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Franz-Robert Liskow

CDU 16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute für unsere Fraktion erklären, warum wir uns bei den Gesetzentwürfen enthalten werden. Diese Enthaltung ist das Ergebnis einer sorgfältigen und differenzierten Abwägung und keinesfalls ein Ausdruck von Gleichgültigkeit. Wir erkennen ausdrücklich an, dass es in der Medienpolitik tiefgreifenden Reformbedarf gibt, doch wir sehen in den vorliegenden Staatsverträgen Licht und Schatten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine klare, zukunftsfeste Neuaufstellung. Es ist unbestritten, die CDU hat sich immer für einen schlanken, effizienten und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt. Wir wollen aber keinen Staatsfunk und auch keinen ausufernden Medienkonzern mit Gebührenprivileg. Der Reformstaatsvertrag setzt in dieser Hinsicht einige richtige Impulse: die verbindlichere Kooperation zwischen ARD, ZDF und dem Deutschlandradio, die Definition des Auftrags im Medienstaatsvertrag, die Verankerung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Haushaltsführung sowie neue Regeln für Compliance und Gremientransparenz. All das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie greifen aber auch Forderungen auf, die wir als CDU seit Jahren erheben. Doch eben diese Punkte reichen nicht aus, um von einem echten Paradigmenwechsel zu sprechen. Die notwendigen strukturellen Reformen bleiben an vielen Stellen halbherzig, und genau deshalb ist eine Zustimmung für uns derzeit nicht möglich. Ein zentrales Problem bleibt der Umgang mit der sogenannten Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote. Statt diese wie ursprünglich vorgesehen auch zu begrenzen, wird beispielsweise das Konzept nun sogar kritisiert, wie etwa der Entschließungsantrag von SPD und Linken zeigt. Damit wird ein Problem verkannt, das aus Sicht vieler Verlage und Medienhäuser, insbesondere regionaler Anbieter, existenziell ist. Die öffentlichrechtlichen Telemedienangebote konkurrieren direkt mit privat finanzierten Onlineangeboten, gebührenfinanziert, aber journalistisch eben kaum inhaltlich unterscheidbar. Das ist wettbewerbsverzerrend, gefährdet die Pressevielfalt und untergräbt die Existenzbasis vieler freier Anbieter. Wir als CDU haben dieses Problem wiederholt thematisiert. Leider schlägt sich dies im Medienstaatsvertrag nicht mit klaren Abgrenzungen nieder. Ein weiteres Thema, das uns beschäftigt, ist der Umgang mit den Rundfunkklangkörpern. 14 Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, haben eine Protokollerklärung unterzeichnet. Ziel ist eine kritische Analyse der Zukunftsperspektiven von Rundfunkorchestern, Chören und Bigbands mit einem gemeinsamen Konzept bis 2026. Insgesamt 19 solcher Klangkörper werden in Deutschland unterhalten. Demgegenüber stehen im internationalen Vergleich etwa 3. Natürlich sind diese Ensembles kulturell sehr wertvoll, aber auch hier gilt, es muss eine realistische, finanzierbare und öffentlich verantwortbare Perspektive entwickelt werden. Das erfordert Strukturentscheidungen, keine Prüfaufträge ohne klare Richtung.

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