Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wann immer wir hier im Landtag über den Medienänderungsstaatsvertrag reden, bewegen wir uns in einem Spannungsfeld: Wie stark darf und muss der Staat ins Medienangebot eingreifen? Und dabei gilt natürlich das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit. Aber auch diese Freiheit braucht einen Rahmen. Dieser Rahmen umfasst Schutz und Sicherheit derjenigen, die Medien nutzen, vor allem der Kinder und Jugendlichen. Er umfasst außerdem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem Anspruch an Qualität und Bildungsauftrag. In diesem Rahmen bewegen sich die beiden Medienänderungsstaatsverträge, die Ihnen heute vorliegen. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird an die heutige Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen angepasst. Alterskennzeichnungen und Hinweispflichten gelten nun auch für alle Onlineangebote. Betriebssysteme müssen integrierte Jugendschutzfunktionen bereitstellen, die unkompliziert und einfach von Eltern genutzt werden können. Gleichzeitig verbessern wir die Möglichkeiten, rechtliche Regelungen durchzusetzen, auch gegenüber Anbietern im Ausland. Die Kompetenzen der Landesmedienanstalt bei der Durchsetzung von Aufsichtsmaßnahmen werden erweitert. Die Medienanstalten bekommen nun auch die Möglichkeit, Zahlungen für gefährliche, schädliche Angebote zu verhindern. Die Nutzung digitaler Medien gehört natürlich für unsere Kinder und Jugendliche längst zum Alltag, oft mehrere Stunden am Tag. Unsere Aufgabe als Länder ist es, sicherzustellen, dass sie dabei so gut wie möglich geschützt sind. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, dem sogenannten Reformstaatsvertrag, gehen wir die Frage der Qualität und gleichzeitig die finanzielle Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir ein Medienangebot brauchen, das verpflichtet ist, Menschen unabhängig zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden, das für die Menschen da ist und nicht nur für Quoten und Gewinne. Das ist Ziel und Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist das umfassende Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der letzten Jahre. Er macht die öffentlich-rechtlichen schlanker, digitaler, moderner und nachhaltiger. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Rundfunkbeiträge finanziert und damit von den Bürgerinnen und Bürgern. Wie mit diesem Geld umgegangen wird, ist ein wichtiger Teil des Qualitätsanspruchs an den öffentlichrechtlichen Rundfunk und damit auch seine Akzeptanz. Die Verpflichtung zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit gehört deshalb zu den Änderungen des Entwurfs. Zum Beispiel sollen sich die Gehälter der Führungskräfte an den Gehältern des öffentlichen Sektors orientieren. Und wo es möglich ist, sollen Synergien genutzt werden, um mehr Klasse statt Masse zu erzeugen, zum Beispiel durch die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform statt verschiedener Mediatheken und Onlineangebote einzelner Sender. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Sechsten Medienstaatsvertrag verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz, und mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag sichern wir die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Akzeptanz. Der Rahmen für freie und unabhängige Informationen in unserem Land wird moderner, zeitgemäßer und passender für eine digital werdende Gesellschaft. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für die Beratung, danke auch für die frühzeitigen intensiven Beratungen und Gespräche im Innenausschuss mit unserem Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann zu den Gesetzentwürfen, und ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
