Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Werte Kollegen! 2008 kam die Dauergrünlanderhaltungsverordnung, quasi der Beginn der ganzen Grünlandmisere. Warum Grünlandmisere? Denn das Ganze, worüber wir heute sprechen, hat ja seinen Ursprung darin, dass es eine Zielsetzung gab, dass man den Umbruch von Grünland zu Ackerland verhindern wollte. Wir hatten vor circa 20 Jahren ungefähr 30 Prozent Grünland in Deutschland, also Flächen, die einen Grünlandstatus hatten. Der Rest hatte eben einen Ackerstatus, und man wollte also verhindern, dass hier weiterhin Grünland umgebrochen wird zum Acker. Warum macht man das? Man macht das, weil man natürlich auf einem Acker oder auf einer Fläche, die man als Acker nutzt, ganz andere Früchte anbaut als auf Grünland. Das ist ja quasi schon von sich aus herleitbar. Das heißt, ökonomische Gründe haben dafür gesprochen, dass man eine Fläche umbricht und dann eben anstatt Grünland zum Beispiel ein Getreide, Raps oder Mais anbaut. Und das sollte verhindert werden, weil man eben den ökologischen Wert der Grünlandflächen erhalten wollte, was unstrittig ist. Natürlich hat eine Grünlandfläche auch ihre Daseinsberechtigung und weist sicherlich eine höhere Artenvielfalt auf als ein Acker, das ist logisch. Und dieses Dauergrünlanderhaltungsgesetz, was dann 2013 kam, führte allerdings dann dazu, – das hat Herr Minister Pegel eben ein wenig angeschnitten –, dass wir es hier mit einer etwas bizarren Situation zu tun hatten. Denn plötzlich war es so, dass wenn eine Fläche, die zum Beispiel aus Gründen der Rationalität heraus nicht ackerbaulich genutzt worden ist, allerdings einen Ackerstatus hatte, dann über fünf Jahre nicht umgebrochen wurde, das heißt, die Grasnarbe wurde nicht umgedreht oder zerstört, wurde diese Fläche plötzlich zu Dauergrünland. Das heißt, der Landwirt, der eigentlich gesagt hat, Mensch, diese Ecke da hinten am Gewässerrand, die ist für mich total unpraktisch zu pflügen, deswegen lasse ich sie einfach mal grün werden, der war jetzt gezwungen, diese Fläche umzubrechen, damit er quasi seinen Ackerstatus nicht verliert. Das heißt, um hier einen Werterhalt zu bewahren, musste also eine ökologisch unsinnige Tat vollbracht werden. Und das soll jetzt, oder ist mittlerweile auf Bundesebene korrigiert worden, das soll jetzt hier eben auch auf Landesebene umgesetzt werden, was absolut richtig ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn letztlich haben wir es ja hier – das gehört auch zur Wahrheit dazu –, wir haben es hier auch mit einer gewissen kalten Enteignung zu tun, denn hier wird in Eigentumsrecht eingegriffen. Wir haben also jemanden, der besitzt eine Fläche, und der Gesetzgeber sagt jetzt, wenn du hier fünf Jahre lang diese Fläche nicht anfasst, wird sie automatisch zu Dauergrünland und verliert somit ihren Wert. Denn wer sich ein bisschen auskennt mit Flächenpreisen, der weiß, eine Grünlandfläche ist ungefähr ein Drittel so viel wert wie eine Ackerfläche. Das wird nun korrigiert, das ist sehr erfreulich. Ich hätte mich hier gefreut, wir können ja auch in den Beratungen noch dazu sprechen, dass wir hier jetzt nur den halben Weg zurückgehen. Das heißt, es werden eben nur jene Flächen noch mal angefasst, die ab 2021 zu Grünland geworden sind. Herr Minister Pegel hat eben die Zahl von knapp 10.000 Hektar genannt, die davon nicht betroffen sind, die aber eben auch zu Dauergrünland geworden sind, weil eben hier kein Umbruch erfolgt ist. Mal schauen, was da noch möglich ist. Dass jetzt die Solarbranche ihren Willen bekommt und das Ackerland, welches über einen gewissen Zeitraum mit Freiflächenphotovoltaik bebaut ist, dann eben auch den Ackerstatus behält, das ist für mich natürlich naheliegend, denn sonst wäre ja die Flächenverfügbarkeit sicherlich nicht ganz so optimal zu erreichen. Wenn Landwirte befürchten müssen, dass sie nach 20 Jahren anstatt eines Ackers eine Wiese zurückbekommen, dann ist sicherlich die Bereitschaft, diese Flächen zur Verfügung zu stellen, eher gering. Das heißt also auch hier absolut folgerichtig, der Lobbyverband für die Photovoltaik freut sich, die Landwirte freuen sich auch. Wir können das soweit mittragen. Ich denke, dem Gesetz ist nicht allzu viel mehr hinzuzufügen. Es ist der richtige Weg, es ist nur konsequent, es ist auch nur recht letztlich. Und alles Weitere sehen wir im Ausschuss, aber ich denke, das kann man so annehmen. Wir tragen es mit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
