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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf das Vergabeverfahren für Referendariatsplätze neu regeln und den sogenannten Landeskinderbonus einführen. Das klingt zunächst, ich gebe es zu, wie ein wohlmeinender Versuch, jungen Juristinnen und Juristen aus Mecklenburg-Vorpommern einen Standortvorteil zu verschaffen. Nur, das Problem ist weniger die Richtung des Gesetzes als die Konstruktion des Gesetzes, denn der Vorschlag basiert auf einer Fehleinschätzung der Lage. Er blendet verfassungsrechtliche Bedenken aus und würde die strukturellen Probleme nicht lösen. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Fach Rechtswissenschaft ist seit Jahren rückläufig, in Mecklenburg-Vorpommern teilweise sogar um 50 Prozent. Zugleich gibt es nur einen einzigen Zeitpunkt, das war der Dezember 2022, an welchem die Kapazitäten voll ausgeschöpft wurden. Daraus nun einen dauerhaften Regelungsbedarf abzuleiten, ist nicht plausibel. Es besteht also keine Überlastung, kein struktureller Engpass, der gesetzgeberisches Eingreifen erforderlich machen würde, und das ist auch nicht so absehbar. Die eigentlichen Herausforderungen, ja, die gibt es, die liegen aber woanders. Wir stehen vor einer demografischen Entwicklung, die den juristischen Nachwuchs verknappen wird. Wir brauchen keine neuen Hürden im Auswahlverfahren, sondern attraktive Rahmenbedingungen: modernes, praxisnahes Studium, klare berufliche Perspektiven, Anreize für den Verbleib nach dem Zweiten Staatsexamen. Wer sein Referendariat hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern absolviert, der wird sich mit dem Land vertraut machen, der bleibt auch häufig. Das ist zwar kein Automatismus, ja, insofern gehe ich diesen Weg erst mal mit, eine Chance, aber diese Chance entsteht – da unterscheiden wir uns dann schon – durch Qualität und nicht durch Herkunftsprivilegien. Der Landeskinderbonus, so, wie er vorgeschlagen wird, ist nach meiner Überzeugung auch verfassungsrechtlich problematisch. Er verstößt potenziell gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Herkunft bevorzugt werden darf, Artikel 12, der die Berufsfreiheit schützt. Zudem verlangt Artikel 33 Absatz 2, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in seinem sogenannten Numerus-clausus-Urteil schon vor langer Zeit festgelegt. Ein Landesgesetzgeber darf nicht ohne Weiteres die eigenen Landeskinder bevorzugen, jedenfalls nicht in Verfahren, die faktisch bundesweit offenstehen. Und wir wissen, viele junge Juristinnen und Juristen bewerben sich bundesweit, teils aus fachlichen, teils aus privaten Gründen. Wer ihnen allein wegen der Postleitzahl ihrer Heimatstadt das Nachsehen gibt, der riskiert ein rechtliches Eigentor. Hinzu kommt, der Antrag geht ja auch sachlich in die Irre. Er kritisiert, dass soziale und persönliche Härtefälle im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt würden. Paragraf 7 der Kapazitätsverordnung regelt allerdings explizit Härtefälle, darunter eben auch die schwere Behinderung, familiäre Belastung, Unterhaltspflichten. Der Vorschlag der CDU, daraus nun ein starres Punktesystem einzuführen, wäre nicht nur unnötig, sondern im Zweifel auch mal weniger gerecht, denn was wir heute im Rahmen einer Einzelfallprüfung sorgfältig abwägen können, das würde künftig in einer Checkliste einfach formal abgehakt. Und da kann es eben sein, dass man mit zwei/drei Punkten vielleicht in eine andere Liga kommt, als wenn man eine wirklich schwere Beeinträchtigung hat, die aber dann sofort bei einer Einzelfallwürdigung ein wesentliches Gewicht erhalten würde. Was bleibt, ist ein Antrag mit einer falschen Diagnose – insofern, als verkehrte Daten oder nicht ausreichend Daten zugrunde liegen – und einem zweifelhaften Therapievorschlag. Er schafft nicht mehr Gerechtigkeit, noch fördert er nachhaltig den juristischen Nachwuchs. Und er lenkt ab von den Fragen, die wir uns wirklich stellen müssen, nämlich: – Wie machen wir unser Jurastudium in M-V noch attraktiver, dass es weniger Abbrüche gibt an den Hochschulen? – Wie werben wir Talente an, auch über Landesgrenzen hinweg? – Wie schaffen wir – und daran müssen wir eben alle arbeiten – ein Umfeld, in dem Menschen bleiben wollen, weil es ihnen hier beruflich und auch privat gut geht? Darauf sollten wir den Fokus richten, nicht auf Symbolpolitik mit juristisch dünnem Fundament. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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