Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5138, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/4703 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5157 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5157 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5160 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5160 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten angenommen. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/5138 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5138 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht gemäß Paragraf 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Finanzierung des Kindertagesförderungsgesetzes, auf Drucksache 8/4756, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/5140. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5158 sowie ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/5167 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht gemäß § 99 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern – Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Finanzierung des Kindertagesförderungsgesetzes – Drucksache 8/4756 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/5140 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/5158 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/5167 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Zudem hat die Fraktion der CDU beantragt, der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Paragraf 86 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu dem vorliegenden Bericht das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat das Wort die Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen. Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zwei Auftritte in einer Sitzung, da komme ich ja an die Grenzen meiner Kondition. Aber ich versuche das. Der Landesrechnungshof hat auch im März dieses Jahres einen weiteren Sonderbericht vorgelegt, nämlich zur Finanzierung der Ausgaben für die Kindertagesförderung. Er hat die anhaltend steigenden Ausgaben in diesem Bereich zum Anlass genommen, die Finanzströme von Land und Kommunen einmal umfassend zu betrachten und kritisch zu hinterfragen. Allein für das laufende Jahr plant das Land mit Ausgaben von 580 Millionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2012 ist das eine Vervierfachung. Im Ländervergleich ist diese Entwicklung nicht gänzlich aus dem Rahmen, aber sie bleibt erklärungsbedürftig, zum Beispiel deshalb, weil sich im Vergleich mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst oder auch mit der Entwicklung der Verbraucherpreise eine überproportionale Steigerung der Ausgaben für die Kindertagesförderung zeigt. Über 100 Millionen Euro dieses jährlichen Gesamtanstiegs entfallen auf die seit 2020 geltende Elternbeitragsfreiheit. Deren Einführung hat die Ausgaben auf ein neues Niveau gehoben und auch den Trendverlauf steiler werden lassen. Mittlerweile bewegen wir uns bei den Pro-Kopf-Ausgaben an der Spitze der ostdeutschen Flächenländer, und damit weit oben in dem Korridor aller Länder, während wir in Zeiten mit Elternbeiträgen am unteren Rand des Feldes gerade mal auf dem Niveau der finanzschwachen Westflächenländer gelegen haben. Wir haben in unserem Sonderbericht aber nicht nur Zahlen und Daten aus der Statistik analysiert, wir haben uns auch die Finanzierungsstruktur angeschaut und die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten unter die Lupe genommen. Ein zentrales Ergebnis unserer Prüfung war und ist, dass das Land aktuell 55 Prozent der Gesamtkosten trägt, ohne Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zu haben und auch auf die daraus resultierenden vertraglichen Regelungen mit den Einrichtungsträgern. Auch die Kommunen, in deren Gebiet die Einrichtungen betrieben werden, haben nur sehr geringe Mitspracherechte. Dieses Ungleichgewicht zwischen finanzieller Verantwortung und tatsächlichen Steuerungsmöglichkeiten muss aus unserer Sicht behoben werden, denn wer die Musik bezahlt, der muss auch bestimmen dürfen, was gespielt wird. Das Land als Hauptgeldgeber muss zumindest Leitplanken setzen können oder auch konkrete Vorgaben machen können. Es sollte außerdem an den Vertragsverhandlungen beteiligt werden und auch bei den Schiedsstellenverfahren. Anders kann Finanzverantwortung aus unserer Sicht nicht wirksam wahrgenommen werden. In unserem Sonderbericht empfehlen wir darüber hinaus, bei den Einrichtungen stärker als bisher auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und die Qualität zu schauen. Entgelte sollten nicht nur pauschal im Voraus festgelegt werden. Das gibt auch der Prospektivitätsgrundsatz aus dem SGB VIII so nicht zwingend vor. Entgelte sollten vielmehr auch nachträglich, zum Beispiel bei Schlecht- oder Nichtleistung angepasst, sprich, gekürzt werden können. Um das erkennen zu können, braucht es aber mehr und konsequentere Prüfungen durch die örtlichen Träger und gegebenenfalls auch mehr Prüfkompetenzen beim Land. Hinzu kommt, dass die demografische Entwicklung rückläufige Geburtenzahlen zeigt – derzeit spürbar in der Krippe, bald aber auch in Kita und Hort. Dieser Trend muss bei der künftigen Bedarfsplanung und der Mittelbewilligung frühzeitig berücksichtigt werden. Die rückläufigen Geburtenzahlen werden auch in einem anderen Bereich relevant, denn unsere Prüfung hat ja auch strukturelle Schwächen offengelegt. Beim Betreuungsschlüssel beispielsweise liegt unser schönes Land bundesweit auf dem letzten Platz. Dieses Problem entschärft sich zwar mit den rückläufigen Geburtenzahlen, trotzdem wird hier nachgesteuert werden müssen, sowohl aus qualitativen, vor allem aber aus rechtlichen Gründen. Das wird die Ausgaben insgesamt weiter steigen lassen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und höhere Ausgaben sind auch absehbar oder erkennbar für die Ganztagsbetreuung im Hort ab 2026 sowie für die Verbesserung der Inklusion, soweit das Land einem weiteren Kostenanstieg entgegentreten möchte. Damit meine ich einen Anstieg, der über das Maß der Tarif- und Preisentwicklungen hinausgeht und der auch nicht auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen ist. Wenn das gewünscht ist, dann sollte das Land die vorhandenen Verbesserungsmöglichkeiten konsequent nutzen, zum Beispiel zur Optimierung der Vertragsverhandlungen. Gleichzeitig sollten dann natürlich Maßnahmen möglichst vermieden werden, die zu zusätzlichen Kostensteigerungen führen, wie etwa die Verbesserung von Ausstattungsstandards. Dies führt perspektivisch ganz sicher zu einer Verbesserung des Gesamtsystems. Am Ende aber werden all solche Maßnahmen nur eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs herbeiführen können. Grund dafür sind im Wesentlichen die Rahmenbedingungen, die uns das SGB VIII hier auferlegt, insbesondere der Pluralitätsgrundsatz, der Anspruch auf Betriebserlaubnis oder die Wunsch- und Wahlfreiheit der Leistungsberechtigten. Soweit trotzdem möglicherweise eine echte Absenkung der Ausgaben für die Kindertagesförderung erzielt werden soll oder man darüber nachdenkt, sind natürlich zunächst einmal politische Grundsatzentscheidungen zu treffen. In den Blick genommen – und ich sage es, obwohl es viele nicht hören wollen, trotzdem –, es ist ja nur für den Fall, dass man die Ausgaben für die Kindertagesförderung tatsächlich im Niveau etwas runterbekommen möchte. Solange man das nicht möchte, kann man über Verbesserungen arbeiten, wie ich das eben angesprochen habe. Wenn man aber die Ausgaben im Sinne einer Niveauverschiebung, egal wie weit, nach unten drücken möchte, dann wird das nicht funktionieren über Verbesserungen im System. Dann muss man größer, weiter, anders überlegen, aber nur dann. Aber eine Option an dieser Stelle ist natürlich dann, eine Teil- oder eine Wiedereinführung von Elternbeiträgen in den Blick zu nehmen, zu prüfen, ob man das möchte, wie man das machen kann. Da gibt es ganz viele Möglichkeiten, gäbe es so eine Teil- oder Wiedereinführung von Elternbeiträgen. Hätte außerdem auch so zwei charmante Aspekte, möchte ich das mal nennen: Neben der finanziellen Entlastung der Landeskasse könnte man auch eine Verminderung von Fehlanreizen dadurch erreichen. Denn das zeigt die Realität ja immer wieder, schon eine ganz geringe Selbstbeteiligung führt in aller Regel dazu, dass Leistungen bedarfsgerechter in Anspruch genommen werden. Dies für den hypothetischen Fall, dass Ausgaben gesenkt werden möchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Kindertagesförderung ist ein sehr zentrales Element der Bildungs- und Familienpolitik. Sie muss verlässlich und qualitativ hochwertig, zugleich aber auch langfristig finanzierbar bleiben. Unser Sonderbericht liefert dazu verschiedene Empfehlungen und Vorschläge, ohne dass das Gleichgewicht zwischen den fachlichen Ansprüchen und den finanzpolitischen Notwendigkeiten auf der anderen Seite aus dem Blick verloren wird. Und die bisherige Resonanz, die uns erreicht hat, aus dem Bildungsministerium, aus der Task Force Sozialreform, aus der kommunalen Ebene und auch aus dem Landesjugendhilfeausschuss, die stimmt mich hoffnungsvoll, dass wir alle gemeinsam da etwas bewegen werden. Und insofern bin ich am Ende und bedanke mich, also am Ende mit der Einführung, (allgemeine Heiterkeit) und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
