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Christian Pegel

16.07.2025 Sitzungen 8/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen jetzt erneut in Vertretung des Landwirtschafts- und Umweltministers das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorstellen, die größte Reform unseres Landeswasserrechts seit 1992. Wir schreiben mit diesem Vorschlag nicht nur das alte Gesetz fort, wir ersetzen das bisherige Gesetz grundlegend durch ein neues und neue Regelungen. Warum? Weil sich unsere Realitäten verändert haben. Wir haben steigende Temperaturen. Wir verzeichnen deutlich mehr Dürren. Wir erleben regelmäßig mehr Starkregen und einen steigenden Meeresspiegel. Wasser ist mal zu knapp und mal zu viel, und beides, haben wir gelernt, kann zerstörerisch wirken. Unser alter Rechtsrahmen ist für diese neuen Herausforderungen nicht hinreichend gemacht. Diese Novelle, die wir Ihnen hiermit vorlegen, macht unser Wasserrecht für den Klimawandel, für eine moderne Wasserwirtschaft und für eine nachhaltige Zukunft unseres Landes fit. Das aktuelle Landeswassergesetz ist von 1992 und war ein Kind seiner Zeit, die Zeit ist aber eine deutlich andere geworden. Damals lag der Fokus auf technischen Standards und der Bewältigung des Übergangs zum bundesdeutschen Recht, aber eben nicht auf Vorsorge, Klimaanpassung und nachhaltiger Nutzung. Heute brauchen wir klare Zuständigkeiten, eine faire Finanzierung, verbindliche Regeln für den Umgang mit Wasser, und das alles in einer Sprache, die auch verstanden wird. Deshalb haben wir nicht das alte Gesetz überarbeitet, sondern es komplett neu gefasst, mit dem Ziel, das Wasserrecht verständlicher, wirksamer und zukunftssicher zu machen. Dabei haben die Kolleginnen und Kollegen des Umweltministeriums fünf Kernanliegen geleitet. Erstes Kernanliegen war die Überschrift „Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource“. Dafür muss der Grundwasserschutz gestärkt werden, denn sonst wären die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung über kurz oder lang sehr, sehr teuer. Hier gilt wie so oft, Vorsorge ist immer besser als die Nachsorge. Vom gesamten Grundwasserdargebot, derzeit rund 7,71 Millionen Kubikmeter pro Tag, sind 27 Prozent für den Menschen nutzbar. Dieses Wasser ist ein wahrer Schatz und sorgt dafür, dass wir keine Not leiden und sogar noch Reserven haben. Damit dies so bleibt, sollen folgende Maßnahmen zum Grundwasserschutz umgesetzt werden: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen soll künftig gelten, kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, keine Pflanzenschutzmittel. Davon betroffen sind nach Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen höchstens 7.500 Hektar Ackerland in Mecklenburg-Vorpommern. Es soll außerdem zu diesem Schutze umgesetzt werden Unterstützung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer, denn naturnahe Gewässer sind widerstandsfähiger gegenüber Klimawandelfolgen. In Gewässerentwicklungskorridoren sollen sie sich eigendynamisch entwickeln können. Das zweite Kernanliegen, das sich im Gesetz wiederfindet, der faire und sparsame Umgang mit Wasser. Dafür wird als wichtigste Maßnahme das bisherige Wasserentnahmegeld verursachergerecht und mit Augenmaß weiterentwickelt. Dies ist zwingend erforderlich, um den Schutz unseres Grundwassers, unserer Flüsse und unserer Seen sicherzustellen. Dadurch kommt es zu folgenden Änderungen: Die pauschale Entgeltbefreiung für landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Dabei gilt jedoch, wer Ressourcen schont, etwa mit Tropfbewässerung arbeitet, zahlt weniger. Außerdem gilt, die Frostschutzberegnung bleibt entgeltfrei. Die Verdopplung des Entgelts für Grundwasserentnahmen von derzeit 10 Cent auf künftig 20 Cent pro 1.000 Liter ist Teil eines gerechten Ausgleichs zwischen Nutzung und Verantwortung. Für Oberflächenwasserentnahmen steigt der Entgeltsatz von 2 auf 5 Cent pro 1.000 Liter. Die Einnahmen kommen dabei ausschließlich wasserwirtschaftlichen Zwecken zugute. Die neue Belastung wird darüber hinaus auf breite Schultern verteilt. Jeder und jede leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz. Dabei haben wir auf eine soziale Verträglichkeit geachtet. Um dies mit einem greifbaren Beispiel darzustellen, eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bislang zu zahlen. Drittes Kernanliegen: Da geht es darum, Küsten- und Hochwasserschutz zu realisieren. Aus der Übergangsregelung soll eine Kernverantwortung werden. Küsten- und Hochwasserschutz haben in Mecklenburg-Vorpommern schon immer eine hohe Priorität genossen und genießen diese. Seit 1990 hat das Land 500 Millionen Euro in den Neubau und den Ausbau von Küstenschutzanlagen investiert. Durch den fortschreitenden Klimawandel und vermehrte Extremwetterereignisse gewinnen Küsten- und Hochwasserschutz immer mehr an Bedeutung, müssen aber dauerhaft auch für alle Beteiligten leistbar sein und bleiben. Das Gesetz bekennt sich deshalb klar zur Verantwortung des Landes für den Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete für Hochwasser. Anders, als früher vorgesehen, werden keine beitragsfinanzierten Deich- und Küstenschutzverbände mehr gegründet. Stattdessen wird eine klare landesseitige Zuständigkeit für existenzielle Schutzaufgaben mit diesem Gesetzentwurf etabliert. Das vierte Kernanliegen zielt darauf, Klimaanpassung statt Flickwerk umzusetzen. Deshalb ist das neue Gesetz das erste Gesetz hier im Bundesland, das Klimafolgen systematisch in seinen Inhalt integriert. Das Gesetz ermöglicht die Festsetzung von Küstenrückgangsgebieten und die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, da, wo die Natur sich ihren Raum zurückholt. Das ist ein Novum, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir überprüfen im Gegenzug die Verkleinerung großer, möglicherweise sogar überdimensionierter Küstenschutzgebiete aus DDR-Zeiten. Hier könnten Entlastungen für die Beteiligten erfolgen. Der Küstenschutz folgt künftig auch klimadynamischen Kriterien. Gleichzeitig werden zur Vermeidung von Flächenversiegelungen Anreize mit dem neuen Gesetz gesetzt. Zum Beispiel werden versiegelte oder bebaute Grundstücke einen höheren Anteil der Gewässerunterhaltungskosten tragen als Flächen mit hohem Wasserrückhaltevermögen, zum Beispiel Wälder oder Grünflächen. Außerdem sollen Kommunen verstärkt konzeptionelle Starkregenvorsorge betreiben. Das fünfte und letzte Kernanliegen, das Wasserrecht, soll noch verständlicher und praxistauglicher werden sowie gemeinsam fortentwickelt werden. Die Gesetzesnovelle wurde nach der Verbändeanhörung mit Blick auf Umsetzbarkeit noch einmal überarbeitet. Über 400 Einzelpunkte aus den Stellungnahmen von 19 Verbänden wurden ausgewertet und abgewogen. Die nicht unumstrittene Neuzuordnung von Gewässern in erster und zweiter Ordnung wurde zurückgestellt. Sie wird dann Gegenstand einer Verordnung sein, und zwar nur, soweit diese Gewässerneuzuordnung notwendig ist, und es wird dies im Dialog passieren. Zusätzlich wurden Digitalisierungshindernisse, die sich bislang im Gesetz finden, beseitigt, um Digitalisierungsprozesse zu erleichtern. Da Gewässer und Klimafolgen nicht an Kreisgrenzen haltmachen, wurde ein zentraler Datenaufbau beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, dem LUNG, in Auftrag gegeben. Und zu guter Letzt: Der Gesetzestext ist klarer und verständlicher formuliert, kein Paragraphenchaos, sondern für jedermann begreiflich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Novelle kann mit Ihnen gemeinsam zu einem Meilenstein gestartet werden. Sie ersetzt ein deutlich durch die Zeit überholtes Gesetz durch ein modernes Regelwerk, gemacht für die Gegenwart und für das, was auf uns zukommt. Ich wünsche allen erfolgreiche Beratungen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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