Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine liebevolle und sichere Bindung, körperliches Wohl und Unversehrtheit, Individualität und persönliche Erlebnisse, entwicklungsorientierte Erziehung, Struktur und Orientierung, stabile Gemeinschaften und Zugehörigkeit und Sicherheit für die Zukunft, das ist es, was Kinder brauchen, damit sie glücklich aufwachsen und zu mündigen, selbstständigen, verantwortungsbewussten Erwachsenen werden und in der Zukunft Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Kinder können die eben genannten Bedürfnisse nicht allein befriedigen. Sie brauchen eine Familie, die sicherer Hafen ist, und eine kinderfreundliche Gesellschaft. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Ein afrikanisches Sprichwort sagt nicht ohne Grund: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen.“ Aktuell hören wir vermehrt von besorgniserregenden Entwicklungen, immer größer werdenden Herausforderungen, die der gesellschaftliche Wandel mit sich bringt. Die Aufgabe, unsere Kinder zu mündigen, selbstständigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen zu erziehen, wird herausfordernder. Deshalb ist es gut, dass wir uns auf den Weg machen und die grundlegenden Strukturen im Land neu ausrichten. Mit dem neuen Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern legt die Landesregierung einen Entwurf vor, der sich vor allen Dingen dem Bedürfnis „Gesundes und sicheres Aufwachsen“ widmet. Das Gesetz schreibt das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz durch die staatliche Gemeinschaft fest. Es wird die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe belastbarer machen, es regelt, wie das Land seinen Teil der Aufgabe definiert, es konkretisiert Verantwortlichkeiten nach dem SGB VIII, zentrale Standards im Kinderschutz erhalten Gesetzescharakter. Es fördert die regionale Zusammenarbeit und stärkt somit auch die Handlungssicherheit der Einzelnen im Bereich Kinderschutz. Essenzieller Bestandteil des Gesetzes ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Zuständigkeit des Landes. Nur mit diesem Schritt bekommen wir einen Überblick über die Strukturen und Bedarfe im Land. Das ist eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Zentralen Stelle Kinderschutz im neu aufgestellten Landesjugendamt als zentrale Service- und Vermittlungsstelle erfährt der gesamte Bereich insbesondere Koordinierung und Unterstützung bei der Aufbereitung von Fachinformationen, bei der Entwicklung und Anwendung und Überprüfung von Handlungsleitlinien im Kinderschutz, und die Verantwortlichkeit für die überregionale Vernetzung wird klar definiert. Meine Damen und Herren, es ist wichtig und richtig, dass wir diesen Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Deshalb ist heute ein guter Tag für unser Land. Ich freue mich auf die Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen und bitte um die Zustimmung für die Überweisung in dieselben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
