Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Die Novelle des Landeswasserrechts durch ein neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz war und ist notwendig, und ich bin sehr froh darüber, dass dieses umfangreiche Gesetzeswerk in dieser unserer Legislaturperiode in Kraft treten wird. Seit 1992, seit dem Inkrafttreten des ersten Landeswassergesetzes für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, hat sich die Welt verändert. Die Meeresspiegel steigen, das wurde hier schon gesagt. In den kommenden hundert Jahren wird von einem Meter ausgegangen. Wir wollen natürlich, dass die Küstenschutzanlagen, die gebaut werden, und die Hochwasserschutzanlagen diese Abschreibungszeit von 30 Jahren in jedem Falle weiter und länger halten. Also es sind hochintensive und teure Anlagen, die wir benötigen, und die sollten dann auf jeden Fall auch unsere Lebensdauer überdauern. Mit welchen Maßnahmen kann ich auf der einen Seite das Wasser besser in der Fläche halten und wie schaffe ich es, die Infrastruktur in unseren Städten und Dörfern für Überflutung bei Starkregenereignissen besser zu ertüchtigen? Wie kann es gelingen, die Nährstofflasten und die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in unseren Binnengewässern und in unseren Meeren unserer Ostsee deutlich zu reduzieren? Wie schaffen wir Anreize, mit unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, sorgsam und sparsam umzugehen? Wie wird es künftig möglich sein, diese großen Aufgaben zu finanzieren? Das ist eine ganz wesentliche Frage, die sich eine Gesellschaft stellen muss. All diese wichtigen Herausforderungen sind in dieses umfangreiche neue Gesetz eingepreist worden. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aus diesem umfänglichen Gesetzestext nur einige kleine Beispiele nennen. Ein erstes und aus meiner Sicht auch ein ganz wichtiges ist der Hochwasser- und Küstenschutz. Das Land bekennt sich endgültig und umfassend zu seiner Verantwortung, zum Schutz der zusammenhängend bebauten Siedlungsbereiche. Und darauf liegt auch die Betonung, zusammenhängend bebaute Siedlungsbereiche. An die Wasser- und Bodenverbände werden drei neue Binnendeiche in einer Länge von 2,2 Kilometern und 60 Kilometern Küstenschutzanlagen abgegeben, da sie nicht dem Schutz von Siedlungsbereichen dienen. An dieser Stelle erhalten die betroffenen Gemeinden Planungssicherheit. Nach der Übertragung können die bevorteilten Gemeinden entscheiden, ob die Anlagen bestehen bleiben oder erweitert oder beseitigt werden. Das bietet Raum auch vielleicht für touristische Entwicklung, wenn ich da an Zeltplätze denke. Wichtig ist vielleicht auch zu wissen, dass diese Anlagen in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben werden und dass auch eine längere Frist für die Übergabe vorgesehen ist. Diese Regelung wird aber auch dazu führen, dass zukünftig in potenziellen Überflutungsgebieten kein Bauen mehr erfolgt. Für den Schutz dieser Bauwerke ist künftig der Steuerzahler nicht mehr zuständig, und das ist eine klare und gute Regelung. Die entscheidende Frage ist, wie stark Grundstückseigentümer in den Vorteilsgebieten zukünftig belastet werden. Die Wasser- und Bodenverbände unterhalten bereits 450 Kilometer ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Deiche, und daher sind entsprechende Zahlen bekannt. Ohne Verwaltungs- und Overhead-Kosten liegen die Kosten bei circa 9,20 Euro je Hektar. Für die Vorteilsgebiete der drei Schöpfwerke an der Küste Kröslin, Kalkwitz und Bansin werden die Bevorteilten im Mittel 27,75 Euro bezahlen müssen. Das sind 2,75 Euro pro Jahr für ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt sind die im Paragrafen 23 geregelten Einschränkungen von landwirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Fünfmeterkorridor an Fließgewässern und Seen. Ich möchte nicht erläutern, warum das so wichtig ist, das wurde hier mehrfach getan. Aber wichtig ist vielleicht einmal zur Erinnerung, bis 2007 war in Mecklenburg-Vorpommern ein Gewässerschutzstreifen von sieben Metern vorgeschrieben. Aufgrund der Präzisionstechnik, da hat sich die Landwirtschaft oder haben sich die Vertreter der Landwirte dafür auch eingesetzt, ist der Schutzstreifen erst auf drei Meter reduziert worden und dann ist er ganz weggelassen worden. Dieses Experiment war in der Summe nicht erfolgreich, und daher ist jetzt der Return unbedingt notwendig zu diesen fünf Metern. Also wie gesagt, Herr Diener, das würde ich jetzt gern an Sie adressieren, (Rainer Albrecht, SPD: Der hört gar nicht hin.) bis 2007 waren sieben Meter Gewässerschutzstreifen in unserem Land seit der Wende verpflichtend. Eine wesentliche weitere Neuerung sind die Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt, das ist der Paragraf 35. Das treibt sicherlich die meisten Bürgerinnen und Bürger und auch die Vertreter der Industrie und der Landwirtschaft um. Aber wenn man sich die Zahlen einmal genauer anschaut, dann kann man lesen, also eine Entnahme aus dem Grundwasser, 10 Cent auf 20 Cent und aus dem Oberflächenwasser von 2 Cent auf 5 Cent für 1.000 Liter Wasser. Also ein Kubik ist vielleicht nicht für jeden so geläufig, wie viel Wasser das eigentlich ist. Ein Bürger bei uns in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht im Durchschnitt 104 Liter Trinkwasser je Tag,104 Liter. Das ist für eine vierköpfige Familie bei einem Wasserentnahmeentgelt von 20 Cent für 1.000 Liter eine Belastung von 15 Euro, auch das noch mal an den Adressaten Herrn Diener gerichtet, der das hier als eine Riesenbelastung dargestellt hat. Ich denke, 15 Euro für Trinkwasser aus dem Wasserhahn, was wir auch zum Duschen benutzen und zum Wäschewaschen benutzen, (Thore Stein, AfD: Aber das ist doch in vielen Lebensbereichen, hier ein paar Euro, da ein paar Euro! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) ist ein Betrag, der durchaus gut zu verkraften ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich bin der Überzeugung, dass das gerechtfertigt ist, denn wir sichern mit diesen finanziellen Mitteln langfristig die Verfügbarkeit dieses wertvollen Lebensmittels. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und vielleicht noch eins an dieser Stelle: Eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt ist und war, dass unser Trinkwasser nicht privatisiert wird. Es bleibt unser allerhöchstes Gut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Landwirtschaftsbetriebe waren nach dem alten DDR-Recht bis jetzt vom Wasserentnahmeentgelt befreit, (Thore Stein, AfD: Aus guten Gründen.) und ich würde dazu vielleicht ein paar Zahlen nennen, um das hier auch in Relation zu setzen. Aber vielleicht haben Sie sich das auch alles schon selber ausgerechnet. Also das Wasserentnahmeentgelt ist ja für die Landwirtschaft sehr abgesenkt worden. Es sind 2 Cent für 1.000 Liter bei Entnahme, bei Beregnung mit, ich sage mal, wassersparenden Beregnungsanlagen und liegt auch bei 2 Cent für 1.000 Liter bei der Entnahme aus den Oberflächengewässern. Das würde bedeuten, dass wir für einen Hektar bei Beregnung aus Oberflächenwasser oder wenn wir Tröpfchenbewässerung anwenden, einen durchschnittlichen Betrag von 15 Euro je Hektar für die Bewässerung hätten. Und vielleicht noch einmal auch für die Tierhalter, Betriebe, die unter 250 Kühe haben, die also nicht dem BImSch-4-Verfahren unterliegen, diese Betriebe zahlen überhaupt kein Geld, auch nach wie vor nicht für das Tränken ihrer Tiere. Es gilt nur für Betriebe, die dem BImSch-4-Verfahren unterliegen, und da würde dann der Betrag ungefähr pro Kuh bei 4,30 Euro im Jahr liegen, 4,30 Euro für das Tränken einer Kuh im Jahr. Das muss man vielleicht hier, diese Relation auch noch einmal sehen. Als letzten Punkt würde ich gern noch mal auf die Änderungen im Gewässerunterhaltungsverbandsrecht eingehen. Die Regel soll zu einer einheitlicheren, verursachungs- und vorteilsgerechteren Lastenverteilung führen. Künftig gilt das verbindliche Gebot, Flächennutzungsarten nach deren typischen Abflussverhalten differenziert bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen, sprich, Grundstücke mit hohem Versiegelungsgrad sind höher zu belasten als vergleichbar große Grundstücke mit niedrigem Versiegelungsgrad oder gar Wiesen und Wald. Das wird zu einem Lastenausgleich und zu mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land führen. Darüber werden wir auch sicherlich in der weiteren Beratung diskutieren. Die Aufwendungen für das Ableiten oder Speichern des Wassers bei Starkregen müssen geschultert werden. Und hier gebe ich Herrn Dr. Terpe vollkommen recht, wir brauchen Aufwendungen, um das Wasser zu speichern. Wie gesagt, mit diesem Wasserentnahmeentgelt müssen die Schöpfwerke, müssen die Wehre ertüchtigt werden. Wir brauchen genau diese Ertüchtigung. Dafür ist es aber auch gedacht, um das Wasser in der Fläche halten zu können. Bis jetzt haben wir in großen Teilen diese Möglichkeiten gar nicht. Ich denke, der Gesetzentwurf ist vorausschauend und weitgehend verursachergerecht gedacht. Und wir haben uns im zuständigen Agrarausschuss bereits auf einen Terminplan verständigt. Wir haben für dieses Gesetz ausreichend Zeit für die Anhörung der Experten eingeplant und ausreichend Zeit für die Auswertung im Fachausschuss. Wir werden am 28.01.2026 diesen Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung haben. Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
