernanliegen, das Wasserrecht, soll noch verständlicher und praxistauglicher werden sowie gemeinsam fortentwickelt werden. Die Gesetzesnovelle wurde nach der Verbändeanhörung mit Blick auf Umsetzbarkeit noch einmal überarbeitet. Über 400 Einzelpunkte aus den Stellungnahmen von 19 Verbänden wurden ausgewertet und abgewogen. Die nicht unumstrittene Neuzuordnung von Gewässern in erster und zweiter Ordnung wurde zurückgestellt. Sie wird dann Gegenstand einer Verordnung sein, und zwar nur, soweit diese Gewässerneuzuordnung notwendig ist, und es wird dies im Dialog passieren. Zusätzlich wurden Digitalisierungshindernisse, die sich bislang im Gesetz finden, beseitigt, um Digitalisierungsprozesse zu erleichtern. Da Gewässer und Klimafolgen nicht an Kreisgrenzen haltmachen, wurde ein zentraler Datenaufbau beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, dem LUNG, in Auftrag gegeben. Und zu guter Letzt: Der Gesetzestext ist klarer und verständlicher formuliert, kein Paragraphenchaos, sondern für jedermann begreiflich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Novelle kann mit Ihnen gemeinsam zu einem Meilenstein gestartet werden. Sie ersetzt ein deutlich durch die Zeit überholtes Gesetz durch ein modernes Regelwerk, gemacht für die Gegenwart und für das, was auf uns zukommt. Ich wünsche allen erfolgreiche Beratungen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Das wahrscheinlich umfangreichste Gesetz, die umfangreichste Gesetzesnovelle, die wir in dieser Legislatur zumindest im Agrarbereich vor uns haben, sie ist lange angekündigt gewesen. Mit „lange“ meine ich lange Jahre, viele Jahre. Jetzt ist sie endlich da. Sie ist sicherlich in vielen Punkten, in vielen Bereichen auch dringend notwendig. Herr Minister Pegel hat ja hier stellvertretend für Herrn Backhaus ausgeführt, wie umfassend dieses Gesetz doch in unglaublich viele Bereiche unseres Bundeslandes eingreift. Wir sind ein sehr wasserreiches Bundesland. Somit sind wir durch ein Landeswassergesetz auch stark betroffen. Das ist, glaube ich, jedem klar. Es ist aber, glaube ich, nicht der richtige Zeitpunkt, jetzt hier heute bei der Einbringung über die einzelnen Regelungen, die einzelnen Neuregelungen in diesem Gesetz zu sprechen. Dafür haben wir die sicherlich sehr umfangreichen Verhandlungen und Behandlungen dieses Gesetzes im entsprechenden Fachausschuss, im Agrarausschuss mit einer entsprechend umfangreichen Anhörung der Verbände. Auf eine Sache möchte ich allerdings dann doch eingehen, weil das ein Punkt ist, den wir als AfD-Fraktion auch schon seit Langem kritisieren, und wir immer wieder gesagt haben, dass der bitte so nicht kommen möge. Jetzt ist er gekommen, Herr Minister Pegel hat es eben auch angesprochen, und das ist eben die Aufkündigung der bisherigen Entgeltbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft. Und die kommt ja nicht von ungefähr, sondern sie kommt ja aus dem Gedanken heraus, dass man die Ertragssicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugung in Mecklenburg-Vorpommern möglichst aufrechterhält. Dazu gehört eben auch – das weiß, glaube ich, jeder, der sich mit Landwirtschaft beschäftigt – eine ausreichende Be- und eine ausreichende Entwässerung. Über die Entwässerung haben wir hier auch schon gesprochen im Landtag, ein Riesenproblem im Land. Und jetzt wird die Bewässerung auch noch viel neues Geld kosten. Und gerade auf den leichten Standorten, von denen wir sehr viele haben in Mecklenburg-Vorpommern, also der gesamte Südwesten des Landes, kommen wir eigentlich heute gar nicht mehr um eine Bewässerung herum. Das ist auch dieses Frühjahr wieder klargeworden. Also wer sich einmal ein bisschen anguckt die aktuellen Ernteergebnisse der Wintergerste, der sieht, auf den guten Standorten war die Trockenheit kein Problem, auf den schwachen Standorten war sie ein Problem. Und wer dort eben bewässern konnte, konnte seine Erträge auch entsprechend absichern. Ich glaube, das ist im Interesse jedes Einzelnen, dass unsere Ernährungssicherheit im Land möglichst hochgehalten wird. Und daher verstehe ich nicht wirklich, wieso hier der Gesetzgeber jetzt auf die Idee kommt, den Landwirten, die sowieso schon von unglaublich vielen aktuellen Belastungen geplagt sind, hier auch noch eine neue Abgabe aufzuerlegen, völlig unnötig. Das lehnen wir konsequent ab, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) werden wir auch in der entsprechenden Anhörung noch mal entsprechend darstellen. Jetzt mag man sagen, na ja, es sind ja nur wenige Cent pro Kubikmeter. Wer sich aber einmal vergegenwärtigt, was da auf so einem Hektar an Bewässerung letztlich durch die Leitungen geht, der wird schnell feststellen, dass es vielleicht in der Gesamtberechnung, in der Gesamtschau der Kostenaufstellung eines Hektars dann doch auch wieder mitentscheidend sein kann, ob am Ende eine schwarze oder eine rote Zahl am Jahresende drunter steht. Und hier hätten wir uns, wie gesagt, gewünscht die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns als Agrarstandort, gerade auch in einer Zeit, wo alle über Sicherheit sprechen. Sicherheit wird nicht nur mit Panzern gewährleistet, Sicherheit wird eben auch mit Nahrungsmittelerzeugung gewährleistet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und hier hätten wir uns gefreut, dass man eben vielleicht nicht nur Geld an Rheinmetall verteilt, sondern vielleicht auch Geld an unsere Landwirte lässt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das werden wir entsprechend auch kritisieren. Seien Sie darauf gefasst! Ansonsten freue ich mich tatsächlich auch auf die Verhandlungen im entsprechenden Ausschuss. Es wird sicherlich sehr spannend, weil es sehr umfassend ist. Und dann belassen wir es erst mal hierbei, und der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1998 wurde das neue Landeswassergesetz angekündigt. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Seit über 25 Jahren warten wir jetzt auf den neuen Gesetzentwurf, der bearbeitet worden ist, um nun die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stärker zu belasten, um das Eigentum einzuschränken, unklare Zuständigkeiten zu manifestieren und die Bürokratie noch weiter auszubauen. Deswegen hat es wahrscheinlich auch so lange gedauert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So soll das Wasserentnahmegeld von derzeit 10 Cent je Kubikmeter auf 20 Cent pro Kubikmeter verdoppelt werden. Das hört sich im ersten Moment vielleicht gering an im Centbereich, aber es ist eine Verdopplung. Und für die, die also mehr davon brauchen, ist der Hebel natürlich sehr groß. Auch wenn Ausnahmen im Gesetzentwurf verankert sind, führt die Regelung doch zu erheblichen Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen. Bereits bei der letzten Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts wurde uns zugesagt, dass diese Maßnahme sobald der Erwerb der Flächen erfolgt ist, zurückgenommen worden wäre. Auch davon ist offensichtlich keine Rede mehr. Des Weiteren soll die Nutzung des Eigentums im Bereich der Gewässerrandstreifen durch Gewässerentwicklungsmaßnahmen noch stärker eingeschränkt werden als bisher. So sollen die wendende Bodenbearbeitung der Gewässerrandstreifen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln gänzlich untersagt werden. Mit diesen Maßnahmen geht die Landesregierung weit über das bestehende Bundesrecht hinaus, ohne klare Regelungen für die Eigentümer und Nutzer zu schaffen für eine Kompensation dieser Einschränkungen. Diese Dinge sind also im Gesetz nicht etabliert. Woher soll auch das Geld kommen letzten Endes, das für Renaturierung und Wiedervernässung oder andere Spielwiesen ausgegeben worden ist? Erhebliche Bedenken ergeben sich aus der Umwidmung der Gewässer und Anlagen erster Ordnung, die aktuell in der Bewirtschaftung des Landes liegen, in die zweite Ordnung, also die Bewirtschaftung durch die Kommunen. Die willkürliche Festsetzung zwischen den Gewässern erster und zweiter Ordnung wird nicht erläutert und kann einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten. Die Wasser- und Bodenverbände wissen aktuell nicht, welche wasserwirtschaftlichen Anlagen sie übergeben bekommen sollen und wie diese gesteuert werden. Eine Kostenkalkulation für den Betrieb dieser Anlagen ist also unmöglich. Wir haben eben gehört, dass das Ganze auch geregelt werden soll im Rahmen einer Verordnung, das heißt, ohne dass es hier im Landtag sozusagen genehmigt werden muss. Ähnlich verhält sich das Ganze im Hochwasserschutz. Da sollen landeseigene Schöpfwerke der Gewässer erster Ordnung in die Zuständigkeit und Finanzverantwortung der Gemeinden übertragen werden. Auch das hat fast was mit Konnexität zu tun. Aufgaben, die man auf andere verlagert, müsste man auch mitfinanzieren. Das sind ganz erhebliche Kostenrisiken, die sich hier für die Gemeinden und die Eigentümer gegebenenfalls ergeben. Bisher wurden die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen durch das Land getragen. Bei einer Übertragung an die Gemeinden müssen diese Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Letzten Endes muss es ja einer bezahlen, auch sozusagen in dem Gebiet, das davon bevorteilt ist. Auch damit werden Aufgaben verlagert, die nach erster Durchsicht nicht durch die Mittelübertragung kompensiert werden. Das hätte sich, glaube ich, auch relativ schnell gefunden. All das, meine Damen und Herren, ist schon relativ realitätsfern und abgehoben. Aber das i-Tüpfelchen auf dem Gesetzentwurf sind die Dokumentations- und Meldepflichten. Hochwasserschutz- und Sturmflutabwehrpläne, Grundwasserstandsmeldungen, Meldungen bei Erdaufschluss und so weiter binden Personal und kosten Geld. Hier wird zusätzliche Bürokratie aufgebaut und Ressourcen werden verschwendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb bedarf der vorliegende Gesetzentwurf einer dringenden und umfassenden Überarbeitung. Selbst 25 Jahre haben bis hier nicht gereicht, ihn zu verbessern. Einschränkung des Eigentums, Ausbau der Bürokratie und neue Belastungen für die Bürger unseres Landes müssen revidiert werden. Wir sind gespannt auf die Diskussion im Fachausschuss. Der Überweisung stimmen wir zu. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts in das Plenum ein, eine umfassende Novelle, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer wertvollsten Ressource, das Wasser, fit macht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Und wir haben gerade ein Beispiel gehört, warum das wohl nur unter einer rot-roten Landesregierung möglich war. Die Einwendungen von Herr Diener waren vor allem ablehnend. Dabei war es wohl auch vor allem die CDU, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder eine Reform blockiert hat. Er hatte ja gerne auch den Punkt der Aufgabenverlagerung hervorgebracht. Man muss bedenken, das Landeswasserrecht von 1992 hat auch eben was zum Hochwasserschutz drinstehen. Da sollte es eigentlich Deich- und Küstenschutzverbände geben, die sozusagen auf Gemeindeebene dann den Küstenschutz hätten regeln sollen. Da hat das Land über Jahrzehnte immer die Kosten übernommen, hat dafür auch richtig vom Landesrechnungshof immer was auf den Deckel bekommen. Jetzt hat man sich entschlossen, das endlich gesetzlich auch festzuschreiben, dieses, sage ich mal, Provisorium. Aber das hat Herr Diener natürlich geflissentlich weggelassen, dass hier dieses Land über viele Jahrzehnte eine wichtige Aufgabe übernommen hat und diese jetzt auch weiter gesetzlich festhalten will. Das lässt er natürlich weg. Aber ich will noch mal weiter auf das Gesetz selbst eingehen. Warum ist es so wichtig, dass wir dieses Gesetz angehen, und warum ist das eines der zentralen Projekte unserer gemeinsamen Koalition? Wir stehen vor großen Herausforderungen. Wir haben Extremwetterereignisse, Starkregen, Dürreperioden und auch einen Meeresspiegelanstieg, der immer schneller wird. Und das Gesetz, das wir vorliegen haben in der bisherigen Form, ist diesen Problemen natürlich nicht gewachsen. Es ist für uns zwingend erforderlich, die Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz, Küstenschutz, für den Wasserrückhalt, für den Grundwasserschutz und – für uns alle besonders wichtig – die Sicherung unseres Grundwassers neu zu gestalten. Mit diesem Entwurf werden wir Rechtssicherheit für Kommunen, Verbände und Bürger schaffen und stärken gleichzeitig die Resilienz unserer Gewässer und Küsten. Ohne den gemeinsamen politischen Willen einer rotroten Mehrheit hier im Parlament wären diese ambitionierten Ziele wohl nicht umsetzbar gewesen. Nur durch unsere Zusammenarbeit können wir heute sagen, dass M-V künftig national und international als Vorbild für ein modernes Wasserrecht gelten wird. Festgehalten darin ist das endgültige Bekenntnis des Landes zur öffentlichen Bau-, Ausbau- und Unterhaltungslast aller Anlagen zum Schutz bebauter Küsten- und Hochwassergebiete, eine riesige Kraftanstrengung. Küstenrückganggebiete werden erstmals per Verordnung festgelegt, um Raum für eine natürliche Dünen- und Stranddynamik zu sichern und bei Bedarf Küstenschutzanlagen flexibel zurückzuverlegen. Bestehende Küstenschutzgebiete aus DDR-Zeiten bleiben erhalten, können aber nun angepasst oder, wo die Küstenlinie sich verschiebt, verkleinert werden. Dieser ausgewogene Ansatz verbindet den Schutz unserer Menschen und Infrastrukturen mit dem Erhalt ökologisch wertvoller Küstenökosysteme. Ein weiterer zentraler Punkt, der ja von Herrn Diener besonders scharf kritisiert wurde, es wird endlich ein verbindlicher Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite eingeführt. Dabei ist uns voll bewusst, dass es vielen entweder zu wenig und anderen zu viel sein wird. In diesem Streit gilt fortan ein striktes Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und tief wendender Bodenbearbeitung. Es ist aber ganz entscheidend für die Qualität unserer Gewässer, diese Gewässerrandstreifen als Puffer vorzuhalten, damit diese auch unter den erschwerten Bedingungen des fortschreitenden Klimawandels in Zukunft gesund bleiben können. Auch der Hochwasserschutz wird profitieren. Vorläufige Sicherungen von Überschwemmungsgebieten werden bereits vor der förmlichen Festsetzung Schutzpflichten erlauben. So können wir schnell reagieren, wenn neue Überflutungsflächen ausgewiesen werden müssen. Zugleich wollen wir die Wasserentnahmeentgelte anpassen. Darüber haben wir schon geredet. An der Stelle muss ich ganz klar sagen, was nichts kostet, ist nichts wert. Und M-V ist eines der wenigen Bundesländer, die bisher die Landwirtschaft noch sozusagen außen vor lässt beim Wasserentnahmeentgelt. Nun wissen wir von all den Problemen, die die Landwirtschaft da hat, und haben das natürlich berücksichtigt, und entsprechend kriegt die Landwirtschaft auch eine starke Rabattierung, denn es ist klar, Wasser hat für die Landwirtschaft heute und auch in Zukunft eine besondere Bedeutung. Aber sie muss sich auch wie alle anderen Teile unserer Gesellschaft am Erhalt dieser Ressource beteiligen. Da ist es eben ganz klar zu sagen, diese Mittel sind zweckgebunden weiter für die Wasserwirtschaft einzusetzen, eben für die Pflege und den Erhalt der Gewässer, wie wir sie brauchen, für den Wasserrückhalt. Und genau dieser Wasserrückhalt ist ja genau das, wo wir darüber reden, dass wir den erreichen müssen, damit wir eben Dürren besser überstehen. Der Minister hat es angesprochen für Herrn Backhaus, es geht auch um eine gerechte Kostenverteilung beim Thema Flächenversiegelung. Ja, bisher ist es in vielen Gemeinden, Wasser- und Bodenverbänden so, dass das einheitlich ist über alle Flächen, dass die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen sozusagen gespiegelt werden. Dabei sind eben gerade Forstflächen und Landwirtschaftsflächen die, die das ja noch am ehesten aufnehmen können. Hier eine gerechtere Kostenverteilung hin zu den wirklich versiegelten Flächen ist ja auch dann wieder eine Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft. Das darf man an der Stelle nicht vergessen. Diese Novelle ist aus unserer Sicht eine der größten strukturellen Reformen hier im Umweltrecht unseres Bundeslandes. Sie modernisiert und stärkt den Küsten-, Hochwasser- und Gewässerschutz. Sie soll Schadstoffeinträge reduzieren und macht uns widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels. Wir können heute sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Gesetz auf dem Weg zum Leuchtturm für zukunftsfähiges Wasserrecht. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz unserer Küsten und Gewässer und zum Erhalt unserer lebenswerten Heimat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer in diesem Frühjahr durch unsere Heimat Mecklenburg-Vorpommern gefahren ist, hat sie wieder gesehen, ausgetrocknete Gräben, sinkende Wasserstände in Seen und Flüssen und vor allen Dingen auch besorgte Landwirte, die früh im Jahr um ihre Ernte bangen. Gleichzeitig liegen unsere einst stolzen Moore, die Nieren unserer Landschaft und wichtigsten CO -Speicher, entwässert 2 und degradiert da, stoßen Treibhausgase aus, statt sie zu binden. Vor diesem Hintergrund beraten wir heute über den Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes, eines Gesetzes, das uns über Jahrzehnte angekündigt wurde und das die Weichen für die Zukunft unseres Wassers stellen soll, für unser kostbarstes Lebensgut. Und lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, ja, dieser Gesetzentwurf enthält Fortschritte. Dazu gehört, dass die Klimaanpassung als Grundsatz der Wasserwirtschaft aufgenommen wurde. Dazu gehört, dass Gewässerentwicklungskonzepte verpflichtend werden, und dazu gehört auch, dass es die Möglichkeit gibt, Gewässerentwicklungskorridore auszuweisen. All diese Schritte gehen in die richtige Richtung. Aber – und dieses Aber wiegt schwer – der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was unser Land jetzt dringend benötigt, auch im Blick auf die Zukunft. Man muss ja, wenn man jetzt nach 25 Jahren das erste Mal so ein Gesetz anfasst, dann auch gleich für die nächsten 25 Jahre denken. Er ist wie ein Pflaster auf einer Wunde, die eigentlich eine Operation braucht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-Vorpommern ist das moorreichste Bundesland Deutschlands. Unsere Moore könnten, wenn sie intakt wären, jährlich Millionen Tonnen CO speichern. Stattdessen, 2 hatte ich schon gesagt, sind sie Emissionsquellen. Und was sagt der Gesetzentwurf zu diesem Thema? Fast nichts. Keine konkreten Bestimmungen zur Wiedervernässung, keine Schutzregelungen für Moore als besonders wertvolle Ökosysteme. Das ist nicht nur ein Versäumnis, das ist eine verpasste historische Chance. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso enttäuschend ist der Umgang mit dem Wasserrückhalt in der Landschaft. Jahrzehntelang war unsere Infrastruktur darauf ausgerichtet, Wasser möglichst schnell abzuleiten. Und das war ja dann auch richtig in der Zeit. Dieses Paradigma müssen wir umkehren. Wir brauchen eine Wasserwirtschaft, die das Wasser in der Landschaft hält als Vorsorge gegen Dürren und Hochwasser. Doch was finden wir im Gesetzentwurf? Paragraf 20 zum Thema Stauanlagen bleibt vage. Dort finden sich keine klaren Anforderungen an Stauhöhen und Rückbau, und es fehlen Vorgaben zur Reduzierung der Entwässerung, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen. Dabei wäre das zentral für den natürlichen Wasserrückhalt. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass eine Verordnungsregelung kommen wird für die Wasser- und Bodenverbände, wo wir auch sagen, dass das besonders problematisch ist, wenn wir hier eine Reform verpassen. Und Sie haben nicht gesagt, wann die Verordnung kommt. Wenn die auch 20 Jahre dauert, dann haben wir eigentlich gar nichts gewonnen. Diese Verbände könnten Schlüsselakteure einer zukunftsfähigen Wasserwirtschaft sein. Doch statt ihre Rolle neu zu definieren, weg von der reinen Entwässerung hin zu einem modernen Wassermanagement mit Fokus auf Rückhalt und Klimavorsorge, schreibt der Gesetzentwurf die überkommenen Strukturen fort, und nicht nur das. Mit dem Blick auf den Küstenschutz sehen wir sogar das Gegenteil von Entlastung. Die geplante Übertragung von Küstenschutzanlagen an die Wasser- und Bodenverbände, also Einrichtungen, in denen auch viele Kommunen Mitglied sind, droht neue finanzielle Lasten vor Ort auszulösen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Gesetzentwurf bleibt hier auffallend undeutlich. Klar ist nur, für Anlagen, die bisher das Land unterhielt, sollen künftig Beiträge erhoben werden, auch von Gemeinden. Wer am Ende die steigenden Kosten trägt, ist offen. Aus kommunaler Sicht ist das eine Verlagerung von Verantwortung ohne finanzielle Absicherung. Das ist aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig und auch nicht fair. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Klimakrise ist längst auch bei uns angekommen. Unsere Landwirtschaft leidet unter Dürreperioden, unsere Wälder sind gestresst, unsere Gewässer erwärmen sich. In dieser Situation brauchen wir ein Wassergesetz, das mutig vorangeht, nicht eins, das kleine Schritte macht. Ein zukunftsfähiges Landeswasserrecht müsste den Wasserrückhalt in der Landschaft zum Leitprinzip machen. Es müsste klare Vorgaben für die Wiedervernässung von Mooren enthalten, es müsste Wasser- und Bodenverbände zu aktiven Hütern eines nachhaltigen Wasserhaushalts machen und es müsste die Gewässerunterhaltung konsequent ökologisieren, so, wie es in Paragraf 24 angedeutet, aber bisher nur halbherzig umgesetzt wird. Ich appelliere daher an die Landesregierung und an uns alle hier im Parlament: Nutzen wir diese Chance! Machen wir aus unserem zögerlichen Reformansatz ein wirklich zukunftsweisendes Wasserrecht! Mecklenburg-Vorpommern könnte Vorreiter werden für Moorschutz, für Wasserrückhalt, für eine klimaresiliente Wasserwirtschaft. Wir Bündnisgrüne stehen bereit, konstruktiv an dieser Überarbeitung mitzuwirken, denn es geht um nichts weniger als die Zukunft unseres Wassers und damit die Zukunft auch von uns allen und dem Land, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und um Klimagerechtigkeit für kommende Generationen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Die Novelle des Landeswasserrechts durch ein neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz war und ist notwendig, und ich bin sehr froh darüber, dass dieses umfangreiche Gesetzeswerk in dieser unserer Legislaturperiode in Kraft treten wird. Seit 1992, seit dem Inkrafttreten des ersten Landeswassergesetzes für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, hat sich die Welt verändert. Die Meeresspiegel steigen, das wurde hier schon gesagt. In den kommenden hundert Jahren wird von einem Meter ausgegangen. Wir wollen natürlich, dass die Küstenschutzanlagen, die gebaut werden, und die Hochwasserschutzanlagen diese Abschreibungszeit von 30 Jahren in jedem Falle weiter und länger halten. Also es sind hochintensive und teure Anlagen, die wir benötigen, und die sollten dann auf jeden Fall auch unsere Lebensdauer überdauern. Mit welchen Maßnahmen kann ich auf der einen Seite das Wasser besser in der Fläche halten und wie schaffe ich es, die Infrastruktur in unseren Städten und Dörfern für Überflutung bei Starkregenereignissen besser zu ertüchtigen? Wie kann es gelingen, die Nährstofflasten und die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in unseren Binnengewässern und in unseren Meeren unserer Ostsee deutlich zu reduzieren? Wie schaffen wir Anreize, mit unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, sorgsam und sparsam umzugehen? Wie wird es künftig möglich sein, diese großen Aufgaben zu finanzieren? Das ist eine ganz wesentliche Frage, die sich eine Gesellschaft stellen muss. All diese wichtigen Herausforderungen sind in dieses umfangreiche neue Gesetz eingepreist worden. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aus diesem umfänglichen Gesetzestext nur einige kleine Beispiele nennen. Ein erstes und aus meiner Sicht auch ein ganz wichtiges ist der Hochwasser- und Küstenschutz. Das Land bekennt sich endgültig und umfassend zu seiner Verantwortung, zum Schutz der zusammenhängend bebauten Siedlungsbereiche. Und darauf liegt auch die Betonung, zusammenhängend bebaute Siedlungsbereiche. An die Wasser- und Bodenverbände werden drei neue Binnendeiche in einer Länge von 2,2 Kilometern und 60 Kilometern Küstenschutzanlagen abgegeben, da sie nicht dem Schutz von Siedlungsbereichen dienen. An dieser Stelle erhalten die betroffenen Gemeinden Planungssicherheit. Nach der Übertragung können die bevorteilten Gemeinden entscheiden, ob die Anlagen bestehen bleiben oder erweitert oder beseitigt werden. Das bietet Raum auch vielleicht für touristische Entwicklung, wenn ich da an Zeltplätze denke. Wichtig ist vielleicht auch zu wissen, dass diese Anlagen in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben werden und dass auch eine längere Frist für die Übergabe vorgesehen ist. Diese Regelung wird aber auch dazu führen, dass zukünftig in potenziellen Überflutungsgebieten kein Bauen mehr erfolgt. Für den Schutz dieser Bauwerke ist künftig der Steuerzahler nicht mehr zuständig, und das ist eine klare und gute Regelung. Die entscheidende Frage ist, wie stark Grundstückseigentümer in den Vorteilsgebieten zukünftig belastet werden. Die Wasser- und Bodenverbände unterhalten bereits 450 Kilometer ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Deiche, und daher sind entsprechende Zahlen bekannt. Ohne Verwaltungs- und Overhead-Kosten liegen die Kosten bei circa 9,20 Euro je Hektar. Für die Vorteilsgebiete der drei Schöpfwerke an der Küste Kröslin, Kalkwitz und Bansin werden die Bevorteilten im Mittel 27,75 Euro bezahlen müssen. Das sind 2,75 Euro pro Jahr für ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt sind die im Paragrafen 23 geregelten Einschränkungen von landwirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Fünfmeterkorridor an Fließgewässern und Seen. Ich möchte nicht erläutern, warum das so wichtig ist, das wurde hier mehrfach getan. Aber wichtig ist vielleicht einmal zur Erinnerung, bis 2007 war in Mecklenburg-Vorpommern ein Gewässerschutzstreifen von sieben Metern vorgeschrieben. Aufgrund der Präzisionstechnik, da hat sich die Landwirtschaft oder haben sich die Vertreter der Landwirte dafür auch eingesetzt, ist der Schutzstreifen erst auf drei Meter reduziert worden und dann ist er ganz weggelassen worden. Dieses Experiment war in der Summe nicht erfolgreich, und daher ist jetzt der Return unbedingt notwendig zu diesen fünf Metern. Also wie gesagt, Herr Diener, das würde ich jetzt gern an Sie adressieren, (Rainer Albrecht, SPD: Der hört gar nicht hin.) bis 2007 waren sieben Meter Gewässerschutzstreifen in unserem Land seit der Wende verpflichtend. Eine wesentliche weitere Neuerung sind die Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt, das ist der Paragraf 35. Das treibt sicherlich die meisten Bürgerinnen und Bürger und auch die Vertreter der Industrie und der Landwirtschaft um. Aber wenn man sich die Zahlen einmal genauer anschaut, dann kann man lesen, also eine Entnahme aus dem Grundwasser, 10 Cent auf 20 Cent und aus dem Oberflächenwasser von 2 Cent auf 5 Cent für 1.000 Liter Wasser. Also ein Kubik ist vielleicht nicht für jeden so geläufig, wie viel Wasser das eigentlich ist. Ein Bürger bei uns in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht im Durchschnitt 104 Liter Trinkwasser je Tag,104 Liter. Das ist für eine vierköpfige Familie bei einem Wasserentnahmeentgelt von 20 Cent für 1.000 Liter eine Belastung von 15 Euro, auch das noch mal an den Adressaten Herrn Diener gerichtet, der das hier als eine Riesenbelastung dargestellt hat. Ich denke, 15 Euro für Trinkwasser aus dem Wasserhahn, was wir auch zum Duschen benutzen und zum Wäschewaschen benutzen, (Thore Stein, AfD: Aber das ist doch in vielen Lebensbereichen, hier ein paar Euro, da ein paar Euro! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) ist ein Betrag, der durchaus gut zu verkraften ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich bin der Überzeugung, dass das gerechtfertigt ist, denn wir sichern mit diesen finanziellen Mitteln langfristig die Verfügbarkeit dieses wertvollen Lebensmittels. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und vielleicht noch eins an dieser Stelle: Eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt ist und war, dass unser Trinkwasser nicht privatisiert wird. Es bleibt unser allerhöchstes Gut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Landwirtschaftsbetriebe waren nach dem alten DDR-Recht bis jetzt vom Wasserentnahmeentgelt befreit, (Thore Stein, AfD: Aus guten Gründen.) und ich würde dazu vielleicht ein paar Zahlen nennen, um das hier auch in Relation zu setzen. Aber vielleicht haben Sie sich das auch alles schon selber ausgerechnet. Also das Wasserentnahmeentgelt ist ja für die Landwirtschaft sehr abgesenkt worden. Es sind 2 Cent für 1.000 Liter bei Entnahme, bei Beregnung mit, ich sage mal, wassersparenden Beregnungsanlagen und liegt auch bei 2 Cent für 1.000 Liter bei der Entnahme aus den Oberflächengewässern. Das würde bedeuten, dass wir für einen Hektar bei Beregnung aus Oberflächenwasser oder wenn wir Tröpfchenbewässerung anwenden, einen durchschnittlichen Betrag von 15 Euro je Hektar für die Bewässerung hätten. Und vielleicht noch einmal auch für die Tierhalter, Betriebe, die unter 250 Kühe haben, die also nicht dem BImSch-4-Verfahren unterliegen, diese Betriebe zahlen überhaupt kein Geld, auch nach wie vor nicht für das Tränken ihrer Tiere. Es gilt nur für Betriebe, die dem BImSch-4-Verfahren unterliegen, und da würde dann der Betrag ungefähr pro Kuh bei 4,30 Euro im Jahr liegen, 4,30 Euro für das Tränken einer Kuh im Jahr. Das muss man vielleicht hier, diese Relation auch noch einmal sehen. Als letzten Punkt würde ich gern noch mal auf die Änderungen im Gewässerunterhaltungsverbandsrecht eingehen. Die Regel soll zu einer einheitlicheren, verursachungs- und vorteilsgerechteren Lastenverteilung führen. Künftig gilt das verbindliche Gebot, Flächennutzungsarten nach deren typischen Abflussverhalten differenziert bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen, sprich, Grundstücke mit hohem Versiegelungsgrad sind höher zu belasten als vergleichbar große Grundstücke mit niedrigem Versiegelungsgrad oder gar Wiesen und Wald. Das wird zu einem Lastenausgleich und zu mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land führen. Darüber werden wir auch sicherlich in der weiteren Beratung diskutieren. Die Aufwendungen für das Ableiten oder Speichern des Wassers bei Starkregen müssen geschultert werden. Und hier gebe ich Herrn Dr. Terpe vollkommen recht, wir brauchen Aufwendungen, um das Wasser zu speichern. Wie gesagt, mit diesem Wasserentnahmeentgelt müssen die Schöpfwerke, müssen die Wehre ertüchtigt werden. Wir brauchen genau diese Ertüchtigung. Dafür ist es aber auch gedacht, um das Wasser in der Fläche halten zu können. Bis jetzt haben wir in großen Teilen diese Möglichkeiten gar nicht. Ich denke, der Gesetzentwurf ist vorausschauend und weitgehend verursachergerecht gedacht. Und wir haben uns im zuständigen Agrarausschuss bereits auf einen Terminplan verständigt. Wir haben für dieses Gesetz ausreichend Zeit für die Anhörung der Experten eingeplant und ausreichend Zeit für die Auswertung im Fachausschuss. Wir werden am 28.01.2026 diesen Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung haben. Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entwurf, der uns hier vorliegt in der Ersten Lesung, der ist ambitioniert und adressiert tatsächlich notwendige Anpassungen. Ob man nun an den Klimawandel glauben mag oder nicht, ich denke, die Faktenlage draußen auf den Böden ist relativ klar. Wir haben es in den letzten Jahren immer mehr erlebt, dass man irgendwie ein aktives Wassermanagement braucht. Davon sollten ja eigentlich soweit auch alle überzeugt sein. (Thore Stein, AfD: Das haben wir immer schon gebraucht.) Hier sind ökologische Fortschritte drin, aber auch spürbare Mehrkosten für Landwirte und Mehraufwand für die Behörden. Und was sinnvoll hier natürlich ist, ist beim Thema Klimaanpassung, dass hier darauf eingegangen wird, dass wir durch Starkregen, Dürre und steigende Meeresspiegel Druck auch auf unsere Ländereien und auf das Grundwasser hier haben. Wir haben hier eine Beseitigung von Subventionen an der Stelle, also die Abschaffung der entgeltfreien Wasserentnahme an der Stelle. Es führt aber natürlich auch zu Verwerfungen, die wir gerade auch schon einmal gehört haben, und zu einer gewissen Entbürokratisierung. Da sind einzelne Passagen mit drin, wo wir von einer Umwandlung von bisherigen Genehmigungsverfahren auf ein Anzeigeverfahren gehen. Ich denke, das ist auch ein Beispiel, wie es anderswo auch gehen kann, um Bürokratie abzubauen. Allerdings haben wir auf der anderen Seite auch wieder einen Bürokratieaufwuchs, wo neue Anzeigepflichten und neue Informationspflichten mit drin sind. Da muss man noch mal kritisch hinterfragen, ob das alles so notwendig ist. Die höheren Bewässerungskosten wurden hier auch schon angesprochen. Auf der einen Seite als reine ordnungspolitische Maßnahme müssen wir natürlich gucken, dass wir komplett die Subventionen an allen Stellen oder Sonderkonditionen abschaffen. Aber das führt natürlich dann nicht nur zu höheren Kosten für die Rinder, sondern auch an anderer Stelle. Auf die Endpreise für die Verbraucher wird sich das auswirken. Da müssen wir schon noch mal ein gutes Augenmaß dabei haben. Und was für uns eigentlich das größte Problem bei diesem Gesetzentwurf ist, ist der Eingriff in die Eigentumsrechte. Das heißt, also auch hier müssen wir noch mal ganz genau hingucken und im Verfahren dann auch auf entsprechende Übergangsfristen oder gegebenenfalls Staffelungen bei den Gebühren hinwirken, damit Kleinbetriebe nicht übermäßig belastet werden, und vor allen Dingen vereinfachte Verwaltungsabläufe. Also wenn jetzt eine neue Meldefrist, neue Melde- und Anzeigepflichten mit drin sind, dass wir dann auch über digitale Meldewege sprechen, von vornherein das so konsequent machen, dass wir nicht noch mehr Zettelwirtschaft produzieren an dieser Stelle, und vor allen Dingen auch eine faire Regelung zum Thema Entschädigungen für die Eigentümer der Ländereien, die jetzt im Zweifel auf ihr Land nicht mehr dieses Zugriffsrecht haben, da müssen wir in der Beratung entsprechend darüber reden. Der Ausschussüberweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank! (Beifall René Domke, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5092 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und Die Linke – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes, Drucksache 8/5119. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Die Linke Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5119 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.
Falko Beitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Entwurf einer Änderung zum Baugesetzbuchausführungsgesetz wollen wir etwas ganz Einfaches und Simples umsetzen. Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, den wir in der Landesplanung bereits haben, soll künftig ohne Ausnahmen für Repowering und Neubau von Anlagen gelten. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Mindestens 1.000 Meter Abstand zu Siedlungen beziehungsweise 800 Meter zu Splittersiedlungen bedeuten am Ende des Tages schlicht und ergreifend höhere Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie, und darauf kommt es am Ende an. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Da, wo wir Windeignungsflächen im Land in den regionalen Planungsverbänden ausweisen, da gilt dieser Mindestabstand bereits, aber dort, wo Bestandsanlagen dichter an der Wohnbebauung stehen, da kann ohne diese Gesetzesanpassung Repowering dichter am Ort erfolgen. Und dort, wo beispielsweise aufgrund von Klagen die Windeignungskulisse gesetzlich aufgehoben wurde, auch da greift der Mindestabstand aus der Raumordnung nicht automatisch, sondern erst einmal der Abstand, der sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Privilegierung der Windenergie im Außenbereich aus dem Baugesetzbuch ergibt. Entsprechend also heute die Klarstellung und Vereinheitlichung für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Und mit Blick an die CDU-Fraktion gewendet, was Sie hier heute sehen mit einer Anpassung eines bestehenden Gesetzes statt eines neuen Gesetzes, hilft, Bürokratiekosten zu vermeiden. Ich will Sie nur an dieser Stelle darauf hinweisen, nicht, dass Sie bei Ihrer nächsten Rede zum Thema Bürokratie wieder die Bemühungen der Landesregierung an dieser Stelle vergessen. (Heiterkeit und Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU – Rainer Albrecht, SPD: Ganz ruhig, ganz ruhig!) Die Überweisung soll nur in den Wirtschaftsausschuss erfolgen, um eine Zweite Lesung nach einer schriftlichen Anhörung möglichst noch im Oktober zu ermöglichen. (Unruhe bei Marc Reinhardt, CDU) Ich freue mich auf eine sachliche Debatte und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank.
Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der Linken behandelt ein Thema von zentraler Bedeutung für die Energiepolitik –den Ausbau der Windenergie. Er kommt aus verschiedenen Gründen zur richtigen Zeit: Zum einen haben wir im Mai in Rostock anlässlich der Energieministerkonferenz vereinbart, den Weg zur Energiewende weiterhin konsequent und verlässlich durchzuführen. Ein wesentlicher Punkt dafür ist, und deshalb kommt er richtig, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn sie vor Ort mitgetragen wird. Akzeptanz und Teilhabe sind unabdingbare Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Und er kommt auch deshalb richtig, weil er in ein Bündel von Maßnahmen passt, das wir zur Steuerung der Nutzung der erneuerbaren Energien gerade erst aufgelegt haben. Erst am Freitag haben wir im Bundesrat zwei Initiativen platziert, die uns eine solche Steuerung besser erlauben sollen. Da ist zum einen die Initiative zum Baugesetzbuch, mit der wir der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich früher Einhalt gebieten wollen. Zum anderen ist es unsere Initiative zur besseren Koppelung von Ausbau und Anschluss, indem wir einen vierjährigen Puffer vereinbaren, in dem der Anschluss erfolgen kann. Dies soll die Kosten für die Abregelung beziehungsweise Umsteuerung von Überkapazitäten reduzieren. Ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanzsteigerung sind, es ist genannt worden, die Mindestabstände der Windenergieanlagen, die in Paragraf 9 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes festgehalten sind. Hier sind sie in Form gesetzlicher Vorsorgeabstände von 1.000 Metern zu Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsbereichen bezeichnet und auch in Höhe von 800 Metern zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen. Das Repowering ist ja ein bestimmendes Thema, denn das Repowering – bestimmendes Thema neben der Gebietsausweisung –, denn das Repowering der Anlagen, das Ersetzen alter durch moderne Anlagen, führt in der Regel zu höheren, leistungsfähigen Windenergieanlagen aufgrund des Alters, aber auch aufgrund der technologischen Entwicklung. Das Repowering ist gemäß bundesgesetzlicher Sonderregelungen bis Ende 2030 allerdings auch außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Hier kann es zu den genannten Unterschreitungen kommen. Deshalb die Initiative: Die repowerten Anlagen könnten unter Umständen noch dichter an die Wohnbebauung heranrücken als die Altanlagen. Ein weiteres Heranrücken müssen/wollen wir aber unbedingt vermeiden. Es ist nicht im Interesse unseres Landes, es ist vor allem nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger. Für die Akzeptanz des benötigten weiteren Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass die Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von Windparks so weit wie möglich beschränkt werden. Der vorgelegte Gesetzesentwurf kommt richtig zur Aufnahme einer grundsätzlichen Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung im Baugesetzbuchausführungsgesetz. Er ist folgerichtig, er ist wichtig, er lässt uns die Energiewende verantwortungsvoll, zukunftsorientiert, konsequent und verlässlich weiterverfolgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes legen die Fraktionen von SPD und Linken den Versuch vor, auf ein Problem zu reagieren, das sie selbst in den letzten Jahren maßgeblich mitverursacht haben, nämlich den massiven, unkontrollierten Ausbau der Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern ohne Rücksicht auf Natur, Landschaft oder betroffene Bürger. Erst wird die Fläche mit Windrädern zugebaut, und dann wundert man sich über den Protest. Und nur, da der Widerstand durch Bürgerinitiativen, Kommunen und engagierte Anwohner unüberhörbar geworden ist und im kommenden Jahr Landtagswahlen sind, reagieren Sie – nicht etwa mit einem grundlegenden Umdenken, sondern mit einem minimalinvasiven Eingriff. Sie schlagen eine kleine Gesetzesänderung vor, die einzig und allein das sogenannte Repowering betrifft, also den Ersatz älterer Anlagen durch neue, leistungsstärkere, zumeist deutlich höhere Windräder an bereits bestehenden Standorten. Meine Damen und Herren, das ist kein großer Wurf! Dabei ist gerade das Repowering besonders sensibel, denn unter Berufung auf Sonderregelungen im Bundesrecht wird hier oft auf etablierte Abstandsregelungen verzichtet. Der Schutz der Anwohner tritt in den Hintergrund. Neue Riesenanlagen rücken dichter an Häuser heran, mit allen bekannten Folgen: Schall, Schattenwurf, Wertverlust, Verlust von Lebensqualität. Die Bürger wehren sich zu Recht gegen diese Entwicklung. Und nun, nach Jahren der Ignoranz, bemühen Sie sich um Schadensbegrenzung. Ihre sogenannte Lösung besteht darin, künftig landesrechtlich auch beim Repowering gewisse Mindestabstände durchzusetzen. Das ist im Ansatz richtig, aber es ist zu wenig, viel zu wenig! Und vor allem, es ändert nichts an Ihrer grundsätzlichen Haltung zum weiteren massiven Zubau von Windkraftanlagen, denn nach wie vor halten Sie an dem Ziel fest, den gesamten Energiebedarf des Landes bis 2035 rechnerisch aus erneuerbaren Quellen zu decken, als ob Stromversorgung nur ein Rechenbeispiel wäre. Nach wie vor setzen Sie auf Windkraftanlagen, trotz aller ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgekosten. Sie haben das Windenergieflächenbedarfsgesetz auf Bundesebene kritiklos übernommen und treiben damit den Zubau weiter voran. Und Sie verschweigen auch heute wieder, dass jede neue Windkraftanlage die Strompreise weiter steigen lässt, solange für diese Vorrangeinspeisung gilt und jede einzelne über das EEG subventioniert wird. Diese Zeche zahlen die Bürger Monat für Monat mit ihrer Stromrechnung. Meine Damen und Herren, Windenergie wird nicht aus technischen, sondern aus ideologischen und massiven lobbyistischen Gründen forciert. Die Realität ist doch, obwohl Windstrom nicht grundlastfähig ist und erhebliche Probleme für die Netzstabilität bedeutet und Windkraftanlagen unsere Landschaft und Ökosysteme zerstören, wird von Ihnen weiterhin an dieser Entwicklung festgehalten. Wir als AfD-Fraktion haben von Anfang an vor den Folgen dieser Politik gewarnt. Wir unterstützen die vielen Bürgerinitiativen in unserem Land, die sich gegen diese Zumutung zur Wehr setzen. Und wir sagen, jede Initiative, die die Belastung der Bürger zumindest ein wenig reduziert, verdient Unterstützung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) auch wenn sie nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf wohlwollend begleiten. Nicht, weil wir Ihre Politik unterstützen, sondern weil wir jede Maßnahme begrüßen, die die Auswirkungen dieser Politik auf die Menschen in unserem Land wenigstens etwas abmildert. Doch, meine Damen und Herren, wir sagen auch ganz klar und deutlich, diese minimale Korrektur ersetzt nicht den notwendigen Kurswechsel. Der einzig richtige Schritt wäre endlich der Stopp des weiteren Ausbaus von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: ein Gesetzentwurf, der die landesrechtlichen Mindestabstände bei Repowering-Vorhaben regeln soll. Wichtig, richtig, dass man hier eine Regelung vornimmt. Man stelle sich nur vor, die Entfernung, die heute bei den Anlagen gilt, wird unterschritten und so ein Riesending mit 230 Nabenhöhe steht dann in 600 Metern Entfernung zur Wohnbebauung. Kann man sich gar nicht vorstellen. Wir würden sämtliche Akzeptanz – die sowieso schon geschwunden ist –, aber sämtliche Akzeptanz dafür verlieren. Deswegen ist diese kleine Änderung in der Tat wichtig. Sie kennen unsere Haltung dazu, zum Windkraftausbau, unsere Haltung haben wir hier, werde ich jetzt nicht noch einmal von vorne machen, das haben wir oft genug hier kundgetan. Das habe ich oft genug auch kundgetan, aber eines ist klar, es muss geregelt sein, es darf kein Wildwuchs sein und es muss eine Akzeptanz der Bevölkerung dafür geben. Ansonsten macht das alles keinen Sinn. Und Sie wissen auch, das habe ich auch hier schon ein paarmal gesagt, dass wir eigentlich nicht auf die Flächenziele, oder nicht eigentlich, sondern nicht die Flächenziele bevorzugen, sondern, das hatten wir eben auch schon, gerade beim Repowering besteht eben diese Chance, dann eben von der erzeugten Leistung auszugehen, die dann erreicht werden muss, und nicht von der Fläche. Ich glaube, dann würde man wesentlich mehr Akzeptanz kriegen, aber das ist ja auch hier im Haus immer abgelehnt worden. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen, das ist klar. Wenn alle Windkraftanlagen durch neue und deutlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden, dann braucht es auch klare Regeln, und zwar solche, die die Menschen in den Gemeinden schützen, die die Interessen der Kommunen ernst nehmen und auch langfristig Akzeptanz hervorrufen. Ich will ein paar Bedenken, die wir natürlich im Gesetzgebungsverfahren besprechen müssen, die will ich schon aufrufen. Die Mindestabstände von 1.000 Metern zu Wohngebieten und 800 zu Einzelhäusern gelten in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute durch Raumordnung, Erlasslage und Genehmigungspraxis. Neu ist diese Regelung nun auch für sogenanntes Repowering außerhalb von Vorranggebieten, dass das rechtsverbindlich gelten soll. Und das ist aus unserer Sicht notwendig, denn wenn aus ehemals 80 Meter Nabenhöhe hohen Anlagen plötzlich 230-Meter-Giganten werden, reden wir über eine völlig neue Dimension beim Lärm, beim Schattenwurf, bei der optischen Dominanz und damit auch über das Ganze, über die Auswirkungen auf Mensch und Landschaft und Lebensqualität. Solche Entwicklungen dürfen nicht rücksichtslos an den bestehenden Siedlungsstrukturen vorbeigeplant werden. Deswegen braucht es auch neue Maßstäbe bei der Schutzabwägung im Interesse der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Andere Bundesländer setzen hier deutlich höhere Standards an. Gehen Sie nach Bayern etwa, hier galt oder gilt die 10H-Regelung – der Abstand der Windkraftanlagen zur Höhe –, das heißt zehnfache Entfernung, bei 240 Meter oder 230 wären es theoretisch 2,4 Kilometer. (Thore Stein, AfD: Deswegen gibt es auch keine Windräder.) Das kann auch eine Verhinderungsplanung sein, das ist auch keine Frage. (Thore Stein, AfD: Das war ja keine Frage.) Unser Landesgesetz, unser Landesgesetz sieht dagegen nur 800 beziehungsweise 1.000 Meter vor, auch bei Neuanlagen dieser Größe. Ich frage Sie deshalb an dieser Stelle – und das müssen wir bitte ganz sachlich auch im Ausschuss besprechen –: Reichen diese Abstände künftig noch aus, um eben all diese Schutzbedürfnisse, die es heute gibt, und die Bedrängungswirkung, die von so einer hohen Anlage ausgeht, reichen diese Abstände noch aus? Oder ist es nicht besser, jetzt gerade beim Repowering – aber auch für alle Neunlagen, weil alle Neuanlagen, die entstehen, sind ja die leistungsstarken, so wie die Regepowerten. Insofern muss man auch da überlegen, reichen diese 1.000 Meter bei diesen Anlagengrößen, reichen die aus oder muss man über andere Entfernungen sprechen. Da müssen wir im Ausschuss beziehungsweise im Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich darüber sprechen. Wir als CDU-Fraktion stehen zur Planungssicherheit, zum Schutz von Wohnanlagen, zur fairen Lastenverteilung zwischen Stadt und Land, und genau darum geht es in diesem Gesetz. Ich will zum Schluss kommen. Was uns das Wichtigste ist, ist die Akzeptanz, und Sie wissen, dass wir einen mächtigen Aufruhr im Land Mecklenburg-Vorpommern haben, was die Akzeptanz angeht. Und die ist vielerorts auch schon verschwunden. Und das liegt natürlich auch – und wir haben erst beim letzten Mal, ich glaube, im letzten Landtag haben wir darüber gesprochen –, auch an dem Wildwuchs, der entstanden ist, und der unzumutbar ist. Und jetzt haben Sie eine Bundesratsinitiative eingeleitet, Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe mir auch die Rede im Bundesrat angeguckt. Es ist überwiesen worden – also es sind zwei Anträge gewesen, einmal zum Redispatch und einer zum Wildwuchs –, was den Wildwuchs angeht, ich weiß nicht, in wie viele Ausschüsse, ich glaube, in fünf Ausschüsse überwiesen worden, und der andere Gott sei Dank nur in zwei. Aber, meine Damen und Herren, das sind Anträge – Redispatch, Wildwuchs –, diese Anträge haben wir schon vor über einem Jahr hier im Plenum gestellt, genau in diese Richtung. Warum haben Sie denn damals nicht zugestimmt? Da haben wir wertvolle Zeit verloren, was den Wildwuchs angeht. Warum haben Sie damals nicht zugestimmt und hätten das damals schon eingereicht (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) beziehungsweise sich in der Bundesregierung, wo Sie den eigenen Kanzler gestellt haben, warum haben Sie sich da nicht eingesetzt dafür? (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig! Sehr richtig!) Und deswegen bin ich da schon ein wenig sauer darüber, dass man jetzt so tut, als wenn man irgendetwas regeln will, wenn man gleichzeitig die ganze Zeit hat verfließen lassen und sehenden Auges die schwindende Akzeptanz in Kauf genommen hat. Meine Damen und Herren! Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie gesagt, der heutigen Überweisung stimmen wir zu. Wir brauchen Regeln, die Schutz garantieren, Regeln, die Akzeptanz ermöglichen, Regeln, die Vertrauen schaffen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es hier an dieser Stelle noch mal betonen: Mit diesem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes wollen wir eine Gesetzeslücke schließen – eine Lücke! Frau Federau hat ja so getan, als würden wir hier nur ein ganz kleines bisschen an irgendwas rumspielen und das alles nur auf das Thema Repowering beschränken. Das ist richtig, weil in dem Bereich eine Lücke ist. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir haben ganz klar und schon seit Jahren – das ist Teil unseres Koalitionsvertrags – das Thema Siedlungsabstände ganz fest verankert. Das ist ganz oben auf der Agenda. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und natürlich verstehen jetzt viele Menschen nicht, dass sich dort jetzt Lücken aufgetan haben, einmal im Bereich Repowering, aber auch mit der nicht vorhandenen Planung oder beziehungsweise aufgehobenen Planung in Westmecklenburg. Wir wollen jetzt klarstellen und den Leuten dann eben auch das vermitteln, dass mit dieser Gesetzesänderung das dann auch wirklich überall gilt. Man muss dazu ganz klar sagen, dass wir das jetzt regeln können, ist ja auch nicht schon ewig möglich gewesen, sondern tatsächlich sind diese Möglichkeiten erst kurzfristiger vorhanden. Ich möchte ganz klar sagen, weil das ja auch hier von Frau Federau so kritisiert wurde, an dem ambitionierten Ziel, bis 2035 den gesamten Energiebedarf in M-V aus erneuerbaren Quellen zu decken, halten wir natürlich fest. Wir glauben, das ist richtig. Es geht hier um eine zukunftsfähige Energieversorgung. Ja, da stecken ganz, ganz viele Herausforderungen drin. Wir haben dieses Thema ja in fast jeder Sitzung, und in fast jeder Sitzung bringt auch die AfD da keinen konstruktiven Beitrag, sondern kämpft immer dagegen, holt dann da genau die Punkte raus, ohne wirklich konstruktive Beispiele zu bringen, lässt dann bei ihrem Vorschlag – meistens ist das ja die Atomkraft – genau diese Punkte, die sie an der Windkraft kritisiert, lässt sie dann mal eben außer Acht, aber gut, das kennen wir ja. Wir als Rot-Rot halten uns aber an Recht und Gesetz und wir setzen auf Planungssicherheit. Und hier muss man eben auch ganz klar sagen, das hat nichts damit zu tun, dass man hier ständig mal eben hü und hott machen kann, sondern man muss natürlich auch berücksichtigen, dass sich Unternehmen auf den Weg gemacht haben, Investitionen zu planen, dass viele Kommunen sich auf den Weg gemacht haben, in diesen Bereichen, im Bereich erneuerbare Energien Projekte auf den Weg zu bringen, und da können wir nicht als Landesregierung hü und hott spielen, sondern wir müssen natürlich in dem Rechtsrahmen, der uns gesetzt ist, und zwar vorwiegend vom Bund, auch bleiben. Insofern möchte ich noch einmal ganz klar werben, das jetzt so umzusetzen. Und Herr Waldmüller hat ja einen Punkt angebracht, als er hier das Beispiel brachte, ja reichen denn diese 1.000 Meter und 800 Meter. Da muss ich ganz klar sagen, diese Siedlungsabstände allein sorgen dafür, dass in Mecklenburg-Vorpommern 80 Prozent der Fläche nicht für Windkraft zur Verfügung stehen. Das sind nur die Siedlungsabstände, die dafür sorgen, dass 80 Prozent der Landesfläche nicht mehr zur Verfügung stehen. Und jedes bisschen, was man da noch dreht, alles, was man weiter macht – dann kommen wir nämlich genau zu dem Punkt, den Sie gebracht haben, dann kommen wir in den Bereich Verhinderungsplanung und dann passiert das, was in Westmecklenburg passiert ist, dann werden uns unsere Pläne wieder aufgekündigt, und dann haben wir genau diesen Wildwuchs, den wir hier nicht brauchen. Und wir als Koalition, wir als Linke mit unserem Koalitionspartner SPD sagen ganz klar, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) wir gehen offensiv in eine Planung, wir wollen Planungssicherheit, wir halten uns an Recht und Gesetz. In diesem Sinne, das ist unser Vorschlag, diese Lücke zu schließen, wieder für mehr Akzeptanz zu sorgen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, der muss den Ausbau der Windenergie entschlossen vorantreiben. Sie ist das Rückgrat für eine saubere, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie bundesweit. Und klar ist auch, ohne Akzeptanz vor Ort wird dieser Ausbau nicht gut gelingen. SPD und Linke meinen, mit diesem Gesetzentwurf einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen – Akzeptanz durch klare Abstände –, aber die entscheidende Frage bleibt, wird diese Regelung tatsächlich die Akzeptanz fördern oder schränkt sie vielmehr Möglichkeiten ein, die heute schon funktionieren, denn Akzeptanz entsteht nicht durch Abstand alleine. Mecklenburg-Vorpommern liegt im Bundesvergleich ohnehin nur auf Platz zehn bei Windraddichte, also der Anzahl der Windräder pro Fläche, und das noch hinter Hamburg, Berlin oder dem Saarland. In Schleswig-Holstein stehen die Windräder fast dreimal dichter als bei uns. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist doch nicht mehr schön in Dithmarschen!) Nein, Akzeptanz entsteht durch Beteiligung, durch frühzeitige Informationen, durch finanzielle Teilhabe, durch das Wissen, dass die eigene Gemeinde mitreden und mitgestalten kann. (Petra Federau, AfD: Negativbeispiel!) Gerade hier habe ich meine Zweifel, denn der Gesetzentwurf nimmt unseren Gemeinden genau diese Möglichkeiten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Selbst dort, wo vor Ort bereits hohe Akzeptanz besteht, etwa an den bestehenden Windstandorten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn das so toll ist – einfach umziehen!) bei geplanten Repowering-Projekten, würde eine pauschale Abstandsregelung künftig zur Sperre. Das ist aus unserer Sicht ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit, der Akzeptanz eher behindert als fördert. Und das wissen wir auch aus ganz konkreten Projekten, wo die Bürger sagen, ja, ich bin das Windrad gewöhnt, das steht schon immer 800 Meter neben meinem Haus, aber ich kann davon profitieren, kann daran teilhaben, und genau das möchte ich weiter haben – mit diesem Gesetz in Zukunft nicht mehr möglich. Und schließlich, Klimaschutz braucht Raum – ein wenig Raum, zwei Prozent für Wind und ein Prozent für Solarenergie. Gemessen daran, dass dann 97 Prozent des Landes frei bleiben, und gemessen daran, was wir damit hier einen Wert absichern, unser blankes Überleben, empfinde ich das als extrem guten Deal. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ansonsten können wir alle sterben.) Wer das Ziel verfolgt, Mecklenburg-Vorpommern bis 2035 vollständig aus erneuerbaren Energien zu versorgen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) kann es sich nicht leisten, wertvolle Standorte pauschal auszuschließen, schon gar nicht, wenn sie technisch erprobt und gesellschaftlich akzeptiert sind. (Petra Federau, AfD: Finden Sie nicht?) Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass pauschale Abstände wie zum Beispiel jetzt gerade wieder in NRW eher aufgehoben werden, als dass sie neu eingeführt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ziehen Sie doch dahin, wenn es Ihnen besser gefällt!) Auch wenn viele Anlagen heute die genannten Abstände einhalten, was bedeutet das für Altstandorte mit Anlagen außerhalb von Vorranggebieten? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch viel besser für Sie, viel weniger Widerspruch!) Über wie viele Mega- oder Gigawatt verhinderter Windenergie reden wir hier eigentlich? Und was ist eigentlich mit Regionen, in denen es noch keine wirksame Regionalplanung gibt? Diese und viele weitere Fragen haben wir für die Anhörung vorbereitet, denn wir wollen genau wissen, was der Gesetzentwurf konkret bewirkt, auf die Genehmigungspraxis, auf die Standorte, auf die Gemeinden für eine Auswirkung hat. Nur so lässt sich beurteilen, ob diese Ansätze tragen, ob am Ende eher blockiert wird, was man erreichen möchte, oder das eigentlich Nötige passiert. Eines ist jedenfalls klar Klimaschutz braucht Gestaltungsspielräume, er braucht kommunale Mitverantwortung, die Chance, gute Lösungen auch vor Ort umzusetzen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) mit den Menschen, statt durch starre Regeln auszuschließen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die brauchen doch einfach nur die Kohle zurück.) wo Windanlagen gebaut werden können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.
Falko Beitz SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Aussprache! Windenergie ist ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende, denn erst im Zusammenspiel von Wind, Sonne und Biomasse können wir die Energieversorgung Deutschlands aus eigener Kraft sichern. Die Energiewende ist unsere große Chance, uns zumindest in großen Teilen unabhängig zu machen von Energieimporten aus Ländern und Regionen, die nicht zwingend zu unseren Freunden gehören oder zumindest von Kräften regiert werden, die an der Freundschaft unserer Länder zweifeln lassen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist die Energiewende vor allem eine Chance für wirtschaftliches Wachstum. Und wir wollen, dass wir diese Energiewende gemeinsam mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie. Verlässliche Abstandsregelungen gehören hier aus unserem Verständnis ebenso dazu, die Beteiligung an den Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energien, Herr Damm, wie wir sie in Deutschland wegweisend mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ermöglicht haben und mit der in Arbeit befindlichen Novelle weiter verbessern wollen. Wir haben als Land bereits erfolgreich wichtige Weichenstellungen im Bund auf den Weg gebracht. Die Reform bei den Netzentgelten hat gerade in den ländlichen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns zu einer deutlichen Entlastung der Menschen geführt. (Torsten Renz, CDU: Ja, genau!) Schritt für Schritt zu einer nachhaltigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung, das ist und bleibt unser Ziel. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal mehr kopfschüttelnd lässt mich dagegen der Beitrag der AfD zurück. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Was würde denn, Frau Federau, ein Stopp des Windkraftausbaus bedeuten? (Zuruf von Petra Federau, AfD) Russisches Öl, Gas, Kernkraftwerke, für die wir, (Petra Federau, AfD: Die werden sich freuen, die Wirtschaft freut sich!) nebenbei gesagt – auch das haben wir hier schon debattiert –, im Sommer überhaupt kein Kühlwasser hätten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wer uns abhängig machen will von fremden Mächten, wer uns auf unglaublich teure Irrwege setzen möchte, der wählt blau. Wer diese Politik, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wer diese Politik, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) nein, wer diese in Politik gegossene Verantwortungslosigkeit für unser Land ablehnt, der ist bei Rot deutlich besser aufgehoben. Ich danke, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Bei wem?) ich danke für die in den meisten Reden zustimmende Haltung (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in der Diskussion, danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, das haben wir hier an dieser Stelle schon häufig miteinander besprochen, dass Repowering generell sehr wichtig ist für die Branche. Zum einen bringt es uns auch auf moderne Technologie beim Thema Windkraft. Das bringt ja nichts, wenn wir auf alten technologischen Ständen stehen bleiben, sondern Modernität wollen wir auch an dieser Stelle. Wir bekommen auch eine gewisse Flächenoptimierung mit rein, einfach, weil natürlich eine moderne Anlage mehr Energie erzeugt und dafür ein Stück weit weniger Fläche als viele kleine Anlagen verbraucht, und wir haben den Vorteil, dass wir auch bei den Klimazielen etwas deutlich näher kommen, zumal das, das denke ich doch, immer noch eine gute Übergangslösung ist, bis wir nach meiner Vorstellung durchaus einen laufenden Fusionsreaktor bei Greifswald stehen haben, der unser Land flächendeckend und dauerhaft mit Strom versorgt. So viel Optimismus möchte ich an dieser Stelle noch verbreiten. Der Vorteil von diesem Gesetzentwurf hier, den sehe ich beim Thema Rechtssicherheit und Planbarkeit. Man hat jetzt wenigstens einmal klare Regeln mit drin und man kann sich jetzt darauf einstellen. Was ich allerdings ein bisschen schwieriger finde, ist, dass die Regeln wieder so gesetzt sind, dass wir dann doch den Verdacht einer Verhinderungsplanung nicht ganz ausschließen können, und das ist das, wovor ich die meiste Sorge eigentlich habe. Wichtig ist natürlich die Akzeptanz in der Bevölkerung, und die entsteht durch Augenmaß und Berücksichtigung der Interessen vor Ort. Das haben wir hier auch immer wieder gesagt, wer Windkraft im Garten hat, der soll auch am Ende davon profitieren können. Da geht es unter anderem auch darum, wenn wir schon solche Maßnahmen hier machen, dass wir dann – also wenn die Windräder schon noch weiter weg von der Gemeinde stehen müssen –, dann müssen wir auch zwingend im Erneuerbaren-Energien-Gesetz diese Abstandsregelung mit dieser unmittelbaren räumlichen Nähe abschaffen, weil nur dann kriegen wir das auch hin, dass wir eine Direktvermarktung oder Direktverbrauch der Anlagen hinbekommen und an den Netzentgelten vorbeikommen. Das ist eigentlich für mich eine Maßnahme, die da zusammengehört. Und so kriegen wir auch mehr Akzeptanz da mit rein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Noch mehr Akzeptanz? Die reißen sich ja schon förmlich darum.) Deswegen also, ja, Akzeptanz ist wichtig, aber Akzeptanz erreicht man nicht durch pauschale Verbote oder Verhinderung. Das muss durch Beteiligung und Transparenz und fairen Ausgleich stattfinden, finanzielle Teilhabe – wie das gelingen kann, das hatte ich gerade schon gesagt – und vor allen Dingen Technologieoffenheit. Wir wollen aber auch ein klares Signal an die Projektierer hier im Lande setzen, denn die, die sich jetzt auf den Weg machen und die ganzen Anlagen planen und bauen, die sollen eine verlässliche Planung haben, und wenn das jetzt einmal durch ist, dass wir danach nicht wieder mit einer neuen Änderung kommen, sondern dass das einmal verbindlich und verlässlich ist. Und nur noch ein kleiner Punkt nebenbei, weil das hat jetzt noch keiner erwähnt. Das war gerade bei Heise auf der ersten Seite, in Schipkau bei Senftenberg in Brandenburg wird gerade das welthöchste Windrad gebaut. Zum Thema Repowering, 300 Meter groß, die Nabenhöhe fast so groß wie der Berliner Fernsehturm, und die machen dann Windenergie auf zwei Etagen an der Stelle. Ich weiß nicht, wann die zu uns kommen wollen, aber wenn es funktioniert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genauso hoch wie der Eifelturm!) warum auch nicht?! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5119 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5145. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/5145 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir nähern uns der Sommerpause, und um sich diese auch redlich zu verdienen, legt Ihnen der Petitionsausschuss auf der Drucksache 8/5145 seine 12. Beschlussempfehlung vor. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) In diesem Berichtszeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2025 hat der Ausschuss fünf Sitzungen durchgeführt, eine davon als Ortstermin im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Zu 63 Petitionen, die der Petitionsausschuss in diesem Zeitraum abgeschlossen hat, legt er Ihnen in der Sammelübersicht die jeweils gefassten Beschlussempfehlungen vor. In 4 Fällen empfehlen wir Ihnen, die Petitionen der Landesregierung zu überweisen, zu 2 dieser Petitionen auch eine Überweisung an die Fraktionen. In 6 Fällen kann nach diesem Dafürhalten dem Anliegen nicht entsprochen werden, und in 45 Fällen war es uns gelungen, einen Kompromiss zu erzielen, das Handeln der Behörden zumindest zu erklären oder den Sachverhalt bei bestehenden Widersprüchen klarzustellen. Aber bemerkenswert sind ja immer jene Fälle, in denen es uns gelingt, dem jeweiligen Anliegen der Petenten zu entsprechen. Und hier möchte ich Ihr Augenmerk gern auf eine dieser insgesamt 7 Petitionen richten. Bereits im Jahr 2018 wandte sich ein Petent an den Petitionsausschuss und beklagte, dass die kleine Stadt Dömitz nicht in der Lage sei, die in ihrem Eigentum stehende große Festung Dömitz zu erhalten, geschweige denn zu sanieren. Er begehrte daher, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Trägerschaft für die Festung übernehmen solle. Sage und schreibe zwölf Beratungen hat der Petitionsausschuss zu dieser Petition durchgeführt. In der ersten Beratung im August 2019 hatte der damalige Finanzminister Reinhard Meyer die jährlich anfallenden Unterhalts- und Betriebskosten mit circa 500.000 Euro beziffert und auf die ständigen finanziellen Unterstützungen seitens des Landes verwiesen. Eine Übernahme der Trägerschaft des Landes hat er jedoch abgelehnt. Wegen des besonderen historischen und kulturellen Wertes der Festung sagte die Landesregierung jedoch zu, die Stadt bei der Förderung und Entwicklung eines Nutzungskonzepts zu unterstützen. In der Folgezeit wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der neben weiteren Ministerien, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und dem Amt Dömitz auch stets ein Mitglied des Petitionsausschusses angehörte. Hierbei zeigte sich, dass die Dimension des Projektes die Stadt und das Amt nicht nur finanziell, sondern auch personell überforderte. Zwischenzeitlich war auch die Notsicherung des Kommandantenhauses der Festung erforderlich geworden, für die Kosten in Höhe von 400.000 Euro veranschlagt worden waren. Immerhin konnte die Festung im Jahr 2021 als Kulturdenkmal von besonderer nationaler Bedeutung eingestuft werden, sodass nun auch die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung durch den Bund bestanden haben. Aufgrund des schleppenden Verlaufs hatte der Petitionsausschuss im Mai 2023 einen Ortstermin in Dömitz durchgeführt, an dem auch der Landkreis Parchim-Ludwigslust teilgenommen hat. Hier hat sich der Landkreis dann bereit erklärt, zunächst eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten einzurichten. Sie sollte in einem ersten Schritt klären, auf welche Weise ein langfristiges Sanierungs- und Erhaltungskonzept zu erarbeiten ist, um dann in einem zweiten Schritt die Finanzierung zu sichern. Im Ergebnis dieser Bemühungen, meine Damen und Herren, haben der Landkreis Parchim-Ludwigslust, die Stadt Dömitz und die Gemeinde Raben Steinfeld dann mit Wirkung zum 1. Januar 2025 einen Zweckverband gegründet, um die Sanierung und die weitere Nutzung sowohl der Festung Dömitz als auch des Schlosses Raben Steinfeld zu gewährleisten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich dem Landkreis für sein Engagement in dieser Angelegenheit danken. Darüber hinaus gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, anhand dieses Beispiels Folgendes zu betonen: Diese Petition zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, eine Petition einzureichen, dass Petitionen geeignet sind, politische Prozesse in Gang zu setzen und zu einem guten Ende zu bringen. Unbestritten war es ein langes Verfahren, in dem sich der Petitionsausschuss immer wieder über den Sachstand informiert hat. Darüber hinaus hat er aber auch die Entscheidungsträgerinnen und -träger zusammengebracht, Ortsbesichtigungen durchgeführt und so die Möglichkeit geschaffen, neue Ideen zu entwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht aufmerksam gelesen und die Empfehlung des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat dem Bericht einstimmig zugestimmt, und ich bitte auch hiermit um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Horst Förster, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5145, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/5145 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung der Unterrichtung des Landesrechnungshofes – Sonderbericht gemäß Paragraf 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Herausforderungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung, Drucksache 8/4703, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/5138. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5157 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5160 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht gemäß § 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Herausforderungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung – Drucksache 8/4703 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5138 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/5157 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/5160 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Zudem hat die Fraktion der CDU beantragt, der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Paragraf 86 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu dem vorgelegten Bericht das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Präsidentin des Landesrechnungshofes Frau Dr. Johannsen. Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe schon gerade festgestellt, mein Vorredner – es ist wie beim KFB –, der Abgeordnete Thomas Krüger, der das Pult so hoch macht, dass ich da gar nicht mehr drüberschauen kann. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber, aber ich weiß, ich weiß ja, wie es runtergeht mittlerweile. So, der Landesrechnungshof hat im März dieses Jahres einen Sonderbericht vorgelegt zu den Herausforderungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung. In diesem Bericht weisen wir auf erhebliche strategische und strukturelle Defizite hin, und das in einem zentralen Zukunftsfeld unseres Landes. Die Digitalisierung ist weder Selbstzweck noch Selbstläufer. Sie ist ein Instrument, um Verwaltung effizienter, bürgernäher und leistungsfähiger zu machen. Doch genau daran hapert es aus unserer Sicht. Die Landesregierung hat der Digitalisierung in den vergangenen Jahren nicht die nötige Bedeutung beigemessen. Viele Vorhaben treten seit vielen Jahren auf der Stelle. Das zeigen auch zahlreiche Prüfungsfeststellungen aus meinem Haus, die wir teilweise mehrfach thematisieren mussten in den vergangenen Jahren. Auch Sie als Landtag haben hier Handlungsbedarf gesehen und in den letzten Jahren einige Entschließungen gefasst. Die Landesregierung hat, obwohl diese Entschließungen für Sie natürlich verbindlich waren, davon leider kaum etwas umgesetzt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Unser Sonderbericht macht deutlich: Es fehlt noch immer an einer konsistenten Digitalisierungsstrategie mit klaren und messbaren Zielen. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt. Hört, hört!) Ohne klare Ziele bleibt aber offen, welchen konkreten Beitrag die Digitalisierung zur Modernisierung der Landesverwaltung beitragen soll. Mit anderen Worten: Weg und Ziele sind unklar. Und jeder Freizeitskipper – ich habe mit Wasser ja nicht so viel zu tun –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das macht aber Spaß!) aber jeder Freizeitskipper unter Ihnen weiß, so lässt sich kein Kurs setzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Darüber hinaus sind die regulatorischen Grundlagen für die Digitalisierung veraltet und behindern diese sogar teilweise. Darum empfehlen wir, bestehende Regelungen zu überarbeiten und IT-Standards verbindlich festzulegen, idealerweise natürlich unter Einbeziehung von bundesweit etablierten Ansätzen und insbesondere unter Einbeziehung von Open-Source-Lösungen. Denn eines haben unsere Prüfungen in den letzten Jahren immer wieder deutlich gezeigt, die Landesverwaltung ist doch in sehr hohem Maße abhängig von bestimmten Herstellern und Produkten. Hier befindet sich die Verwaltung sozusagen am Gängelband. Kurze Supportzeiträume führen zu hohem Verwaltungsaufwand und zu hohen Kosten, denn entweder müssen oft neue und teurere Lizenzen beschafft werden oder sogar komplett neue Hardwarelösungen, oder es werden nach Auslaufen des regulären Supports merklich höhere Sonderkonditionen fällig. Das Land muss seine digitale Souveränität stärken. Es sollte vorrangig Open-Source-Lösungen nutzen, und es sollte verstärkt auf Produkte aus der EU anstatt auf solche aus den USA zurückgreifen. Auch das Angebot zum Beispiel des Zentrums für Digitale Souveränität sollte geprüft werden, denn dieses vom Bund eingerichtete Kompetenzzentrum bietet auch geeignetes Know-how für die Landesverwaltung. Das Rad muss an dieser Stelle also nicht unbedingt neu erfunden werden. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut, sehr gut!) Wir fordern außerdem, dass sich das Land von veralteten und teuren Technologien trennt. Derzeit leistet sich die Landesregierung recht hohe Ausgaben für den IT-Betrieb, vergleichsweise wenig Geld hingegen fließt in Innovation und Modernisierung. Aber nur so lassen sich Betriebsausgaben mittel- bis langfristig möglicherweise reduzieren. Für die kommenden Jahre werden Finanzierungsbedarfe für die Digitalisierung durch die Landesregierung grundsätzlich nur überschlägig veranschlagt. Klar ist aber doch bereits heute, dass Fachverfahren abgelöst werden müssen, weil sie teilweise sehr alt sind, dass die neue E-Akte ausgerollt werden muss – und zwar, sobald es geht –, und auch der einheitliche IT-Arbeitsplatz muss endlich eingeführt werden. Es muss deshalb so genau wie möglich geplant und auch veranschlagt werden, damit die Akteure – egal, wo die sitzen – in den kommenden Jahren mit hinreichenden Finanzmitteln ausgestattet sind. Wir glauben, ein Auf-Sicht-Fahren bringt nicht den notwendigen Modernisierungsschub. Besorgniserregend ist aus unserer Sicht, dass das neu gegründete – na, ganz so neu ist es nicht mehr –, das in 22 gegründete ZDMV, das ja ein Baustein der Zentralisierung ist, den wir durchaus begrüßen, seine volle Arbeitsfähigkeit aber bis zum Ende 2024 noch immer nicht erreichen konnte. Ursächlich dafür ist einerseits die dysfunktionale Aufbauorganisation im ZDMV selbst, aber auch die zögerliche Bereitstellung von Ressourcen durch die Landesregierung. Und damit meine ich Geld, Stellen und Personal. Auch die Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, DVZ und den übrigen Ressorts weist deutliche Verbesserungsbedarfe auf. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt.) Die Errichtung des ZDMV hat die bestehenden Kommunikations- und Zuständigkeitsprobleme aus unserer Sicht noch verstärkt. Hier mangelt es zumindest, zumindest an einer klaren Aufgabenabgrenzung. Der im Sonderbericht skizzierte Handlungsbedarf zeigt sich auch sehr deutlich an einem für mich etwas beängstigenden Thema, nämlich dem Thema IT-Sicherheit. Nur ein paar Beispiele: Bis heute gibt es kein Informationssicherheitsgesetz, auch wenn es dem Vernehmen nach – so haben auch wir bereits gehört –, dem Vernehmen nach im Entstehen ist und hoffentlich tatsächlich noch in diesem Jahr ins parlamentarische Verfahren Einzug halten kann – wäre sehr wichtig. Der BeLVIS, der Beauftragte für die Informationssicherheit im Land, verfügt aus unserer Sicht nicht über ausreichende Weisungs- und Durchgriffsrechte. Und beim CERT, das ist ja die Landesstelle für den Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen, beim CERT sind von vier Stellen drei, drei nicht besetzt. Der einzige Beschäftigte hat nach meinem Kenntnisstand (David Wulff, FDP: Urlaub.) sehr, sehr hohe Überstunden. Ob der überhaupt noch Urlaub machen kann, das weiß ich nicht. So, also das finde ich sehr beängstigend. Mit Blick auf die jüngsten Ereignisse rund um die Mobiltelefone bei der Polizei wird doch da noch einmal deutlich, dass der Handlungsdruck wirklich immens ist. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Ich glaube, da liegen wir auch alle gar nicht auseinander. Aber fehlende Notfallpläne sowie uneinheitliche und veraltete Sicherheitsstandards, die sind einfach nicht akzeptabel, dafür ist das Thema zu wichtig. Digitalisierung ist ja auch längst keine Wahlmöglichkeit mehr. Es ist aus unserer Sicht die notwendige Voraussetzung für die künftige Aufgabenerledigung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Und sie muss für die Menschen im Land und auch für die Beschäftigten in der Verwaltung spürbar werden. Dazu braucht es einen deutlich formulierten politischen Willen und, wir meinen, auch eine deutliche Beschleunigung bei der Umsetzung. Die Landesregierung hat für diese Mammutaufgabe mittlerweile einen, wie ich finde, besonders geeigneten Experten gewonnen. Das freut mich, das freut mich wirklich und wirklich sehr, auch wenn es im Rechnungshof auch jeden Tag zu spüren ist, dass da was fehlt, und zwar nicht irgendwie ein Türstopper. So, aber zurück zum Thema. Aber auch wenn ein ausgewiesener Experte jetzt für die Landesregierung tätig ist, und das beruhigt mich auch ein Stück weit, Experten sind auch keine Zauberer, die können sich auch noch nicht klonen. Und die Digitalisierung, die gibt es nicht zum Nulltarif, ich formuliere es jetzt bewusst mal etwas überspitzt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die kostet Geld. Wenn das stimmt, was ich gehört habe, was im Haushaltsaufstellungsverfahren sich da in den Einzelplan, was da in den Einzelplan 15 Einzug gefunden hat, da wird mir angst und bange, ehrlich. So, also Digitalisierung, die gibt es nicht zum Nulltarif, die kostet Geld. Die braucht auch Stellen – Dauerstellen – und Personal natürlich auch auf diesen Stellen. Außerdem müssen noch diverse organisatorische Vorarbeiten erledigt werden, darüber haben wir ja schon mehrfach gesprochen. Es gibt also tatsächlich viel zu tun, und darum muss aus unserer Sicht die Landesregierung den Verantwortlichen deutlich mehr als bisher den Rücken stärken und sie mit hinreichenden Kompetenzen und auch Befugnissen ausstatten. Und sie muss verbindliche und vor allen Dingen ressortübergreifende Entscheidungen treffen und deren Umsetzung sicherstellen und dafür sorgen, dass dadurch dann wirklich auch alle, alle an einem Strang ziehen, alle Ebenen, alle Behörden, das ist ganz wichtig. Und dann, dann werden wir es auch schaffen mit der Digitalisierung. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, gebe ich eh nie auf, so. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist doch gut.) So, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst mal einen ganz herzlichen Dank an den Landesrechnungshof! Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die ehrliche Bestandsaufnahme, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn das ist auch tatsächlich eine wichtige Priorisierungshilfe bei der ganzen Frage, die wir, die uns hier beschäftigt rund um die Digitalisierung. Denn der Bericht bestätigt ja auch, die Digitalisierung ist primär ein organisatorischer Transformationsprozess und keine reine Technikfrage, worauf es ja manchmal einfach runtergebrochen wird. Wir nehmen die Kritik an, aber was wir auch festgestellt haben – und das ist ja auch in dem Bericht zu lesen und das haben wir auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag, der Ihnen verteilt wurde, drinstehen –, ist, dass der Punkt der Zentralisierung, den wir jetzt angegangen sind, doch tatsächlich der richtige Weg ist. Und das ist jetzt auch sozusagen ja Teil des ganzen Berichtes. Kernproblem, da haben wir in der letzten Plenarwoche ja auch schon drüber gesprochen, ist, dass einfach die Herausforderung, die Komplexität, die wir haben. Wenn man das jetzt mit dem Bereich Schifffahrt, Seeschifffahrt – da würde man sagen, wir haben eine große Flotte, die zu steuern ist, da haben wir jetzt nicht nur ein Schiff, den einen Tanker, den wir irgendwie umdrehen müssen, sondern wir haben irgendwie eine Flotte von irgendwie 120 Booten. Wir haben irgendwie 114 Ämter und amtsfreie Gemeinden, wir haben die Landkreise, wir haben das Land, wir haben den Bund, der mitspielt – da sind wir beim letzten Mal schon drauf eingegangen –, die alle in ihrer eigenen Verantwortung sind. Das sind alles Kapitäne, die wir irgendwie dazu bringen müssen, einen gemeinsamen Kurs zu gehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das sind natürlich auch sehr viele, sehr viele gewachsene Strukturen, und wir haben am Ende ja natürlich auch, und da legen wir auch einen großen Wert drauf, die kommunale Selbstverwaltung. Die Landesverwaltung an der Stelle hat schon in den vergangenen Jahren den Weg aufgenommen. Wir haben das Zentrum, das ZDMV gegründet als tatsächlich den zentralen Punkt, weg von diesem reinen Silodenken – in jedem Ministerium wird eigenverantwortlich alles betrieben, organisiert, die ganze Administration –, hin zu einer Verwaltung, die für alle da ist, die es schafft, und, das liest man aber auch in dem Bericht, die hat, da gibt es Anlaufschwierigkeiten, zum Beispiel beim Thema Personal. Das ist aber, glaube ich, auch bei der ganzen Frage „Transformation“ ganz normal. Die Alternative wäre, jetzt irgendwie gar nichts zu machen, deswegen ist, glaube ich, der Weg, den wir da eingeschlagen haben, ein richtiger, denn am Ende ist ein einheitliches und starkes Land, gerade im Bereich der Digitalisierung, auch wirklich für die Kommunen ein starker Partner. Was ist, wenn es um die Frage geht, wie schaffen wir das eigentlich, den Weg gemeinsam zu gehen? Denn wir haben ja die verschiedenen Akteure, den Bund, Land und die Kommunen, dann muss es da halt um Angebote am Ende gehen. Das heißt, wir müssen irgendwie es attraktiv gestalten, zentrale Angebote zu machen. Wir müssen die möglichst stärken, die Möglichkeiten des Zusammenarbeitens, dass man füreinander auch Sachen entwickelt. Das braucht nicht jede Gemeinde, nicht jeder Landkreis braucht alles einzeln zu entwickeln, sondern wir müssen dahin kommen, dass wir die Ressourcen bündeln, das Personal bündeln, das Geld bündeln, dass wir halt tatsächlich es einfach schaffen, dass wir gute Lösungen füreinander entwickeln. Und da ist das ZDMV einfach ein wichtiger zentraler Dienstleister, um dieses Ganze halt auch mit voranzutreiben, denn, ich glaube, wir können da tatsächlich die Expertise bündeln. Unsere Instrumente sind da ja auch vor allem der Dialog, wir haben auf der Bundesebene die föderale Digitalisierungsstrategie – da haben wir ja letztes Mal auch schon drüber gesprochen –, wir haben den Vorstoß auf der kommunalen Ebene. Und am Ende wird es als unsere – gerade auch, wenn die beiden Sachen fertig sind, auch mit der kommunalen Ebene, wie sie sich organisieren wollen –, wird es halt dieser wichtige Schritt sein, das Ganze zusammenzufassen als gemeinsame Digitalisierungsstrategie, als irgendwie ein Zusammenschluss, wie wir das hinbekommen. Wir handeln bereits, wurde auch schon gesagt, steht auch im Bericht drin, das IT-Sicherheitsgesetz ist in der Mache, wird erarbeitet und schafft am Ende auch einen verbindlichen Rahmen. Wir setzen als Land, auch mit den ganzen Absprachen, auch mit dem IT-Planungsrat, auch mit dem OZG und vielem mehr, auf offene Standards, um die Abhängigkeiten zu reduzieren. Der Aufbau, das ZDMV schreitet voran, um die operativen Aufgaben zu bündeln. Und am Ende ist halt die Digitalisierung eine Mammutaufgabe, das ist kein Sprint. Da versuchen wir voranzukommen. Wir haben die volle Unterstützung halt auch Richtung Ministerium an der Stelle, denn der eingeschlagene Weg ist, glaube ich, schwierig gewesen, ihn erst mal zu stemmen, das ganze Amt aufzubauen, das ganze ZDMV dort hinzukommen, dass es am Ende auch läuft. Da ist auch noch viel davor. Und am Ende geht es halt um die gemeinsame Kraftanstrengung, wie wir das hinkriegen, Land und Kommunen dort auch weiterhin zusammenzuhalten, denn es soll keinen Zwang geben, es soll am Ende eine Gemeinsamkeit geben, um tatsächlich mit diesen 120 Kapitänen das in diesem Land ordentlich zu steuern. Das Ziel ist einfach unsererseits, dass wir eine bürgerfreundliche und medienbruchfreie Verwaltungsdienstleistung für alle schaffen wollen, dass es intern funktioniert, extern. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag mit der Einfügung der Entschließung zustimmen würden, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes! Im Grunde genommen haben Sie alles so umfänglich erzählt, dass ich mich eigentlich hinsetzen könnte, weil dem nichts mehr hinzuzufügen ist. (Zuruf aus dem Plenum: Na denn!) Aber Wiederholung festigt. (Julian Barlen, SPD: Denn man tau!) Und vor dem Hintergrund – (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) ja, genau, denn man tau –, vor dem Hintergrund (Julian Barlen, SPD: Ich meinte mit hinsetzen.) kriegt ihr es noch mal wieder um die Ohren gehauen, was ihr alles nicht könnt. Eine leistungsfähige, digital vernetzte und bürgerorientierte Verwaltung ist unverzichtbar für ein modernes, funktionierendes Gemeinwesen. Der uns vorliegende Sonderbericht des Landesrechnungshofes beschreibt ungeschönt alle Versäumnisse der Landesregierung, insbesondere, eine tragfähige und verbindliche Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Es fehlen nach wie vor messbare Ziele, ein strategisches Controlling und klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung. Wichtige Kritikpunkte sind unter anderem, dass die Digitalisierungsabteilung des Innenministeriums und das ZDMV organisatorisch und personell unzureichend aufgestellt sind und dass im Bereich der IT-Sicherheit weiterhin kritische Schwachstellen bestehen, wie wir schmerzlich erleben durften. Denn ein Großteil der Landesbehörden arbeitet weiterhin auf veralteter IT-Infrastruktur, und ein erheblicher Teil der IT-Systeme entspricht somit nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Insbesondere in Hinblick auf die jüngst erfolgten Hackerangriffe ist es ein großes Problem, wenn zum Beispiel das Krisenreaktionsteam CERT des Ministeriums nicht ausreichend besetzt ist – eine von vier Stellen, es ist angesprochen worden. Dass die Abhängigkeit von einigen großen Produktherstellern und Softwareentwicklern zu verringern ist, ist ein weiteres, vom Landesrechnungshof zu Recht angesprochenes Thema. Derzeit ist man zu sehr von USamerikanischen Produkten wie zum Beispiel Microsoft abhängig. Private Anbieter, beispielsweise IONOS, bieten entsprechende Alternativen für Webhosting, Domain- und Cloud-Computing-Produkte. Die Landesregierung wiederum, so liest man es ja in dem Bericht der Beschlussempfehlung, will die Probleme nun angehen, um die digitale Souveränität zu erreichen. (Zuruf aus dem Plenum: Na denn.) Man verweist hierbei auf die geplante Zusammenarbeit mit der bundeseigenen Gesellschaft Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH, ZenDiS. Das ZenDiS bietet den openDesk, einen Open-Source-Arbeitsplatz, der zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Umsetzung des National-Once-Only-Technical-System, NOOTS, wird eine wichtige Voraussetzung dafür sein, dass die Verwaltung auch datenbasiert arbeiten kann. Das Prinzip bedeutet, dass Daten durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden. Dies wird auch aus unserer Sicht dazu beitragen, dass Zeit in den Verwaltungen eingespart werden kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zeit ist Personal.) Die Landesregierung hat im April den Entwurf eines Landesgesetzes zur Umsetzung eingebracht, allerdings wird nicht jede kleine Kommune an das National-Once-Only Technical-System angeschlossen werden können. Open-Source- und Cloud-Technologie sind laut Bericht für die Landesregierung ein wichtiges Thema, um die Verfahrenslandschaft zu verbessern. Die Haushaltssituation ist jedoch angespannt und man müsse sich daher bei all den Überlegungen im Rahmen des Haushalts bewegen. Auch das ist zu Recht kritisiert worden. Im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel hatte meine Fraktion den Landesrechnungshof gefragt, ob es eine Prioritätenliste gibt. Bislang sind von den 35 Empfehlungen des Landesrechnungshofes nur 4 umgesetzt und 14 teilweise umgesetzt worden. Deswegen wollten wir wissen, ob es einen Zeitrahmen gibt. In der Antwort hieß es, dass im Grunde alle Empfehlungen priorisiert werden müssten, weil bereits so viel Zeit verstrichen sei, mindestens die IT-Sicherheit müsse aber auf die Prioritätenebene gezogen werden. Wir werden uns am Freitag ja noch mal darüber unterhalten, was das für Konsequenzen hat, wenn man an der Stelle nicht aufpasst. Beim ZDMV sei nun auch die Abteilung für das Informationssicherheitsmanagement für den Datenschutz aufgebaut. Hier sei dann auch das Computer Emergency Response Team, CERT, angesiedelt. Hier kam berechtigterweise öfters die Frage auf, was die Landesregierung unternehme, um die unbesetzten Stellen zu besetzen. Im Bericht heißt es hierzu interessanterweise, dass die Anforderungen, die an die jeweilige Stelle gestellt worden seien, durch das Bewerberfeld nicht hätten erfüllt werden können. Jetzt sei die Bewerberlage aber eine andere, nachdem man noch mal neu ausgeschrieben hatte. Dazu kommt das Eingeständnis, dass nicht mit Gehältern mitgehalten werden könne, die teilweise in der Wirtschaft gezahlt werden, stattdessen verweist man auf die sinnstiftende Arbeit, die geboten werde. Diese wiederum sei ein guter Grund, auf ein entsprechendes Gehalt zu verzichten. Die Mitarbeitervertretung des ZDMV beklagte sich zuletzt im April an den NDR gerichtet darüber, dass die Grenzen erreicht seien, was nicht zuletzt auf die enorme Mehrbelastung zurückzuführen sei. Drei der insgesamt rund 50 Mitarbeiter sollen Herzinfarkte erlitten haben, heißt es aus dem Umfeld des ZDMV, andere hätten psychische Probleme. Die fehlende Besetzung von Stellen wird als Geburtsfehler bezeichnet. Weiterhin heißt es in dem Artikel, ich zitiere: „Die oberste Mitarbeitervertretung beklagt außerdem Personallücken bei einem neuen landesweiten PC-Projekt für die Verwaltung, dem sogenannten vITA. Diese einheitlichen Rechner könnten nicht ordentlich ausgerollt werden, weil auch hier das Finanzministerium dauerhafte Stellenbesetzungen blockiere. Der Hauptpersonalrat beklagt ganz allgemein den Umgang der Regierung mit der Digitalisierung der Landesverwaltung. Vor 2022 seien Versuche, die IT-Struktur zu vereinheitlichen, immer wieder“ – Zitat im Zitat – „‚an den Befindlichkeiten der vielen kleinen Könige in den Ressorts gescheitert‘“. Zitatende. Im Bitkom-Länderranking liegt unser Bundesland M-V zurzeit abgeschlagen auf Platz 14. Damit kann man nun wirklich nicht zufrieden sein. Die jüngste Messung, was die Versorgung mit Breitband angeht, hat das ja wieder deutlich zu Tage gefördert, wo wir stehen an der Stelle. Angesichts der steigenden Anzahl von Cyberangriffen, denen unsere IT-Infrastruktur ausgesetzt ist, muss die IT-Sicherheit ganz nach oben auf die Prioritätenliste. Hier stimmen wir den Ausführungen des Landesrechnungshofes uneingeschränkt zu. Sie werden sich auch daran erinnern, dass meine Fraktion erst kürzlich im Juni-Plenum einen Antrag mit der Forderung nach einer verbindlichen und ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie eingebracht hatte, diese wurde abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der erforderliche rechtliche Rahmen für die IT-Sicherheit entwickeln wird. Den Antrag der SPD und Linken, den lehnen wir ab, dem Antrag der CDU-Fraktion werden wir zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes! Zunächst, um ein Missverständnis schon für Freitag, Herr Schneider, im Vorwege auszuräumen, die Landespolizei verwaltet ihre IT selbstständig. Also alles, was Sie momentan (Jens-Holger Schneider, AfD: Na ja!) aus der einen Sicht auf die andere übertragen, geht fehl. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir werden da eher eine Diskussion zu führen haben, ob wir ebenfalls die Zentralisierungsdiskussion und damit ja eine Standardisierung und Homogenisierung über alle Bereiche – die für die Polizei aber nicht ganz einfach ist, weil das schon mal ein sehr eigenständiger und besonders auch innerhalb der Mitarbeiterschaft zu schützender Raum ist, wo der Rahmen ist –, diskutieren werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber noch einmal, die laufen außerhalb dieser Systeme. Das, was uns als Landesregierung in den letzten Jahren umgetrieben hat – ich weiß, dass die Präsidentin auch in persönlichen Gesprächen immer gerne mehr gehabt hätte, dass Sie gerne mehr hätten –, waren aber drei große Überschriften. Es war die Zentralisierung, es war damit verbunden im Übrigen eine Standardisierung (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und eine Homogenisierung. Und es war, soweit es OZG-Leistungen betraf – auch da wünschen sich alle mehr – gleichwohl unter der Überschrift, alles, was andere Bundesländer machen, übernehmen wir möglichst, keine eigenen Erfindungen, keine eigenen Entwicklungen. Auch da im Übrigen immer unter der Überschrift, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wir zentralisieren, wir standardisieren, wir homogenisieren. Das führt aber dazu, Herr Abgeordneter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na?) dass Sie auf die OZG-Entwicklung der anderen Länder warten müssen, bis die fertig sind. Natürlich ist es leichter, wie andere große Bundesländer, die eigene Lösungen dann stattdessen überholend entwickelt haben. Dagegen haben wir uns früh entschieden, und noch einmal, aus finanzieller Verantwortung sowohl jetzt als auch in die Zukunft. Wenn Sie einmal zu zweit oder zu dritt eine eigene Anwendung entwickelt haben, müssen Sie die auch die nächsten 15 Jahre pflegen oder doch irgendwann in die zentralere OZG-Leistung umsteigen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dass wir eine gewisse Leistungsfähigkeit haben – zumindest hoffe ich das –, haben wir bewiesen, genau, mit dem digitalen Bauantrag, da waren wir das erste Bundesland, das seine OZG-Arbeit erfüllt hatte, und noch mal, dass diese Leistung zwischenzeitlich in 13 Bundesländern genutzt wird. Von daher zeigen wir damit, dass wir, im Übrigen auch andere, beim OZG durchaus mitmachen, dass aber diese Standardisierungs- und Zentralisierungsfrage nicht von der Hand ist. Das ZDMV ist in der Tat das Bemühen, diese Zentralisierung umzusetzen und damit verbunden Standardisierung und Homogenisierung gleichermaßen zu verfolgen, weil nämlich ein einheitliches Anforderungsmanagement damit als Ziel im Raume steht und für die beiden Häuser, nämlich das Innenministerium und jetzt hineinwachsend das Wissenschaftsministerium, in der Umsetzung ist, jeweils mit dahinterliegenden Behörden. Denn zur Vollständigkeit bei dem Zitat, Herr Schneider, gehört dann auch dazu, dass es nicht nur neun oberste Landesbehörden gibt, Ministerien und Staatskanzlei, sondern zurzeit auch eine Vielzahl von Verwaltungen dahinter, die jeweils ihre eigene Serverinfrastruktur bereitstellen, die zum Teil mit eigener IT-Architektur arbeiten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie hatten ja sozusagen das Zitat der Könige, das ich mir nicht zu eigen mache, aber das ich eben vernommen habe. Da wäre mir wichtig, dass die Zahl derer, die hier eigenständige Strukturen bereithalten, sehr viel größer ist als neun oberste Landesbehörden. Wenn ich auf diese Standardisierung schaue, ist sie deshalb nicht ganz leicht – das war im Übrigen ein Prozess, der im Rahmen der ZDMV-Gründung erhebliche Zeiträume in der Ressortabstimmung gekostet hat –, die Frage, ob es einen verfassungsrechtlichen Rahmen gibt, der den einzelnen Ressorts gewisse Selbstständigkeiten vorzuhalten gebietet. Ich schaue jetzt im Übrigen mit Faszination auf die Bundesseite, ja, die ja mit dem Ministerium für – jetzt bin ich nicht sicher in der Reihenfolge – Digitales und Staatsmodernisierung, kann aber auch umgekehrt lauten, Staatsmodernisierung und Digitales, Ähnliches auf der Ebene des Bundes vorhat. Und wenn es verfassungsrechtliche Probleme gibt, die haben wir ganz intensiv diskutiert in der damaligen Gründung, die führt zu sehr abgewogenen Regelungen im ZDMV-Gesetz, in welcher Konstellation was geschieht bei Fragen von allgemeinen und von Fachverfahren, und wer in welcher Weise beteiligt werden muss, sodass Zentralisierung mit zentralen Standardisierungs- und Homogenisierungsvorgaben nicht so ganz ohne und einfach durch einen umsetzbar ist, sondern immer eines sehr breiten, kooperativen Prozesses bedarf, dass diese Frage im Bund jetzt eigentlich gleichermaßen anstehen müsste. Und ich schaue dann mal, wie dort die Antworten lauten. Das Ressortprinzip und die verfassungsrechtlichen Grenzen, so war damals der Vortrag einer Zentralisierung des IT-Bereichs, haben uns auf jeden Fall in erheblichem Umfang jetzt zeitlich beschäftigt und, noch einmal, finden sich bis heute in der gesetzlichen Umsetzung, die sich in der Umsetzung und in der Dauer im Übrigen zurzeit weiterhin länger ziehen, als es allen Beteiligten gefallen mag. Das Erfordernis der strategischen Steuerung muss dann allerdings bei genau dieser zentralen Einheit liegen. Und vor dem Hintergrund werden wir die Diskussion mit Sicherheit auch in den kommenden Monaten noch mal führen müssen. Die Idee des ZDMV ist Scharnierfunktion zwischen denen, die als Landesbehörden die jeweilige IT nutzen, und denen, die am Ende genau diese Leistungen bereitstellen. Das kann das DVZ sein, das kann aber auch Dataport sein, soweit es um die Steuerverwaltung geht, und es gibt noch einige weitere Beteiligte. Bei der Polizei ist es ja im Übrigen, noch einmal, der Bereich, der in der Polizei selbst verankert ist und für sich selber die IT strukturiert, organisiert, bereithält und dann im Übrigen auch schützt und sicherheitsmäßig begleitet. Im ZDMV soll dann mittelfristig auch das Architekturmanagement liegen. Für die beiden Häuser, die dabei sind, liegt es da schon. Stück für Stück – das war ja der Hinweis, der in mehreren Redebeiträgen zu Wort kam, dass die verschiedenen Behörden eben noch jeweils ihr Windows-System, ihren Zeitgeist und ihre Architektur nutzen – das zu einem, noch mal, dann standardisierten und homogenisierten Architekturplan zu vereinen, wird die Herausforderung, in der Tat, des neuen Abteilungsleiters, der an anderer Stelle vermutlich schmerzlich vermisst wird, so war rausgeklungen, bei uns jetzt gleichwohl in genau viele dieser Aufgaben einsteigt – nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem ZDMV. Dazu gehört auch, dass das ZDMV natürlich am Ende ein zentrales, operatives IT-Controlling abbilden muss, aber auch da gehört dazu, erst die Häuser, die schon im ZDMV sind, können von einem Controlling des ZDMV auch erfasst werden. Wir brauchen jetzt die weiteren hinzukommenden Häuser und Behörden, damit das tatsächlich Stück für Stück dann landesverwaltungsweit funktioniert. Philipp da Cunha hatte dankenswerterweise angesprochen, am Ende muss es sogar ein Anspruch sein, die kommunale Familie immer mit hineinzunehmen, zurzeit ist der Anspruch, Landesverwaltung zusammenzufassen, schon erheblich genug. Gewünscht ist darüber hinaus ein Vertragsmanagement. Auch das baut das ZDMV auf. Und jetzt bin ich wieder bei der Überschrift – für die Häuser, die er schon selber verwaltet, für die es also die Verträge selber schließt und begleitet, ist das selbstverständlich, für die anderen Häuser gibt es zurzeit ein gemeinsames Projekt des Finanzministeriums, des Innenministeriums, das auch die in irgendeiner Weise standardisiert, so war ja der Wunsch, vorgegeben vom ZDMV, die Verträge, die zwischen ihnen und entweder IT-Dienstleistern oder ihnen und dem DVZ als zentralem IT-Dienstleister geschlossen sind, damit wir auch da einmal konsolidierte Überblicke haben. Wir merken zumindest in den Verhandlungen mit einzelnen Ressorts und Behörden, wenn Sie ins ZDMV kommen, dass die bisher standardisierte Bereithaltung der entsprechenden Verträge durchaus ein gewisses Suchen erfordert. Das führt dazu, dass mancher Prozess im Übrigen auch länger dauert. Jawohl, wir werden ein Vertragsmanagement brauchen. Und die Idee ist, genau das auf einer gemeinsamen Plattform abzubilden, das entsprechende Projekt des Finanzministeriums mit dem Innenministerium ist begonnen. Wir bleiben aber dabei, das Ressortprinzip bleibt offenbar ein verfassungsrechtlich verankerter Punkt, den wir umzusetzen haben. Der Personalaufbau ist angesprochen worden. Ja, wir haben mit 15 Doppelbesetzungsermächtigungen im Landeshaushalt gearbeitet, denn die Idee war ja, jedes Haus, jede Behörde gibt die bisher dort tätigen IT-Spezialistinnen und -Spezialisten in das ZDMV weiter. Führt dazu, dass wir heute deutlich mehr Stellen als Personen haben, weil viele dieser Aufgaben in den jeweiligen Behörden irgendwo auf Stellen mit erledigt worden sind. Irgendwer hat dann eben auch den Datenschutz gemacht, irgendwer hat auch die IT-Sicherheitsfragen gemacht, ist aber nur mit einem Teil seiner Stelle in diesem Bereich verankert gewesen. Ich kriege dann einen Stellenanteil ins ZDMV, die Person bleibt aber in der jeweiligen Stammbehörde, sodass wir zurzeit in der Tat bei Besetzungen – ich glaube, Herr Schneider hat es angesprochen – erheblich rudern. In der Tat ist es so, dass wir nur bemessen konkurrenzfähig sind. Was wir anbieten können, ist in der Regel eine sehr langfristige Perspektive, aber wir merken, dass wir mit einem sehr harten Markt konkurrieren, und das gilt erst recht, wenn Sie Spezialisten in der Sicherheit oder im Datenschutz suchen. Gleichwohl, mittlerweile sind Aufgaben, Mittel und Stellen an das ZDMV zumindest für die beiden genannten Ressorts und die entsprechenden nachgeordneten Behörden übertragen. Und im Stellenplan des Haushalts 26/27 wird das auch geordnet und entsprechend abgebildet. Soweit allerdings der Landesrechnungshof die Zahl nannte, es seien nur 20 Prozent des Personalbedarfs beim ZDMV verfügbar, würde ich das nicht in dieser Schärfe unterschreiben wollen, weil das offenbar an die Zielzahl anknüpft, wenn alle Landesbehörden, alle Ministerien vom ZDMV verwaltet werden. Und natürlich ist, solange die anderen Häuser nicht da sind, nicht der gesamte Stellenbedarf da. Also die Stellen stecken jetzt noch in den Häusern, die ihre IT selbst verwalten. Der Übergangszeitraum ist aber schwierig, weil natürlich die Synergien, die wir schöpfen wollten, erst dann in Gänze aus den verschiedenen zusammengeführten Aufgaben geschöpft werden können und damit eine gewisse Entspannung im Personalkörper eintritt, wenn alle Häuser oder zumindest der überwiegende Anteil im ZDMV vereint ist. Soweit, meine Damen und Herren, auf einen weiteren Punkt, nämlich die Digitalstrategie abgestellt wurde, weiß ich, dass wir weiterhin ringen, ob die digitale Agenda schon den Namen einer Strategie verdient oder nicht. Wir sind weiterhin überzeugt, dass wir damit 2018 eine Vorlage gemacht haben. Die Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung, insbesondere die Staatssekretärin, sind – weil wir aktuell das den IT-Planungsrat führende Bundesland sind –, sind aktuell massiv in die Föderale Digitalstrategie, die der IT-Planungsrat für alle entwickelt, eingebunden. Die Überlegung ist auf der aufgesetzt, nach dem Herbst 25 dann auch für Mecklenburg-Vorpommern die Fortentwicklung der von allen 16 Bundesländern vorher gemeinsam angestrebten Lösung auch für uns dann in konkreteren Punkten umzusetzen. Auch dort wird der Abteilungsleiter, der ja durchaus in der Vergangenheit Ideen an der Stelle sehr konkret entwickelt hat, diese mit Sicherheit in die Umsetzung bringen. Das große Thema Informationssicherheitsgesetz hängt am Ende des Tages an ganz wenigen Schultern, in Wahrheit an vieren, also an zwei Personen. Beide sind immer in der Doppelfunktion, weil sie eine operative Funktion haben. Wenn ein Sicherheitsvorfall irgendwo im Lande auftritt – und da meine ich gar nicht zwingend Landesverwaltung, kann auch kommunale Verwaltung, kann sogar ein größeres Unternehmen sein –, haben die immer erst mal einen operativen Auftrag in der konkreten Problemstellung und gehen dann zurück in ihre strategische Arbeit. Zurzeit ist aber ein Entwurf eines Informationssicherheitsgesetzes – hatte ich hier an anderer Stelle, ich glaube, Herr Wulff hatte mich gefragt, vor zwei oder drei Sitzungen schon mitgeteilt –, der erste Entwurf ist bereits mit den Ressorts informell, also nicht offiziell, informell abgestimmt worden, auch mit kommunalen Verbänden. Wir versuchen jetzt momentan einzuarbeiten, was aus diesen Rückkopplungen eingetreten ist. Die NIS-2-Richtlinie wird gleichermaßen, soweit sie die Verwaltung betrifft, dann mit diesem Entwurf hoffentlich im Herbst bei Ihnen eingehen. Und auch die Rolle des BeLVIS wird dann dort noch einmal weiter angeschärft, konkretisiert werden. Und wir werden die gleiche Debatte wiederbekommen, nämlich die Frage, wie weit der BeLVIS eigentlich in die Ressortzuständigkeiten eingreifen darf. Ich glaube, wir brauchen in der Tat einen starken BeLVIS, nur so macht so eine Rolle Sinn. Die Idee ist, ich habe quasi einen obersten Sheriff, und wenn der Sheriff aber immer nur „Du, du, du“ machen darf, dann nützt es gar nichts. Er muss im Zweifel auch entscheiden oder sogar sperren können, damit die Beteiligten höheren Handlungsdruck haben, das umzusetzen. Es gibt eine Stelle, wo wir es heute schon haben, das ist das von Kommunen und Land gemeinsam genutzte Datennetz. Wir haben quasi in den Telefonleitungen, die es im Land gibt, für uns geblockte, eigenständig abgeschirmte Leitungen. Ein CN-LAVINE-Netz nennt sich das, das verbindet alle hoheitlichen Träger auf einem hohen Sicherheitsniveau. Wer da ran will, muss erhebliche Anforderungen erfüllen. Wer die nicht erfüllt, fliegt aus diesem Netz. Und das bedeutet, ich kann auf einmal nicht mehr auf den Bundespersonalausweisserver und so weiter zugreifen. Von daher spüren wir da, dass es dann Wirkung entfaltet, und an diese Anforderungen halten sich alle Beteiligten. Zu guter Letzt, der Rat der IT-Verantwortlichen soll gestärkt werden, so war die Anforderung. Ja, wir glauben auch, dass dem so ist. Umgekehrt müssen wir achtgeben, dass das ZDMV seine zentrale Rolle erfüllen kann. Der Rat der IT-Verantwortlichen, den wir auch weiterhin brauchen, weil auch weiterhin jedes Haus in diesem Prozess beteiligt sein muss, selbst wenn die ihre Aufgaben auf das ZDMV übertragen haben, müssen die in diesem Rat weiterhin dabeibleiben, weil Digitalisierung eben sich nicht beschränkt auf den Betrieb der Computeranwendungen und der Fachanwendungen, sondern selbstverständlich auch Prozesse in den Häusern. Wir brauchen aber dann ein, noch mal, zentrales, die Standardisierung und Homogenisierung weitgehend vorgebendes ZDMV. Von daher haben wir auch da mit Sicherheit noch mal einen Prozess der Diskussion, der vor uns liegt, der wird nicht ganz ohne sein. Auch da wieder, verfassungsrechtlich gibt es offenbar Überzeugungen, dass die Ressortverantwortung im IT-Bereich ein gewisses Niveau mindestens weiterhin erreichen muss. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen soll, so war der Wunsch und das unterschreibe ich, möglichst vorher mit einer Geschäftsprozessoptimierung des eigenen Verwaltungsvorgangs einhergehen. Ja, das zeigen die Ergebnisse der MV-Beratung auch. Sie allerdings, so ist der Vorschlag Ihres Berichtes, ausschließlich darauf zu beschränken, scheint der MV-Beratung an ein/zwei Stellen nicht allen gerecht zu werden, weil es auch andere Bereiche gibt, wo wir sie weiterhin benötigen. Aber ja, sie jeweils vorher dort auf die Prozesse schauen zu lassen, wird unterschrieben. Es macht keinen Sinn, einen schlechten Prozess, analogen Prozess zu digitalisieren. Zu guter Letzt, die Vorschläge, Güstrow stärker für Fachkräfteausbildung zu nutzen, tragen wir gerne mit. Es gibt im aktuellen Konzept zur Weiterentwicklung der Fachhochschule die Überlegungen, einen Vorbereitungsdienst für IT-Fachkräfte aufzunehmen. Die Idee ist also, sie darüber, ein bisschen salopp, beamtenrechtlich für den höheren Dienst als Beamte fähig zu machen. Das ist wichtig, damit sie dann auch in Besoldungsgruppen kommen, die wiederum Attraktivität entfalten. Und umgekehrt, mit der Verbeamtung geht ein Vorteil einher, den wir wiederum gegenüber anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben. Aber da gibt es jetzt in dem aktuellen Konzept der Fachhochschule für die Weiterentwicklung ganz konkrete Überlegungen. Ob wir tatsächlich einen eigenen Verwaltungs-IT-Studiengang aufmachen, da habe ich Bedenken. Was wir allerdings brauchen, und das ist ebenfalls im neuen Konzept drin, dass das entsprechende Kompetenzzentrum an der Fachhochschule, das Sie uns dankenswerterweise mit dem letzten Haushalt ermöglicht haben, für die Digitalisierung jedes einzelne Curricula anschaut, Curriculum anschaut, also alle Curricula – ich glaube, so ist es richtig von den jeweiligen Mehrheiten und Einzahl-/Plural-, Singular-/Plural-Angaben. Die Idee ist also, alle Studiengänge und Ausbildungsgänge durchzugehen und auch in den einzelnen Fachbereichen Digitalisierungsinhalte einzubauen. Das muss der jeweilige Dozent für Verwaltungsverfahrensgesetz selber nicht unbedingt sofort auf der Uhr haben, aber die Idee ist, dass ihm genau dieses Zentrum für die Digitalisierung entsprechend hilft. Zu guter Letzt, ja, wir würden es auch gerne Stück für Stück unabhängiger machen. Ganz so einfach, wie sich es ausspricht, ist es leider nicht, denn es wird ein Versuch sein. Die Idee ist aber, erst mal mit einigen Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren einzusteigen und es auszuprobieren. Es gibt große Sorgen, will ich deutlich formulieren, in den jeweiligen Behörden und den Ministerien. Wir haben zum Teil sehr spezielle Fachanwendungen. Im Geodäten-Bereich gibt es Software, die benutzen dann eben unter 100 Behörden in Deutschland. Diese Software hat sich irgendwann vor 30 Jahren mal entschieden, an Excel, Access und Word Schnittstellen anzubauen. Wenn ich denen sage, wir brauchen noch Schnittstellen woandershin, dann wird es leider nicht so ganz einfach. Und vor dem Hintergrund gibt es Fachanwendungen, wo die Kollegen zumindest Sorge haben, ob sie an der Stelle jeden Umstellungsprozess mitmachen. Ich weiß, dass es dann lauter IT-Lösungen gibt, das nennt sich dann irgendwie Virtualisierung eines Windows-Servers auf irgendeinem anderen. Gleichwohl, die Angst muss ich den Leuten nehmen, weil wir nämlich in offene Herzen eingreifen wollen, vor dem Hintergrund gibt es das Ziel, sich unabhängiger zu machen. Die Diskussion ist da, muss ich nur nach Europa zurück oder eher Open Source. Ich glaube, wir brauchen Letzteres. Ich will aber deutlich sagen, dass bei der polizeirechtlichen Frage momentan ein Open-Source-Angebot im Hintergrund stand, was uns hier Probleme beschert hat. Also die allein heilbringende Wirkung gegen Cybersecurityvorfälle ist das auch nicht. Gleichwohl, Open Source ist das Maß der Dinge, aber es braucht einen langen Prozess. Wer auf Schleswig-Holstein schaut, die da sehr viel länger schon engagiert sind, auch die legen den Hebel noch nicht automatisch um, sondern gehen da Schritt für Schritt rein. Und offen eingestanden gucken wir uns das hochinteressiert an. ZenDiS ist die eine Variante, also das Bundesangebot, und die schleswigholsteinischen Bemühungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bleibt ein Riesenritt, und er bleibt von Geld und Personen abhängig, von Stellen auch, ja, vor allen Dingen von Langfriststellen. Das wird im nächsten Haushalt mit Sicherheit eine Rolle spielen, besonders in den Nachberatungen. Wir können auf jeden Fall heute sagen, befristete Stellen sind, um IT-Fachleute zu bekommen, quasi ausgeschlossen, das haben die Ausschreibungen leider deutlich gezeigt. Ich danke Ihnen ganz herzlich für den Bericht. Ja, er ist für uns nicht nur so, dass wir uns damit schminken können, aber er ist sehr deutlich, sehr klar, und an vielen Stellen, bin ich überzeugt, sind die Kolleginnen und Kollegen zumindest mit den Kräften und dem Geld, das wir zurzeit zur Verfügung haben, deutlich auf dem Weg. Und wir freuen uns vor allen Dingen, mit der neuen Struktur und dem neuen Abteilungsleiter, uns da dann auch Stück für Stück am Bericht abzuarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um sieben Minuten überschritten. Damit ergibt sich zusätzliche Redezeit für die Oppositionsfraktionen. (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD: Vielen Dank! Da kann ich ja noch mal nach vorne.) Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.
Sabine Enseleit CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn möchte auch ich Frau Dr. Johannsen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesrechnungshof für diesen Sonderbericht danken. Immer wieder hat der Landesrechnungshof in der Vergangenheit auf die Versäumnisse bei der Digitalisierung der Landesverwaltung hingewiesen und durchdachte Handlungsempfehlungen vorgelegt. Für uns als Opposition ist dieser Bericht enorm wertvoll, denn es wird detailliert aufgeführt, an welchen Stellen es Verbesserungspotenzial gibt und wie die Prozesse optimiert werden können. Würden wir uns nur auf die Aussagen der Landesregierung verlassen, wäre fast immer alles in bester Ordnung. Während der letzten Sitzungswoche hat der Minister seine Digitalpolitik so über den grünen Klee gelobt, dass man fast den Eindruck gewinnen konnte, Mecklenburg-Vorpommern überholt bald Estland bei der Digitalisierung. Dass Sie, Herr Minister, die positiven Aspekte hervorheben, ist nachvollziehbar. Und ja, Sie haben recht, es ist nicht alles schlecht, aber etwas mehr Selbstkritik von der Regierungsbank wäre hin und wieder dann doch angebracht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute einen Änderungsantrag eingereicht, der auf den wesentlichen Handlungsempfehlungen des Landesrechnungshofes beruht. Eine dieser Empfehlungen begleitet uns schon seit mehreren Jahren und wird nicht nur vom Rechnungshof, sondern auch von zahlreichen Experten immer wieder gefordert, nämlich die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer ohne eine solche Strategie. Erst kürzlich hat beispielsweise die Hansestadt Hamburg ihre Strategie aus dem Jahr 2020 aktualisiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst. In der neuesten Fassung wird Erreichtes aufgegriffen und ein Bild von Hamburg als digitale Zukunftsmetropole gezeichnet. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Thema Künstliche Intelligenz und wie Daten als Treiber der digitalen Transformation dienen können. So etwas halte ich auch für erstrebenswert – eine Strategie mit verbindlichen und überprüfbaren Zielen sowie einer Vision, wie das digitale Mecklenburg-Vorpommern in einigen Jahren aussehen soll. In einer solchen Strategie darf das Thema Cybersicherheit und digitale Resilienz angesichts der immer weiter steigenden Bedrohungslage nicht zu kurz kommen. Am Freitag beschäftigen wir uns hier im Landtag wieder mit dem Hackerangriff auf einen Server und die Smartphones der Landespolizei. Gestern erfahren wir, dass tatsächlich Daten über Sicherheitslecks abgeflossen sind. Im Verdacht steht der chinesische Staat. Eines hat sich schnell gezeigt: Zwischen der Erkenntnis des Angriffs und der Einleitung von Maßnahmen verging viel zu viel Zeit. Dieser Vorfall ist aber bei Weitem nicht auf die Polizei beschränkt oder ein Einzelfall. Der Beauftragte der Landesverwaltung für Informationssicherheit hat laut des Sonderberichts Penetrationstests durchgeführt und bei einer zentralen Komponente 18 Schwachstellen mit einem Schadenspotenzial von mittel bis hoch festgestellt. Der Beauftragte empfahl, bei einigen Sicherheitslücken dringende und umgehende Maßnahmen einzuleiten. Und wie reagiert die Digitalisierungsabteilung des Innenministeriums darauf? Gar nicht! Zum Zeitpunkt der Erstellung des Sonderberichts bestanden die kritischen Sicherheitslücken teilweise noch immer. Wir müssen uns dann über Vorfälle wie bei der Landespolizei nicht wundern. Wenn die Tür für Hacker offengelassen wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese auch eintreten. Und so kann es nicht weitergehen. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich noch den ersten Satz aus dem Sonderbericht mit Ihnen teilen, der mir nachhaltig in Erinnerung geblieben ist. Ich zitiere: „Die Landesverwaltung ist organisatorisch derzeit nicht so aufgestellt, dass sie die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen kann.“ Diese Feststellung des Landesrechnungshofes ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Sie müssen endlich alles Notwendige unternehmen, um diese untragbaren Zustände zu beseitigen. Wenn Sie den Empfehlungen des Landesrechnungshofes und somit auch unserem Änderungsantrag zustimmen, können wir gemeinsam den Auftakt für eine erfolgreiche Digitalisierung der Landesverwaltung einleiten. Daher bitte ich um Zustimmung zum Antrag meiner Fraktion. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir haben hier im Land ja so einige Probleme. Zu den drängenderen zählt dabei der demografische Wandel, also das Älterwerden der Bevölkerung. Und wenn man unserer Landesregierung in den letzten Jahren zugehört hat, dann gibt es seit Langem immer genau eine Antwort auf die Frage, wie wir die Landesverwaltung so aufstellen, dass alle Aufgaben in Zukunft auch mit weniger Personal erledigt werden können – die Digitalisierung. Diese Antwort ist ja auch gar nicht falsch, wir brauchen dringend eine Digitalisierung der Verwaltung. Man könnte sich also zurücklehnen und annehmen, die Regierung hätte das Problem erkannt, hätte eine Lösung, das wird schon alles laufen. Diese Ruhe wird jedoch regelmäßig gestört – zum Glück, muss man wohl sagen – durch die exzellente Arbeit des Landesrechnungshofes. Denn wenn man den vorliegenden Bericht liest und die Präsidentin hier vorne stehen sieht, die sagt, ihr wird ganz angst und bange, wenn sie in den Haushalt guckt, dann muss man feststellen, (Torsten Koplin, Die Linke: Sie hat orakelt.) so richtig rund läuft hier leider gar nichts. Unklare Zuständigkeiten, Doppelstrukturen und Probleme beim Aufbau der Arbeitsfähigkeit des ZDMV, fehlende Standards in der IT-Architektur, Verzögerungen bei zentralen Vorhaben wie dem IT-Sicherheitsgesetz und unnötige Mehrkosten bei Beschaffungen sind nur einige wenige der angesprochenen Probleme. Es scheint, als fehle ein Plan, ein Konzept und vor allem die klare Bereitschaft auf der Führungsebene, dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Dabei werden die Herausforderungen mit jedem Tag größer. Die politische Großwetterlage macht deutlich, dass wir nur erfolgreich sein können, wenn wir in Zukunft digital souverän agieren, dass wir uns also nicht erpressbar machen, dass wir unabhängig werden von einzelnen Herstellern, dass wir weiter frei entscheiden können, wie wir Prozesse bei uns im Land gestalten wollen. Hier muss in Zukunft sowohl bei der Planung als auch bei der praktischen Umsetzung unser Schwerpunkt liegen. Im Bereich Software kann das eigentlich nur heißen, Open Source first – hat auch noch mal die Präsidentin heute hier klar so ausgesprochen, bitte nehmen Sie das ernst! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben dem groben Verständnis, wo man hin will und wie man diese Ziele erreichen will, gibt es aber auch diverse kleinere Details, die für den Gesamterfolg nicht minder wichtig sind. Und wir sind dankbar, dass sich der Rechnungshof in seinem Bericht auch dieser Details angenommen hat. Nur zwei Beispiele: Detailliert beschrieben werden Überschneidungen und Dopplungen bei den Zuständigkeiten für Vertragsmanagement und Beschaffung von Hard- und Software zwischen ZDMV, DVZ MV und dem LAiV. Diese führen zu parallelen Aufwänden und Mehrkosten, die wir uns angesichts der knappen Kassen und begrenzten Personals überhaupt nicht leisten können. Hier muss also dringend mal Ordnung rein. Gleiches gilt für den Umgang mit Mängeln, die im Rahmen von Schwachstellenanalysen und Penetrationstests gefunden werden. Es ist ja völlig richtig übrigens, dass es diese gibt. Eine Sicherheitsüberprüfung endet aber nicht mit der Feststellung des Mangels, sondern erst mit dessen Bearbeitung. Und hier zeigt der Bericht, dass noch viel Raum für Verbesserungen ist. Wir danken dem Landesrechnungshof für diesen Sonderbericht ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er legt den Blick sowohl auf das große Ganze als auch die vielen ungelösten Einzelherausforderungen der Digitalisierung bei uns im Land. Eine Erledigterklärung, wie sie die Fraktionen von SPD und Linken hier beantragen, das wäre reine Schönmalerei und anhand der anhaltenden Fehlleistungen des Digitalisierungsministers nur übertünchen, und würde nur das übertünchen, was hier noch im Argen liegt, und wird den vielen aufgeworfenen Problemen auch überhaupt nicht gerecht. Dem Änderungsantrag der CDU werden wir deswegen zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Digitalisierung beschäftigt uns in dieser Legislatur doch, denke ich, sehr intensiv, das haben wir auch hier immer wieder deutlich gemacht seit Beginn dieser Wahlperiode hier. Und auch, dass verschiedene, ja, Drucksachen, die wir hier auch schon eingebracht haben, manche noch im Ausschuss verweilen, manche dann leider abgelehnt wurden, doch immer wieder Eingang hier finden, zeigt, wie wichtig das Thema ist und dass wir uns des Themas von Anfang an angenommen haben. Wir haben mit den Handlungsempfehlungen des Landesrechnungshofs – im Wesentlichen kann ich da der Präsidentin auch gar nicht so viel inhaltlich hinzufügen, möchte aber auf ein paar Punkte dennoch mal eingehen –, wir haben das Thema IT-Sicherheitstests, wurde hier schon angesprochen. Lieber Hannes Damm, das ganze Prozedere ist nicht vorbei, wenn die Fehler bearbeitet wurden, sondern erst, wenn die Fehler behoben wurden. Und wir haben auch im Innenausschuss schon Anhörungen mit Experten gehabt, die mal berichtet haben, wie desaströs das teilweise ist, wie leicht man in die Systeme hineinkommt. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Offenes Scheunentor.) Ob das jetzt … Offenes Scheunentor – das ist immer noch ein großer Zustand. Und auch hier, das haben wir in den letzten Haushaltsberatungen auch schon mal angesprochen gehabt, das werden wir auch für die jetzigen Haushaltsberatungen wieder beantragen, ein Budget für verpflichtende Penetrationstests, also diese Sicherheitstests, dass sie überall in den Häusern verpflichtend wenigstens einmal in fünf Jahren durchgeführt werden. Ich weiß, das erhöht jetzt nicht zwingend das Sicherheitsniveau, aber wenn man einmal so einen Test bestanden hat oder versagt hat, dann weiß man, auf welchem Niveau man ist und wo man dran zu arbeiten hat. Und das, finde ich, ist wichtig, dass es hier noch mal mit drin ist. Und genauso, was der Landesrechnungshof hier mit reinpackt, die Stellung des BeLVIS ist zeitnah zu stärken. Ja, wenn da einer den Hut aufhat für eine Landesregierung, von Haus zu Haus geht und sagt, das muss abgestellt werden, das muss verbessert werden, dann muss der auch das Durchgriffsrecht haben, um zu sagen, ich komme in zwei Wochen wieder und dann ist der Mangel behoben, und nicht, dass dann zufälligerweise der zuständige Mitarbeiter nicht gerade da ist, die Stelle gewechselt hat und dann irgendwelche Sicherheitsmeldungen, die vielleicht wichtig waren, irgendwo liegenbleiben und nicht weiterbearbeitet werden. Dann das Thema DVZ und ZDMV, also Zuständigkeiten. Das heißt ja Zentrum für Digitalisierung. Und vielleicht arbeiten wir an dem Konzept noch mal, und wir sagen nicht mehr Zentrum für Digitalisierung, sondern das ist „Zentrale Dienste MV“. Also das ist der Laden, der wirklich nur für die Kernaufgaben, also das, was hausübergreifend überall da ist, ob es jetzt irgendwie der Laptop, die Sicherheitsinfrastruktur, das Hosting et cetera ist, dass wir das da mit reinbringen, aber trotzdem in den Häusern ja immer noch IT-Kompetenz behalten müssen. Nur ein kleines Beispiel: Ich war gerade beim Landesamt für Straßenbau. Total toller Amtsleiter, also einer der besten Termine in den letzten Monaten, die ich hier hatte. Und der hat mir gesagt, wer ihn da auf den Trichter gebracht hat. Es gab mal hier in der letzten Wahlperiode einen Minister, der zufälligerweise für Verkehr und Digitalisierung zuständig war, und der hat da ein Projekt aufgesetzt – ich bin begeistert! Ich bin total begeistert, was Verwaltung kann, wenn man sie machen lässt und der Druck entsprechend da ist. Dummerweise hat der Minister das Ressort gewechselt und jetzt steht er da gerade so ein bisschen alleine. Aber das ist ein Beispiel, wie Digitalisierung in diesem Land funktionieren kann und wie auch eine Zusammenarbeit zwischen, wir haben ein ZDMV, also „Zentrale Dienste MV“ für Digitalisierung, wir haben einen zentralen Dienstleister mit dem DVZ, aber lassen trotzdem die Fachverfahren, die Innovation, das Know-how für das spezialisierte Fachwissen in den Behörden drin. Das ist ein Beispiel, was man sich angucken muss, ich glaube, das ist nachahmungsfähig und -würdig. Da kommen aber auch noch Anträge zum Haushalt dazu von mir. Und dann eine Digitalisierungsstrategie, immer wieder angeprangert hier an der Stelle. Die Strategie muss messbare und abrechenbare Ziele beinhalten. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Wir müssen wissen, woran wir uns langhangeln. Und das ist ja nicht nur für uns als Parlamentarier wichtig, wo wir sagen können, hat die Landesregierung gemacht oder auch nicht. Das ist ja auch für jeden einzelnen Behördenleiter wichtig, was ist zu tun, woran muss ich mich jetzt langhangeln und was bearbeite ich an der Stelle. Und da haben wir, auch gerade beim Thema IT-Architektur, was auch bei den Handlungsempfehlungen mit drin ist, die kommunale Familie – habe ich immer wieder hier angeprangert, die hat sich alleingelassen gefühlt und fühlt sich immer noch alleingelassen, und die gehen jetzt einfach voran. Da haben sich jetzt nämlich die Großen im Wesentlichen zusammengeschlossen hier im Land, auch mit dem eGo-MV, den ich auch immer wieder hier betone. Die haben sich jetzt mit der Plattform VOIS zusammengetan, haben da quasi einmal eine große Datenstrategie plattformbasiert aufgesetzt. Auch das ist etwas, wo ich glaube, dass das Land da mitziehen sollte. Und vielleicht noch einen Punkt zum Thema Open Source. Ich bin totaler Fan von Open Source, das ist was richtig Gutes, aber das ist kein Allheilmittel an der Stelle. Es gibt immer noch Anbieter proprietärer Software, ist auch nicht per se was Schlimmes. Was wir brauchen, ist aber eine Souveränität über die Daten, im Zweifel ein Zugriff auf den Quellcode, wenn ich das dediziert in Auftrag gegeben habe, aber zumindest auch das eigene Hosting vielleicht irgendwie sicherstellen. Also das kann man vertraglich lösen. Die Plattform sollte open source sein, das, was an Fachanwendungen da drauf läuft, muss es nicht immer zwingend. Und das kann man bei den Ablösebedarfen, die dann kommen, entsprechend systematisch ausarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5138, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/4703 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5157 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5157 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5160 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5160 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten angenommen. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/5138 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5138 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht gemäß Paragraf 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Finanzierung des Kindertagesförderungsgesetzes, auf Drucksache 8/4756, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/5140. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5158 sowie ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/5167 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht gemäß § 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Finanzierung des Kindertagesförderungsgesetzes – Drucksache 8/4756 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/5140 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/5158 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/5167 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Zudem hat die Fraktion der CDU beantragt, der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Paragraf 86 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu dem vorliegenden Bericht das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat das Wort die Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen. Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zwei Auftritte in einer Sitzung, da komme ich ja an die Grenzen meiner Kondition. Aber ich versuche das. Der Landesrechnungshof hat auch im März dieses Jahres einen weiteren Sonderbericht vorgelegt, nämlich zur Finanzierung der Ausgaben für die Kindertagesförderung. Er hat die anhaltend steigenden Ausgaben in diesem Bereich zum Anlass genommen, die Finanzströme von Land und Kommunen einmal umfassend zu betrachten und kritisch zu hinterfragen. Allein für das laufende Jahr plant das Land mit Ausgaben von 580 Millionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2012 ist das eine Vervierfachung. Im Ländervergleich ist diese Entwicklung nicht gänzlich aus dem Rahmen, aber sie bleibt erklärungsbedürftig, zum Beispiel deshalb, weil sich im Vergleich mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst oder auch mit der Entwicklung der Verbraucherpreise eine überproportionale Steigerung der Ausgaben für die Kindertagesförderung zeigt. Über 100 Millionen Euro dieses jährlichen Gesamtanstiegs entfallen auf die seit 2020 geltende Elternbeitragsfreiheit. Deren Einführung hat die Ausgaben auf ein neues Niveau gehoben und auch den Trendverlauf steiler werden lassen. Mittlerweile bewegen wir uns bei den Pro-Kopf-Ausgaben an der Spitze der ostdeutschen Flächenländer, und damit weit oben in dem Korridor aller Länder, während wir in Zeiten mit Elternbeiträgen am unteren Rand des Feldes gerade mal auf dem Niveau der finanzschwachen Westflächenländer gelegen haben. Wir haben in unserem Sonderbericht aber nicht nur Zahlen und Daten aus der Statistik analysiert, wir haben uns auch die Finanzierungsstruktur angeschaut und die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten unter die Lupe genommen. Ein zentrales Ergebnis unserer Prüfung war und ist, dass das Land aktuell 55 Prozent der Gesamtkosten trägt, ohne Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zu haben und auch auf die daraus resultierenden vertraglichen Regelungen mit den Einrichtungsträgern. Auch die Kommunen, in deren Gebiet die Einrichtungen betrieben werden, haben nur sehr geringe Mitspracherechte. Dieses Ungleichgewicht zwischen finanzieller Verantwortung und tatsächlichen Steuerungsmöglichkeiten muss aus unserer Sicht behoben werden, denn wer die Musik bezahlt, der muss auch bestimmen dürfen, was gespielt wird. Das Land als Hauptgeldgeber muss zumindest Leitplanken setzen können oder auch konkrete Vorgaben machen können. Es sollte außerdem an den Vertragsverhandlungen beteiligt werden und auch bei den Schiedsstellenverfahren. Anders kann Finanzverantwortung aus unserer Sicht nicht wirksam wahrgenommen werden. In unserem Sonderbericht empfehlen wir darüber hinaus, bei den Einrichtungen stärker als bisher auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und die Qualität zu schauen. Entgelte sollten nicht nur pauschal im Voraus festgelegt werden. Das gibt auch der Prospektivitätsgrundsatz aus dem SGB VIII so nicht zwingend vor. Entgelte sollten vielmehr auch nachträglich, zum Beispiel bei Schlecht- oder Nichtleistung angepasst, sprich, gekürzt werden können. Um das erkennen zu können, braucht es aber mehr und konsequentere Prüfungen durch die örtlichen Träger und gegebenenfalls auch mehr Prüfkompetenzen beim Land. Hinzu kommt, dass die demografische Entwicklung rückläufige Geburtenzahlen zeigt – derzeit spürbar in der Krippe, bald aber auch in Kita und Hort. Dieser Trend muss bei der künftigen Bedarfsplanung und der Mittelbewilligung frühzeitig berücksichtigt werden. Die rückläufigen Geburtenzahlen werden auch in einem anderen Bereich relevant, denn unsere Prüfung hat ja auch strukturelle Schwächen offengelegt. Beim Betreuungsschlüssel beispielsweise liegt unser schönes Land bundesweit auf dem letzten Platz. Dieses Problem entschärft sich zwar mit den rückläufigen Geburtenzahlen, trotzdem wird hier nachgesteuert werden müssen, sowohl aus qualitativen, vor allem aber aus rechtlichen Gründen. Das wird die Ausgaben insgesamt weiter steigen lassen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und höhere Ausgaben sind auch absehbar oder erkennbar für die Ganztagsbetreuung im Hort ab 2026 sowie für die Verbesserung der Inklusion, soweit das Land einem weiteren Kostenanstieg entgegentreten möchte. Damit meine ich einen Anstieg, der über das Maß der Tarif- und Preisentwicklungen hinausgeht und der auch nicht auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen ist. Wenn das gewünscht ist, dann sollte das Land die vorhandenen Verbesserungsmöglichkeiten konsequent nutzen, zum Beispiel zur Optimierung der Vertragsverhandlungen. Gleichzeitig sollten dann natürlich Maßnahmen möglichst vermieden werden, die zu zusätzlichen Kostensteigerungen führen, wie etwa die Verbesserung von Ausstattungsstandards. Dies führt perspektivisch ganz sicher zu einer Verbesserung des Gesamtsystems. Am Ende aber werden all solche Maßnahmen nur eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs herbeiführen können. Grund dafür sind im Wesentlichen die Rahmenbedingungen, die uns das SGB VIII hier auferlegt, insbesondere der Pluralitätsgrundsatz, der Anspruch auf Betriebserlaubnis oder die Wunsch- und Wahlfreiheit der Leistungsberechtigten. Soweit trotzdem möglicherweise eine echte Absenkung der Ausgaben für die Kindertagesförderung erzielt werden soll oder man darüber nachdenkt, sind natürlich zunächst einmal politische Grundsatzentscheidungen zu treffen. In den Blick genommen – und ich sage es, obwohl es viele nicht hören wollen, trotzdem –, es ist ja nur für den Fall, dass man die Ausgaben für die Kindertagesförderung tatsächlich im Niveau etwas runterbekommen möchte. Solange man das nicht möchte, kann man über Verbesserungen arbeiten, wie ich das eben angesprochen habe. Wenn man aber die Ausgaben im Sinne einer Niveauverschiebung, egal wie weit, nach unten drücken möchte, dann wird das nicht funktionieren über Verbesserungen im System. Dann muss man größer, weiter, anders überlegen, aber nur dann. Aber eine Option an dieser Stelle ist natürlich dann, eine Teil- oder eine Wiedereinführung von Elternbeiträgen in den Blick zu nehmen, zu prüfen, ob man das möchte, wie man das machen kann. Da gibt es ganz viele Möglichkeiten, gäbe es so eine Teil- oder Wiedereinführung von Elternbeiträgen. Hätte außerdem auch so zwei charmante Aspekte, möchte ich das mal nennen: Neben der finanziellen Entlastung der Landeskasse könnte man auch eine Verminderung von Fehlanreizen dadurch erreichen. Denn das zeigt die Realität ja immer wieder, schon eine ganz geringe Selbstbeteiligung führt in aller Regel dazu, dass Leistungen bedarfsgerechter in Anspruch genommen werden. Dies für den hypothetischen Fall, dass Ausgaben gesenkt werden möchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Kindertagesförderung ist ein sehr zentrales Element der Bildungs- und Familienpolitik. Sie muss verlässlich und qualitativ hochwertig, zugleich aber auch langfristig finanzierbar bleiben. Unser Sonderbericht liefert dazu verschiedene Empfehlungen und Vorschläge, ohne dass das Gleichgewicht zwischen den fachlichen Ansprüchen und den finanzpolitischen Notwendigkeiten auf der anderen Seite aus dem Blick verloren wird. Und die bisherige Resonanz, die uns erreicht hat, aus dem Bildungsministerium, aus der Task Force Sozialreform, aus der kommunalen Ebene und auch aus dem Landesjugendhilfeausschuss, die stimmt mich hoffnungsvoll, dass wir alle gemeinsam da etwas bewegen werden. Und insofern bin ich am Ende und bedanke mich, also am Ende mit der Einführung, (allgemeine Heiterkeit) und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Johannsen, ja, Sie haben ja schon vieles ausgeführt hier – Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu dem Kindertagesförderungsgesetz, und in der Tat ist da einiges an Handlungsempfehlung niedergeschrieben. Die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bildet das in keinster Weise ab. Deshalb hat meine Fraktion auch einen eigenen, ja, Entschließungsantrag eingebracht in den Bildungsausschuss, zu dem ich auch gleich noch ausführen werde. Das Problem ist bekannt. Die Kosten für die kostenfreie Kita laufen aus oder laufen aus dem Ruder. 2022 waren 797 Millionen veranschlagt für die kostenfreie Kita, also Land und Kommunen – also es muss ja das Land zahlen, die Kommunen und die Landkreise –, und 2024 waren es schon 923 Millionen. Insofern muss da was passieren – Frau Dr. Johannsen, da haben Sie völlig recht –, die Frage ist nur, was passieren muss. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir an der Beitragsfreiheit der Kita, der kostenfreien Kita nicht rütteln wollen. Das stand schon 2016 in unserem Wahlprogramm. Daran halten wir fest, wenngleich wir natürlich feststellen müssen, dass einige Leute das immer gerne für Wahlkampfpropaganda nutzen. Und bezahlen müssen das andere, in dem Fall jetzt die Kommunen und die Landkreise. Und das ist mit uns nicht zu machen, (Zurufe aus dem Plenum: Oh!) denn wir wollen da tatsächlich, dass diejenigen, die das sozusagen dann auch bestellen – insofern ist es das Land – und die damit unentwegt werben, das auch bezahlen müssen. Und das hat ja auch dieses Brüning-Gutachten noch mal klargestellt, dass das Land hier quasi in der Bringschuld ist, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Denn, es liegt auf der Hand und es wurde ja auch angesprochen, der Betreuungsschlüssel ist schlecht in Mecklenburg-Vorpommern. Warum ist er schlecht? Wir haben das Gute-KiTa-Gesetz gehabt. Das ist ein Bundesgesetz, und Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland – ja, Herr Butzki, ich weiß, Sie haben es schon öfter gehört von dieser Stelle, aber die Ministerpräsidentin wirbt halt unentwegt damit –, als einziges Bundesland die gesamten Mittel des Gute-KiTa-Gesetzes in die Beitragsfreiheit gesteckt. Als einziges Bundesland! Andere Bundesländer haben das ausgegeben für Erzieherausbildung, für Kitaleitung und so weiter, besseren Betreuungsschlüssel. Nein, aber es wirbt sich natürlich schlecht (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) mit vielen Erziehern, sondern es wirbt sich gut mit Großplakaten im gesamten Land, Herr Krüger. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Am 01.01.2020 war das Land vollgestellt: „Gutes Neues Jahr!“, liebe Bürger, „Die Kita ist jetzt kostenfrei!“, abgebildet darauf die Ministerpräsidentin (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zwischen ganz vielen Kindern. Das wirbt sich natürlich oder damit wirbt es sich besser, als wenn man beispielsweise jetzt hier die Kitaerzieher sozusagen fördert und ausbildet. Deshalb ist es offensichtlich und liegt auf der Hand, dass das Land hier nachsteuern muss, werte Kollegen, denn das Land wirbt ja auch. Das Problem der Kostenfreiheit ist in der Tat jenes, dass wir sozusagen, was nicht kostet, das, oder was man nicht bezahlen muss, das ist quasi dann auch nicht überprüfbar. Es ist so, dass viele Eltern, weil sie jetzt halt diese Gebühren nicht mehr zahlen müssten, gar nicht diesen Ganztagsanspruch gegebenenfalls in Anspruch nehmen und sagen, Mensch, mir ist es egal, ob mein Kind jetzt ganztags in der Kita ist oder halbtags, ich hole es schon früher ab, aber trotzdem das Land, die Kommunen und die Landkreise dafür bezahlen müssen. Es fehlt uns diese Steuerungsmöglichkeit, die fehlt, die Steuerungsmöglichkeit der Eltern. Denn wenn ich dafür was bezahlen müsste, werte Kollegen, dann würde ich mich mit meiner Frau zusammensetzen und würde sagen, Mensch, können wir unseren Sohn vielleicht nicht schon mittags aus der Kita abholen, das machst du doch ohnehin, ohne dafür jetzt … Aber wenn ich dafür nichts bezahlen muss, dann tue ich das halt nicht. Das ist diese, diese Lücke, die uns fehlt, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) diese Regelungslücke, die uns fehlt, werte Kollegen. Und deshalb müssen wir die Prüfrechte, die Prüfrechte deutlich verbessern. Und da hat meine Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht: „Retroperspektive Überprüfung von Entgeltvereinbarungen zur Korrektur überhöhter Zahlungen und Rückforderungen“. Im Ausschuss hat die LIGA der Wohlfahrtsverbände gesagt, dass sie da keine Erkenntnisse haben zu den Hol- und Bringzeiten, wo man das dann gut abrechnen könnte. Das ist natürlich totaler Quatsch. Die haben das tatsächlich aufgeschrieben. Und auch der Ausschuss hat bestätigt, dass 15 Prozent der Leistungen, was ich eben sagte, abgerechnet werden und da oftmals gar keine Leistungen dafür erbracht werden, weil sie, liebe Kollegen, ja auch nichts dafür bezahlen müssen. Das liegt nun mal auf der Hand. So, und deshalb sagen wir eben auch ganz offen, Beitragsfreiheit, ja, gerne natürlich auch Topverdiener beispielsweise. Die kann man da gerne dann auch noch, da kann man drüber reden. Aber grundsätzlich die Eltern dort zu entlasten, denn das sind diejenigen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Herr Renz, das sind diejenigen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die jeden Morgen zur Arbeit gehen, und dass die eben auch entlastet werden. Und nicht, wie es früher war, es waren ja, ja, Elterngruppen, die schon ohnehin nichts zahlen mussten, auch früher schon nicht. Aber jetzt ist es so, (Torsten Renz, CDU: Jetzt waren es grad die Topverdiener. Die wollen wir hier ranziehen.) dass eben auch die Eltern sozusagen da entlastet werden, die tatsächlich dann auch zur Arbeit gehen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, ja, diese 30-Stunden-Betreuung für den Halbtagsplatz und 50-Stunden-Betreuung für einen Ganztagsplatz. Da würde ich auch nicht rangehen, werte Kollegen, denn wenn Sie berufstätig sind – kleinen Moment, Herr Renz, ich bin gleich fertig –, wenn Sie berufstätig sind, dann können Sie sozusagen auch diese, müssen Sie diese 50 Stunden in Anspruch nehmen.
Birgit Hesse
Herr Schult, ich frage trotzdem, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Enrico Schult AfD
Wie bitte? Ich beende meine Ausführungen, Frau Präsidentin! Dann müssen Sie diese, diese in Anspruch nehmen, diese 50 Stunden. Da würde ich, da würde meine Fraktion auch nicht dran rütteln. Wir brauchen mehr Prüf- und Kontrollrechte der Kommunen. Diejenigen, die die Musik bestellen, die müssen sie auch bezahlen, in dem Fall das Land. Deshalb schließen wir uns auch diesen Forderungen des Landesrechnungshofes an, dass beispielsweise das Schlichtermodell überarbeitet werden muss. Das Land muss sich als größter Kostenträger daran beteiligen. Aber die Vertragsverhandlungen müssen in der Tat auch transparenter werden. Und auch da muss sich das Land daran beteiligen, denn derzeit ist es so, dass sozusagen die Kommunen und die Landkreise mit am Tisch sitzen, die Kommunen, insofern sie überhaupt in der Lage sind, diese, in diese Vertragsverhandlungen einzugreifen, aber dass die Träger oftmals durch Topkanzleien vertreten werden und der Landkreis und die Kommunen da das Nachsehen haben. Also viel Arbeit vor uns, werte Kollegen! Ich habe die Position der AfD-Fraktion dargelegt. Es liegt tatsächlich an Verfehlungen in der Vergangenheit. Wir verschließen uns aber einer Diskussion nicht und …
Birgit Hesse
Herr Schult, ich weise darauf hin, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Enrico Schult AfD
… freuen uns auf die weitere Bearbeitung des Themas. – Vielen Dank, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
… und Herr Renz jetzt die Zwischenfrage stellen kann, die Sie ja gestattet haben.
Torsten Renz CDU
Danke, Frau Präsidentin! Herr Schult, Sie haben ausgeführt, dass die AfD für Beitragsfreiheit ist. Ein paar Sätze später haben Sie dann gesagt, Topverdiener sollen bezahlen. Könnten Sie bitte das Ganze auflösen, indem Sie sagen, wo bei Ihnen die Topverdiener liegen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wie viel die Topverdiener dann zahlen sollen? Können Sie Ihr Konzept, was Sie für die beitragsfreie Kita mit Kostenbeteiligung dann hier aufrufen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) bitte mal etwas ausführlicher darstellen, dass man das von der Logik her allein schon verfolgen kann, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wie Kostenfreiheit dann auf der einen Seite und dann die Topverdiener auf der anderen Seite, dass die herangezogen werden, wie sich das dann sozusagen verträgt?
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Herr Renz, für diese Frage! In der Tat kann ich das. Ich sagte, meine Fraktion war schon 2016 für die Beitragsfreiheit, um halt diese Eltern zu entlasten, die auch arbeiten gehen, dass sie sozusagen dort auch eine Entlastung im Geldbeutel dann vorfinden. Und in der Tat, wir meinen, dass man Topverdiener sozusagen beteiligen könnte. Das war ja auch Thema im Ausschuss, sofern Sie sich daran erinnern. Wir haben im Bildungsausschuss, das haben mehrere Anzuhörende auch vorgetragen, dass es da Möglichkeiten gibt. Wie das aussehen wird, das wird sich natürlich, das wird die Debatte dann sozusagen zeigen, wer zum Topverdiener gehört. Ich gehe hier davon aus, dass Sie, Herr Renz, und ich Topverdiener sind und wir durchaus in der Lage sind, die Kitagebühren für unsere Kinder selber zu tragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Schult, gestatten Sie noch eine zweite Zwischenfrage?
Enrico Schult AfD
Gerne, gerne!
Torsten Renz CDU
Herr Schult, ich stelle fest, Sie haben kein Konzept. Also kein Ziel, aber die Richtung stimmt dann. Trotzdem ergibt sich ja aufgrund Ihrer Ausführungen jetzt folgende Nachfrage. Topverdiener sollen möglicherweise Leute sein wie Landtagsabgeordnete mit 7.000 Euro Einkommen. Jetzt bitte ich Sie dann mal auszuführen, in welcher Höhe Sie diese Topverdiener dann beteiligen wollen. Wir kennen von den Ausschüssen her einen 50-Euro-Betrag. Könnten Sie dann mal Pi mal Daumen hochrechnen, was das für Einnahmen und was das für einen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde? (Beifall Mandy Pfeifer, SPD, und Dirk Bruhn, Die Linke – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Enrico Schult AfD
Ja, Herr Renz, wenn Sie im Ausschuss gut aufgepasst hätten, da hat ja der Sozialsenator, Herr Bockhahn hat das ja auch vorgeschlagen, unter anderem auch er, und nicht nur er, dann wurde deutlich, dass das durchaus machbar ist, beispielsweise über den Einkommensteuerbescheid. Das ist ja schnell möglich, zu schauen, (Thomas Krüger, SPD: Ah ja?!) wer könnte daran beteiligt werden. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Und wir als Landtagsabgeordnete, ich weiß ja nicht, Sie zahlen ja noch üppige Fraktionszulagen offensichtlich (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Eben, Aktionär!) als CDU-Fraktion, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) das machen wir nicht. Also insofern sind wir tatsächlich bei dem Abgeordnetensalär, Abgeordnetensalär, was die einzelnen Abgeordneten von uns bekommen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und das wäre durchaus möglich, das ganz schnell per Sockelbetrag sozusagen festzulegen, wer zahlen müsste. Und noch eine ganz entscheidende Komponente dabei: Wenn Sie beispielsweise einen besonderen Kindergarten aufsuchen, wenn Sie jetzt sagen, Sie möchten Ihre Tochter, Ihren Sohn in einen Kneipp-Kindergarten bringen, dann sind Sie natürlich gefordert zu sagen, ja, Mensch, dann muss ich das Geld eben on top, dann muss ich das Geld nämlich zusätzlich drauflegen. Und da müssen wir ran, dass wir diese Finanzierung grundsätzlich noch mal aufs Tableau setzen …
Birgit Hesse
Herr Schult, die Zeit für Ihre Beantwortung der Frage ist abgelaufen.
Enrico Schult AfD
… und eben diese Kontrollfunktion, die wir jetzt nicht haben, wieder einführen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Bla, bla, bla! Bla, bla, bla!)
Birgit Hesse
Ich rufe jetzt auf für die Landesregierung in Vertretung der Bildungsministerin (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Justizministerin Frau Bernhardt. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Enrico Schult, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe jetzt davon aus, dass Sie der Ministerin Gehör schenken und jetzt zunächst mal von Gesprächen über die Bänke hinweg Abstand nehmen. Bitte, Frau Ministerin!
Jacqueline Bernhardt
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Johannsen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute aufgrund der Krankheit von Frau Oldenburg stellvertretend hierzu Stellung nehmen und sende Frau Oldenburg die besten Genesungswünsche. Werde schnell wieder gesund, liebe Simone! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Frau Oldenburg hätte vorgetragen, fast 1 Milliarde Euro, fast 1 Milliarde Euro investieren Land und Kommunen jährlich für die Kindertagesförderung. Da stellt sich die berechtigte Frage, wie die bestehenden Maßnahmen so weiterentwickelt werden können, dass sie weniger kostenintensiv werden (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und gleichzeitig die Qualität der Betreuung und Förderung verbessert werden kann. Und genau zu dieser Frage liefert der Sonderbericht des Landesrechnungshofes wichtige Hinweise, die derzeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten werden. Diese Anregungen unterstützen den bereits eingeschlagenen Weg und helfen bei der Lösungsfindung. Dafür dankt Frau Oldenburg im Namen der Landesregierung dem Landesrechnungshof. Die wesentlichen Aussagen des Berichtes lassen sich in sieben Punkten zusammenfassen: Erstens. Die Ausgaben des Landes haben sich durch die Beitragsfreiheit und die gestiegenen Kosten der Träger aufgrund von Personalkosten und Betriebskostensteigerungen stark erhöht. Zweitens. Das Land trägt mit mehr als 55 Prozent der Kosten den größten Anteil, hat jedoch keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten. Drittens. Der Grundsatz der Prospektivität birgt Risiken einer Fehlsteuerung. Viertens. Die Rahmenbedingungen bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, sind sehr unterschiedlich. Fünftens. Die Bedarfsprüfung der örtlichen Träger muss dringend an die demografische Entwicklung angepasst werden. Sechstens. Alternative Modelle im Schlichtungsverfahren sollten geprüft werden. Und siebtens soll eine Datenbank für eine bessere Steuerung und für ein automatisiertes Verfahren genutzt werden. Diese Hinweise decken sich im Großen und Ganzen auch mit den Erkenntnissen des Bildungsministeriums, sodass das Bildungsministerium bereits gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden auch unter Beteiligung des Landesrechnungshofes einen Maßnahmenkatalog zur Reform des Kindertagesförderungsgesetzes, daran arbeiten, denn auch wir brauchen dringend eine Verbesserung des Finanzierungs- und Kontrollsystems. Und dazu ist ein intensiver Austausch notwendig, der Vorschläge einvernehmlich erarbeitet und der sich nicht von Aktionismus treiben lässt. Nach den bereits erfolgten Spitzengesprächen wird der Prozess derzeit aufseiten der Landesregierung und auf der Arbeitsebene fortgesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit zeigt sich ein Anstieg der Ausgaben. So betont der Bericht des Landesrechnungshofes, und ich zitiere: „Die Daten zeigen, dass die Novellierung des KiföG M-V zum 1. Januar 2020 mit der vollständigen Elternbeitragsfreiheit die Ausgaben auf ein höheres Niveau gehoben hat. Trotzdem ist die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns im Ländervergleich nicht außergewöhnlich auffällig.“ Zitatende. Wir bewegen uns also im bundesweiten Vergleich nicht auffällig, was uns aber davon nicht abhalten darf, hier Pflöcke der Veränderung einzuschlagen, ohne unsere Erfolge über Bord zu werfen. Das bedeutet, wir brauchen Veränderungen, ohne auf unsere Spitzenposition im Bereich des hohen Anteils pädagogischer Fachkräfte zu verzichten, ohne die beitragsfreie Bildung von Anfang an aufzuheben, die im Übrigen das Land mit 140 Millionen Euro jährlich komplett alleine trägt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ohne unsere hohen Betreuungsquoten aufzugeben, ohne die Öffnungszeiten zu reduzieren und ohne die wunderbare Arbeit der multiprofessionellen Teams infrage zu stellen. Und wir möchten auch nicht die Zeit zurückdrehen, als unser Bundesland noch keinen Landesrahmenvertrag hatte, denn auch durch diese Änderungen werden mehr als 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher die Kinder fördern, bilden und betreuen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jacqueline Bernhardt
Ja.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Danke, Frau Ministerin! Auch wenn Sie in Vertretung sind, sind Sie ja bei diesem Thema mehr als zu Hause. Deswegen frage ich Sie, Sie haben eben ausgeführt, die Landesregierung möchte ein besseres Finanzierungs- und Kontroll- beziehungsweise Prüfsystem. Den zweiten Punkt kann ich gut zuordnen, aber könnten Sie vielleicht den ersten Punkt etwas näher erläutern, was ein besseres Finanzierungssystem ist?
Jacqueline Bernhardt
Das fragen Sie bitte dann die Bildungsministerin selber. Sie erarbeitet gerade, und das hatte ich ausgeführt, auf Arbeitsebene gemeinsam mit den Verbänden, die ich aufgezählt hatte, eben diese Möglichkeiten. Ich fahre weiter in meiner Rede fort.
Birgit Hesse
Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage?
Jacqueline Bernhardt
Nein, danke! Deshalb gestalten wir die Kindertagesförderung mit allen Beteiligten und mit Augenmaß weiter und richten unsere Anstrengungen auf eine nachhaltige Finanzierbarkeit trotz Beitragsfreiheit, auf eine Steigerung der Qualität und auf eine faire Verteilung der künftigen Aufgaben. Sehr geehrte Damen und Herren, das Erfolgsmodell der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern wird mit allen Beteiligten weiterentwickelt, es werden Kompromisse gefunden, und dabei spielen die Hinweise des Landesrechnungshofes eine zentrale Rolle, genau wie die Beibehaltung der Beitragsfreiheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zumindest schon mal feststellen, wenn ich den Redebeitrag der AfD Revue passieren lasse, was Beitragsfreiheit und dann Kostenerhebung betrifft, das ist, als wenn der Blinde von der Farbe spricht, Herr Schult. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es. So ist es.) Insofern haben Sie sich bei diesem Thema nicht besonders mit Ruhm bekleckert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Fakt ist, wenn die Landesregierung von einem besseren Finanzierungssystem spricht, dann erinnert mich das auf alle Fälle an die Oppositionszeiten der Linken, dass sie immer gefordert haben, den Landesanteil von 55 Prozent kräftig zu erhöhen, mindestens, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, um 3/4 Prozent. Wir sagen jetzt als Opposition die ganze Zeit, 2 Prozent ist realistisch. Da folgen Sie uns nicht mehr. Insofern müssen Sie sich schon mal irgendwann entscheiden. Und, ich glaube, es ist nicht der richtige Weg, das vor Gericht ausfechten zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wenn ich dann lese, Meldung beim NDR, 15.07.: „Schwerin verhängt Haushaltssperre“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) dann wird als entscheidender Grund angegeben, ich zitiere, oder drei Gründe werden angegeben: „… die gestiegenen Tarifkosten für das Personal im öffentlichen Dienst, steigende Ausgaben für die Kindertagesbetreuung in Kitas und Horten sowie in der Eingliederungshilfe“. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das sagt sozusagen der SPD-Oberbürgermeister aus Schwerin. Also insofern sehen Sie schon mal, dass Handlungsbedarf ist. (Sebastian Ehlers, CDU: In Rostock auch.) Und dann geht das eben unter anderem darauf zurück, das, was der Landesrechnungshof hier ausführt, diese steigenden Kosten. Ich bin also dem Landesrechnungshof zu Beginn schon erst mal sehr dankbar, dass er sich dieses Themas annimmt. Und insbesondere, wenn ich den Landesrechnungshof und Berichte dazu noch mal Revue passieren lasse, was die Stadt Schwerin betrifft, dann hatten sie vor Kurzem einen Bericht, wo sie herausgearbeitet haben, dass in der Stadt Schwerin im Prinzip überhaupt keine Steuerung vor Ort stattfindet. Und insofern ist definitiv Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir jetzt die Situation der Kitas in Mecklenburg-Vorpommern betrachten. Und es wurde ausgeführt, die Vervierfachung der Kosten. Interessant ist auch, was der Landesrechnungshof in der Problembeschreibung hier herausarbeitet. Das ist, was den Gesamthaushalt betrifft, eine Steigerung von 1,9 auf rund 5 Prozent. Und wer sich da zurücklehnt – und das ist in diesem Fall die Landesregierung, das sind die Koalitionäre, die Fraktionen von Rot-Rot –, wer sich da zurücklehnt und nichts tut, dann sage ich Ihnen, das ist politische Arbeitsverweigerung, weil das ist Steuergeld, was hier verwendet wird von circa Richtung 1 Milliarde Euro. Und Sie stellen sich hin und machen mehr oder weniger gar nichts. Der Landesrechnungshof hat seitenweise Empfehlungen uns mit auf den Weg gegeben. Sie verweisen auf Ihren Entschließungsantrag. So was habe ich noch gar nicht erlebt, wenn wir uns den mal zu Gemüte führen. Was machen Sie mit Ihrem Entschließungsantrag? Sie verweisen auf die Task Force. Da will ich noch mal erinnern an den Kommunalgipfel im November 24. Da haben Sie genau diese Task Force eingerichtet. Und dann haben wir – Sie werden sich erinnern – im Januar 25 das KiföG hier novelliert in einem Punkt, und da sind die Spitzenvertreter, Landkreistag, aber explizit Städte- und Gemeindetag gekommen und haben gesagt, das ist ein Hilferuf. Sechs Wochen sind vergangen. Sie haben sozusagen, ich muss ja fast annehmen, zum Schein, im Kommunalgipfel diese Task Force vereinbart. Und sechs Wochen später gab es noch nicht mal eine Einladung zu einer entsprechenden Sitzung. Das heißt, Sie schieben das Thema, Sie schieben das Thema! Und jetzt kommen Sie mit Ihrer Entschließung, und da ist man schon kurz vor der Sprachlosigkeit. Die Task Force, die jetzt ja wohl ein-/zweimal schon getagt hat, vielleicht auch öfter – das können Sie ja vielleicht noch mal genauer ausführen –, die muss ja einen Plan haben, die muss ja Dinge haben, die sie konkret abarbeiten. Und jetzt sagen Sie, Sie begrüßen das, dass es die gibt. Und dann schreiben Sie denen auf, das, was sie schon wissen, dass sie daran arbeiten sollen. Weil nämlich im Kommunalgipfel im November 24 der Landesrechnungshof, Städte- und Gemeindetag eine dreiseitige oder vierseitige Liste vorgelegt haben, wo genau konkrete Gesetzesänderungsvorschläge schon stehen, wie wir an die Prüfrechte herangehen sollen. Das liegt also seit November vor. Und was machen Sie nach diesem Bericht des Landesrechnungshofes? Sie stellen sich wieder hin und erklären sozusagen hier den Weltfrieden, mit Punkt 1, Sie sind die Größten. Das können Sie ja selbst noch mal nachher vortragen. Deswegen werde ich mir noch mal ein paar Minuten lassen. Das ist ja das Erste, was Sie vortragen. Aber Sie gehen null Komma null darauf ein, was der Landesrechnungshofbericht sagt. Der Landesrechnungshofbericht sagt, das schreibt er Ihnen noch mal ins Stammbuch, dass wir die schlechteste Betreuungsquote haben. Und dann schreiben Sie in Ihrem Punkt 1 hinein, ich will das mal zitieren: „Der Landtag teilt die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass die Entwicklung der Ausgaben auch mit Einführung der vollständigen Elternbeitragsfreiheit im Ländervergleich nicht außergewöhnlich auffällig ist.“ Aso das muss man erst mal sacken lassen! Wir gehen also ungefähr von 400/500 Millionen auf fast 1 Milliarde. Da frage ich mich, wo bleibt überhaupt das ganze Geld? Also die Beitragsfreiheit hat damit überhaupt nichts zu tun. Dass wir federführend in Deutschland sind bei einer Betreuungsquote von weit über 90/94/95 Prozent, das ist eigentlich eine tolle Sache, und trotzdem haben wir nicht mehr Ausgaben als andere Bundesländer. Das ist ja ein Ding. Da muss ich mich doch fragen, a) wo bleibt das Geld, wie effektiv ist unser System? Oder aber ist das der Beweis dafür, dass die Qualität, sprich die Erzieher-Kind-Relation beziehungsweise die Betreuungsquote so schlecht ist, wie Sie immer, (Jeannine Rösler, Die Linke: Betreuungsquote?! Nicht die Betreuungsquote!) wie der Landesrechnungshof es festschreibt und was Sie infrage stellen? Also dafür müssen Sie schon mal eine Erläuterung haben. Und dass Sie diesen Sachverhalt dann hier auch noch in einer Entschließung mit uns feiern wollen, da sage ich Ihnen, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Und deswegen bin ich erst mal gespannt auf Ihre weiteren Ausführungen, bevor ich mich dann weiter in die Debatte einbringe. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über 100.000 Kinder werden in Kindertageseinrichtungen, Horten oder in der Kindertagespflege betreut. Sie spielen, lernen und entdecken. Und die Eltern wissen, dafür müssen Sie keinen Cent zahlen – nicht, weil die meisten es sich nicht leisten könnten, sondern weil wir als Bundesland politisch entschieden haben, jedes Kind ist es wert, weil wir verstanden haben, dass Bildung kein Privileg ist, sondern ein Recht. Und genau dieses Versprechen, kostenfrei, gerecht, solidarisch, halten wir in Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und genau dieses Versprechen werden wir nicht preisgeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Die beitragsfreie Kindertagesförderung ist und bleibt ein sozialpolitisches Herzstück der Landespolitik. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Sie steht für Chancengleichheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Wohnort oder dem Geldbeutel der Eltern. (Patrick Dahlemann, SPD: Auch richtig!) In einer Zeit, in der Familien mit steigenden Lebenshaltungskosten wie Energie und Wohnen zu tun haben, ist es richtig, für Entlastung zu sorgen. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Der Landesrechnungshof hat eine umfangreiche Analyse der Finanzierung der Kindertagesförderung vorgelegt. Dieser Bericht ist kein Skandalpapier, er ist … (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jeannine Rösler Die Linke
Nein, gestatte ich nicht. Dieser Bericht ist kein Skandalpapier, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) er ist keine Abrechnung mit der Beitragsfreiheit, sondern ein differenzierter und sachlicher Prüfbericht. Er stellt fest, dass sich die Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern für die Kindertagesförderung seit 2012 vervierfacht haben. Ja, das stimmt. Diese Ausgabensteigerung ist kein Ausdruck von Misswirtschaft, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen für den Ausbau von Kapazitäten, für die Verbesserung der Infrastruktur, für höhere Gehälter infolge von Tarifabschlüssen – der größte Kostenblock im Übrigen – und für die Deckung gestiegener Sachkosten wie Energie und Instandhaltung. Und all das sorgt für Druck, das wissen wir. Der Landesrechnungshof sagt ebenfalls, dass Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich hinsichtlich seiner Pro-Kopf-Ausgaben keineswegs aus dem Rahmen fällt. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Im Gegenteil, wir liegen im Mittelfeld der Flächenländer, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) deutlich unterhalb mancher westdeutscher Bundesländer. (Torsten Renz, CDU: Das erklären Sie mal!) Und das oft bemühte Bild der Kostenexplosion (Marc Reinhardt, CDU: Können wir gerne mal in den Kommunalhaushalt mitnehmen. Das kann ich Ihnen dann zeigen.) lässt sich anhand der Fakten also nicht aufrechterhalten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die SPD und wir als Linksfraktion haben in einer Entschließung im Ausschuss deutlich gemacht, wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber Familien, Kindern und Kommunen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir sehen den Sonderbericht des Landesrechnungshofes nicht als Vorwand für Kürzungen oder Standardverschlechterungen, sondern als Impulsgeber für eine Weiterentwicklung des Systems. Und ich finde es schade, dass es seitens der CDU kein klares Bekenntnis (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ein Skandal!) zur Beitragsfreiheit gibt. (Daniel Peters, CDU: Das ist eine Unterstellung! – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Christian Albrecht, Die Linke) Dennoch bin ich Ihnen dafür dankbar, (Daniel Peters, CDU: Haben Sie Belege für diese Aussage?) dass wir zu diesem Thema im Ausschuss eine, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) eine sachorientierte und keine krawallige Debatte hatten. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Neben der Beitragsfreiheit müssen wir das System auch qualitativ weiter voranbringen. Der Landesrechnungshof hat auf den Betreuungsschlüssel hingewiesen. Hier sehen auch wir Handlungsbedarf, und wir sehen gleichzeitig die damit verbundenen Herausforderungen – finanzielle, aber auch demografische. Weniger Kinder bei gleichbleibender Fachkraftzahl, heißt kleinere Gruppen. So einfach wäre das Prinzip. Aber im finanziellen Gesamtkontext können wir die Realität nicht ausblenden, was allerdings eben nicht bedeutet, Ziele aus den Augen zu verlieren.
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?
Jeannine Rösler Die Linke
Nein, keine Zwischenfrage. Zum Schluss gerne. Zugleich erkennen wir, dass auch die Steuerungsinstrumente weiterentwickelt werden müssen. Der Landesrechnungshof hat hier wichtige Hinweise gegeben. Es braucht ein stärkeres flächendeckendes und trägerübergreifendes Fach- und Finanzcontrolling, das kommunale Unterschiede ausgleicht und Transparenz schafft. Es braucht verbindlichere Kitabedarfsplanungen, die landesweit einheitliche Maßstäbe setzen, aber dennoch regional anpassbar sind. Es braucht eine Überprüfung des Prospektivitätsprinzips bei den Entgeltvereinbarungen. Der Landesrechnungshof empfiehlt hier, retrospektive Elemente einzuführen. Auch das kann ein Beitrag zur Ausgabendisziplin sein. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Task Force Sozialreform, die wirkungsvolle und realisierbare Maßnahmen zur Kostendämpfung erarbeitet. Eine Rückkehr zu Elternbeiträgen, gleich in welcher Form, wäre aus unserer Sicht ein sozialpolitischer Rückschritt und ein bildungspolitisches Armutszeugnis. Die Beitragsfreiheit für ein essenzielles Bildungsangebot ist nicht das Problem und darf es auch nicht sein. Wir sind überzeugt, jeder Euro für beitragsfreie, hochwertige und verlässliche Kita ist bestens investiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und Forderungen nach Erhöhung des Landesanteils oder anderer Kostenübernahmen klingen erst mal immer gut, aber ohne einen konkreten Finanzierungsvorschlag ist das auch unseriös. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Mir liegen jetzt zwei Kurzinterventionen … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nee, Herr Renz hat daraus eine Kurzintervention gemacht.
Torsten Renz CDU
Nee, sie hat die Zwischenfrage zugelassen, und dann Kurzintervention anschließend, damit ich zur Beitragsfreiheit mein Statement abgeben kann.
Birgit Hesse
Okay. Frau Rösler, gestatten Sie – Sie haben, ich habe es nicht ganz verstanden, Sie haben gesagt, am Ende – gestatten Sie die …
Jeannine Rösler Die Linke
Am Ende.
Birgit Hesse
Okay, dann machen wir jetzt erst die Zwischenfrage von Herrn Renz und steigen dann ein mit den beiden Kurzinterventionen. Bitte, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Danke, Frau Kollegin, dass Sie das zulassen! Bei unseren Gesetzentwürfen und auch in der Beschlussempfehlung haben wir ja ein Vorgehen, was allgemein bekannt ist, und zwar die Problembeschreibung, die nicht von uns ist. Deswegen will ich die Problembeschreibung noch mal ins Gedächtnis rufen: Steigende Ausgaben von über 580 Millionen, eine Vervierfachung, und gleichzeitig bedeutet das eine Belastung des Gesamthaushalts von 1,9 auf 5 Prozent. Und dann kommt nach der Problembeschreibung in den Gesetzentwürfen oder auch in diesem Fall bei den Berichten ein Lösungsansatz. Und der Lösungsansatz, den Sie, die Koalitionäre von SPD und Linken, hier zur Anwendung bringen, ist eine Entschließung. Meine Frage ist, bei dem Handlungsbedarf, den der Landesrechnungshof hier beschrieben hat, glauben Sie, dass es ausreichend ist, eine unverbindliche – das ist meine Einschätzung –, eine unverbindliche Entschließung zum Beispiel ohne konkrete Zeitschiene festzulegen? Glauben Sie, das ist politisch verantwortungsvolles Handeln bei der Problembeschreibung, vor der wir stehen?
Jeannine Rösler Die Linke
Herr Kollege Renz, Sie können versichert sein, dass wir politisch verantwortungsvoll handeln. Und wir sind dabei, genau diese Vorschläge auch des Landesrechnungshofes aufzunehmen. Das hat die Ministerin gerade auch selbst geschildert. In der Task Force werden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung des Landesrechnungshofes genau diese Maßnahmen auch erarbeitet. Und insofern können Sie versichert sein, dass wir an dem Thema dran sind und es auch Kostendämpfungen, zu Kostendämpfungen führen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Wie gesagt, mir liegen jetzt zwei Kurzinterventionen vor. Und da Herr de Jesus Fernandes etwas schneller war, Herr Renz, würde ich zunächst Herrn de Jesus Fernandes das Wort geben, dann Ihnen, Herr Renz. Und Frau Rösler kann überlegen, ob sie einzeln antworten möchte oder beide zusammen hören möchte und dann gesamt antwortet.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Vielen Dank! Frau Rösler, Sie haben vorhin zu Recht angesprochen die steigenden Kosten für Familien und haben das auch kritisiert. Ein steigender Faktor ist natürlich aber auch das Trinkwasser. Und da hat sich vorhin Ihr Kollege Herr Seiffert vorne hingestellt und hat für die Linksfraktion gesagt, was nichts kostet, ist auch nichts wert. (Zuruf von Daniel Seiffert, Die Linke) Und das jetzt im Zusammenhang mit der Rede, die ich jetzt gerade gehört habe, da frage ich mich tatsächlich, ist das hier schon Bürgertäuschung und gilt das dann eben auch für die Kita? Weil sie über die Qualität und die Kosten … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Das müssen Sie mal mir noch ein bisschen erklären und zusammenbringen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) gilt das für den kostenlosen ÖPNV, den Sie immer fordern, ebenfalls? Und, ja, das würde mich mal brennend interessieren, ob das da ganz genauso ist. (Julian Barlen, SPD: Also jetzt kommt der Grundkurs für Beitragsfreiheit und Werbekostenfreiheit.) Was nichts kostet, ist nichts wert, war Ihre Kernaussage. Beim Trinkwasser, was essenziell ist, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) da ist das egal anscheinend, aber jetzt bei der Kita eben nicht. (Julian Barlen, SPD: Oh, meine Herren!)
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie jetzt darauf erwidern oder möchten Sie erst die Kurzintervention von Herrn Renz …?
Jeannine Rösler Die Linke
Nee, darauf möchte ich gleich erwidern, …
Birgit Hesse
Okay.
Jeannine Rösler Die Linke
… weil mir erschließt sich nicht, was das eine mit dem anderen jetzt zu tun hat. Wir haben jetzt die ganze Zeit in der Debatte genau über die Kosten von Kita debattiert. (Beifall Michael Noetzel, Die Linke) Und insofern haben wir Kosten in der Kindertagesbetreuung, ganz klar. Für uns als Linke ist aber auch, für uns als Linke ist politisch prioritär, dass Bildung generell kostenfrei sein muss. Und wir reden hier über frühkindliche Bildung, und frühkindliche Bildung gehört zur Bildung dazu. Und die Beitragsfreiheit steht hier für uns politisch ganz oben auf der Agenda. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Herr Renz hat jetzt, (Andreas Butzki, SPD: Wir haben gerade gehört, die AfD will auch die Beitragsfreiheit.) Herr Renz hat jetzt die Gelegenheit, seine Kurzintervention vorzutragen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Torsten Renz CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Landtagsfraktion hier noch mal das klare Bekenntnis zur Beitragsfreiheit der Kitas in Mecklenburg-Vorpommern abgeben. (Zuruf aus dem Plenum: Hört, hört!) Ich will weiter ergänzen, dass ich keine Fraktion hier im Raum sehe, die die Beitragsfreiheit infrage stellt. Deswegen will ich Sie einfach nur auffordern, von SPD und von Linken, in diesem Fall von Frau Rösler, das in den Raum zu stellen, dass irgendeiner von uns die Beitragsfreiheit infrage stellt. Nein, die CDU Mecklenburg-Vorpommern steht zur Beitragsfreiheit der Kitas in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht um eine Anfangslücke. Und das wissen Sie genau, insbesondere die Damen und Herren von den Linken, dass uns dieses Thema seit vier/fünf Jahren begleitet. Sie waren es, die über Jahre hinweg die Anfangslücke von drei/vier Prozent, die Forderung aufgemacht haben, dass das Land diese Kosten übernehmen soll aus Gerechtigkeitsgründen. Und da geht es nicht um die Beitragsfreiheit – die ist vom Land ausfinanziert –, sondern es geht um diese Anfangslücke. Und jetzt, wo Sie endlich in Verantwortung sind (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und wir seriös um die Ecke kommen und sagen, lasst uns wenigstens zwei Prozent Anfangslücke ausgleichen, da kommt von Ihnen nichts. Sie sind also in der Regierungskoalition, Frau Rösler, null Komma null durchsetzungsfähig. Und worum geht es hier? Es geht in der politischen Diskussion darum, die ausufernden Kosten auch insbesondere für die kommunale Ebene endlich in den Griff zu bekommen. Und dazu sind Sie politisch in der Verantwortung, zum Beispiel, Prüfrechte einzuführen. Und das tun Sie seit fast einem Jahr, seitdem die Task Force jetzt durch den Kommunalgipfel eingerichtet wurde, nicht. Und erschwerend kommt dazu, dass die finanzielle Lage der Kommunen seit 22, seitdem die CDU nicht mehr in Regierungsverantwortung ist, (Heiterkeit und Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Genau!) seit 21, immer schlechter wird.
Birgit Hesse
Ich muss Sie unterbrechen.
Torsten Renz CDU
Sie haben weiter steigende Kosten …
Birgit Hesse
Die Redezeit ist jetzt abgelaufen für die Kurzintervention. Und gestatten Sie mir auch bitte den Hinweis, dass, wenn eine Kurzintervention gehalten wird, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) dass es, glaube ich, auch höflich ist, dann die entsprechende Abgeordnete und hier die Fraktionsvorsitzende anzusprechen und nicht die, nicht die Fraktion. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Frau Rösler, möchten Sie darauf erwidern?
Jeannine Rösler Die Linke
Ja, sehr geehrter Herr Kollege Renz, ich freue mich, dass Sie sich hier noch mal als CDU-Fraktion so deutlich bekennen zur Beitragsfreiheit. Wir hätten uns das gewünscht, dass Sie das auch in Ihrem Entschließungsantrag so aufnehmen. Das haben Sie nicht getan, aber das ist eine andere Sache. Wir werden deshalb auch diese Entschließung ablehnen. Im Übrigen, wenn Sie über Verantwortung, über landespolitische Verantwortung reden, dann muss ich Ihnen widersprechen an dieser Stelle. Selbstverständlich haben wir reagiert auf dieses Problem „sogenannte Anfangslücke“. Vielleicht erinnern Sie sich noch, wir haben mit dem Nachtragshaushalt einen pauschalen Ausgleich für die sogenannte Anfangslücke vorgenommen, wenn auch nicht vollständig, aber immerhin in Höhe von 5 Millionen Euro, die der kommunalen Ebene zugutegekommen sind. Das wird hier einfach mal so außen vor gelassen und ist aus meiner Sicht deshalb auch unseriös. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt der Bericht des Landesrechnungshofes zu den Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Finanzierung des Kindertagesförderungsgesetzes. Dieser Bericht zeigt sehr deutlich, Bildung kostet. Er zeigt auch, die Kosten steigen. Sie steigen, weil Erzieher/-innen endlich auch an Tarifverträgen partizipieren, weil in Gebäude und Plätze investiert wurde, aber auch wegen inflationsbedingter Preissteigerungen und gestiegener Energiekosten. Er zeigt auch, die Kosten steigen nicht nur für das Land, sie steigen auch für die Kommunen. Und dort – darauf weisen die Kommunen zu Recht hin – sorgt das für finanzpolitischen Sprengstoff. Die steigenden Kosten für die Kindertagesförderung wie aber auch in anderen sozialen Bereichen engen den Spielraum der Kommunen mehr und mehr ein und führen dazu, dass freiwillige Aufgaben zunehmend nicht mehr finanziert werden können. Der Landesrechnungshof weist aber auch darauf hin, dass diese Kostensteigerungen nicht nur Mecklenburg-Vorpommern betreffen, sondern in vergleichbarer Höhe auch die anderen Bundesländer betreffen. Das macht es nicht besser, aber wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir Entscheidungen treffen müssen. Gute Qualität in der Bildung kostet Geld. Gute Qualität in der Bildung ist auch eine Investition in die Zukunft, und sie ist dringend erforderlich. Nicht erst in der Anhörung zu diesem Bericht ist vielfach nicht nur von den Berufsverbänden geäußert worden, dass wir einen besseren Betreuungsschlüssel in den Kitas brauchen. Wir haben zwar bundesweit – und das haben wir ja eben auch gehört – die höchste Betreuungsquote, gleichzeitig aber auch den schlechtesten Betreuungsschlüssel. Das wirkt sich bei allen Bemühungen unserer Erzieher/- innen, die eine großartige Arbeit leisten, auch auf die Qualität aus. Ein besserer Betreuungsschlüssel bedeutet, auch in der Zukunft werden wir nicht mit sinkenden Kosten für die Kinderbetreuung rechnen dürfen. Frau Johannsen hat auch darauf hingewiesen. Wir brauchen deshalb eine Debatte darüber, welche Qualität wir in der Betreuung unserer Kinder wollen und wie wir das finanzieren wollen. Fest steht, die Qualität der frühkindlichen Bildung ist entscheidend für die Entwicklung der Kinder. Investitionen in Bildung bringen gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich. Sie sorgen aber auch für faire Chancen für alle Kinder – in Zeiten von Fachkräftemangel sicher keine schlechte Aussicht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sicher sind auch die im Bericht des Landesrechnungshofes genannten Maßnahmen ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten und sollten deshalb nicht ungehört bleiben. Wo Handlungsbedarf ist, dürfen wir uns nicht verschließen. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag der CDU zu. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist sehr löblich!) Aber all das wird aber nicht reichen, um den Kostenaufwuchs zu begrenzen. Und dazu sollten wir uns auch bekennen. Wir müssen entscheiden, entschieden weitere Schritte gehen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Für die nächsten Schritte sollten wir die zurückgehende Geburtenrate nutzen und auf keinen Fall Kitas oder Betreuungsgruppen schließen. Und ja, wir werden das nicht allein schaffen. Es braucht zusätzliche Finanzen. Hier kann ich mich nur den Anzuhörenden anschließen, die eine Verantwortung auch beim Bund sehen. Für die Finanzausstattung von Bund und Ländern werden die weiteren Verhandlungen zeigen, wie das zu bewerkstelligen ist. Bildung ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die nicht nur die wenigen betrifft, sondern wo wir einfach gucken müssen, wie wir das Geld von denen, die das tatsächlich leicht aufbringen können, auch abholen können. Im Ziel einer guten frühkindlichen Bildung müssen wir uns aber in jedem Fall einig sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, fast derselbe Einstieg: Gute Bildung kostet, schlechte noch viel mehr. Und die Zahlen im Sonderbericht sprechen wirklich eine klare Sprache, da lässt sich nichts mehr schönreden. Die Zahlen liegen auf dem Tisch: 580 Millionen Euro, ist angesprochen worden, 1,9 Prozent des Gesamthaushalts, gestiegen auf 5 Prozent. Und ich denke – es ist angesprochen worden –, man geht nicht ehrlich mit dem Thema um. Und genau deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, weil wir wollen, dass bis Jahresende, und zwar bevor wir vielleicht in ein Wahlkampfdebakel eintreten und in Diskussionen, wo es nachher unübersichtlich wird, dass bis Jahresende vielleicht aus dieser Task Force Vorschläge entwickelt werden, wie die Finanzierung sichergestellt werden soll. Denn wenn wir das Bekenntnis zur Beitragsfreiheit manifestieren wollen – und das ist ja die entscheidende Frage, die hier im Raum steht –, dann muss auch geliefert werden. Das löst sich ja nicht von alleine. Wir brauchen ja nicht darauf zu hoffen, dass der Bund noch einmal die Beitragsfreiheit finanzieren wird. Das wird nicht kommen. Der Rechnungshof hat Vorschläge unterbreitet. Es muss ja keine volle Beitragspflicht sein, es könnte eine teilweise sein. Er hat andere Vorschläge unterbreitet. Aber die sind alle hier nicht aufgegriffen worden, weil alle scheuen den Weg vor die Wählerin/vor den Wähler, um zu sagen, wir müssen dann an anderer Stelle Einschnitte hinnehmen. Und genau diese Entscheidung müssen wir hier treffen gemeinsam. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und ich weiß gar nicht, warum darüber gar nicht so richtig diskutiert wurde, denn Sie müssen nachweisen, dass Sie diese 580 Millionen in Zukunft aus dem Landeshaushalt darstellen können, ohne dass wir Schulden aufnehmen und ohne dass wir möglicherweise Steuern erhöhen. Oder Sie müssen vor den Wähler treten und müssen sagen, wir müssen Steuern erhöhen oder wir müssen es anders finanzieren. Aber dieses Wischiwaschi, was wir hier erleben, hat genau dazu geführt, (Julian Barlen, SPD: Nee, das war kein Wischiwaschi!) hat genau dazu geführt, dass wir da stehen, wo wir stehen. Es war natürlich bequem, die Bundesmittel dafür einzusetzen. Was hat es gebracht?! Was hat es gebracht?! Und wir haben ja gerade darüber gesprochen, wir wollen ja gute Bildung von Anfang an. Und ich bin auch voll bei der Beitragsfreiheit. Es ist ja überhaupt nicht nachvollziehbar, warum ich eine Hochschulbildung also beitragsfrei in Anspruch nehmen kann, aber in den Kitas wir uns das nicht leisten können. Es ist ja wirklich auch ein gesellschaftliches Thema. Aber bitte schön, da machen wir uns auch ehrlich und sagen, das muss ausfinanziert sein! Und Sie sagen, Sie sind eine Task Force, dann erwarte ich auch, dass Lösungen präsentiert werden. Dann erwarte ich auch, dass Sie hier einfach mal ein klares Bekenntnis abgeben, was soll dafür gekürzt werden im Landeshaushalt, was wollen Sie dafür opfern, was soll passieren, wie wollen Sie es finanzieren. Ehrlich auf den Tisch, und nicht hier Wischiwaschi! Wir wollen die Beitragsfreiheit, bekennen uns alle dazu, aber wie wir es finanzieren wollen, das verraten wir heute den Wählerinnen und Wählern nicht. Die haben aber einen Anspruch darauf, das zu erfahren. Denn ansonsten warten Sie doch nur darauf, dass irgendeiner das als Erstes offen ausspricht, dass wir sie uns eventuell nicht mehr leisten können. Und das können Sie nicht der Opposition überlassen, Sie sind in Regierungsverantwortung! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, vielen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bericht! Die öffentlichen Haushalte stehen aktuell sehr unter Druck. Alle, die auf kommunaler Ebene Verantwortung haben, wissen, dass die Sozialausgaben dazu immer wieder herangezogen werden. Richtig, wir haben gehört, es ist das KiföG, und richtig, wir haben gehört, das ist die Eingliederungshilfe. Sie haben jetzt einen Bericht vorgelegt, der die Ursachen dafür noch mal näher beleuchtet. Vielen, vielen Dank dafür! Die politische Bewertung und wie wir damit umgehen wollen, obliegt aber diesem Hohen Hause. Und da will ich einmal kurz zurückblicken, was wir denn gemacht haben. Im Jahr 2020 hat das Land die vollständige Elternbeitragsfreiheit in Kindertagesstätten umgesetzt. Und ich höre hier heute mit großer Freude, dass das auch überhaupt gar nicht in Rede steht und dass das ein gutes Projekt war. Ich will noch mal erinnern, wir haben die Elternbeitragsfreiheit umgesetzt und haben damit ein Geschwisterkindmodell abgelöst, das so ein Bürokratiemonster war (Tilo Gundlack, SPD: Genau!) und so schwer zu verstehen, dass es keine Politikerin und kein Politiker den Menschen draußen in irgendeiner Art und Weise vernünftig erklären konnte. Also haben wir gesagt, dann machen wir es ganz. Und das war eine richtige Entscheidung. Neben der Tatsache, dass wir mit dieser Entscheidung die kostenfreie Bildung von der Krippe bis zur Hochschule verwirklicht haben, ging mit der Einführung der Beitragsfreiheit die größte Familienentlastung einher, die es im Land je gegeben hat. Sie war verbunden damit, dass das kostendeckelnde Element der Elternbeiträge weggefallen ist. Und das wiederum war die Voraussetzung dafür, dass Erzieherinnen und Erzieher für die wichtige Aufgabe, die sie in Kindertagesstätten erfüllen, auch endlich angemessen vergütet werden konnten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und, liebe Frau Johannsen, das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, warum es überproportional zu den üblichen Tarifsteigerungen und den üblichen Sachkostensteigerungen angestiegen ist, als wir es in anderen Bereichen sehen, weil wir hier eine Vielzahl von Menschen hatten, die eine ganz, ganz wichtige Aufgabe in unserem Land gemacht haben und dafür nicht angemessen bezahlt wurden. (Andreas Butzki, SPD: Richtig!) Das konnten wir jetzt lösen mit der Beitragsfreiheit. Die beitragsfreie Kita ist ein echter Standortvorteil für Mecklenburg-Vorpommern. Sie konnten beobachten, wie stabil unsere Kitastruktur durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Und der Sonderbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Kostensteigerungen in Mecklenburg-Vorpommern sich nicht von der Entwicklung in den anderen Bundesländern abheben. (Andreas Butzki, SPD: So ist es.) Die Elternbeiträge wurden seinerzeit übrigens vollständig vom Land kompensiert. Meine Damen und Herren, ja, die Kitakosten im Land sind gestiegen. Hauptgrund dafür – das habe ich bereits gesagt – ist die bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Personalkosten sind ein gewichtiger Bestandteil im Kitasystem. Wir haben dazu in der öffentlichen Anhörung viel gehört. Und immer wieder habe ich mich dabei gefragt, was habt ihr eigentlich vorher mit den Erzieherinnen und Erziehern gemacht. Und ich frage mich das ehrlicherweise auch als gleichstellungspolitische Sprecherin meiner Fraktion, wenn man bedenkt, dass in diesem Bereich überwiegend weibliche Beschäftigte arbeiten, die eben durch diesen Deckel, durch die Elternbeiträge und damit die Grenze für das, was möglich ist im System, darunter leiden mussten, obwohl die Aufgabe, die sie so gemacht haben, so essenziell für unsere Gesellschaft ist. Meine Damen und Herren, der Sonderbericht des Landesrechnungshofs und die damit einhergehende Diskussion im Bildungsausschuss unterstreichen noch einmal, dass es der Aufgabe, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu gestalten, hier insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung – und wir haben hier heute zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal darüber gesprochen, wie wichtig das für unsere Zukunft ist –, nicht gerecht wird, wenn man sie einseitig betrachtet. Das gilt auch und vor allem für die Jugendhilfe nach SGB VIII und für die kommunale Ebene, die dafür zuständig ist. Es ist die Aufgabe dieses Parlaments, die bestmöglichen Entscheidungen für unser Land zu treffen, und diese Entscheidungen können niemals nur auf der Basis finanzpolitischer Aspekte getroffen werden. Genauso wenig übrigens, wie ich mich als kinderpolitische Sprecherin meiner Fraktion hier hinstellen kann und sagen kann, das ist wünschenswert für die frühkindliche Bildung, und jetzt machen wir das, koste es, was es wolle. Das geht auch nicht. Wir sind gehalten, Kompromisse zu finden. Und jetzt höre ich immer wieder, man muss doch dann – Herr Domke, Sie haben es gerade noch mal gesagt – über die Einführung einer zumindest teilweisen Elternbeitragsfreiheit und so nachdenken. Und da muss ich mal sagen … (René Domke, FDP: Man muss es nicht. Man muss eine Lösung finden.) Ja, aber warten Sie es doch ab! Also … (René Domke, FDP: Ich bin nicht in der Task Force.) Ja, ich bin auch nicht in der Task Force, Herr Domke. So ein Pech, ne! (René Domke, FDP: So ein Pech!) Also was ich Ihnen aber sagen wollte, die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen auch die Kommunen, die fordern von uns einen Bürokratieabbau. Und wenn wir jetzt anfangen, nach Nase Beiträge zu erheben, (Julian Barlen, SPD: Ja.) dann wird das wieder ein Bürokratiemonster sondergleichen. Dagegen haben wir uns mit der Einführung der Beitragsfreiheit übrigens entschieden. Bedauerlich finde ich auch, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) bedauerlich finde ich auch, dass der Sonderbericht zu einem Zeitpunkt vorgelegt wurde, und die Prüfungen mussten dann ja noch deutlich vorher stattgefunden haben, zudem die zuletzt im KiföG getroffenen Maßnahmen, wie etwa der endlich beschlossene Landesrahmenvertrag, noch gar nicht umgesetzt waren und schon gar keine Wirkung haben entfalten können. Das finde ich ausgesprochen schade, weil wir reden jetzt von einem Szenario, was gar nicht mehr das ist, was dem entspricht, was wir aktuell im KiföG haben (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) und was aktuell auf der kommunalen Ebene umgesetzt wird. (Andreas Butzki, SPD: So ist es.) Meine Damen und Herren, wir werden uns hier im Parlament gemeinsam auf den Weg machen müssen, um die besten Lösungen für unser Land zu finden. Deshalb bin ich froh, dass die Landesregierung die Task Force Sozialreform eingesetzt hat, in der Leistungserbringer, das Land, und im Beisein des Landesrechnungshofes und auch, wie ich immer wieder höre, unter Befragung der Leistungs…, der Träger sozusagen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal was zu Schwerin! Da kommen Sie doch her.) Stellen Sie mir eine Frage, dann sage ich Ihnen was! … und das Land, um die besten ... Also die ringen dort um die besten Wege, um die Kosten im Kitasystem zu dämpfen. Und …
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Mandy Pfeifer SPD
Ja.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen! Vielleicht können Sie ja noch mal auf die Problematik mit der hoch verschuldeten Landeshauptstadt Schwerin und dem Haushalt dort eingehen, weil Sie sind ja auch Schwerinerin, und da denke ich …
Mandy Pfeifer SPD
Das mache ich, mache ich total ... (Die Abgeordnete Mandy Pfeifer wendet sich an das Präsidium.) Darf ich? (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Können Sie das …?
Mandy Pfeifer SPD
Mache ich total gerne, Herr de Jesus Fernandes. Schwerin, und das wissen Sie als Aufsichtsratsmitglied, ist von den Lohnsteigerungen gar nicht so überproportional betroffen wie der Rest des Landes, weil wir haben einen großen kommunalen Träger, der schon immer tariflich vergütet hat. Und wir haben eher weniger Menschen, die jetzt die großen Lohnsprünge erlebt haben in freier Trägerschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) So, um jetzt noch mal zur Task Force zu kommen, ich bin froh, dass die eingerichtet ist. Ich bin froh, dass dort Praktiker, Kommunen, die eine Verantwortung haben für unsere Zukunft, – genau, mit dem Land und unter Beratung des Landesrechnungshofes –, um die richtigen Wege ringen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Das eine oder andere rauscht an mir vorbei, aber ich kenne es eben noch nicht. Und ich freue mich darauf, wenn die dann endlich kommen. Aber es dauert eben, Herr Domke, so lange, wie es dauert. Und wir haben jetzt den Bericht, und die Task Force arbeitet. Die zeitlichen Zusammenhänge hat Herr Renz schon dargestellt. In einem Punkt haben sich die Regierungskoalitionen allerdings schon vor Ende der Task Force festgelegt. Wir stehen zur Beitragsfreiheit. Die war eine gute und richtige Entscheidung für unser Land, und eine Abkehr davon kommt für die Regierungsfraktionen nicht in Betracht. Vielmehr erwarten wir Potenzial, etwa darin, dass Kitabedarfsplanungen verbindlicher und einheitlicher gestaltet werden, dass Controlling im Kitabereich gestärkt wird, in der Struktur des Finanzierungssystems und auch in der Stärkung der Prüfrechte. Wobei ich auch nicht verhehlen möchte, dass in Paragraf 33 Absatz 1 bereits drinsteht, dass die Kommunen Prüfrechte haben. Und ich hoffe, dass die die Erkenntnisse, die sie bei dieser Vornahme dieser Prüfungen gewonnen haben, dann auch also gewinnbringend in die Task Force einbringen können. Meine Damen und Herren, das sind die Dinge, bei denen wir uns das Erreichen der vom Landesrechnungshof geforderten größeren Steuerungsmöglichkeit erwarten. Die Task Force Soziales wird es prüfen. Jetzt liegen uns hier noch ein paar Änderungsanträge vor. Herr Renz, in vielen Dingen sind wir uns ja gar, sind wir ja gar nicht so weit auseinander. Viele Punkte, die Sie haben, haben wir ja auch in unserem Änderungsantrag. Wo es ein bisschen krankt, ist der Feststellungsteil. Da sprechen Sie von einer Anfangslücke. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Und da wir gemeinsam – ja, also ich jetzt nicht, aber Sie mit –, gemeinsam mit meiner damaligen Fraktion die Beitragsfreiheit eingeführt haben, kann ich gar nicht glauben, dass es unter dem Kommunalminister Renz zu einer Anfangslücke gekommen ist, (Torsten Renz, CDU: Das ist ja mal interessant, Frau Pfeifer, dass Sie das hier erzählen!) die … (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ja, das ist so. Und ich verstehe auch nicht … (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die war 2020, Herr Renz. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und mit Ihnen jedenfalls waren CDU-Minister dabei. Und Sie schützen die Kommunalen immer sehr. Ich habe deswegen meiner Fraktion die Ablehnung empfohlen. Bei der FDP ist es inhaltlich so ähnlich. Bessere Steuerungsmöglichkeiten wollen wir auch. Die anderen Punkte, die Sie aufgeschrieben haben, stehen eigentlich erst nach dem Ergebnis der Task Force, wenn wir wissen, was wir leisten können und finanzieren können. – Also ich bitte, genau, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Andreas Butzki, SPD: Hast du sehr gut gemacht!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Ja, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Pfeifer, wenn ich Ihnen die Hand reichen darf und wenn ich eingestehen soll, dass ich damals mit zuständig war, mit der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zusammen diese Anfangslücke zugelassen zu haben, wenn das dazu führt, dieses Eingeständnis hier vorzutragen, und Sie unserem Antrag dann zustimmen, dann können wir über alles reden. So will ich das mal formulieren. Aber noch wichtiger wäre, dass endlich gehandelt wird. Und ich glaube, da sind die Linken auch mit im Boot. Die haben die Anfangslücke ja damals bei vier Prozent gesehen. Wir wollen nur zwei Prozent sozusagen jetzt obendrauf legen. Also da könnten wir uns definitiv einigen. Wo wir uns nicht einigen, ist das, wie Sie hier dieses Thema angehen, Frau Pfeifer. Sie setzen sich inhaltlich damit auseinander. Sie haben aus meiner Sicht zu Recht vorgetragen, die politische Bewertung obliegt diesem Hohen Hause. Das unterscheidet Sie schon signifikant von den Linken. Die machen nur abnicken, Task Force, mach, wir haben damit gar nichts zu tun, und das Haus, Bildungsministerium sowieso nicht. Sie setzen sich damit auseinander und sagen, die politische Bewertung hat hier stattzufinden. Aber ich verlange von verantwortungsvoller Politik, dass es nicht zu einer Bewertung kommt, sondern auch zum politischen Handeln. Und wenn Sie dann noch in einem Satz hier uns mitteilen, wir machen uns gemeinsam in diesem Parlament auf den Weg, um die Lösung herbeizuführen, Frau Pfeifer, da habe ich ernsthaft Zweifel, was ich in den letzten drei bis vier Jahren erlebt habe. Wir machen nämlich in diesem Parlament, in diesem Politikbereich aus meiner Sicht so gut wie gar nichts. Wir werden informiert, Sie möglicherweise auch. Sie haben einen kleinen Zeitvorsprung, und dann geht das Ganze, das, was irgendwo im stillen Kämmerlein beratschlagt wurde, geht dann in Ihre Fraktion, dann hier in das Parlament und dann wird es beschlossen. Und das, glaube ich, ist nicht, wie Politik ich mir vorstelle, wie vielleicht auch viele von Ihnen sich das vorstellen sollten. Und dann so ein Aufruf, wir sollen im Parlament uns hier gemeinsam auf den Weg machen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) der ist dann für mich in gewisser Weise (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) nicht besonders glaubwürdig, Herr Butzki. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Dann möchte ich ganz gerne noch mal auf die Klarstellung von Frau Rösler eingehen. Also Sie kommen tatsächlich, wir sprechen hier von 900 Millionen bis 1 Milliarde Ausgaben im KiföG-Bereich, und dann kommen Sie hier und sagen, ja, beim Kommunalgipfel hat doch eine Person dann gesagt, okay, die 5 Millionen nehmen wir jetzt (Jeannine Rösler, Die Linke: Es geht nur um die Anfangslücke, Herr Renz.) und dann ist sozusagen das Thema erst mal aus der Welt. (Jeannine Rösler, Die Linke: Sie haben über die Anfangslücke gesprochen!) Und deswegen will ich noch mal, jetzt will ich noch mal zurückkommen auf das Papier vom 22.11.24. Unter Punkt 3 „KiFöG“, 3.3 will ich mal zitieren: „Zum vom Landkreistag geforderten Ausgleich der vorgetragenen Unterdeckung wegen der nicht auskömmlichen Gemeindepauschale für das Jahr 2024 gab es keine Einigung.“ Punkt, erster wesentlicher Satz. „Ungeachtet dessen hat das Land ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Rahmen einer Gesamteinigung den Landkreisen zur Entlastung der Kreisumlagen eine Sonderzahlung von 5 Millionen Euro angeboten …“ (Harry Glawe, CDU: Hört, hört!) Und dann geht es so weiter, dass die rechtliche Auseinandersetzung weiterläuft und dass das damit gar nichts zu tun hat. Also das war, ja, so eine Stillhaltepille, oder wie ich das auch immer formulieren will. Und das können Sie doch nicht ernsthaft in eine politische Diskussion hier einbringen als Lösung beim Thema Anfangslücke, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die wir hier politisch debattiert haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Leider ist keiner von den Rednern der Koalitionäre auf meinen inhaltlichen Beitrag eingegangen, wenn es darum geht festzustellen, dass die einwohnerbezogenen Ausgaben im Ländervergleich nicht außergewöhnlich hoch sind. Das ist sehr schade. Möglicherweise haben Sie ja noch Redezeit, weil das ist nämlich Ihr eigener Antrag. Sie sagen – ich sage es noch mal, vielleicht wollen Sie dann auch darauf reagieren –, die Einführung der vollständigen Elternbeitragsfreiheit, die ist dazugekommen, und trotzdem haben wir Pro-Kopf-Ausgaben im Vergleich in Deutschland, die nicht höher sind als anderswo. Ich sage es noch mal, wir haben Betreuungsquoten von 95 Prozent, in anderen Bundesländern von 40/50 Prozent. Erklären Sie doch mal, warum wir dann nicht höhere Ausgaben pro Kopf haben! Ich schlussfolgere, so, wie es dann im Bericht auch geschrieben ist, es hängt damit zusammen, dass wir sozusagen eine schlechte Eltern-Kind-Relation haben. Und das bleibt der Vorwurf, der im Raum stehen bleibt. Wir geben zwar viel Geld aus, wir wissen nicht genau wofür im System und auf alle Fälle nicht ausreichend für Qualität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! Es ist wichtig, dass wir diese Diskussionen zu diesem Thema führen. Aber sie müssen auch politisch zielorientiert geführt werden, weil es geht auch um den Landeshaushalt, und Ausgaben von fünf Prozent sind ein Problem.
Beate Schlupp
Herr Renz, Ihre Redezeit ist jetzt wirklich abgelaufen!
Torsten Renz CDU
Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für die Debatte! Ja, 1 Milliarde Euro für die Kindertagesbetreuung im Land ist viel Geld, aber dieses Geld ist richtig angelegt. Und ich will hier deutlich sagen, ich habe vor acht Jahren, als ich meine Regierungserklärung zum Amtsantritt gehalten habe, versprochen, dass es zur beitragsfreien Kita kommt. Und deswegen ist es auch richtig, dass wir dieses Versprechen umgesetzt haben. Und mit mir als Ministerpräsidentin, mit dieser MV-Koalition wird es bei aller Diskussion um die beitragsfreie Kita bei der beitragsfreien Kita bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich glaube, Herr Domke, Sie haben gesagt, man muss hier ehrlich reden. Finde ich auch. Und deswegen will ich mal deutlich sagen, es ist nicht ehrlich, wenn viele sagen, wir sind ja für die beitragsfreie Kita, aber dann immer wieder über die hohen Kosten insgesamt für Kita diskutieren. Klar ist, wenn man ein Angebot für Kindertagesbetreuung macht im Land, von Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort und Ferienhort, ganztags, und nicht wie in anderen Bundesländern halbtags und die Frauen können sich wieder überlegen, wie sie ab nachmittags klarkommen mit den Kindern, klar ist, wenn man auf Fachkräfte setzt und nicht auf Hilfskräfte, wenn man ein Fachkräftegebot hat, und klar ist, wenn man das auch noch gebührenfrei macht, dann kostet das etwas. Aber das ist doch richtig, es geht doch um frühkindliche Bildung von Anfang an für alle Kinder in unserem Land, und damit muss es, dabei muss es bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von René Domke, FDP) Na ja, Herr Domke, das funktioniert nicht, zu sagen, weil man weiß, das ist populär bei den Eltern: Natürlich ist die beitragsfreie Kita gut, natürlich ist die Kita gut, aber die hohen Kosten. Es ist einfach viel Geld für so ein System, erst recht, wenn man die Erzieherinnen und Erzieher, wie in den letzten Jahren endlich erfolgt, besser bezahlen will. Das System kostet viel Geld. Aber es ist doch richtig, dass wir dieses Geld in die Kitas stecken. Und deshalb … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von René Domke, FDP) Und deshalb, finde ich, muss man auch ein bisschen aufpassen, wenn man über dieses System redet, dass man bei den Fakten bleibt und dass man nicht alles mit allem vermengt. Und ich muss mich wirklich in dieser Debatte wundern, wie viel schon wieder gesagt worden ist, was schlichtweg nicht stimmt. Ich habe mir drei Seiten hier aufgeschrieben. Ich habe jetzt nicht vor, alles abzuarbeiten, aber ich will anfangen mit dem Thema, dass hier manche sagen – das kam ja von der AfD –, ob denn nun der Satz stimmt, was nichts kostet, ist nichts wert. Es stimmt nicht, dass die Kita in unserem Land nichts kostet. Ich frage mich eigentlich, wo Sie alle leben, die so was behaupten. Alle Eltern müssen Essengeld bezahlen. Wir haben die Vollverpflegung eingeführt. Wenn man ein Kind hat, zahlt mal man locker im Monat 100 Euro, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) wenn man zwei hat, 200 Euro. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da können wir doch nicht so weltfremd sein und nicht anerkennen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Harry Glawe, CDU) dass unsere Eltern im Land, die oft kleine und mittlere Einkommen haben, tatsächlich ja jeden Monat etwas bezahlen, (Jeannine Rösler, Die Linke: So ist es.) nämlich Essengeld für eine Vollverpflegung. Und das ist ein Beitrag, den die Eltern leisten, und das ist richtig und gut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich respektiere den Bericht des Rechnungshofs. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir werden auch Punkte aus dem Rechnungshof aufnehmen, zum Beispiel den völlig berechtigten Ansatz, dass, wenn wir schon prospektiv verhandeln, dass es auch hinterher die Möglichkeit geben muss, für die, die verhandelt haben, zu prüfen, ist dieses Geld auch eingesetzt worden. Da finde ich, ist ein Punkt, und das habe ich heute so wahrgenommen, dass viele hier erwarten, dass man das auch umsetzt. Und das kann ich zusagen, dass wir das tun werden. Aber einige Vergleiche kann ich jedenfalls als Kritikpunkt nicht nachvollziehen. Wenn man sagt, früher haben wir nur so wenig bezahlt wie westdeutsche Bundesländer und heute mehr, dann sage ich, na ja, ein Glück, wir können ja wohl nicht der Maßstab sein. Und der Maßstab ist für mich nicht bei der Kinderbetreuung, sind für mich an dieser Stelle nicht die westdeutschen Bundesländer, die keine Angebote für alle Kinder haben, die gehofft haben, dass wir den Ganztagsanspruch herauszögern, weil sie ihn teilweise gar nicht umsetzen können, die nur Halbtagsangebote haben und die keine Fachkraftquote haben. Es ist völlig logisch, dass wir unsere Kosten gesteigert haben in den letzten Jahren. Und dann will ich auch was sagen zu dem Aspekt, warum denn die Kostensteigerungen so groß sind, obwohl doch die Steigerungen beim öffentlichen Dienst jetzt gar nicht so hoch waren. Und das hat die Kollegin Mandy Pfeifer sehr gut gesagt: Mit der beitragsfreien Kita haben wir nicht nur dafür gesorgt, dass unsere Familien im Land die höchste Entlastung bekommen haben und endlich mal mehr Netto vom Brutto tatsächlich Wahrheit wurde, sondern wir haben dafür gesorgt, dass endlich es möglich war, dass eben auch Tarife gezahlt werden. Und in Schwerin, Mandy, da hast du recht, da wird bei der Kita gGmbH schon immer Tarif gezahlt, aber das war nicht die Realität für viele Erzieherinnen und Erzieher. Und ich selbst habe als Stadtvertreterin von meinem Recht Gebrauch gemacht, an Entgeltverhandlungen teilzunehmen, und habe dabei mitbekommen, dass es nämlich ganz schwer ist, in den Verhandlungen zu sagen, ja, wir zahlen höhere Löhne, wenn wir denn wissen, dass diese höheren Löhne auch die Elternbeiträge weiter steigen lassen. Und das war das Problem. Und deswegen war auch für die Große Koalition, als wir die Elternbeitragsfreiheit eingeführt haben, klar, dass wir nicht nur die Familien entlasten wollen, sondern dass wir auch was dazu beitragen wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher besser bezahlt werden. Was der eigentliche Skandal ist, ist, dass Erzieherinnen und Erzieher tatsächlich dadurch im Monat 500, die Bildungsministerin hat gesagt, in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro mehr bekommen haben. Und wenn sich dann jetzt, und das sage ich auch so deutlich den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, wenn dann jetzt welche sagen, das ist zu teuer geworden, dann sage ich, das Problem ist, dass in der Vergangenheit die Erzieherinnen und Erzieher zu schlecht bezahlt wurden, und dass man es sich auf diese schlechte Bezahlung hat günstiger kommen lassen, und das ist eigentlich nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das ist in Ordnung, dass die Erzieherinnen und Erzieher besser bezahlt werden. Und dann, die AfD hat es kritisiert, dass wir das Gute-KiTa-Gesetz genutzt haben, um die Beitragsfreiheit auch mitzufinanzieren. Da will ich eindeutig sagen, ich habe damals den Koalitionsvertrag mitverhandelt, und wir haben gesagt als SPD, wir stimmen der Sache nur zu, wenn es Geld vom Bund für die Beitragsfreiheit gibt. Dann hat der Bund das zugesagt, dann hat er dieses Gesetz gebracht und dann haben wir es umgesetzt. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich meine, Sie kennen ja nur zu fordern. Wir kennen versprechen und halten. Und deshalb ist es richtig, dass wir diese Bundesmittel genutzt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Und dann haben wir mit den Bundesregierungen in den letzten Jahren Schritt für Schritt verändert, dass das Bundesgeld stärker für die anderen Themen der Qualitätsverbesserung genutzt wird, zum Beispiel kleinere Gruppen, und dass wir das Bundesgeld jetzt Ende 25 rausziehen und die Beitragsfreiheit komplett durch das Land finanzieren. Und der Bund ist schon längst gar nicht mehr groß drin in der Beitragsfreiheit. Und deshalb, Herr Domke, verstehe ich nicht, dass Sie mit dem Argument kommen, dass der Bund noch mal die Beitragsfreiheit zahlt. Der Bund zahlt schon längst gar nicht mehr die vollständige Beitragsfreiheit. Auch das ist nicht richtig, (René Domke, FDP: Nein, ich habe gesagt, man kann nicht drauf warten.) und deshalb möchte ich wirklich sagen, wir müssen schon bei den Fakten bleiben. Und dann, liebe Frau Wegner, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) dann, liebe Frau Wegner, sich jetzt hinzustellen und zu sagen, alle müssen mehr in Qualität investieren, und jetzt, wo Sie in der Opposition sind, die Forderungen an den Bund zu stellen, das ist auch nicht so ganz, „ich bleibe jetzt beim ehrlich machen“. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war die grüne Bundesfamilienministerin, die nach einer CDU-Familienministerin, die für Kitas mehr ausgegeben hat, nach zwei SPD-Familienministerinnen, die auch mehr für Kitas gemacht haben, war es Ihre Bundesministerin, die die Sprach-Kitas gestrichen hat. (Julian Barlen, SPD: Wahnsinn!) Sie haben Geld aus der Qualität dieses Systems gezogen und wir als Land haben es kompensiert. Und die gute Nachricht ist, CDU/SPD auf Bundesebene haben im Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen, dass die Sprach-Kitas wieder eingeführt werden. Das ist nämlich richtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)
Beate Schlupp
Frau Ministerpräsidentin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Domke?
Manuela Schwesig
Gerne.
Beate Schlupp
Bitte schön, Herr Domke!
René Domke FDP
Vielen Dank! Eine Frage drängt sich mir tatsächlich noch auf: Wird jetzt aufgrund dessen, dass wir weniger Kinderzahlen haben, wird die Fachkraft-Kind-Relation dadurch verbessert oder wird Geld dann aus dem System rausgenommen? Das habe ich jetzt noch nicht so richtig rausgehört, weil das ist ja auch wichtig für die Bewertung des Gesamtaufwands, der abgedeckt werden soll. Und ganz offensichtlich, ich habe nicht gesagt, dass der Bund da noch mal was finanzieren soll, sondern ich habe gesagt, wir können auch nicht mehr darauf warten. Also das heißt, wir müssen uns ja selber Gedanken machen. Und …
Manuela Schwesig
Nein, nein, nein. Ich habe hier drei Zettel und habe mir Zitate … Ach so, Entschuldigung!
Beate Schlupp
Ich … ja.
René Domke FDP
Aber die Frage ist ja gestellt. Und das ist zum Beispiel heute noch gar nicht so richtig beantwortet worden. Wir sitzen ja alle nicht in der Task Force, aber vielleicht haben Sie ja die Erkenntnis, nutzen wir es, um diese Fachkraft-Kind-Relation zu verbessern.
Manuela Schwesig
Ich bin Ihnen dankbar für die Frage, weil darauf ist ja, zielt ja auch Ihr Antrag ab, und dazu hätte ich was gesagt. Kann ich aber auch gleich machen. Ich will nur einmal sagen, ich habe mir hier die Zitate der einzelnen Abgeordneten aufgeschrieben, und Ihr Zitat war: „Was machen wir, wenn der Bund nicht noch mal die Beitragsfreiheit zahlt?“ Und deswegen habe ich Ihnen gesagt, er zahlt sie gar nicht vollständig. Wir haben uns schon längst in den letzten Jahren schrittweise rausgenommen. Es ist schon alles längst verabredet. Und jetzt zu Ihrem Punkt, weil Sie ja sagen – habe ich mir auch aufgeschrieben –, wir müssen uns alle ehrlich machen. (Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Wenn die Kinderzahlen runtergehen, dann bleibt vielleicht Geld im System, aber in Wahrheit kommt auf der anderen Seite weniger Geld rein, weil wir ja nicht so viel Einnahmen haben. Und jetzt sind ausgerechnet Sie diejenigen, die hier den Antrag stellen und die ganze Zeit sagen, das ganze System wird teurer. (Beifall Dirk Bruhn, Die Linke) Sie sind jetzt diejenigen, die im Grunde einen Antrag stellen, und wollen, dass wir Geld im System lassen, was wir aber gar nicht mehr bekommen, weil die Kinderzahlen nicht da sind. Und das ist, ehrlich gesagt, nicht berechnet, also das ist nicht ehrlich, das ist nicht seriös. Und hier wird jeder beantworten müssen – Sie haben es selber gesagt, wir werden beantworten müssen, wie Kita finanziert wird. Also muss man beantworten, wenn man will, dass die zurückgehenden Kinderzahlen genutzt werden, um kleinere Gruppen zu machen. Und ich kann nur sagen: Krippe, ein Kind runter, 44 Millionen Euro jedes Jahr. Dann muss man sagen, wie das Geld zusätzlich raufkommt, weil wir kriegen auf der anderen Seite auch nicht mehr die Einnahmen für die Kinder. Und das haben Sie in Ihrem Antrag auch nicht beantwortet. Und deshalb noch mal, man kann nicht ständig das Lied davon singen, die Kitakosten sind zu hoch, und dann auf der anderen Seite fordern, dass wir weiter zusätzlich Geld drauflegen sollen, um die Gruppen kleiner zu machen. Ich bin in der Sache dafür, aber es ist nicht ehrlich, zu sagen, die Kosten sind zu hoch, aber wir sollen noch mehr Geld ins System geben, und nicht zu sagen, wo dieses Geld herkommt. Tut mir leid! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dann will ich auch noch mal was sagen. Es ist auch völlig klar, dass bei uns Kosten höher sind als bei den Westländern. Die Westländer, liebe Landesrechnungshofpräsidentin, haben wie viele andere Länder keine Vollfinanzierung. Bei uns bekommen die Träger über die Entgelt- und Leistungsverhandlungen 100 Prozent von dem, was sie versprechen auszugeben. Sie haben einen Punkt, dass wir auch hinterher gucken sollten, war das so. Das kann man einführen. Aber in vielen Bundesländern läuft die Nummer so, da kriegt ein Träger eine Pauschale, und dann muss er zusehen, wie er mit Eigenmitteln noch die Kita zusätzlich finanziert. Und deshalb frage ich auch hier in diesem Raum, weil ja immer gesagt wird, wir sollen so viel verändern: Wer möchte, dass wir dieses System für unsere Träger einführen? Dann haben die Träger nämlich eine Unterfinanzierung. Ich glaube, das will ja eigentlich auch keiner. Und, Herr Renz, es stimmt einfach nicht, dass sich, wir lehnen uns zurück, das machen wir überhaupt nicht. Wir sind in Gesprächen, aber ich habe auch eine herzliche Bitte. Ich habe die herzliche Bitte, dass die steigenden Kosten bei Kitas nicht auch noch mit den Kosten bei Bundesteilhabe vermengt werden. Und die Stadt Schwerin sagt gerade, sie hat erhöhte Kosten für Personal, generell durch Tarifsteigerungen, sie hat erhöhte Kosten bei Kita, und sie hat Bundesteilhabe, übrigens genau wie in unserem Haushalt. (Sebastian Ehlers, CDU: Hat er ja auch gesagt.) Und Sie werden es sehen, die Steigerungen beim Bundesteilhabegesetz, die sind nämlich enorm. Und da hat der Bund versprochen im Koalitionsvertrag, dass die Kommunen an dieser Stelle entlastet werden. Und das habe ich in meinem allerersten Gespräch beim Kanzler auch angemeldet, weil das sehe ich nämlich auch: Die Kosten gerade im Bereich Bundesteilhabe sind enorm gestiegen, und da müssen die Kommunen stärker entlastet werden. Und der Bund hat die Summen, die er uns für Bundesteilhabe gegeben hat, die Summen sind längst überschritten. Und deshalb ist es richtig, wenn der Bund an dieser Stelle mindestens die Kommunen entlastet, aber vielleicht auch noch die Länder. Sie sehen also an diesen verschiedenen Aspekten, es kann nicht alles mit allem verglichen werden. Und der letzte Punkt „Fachkraftschlüssel“. Ich finde auch, dass wir weiter an diesem Schlüssel arbeiten sollten. Aber es ist eben auch nicht richtig, zu behaupten, dass wir den schlechtesten Schlüssel haben. Wir haben die Vorgabe, dass in unseren Gruppen anerkannte staatliche Erzieherinnen und Erzieher sind, und das hat mit einem Bildungsauftrag zu tun. Wenn man sich jetzt wieder mit anderen Ländern vergleicht, dann muss man sehen, diese Vorgabe haben andere Länder nicht. Und deshalb habe ich mich auch gewundert, dass an dieser Stelle sogar der Rechnungshof diese Kritik unterstützt, denn ich glaube, gerade der Rechnungshof sagt zu Recht, wir müssen ein wenig zwischen den Dingen differenzieren. Jedenfalls wer will, dass die Gruppen kleiner werden, der muss sagen, wo das Geld herkommt. Und das Geld ist nicht automatisch im System, weil wir für die Kinder nämlich nicht mehr – Sie wissen es alle aus Zensus zum Beispiel – das Geld bekommen. Daran sieht man, das System ist komplex. Ich finde es richtig, dass wir grundsätzlich so viel Geld zur Verfügung stellen. Ich finde es richtig, dass man beim Thema „Nachträgliche Prüfung“ noch mal die Prüfmöglichkeiten verschärfen kann. Dazu werden wir einen Vorschlag machen als Landesregierung. Aber ich finde es nicht richtig, jede Möglichkeit zu nutzen, immer wieder die gebührenfreie Kita infrage zu stellen. Und, Herr Renz, ich bin Ihnen ganz dankbar, dass Sie mal Herrn Schult gefragt haben, was meinen Sie denn jetzt eigentlich. Weil das ist so ein bisschen jetzt eben die Nummer gewesen wie heute Morgen: Ja, wir sind ja für Sanierung von Schule, aber dass Sie diese Gelder nehmen, ist eigentlich nicht richtig. Und so haben Sie jetzt gesagt, Herr Schult, ja, wir sind für die gebührenfreie Kita, (Enrico Schult, AfD: Ja, sind wir auch.) aber die Besserverdienenden könnten eigentlich was bezahlen. (Enrico Schult, AfD: Das war eine Option aus dem Ausschuss. Waren Sie aber nicht dabei, Frau Schwesig. Oh!) Und dank der sachorientierten Nachfrage, mit dieser Frage haben wir uns schon längst beschäftigt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und an diesem Mikro habe ich diese Frage schon ganz oft beantwortet, dass es nämlich ein Problem ist, wenn man, für welche Einkommensgruppen auch immer, Gebühren einführt, für die höheren, und dann eine Prüfung macht, zum Beispiel mit Einkommenssteuerbescheiden. Ich möchte den Bürgermeister, die Bürgermeisterin, das Jugendamt sehen, die Kitaleitung, die möchte, dass wir jetzt flächendeckend einführen, dass alle Eltern erst mal ihren Einkommenssteuerbescheid vorlegen, (Julian Barlen, SPD: Wahnsinn!) damit man dann ab 7.000 Euro, wie Sie wollen, Elterngebühren einführt. Ich glaube, da gibt es einen Shitstorm. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist kein Bürokratierückbau, das ist Bürokratieaufbau, und das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5140, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/4756 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5140 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. In Ziffer II der Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5158 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5158 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/5167 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5167 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke und der Fraktion der CDU, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Zustimmung durch die, und auch der fraktionslosen Abgeordneten, und Zustimmung der Gruppe der FDP abgelehnt. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5140 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß Paragraf 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Neuordnung des touristischen Landesmarketings – Gründung der „MV Tourismus GmbH“, Drucksache 8/5094(neu), in Verbindung mit der Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Quo vadis Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern?“. Zu dem Antrag der Landesregierung liegt Ihnen ein Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5159 vor, der eine Entschließung beinhaltet. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Neuordnung des touristischen Landesmarketings – Gründung der „MV Tourismus GmbH“ – Drucksache 8/5094(neu) – Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/5159 – Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Quo vadis Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern? Das Wort zur Begründung des Antrages der Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Dr. Blank.
Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Ich freue mich zunächst mal, dass dieses wichtige Thema hier noch ein so volles Hohes Haus hier begrüßen kann. (René Domke, FDP: Das liegt am Thema. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, das wir nach außen zeigen, denn wenn wir diese Entscheidung heute hier breit fällen, glaube ich, helfen wir hier nicht nur der Branche, sondern auch denjenigen, um die es heute hier geht. Ich will zunächst, weil das Thema etwas breiter gefasst wurde, noch ein paar Zahlen anführen, was das Thema Tourismus anbetrifft. Das Jahr 2025 ist touristisch gut angelaufen. In den ersten vier Monaten wurden rund 1,7 Millionen Gäste in Mecklenburg-Vorpommern gezählt, deutliches Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum von knapp 6 Prozent. Ebenso erfreulich verzeichnen wir etwa 6,3 Millionen Übernachtungen nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes, auch ein deutliches Plus von 5,7 Prozent. Und wenn wir auf die Aufenthaltsdauer und den Vergleich schauen, liegen wir an der Spitze mit 3,7 Tagen knapp vor Schleswig-Holstein. Es folgen das Saarland und Bayern mit 2,5 Tagen. Die Tourismusbranche entwickelt sich weiter gut. Auch die Zahlen des letzten Jahres, 32,9 Millionen Übernachtungen waren es gegenüber dem Vorjahr und erreichten wieder fast das Niveau von 2019. Unser Land gehört zu den beliebtesten Urlaubsregionen in Deutschland. Küsten, Seenlandschaften, Nationalparks, Städte ziehen jedes Jahr Millionen Gäste – im letzten Jahr waren es 8 Millionen Gäste – an. Dass wir so gut dastehen, verdanken wir vielen Faktoren, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) zum einen den vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, die seit 1990 mit Mut, Engagement, Einsatz diese Branche aufgebaut haben, im gleichen Maße – ich betone, im gleichen Maße – dem immer sehr kompetenten und motivierten Team der Belegschaft, in der personal- und dienstleistungsintensiven Branche Tourismus, die sich mit Hingabe nicht nur in ihren Unternehmen, sondern vor allem auch den Gästen verschrieben haben. Und da ist auch die Förderpolitik der 35 Jahre zu nennen. Immerhin 3,1 Milliarden Euro sind in den letzten 35 Jahren in Maßnahmen des Tourismus geflossen, betrifft Infrastruktur und gewerbliche Vorhaben mit einem Hebel von 1 : 2,5. Also es wurden Maßnahmen von knapp 8 Milliarden Euro dadurch initiiert. Und genauso ganz ausdrücklich zählt dazu letztlich die sehr erfolgreiche Arbeit des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der die Branche mit einem breiten Portfolio an Marketingmaßnahmen begleitet, unterstützt hat. Ich danke ausdrücklich hier auch nochmals den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch heute Morgen ja noch mal gemeldet haben und sich sehr konstruktiv auf den weiteren Weg auch einlassen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Heute wollen wir einen Schritt gehen, um die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern oder auch wieder zu ermöglichen. Was die Branche anbetrifft, gibt es trotz der guten Entwicklung Herausforderungen, große Herausforderungen, Fachkräftesicherung, Kostenentwicklung, verändertes Buchungsverhalten und, und, und, Herausforderungen, aber auch ungenutzte Chancen. Wir sprechen oft über das Thema der Internationalisierung. Nach der Entwicklung der letzten Monate bringen wir mit der MV Tourismus GmbH ein zentrales Instrument zur Begleitung dieser Entwicklung auf den Weg zur strategischen Entwicklung, zur Steuerung und Vermarktung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben hier schnell eine schlanke Struktur ins Leben gerufen beziehungsweise wollen die ins Leben rufen und schlagen die mit dem Antrag vor. Die Gesellschaft schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Tourismusmarketing des Landes erfolgreich fortgeführt werden kann. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die dem Tourismus in unserem Land helfen, seine Position im nationalen und – toi, toi, toi – dann auch im internationalen Wettbewerb zu stärken. Die Gesellschaft soll wesentliche Geschäftsfelder des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern übernehmen und insbesondere die strategische Koordination verbessern und für mehr Effizienz sorgen. Sie wird bündeln und koordinieren im engen Schulterschluss mit den Regionen und den touristischen Leistungsträgern vor Ort, aber natürlich mit der Verwaltung und der Landesregierung ebenfalls. Die Regionalität ist und bleibt das Herz des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesellschaft mit Sitz in Rostock soll spätestens zum 1. Oktober 2025 gegründet sein und ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Aufgaben umfassen die Entwicklung und Steuerung der touristischen Landesmarke, die Führung dieser Marke, die Durchführung nationaler und internationaler Kampagnen, Vermarktungskampagnen, Marktforschung, Trendbeobachtung, Zielgruppenanalyse, Qualitätssicherung und Innovationsentwicklung sowie auch Netzwerkarbeit mit den regionalen Organisationen. Die Kontrolle der Landesgesellschaft erfolgt über einen dreiköpfigen Aufsichtsrat mit je zwei Vertreter/-innen des zuständigen Fachministeriums und einem des Finanzministeriums. Darüber hinaus soll ein Beirat mit Akteuren der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft eingerichtet werden. Dieser Beirat wird bei der strategischen Ausrichtung den Aufsichtsrat, die Gesellschaft und die Geschäftsführung unterstützen. Und ja, die neue Gesellschaft fängt nicht bei null an, sie wird auf der guten Arbeit des TMV aufsetzen. Sie wird die geeigneten Sachmittel und nutzbaren betrieblichen Strukturen übernehmen. Auch die Beschäftigten des Verbandes sollen nach den Regeln des Betriebsübergangs, also Paragraf 613a BGB, übernommen werden. Mit der MV Tourismus GmbH werden wir auch die Zukunftsthemen fortführen. Dazu zählen die Weiterentwicklung der Landestourismuskonzeption und der weitere Aufbau einer Tourismusakademie im Land. Hier gilt es, den Prüfauftrag der Koalitionsvereinbarung, der erfüllt ist – und eine Machbarkeitsstudie liegt vor –, in ein umsetzbares Konzept weiterzuentwickeln. Und ja, auch das Thema Tourismusgesetz soll weitergeführt werden. Der Staatssekretär wird im vierten Quartal in einer sogenannten Dialogtour das Gespräch in den Destinationen führen, um die Überarbeitung des Tourismusgesetzes für die nächste Legislaturperiode vorzubereiten. Meine Damen und Herren, um die Herausforderungen im Tourismus zu meistern, aber auch die Chancen zu nutzen, braucht es, bedarf es der engen Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, dem Land, der Landesregierung, den Regionen, aber auch den Menschen im Land. Ich danke hier allen, die diesen Weg bisher konstruktiv begleitet haben und ihn weiter mitgehen werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, darf Sie recht herzlich heute schon zum Tourismustag am 6. und vor allem am 7. November nach Ulrichshusen einladen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ursprünglich lag nur der Antrag der Landesregierung vor, der dem Wort Schaufensterantrag eine völlig neue, andere Bedeutung verleiht, denn es ist diese Landesregierung, die in Sachen TMV ein Benehmen an den Tag gelegt hat wie ein Glaser, der nachts durch die Straßen läuft, alle Scheiben zerdeppert und am nächsten Tag mit seinem Geschäft Lösungen für selbst verursachte Schäden und Probleme anbietet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die AfD-Fraktion sieht die hier durch die Landesregierung angestrebte Gründung der MV Tourismus GmbH äußerst kritisch. Aus unserer Sicht hätte man den Tourismusverband MV, welcher durch hervorragende Arbeit in der Vergangenheit immer auffiel, als Struktur belassen können, denn ein Vorteil, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt auf der Hand, in seiner personellen Zusammensetzung war der TMV auf jeden Fall unabhängiger als die GmbH, die Sie heute hier auf den Weg bringen wollen. Lediglich die Förderungs- und Finanzarchitektur, mit der der TMV arbeiten musste, war das eigentliche Problem. Das wusste auch immer die Landesregierung oder hätte es zumindest wissen müssen, denn das Spiel der Vorfinanzierung aller Projekte musste der TMV seit seinem Bestehen spielen. Es gab kein Forschungsprinzip durch das Land, wodurch man hätte mögliche Finanzlücken frühzeitig erkennen und ausgleichen können. Durch systemische Finanzlücken und komplizierte Fördervergaben drohten dem TMV mehrfach immer wieder Schwierigkeiten. Auch das ist dem Wirtschaftsministerium belegbar bekannt gewesen. Mit einem Haushaltstitel von 2 bis 3 Millionen Euro Grundfinanzierung im nächsten Haushalt hätten Sie sich dieses ganze Theater sparen können, die ganze schlechte Presse, die Inkriminierung der Mitarbeiter, die Unwissenheit. Und wir hätten weiter einen durchsehenden, engagierten Geschäftsführer und Botschafter für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern, Tobias Woitendorf, in unserem Land, den Sie selbst – und das ist noch gar nicht ganz lange her – über den Klee lobten und dessen Entfernung aus dem Unterausschuss Tourismus wie ein Faustpfand missbrauchten. Das ursprüngliche Lob kommt nicht von ungefähr und ist auch nicht verwunderlich, schließlich bekundeten die Spitzen der Tourismusverbände aus sage und schreibe zehn Bundesländern ihre hohe Wertschätzung des TMV und ihres Geschäftsführers und deren fachlich exzellente Arbeit für die Tourismusstrukturen in M-V und darüber hinaus. Kommen wir nun zu einigen Inhalten des Gesellschaftsvertrags in der Anlage zur Drucksache. Mit der geplanten ausschließlichen Trägerschaft des Landes für die neue MV Tourismus GmbH haben wir quasi eine reine staatliche Struktur. Diese wird zukünftig keine finanziellen Probleme haben, fließt das Geld ja nun direkt aus dem Haushalt, was auch ein wenig den Erfolgsdruck nimmt, denn das System der Vorfinanzierung hatte zumindest eine gute Sache, nämlich die Eigenschaft, sich im Nachhinein kleinlich für Ausgaben von Projekten rechtfertigen zu müssen, was im Sinne von Rechenschaft und Transparenz nur zu befürworten ist. Nun soll eine Komprimierung von staatlicher Kontrolle erfolgen. Der Wirtschaftsminister hat es ja gerade angekündigt, er soll als einer von drei Aufsichtsratsvorsitzenden die Kontrolle übernehmen. Aber der ganz große Wurf von Sand in die Augen der Branche, der kommt, das ist das ganz, ganz groß angekündigte Mitwirkungsangebot an die Branchenvertreter des Tourismus. Gucken Sie in den Paragrafen 14, da können Sie die Kannbestimmung lesen, eine freiwillige Maßnahme, die die Einrichtung eines beratenden Beirats zugesteht. Hurra, meine sehr geehrten Damen und Herren, da wünsche ich den Vertretern der Tourismusbranche viel Zuversicht und Durchsetzungsvermögen, dass der Beirat nicht den Stellenwert eines Katzentisches letztendlich bekommt! Es kommt mir in diesem Zusammenhang sowieso die Erinnerung, dass die Landesregierung im Prozess zum Entwurf des Tourismusgesetzes eben nicht die Einbindung der Branche forcierte, vielmehr entbehrlich fand. Wie man sich nicht erfolgreich beteiligt, das zu praktizieren, darin haben Sie ja Übung. Wir dürfen gespannt sein. Die AfD-Fraktion sieht in der MV Tourismus GmbH nicht die bessere, zukunftsfähige Variante für das Tourismusland M-V. Wir bedauern das von der Landesregierung gewollte Ende, das Aus des TMV. Wir lehnen den Antrag der Landesregierung ab. Heute Morgen kam er dann doch noch als Tischvorlage, der herkömmliche Schaufensterantrag der Koalition, mit dem Sie dann doch noch versuchen, verlorenes Vertrauen zu kitten. Zweimal, sage und schreibe, danken Sie den Mitarbeitern des TMV für ihre Dienste. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja wohl das Mindeste! Eine Entschuldigung wäre doch vielmehr angebracht für das übereilte, undurchsichtige Handeln der Landesregierung, was der Tourismusbranche geschadet hat, immer noch schadet und starken Widerspruch ausgelöst hat. Einige Mitarbeiter des TMV zogen daraus bereits Konsequenzen und haben den Verband verlassen. Dass Sie keine Zustimmung von uns bekommen, können Sie mit dieser Scheinheiligkeit wohl verstehen. Aber „Quo vadis Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern?“, wo wollen wir hin mit unserem Wirtschaftsfaktor Nummer 1? Das ist der Obersatz für unsere Aussprache, denn eins ist auch klar, mit dem Tourismusgesetz, so, wie es dieser Landesregierung vorschwebt, gehen wir jedenfalls nicht in eine gute Zukunft. Die Stellungnahmen der Verbände stellten unisono fest, es ginge der Landesregierung wohl in erster Linie nur darum, den Kreis der Zahler auszuweiten, insbesondere auf Branchenbetriebe und auch auf weitere Betriebe, die unmittelbar oder vielmehr auch mittelbar, nur mittelbar vom Tourismus profitieren, das alles vor dem Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher Zeiten, mit einem Wort, verantwortungslos. Nach der völligen Ablehnung ist das Tourismusgesetz im ersten Anlauf erst mal bruchgelandet, gut so. Einen Lichtblick gibt es dann doch, dass Mecklenburg-Vorpommern trotz und nicht wegen Ihrer Politik immer wieder als Tourismusland im Beliebtheits- und Buchungsranking an der Spitze liegt. Darauf können wir alle stolz sein. Unumstritten hat der Tourismus für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem vielfältigen Spektrum an Tourismusangeboten eine herausragende Bedeutung. Die bedeutende wirtschaftliche Wertschöpfung geht weit über die unmittelbare Branche hinaus. Die Gästezahlen haben das Vor-Corona-Level wieder erreicht. Das ist gut so. An dieser Stelle danke ich allen, die dem Sektor treu geblieben sind und für den Wohlstand einstehen, den dieser Sektor schafft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber wir beobachten weiterhin ein verändertes Reiseverhalten. Die wirtschaftliche Lage ist der entscheidende Faktor für Urlaubsplanungen. Viele buchen kurzfristiger und mit kürzerer Verweildauer. Die Urlaubsbudgets stagnieren und die Gästezahlen leider ebenso. Das Ostdeutsche Sparkassen-Tourismusbarometer zeigt eine Vielzahl von Parametern, die für Urlauber wichtig und durch uns positiv zu begleiten sind. An dieser Stelle wünschen wir uns explizit, dass sich Mecklenburg-Vorpommern eben nicht aus der Debatte um die Ferientermine heraushält. Weder für unsere Beschäftigten ist das sozial im Land, die auch eigene Kinder haben, den Laden am Laufen halten und auch mal ihren Urlaub planen müssen, noch ist es für die Planung und für die bessere Zielgruppenansprache in anderen Bundesländern gut, so diese Ferien haben und wir auf sie abzielen wollen. Es gilt darum, die Bettenauslastung zu vergrößern und die Saison komplett auszureizen. Hier muss die Landesregierung wohl noch lernen, was ganzheitliche Betrachtung für unser Land bedeutet. Das eben erwähnte Sparkassen-Tourismusbarometer hat bei kleineren Unterkunftsanbietern eine starke Kluft diagnostiziert zwischen den Preisen und dem Komfort privater Ferienwohnungen und Hotels. Auch im Wettbewerb um Urlauber mit dem Nachbarland Polen müssen wir besser werden. Das hat ein ähnliches Urlaubsspektrum zu kleinen Preisen, und hier gilt es, Anreize für M-V zu stärken. Es braucht daher günstige Kredite und Förderungen, um neue Standards herzustellen und zu halten und die Betreiber für die Zukunft wettbewerbsfähig aufzustellen. Hier ist unser Bundesland gefragt. Gucken Sie nach Bayern, die haben gezielte Förderprogramme, die man zwingend diskutieren muss. Und eine Sache noch zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: Bitte hören Sie auf, mit der Gießkanne durch das Land zu laufen und jeden Ort, der landschaftlich schön gelegen ist und eine öffentliche Toilette hat, zum Tourismusort zu qualifizieren, weil die Infrastruktur Ihrer Meinung nach dann ja vorhanden ist! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Stärken Sie unsere Stärken, fördern Sie unsere Kur-, Heil- und Seebäder, halten Sie unsere touristischen Leuchttürme am Laufen und machen Sie bei der Tourismusakademie endlich mal Nägel mit Köpfen, damit wir zukünftig top ausgebildete Fachkräfte, Einheimische wie ausländische, hier Im Land vorfinden, die unseren Wirtschaftsfaktor Nummer 1 erhalten können! Wenn wir das vollbringen, dann geht der Tourismus in eine gute Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war bei der Einbringung des Ministers ein wenig überrascht. Sie haben zunächst die Erfolgsmeldungen des Tourismus von Mecklenburg-Vorpommern skizziert anhand vielerlei Zahlen, Daten und Fakten und dem ist natürlich auch nicht zu widersprechen. Und ja, das ist ein Verdienst in allererster Linie der touristischen Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gilt es herauszustellen. Und es ist aber vielleicht auch ein Verdienst der letzten Jahre und Jahrzehnte, in der sich ein TMV um das Marketing, glaube ich, mehr als verdient gemacht hat. Und das ist eigentlich von allen politischen Kräften hier auch immer wieder herausgestrichen worden und betont worden. Und urplötzlich haben wir dann eine Situation erlebt im März dieses Jahres, dass auf einmal von Unregelmäßigkeiten gesprochen wurde und von möglichen Verfehlungen eines bis dahin hochgelobten Geschäftsführers des TMV, meine Damen und Herren. Und was hatte das zur Folge? Es hatte zur Folge, dass es keine Mittelzuweisungen mehr gab, dass auf einmal dieser hochgelobte TMV mit dem hochgelobten Geschäftsführer, ich zitiere, ein nicht mehr „zuverlässiger Fördermittelempfänger“ gewesen sei, meine Damen und Herren. Infolgedessen wurde – und ich sage es ganz klar – eine Insolvenz vom Fördermittelgeber dieser Landesregierung bewusst heraus provoziert. Es gab staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, und natürlich ist die Frage zu stellen: Was ist dran gewesen? Und ich bin immer im engen Austausch mit meinem Kollegen Wolfgang Waldmüller und auch selbst in diesem Wirtschaftsausschuss gewesen, als alle Beteiligten mal zusammengeholt wurden. Und das, was uns dann substanziell vorgestellt wurde, waren fehlerhafte Verwendungsnachweise, meine Damen und Herren, etwas, was wahrscheinlich beim Landesförderinstitut häufiger vorkommt. Und ja, es gibt ein Finanzierungsproblem. Das haben wir hier auch herausgearbeitet, seit Jahren bekannt, dass es eben eine Mischfinanzierung gab aus der institutionellen Landesförderung und eben der Projektförderung über europäische Mittel. Aber anstatt im Austausch mit dem TMV das Thema geräuschlos und sachlich abzuarbeiten, gab es leider eine Arie von Unterstellungen, und vor allem das, was ich skizziert habe, eine bewusste Inkaufnahme einer möglichen Insolvenz. Offensichtlich, Herr Minister, wenn ich Sie zitieren darf, haben Sie beziehungsweise hat Ihr Haus das auch bewusst sogar als eine Variante, den TMV zu zerschlagen, zumindest mal im Hinterkopf gehabt. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Allein das ist alles andere als ein seriöser Umgang mit einem Partner, der über Jahrzehnte gelobt wurde, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das führte zu einer wochenlangen Hängepartie, vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besorgt dort oben auf der Tribüne saßen. Und es führte dazu, dass das Image des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern gelitten hat, und das haben uns viele Touristikerinnen und Touristiker auch bestätigt. Meine Damen und Herren, die Motivlage ist bis heute ungeklärt. Und solange die Faktenlage ausschließlich ausweist, dass es fehlerhafte Verwendungsnachweise gegeben haben soll und dass es ein seit Jahren bekanntes Finanzierungskonstrukt gab, das irgendwie ungelöst war, solange, muss ich ehrlicherweise unterstellen, gab es wohl auch persönliche Motive einzelner Akteure, wahrscheinlich sogar eines einzelnen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Und jetzt präsentieren Sie, ohne diese Vergangenheit auch nur ansatzweise erwähnt zu haben, präsentieren Sie uns eine Lösung, als wenn die irgendwie erforderlich gewesen wäre. Nein, meine Damen und Herren, war es eben nicht. Man hätte es vernünftig lösen können, den TMV weiterleben lassen, und wir hätten diese gesamte Hängepartie uns einfach ersparen können. Wir hätten es den Mitarbeitern ersparen können und wir hätten es auch den Themen, die vor uns liegen, ersparen können. Diese hätten wir lösen können. Was ist denn jetzt strukturell und substanziell dabei herausgekommen? Wir haben jetzt, wir bekommen eine neue Tourismus GmbH, aber wir haben große Probleme nicht gelöst. Das Tourismusgesetz ist in die nächste Legislaturperiode verschoben worden. Das, was da als Entwurf zum Schluss uns zur Verfügung gestellt wurde, war natürlich ein reines Tourismusfinanzierungsgesetz. Der Ansatz, qualitative Verbesserungen, war dann schon gar nicht mehr Thema. Dabei sind die Themen und die Herausforderungen doch sehr deutlich. Tourismusakzeptanz, hören wir immer wieder, gerade in den stark frequentierten Tourismusregionen, Mobilität, aber auch die Frage von Unterbringung, Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, all das findet in dieser Legislaturperiode politisch in dieser Regierung keinen Platz mehr, und das ist eine echte Verfehlung. Und das ist aber auch Ergebnis dieses Konstruktes, was Sie hier verursacht haben, was heißt, Konstrukt dieses Problems, was Sie verursacht haben, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und zwar ganz alleine von dieser Landesregierung, von niemand anderem. Und das müssen Sie sich auch gefallen lassen, Sie nicht als Person, Herr Minister, Sie sind später eingestiegen, haben diesen Scherbenhaufen letztlich auch vorfinden müssen. Das haben, glaube ich, dann andere verursacht. Aber, meine Damen und Herren, es bleibt jetzt, auf das Konstrukt, was wir vorfinden, zu schauen, und wir sind eine konstruktive Opposition, und deswegen schauen wir uns diese Tourismus MV GmbH einfach mal an. Und die Frage bleibt aber: Was ist die echte Verbesserung, was ist qualitativ besser als der TMV? Das gilt es noch herauszufinden. Und übrigens eine Sorge, die mich umtreibt und viele auch: Wie ist eigentlich die Branche eingebunden? Hat die Branche ein ernsthaftes Mitspracherecht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) eine Mitsprachemöglichkeit, (Zuruf von René Domke, FDP) die Branche, die am besten weiß, wie Tourismusmarketing funktioniert? Und ich hoffe nicht, dass es den wohlgeschätzten Beamtinnen und Beamten überlassen wird, die sicherlich hoch qualifizierte Arbeit machen, aber das Thema Tourismusmarketing würde ich dann doch anderen überlassen, meine Damen und Herren. Wir stimmen dem nicht zu. Wir lehnen es aber auch nicht ab. Wir enthalten uns, weil wir ja natürlich auch die Verantwortung spüren gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und ich will eins durchaus lobend erwähnen, dass Sie auf unsere Forderungen eingegangen sind, dass die Finanzierung, die ja offenkundig wohl auch in Abrede stand, zumindest gab es Überlegungen der Halbierung, das ist wohl vom Tisch. Und diese Finanzierung scheint eine tragfähige Lösung zu sein. Wir enthalten uns, meine Damen und Herren, aber wir werden das weiter kritisch begleiten. Das alles hätte es nach unserer Auffassung nicht gebraucht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können sich sicherlich gut vorstellen, dass mein oder unser geschätzter Kollege Henning Foerster, der das Thema Tourismus mit viel Herzblut für unsere Fraktion bearbeitet, gern zu dem Thema gesprochen hätte. Von hier aus, Henning, weiterhin gute Besserung und bis bald wieder hier in diesem Plenarsaal! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Nach dem großen Knall in der Tourismusförderung unseres Landes, nach den noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, nach dem massiven Vertrauensverlust und der notwendigen Entscheidung zur Neustrukturierung der Förderstrukturen stehen wir heute an einem Wendepunkt. Der Blick zurück ist wichtig, und dafür wurde zu Recht ein Unterausschuss eingesetzt, der die politische und administrative Aufarbeitung leisten wird. Heute – und in den Rückspiegel ist ja hier schon ausgiebig geschaut worden –, heute geht es darum, den Blick nach vorne zu richten. Mit der Neuaufstellung der Tourismusförderung eröffnen sich auch Chancen, Chancen für eine strategische Neuausrichtung und dafür, endlich bestehende Probleme im Tourismus konsequent anzugehen. Der Minister Dr. Blank hat vorhin in seiner Rede beeindruckende Zahlen auch aus jüngster Vergangenheit nennen können. Und die Zahlen, die hier zum Thema Tourismus auch in der Vergangenheit im Parlament vorgetragen wurden und wir jetzt auch die jüngsten Zahlen vernommen haben, muss ich sagen, große Hochachtung denjenigen gegenüber, die jeden Tag hart arbeiten und dienstleistend sind für die Gäste unseres Landes oder für die Landeskinder, die hier in diesem Land Urlaub machen. Herzlichen Dank dafür an dieser Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und gleichfalls, gestern Abend zwischen 20:00 und 21:00 Uhr kam ja der Brief der Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden haben ein klares Statement abgegeben, und es liegt an uns, dieses Statement anzunehmen. Sie wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass es im Tourismus weiter vorangeht. Und das ist gut so, und wir sind auch gehalten, an dieser Stelle ihnen ein deutlich positives Signal für die Zukunft zu geben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich habe gehofft, dass da applaudiert wird, weil es ja ein Applaus ist für die Mitarbeitenden, (Birgit Hesse, SPD: Genau!) die wir dringend brauchen und mit denen wir gemeinsam die Herausforderungen meistern wollen und eine gute Entwicklung insgesamt auch fortsetzen wollen. Neben den Zahlen, die wir gehört haben, und den statistischen Daten ist aber auch festzustellen, dass das die eine Seite ist. Die andere Seite der Medaille ist, dass die aktuelle Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer auch eine deutliche Sprache spricht. Die Stimmung in der Branche ist eingetrübt. Die Buchungen erfolgen immer kurzfristiger, die Aufenthaltsdauer nimmt ab und die Konsumzurückhaltung ist spürbar. Die Gastronomen auf Usedom oder der Betreiber eines Familienhotels in der Mecklenburgischen Seenplatte berichten beide dasselbe, Gäste sind da, aber sie geben weniger Geld aus. Das hat Gründe und einer davon ist eindeutig, sie müssen bei allem den Euro zweimal umdrehen. Das betrifft auch den Urlaub, den Restaurantbesuch, die Souvenirs und Freizeitangebote, denn andere Lebensbereiche wie Wohnen, Lebensmittel und Energie haben sich enorm verteuert. Und dann ist da dieser vermeintliche Widerspruch, denn viele Touristiker beschreiben auf der einen Seite Personalmangel, auf der anderen Seite steigende Personalkosten. Aber lassen Sie uns ehrlich sein, niedrige Löhne lösen dieses Problem nicht! Im Gegenteil, wer dauerhaft auf Billigarbeit setzt, verliert sein gutes Personal. Unsere Antwort als Linksfraktion ist deshalb klar, gute Löhne schaffen Kaufkraft, sie sichern Fachkräfte und sie sorgen für Stabilität in der Binnennachfrage. Gerade in der Tourismusregion Mecklenburg-Vorpommern ist das wichtig. Ein weiteres Thema, das uns Sorgen bereiten muss, ist der Kinder- und Jugendtourismus. Wir waren einmal führend in diesem Bereich. Mecklenburg-Vorpommern war die Nummer 1 bei Jugendreisen. Heute jedoch verlieren wir jedes Jahr über 100.000 Übernachtungen allein im Kinder- und Jugendbereich. Mehr als 20 Übernachtungsstätten wurden in den letzten Jahren geschlossen, viele davon in freier und gemeinnütziger Trägerschaft. Das ist ein doppelter Verlust. Einerseits bricht ein wichtiger wirtschaftlicher Baustein weg, aber viel schwerer wiegt, wir verlieren die Gäste von morgen, denn wer als Kind oder Jugendlicher schöne Ferien, Zeltlager, Klassenfahrten oder Projektwochen hier erlebt hat, der kommt auch später mit großer Gewissheit als Erwachsener zurück. Deshalb dürfen wir diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen. Es ist richtig und wichtig, dass ein Beirat zur strategischen Neuausrichtung eingerichtet wird. Er muss zur echten Plattform werden mit der Beteiligung der Branche, der Verbände, der Kommunen und der außerschulischen Bildungsträger. Und was dort beschlossen wird, muss auch in politische Entscheidungen und Haushaltsmittel münden. Meine Damen und Herren, wenn wir über Jugendtourismus sprechen, dann dürfen wir nicht nur an Ökonomie denken. Wir müssen auch die gesellschaftliche Verantwortung betonen, und die wird größer denn je, denn ein gefährlicher Trend macht sich breit. Die Radikalisierung junger Menschen, insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus, nimmt zu, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und zwar mit einer Geschwindigkeit, die uns alarmieren muss. Innenminister Pegel hat es vor einiger Zeit treffend formuliert, die Radikalisierung geschieht zunehmend unbemerkt und Extremisten nutzen gezielt die Verunsicherung junger Menschen aus. Die sozialen Medien sind dabei das zentrale Einfallstor. Was wir also brauchen, sind mehr pädagogisch begleitete Freizeit- und Reiseangebote für Kinder und Jugendliche, Jugendreisen, die nicht nur Erholung bringen, sondern auch politische Bildung, soziale Kompetenzen, Weltoffenheit und Teamgeist vermitteln, Orte, an denen junge Menschen lernen, sich in einer demokratischen Gesellschaft zurechtzufinden und nicht den vermeintlich einfachen Antworten rechter Hetzer hinterherzulaufen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Umerziehungslager oder was, ne?! Ja, ich weiß!) Gerade in strukturschwachen Regionen sind solche Angebote elementar. Sie schaffen Perspektiven und Zugehörigkeit und sie leisten präventive Jugendarbeit im besten Sinne. Deshalb sagen wir als Linksfraktion, die öffentliche Förderung des Kinder- und Jugendtourismus muss gestärkt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja!) nicht geschwächt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Aufgabe für alle. Tourismuspolitik, Sozial-, Bildungs- und Innenpolitik gehören zusammengedacht an dieser Stelle. Lassen Sie uns diesen neuen Aufbruch nutzen, nicht nur, um Förderstrukturen zu reparieren, sondern um echten Wandel zu gestalten für einen nachhaltigen sozialen und inklusiven Tourismus, für gute Arbeit, faire Löhne und langfristige Perspektiven und – ich komme zum Schluss – für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht nur hier Urlaub machen, sondern hier eine Zukunft finden! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns haben im März dieses Jahres nicht schlecht gestaunt. Da tauchten wie aus dem Nichts plötzlich Nachrichten auf über Unregelmäßigkeiten beim Landestourismusverband. Von Fördermittelbetrug ist die Rede, und es gibt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Nach Jahren bester Zusammenarbeit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landestourismusverband überraschen diese Nachrichten nicht wenige sehr. Zwar tauchte der Tourismusverband auch schon im Bericht des Landesrechnungshofs 2024 auf, die Reaktion aus dem Wirtschaftsministerium damals war aber, alles nicht schwerwiegend und deshalb kein Problem. Was wirklich war, das versucht nun ein Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses zu klären und die Staatsanwaltschaft. Musste es wirklich so weit kommen?! Das frage nicht nur ich mich. Was wohl offensichtlich ist, ist, dass die Finanzierung des TMV über Fördermittel sowohl den TMV als auch das Wirtschaftsministerium vor Herausforderungen gestellt hat, die letztendlich zu der Entscheidung geführt haben, dass eine neue Struktur gefunden werden muss, um die Aufgaben besser erfüllen zu können. An der erfolgreichen Arbeit des TMV in den zurückliegenden Jahren lässt allerdings niemand auch nur den Hauch eines Zweifels aufkommen, und das ist auch gut so. Nun soll der TMV zum 1. Oktober in eine Landesgesellschaft überführt werden. Nach langen Wochen der Unsicherheit gibt es jetzt also Klarheit. Auch das ist gut so, und ich lehne mich nicht besonders weit aus dem Fenster, wenn ich sage, die Beziehung zwischen TMV und Wirtschaftsministerium stand rechtlich gesehen auf eher wackligen Beinen. Warum das dann erst im Herbst 2024 so urplötzlich alles hochgekocht ist und als untragbar deklariert wurde, obwohl die Missstände mutmaßlich allen Beteiligten bekannt waren, die Frage muss nun im Unterausschuss noch geklärt werden. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir ab dem 01.10. eine Tourismus GmbH als Landesgesellschaft bekommen, so, wie es in vielen anderen Bundesländern üblich ist. Mit der neuen Gesellschaft wird das touristische Marketing und die touristische Entwicklung in M-V hoffentlich in rechtlich sichere Bahnen gelenkt. Die Regelungen zum Beirat allerdings im Paragrafen 14 des Gesellschaftsvertrages bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Ihn einzurichten, bleibt freiwillig. (René Domke, FDP: Ja.) Seine Befugnisse sind schwach geregelt. Er hat keine Kontrollfunktion, keine Entscheidungsrechte. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und wer soll überhaupt Mitglied dieses Beirates sein? Die Rede ist von Vertreter/-innen der Tourismuswirtschaft, Kommunen und Verbänden. Muss das noch ausgehandelt werden? Gehört das nicht in die Grundsatzentscheidung, wenn man in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit eintreten will? Bislang gibt es keine institutionalisierte Beteiligung von Kommunen, Regionen oder Wirtschaft. Was mir auch unklar ist, ist die finanzielle Dimension. Es fehlen Angaben zu Betriebs- und Gründungskosten sowie eine Wirtschaftlichkeitsprognose. Das alles bleibt Geheimnis der Landesregierung und erschwert uns eine wohlinformierte Entscheidung. Auch im Unterausschuss sind eigentlich zugesagte Informationen hierzu unterblieben. Mich irritiert auch, dass im Gesellschaftsvertrag eine Regelung zum Betriebsübergang fehlt. Auch wenn das am Ende einer solchen Regelung nicht bedarf, hätte das den Mitarbeitenden mehr Rechtssicherheit gegeben als die bloße Erklärung in der Begründung. Und seien wir ehrlich, der Erfolg der neuen Tourismus GmbH hängt nicht unwesentlich davon ab, dass die Mitarbeitenden ihre bisher erfolgreiche Arbeit fortsetzen können und wollen. Insofern hoffen wir darauf, dass die Zusagen auch eingehalten werden, und sind gespannt, ob das geballte Fachwissen des TMV in die Landesgesellschaft wechselt. Wünschenswert wäre das jedenfalls. Wenn die komplette Expertise des TMV in der neuen Landesgesellschaft weiterarbeitet, wird das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig im Werben um nationale und internationale Gäste eine gute Rolle spielen, und daran sollte uns allen gelegen sein. (Beifall Birgit Hesse, SPD) Die Unklarheiten, die ich angesprochen habe, führen aber dazu, dass wir uns bei diesem Antrag nur enthalten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birgit Hesse, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Julian Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Stunde schon etwas vorgerückt ist, ein Thema, was an Wichtigkeit nicht zu überschätzen ist. Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur eines der beliebtesten Urlaubsländer in Deutschland, es ist vor allem ein Land, was vom Tourismus, von der Gastfreundschaft lebt – wirtschaftlich, gesellschaftlich, kulturell. Das gilt nicht nur für die Küstenregionen, das gilt für das ganze Land, und deshalb ist es auch eine gute Nachricht, dass wir heute gemeinsam ein wirklich neues Kapitel der Tourismusförderung in Mecklenburg-Vorpommern aufschlagen, eines, was auf Sicherheit setzt, auf Verlässlichkeit setzt und vor allem aber auf Zukunftsfähigkeit baut. Dem vorausgegangen sind intensive Gespräche innerhalb und auch mit der Branche nach Phasen der Unsicherheit. Aber eben auch nach einer Phase der ganz ehrlichen Bekenntnisse zu einem gemeinsamen Weg liegt jetzt ein Neustart vor uns mit der MV Tourismus GmbH als einer starken Partnerin, als einem verlässlichen Rückgrat der Branche mit einem ganz klaren Auftrag der Erarbeitung strategischer Weichenstellungen zur Weiterentwicklung und eben auch zu einer Neuausrichtung des Tourismus in unserem Land für ein modernes, für ein professionelles Tourismusmarketing, national wie international. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, mein lieber Kollege Thomas Würdisch und auch ich selber durften an dieser Stelle bereits im April sehr deutlich sagen, die Branche, ihre Unternehmerinnen und Unternehmer, die Beschäftigten, die Förderstrukturen, die haben in Mecklenburg-Vorpommern allerhöchste Priorität. Und dieses Versprechen, meine Damen und Herren, das gilt weiterhin, und dieses Versprechen lösen wir auch heute hier als Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erneut ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Denn eins ist klar, der Tourismus mit mehr als 160.000 Beschäftigten war und ist einer der wichtigsten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, hat im vergangenen Jahr mit rund 7 Milliarden Euro einen konsumtiven Beitrag geleistet. Vor allem prägt er ja den Alltag vieler Menschen bei uns im Land, ob als Arbeitgeber, als Wertschöpfer, als kulturelle Visitenkarte unseres Landes. Das letzte Jahr mit fast 33 Millionen Übernachtungen das zweitbeste Tourismusjahr seit der Wiedervereinigung, das ist ein ganz klares Zeichen für das Vertrauen der Gäste in die Branche hier im Land. Und vor allem aber ist das ein Verdienst der vielen engagierten Menschen in der Branche. Und an dieser Stelle auch seitens der SPD-Landtagsfraktion meinen herzlichen Dank für die gute Arbeit, die im Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern geleistet wird! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Diese Erfolge, dieser Beitrag zur Bruttowertschöpfung und auch zur Bedeutung unseres Landes im Tourismus in Deutschland, die fallen nicht vom Himmel, sondern die sind das Ergebnis einer gemeinsamen, wirklich großen Kraftanstrengung von Gastgeberinnen und Gastgebern, von den Beschäftigten, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Kommunen, aber eben auch einer politischen Schwerpunktsetzung und aber auch einer starken Tourismusförderung mit funktionierenden Strukturen. Und diese Strukturen waren im Umbruch und jetzt sind sie gesichert. Mit der Gründung der Tourismus GmbH schaffen wir eine rechtssichere, eine leistungsfähige, eine vor allem aber auch zukunftsorientierte Struktur. Sie übernimmt zentrale Aufgaben des Marketings für unser Urlaubsland, entwickelt gleichzeitig die Konzeption strategisch weiter. Und die Grundlage für diesen Neustart war die „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung und Sicherung … des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“, die am 30. Juni zwischen der Landesregierung und der Branche unterzeichnet wurde. Diese Erklärung ist ein politisches Versprechen für Stabilität, für ein Miteinander und vor allem aber auch für Verantwortung in bewegten Zeiten. Die neue Gesellschaft steht ausschließlich in Trägerschaft des Landes. Damit ist sichergestellt, die Tourismusförderung ist öffentlich legitimiert und wird zugleich eng mit der Branche verzahnt. Und auch das war uns ganz besonders wichtig, die Stammbelegschaft, die bisher mit wirklich außerordentlichem Engagement im Tourismusverband gearbeitet hat, bekommt eine verlässliche Jobperspektive, Kontinuität und Sicherheit. Das war unser Anspruch von Anfang an, das haben wir zugesagt, und das wird jetzt auch Realität, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zugleich bleibt die Branche fest eingebunden. Der neu geschaffene Beirat – er ist angesprochen worden – der GmbH wird überwiegend mit fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern der Branche besetzt. Das ist gelebte Partnerschaft auf Augenhöhe. Das ist notwendig, um kluge strategische Entscheidungen in der touristischen Entwicklung zu treffen. Und, meine Damen und Herren, mit dem heutigen Beschluss, zu dem lade ich Sie nach wie vor, auch wenn wir von einigen Enthaltungen gehört haben, natürlich sehr herzlich ein, erteilt der Landtag die Zustimmung zur Neuordnung des touristischen Landesmarketings, zur Gründung der Tourismus GmbH. Am 1. Oktober – da soll es soweit sein – kann die Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen mit denselben finanziellen Mitteln wie bisher, mit einer klaren Struktur. Dieser Neustart erfolgt auch politisch übrigens nicht im luftleeren Raum, darüber haben wir auch verschiedentlich gesprochen hier im Landtag, folgt den Zielen, die wir auch als Koalition aus SPD und Die Linke in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben, eine Tourismuspolitik, die sozial, ökologisch und aber eben auch ökonomisch nachhaltig ist, eine Entwicklung, die nicht gegen, sondern mit den Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern gestaltet wird, eine Förderung, die Qualität, Innovation, Fairness in den Mittelpunkt stellt, ebenso wie gute Arbeit, denn auch das gehört zur Tourismusförderung dazu. Faire Löhne, verlässliche Beschäftigung, die Sicherung von Fachkräften, das sind entscheidende Kriterien für auch einen zukünftigen Erfolg des Tourismus in unserem Bundesland, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, der Tourismus bleibt neben Landwirtschaft, neben Handwerk und Gesundheitswirtschaft ein zentrales wirtschaftliches Standbein unseres Landes. Deshalb sagen wir sehr klar, die 5,75 Millionen Euro Landesmittel sind weiterhin zur Verfügung gestellt. Die strategische Weiterentwicklung touristischer Regionen ist ein klarer Auftrag der neuen Gesellschaft. Die Erschließung neuer Zielgruppen sowie ein modernes digitales Landesmarketing stehen klar auf der Agenda. Diese Punkte sind kein Selbstzweck. Sie sichern Beschäftigung, sie stärken die regionale Identität und sie erhalten unsere einzigartige Natur und fördern die Kultur. Sie sorgen für Ausgewogenheit zwischen Städten, Küstenorten und insbesondere auch im ländlichen Raum, der maßgeblich von einem Tourismus lebt. Gerade für die vielen Dörfer und die kleinen Städte ist Tourismus nicht nur ein wirtschaftlicher Motor, sondern identitätsstiftender Anker. Und da wurde in den letzten Monaten viel diskutiert, teils hitzig, teils auch spekulativ. Manche wollten aus dieser Neuaufstellung auch Kapital schlagen. Wir sagen klar, der Tourismusverband hat über Jahrzehnte sehr gute Arbeit geleistet. Die Gründung der GmbH ist kein Misstrauensvotum, sondern eine zukunftsgerichtete Strukturentscheidung. Und die Tourismus GmbH ist ein Gemeinschaftsprojekt von Land und Branche, und deshalb möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich im Namen der SPD-Fraktion sagen, unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TMV, die mit großem Einsatz das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern geprägt haben, die auch zukünftig es in der neuen Struktur tun werden. Und das belegt ja auch das Schreiben, was wir als Abgeordnete heute von den Beschäftigten bekommen haben. Das ist sehr konstruktiv, das zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein. Und das zeugt aber vor allem davon, Sie haben Lust, Tatkraft, für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten, und da zollen wir diesen Beschäftigten unseren Respekt und danken Ihnen sehr herzlich auch noch einmal an dieser Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Gleiches gilt – das möchte ich an dieser Stelle sagen, und das haben wir auch im April schon gesagt – Tobias Woitendorf, der als Geschäftsführer über Jahre hinweg Verantwortung übernommen hat. Ich danke unserer Landtagspräsidentin Birgit Hesse für die verlässliche parlamentarische Begleitung und auch übrigens Ihnen, Herr Waldmüller, der ebenfalls mit hoher Sachlichkeit zu dieser vorliegenden Lösung beigetragen hat. Meine Damen und Herren, die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Bundesländer haben bereits Sommerferien. Mecklenburg-Vorpommern ist mitten in der Hochsaison. Menschen aus ganz Deutschland und weit darüber hinaus kommen zu uns ins Land, um Ruhe zu finden, um die Natur zu genießen, um die Herzlichkeit der Gastgeberinnen und Gastgeber zu erleben. Und unser Auftrag als Landespolitik ist es, diesen Tourismus stark, sozial, verantwortungsbewusst und auch krisenfest zu halten, nicht mit großem Tamtam – ich glaube, das zeigt auch die jetzige Beratung hier –, sondern mit einer Struktur, mit Vertrauen und auch mit Verlässlichkeit. Und deshalb danken wir als SPD-Fraktion allen Beteiligten in der Branche, in der Verwaltung und auch im Ausschuss für die Beiträge. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Lassen Sie uns diesen Neustart nutzen für einen starken Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tourismussaison läuft, und das unter schwierigsten Voraussetzungen. Dem Stolz des Tourismus, politischen Engagements, dem Tourismusverband wurde gewissermaßen die Gunst der Regierung entzogen. Sogar mehr noch, es sind strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum. Es wird ja im Unterausschuss auch noch beraten und weiter diskutiert und untersucht werden. Und man reibt sich ja doch gewissermaßen verwundert die Augen, wie es so weit kommen konnte, warum eine Aufsicht offenbar nicht funktionierte und warum offenkundige Fragen, wie zum Beispiel die der Rücklagenbildung der Projektförderung, nicht einvernehmlich geklärt werden konnten. Für den Verband begann eine Zitterpartie mit Unsicherheit für einen Verband, der eigentlich Aufgaben zu erfüllen hat für eine Branche, die dem Land Wohlstand und Wachstum bringt. Das, was wir erlebten, war sicherlich keine Glanzstunde der Landesregierung, aber möglicherweise auch nicht des Parlamentes. Irgendwo haben die Mechanismen versagt an der Stelle. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Nun soll die neue MV Tourismus GmbH die Lücke füllen, die es ja gar nicht gäbe, wenn alle von Anfang an vernünftig mitgewirkt hätten. Irgendetwas steht im Raum. Wir wissen noch nicht hundertprozentig, was es alles ist. Die Begründung stimmt noch einmal eine Lobeshymne auf den erfolgreichen Tourismusverband an, und dem kann man sich eigentlich auch nur anschließen, und ich zitiere: „Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. … und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese Aufgabe über Jahrzehnte mit großem Engagement erfüllt. Um auch künftig rechtssicher, transparent und leistungsstark arbeiten zu können, bedarf es einer Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.“ Dem kann man sich nur anschließen. Aber man fragt sich doch, wenn er doch so erfolgreich war: Warum kann er nicht fortbestehen oder weiterentwickelt werden? (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos) Gibt es jetzt wirklich Hinderungsgründe? Nun wird es eine landeseigene GmbH, ein neues Rechtskleid, neues Glück. Kritisch sehe ich allerdings – und jetzt will ich mal ein bisschen in den Gesellschaftsvertrag einsteigen – die Formulierung des Gesellschaftszwecks. Das ist so ein bisschen ein Sammelsurium, (Zuruf von Sandy van Baal, fraktionslos) überall ein Zusatz schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich. Ja, das heißt doch irgendwie auch alles. Das ist nicht genau beschrieben. (Horst Förster, AfD: Kann sich ja entwickeln.) Aber was konkret also auch die Erwartung an die Gesellschaft sein soll, der Politik, was abrechenbar erreicht werden soll mit Zielen, mit Kennzahlen, also was genau, wie soll es tatsächlich strategisch gesteuert werden, dazu finde ich kein Wort im Gesellschaftszweck. (Barbara Becker-Hornickel, FDP: Das stimmt.) Da hätte mich auch interessiert, was zum Beispiel das Beteiligungsmanagement dazu sagt. Wo wollen wir steuern? Wie wollen wir darauf einwirken? Es ist eine neue GmbH, wir hätten die Chance, mit dem Beteiligungsmanagement hier auch einen richtigen Ansatz zu finden. Kein Wort! Die Besetzung des Aufsichtsrates rein aus Ministeriumsvertretern halte ich auch für wenig zielführend. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP, Horst Förster, AfD, und Sandy van Baal, fraktionslos – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Da müsste jemand aus der Branche mit dabei sein aus meiner Sicht, denn ein nur aus Ministerien gebildeter Aufsichtsrat kann zum Beispiel nach Paragraf 7 den Gesellschaftszweck umfassend verändern, weil die Formulierung nicht ausschließlich, ich habe es ja gerade zitiert, nahezu alles ermöglicht. Natürlich können auch Branchenkenntnisse über den Beirat einfließen. Ich glaube, das ist ja das Modell, was Ihnen vorschwebt. Aber die Passagen zum Beirat, die wirken absolut blutlos. Da ist es ambitionslos, das ist unkonkret. Da weiß man gar nicht so richtig, was der machen soll und welche Befugnisse er überhaupt hat, außer, irgendwo fiel das Wort „Katzentisch“. Das hoffe ich nun nicht, dass der Beirat nicht ernst genommen wird. Aber so richtig klar ist es eben auch nicht. Und deswegen, uns überzeugt das nicht wirklich. Es ist tatsächlich so, wir wollen, dass der Tourismus natürlich gestärkt bleibt. Wir wollen, dass das Personal eine Perspektive bekommt. Das hat es nämlich auch verdient, denn sie waren erfolgreich aufgestellt. Es geht darum, dass wir uns aber eigentlich einen Branchenverband gewünscht hätten, der ohne weitestgehende staatliche Einflussnahme agieren kann. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos) Dieser soll eben – und ich sage mal so, es kommt ja noch ein Aspekt dazu, ich höre aus der Branche, dass sie ohnehin auch noch mal darüber nachdenken, einen eigenen Verband allein durch die Touristiker zu gründen. Also da frage ich mich: Schaffen wir jetzt auch noch Doppelstrukturen? Und da, muss ich sagen, da schlägt unser Herz nicht dafür, jetzt eine GmbH ins Leben zu rufen. Es ist schade, weil wir ein bisschen unter Zeitdruck stehen, sie soll ja im Oktober die Arbeit aufnehmen. Wir werden heute das ablehnen, ich bin aber sehr interessiert daran, diese GmbH in ihrer Entwicklung zu begleiten, vor allem, weil mich diese Steuerung, also wie wird da nachher vorgegangen, weil mich das interessiert. Aber bis jetzt hat uns der Gesellschaftsvertrag nicht wirklich überzeugt, und deswegen können wir dem auch keine Zustimmung geben. Aber vielleicht schaffen wir ja einen Weg, wie der Tourismus im Land aus dieser Schadensdelle sich wieder herausarbeiten kann. Ich würde es mir wünschen. Ich glaube, das wünschen sich alle hier im Raum, aber dennoch, die Vergangenheit muss auch einfach noch mal aufgearbeitet werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal fraktionslos
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht um eine Formalie, um das mal klarzustellen. Es geht um einen tiefen Eingriff in eine funktionierende, gewachsene und fachlich anerkannte Struktur. Und es ist mir völlig unverständlich, warum dieser Weg so eingeschlagen wird. Wegen einzelner persönlicher Befindlichkeiten eines Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium? Man weiß es nicht genau. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern hat über Jahre, Jahrzehnte hervorragende Arbeit geleistet. Da bin ich froh, dass das hier über alle, über das ganze Plenum auch mitgeteilt wurde. Ich bin froh, dass Sie das auch erwähnt haben, Herr Minister Blank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen diesen Schritt konstruktiv mit, das konnten wir nun alle lesen. Aber jetzt mal ehrlich, was bleibt ihnen sonst auch übrig? (Beifall Katy Hoffmeister, CDU – René Domke, FDP: Richtig!) Das gehört jetzt auch mal zur Wahrheit dazu. Wir sollten nicht so tun, als wäre das aus Überzeugung geschehen. Vielmehr ist es eine Folge eines politischen Prozesses, bei dem echte Alternativen gar nicht mehr zur Debatte standen. Die Landesregierung begründet das mit Rechtssicherheit und moderner Struktur. Aber diese Argumente greifen völlig zu kurz, denn was nun entsteht, ist kein innovatives Modell, sondern ein zentralstaatlich geführtes Konstrukt, das Nähe zur Praxis verlieren wird. Das wird passieren. Ein staatlich kontrolliertes Marketingwesen mit wenigstens Beirat und Aufsichtsrat klingt gut auf dem Papier. Wir lassen uns mal überraschen. Ich denke, in der Realität bedeutet das politische Steuerung statt Freiheit, statt Dynamik, statt Weiterentwicklung. Ich habe wirklich große Angst davor. Und auch wenn die Beschäftigten übernommen werden, die Kultur der Eigenverantwortung, der Branchennähe und der Netzwerkarbeit, die den Erfolg des TMV ausgemacht hat, lässt sich nicht einfach durch eine staatliche GmbH ersetzen. Das Wirtschaftsministerium ist nicht der bessere Verband und nicht der bessere Unternehmer. Wir erleben hier den Versuch, eine über Jahre gewachsene, funktionierende Struktur zu verstaatlichen. Das lehne ich aus Überzeugung ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/5094(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5094(neu) bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltungen der übrigen Fraktionen angenommen. Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5159 abstimmen, der eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5159 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Der Tagesordnungspunkt 18 wird morgen nach dem Tagesordnungspunkt 28 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 17. Juli 2025, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:27 Uhr
