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Stefanie Drese

16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir einen kurzen Blick auf das Jahr 1971. Damals wurde auf der Grundlage eines von sieben Ländern, namentlich Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, unterzeichneten Abkommens die sogenannte Akademie des Öffentlichen Gesundheitswesens in Düsseldorf, kurz AÖGW, gegründet. Als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung widmet sie sich mit großer Expertise der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitswesen. 2018 ist deshalb auch Mecklenburg-Vorpommern beigetreten, um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes Zugang zu diesen Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen, um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten, die Nachwuchsgewinnung voranzutreiben und vor allem auch unsere hohen Qualitätsstandards im öffentlichen Gesundheitsdienst aufrechtzuerhalten. Angesichts dieser Vorteile ist es wenig überraschend, dass nunmehr 13 Bundesländer die AÖGW tragen. Was an sich eine schöne Nachricht ist, hat organisatorisch und inhaltlich aber auch einige neue Herausforderungen mit sich gebracht. Das Kuratorium hat deshalb im März 22 die Schließung eines neuen Ablöseabkommens beschlossen. Obwohl die inhaltlichen und strukturellen Veränderungen im Vergleich zum bisherigen Abkommen nur moderat sind, sind in Mecklenburg-Vorpommern Staatsverträge richtigerweise vom Landtag in Form eines Gesetzes zu genehmigen. Deshalb nutze ich heute gern die Möglichkeit, Sie in aller Kürze einmal durch die wesentlichen Änderungen bezüglich der Lehrgangsstruktur des Kuratoriums und weiterer Gremien zu führen. So wurden insbesondere eine Strukturreform des Kuratoriums und der Akademieleitung vorgenommen, der Beirat abgeschafft, digitale Umlaufverfahren eingeführt. Das sorgt letztlich für mehr Flexibilität bei der Bestellung der Leitungsposten, entschlackt Vorgänge, die nun von deutlich mehr Mitgliedern genutzt werden können, und sorgt für mehr Flexibilität, zudem bringt es neue Stimmgleichheit im Kuratorium. Die Notwendigkeit dieser strukturellen Anpassungen wurde zudem genutzt, um die Akademie und ihre Angebote noch besser auf die heutige Zeit anzupassen. So wurden auch Anpassungen an aktuelle Berufsbezeichnungen und Aufgabenbereiche vorgenommen, eine dezentrale und digitale Durchführung von Bildungsangeboten ermöglicht, bürokratische Hürden abgebaut. Neu ist außerdem die Ergänzung eigener haushaltsrechtlicher Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Mitwirkung des Bundes. An dieser Stelle ist es mir wichtig zu betonen, dass sich aus dem neuen Ablöseabkommen keine finanziellen Mehrkosten für Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Die jährlichen Gesamtkosten werden wie bisher anteilig vom Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern tragen hohe Verantwortung für unser aller Gesundheit. Von der Überwachung von Hygienestandards über die Gesundheitsförderung und Prävention, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bis hin zum Infektionsschutz begleitet der AÖGD das Leben aller Menschen hier im Land auf vielfältigste Art und Weise. Dieser wichtigen Arbeit wollen wir mit den vorgenommenen Änderungen gemeinschaftlich noch besser Rechnung tragen für eine moderne, für eine digital anschlussfähige Akademie, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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