Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung den Schutz des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern aufweichen, und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem wir dringend mehr und nicht weniger Klima- und Naturschutz brauchen. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist bisher bewusst restriktiver ausgestaltet worden als die Bundesregelungen. Warum? Weil wir in Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung tragen für unsere einzigartigen Landschaften, für Moore, Wiesen und Weiden, für den Schutz von Artenvielfalt und Bodenfruchtbarkeit. Dauergrünland ist nicht einfach irgendeine Fläche, es ist eine Kohlenstoffsenke, Wasserfilter und Lebensraum, ein Bollwerk gegen Artensterben und Klimakrise. Doch mit dieser Gesetzgebung stellen Sie die Weichen für den Rückbau genau dieser Standards. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden ist, soll künftig ohne Genehmigung umgebrochen werden dürfen. Ein bloßer Hinweis an die Behörde genügt. Das ist für uns kein Bürokratieabbau, das ist ein gezielter Abbau von Umweltstandards. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es betrifft allein rund 4.000 Hektar Fläche, (Thore Stein, AfD: Das ist doch Privateigentum, Herr Dr. Terpe.) viele davon wurden absehbar wieder unter den Pflug genommen, mit den bekannten Folgen, die ich schon genannt hatte, Verlust von Biodiversität und mehr Nährstoffaustrag in unsere Gewässer, steigende Treibhausgasemissionen. Und wie lautet die Begründung? Man wollte die Landwirtinnen und Landwirte nicht schlechterstellen als im Bund. Doch es geht auch hier nicht um Fairness, sondern um einen Rückschritt bei Natur- und Klimaschutzauflagen. Wir sehen diese Entwicklung nicht nur in Schwerin, sondern auch in Berlin und Brüssel. Alles, was einen praktischen Effekt für Arten, Boden und Klimaschutz hat, wird Stück für Stück zurückgedreht. Dabei wissen wir doch aus den Jahren 1997 bis 2013, was passiert, wenn Behörden wegschauen. Damals sind in Mecklenburg-Vorpommern 18.000 Hektar Dauergrünland illegal umgebrochen worden, und gerade einmal 5.000 Hektar konnten seither zurückgewonnen werden. Das ist eine bittere Bilanz. Und nun wollen Sie den Schutz noch weiter abschwächen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland erst im vergangenen Jahr wegen genau solcher Versäumnisse verurteilt. Zu wenig wurde für den Erhalt artenreicher Wiesen getan, vor allem der wertvollen Glatthaferwiesen. Dieses Urteil sollte doch ein Weckruf auch für Mecklenburg-Vorpommern sein. Wer jetzt den Schutz von Dauergrünland lockert, riskiert nicht nur den Verlust von Lebensräumen, sondern auch neue Verfahren und Sanktionen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Statt also Dauergrünland zum Umbruch freizugeben, sollten Anreize geschaffen werden, mehr davon anzulegen, zum Beispiel mit Agrarumweltprogramm 530 hier im Land. Damit wollte die Landesregierung eigentlich eine attraktive Prämie für die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland anbieten. Dieses Programm wird zwar noch beworben, aber faktisch und praktisch nicht mehr angeboten. Wir haben Landwirte gefragt und die haben dazu keinen Zugang mehr. Mit einer solchen Förderpolitik schwächen Sie den Klimaschutz, Herr Minister, statt ihn zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern kann und muss mehr tun, als nur die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten. Wenn wir die Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten wollen, braucht es den Erhalt von Dauergrünland als natürliche Kohlenstoffsenke und nicht dessen Umbruch. Es braucht Anreize für den Grünlanderhalt und nicht die Botschaft, macht euch keine Sorgen, ihr könnt umpflügen, wie ihr wollt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzunehmen und stattdessen ein echtes Grünlandschutzprogramm vorzulegen, eines, das Landwirtinnen und Landwirten Unterstützung bietet und unserer Verantwortung für Natur, Klima und kommende Generationen gerecht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
