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Dr. Wolfgang Blank

16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der Linken behandelt ein Thema von zentraler Bedeutung für die Energiepolitik –den Ausbau der Windenergie. Er kommt aus verschiedenen Gründen zur richtigen Zeit: Zum einen haben wir im Mai in Rostock anlässlich der Energieministerkonferenz vereinbart, den Weg zur Energiewende weiterhin konsequent und verlässlich durchzuführen. Ein wesentlicher Punkt dafür ist, und deshalb kommt er richtig, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn sie vor Ort mitgetragen wird. Akzeptanz und Teilhabe sind unabdingbare Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Und er kommt auch deshalb richtig, weil er in ein Bündel von Maßnahmen passt, das wir zur Steuerung der Nutzung der erneuerbaren Energien gerade erst aufgelegt haben. Erst am Freitag haben wir im Bundesrat zwei Initiativen platziert, die uns eine solche Steuerung besser erlauben sollen. Da ist zum einen die Initiative zum Baugesetzbuch, mit der wir der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich früher Einhalt gebieten wollen. Zum anderen ist es unsere Initiative zur besseren Koppelung von Ausbau und Anschluss, indem wir einen vierjährigen Puffer vereinbaren, in dem der Anschluss erfolgen kann. Dies soll die Kosten für die Abregelung beziehungsweise Umsteuerung von Überkapazitäten reduzieren. Ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanzsteigerung sind, es ist genannt worden, die Mindestabstände der Windenergieanlagen, die in Paragraf 9 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes festgehalten sind. Hier sind sie in Form gesetzlicher Vorsorgeabstände von 1.000 Metern zu Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsbereichen bezeichnet und auch in Höhe von 800 Metern zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen. Das Repowering ist ja ein bestimmendes Thema, denn das Repowering – bestimmendes Thema neben der Gebietsausweisung –, denn das Repowering der Anlagen, das Ersetzen alter durch moderne Anlagen, führt in der Regel zu höheren, leistungsfähigen Windenergieanlagen aufgrund des Alters, aber auch aufgrund der technologischen Entwicklung. Das Repowering ist gemäß bundesgesetzlicher Sonderregelungen bis Ende 2030 allerdings auch außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Hier kann es zu den genannten Unterschreitungen kommen. Deshalb die Initiative: Die repowerten Anlagen könnten unter Umständen noch dichter an die Wohnbebauung heranrücken als die Altanlagen. Ein weiteres Heranrücken müssen/wollen wir aber unbedingt vermeiden. Es ist nicht im Interesse unseres Landes, es ist vor allem nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger. Für die Akzeptanz des benötigten weiteren Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass die Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von Windparks so weit wie möglich beschränkt werden. Der vorgelegte Gesetzesentwurf kommt richtig zur Aufnahme einer grundsätzlichen Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung im Baugesetzbuchausführungsgesetz. Er ist folgerichtig, er ist wichtig, er lässt uns die Energiewende verantwortungsvoll, zukunftsorientiert, konsequent und verlässlich weiterverfolgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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