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Stefanie Drese

16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Bewegung ist alles,“ aber „die Richtung entscheidet“, das weiß nicht nur der deutsche Philosoph Manfred Hinrich. Unsere Richtung ist klar: allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres und gesundes Aufwachsen in unserem Land zu ermöglichen. Diese Aufgabe setzt einen unermüdlichen Einsatz aller involvierten Akteurinnen und Akteure voraus, aber auch die passenden Rahmenbedingungen, um unsere Kräfte zu bündeln und gemeinsam den Schutz und die Entwicklungsperspektiven der Kinder und Jugendlichen nachhaltig und ganzheitlich zu stärken. Kein kleines Ziel also, dem wir uns verschrieben haben, aber eines, das es wert ist, erstmals in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Gesetz dafür einzubringen – der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz das Kinderschutzstrukturgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen beim Kinderschutz aktiv bleiben. So, wie sich die Welt und mit ihr die Herausforderungen der jungen Menschen verändern, so müssen wir auch diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Demnach werden mit dem Kinderschutzgesetz auch aktuelle Problemlagen zum Anlass genommen, gezielt gegenzusteuern, denn obwohl die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, zeichnet die sogenannte §-8a-Statistik ihr eigenes Bild. Die jüngsten Meldungen für das Jahr 2023 bestätigen, dass die Fallzahl im Kinderschutz bundesweit auf hohem Niveau bleibt. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Hierzulande haben die Jugendämter im Jahr 2023 insgesamt 5.256 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 27,9 Prozent der Fälle endete das Verfahren ohne Feststellung einer Gefährdung oder eines Hilfebedarfs – das ist eine gute Nachricht –, in 40,3 Prozent der Fälle lag jedoch ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in 31,8 Prozent oder, in trockenen Zahlen, 1.673 Fällen wurde eine akute oder latente Gefährdung festgestellt – Zahlen, die uns nachdenklich machen sollten und die wir zum Anlass nehmen, um mit dem Kinderschutzgesetz einige grundsätzliche Stellschrauben und Strukturen hier im Land zu verändern. Die Grundlage bildet hierbei ein Präventionsverständnis, das über die bloße Abwendung von Kinderschutzfällen hinausgeht und die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt. Kooperativer Kinderschutz vereint damit Prävention und Intervention gleichermaßen. Der vorliegende Gesetzentwurf besteht dabei im Wesentlichen aus drei Teilen, die ich kurz anreißen will: Zum einen, das Herzstück bildet Artikel 1 mit dem besagten Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern, welches durch die Änderungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Artikel 2 flankiert wird. Hier vereinen sich die zentralen Bausteine des Kinderschutzes, die darauf abzielen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen und Handlungssicherheit der Fachkräfte zu konsolidieren, die fachübergreifende Kooperation und Strukturen und Prozesse auszubauen und die fachliche Weiterentwicklung im Handlungsfeld und in der Gesamtverantwortung der Jugendämter im Besonderen zu stärken. Jedes einzelne Element spielt eine entscheidende Rolle im Gesamtgefüge und trägt zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz bei. Durch das eingangs erwähnte systematische Zusammenspiel aller Bereiche soll ihr ganzes Potenzial noch besser zur Wirkung gebracht werden, denn wir müssen kooperativ denken und handeln, insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Zweitens. Eng verbunden damit sind die vorgesehenen Änderungsvorschriften in den Artikeln 3 bis 7, die sich insbesondere auf das Aufgabenzuordnungsgesetz, das Kommunalsozialverbandsgesetz und das Landesjugendhilfeorganisationsgesetz beziehen. Was verwaltungslastig klingt, lässt sich leicht zusammenfassen. So legen diese Änderungen den Grundstein für die Rückübertragung des bislang beim KSV angesiedelten Landesjugendamtes zurück in die Landesverwaltung. Das bedeutet, dass künftig wieder alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen sollen und kinderschutzrechtliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden, und das stets begleitet durch einen starken Landesjugendhilfeausschuss. Drittens. Die Artikel 8 bis 10 des Entwurfes umfassen hierfür notwendige redaktionelle Anpassungen in anderen Gesetzen und runden den Entwurf ab. Ein Inkrafttreten des Gesetzes und die Rückführung des Landesjugendamtes könnte zum 1. Januar 26 verwirklicht werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass die Eckpunkte des Gesetzes im Vorfeld auch mit den Mitgliedern der AG Kinderschutz, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis, Wissenschaft, beruflicher Weiterbildung und Verwaltung zusammensetzt, erörtert wurden. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie die aktuelle Situation vor Ort durch landesgesetzliche Regelungen verbessert werden kann. Für die äußerst positive, respektvolle Diskussion und für die gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir können stolz auf das bisher Erreichte und einen äußerst umfassenden Gesetzentwurf sein, der den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Ebene heben wird. Das dafür erforderliche Gesamtpaket umfasst knapp 2,5 Millionen Euro und damit zusätzliche Landesmittel in Höhe von 1,63 Millionen Euro. Dadurch werden insbesondere die Rückübertragung sowie die Ausstattung des Landesjugendamtes ermöglicht, damit es in seiner Beratungs-, Anregungs- und Planungsfunktion gemeinsam mit dem gestärkten Landesjugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle bei der überregionalen Steuerung einnehmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen des Landes sichern kann. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz, ansässig beim Landesjugendamt, vorgesehen. Sie soll dazu beitragen, dass regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und verzahnt werden. Sie sehen, der gesamte Betrag also eine absolut sinnvolle Investition in die sichere Zukunft unserer Kinder, denn ohne funktionsfähige und belastbare Strukturen können wir künftige Herausforderungen nicht bewältigen. Ich will es noch einmal anders ausdrücken, vielleicht mit dem O-Ton aus der Verbandsanhörung, Zitat: „Das Kinderschutzstrukturgesetz markiert einen Meilenstein in der Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und bietet eine gute Grundlage, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen fortschrittlich weiterzuentwickeln. Es ist ein Strategie-, ein Entwicklungs- und ein Strukturgesetz gleichermaßen.“ Ende des Zitats. Diese Rückmeldung verleiht nicht nur Flügel, vielmehr verpflichtet sie uns auch, nicht nachzulassen, denn wir alle wissen, gesetzliche Regelungen sind nur so gut wie die vielen haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten, die sie in ihrer täglichen Arbeit zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Leben erwecken. Auch ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Errungenschaften der vergangenen Jahre dürfen wir nicht vergessen, dass es auch zukünftig keine endgültige Sicherheit für einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen geben wird. Das ist leider utopisch. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle unser Maximum geben, gemeinsam daran zu arbeiten, das Beste für die Kinder und Jugendlichen herauszuholen und Schwachstellen auf ein Minimum zu reduzieren. Kinderschutz ist und bleibt also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein zentrales Anliegen. Und ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen Kinderschutzgesetz, dem ersten dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern, einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Das wird einen neuen Meilenstein setzen, damit unsere Kinder und Jugendlichen möglichst gesund und unbeschwert aufwachsen können, und deswegen danke ich für Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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