Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: ein Gesetzentwurf, der die landesrechtlichen Mindestabstände bei Repowering-Vorhaben regeln soll. Wichtig, richtig, dass man hier eine Regelung vornimmt. Man stelle sich nur vor, die Entfernung, die heute bei den Anlagen gilt, wird unterschritten und so ein Riesending mit 230 Nabenhöhe steht dann in 600 Metern Entfernung zur Wohnbebauung. Kann man sich gar nicht vorstellen. Wir würden sämtliche Akzeptanz – die sowieso schon geschwunden ist –, aber sämtliche Akzeptanz dafür verlieren. Deswegen ist diese kleine Änderung in der Tat wichtig. Sie kennen unsere Haltung dazu, zum Windkraftausbau, unsere Haltung haben wir hier, werde ich jetzt nicht noch einmal von vorne machen, das haben wir oft genug hier kundgetan. Das habe ich oft genug auch kundgetan, aber eines ist klar, es muss geregelt sein, es darf kein Wildwuchs sein und es muss eine Akzeptanz der Bevölkerung dafür geben. Ansonsten macht das alles keinen Sinn. Und Sie wissen auch, das habe ich auch hier schon ein paarmal gesagt, dass wir eigentlich nicht auf die Flächenziele, oder nicht eigentlich, sondern nicht die Flächenziele bevorzugen, sondern, das hatten wir eben auch schon, gerade beim Repowering besteht eben diese Chance, dann eben von der erzeugten Leistung auszugehen, die dann erreicht werden muss, und nicht von der Fläche. Ich glaube, dann würde man wesentlich mehr Akzeptanz kriegen, aber das ist ja auch hier im Haus immer abgelehnt worden. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen, das ist klar. Wenn alle Windkraftanlagen durch neue und deutlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden, dann braucht es auch klare Regeln, und zwar solche, die die Menschen in den Gemeinden schützen, die die Interessen der Kommunen ernst nehmen und auch langfristig Akzeptanz hervorrufen. Ich will ein paar Bedenken, die wir natürlich im Gesetzgebungsverfahren besprechen müssen, die will ich schon aufrufen. Die Mindestabstände von 1.000 Metern zu Wohngebieten und 800 zu Einzelhäusern gelten in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute durch Raumordnung, Erlasslage und Genehmigungspraxis. Neu ist diese Regelung nun auch für sogenanntes Repowering außerhalb von Vorranggebieten, dass das rechtsverbindlich gelten soll. Und das ist aus unserer Sicht notwendig, denn wenn aus ehemals 80 Meter Nabenhöhe hohen Anlagen plötzlich 230-Meter-Giganten werden, reden wir über eine völlig neue Dimension beim Lärm, beim Schattenwurf, bei der optischen Dominanz und damit auch über das Ganze, über die Auswirkungen auf Mensch und Landschaft und Lebensqualität. Solche Entwicklungen dürfen nicht rücksichtslos an den bestehenden Siedlungsstrukturen vorbeigeplant werden. Deswegen braucht es auch neue Maßstäbe bei der Schutzabwägung im Interesse der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Andere Bundesländer setzen hier deutlich höhere Standards an. Gehen Sie nach Bayern etwa, hier galt oder gilt die 10H-Regelung – der Abstand der Windkraftanlagen zur Höhe –, das heißt zehnfache Entfernung, bei 240 Meter oder 230 wären es theoretisch 2,4 Kilometer. (Thore Stein, AfD: Deswegen gibt es auch keine Windräder.) Das kann auch eine Verhinderungsplanung sein, das ist auch keine Frage. (Thore Stein, AfD: Das war ja keine Frage.) Unser Landesgesetz, unser Landesgesetz sieht dagegen nur 800 beziehungsweise 1.000 Meter vor, auch bei Neuanlagen dieser Größe. Ich frage Sie deshalb an dieser Stelle – und das müssen wir bitte ganz sachlich auch im Ausschuss besprechen –: Reichen diese Abstände künftig noch aus, um eben all diese Schutzbedürfnisse, die es heute gibt, und die Bedrängungswirkung, die von so einer hohen Anlage ausgeht, reichen diese Abstände noch aus? Oder ist es nicht besser, jetzt gerade beim Repowering – aber auch für alle Neunlagen, weil alle Neuanlagen, die entstehen, sind ja die leistungsstarken, so wie die Regepowerten. Insofern muss man auch da überlegen, reichen diese 1.000 Meter bei diesen Anlagengrößen, reichen die aus oder muss man über andere Entfernungen sprechen. Da müssen wir im Ausschuss beziehungsweise im Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich darüber sprechen. Wir als CDU-Fraktion stehen zur Planungssicherheit, zum Schutz von Wohnanlagen, zur fairen Lastenverteilung zwischen Stadt und Land, und genau darum geht es in diesem Gesetz. Ich will zum Schluss kommen. Was uns das Wichtigste ist, ist die Akzeptanz, und Sie wissen, dass wir einen mächtigen Aufruhr im Land Mecklenburg-Vorpommern haben, was die Akzeptanz angeht. Und die ist vielerorts auch schon verschwunden. Und das liegt natürlich auch – und wir haben erst beim letzten Mal, ich glaube, im letzten Landtag haben wir darüber gesprochen –, auch an dem Wildwuchs, der entstanden ist, und der unzumutbar ist. Und jetzt haben Sie eine Bundesratsinitiative eingeleitet, Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe mir auch die Rede im Bundesrat angeguckt. Es ist überwiesen worden – also es sind zwei Anträge gewesen, einmal zum Redispatch und einer zum Wildwuchs –, was den Wildwuchs angeht, ich weiß nicht, in wie viele Ausschüsse, ich glaube, in fünf Ausschüsse überwiesen worden, und der andere Gott sei Dank nur in zwei. Aber, meine Damen und Herren, das sind Anträge – Redispatch, Wildwuchs –, diese Anträge haben wir schon vor über einem Jahr hier im Plenum gestellt, genau in diese Richtung. Warum haben Sie denn damals nicht zugestimmt? Da haben wir wertvolle Zeit verloren, was den Wildwuchs angeht. Warum haben Sie damals nicht zugestimmt und hätten das damals schon eingereicht (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) beziehungsweise sich in der Bundesregierung, wo Sie den eigenen Kanzler gestellt haben, warum haben Sie sich da nicht eingesetzt dafür? (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig! Sehr richtig!) Und deswegen bin ich da schon ein wenig sauer darüber, dass man jetzt so tut, als wenn man irgendetwas regeln will, wenn man gleichzeitig die ganze Zeit hat verfließen lassen und sehenden Auges die schwindende Akzeptanz in Kauf genommen hat. Meine Damen und Herren! Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie gesagt, der heutigen Überweisung stimmen wir zu. Wir brauchen Regeln, die Schutz garantieren, Regeln, die Akzeptanz ermöglichen, Regeln, die Vertrauen schaffen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
