Torsten Renz
Danke, Frau Kollegin, dass Sie das zulassen! Bei unseren Gesetzentwürfen und auch in der Beschlussempfehlung haben wir ja ein Vorgehen, was allgemein bekannt ist, und zwar die Problembeschreibung, die nicht von uns ist. Deswegen will ich die Problembeschreibung noch mal ins Gedächtnis rufen: Steigende Ausgaben von über 580 Millionen, eine Vervierfachung, und gleichzeitig bedeutet das eine Belastung des Gesamthaushalts von 1,9 auf 5 Prozent. Und dann kommt nach der Problembeschreibung in den Gesetzentwürfen oder auch in diesem Fall bei den Berichten ein Lösungsansatz. Und der Lösungsansatz, den Sie, die Koalitionäre von SPD und Linken, hier zur Anwendung bringen, ist eine Entschließung. Meine Frage ist, bei dem Handlungsbedarf, den der Landesrechnungshof hier beschrieben hat, glauben Sie, dass es ausreichend ist, eine unverbindliche – das ist meine Einschätzung –, eine unverbindliche Entschließung zum Beispiel ohne konkrete Zeitschiene festzulegen? Glauben Sie, das ist politisch verantwortungsvolles Handeln bei der Problembeschreibung, vor der wir stehen?
