Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute also die Erste Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlandgesetzes. Der Entwurf ist für die Verwaltung sehr kurz geraten, hat es aber aus unserer Sicht in sich. Zum Schutz von Dauergrünland gibt es neben dem Landesgesetz, das wir ändern wollen, eine Vielzahl von Regelungen im Bundesrecht. In den meisten Sachverhalten geht das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in M-V strenger vor, wie es EU- oder Bundesvorgaben bestimmen. Wir wollen daher die Erleichterungen für unsere Betriebe schaffen. Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Verbot, Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln, dabei wird es auch bleiben. Kurz gesagt: Es entsteht Dauergrünland nach Ablauf von fünf Jahren, wenn innerhalb dieser Zeit die Ackerfläche nicht bewirtschaftet wird. Also wurde spätestens am Ende dieser Frist das Grünland umgebrochen, damit das Feldstück seinen Status als Ackerland nicht verliert. In bestimmten Fällen ist das ökonomisch und ökologisch sinnlos. Sinn macht es für die Bewirtschafter nur, um damit sein Ackerland zu erhalten und damit keinem entschädigungsgleichen Tatbestand zu unterliegen. Denn nichts anderes passiert, wenn sich Ackerland automatisch in Dauergrünland umwandelt: Es ist weniger wert. Die nun im Landesgesetz vorgesehene Möglichkeit, Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, jederzeit wieder umwandeln zu können, ist daher eine deutliche Erleichterung für die Bewirtschafter. Bestimmte Nutzungen von Ackerland werden nicht mehr automatisch zur Folge haben, dass Dauergrünland entsteht. Außerdem hat sich die Welt um uns herum weiterbewegt. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind auch Photovoltaikfreiflächenanlagen auf Ackerland entstanden. Bislang ist es leider nicht klar geregelt, ob Ackerflächen, auf denen sich Solarmodule befinden, nach fünf Jahren zu Dauergrünland werden und damit aufgrund des Dauergrünlandschutzes nach Rückbau der Anlagen nicht mehr als Acker genutzt werden dürfen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, im Landesrecht eine Regelung aufzunehmen, die klarstellt, dass nach dem Rückbau von Solarfreiflächenanlagen auf Ackerland das als solches genutzt werden kann. Meine Fraktion wird der Überweisung dieses Entwurfes selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
