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Thomas Diener

CDU 16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele von Ihnen werden denken: Was hat das mit dem Grünlanderhaltungsgesetz eigentlich auf sich? Wofür braucht ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern eigentlich ein Gesetz, in dem neben den europäischen Vorgaben und den Bundesvorgaben noch Landesvorschriften normiert werden sollen? Um diese Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Sie nicht alleine, denn nach dem EU- und Bundesrecht darf nicht umweltsensibles Dauergrünland wieder in Ackerland umgewandelt werden, solange der Anteil des Dauergrünlandes nicht um mehr als fünf Prozent im Hinblick auf das Bundesland abnimmt. Klare Vorgaben gab und gibt es also nach wie vor. Und genau deshalb spricht sich der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern unseres Landes für einen völligen Verzicht auf ein eigenes Landesgesetz aus. Nur noch zwei Bundesländer in dieser Bundesrepublik mit grüner Regierungsbeteiligung, nämlich in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, haben eigenständige Gesetze. Und wie wir soeben gehört haben, sonst hätte es geheißen, verkündet der Minister, lässt der Minister an der Stelle jetzt verkünden, dass er dem Drängen der Landwirte und Landwirtinnen nachgegeben hat und umstrittene Landesregeln abgeschafft beziehungsweise andere Regelungen konkretisiert werden. Er hätte das ganze Gesetz abschaffen sollen, das braucht es nämlich nicht. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, sehr gut! Guter Vorschlag! Machen wir so!) Will ein Landwirt nun Dauergrünland umwandeln, muss er beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Umwelt das anzeigen. Ist das Grünland bereits vor 2015 entstanden, muss eine Ersatzfläche neu angelegt werden, auch eine Frage der Fristigkeit, da in Wirklichkeit mal rückwärts schauen. Es geht hier bei uns in unserem Bundesland um ungefähr 9.500 Hektar, (Beifall Marc Reinhardt, CDU) es wurde schon angesprochen. Bei einer Verkehrswertdifferenz von 15.000 Euro pro Hektar reden wir hier um einen Wertverlust, Ackerland/Grünland, von 15 Millionen für die betroffenen Grundstückseigentümer für dieses Bundesland. Die Verwaltung ist aufgrund des geltenden europäischen Rechts verpflichtet, diese Flächen nach fünf Jahren als Dauergrünland zu führen, bis die Anzeige eingegangen ist. Das war in der Vergangenheit immer sehr schwierig, überhaupt das abzugrenzen. Ich erinnere daran, dass zum Beispiel die Agrarförderung nur noch drei Jahre gespeichert wird. Darüber hinaus muss der Landwirt selber papiermäßig nachweisen, was damals gewesen ist. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von naturschutzrechtlichen Regelungen für einen Umbruch zu berücksichtigen, die völlig unabhängig vom Dauergrünlandgesetz gelten. Ich will bloß mal einige hier in dem Zusammenhang erwähnen: – Es gibt finanziell geförderte Agrarumweltmaßnahmen, sogenannte Klimaschutzmaßnahmen, zur Umwandlung von Acker in Dauergrünland. Das heißt, es ist nicht reversibel. – Es gibt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Baumaßnahmen, an dieser Stelle nicht reversibel. – Es gibt Lenkungsflächen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen, an der Stelle nicht reversibel. – Grünland auf Moor- und kohlenstoffreichen Standorten, sogenannte GLÖZ-2-Standorte, lassen sich nicht umwandeln in Ackerland. – Umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000- Gebieten, das bereits 2015 Grünland war, nicht reversibel. – Gesetzlich geschützte Grünlandbiotope nach Bundesnaturschutz- und Naturschutzgesetz des Landes sind nicht reversibel. – Des Weiteren Bestandteile von laufenden Förderprojekten, die dort gebunden sind, auch das ist längerfristig teilweise nicht mehr reversibel. Das heißt, wir haben hier eine ganze Reihe von Grünländern, die unter das Dauergrünlanderhaltungsgesetz gar nicht mehr fallen und weiterhin aus ökologisch oder naturschutzrechtlichen Maßnahmen einem Umbruchverbot unterliegen. Das heißt, das ist ein bisschen schon eine Kapsel, die man einnehmen kann, um Schmerzen zu lindern, die das Problem aber nicht grundhaft löst, weil es für fast keine Dinge mehr in Anspruch zu nehmen ist. Und wenn man das nicht weiterhin aufmacht, zumindest für die 9.500 Hektar, ist das fast so, dass man dort kaum noch Raum greift. Und was man vielleicht aufnehmen sollte an der Stelle, wir haben viel über Bürokratie gesprochen und die Digitalisierung. Wer also mal einen Agrarantrag ausgefüllt hat, wo also die Flurgrenzen abgesteckt werden und in der Wirklichkeit die Grenze schmaler ist als die Grenze auf dem Bildschirm, da haben wir also ständig Probleme der Abgrenzung, auch in der Wirklichkeit zwischen Grünland und Ackerland. Da geht es manchmal um wenige Quadratmeter. Das hätte man, wenn man überhaupt was regeln wollte, hätte man das an dieser Stelle regeln sollen, aber das können wir vielleicht im weiteren Verlauf der Diskussion im Fachausschuss noch beraten. Insofern tragen wir die Überweisung in den Fachausschuss mit. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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