Thomas Krüger
Lieber Franz-Robert, sehr geehrter Herr Liskow, Sie haben eben ausgeführt, dass es Ihnen wichtig ist, dass die privaten Medienbetreiber nicht unter die Räder kommen, und haben von einer verstärkten Abgrenzung gesprochen, die Sie sich gewünscht hätten in dem Rundfunkstaatsvertrag. Mich würde interessieren, wie sollte das gehen. Ich will die Frage verbinden mit einer Sorge, die Sorge, dass – in meinem Wahlkreis, und ich vermute in Ihrem Wahlkreis ähnlich, dass zehn Prozent der Menschen eine Tageszeitung haben – wir, wenn wir es zu sehr andrehen, das Problem bekommen, dass die gar nicht mehr über Medien kommunizieren, sondern irgendwie nur noch auf sozialen Medien etwas zu sehen bekommen. Wie soll also verstärkt die Abgrenzung zu den privaten Medien sein, ohne dass am Ende der Informationsfluss über auch Onlinemedien des Öffentlich-Rechtlichen laufen kann?
