Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion eine neue Auswahlmethode einführen für den juristischen Vorbereitungsdienst, die die Kinder des Landes im Bewerbungsverfahren besserstellt, und zwar damit, dass solche Bewerber/-innen, die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden, im Bewerbungsverfahren einen Zusatzpunkt erhalten. Doch das ist verfassungsrechtlich heikel, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet Ungleichbehandlung wegen der Herkunft. Landeskinderklauseln verletzen den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie allein auf Territorialität beruhen und nicht auf ein sachliches Erfordernis abstellen. Das wäre ja hier der Fall. Hinzu kommt, bislang hat sich das Problem, das die CDU-Fraktion mit ihrer Landeskinderklausel angehen will, ja noch überhaupt nicht manifestiert. Faktisch gibt es in M-V keine Wartezeiten und daher auch keine Wartelisten. Allen, die sich um einen Referendariatsplatz bewerben, wird zum 1. Juni oder zum 1. Dezember ein Platz angeboten. Dieser Landtag ist nicht dafür da, Phantomprobleme zu lösen, und schon gar nicht mit verfassungswidrigen Regelungen. Wir Bündnisgrüne sagen, Qualität muss zählen, flankiert von sozial gerechten Auswahlkriterien, und nicht von Regionalprotektionismus. Unser Land soll offen sein für talentierte Jurist/-innen von überall her. Und wenn wir dann noch einen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn wir dann noch attraktivere Arbeitsbedingungen bieten, dann klappt das auch mit der Nachwuchsgewinnung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
