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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 16.07.2025 Sitzungen 8/111

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg, wir werden dem Sechsten Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Jetzt zum Siebten Änderungsstaatsvertrag: Eine Studie des Oxforder Reuters Instituts zur internationalen Nachrichtennutzung vom Juni dieses Jahres hat gezeigt, dass das Zeitalter des Fernsehens, des linearen Fernsehens lange nicht vorbei ist. Aktuell sei das Fernsehen wieder die wichtigste Nachrichtenquelle vor Internet, Radio und Printangeboten. Fernsehen, und dabei insbesondere das öffentlich-rechtliche, ist für viele ein vertrauenswürdiges Medium, die primäre Quelle der Information und hat damit auch für unsere Demokratie eine kaum zu unterschätzende Bedeutung. Daher sollten wir einmal mehr überlegen, wie wir diesen Schatz schützen können. Was im vorliegenden Gesetzentwurf als verharmlosend, als anstaltsübergreifende Anpassungen beim Auftrag und den Angeboten angesprochen wird, ist tatsächlich ein Angriff auf die Angebotsvielfalt, die Regionalität, ja, die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir, wie hier zwischen den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vereinbart, die bisherigen Hörfunkprogramme um 23 Prozent reduzieren sollen, die Spartenprogramme im Fernsehen sogar um 40 Prozent, dann ist die Reform nur ein anderes Wort für Abbruch. Das im Staatsvertrag formulierte Ziel, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern akzeptiert und geschätzt werden, wird so ausgehöhlt. Wer die Vielfalt gefährdet, gefährdet die Akzeptanz gerade bei denen, die bisher den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützen. Ein wiederkehrender Angriff zielt dabei immer wieder auf die Gebührenfinanzierung ab. Dabei gibt es kein besseres Mittel als die Finanzierung über Gebühren, um sicherzustellen, dass der Rundfunk eben nicht in erster Linie berichtet, was den Mächtigen, was der Politik gefällt. Es ist sehr zu hoffen, dass hinter der Zielstellung, mutmaßlich verkrustete Strukturen in moderne, zeitgemäße und effiziente zu überführen, nicht die Effizienz der Tech-Milliardäre jenseits des Atlantiks gemeint ist, mit der die die öffentliche Meinung oligarchisch kapern. Die Blockade der durch eine Kommission vorgeschlagenen Gebührenerhöhung um 58 Cent und das künftige geeinte Berechnungsverfahren durch die CDU, beziehungsweise CDU-geführten Länder Sachsen-Anhalt und Bayern, nur weil ARD und ZDF ihren gesetzlich verbürgten Anspruch jetzt gerichtlich einklagen, ist längst Teil des Problems der dort eingeschränkten vorbehaltlosen Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Reformbedarf und sicher sind einige der in diesem Staatsvertrag eingegangenen Punkte auch richtig, aber zu glauben, dass die Kritiker, die einen unabhängigen Rundfunk fundamental ablehnen, leiser werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir wünschen uns einen unabhängigen Rundfunk.) weil das Angebot verkleinert wird, ist illusorisch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, wer so agiert, ermuntert nur zum weiteren Sturm auf unseren gemeinsamen Rundfunk. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf ein Angriff auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk, der mehr Schaden verursachen wird als Gutes tun. Wir lehnen ihn daher ab. Dem Entschließungsantrag von SPD und Linken stimmen wir ausdrücklich zu, weil hier ein Problembewusstsein erkennbar ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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