Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer in diesem Frühjahr durch unsere Heimat Mecklenburg-Vorpommern gefahren ist, hat sie wieder gesehen, ausgetrocknete Gräben, sinkende Wasserstände in Seen und Flüssen und vor allen Dingen auch besorgte Landwirte, die früh im Jahr um ihre Ernte bangen. Gleichzeitig liegen unsere einst stolzen Moore, die Nieren unserer Landschaft und wichtigsten CO -Speicher, entwässert 2 und degradiert da, stoßen Treibhausgase aus, statt sie zu binden. Vor diesem Hintergrund beraten wir heute über den Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes, eines Gesetzes, das uns über Jahrzehnte angekündigt wurde und das die Weichen für die Zukunft unseres Wassers stellen soll, für unser kostbarstes Lebensgut. Und lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, ja, dieser Gesetzentwurf enthält Fortschritte. Dazu gehört, dass die Klimaanpassung als Grundsatz der Wasserwirtschaft aufgenommen wurde. Dazu gehört, dass Gewässerentwicklungskonzepte verpflichtend werden, und dazu gehört auch, dass es die Möglichkeit gibt, Gewässerentwicklungskorridore auszuweisen. All diese Schritte gehen in die richtige Richtung. Aber – und dieses Aber wiegt schwer – der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was unser Land jetzt dringend benötigt, auch im Blick auf die Zukunft. Man muss ja, wenn man jetzt nach 25 Jahren das erste Mal so ein Gesetz anfasst, dann auch gleich für die nächsten 25 Jahre denken. Er ist wie ein Pflaster auf einer Wunde, die eigentlich eine Operation braucht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-Vorpommern ist das moorreichste Bundesland Deutschlands. Unsere Moore könnten, wenn sie intakt wären, jährlich Millionen Tonnen CO speichern. Stattdessen, 2 hatte ich schon gesagt, sind sie Emissionsquellen. Und was sagt der Gesetzentwurf zu diesem Thema? Fast nichts. Keine konkreten Bestimmungen zur Wiedervernässung, keine Schutzregelungen für Moore als besonders wertvolle Ökosysteme. Das ist nicht nur ein Versäumnis, das ist eine verpasste historische Chance. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso enttäuschend ist der Umgang mit dem Wasserrückhalt in der Landschaft. Jahrzehntelang war unsere Infrastruktur darauf ausgerichtet, Wasser möglichst schnell abzuleiten. Und das war ja dann auch richtig in der Zeit. Dieses Paradigma müssen wir umkehren. Wir brauchen eine Wasserwirtschaft, die das Wasser in der Landschaft hält als Vorsorge gegen Dürren und Hochwasser. Doch was finden wir im Gesetzentwurf? Paragraf 20 zum Thema Stauanlagen bleibt vage. Dort finden sich keine klaren Anforderungen an Stauhöhen und Rückbau, und es fehlen Vorgaben zur Reduzierung der Entwässerung, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen. Dabei wäre das zentral für den natürlichen Wasserrückhalt. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass eine Verordnungsregelung kommen wird für die Wasser- und Bodenverbände, wo wir auch sagen, dass das besonders problematisch ist, wenn wir hier eine Reform verpassen. Und Sie haben nicht gesagt, wann die Verordnung kommt. Wenn die auch 20 Jahre dauert, dann haben wir eigentlich gar nichts gewonnen. Diese Verbände könnten Schlüsselakteure einer zukunftsfähigen Wasserwirtschaft sein. Doch statt ihre Rolle neu zu definieren, weg von der reinen Entwässerung hin zu einem modernen Wassermanagement mit Fokus auf Rückhalt und Klimavorsorge, schreibt der Gesetzentwurf die überkommenen Strukturen fort, und nicht nur das. Mit dem Blick auf den Küstenschutz sehen wir sogar das Gegenteil von Entlastung. Die geplante Übertragung von Küstenschutzanlagen an die Wasser- und Bodenverbände, also Einrichtungen, in denen auch viele Kommunen Mitglied sind, droht neue finanzielle Lasten vor Ort auszulösen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Gesetzentwurf bleibt hier auffallend undeutlich. Klar ist nur, für Anlagen, die bisher das Land unterhielt, sollen künftig Beiträge erhoben werden, auch von Gemeinden. Wer am Ende die steigenden Kosten trägt, ist offen. Aus kommunaler Sicht ist das eine Verlagerung von Verantwortung ohne finanzielle Absicherung. Das ist aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig und auch nicht fair. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Klimakrise ist längst auch bei uns angekommen. Unsere Landwirtschaft leidet unter Dürreperioden, unsere Wälder sind gestresst, unsere Gewässer erwärmen sich. In dieser Situation brauchen wir ein Wassergesetz, das mutig vorangeht, nicht eins, das kleine Schritte macht. Ein zukunftsfähiges Landeswasserrecht müsste den Wasserrückhalt in der Landschaft zum Leitprinzip machen. Es müsste klare Vorgaben für die Wiedervernässung von Mooren enthalten, es müsste Wasser- und Bodenverbände zu aktiven Hütern eines nachhaltigen Wasserhaushalts machen und es müsste die Gewässerunterhaltung konsequent ökologisieren, so, wie es in Paragraf 24 angedeutet, aber bisher nur halbherzig umgesetzt wird. Ich appelliere daher an die Landesregierung und an uns alle hier im Parlament: Nutzen wir diese Chance! Machen wir aus unserem zögerlichen Reformansatz ein wirklich zukunftsweisendes Wasserrecht! Mecklenburg-Vorpommern könnte Vorreiter werden für Moorschutz, für Wasserrückhalt, für eine klimaresiliente Wasserwirtschaft. Wir Bündnisgrüne stehen bereit, konstruktiv an dieser Überarbeitung mitzuwirken, denn es geht um nichts weniger als die Zukunft unseres Wassers und damit die Zukunft auch von uns allen und dem Land, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und um Klimagerechtigkeit für kommende Generationen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
