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Thomas Diener

CDU 16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1998 wurde das neue Landeswassergesetz angekündigt. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Seit über 25 Jahren warten wir jetzt auf den neuen Gesetzentwurf, der bearbeitet worden ist, um nun die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stärker zu belasten, um das Eigentum einzuschränken, unklare Zuständigkeiten zu manifestieren und die Bürokratie noch weiter auszubauen. Deswegen hat es wahrscheinlich auch so lange gedauert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So soll das Wasserentnahmegeld von derzeit 10 Cent je Kubikmeter auf 20 Cent pro Kubikmeter verdoppelt werden. Das hört sich im ersten Moment vielleicht gering an im Centbereich, aber es ist eine Verdopplung. Und für die, die also mehr davon brauchen, ist der Hebel natürlich sehr groß. Auch wenn Ausnahmen im Gesetzentwurf verankert sind, führt die Regelung doch zu erheblichen Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen. Bereits bei der letzten Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts wurde uns zugesagt, dass diese Maßnahme sobald der Erwerb der Flächen erfolgt ist, zurückgenommen worden wäre. Auch davon ist offensichtlich keine Rede mehr. Des Weiteren soll die Nutzung des Eigentums im Bereich der Gewässerrandstreifen durch Gewässerentwicklungsmaßnahmen noch stärker eingeschränkt werden als bisher. So sollen die wendende Bodenbearbeitung der Gewässerrandstreifen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln gänzlich untersagt werden. Mit diesen Maßnahmen geht die Landesregierung weit über das bestehende Bundesrecht hinaus, ohne klare Regelungen für die Eigentümer und Nutzer zu schaffen für eine Kompensation dieser Einschränkungen. Diese Dinge sind also im Gesetz nicht etabliert. Woher soll auch das Geld kommen letzten Endes, das für Renaturierung und Wiedervernässung oder andere Spielwiesen ausgegeben worden ist? Erhebliche Bedenken ergeben sich aus der Umwidmung der Gewässer und Anlagen erster Ordnung, die aktuell in der Bewirtschaftung des Landes liegen, in die zweite Ordnung, also die Bewirtschaftung durch die Kommunen. Die willkürliche Festsetzung zwischen den Gewässern erster und zweiter Ordnung wird nicht erläutert und kann einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten. Die Wasser- und Bodenverbände wissen aktuell nicht, welche wasserwirtschaftlichen Anlagen sie übergeben bekommen sollen und wie diese gesteuert werden. Eine Kostenkalkulation für den Betrieb dieser Anlagen ist also unmöglich. Wir haben eben gehört, dass das Ganze auch geregelt werden soll im Rahmen einer Verordnung, das heißt, ohne dass es hier im Landtag sozusagen genehmigt werden muss. Ähnlich verhält sich das Ganze im Hochwasserschutz. Da sollen landeseigene Schöpfwerke der Gewässer erster Ordnung in die Zuständigkeit und Finanzverantwortung der Gemeinden übertragen werden. Auch das hat fast was mit Konnexität zu tun. Aufgaben, die man auf andere verlagert, müsste man auch mitfinanzieren. Das sind ganz erhebliche Kostenrisiken, die sich hier für die Gemeinden und die Eigentümer gegebenenfalls ergeben. Bisher wurden die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen durch das Land getragen. Bei einer Übertragung an die Gemeinden müssen diese Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Letzten Endes muss es ja einer bezahlen, auch sozusagen in dem Gebiet, das davon bevorteilt ist. Auch damit werden Aufgaben verlagert, die nach erster Durchsicht nicht durch die Mittelübertragung kompensiert werden. Das hätte sich, glaube ich, auch relativ schnell gefunden. All das, meine Damen und Herren, ist schon relativ realitätsfern und abgehoben. Aber das i-Tüpfelchen auf dem Gesetzentwurf sind die Dokumentations- und Meldepflichten. Hochwasserschutz- und Sturmflutabwehrpläne, Grundwasserstandsmeldungen, Meldungen bei Erdaufschluss und so weiter binden Personal und kosten Geld. Hier wird zusätzliche Bürokratie aufgebaut und Ressourcen werden verschwendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb bedarf der vorliegende Gesetzentwurf einer dringenden und umfassenden Überarbeitung. Selbst 25 Jahre haben bis hier nicht gereicht, ihn zu verbessern. Einschränkung des Eigentums, Ausbau der Bürokratie und neue Belastungen für die Bürger unseres Landes müssen revidiert werden. Wir sind gespannt auf die Diskussion im Fachausschuss. Der Überweisung stimmen wir zu. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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