Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts in das Plenum ein, eine umfassende Novelle, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer wertvollsten Ressource, das Wasser, fit macht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Und wir haben gerade ein Beispiel gehört, warum das wohl nur unter einer rot-roten Landesregierung möglich war. Die Einwendungen von Herr Diener waren vor allem ablehnend. Dabei war es wohl auch vor allem die CDU, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder eine Reform blockiert hat. Er hatte ja gerne auch den Punkt der Aufgabenverlagerung hervorgebracht. Man muss bedenken, das Landeswasserrecht von 1992 hat auch eben was zum Hochwasserschutz drinstehen. Da sollte es eigentlich Deich- und Küstenschutzverbände geben, die sozusagen auf Gemeindeebene dann den Küstenschutz hätten regeln sollen. Da hat das Land über Jahrzehnte immer die Kosten übernommen, hat dafür auch richtig vom Landesrechnungshof immer was auf den Deckel bekommen. Jetzt hat man sich entschlossen, das endlich gesetzlich auch festzuschreiben, dieses, sage ich mal, Provisorium. Aber das hat Herr Diener natürlich geflissentlich weggelassen, dass hier dieses Land über viele Jahrzehnte eine wichtige Aufgabe übernommen hat und diese jetzt auch weiter gesetzlich festhalten will. Das lässt er natürlich weg. Aber ich will noch mal weiter auf das Gesetz selbst eingehen. Warum ist es so wichtig, dass wir dieses Gesetz angehen, und warum ist das eines der zentralen Projekte unserer gemeinsamen Koalition? Wir stehen vor großen Herausforderungen. Wir haben Extremwetterereignisse, Starkregen, Dürreperioden und auch einen Meeresspiegelanstieg, der immer schneller wird. Und das Gesetz, das wir vorliegen haben in der bisherigen Form, ist diesen Problemen natürlich nicht gewachsen. Es ist für uns zwingend erforderlich, die Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz, Küstenschutz, für den Wasserrückhalt, für den Grundwasserschutz und – für uns alle besonders wichtig – die Sicherung unseres Grundwassers neu zu gestalten. Mit diesem Entwurf werden wir Rechtssicherheit für Kommunen, Verbände und Bürger schaffen und stärken gleichzeitig die Resilienz unserer Gewässer und Küsten. Ohne den gemeinsamen politischen Willen einer rotroten Mehrheit hier im Parlament wären diese ambitionierten Ziele wohl nicht umsetzbar gewesen. Nur durch unsere Zusammenarbeit können wir heute sagen, dass M-V künftig national und international als Vorbild für ein modernes Wasserrecht gelten wird. Festgehalten darin ist das endgültige Bekenntnis des Landes zur öffentlichen Bau-, Ausbau- und Unterhaltungslast aller Anlagen zum Schutz bebauter Küsten- und Hochwassergebiete, eine riesige Kraftanstrengung. Küstenrückganggebiete werden erstmals per Verordnung festgelegt, um Raum für eine natürliche Dünen- und Stranddynamik zu sichern und bei Bedarf Küstenschutzanlagen flexibel zurückzuverlegen. Bestehende Küstenschutzgebiete aus DDR-Zeiten bleiben erhalten, können aber nun angepasst oder, wo die Küstenlinie sich verschiebt, verkleinert werden. Dieser ausgewogene Ansatz verbindet den Schutz unserer Menschen und Infrastrukturen mit dem Erhalt ökologisch wertvoller Küstenökosysteme. Ein weiterer zentraler Punkt, der ja von Herrn Diener besonders scharf kritisiert wurde, es wird endlich ein verbindlicher Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite eingeführt. Dabei ist uns voll bewusst, dass es vielen entweder zu wenig und anderen zu viel sein wird. In diesem Streit gilt fortan ein striktes Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und tief wendender Bodenbearbeitung. Es ist aber ganz entscheidend für die Qualität unserer Gewässer, diese Gewässerrandstreifen als Puffer vorzuhalten, damit diese auch unter den erschwerten Bedingungen des fortschreitenden Klimawandels in Zukunft gesund bleiben können. Auch der Hochwasserschutz wird profitieren. Vorläufige Sicherungen von Überschwemmungsgebieten werden bereits vor der förmlichen Festsetzung Schutzpflichten erlauben. So können wir schnell reagieren, wenn neue Überflutungsflächen ausgewiesen werden müssen. Zugleich wollen wir die Wasserentnahmeentgelte anpassen. Darüber haben wir schon geredet. An der Stelle muss ich ganz klar sagen, was nichts kostet, ist nichts wert. Und M-V ist eines der wenigen Bundesländer, die bisher die Landwirtschaft noch sozusagen außen vor lässt beim Wasserentnahmeentgelt. Nun wissen wir von all den Problemen, die die Landwirtschaft da hat, und haben das natürlich berücksichtigt, und entsprechend kriegt die Landwirtschaft auch eine starke Rabattierung, denn es ist klar, Wasser hat für die Landwirtschaft heute und auch in Zukunft eine besondere Bedeutung. Aber sie muss sich auch wie alle anderen Teile unserer Gesellschaft am Erhalt dieser Ressource beteiligen. Da ist es eben ganz klar zu sagen, diese Mittel sind zweckgebunden weiter für die Wasserwirtschaft einzusetzen, eben für die Pflege und den Erhalt der Gewässer, wie wir sie brauchen, für den Wasserrückhalt. Und genau dieser Wasserrückhalt ist ja genau das, wo wir darüber reden, dass wir den erreichen müssen, damit wir eben Dürren besser überstehen. Der Minister hat es angesprochen für Herrn Backhaus, es geht auch um eine gerechte Kostenverteilung beim Thema Flächenversiegelung. Ja, bisher ist es in vielen Gemeinden, Wasser- und Bodenverbänden so, dass das einheitlich ist über alle Flächen, dass die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen sozusagen gespiegelt werden. Dabei sind eben gerade Forstflächen und Landwirtschaftsflächen die, die das ja noch am ehesten aufnehmen können. Hier eine gerechtere Kostenverteilung hin zu den wirklich versiegelten Flächen ist ja auch dann wieder eine Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft. Das darf man an der Stelle nicht vergessen. Diese Novelle ist aus unserer Sicht eine der größten strukturellen Reformen hier im Umweltrecht unseres Bundeslandes. Sie modernisiert und stärkt den Küsten-, Hochwasser- und Gewässerschutz. Sie soll Schadstoffeinträge reduzieren und macht uns widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels. Wir können heute sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Gesetz auf dem Weg zum Leuchtturm für zukunftsfähiges Wasserrecht. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz unserer Küsten und Gewässer und zum Erhalt unserer lebenswerten Heimat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
