landtag-bw.de ↗

Plenarprotokoll 17/137

10.12.2025 · 301 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (34)GRÜNE (28)SPD (27)FDP (23)CDU (22)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 137. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. von Eyb und Herr Abg. Storz. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Haßler, ab 15 Uhr Herr Staatssekretär Lorek, ab 16 Uhr Frau Ministerin Schopper, ab 18 Uhr Frau Ministerin Olschowski, ab 19 Uhr Herr Minister Strobl und Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, ab 19:30 Uhr Herr Minister Dr. Bayaz sowie bis 18:30 Uhr und ab 20 Uhr Frau Staatsrätin Bosch. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist Herr Abg. Nüssle, der an einer Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel teilnimmt. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen. Heute haben wir eine Delegation aus dem Regionalparlament Kataloniens zu Besuch. Sie wird geleitet von Herrn Parlamentspräsident Josep Rull i Andreu, den ich ganz besonders willkommen heiße. (Beifall im ganzen Haus) Wie Sie wissen, pflegen wir mit Katalonien eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“. Im vergangenen Jahr haben wir mit einer Präsidiumsreise unsere katalanischen Freunde besucht. Heute sind sie nun im Landtag von Baden-Württemberg. Wir werden im Anschluss an den Plenarbesuch – – (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist echt laut. Meine Herren Fraktionsvorsitzenden Schwarz und Dr. Rülke! (Zurufe: Ui! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir haben die Reise noch mal rekapituliert! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir vermissen Dr. Bob!) – Die Reiseerinnerungen und anderen Austausch können wir im Anschluss an diesen Plenarbesuch im Informationsgespräch mit unseren Kolleginnen und Kollegen vertiefen. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 tokoll vom 10. Dezember 2025 10:03 Uhr Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident Rull i Andreu, ich begrüße Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich hier im Plenarsaal. Wir freuen uns auf den anschließenden Austausch mit Ihnen. Schön, dass Sie hier sind und dass wir unsere Freundschaft vertiefen. Danke Ihnen nochmals und herzlich willkommen! (Beifall im ganzen Haus) Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Grün-Schwarz versetzungsgefährdet: Jetzt sind die Lehrer schuld?! – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! So höret aber im Hohen Haus: Ein Sturm zog auf über Heidelberg und verhagelte den zweiten Advent. Denn während Lehrkraft schuftet und macht, sagt die CDU, sie pennt! Die CDU verteilt bittere Pillen statt Süßes, und Manuel Hagel gibt scheinbar den Knecht Ruprecht dazu. Himmel, was für eine schlechte Geschichte zum Jahresabschluss! (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Abg. Thomas Dörflinger CDU: So pole- misch! – Weitere Zurufe von der CDU) – Ja, manchmal tut es schon weh. Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch viele Kontakte zu Lehrkräften, übrigens auch privat, und die Stimmung ist zurzeit überall ziemlich vergleichbar: irgendwie überleben, durchhalten bis Weihnachten, den Schreibtisch und die Vorfälle in den Griff bekommen, die vielen Klausuren noch abarbeiten, die Krankheitswelle überstehen. (Dr. Stefan Fulst-Blei) Und dann, wenn man sich nach einem Samstag, an dem man durchkorrigiert hat, abends vielleicht vor den Fernseher setzt, die „Sportschau“ anschaut, um runterzufahren, parallel aber den Fehler macht, die Timeline der Tageszeitung durchzuschauen, dann hat man selbst am Nikolausabend noch die Gelegenheit, richtig Puls zu bekommen bei Überschriften wie: „CDU will Druck auf Lehrer machen“, „CDU fordert Sanktionen gegen faule Lehrer“, „CDU will Druck auf Lehrer mit zu wenig Leistungsbereitschaft“. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Jetzt könnte man sich als politischer Wettbewerber entspannt zurücklehnen und der CDU das Überschriftendesaster selbst überlassen. Aber jetzt schalten wir mal kurz vom Rentierschlitten CDU „in the real world“, in die Klassenzimmer. Da gibt es nämlich viele Herausforderungen mit Blick auf die Schülerschaft: Ängste, Gewalt und Belastungen, Auffälligkeiten, sprachliche Defizite, Unterrichtsausfall und vieles mehr. Schließlich verlangt auch die Landesregierung aktuell viel ab: G 9 unzureichend vorbereitet und fachlich zu kurz gesprungen; ein neues Fach an den Realschulen mit dem Titel „Zeig, was du kannst!“, ohne dass ein Bildungsplan vorliegt – für was auch? –; Hauptschulen, denen man die Option Werkrealschulabschluss abnimmt, ohne eine tragfähige Zukunftsperspektive aufzuzeigen; an den SBBZ – den früheren Sonderschulen – noch immer massiver Unterrichtsausfall. Und in dieser Gemengelage kommt die CDU und stellt in den Raum, dass man Lehrkräften mehr Druck machen sollte, z. B. wenn sie keine Fortbildung besuchen. Besonders knuffig – entschuldigen Sie den Ausdruck; bei aller Wertschätzung, lieber Kollege Andreas Sturm – wird es dann, wenn Sie sich dagegen verwahren, Lehrkräfte als „faul“ zu bezeichnen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, natürlich! Das ist doch richtig!) Denn, liebe CDU, ich muss Ihnen leider eines deutlich sagen: Das, was Sie hier betreiben, ist eine eindeutige – altbadisch ausgedrückt – negative Kontextualisierung. (Lachen des Abg. Manuel Hagel CDU) Sie stellen hier ein Problem in den Raum, welches es so im unterstellten Ausmaß nicht gibt. Nachdem Grün-Schwarz in der Vergangenheit hat plakatieren lassen: „Keine Lust auf Arbeit? Werde Lehrkraft!“, kommt jetzt die Keule rückwärts, und das ist völlig daneben. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Hermann Kat- zenstein GRÜNE und Daniel Born [fraktionslos] – Zuruf des Abg. Klaus Burger CDU) – Ich weiß, das tut weh. Da müsst ihr jetzt durch. Deswegen verstehe ich auch voll und ganz die Reaktion der GEW. So wird die Vorsitzende der GEW, Stein, wie folgt zitiert: de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Stein erwartet von CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel mehr Sachkenntnis. „Dann könnte er z. B. lernen, dass manche Lehrkräfte an Grundschulen nicht zu einer Fortbildung fahren, weil es in dieser Schulart keine einzige zusätzliche sogenannte Poolstunde und keine Vertretungen gibt und beim Besuch einer Fortbildung der Unterricht ausfallen würde.“ Und auch der Verband Bildung und Erziehung findet klare Worte. Zitat: Die Lehrkräfte arbeiten seit Jahren am Limit und sind am Ende ihrer Kräfte. Ihnen nun auch noch mit Sanktionen zu drohen, ist gänzlich inakzeptabel. (Abg. Manuel Hagel CDU unterhält sich mit Abg. Andreas Deuschle CDU.) Der VBE – Kollege Hagel, hören Sie gern zu – bezieht sich übrigens in der Pressemitteilung noch auf die alarmierenden Ergebnisse seiner Schulleiterbefragung. Aber diesbezüglich wird es im CDU-Programm ja noch schlimmer. Zitat: Wir versetzen Schulleitungen in die Lage, Engagement, Verlässlichkeit und besondere Leistung zu honorieren ... (Beifall der Abg. Christiane Staab und Andreas Deuschle CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Gu- tes Programm! Die Partei würde ich sofort wählen!) Sie wollen Schulleitungen dazu in die Lage versetzen. Das heißt doch nichts anderes, als dass Sie aktuell davon ausgehen, dass sie das nicht können. (Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Das widerspricht nicht nur meiner eigenen beruflichen Erfahrung. Auch bei der VBE-Studie geben 88 % der Schulleitungen an, dass sie sich durch ihre Kollegien gut bis sehr stark unterstützt fühlen. Nein, Schulleitungen haben aktuell ganz andere Probleme, als sich um angeblich faule Lehrkräfte zu kümmern. Und Ihre im Raum stehenden Disziplinarkeulen haben auch nichts mit erfolgreicher, moderner Personalführung zu tun. Sie würden damit die Probleme nicht lösen, sondern im Gegenteil noch verschärfen. Und juristisch könnte das übrigens auch sehr herausfordernd werden und könnte zum Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Arbeitsgerichte werden. Außerdem würde sich die Belastung der Schulleitungen weiter erhöhen. Grüne und CDU haben es bis heute noch nicht einmal geschafft, das eisenmannsche Schulleiterentlastungskonzept von 2019 richtig umzusetzen. Daher schöne Grüße von einer Grundschulleitung, die mir diesen Zettel in die Hand gedrückt hat. (Der Redner hält ein Papier hoch. – Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Ich kann es nicht lesen!) – Applaus später gern. – Darauf steht: „Neue Bausteine an den Grundschulen“, mit den Worten überreichte Herr Fulst-Blei ... (Dr. Stefan Fulst-Blei) Ich erwähne das nur, damit Sie mal wissen, was in der letzten Zeit auf uns zugekommen ist. Übrigens bat sie, nicht ihren Namen zu nennen. Das fand ich auch eine sehr traurige Ergänzung. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Also, was machen Schulleitungen? Auf diesem Zettel wird aufgelistet: Lernförderung „Starke BASIS!“, Leseförderung, Mathematikförderung, Kompass 4, Überarbeitung der Bildungspläne – derzeit Deutsch, Mathe, Englisch –, „Sprach-Fit“ Säulen 1 bis 4, Juniorklassen, Startchancen-Schulen, zunehmende inklusive Beschulung und – für alle Schularten noch dazu – datengestützte Qualitätsentwicklung, Erarbeitung eines Schutzkonzepts „Sexualisierte Gewalt“. Sie schreibt mir unten noch dazu: „Alles wichtige Themen, aber alles zu viel in viel zu kurzer Zeit und keinerlei Unterstützung.“ Das geht so nicht, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Und es gibt noch deutlich mehr Baustellen. Zu einem Antrag der FDP/DVP haben Sie vor Kurzem ausgeführt, dass Grün-Schwarz nicht bereit sei, die Schulpsychologie auszubauen. Das kritisieren wir, die SPD, scharf, weil es überhaupt nicht der Lage an unseren Schulen gerecht wird. Die Lehrkräfte an unseren Schulen brauchen dringend Unterstützung – gerade aktuell. Und hören Sie auf – das sage ich Ihnen schon präventiv –, die Mär vom Fachkräftemangel zu erzählen. Wir haben Sie oft aufgefordert, den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Land Verwaltungskräfte an die Seite zu stellen. Sie könnten damit die Beratungskapazitäten mit einem Schlag deutlich erhöhen. Auch bei der Schulsozialarbeit droht eine massive Kürzung der Förderung im nächsten Jahr durch das Ministerium. Mannheim z. B. würde dadurch pro Stelle 6 000 € Förderung verlieren. Das heißt im Klartext: Was Sie damit schon jetzt verursacht haben, ist, dass da – nicht nur in meiner Heimatstadt, sondern in allen Kommunen in Baden-Württemberg – massiv auf die Bremse gedrückt wird und die Schulsozialarbeit eben nicht ausgebaut wird – und das in diesen Zeiten. Da kann man sich nur noch an den Kopf greifen. Damit machen Sie, Frau Ministerin, zugleich Erfolge durch das Startchancen-Programm der Bundesregierung wieder kaputt. Und als Ergänzung noch eine ganz revolutionäre Idee: Wie wäre es mit einer deutlich höheren Krankheitsreserve, um endlich den zum Teil katastrophalen Unterrichtsausfall in den Griff zu bekommen? Die SPD ist bereit, zu handeln. Ihnen fehlt offensichtlich der Wille dazu. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen und Lehrkräfte erwarten, dass man sie bei der Arbeit unterstützt und ihnen nicht noch das Leben schwerer macht oder mit Unterstellungen arbeitet. Sie verlangen vor allem aber auch eines: Respekt! Den Knecht Ruprecht zu spielen und am Nikolaustag die Rute auszupacken, dient dem sicherlich nicht. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Abg. Andreas Deuschle CDU: Vielleicht war es auch andersrum!) So kann ich mich nur der GEW anschließen: „CDU-Bildungspolitik bedeutet offenbar Mittelmaß: Versetzung gefährdet.“ Und Herr Hagel, bei allem Respekt: Welche Sanktionen planen Sie eigentlich für Regierungsmitglieder, die ihren Job nicht machen? Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Saint-Cast das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch guten Morgen an die lieben Gäste aus Spanien. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Katalonien!) Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Die Debatte über angeblich faule Lehrkräfte ist nicht unser Thema. Mit dem Finger auf Einzelne zu zeigen, löst kein einziges Problem. Deswegen ist unser grüner Ansatz stattdessen: Vertrauen statt Misstrauen. Wir wollen die unglaublich vielen engagierten Lehrkräfte, die absolut die Mehrheit in unserem Bildungssystem sind, stärken, damit sie ihren Job gut machen können. Wir suchen nach Lösungen. Ich war in den vergangenen Jahren, wie wir alle, viel an Schulen unterwegs, an Gymnasien, an Gemeinschaftsschulen, an Berufsschulen, Grundschulen, SBBZ, und überall habe ich Lehrkräfte erlebt, denen jedes einzelne Kind wirklich am Herzen liegt. Ich habe Lehrkräfte erlebt, die längst nicht mehr nur unterrichten, sondern auch Sozialarbeit leisten, Konflikte lösen, die die zunehmend psychisch belasteten Kinder auffangen und Integration ermöglichen. Sie alle arbeiten dafür, dass jedes Kind in unserem Land die beste Bildung bekommt. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU sowie Dr. Stefan Fulst-Blei und Nicolas Fink SPD) Das ist nicht nur meine subjektive Wahrnehmung, sondern auch Studien belegen das. Nach der aktuellen VBE-Studie gehen 85 % der Lehrkräfte im Land gern zur Arbeit. Das Deutsche Schulbarometer von 2025 belegt in Baden-Württemberg eine besonders hohe Berufszufriedenheit der Lehrkräfte. Genau diese Menschen, die sich tagtäglich für die Kinder in unserem Land aufopfern, verdienen Respekt und Unterstützung und ganz sicher nicht den Vorwurf, dass sie ihren Job besser und richtig machen sollen. Zur Wahrheit gehört aber auch, Herr Kollege Fulst-Blei, dass natürlich die Herausforderungen an unseren Schulen für Lehrkräfte enorm sind. 98 % der Lehrkräfte geben an, dass ihre Arbeitsbelastung hoch ist, und zwar nicht wegen mangelnder Motivation, sondern weil die Herausforderungen massiv sind. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) (Nadyne Saint-Cast) Die Klassenzimmer an unseren Schulen sind heterogen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aha! – Abg. Anton Baron AfD: Ah! Was für ein Eingeständnis!) Es gibt große Unterschiede bei den Lernvoraussetzungen, den Sprachniveaus und den sozialen Hintergründen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Dazu kommen auch zunehmend psychische Belastungen der Kinder und Jugendlichen. Und ja, all das landet auch im Klassenzimmer und bei den Lehrkräften. Aber es ist doch wichtig: Bei der Analyse bleiben wir nicht stehen, Kollege Fulst-Blei, sondern wir haben wahnsinnig viele Schritte auf den Weg gebracht, um genau diese Herausforderungen anzugehen, diese zunehmende Arbeitsbelastung der Lehrkräfte zu reduzieren und die Bildung zu verbessern. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie müssen aber auch in die richtige Richtung gehen!) Wir haben viel auf den Weg gebracht mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der wirklich das Thema Bildungsgerechtigkeit zur Chefsache gemacht hat. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Seit 15 Jahren!) Mit unserer grünen Kultusministerin haben wir vieles auf den Weg gebracht, um die Bildungschancen aller Kinder in unserem Land zu verbessern. (Beifall bei den Grünen) Wir haben erstens die multiprofessionellen Teams gestartet. Eine Lehrkraft – das ist vollkommen klar – kann die heutigen Anforderungen nicht mehr allein schultern. Das ist keine Schwäche, sondern es ist die Realität in den Klassenzimmern. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner CDU die multiprofessionellen Teams ausgebaut – mit Schulsozialarbeit, mit Sprachförderkräften, mit Sonderpädagogik und Schulpsychologie –, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt sagen Sie mal, an wie vielen Schulen!) weil einfach mit multiprofessionellen Teams nachweislich die Lernqualität an den Schulen und ganz besonders an den Grundschulen in unserem Land gesteigert wird. Mit unserem Programm „Lernen mit Rückenwind“ sowie mit dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern setzen wir genau auf diesem Pfad auf, bauen die multiprofessionellen Teams weiter aus und bringen sie in die Fläche. Denn das Ziel von uns Grünen ist klar: Wir wollen in allen Klassenzimmern in Baden-Württemberg Teaching-Teams, damit jedes Kind im Land gute Bildungschancen bekommt. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Zweitens: Sprachförderung. Klar ist: Sprache ist der Schlüssel zur Bildung, Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Klar ist aber auch: Sprachbildung können unsere Lehrkräfte nicht mal so nebenbei leisten. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Kinder mit geringen Deutschkenntnissen brauchen also eine gezielte Förderung. Mit „SprachFit“ haben wir das größte Sprachbildungspaket in der Geschichte Baden-Württembergs aufgesetzt. Wir bringen mehr Sprachförderkräfte in unsere Kitas, in unsere Grundschulen und bauen die Juniorklassen weiter aus. Viele Lehrkräfte berichten schon heute, obwohl wir es erst gestartet haben, dass sie spürbar entlastet werden, dass sie jedem Kind an den Grundschulen in unserem Land deutlich besser gerecht werden können, damit es seinen Bildungsweg gut gehen kann. Und das zeigt – wir haben es erst gestartet, „Sprach-Fit“ wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut –, dass wir hier genau den richtigen Ansatz haben. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Drittens: Schulleitungen – absolut, Herr Kollege – tragen eine enorme Verantwortung, und sie sind der Schlüssel, damit eine Schule gut funktioniert. Sie haben vielfältige Aufgaben: (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie fühlen sich oft alleingelassen!) Personalführung, Schulentwicklung, Krisenmanagement und Verwaltung. Genau deswegen haben wir das Schulleitungsentlastungskonzept Schritt für Schritt umgesetzt – durch mehr Leitungszeit, durch Entlastungsstunden und durch Entlastung bei den Verwaltungsaufgaben. (Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Da würde ich Ihnen raten, einfach mal in den Haushalt 2022 zu schauen, wo wir 160 Deputate genau für dieses Schulleitungsentlastungskonzept im Land bereitgestellt haben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Und was sagen Sie zur GEW?) Und wir stärken die Kompetenz der Schulleitungen durch Ausbildungen und Fortbildungen.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Frau Abg. Saint-Cast, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Steinhülb-Joos zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Jetzt erst mal nicht, vielleicht später. Wir haben die Aus- und Fortbildungen für Schulleitungen ausgebaut. Das Thema „Aus- und Fortbildung“ ist jetzt in aller Munde. Klar ist, dass die Aus- und Fortbildung unserer Lehrkräfte ganz zentral ist, damit sie gut auf den Job in den Schulen unseres Landes vorbereitet sind. Wir wissen auch: Eine bessere Theorie-Praxis-Verzahnung – als Stichwort nenne ich die aktuelle VBE-Umfrage – ist enorm wichtig. Deswegen haben wir als eines der ersten Bundesländer das duale Lehramtsstudium auf den Weg gebracht, um genau diese Theorie-Praxis-Verzahnung voranzubringen und die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern. Diesen Ansatz werden wir weiter fortsetzen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Ha- gel und Andreas Sturm CDU) Lebenslanges Lernen ist nicht nur für die Privatwirtschaft oder andere Branchen wichtig, sondern natürlich auch für die Lehr- (Nadyne Saint-Cast) kräfte in unserem Land. Fortbildungen sind entscheidend, damit Lehrkräfte zufriedenstellend, selbstwirksam ihren Job ausüben können, aber auch die Lern- und Bildungsqualität vorangebracht wird. Das hat nichts mit Kritik zu tun, sondern mit Unterstützung der Lehrkräfte in unserem Land. Klar ist auch: Mit unserem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung haben wir den Ausbau der qualitativ hochwertigen Fortbildungen vorangebracht. Auf diesem Weg müssen wir unser Fortbildungsangebot im Land Baden-Württemberg weiter ausweiten. Natürlich gehört dazu auch, dass Fortbildungen selbstverständlich auch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden müssen, damit eben der Unterricht nicht ausfällt. Und last, but not least zum Thema Lehrkräftebezahlung. Ja, wir müssen zusehen, dass der Lehrkräfteberuf attraktiv bleibt: durch gute Arbeitsbedingungen, durch Wertschätzung und auch durch eine faire Bezahlung. Dazu gehört im Besonderen – wir Grünen werden das auch in unserem Programm implementieren – das Thema „A 13 für Grundschullehrkräfte“. Denn klar ist: Grundschullehrkräfte leisten mindestens einen genauso guten Job wie die Lehrkräfte an allen anderen Schularten, und deswegen verdienen sie die gleiche Wertschätzung, auch finanziell. (Beifall bei den Grünen) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir haben enorm viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Lehrkräfteberuf und damit vor allem – und darum geht es ja – die Bildungsqualität für die Kinder in unserem Land voranzubringen. (Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Schütte, Sie sind einfach zu laut. Herr Dr. Schütte, Sie sind sehr laut. – Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Dabei sitzt er doch so weit hinten. (Vereinzelt Heiterkeit) Und wir sehen, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen. Stichwort Bildungsmonitor 2025: Da ist Baden-Württemberg im Vorjahresvergleich im Ranking auf Platz 4 nach vorn gerutscht. Wir sind laut Bildungsmonitor Spitze bei der Digitalisierung, bei der beruflichen Bildung. 92,6 % der Auszubildenden, die hier bei uns eine duale Ausbildung beginnen, schließen diese auch erfolgreich ab. Ich denke, diese Zahlen zeigen, dass diese Bildungspolitik wirkt. Sie zeigen aber vor allem auch, dass wir stolz sein können auf die Arbeit der Lehr- und Fachkräfte an unseren Schulen. Gemeinsam mit ihnen wollen wir genau diese Bildungsqualität, diese Politik weiterführen, damit jedes Kind in Baden-Württemberg gute Bildungschancen bekommt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sturm.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Wochenende wurde ein ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Absatz unseres Wahlprogramms herausgegriffen, der die Gemüter erhitzt hat. Die Tatsache, dass ein Thema in der Fläche eine so starke Resonanz entfaltet, verdeutlicht uns klar, dass wir hier einen neuralgischen Punkt getroffen haben. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD: Okay!) Daher danke ich der SPD für die Debatte. Sie gibt uns die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. – Und ich danke Ihnen auch, dass Sie Ihre Gedichte mit uns teilen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: So bin ich! – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Unser Wahlprogramm ist im engen Austausch mit Menschen aus der Praxis entwickelt worden. Es gab aber dazu bisher außer Schlagzeilen keine inhaltlich differenzierte Auseinandersetzung. Stattdessen haben verschiedene Akteure für eine Schlagzeile ein Klischee über Lehrkräfte bespielt. Das entspricht nicht unserer Sprache und auch nicht unserer Intention. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Klaus Burger CDU: Bravo!) Lassen Sie uns deshalb einen Blick in die konkrete Alltagssituation unserer Lehrkräfte in Baden-Württemberg werfen. Als Lehrer, der ich über zehn Jahre im Schuldienst war, kenne ich die Situation meiner Kolleginnen und Kollegen. So ist der hohe Krankenstand bei Lehrkräften, anders als es dargestellt wurde, kein Fall für Sanktionen, sondern Ausdruck dafür, dass es sichtbare Probleme in unserem Bildungssystem gibt. Eine hohe Arbeitsbelastung, vielerorts eine Überlastung und immer mehr gesellschaftliche Probleme kommen in der Schule an, und es wird erwartet, dass sie dort gelöst werden. Wir sollten daher klären, welche Rahmenbedingungen wir ändern müssen, damit Lehrkräfte nicht ausbrennen, die voller Überzeugung ihren Beruf gewählt haben. Denn es muss alarmieren, dass so viele Lehrkräfte frühzeitig aus ihrem Beruf ausscheiden. (Beifall bei der CDU) Mit diesen Fragen verbinden wir einen bildungspolitischen Auftrag zur konstruktiven Analyse und zu einer Stärkung dienstlicher Fürsorge und Prävention. Neben den Fragen von Gesundheitsförderung für Lehrkräfte oder dem Schutz vor Gewalt im Schulalltag geht es auch um das Thema Arbeitszeiterfassung und um die Belastung von Schulleitungen und Lehrkräften. Damit zum Titel der Debatte. Ich mache erneut darauf aufmerksam, dass die SPD trotz des Fragezeichens im Debattentitel wieder ein Stereotyp aufbringt, (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) um das Wasser am Köcheln zu halten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ganz genau!) Dieser Verallgemeinerung verwehren wir uns. (Beifall bei der CDU) (Andreas Sturm) Die Lehrkräfte an unseren Schulen leisten trotz der vorher genannten Defizite im Schulsystem eine hervorragende Arbeit. Jüngst hat der Philologenverband in einer Pressemitteilung aufgefordert, die Lehrerarbeitszeit zu erfassen. Ich zitiere: Schule braucht Ressourcenzuweisung statt Verantwortungsdelegation von oben nach unten. Damit verbinde ich grundsätzlich: Konkrete Aufgaben bedürfen angemessener Ressourcen. Die Ressourcenzuweisung muss sich mehr an den konkreten Problemlagen von Schulen und Schülern orientieren. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Zur Arbeitszeiterfassung: Eine Arbeitsgruppe der Uni Göttingen hat am 2. Dezember 2025 Daten zur Lehrerarbeitszeit in Berlin und Hamburg veröffentlicht. Die Zahlen sind ernüchternd, und wahrscheinlich würden sie in Baden-Württemberg ähnlich sein. Laut dieser Arbeitszeiterfassung leisten Lehrkräfte auf das Jahr gerechnet durchschnittlich zwei Überstunden pro Woche, aber die Streuung liegt bei 14 Wochenstunden Unterschied zwischen einzelnen Lehrkräften. Das heißt, manche Lehrkräfte arbeiten sieben Stunden mehr, andere sieben Stunden weniger. Ich zitiere aus der Studie: Das Deputatssystem führt zu erheblichen Fehlsteuerungen. Es sichert zwar gleichmäßige Unterrichtszeiten, lässt aber große individuelle Schwankungen bei zusätzlichen Tätigkeiten zu. Fragen der Fairness und der Gleichbehandlung bleiben ungelöst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dieses Statement, auf diese wissenschaftliche Einschätzung müssen wir als politische Entscheidungsträger eine Antwort geben. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Engagierte Lehrkräfte dürfen nicht ausbrennen, weil sie weit über ihre Belastungsgrenze gehen. Es geht um Gerechtigkeit im Sinne einer fairen, ressourcenangemessenen Aufgabenverteilung. Natürlich sind die Diskussion und gerade auch die Vorschläge in dieser Diskussion kontrovers. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Manche Politiker mögen die Lehrerarbeitszeiterfassung, die im Hinblick auf Gerichtsurteile mittlerweile von GEW, Philologenverband, VBE und anderen Verbänden zu Recht gefordert wird. Man kann es nach hinten schieben und jedes Jahr erneut vertrösten – oder wir handeln. Und darum geht es uns in mehrfacher Hinsicht: Erstens bedarf es einer validen Bemessungsgrundlage und zweitens einer Stärkung der Schulleitungen. Wir tun so, als hätte es das noch nie gegeben. Früher gab es beispielsweise die Leistungsstufen. Schulleitungen müssen angesichts solcher möglichen Ungleichgewichte bei der Arbeitszeit strukturiert, rechtssicher und nachvollziehbar reagieren und präventiv agieren können: mit Arbeitszeitgesprächen, Rückmeldungen und Zielvereinbarungen. Das, Herr Fulst-Blei – so wurden Sie heute in der FAZ zitiert –, findet sich auch in unserem Wahlprogramm: ein dreistufiges System. Es hat sich aber jeder nur auf einen Punkt gestürzt. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Schulleitungen brauchen die Möglichkeit, zu sagen: „Ich sehe dein großes Engagement. Wie kann ich dich unterstützen?“ Oder: „Wo kannst du etwas für eine Kollegin oder die Schule übernehmen?“ Oder: „Woran fehlt es dir? Wie kann ich dir weiterhelfen?“ Das ist in jedem Betrieb normal. Dabei geht es nicht um Druck, sondern um ein Instrument zur Entwicklung, Förderung und Stärkung der Lehrerkollegien. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Cindy Holm- berg und Andreas Schwarz GRÜNE) Es geht sowohl um Gerechtigkeit als auch um die Anerkennung für diejenigen, die sich täglich bis an ihre Belastungsgrenze einsetzen. Damit verbunden ist, dass wir, das Land, als Dienstherr eine Fürsorgepflicht gegenüber unserem Landespersonal haben. Deshalb möchten wir Schulleitungen als Personalverantwortliche stärken und ihnen Werkzeuge geben, die sie im Schulalltag benötigen und die sie sich auch wünschen. Sprechen Sie nur einmal mit den Direktorenvereinigungen. Daher ist es für die Schulleitungen auch keine Verpflichtung, sondern eine Möglichkeit, falls Bedarf besteht. Um was geht es uns, der CDU, grundsätzlich? Wir wollen Schulleitungen stärken. Sie haben eine unglaublich herausfordernde Tätigkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Vielleicht kommt es in der nächsten Legislatur zu einer Bildungsenquete; das ist noch offen. Was wir aber brauchen, ist ein Landesbildungsrat mit 15, 16 Personen aus Schulleitern, Lehrkräften, Bildungsverbänden und der Wissenschaft, die zentrale Themen bearbeiten, beispielsweise die Stärkung der Schulleitungen in Rücksprache mit der Praxis. Denn es ist unsere Aufgabe, mehr junge Menschen dazu zu motivieren, Lehrkräfte zu werden, und mehr junge Lehrkräfte zu motivieren, Schulleiter zu werden, (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) sowie die SPD zu motivieren, sich an die Fakten zu halten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Bildung ist die Quelle für Wohlstand in Baden-Württemberg, und deshalb müssen wir handeln. Daher lade ich die Bildungsverbände ein: Lassen Sie uns gemeinsam passgenaue Lösungen erarbeiten. Wir, die CDU, möchten Bildungspolitik mit der Praxis für die Praxis gestalten. Wir setzen auf einen konstruktiven Dialog und eine an der Realität ausgerichtete Politik; denn Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. (Zuruf: So ist es! – Zuruf des Abg. Sebastian Cuny SPD) Das ist unser Verständnis von staatspolitischer Verantwortung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will für die FDP/DVP-Fraktion zunächst einmal grundsätzlich zu dieser Diskussion sagen: Wir sind der Überzeugung, dass die allermeisten baden-württembergischen Lehrerinnen und Lehrer einen guten, engagierten Job machen und die Unterstützung der Landespolitik verdienen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD) Zugegebenermaßen gibt es einige wenige, auf die das nicht zutrifft. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen. Es ist zwar schon ein paar Jahre her, dass ich im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Weinheim und Alpirsbach als Fachberater an den Gymnasien unterwegs war. Ich habe mir Unterrichte angeschaut, Beurteilungen erstellt und diese an die Behörde geschickt, zunächst an eine Sonderbehörde, das damalige Oberschulamt, später dann an das Regierungspräsidium. – Man könnte diese durchaus auch an einen Regionalkreis schicken; (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) dafür braucht man keine Regierungspräsidien, meine Damen und Herren. Was ich feststellen konnte, war, dass es sozusagen eine Kooperation zwischen Schulleitung und Fachberater gegeben hat. Das hat die Schulleitungen ein Stück weit geschützt. Manch ein Schulleiter hat dann hinterher die Beurteilung besprochen, und man konnte sich dann darauf verständigen: Wenn die Beurteilung gut war und die Lehrkraft befördert wurde, dann war es die gute Beurteilung des Schulleiters, wenn man es vielleicht nicht wollte, dann war es der böse Fachberater, der dann anschließend wieder weg war. Anschließend hat man dann, Frau Ministerin, die Schulleitungen gestärkt. Man hat die Mitwirkung der Fachberater abgeschafft. Es lag dann rein in der Verantwortung der Schulleiter, wer welche Note bekommt, wer möglicherweise befördert wird und wer nicht. Wir haben in der damaligen Zeit Leistungszulagen eingeführt, und wir hatten über Beförderungsanreize die Möglichkeit, gute Leistungen zu belohnen. Es ist aber beim Beamtenstatus schwierig, schwächere Leistungen zu sanktionieren. Das aber liegt in der Natur des Systems, (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) und ich denke nicht, dass dies durch weitere Stärkungen von Schulleitern oder andere Maßnahmen möglich wird. Das muss man eben bei einigen wenigen in Kauf nehmen. Ich denke, man muss motivieren, man muss Anreize schaffen und man muss diejenigen unterstützen, die möglicherweise – aus welchen Gründen auch immer – etwas schwächer performen. Ich denke, an diesem grundsätzlichen Problem kommen wir in diesem System nicht vorbei, und wir kämen auch nicht daran vorbei, wenn wir den Beamtenstatus abschafften und Lehrer rein als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes behandeln würden; (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Berufsbeamtentum!) denn der Schutzstatus ist im Grunde am Ende gleich. – Das haben Sie von der AfD vielleicht noch nicht kapiert, aber so ist es. Es bringt nichts, wenn man den Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer abschafft. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Hört, hört! – Abg. Anton Baron AfD: Schlanker Staat!) Die eigentlichen Probleme liegen woanders. Wenn wir feststellen, dass an baden-württembergischen Schulen nicht alles so läuft, wie es laufen sollte, dann hat das vielleicht auch damit zu tun, Frau Kultusministerin, dass Sie noch immer nicht aufklären konnten, warum über die Jahre 1 440 Lehrerstellen nicht besetzt gewesen sind. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Wenn man glaubt, die seien vorhanden, und dann anschließend feststellt, dass Unterricht ausfällt, dann liegt das Problem im Kultusministerium und nicht an den Schulen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Und der Finanzminister hat noch immer nicht erklärt, warum er so lange nicht gemerkt hat, dass er 1 440 Lehrerinnen und Lehrer nicht bezahlt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Er ist halt mit anderen Dingen beschäftigt!) Deshalb macht es keinen Sinn, vonseiten der Politik Schuldzuweisungen an die Schulen auszusprechen, wenn das Problem eigentlich in der Landesregierung, im Kultusministerium und im Finanzministerium, liegt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Kollegin von den Grünen hat es ja gesagt: Um die Grundschulen zu stärken, müssen Sie den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern endlich, auch in Konkurrenz etwa zu Bayern, A 13 gewähren. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe der Abg. Andre- as Sturm CDU und Dr. Uwe Hellstern AfD) Und die größte Missetat dieser Landesregierung ist der Versuch, die Werkrealschulen abzuschaffen. Kehren Sie um von diesem Irrweg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Wir brauchen das Gymnasium für die künftigen Akademikerinnen und Akademiker. Wir müssen für die berufliche Bildung und die duale Ausbildung eine stärkere Realschule haben, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: An den Gymnasien nicht, oder wie?) und wir brauchen die Werkrealschulen für die praktisch Begabten, meine Damen und Herren. Das ist das eigentliche Problem dieser Landesregierung. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie machen auch halbe Sachen, wenn Sie die verbindliche Grundschulempfehlung nur für die Gymnasien wieder einführen, meine Damen und Herren. Die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung ist richtig, aber bleiben Sie (Dr. Hans-Ulrich Rülke) nicht bei den Gymnasien stehen, sondern nehmen Sie sie für alle Schultypen vor. Das sind die eigentlichen Probleme, nicht diese Scheindiskussion, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Klaus Bur- ger CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Balzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Es gibt in der Politik, im Leben und so auch hier im Landtag Momente, in denen sich kaschierte Fehler aufgrund jahrelanger falscher Entscheidungen mit einer solchen Klarheit offenbaren, dass jeder Versuch, das schönzufärben und daherzuschwätzen, zur Karikatur gerät. (Beifall der Abg. Carola Wolle und Joachim Steyer AfD) In genau dieser Situation sind wir heute oder ist die grünschwarze Landesregierung heute. Alles, was an bildungspolitischem Handeln gemacht worden ist, hat die heutige Lage erzeugt. Ursächlich ist weder ein Unglück noch ein Tsunami, sondern Ihr Handeln seit mehr als zehn bzw. 16 Jahren. (Beifall bei der AfD) Das Ergebnis sind ein Schulsystem am Limit, Lehrkräfte am Anschlag – das haben wir jetzt schon hundertmal gehört – und vor allem Schüler, die nichts können; man kann auch sagen: Schüler ohne Verlässlichkeit und ohne Bildung. Als wäre das nicht schon seltsam und bedenklich genug, kommt man jetzt offensichtlich auf den Gedanken einer rhetorischen Fluchtbewegung – nicht die Verantwortlichen in den Ministerien, nicht die Regierung, nicht die Entscheider in der Staatskanzlei, sondern die Lehrer sind schuld; die sind an allem schuld. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Daher frage ich ganz ehrlich: Wie tief muss man eigentlich – ich will jetzt nicht mit der Moral anfangen, deswegen sage ich es so – politisch gesunken sein, um das Bildungssystem, das in seinen tragenden Säulen verletzt worden ist, verantwortlich zu machen, statt das Versagen des Bauherren zu benennen? Der Lehrermangel ist ein vorhersehbares Erdbeben gewesen; denn wir haben schon altersbedingt ausscheidende Lehrkräfte. Sie müssten ja eigentlich wissen, wann die gehen. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Es wurde schon gesagt: Wir haben jahrelang 1 440 Stellen nicht besetzt. Die Ministerien haben nicht einmal bemerkt, dass die Kollegen nicht bezahlt worden sind, die ja nicht eingestellt waren. Wir haben steigende Schülerzahlen durch die Massenzuwanderung, die Sie ja wollen. Sie wollen, dass diese Menschen hier sind. Sie wollen, dass die in die Schulen gehen. Sie wollen, dass dort Deutschsprechende inzwischen in der Minderheit sind. Und dann stellen Sie fest: Jetzt steigen die Schülerzahlen, jetzt bräuchten wir eigentlich auch mehr Lehrer. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Genial, genial. Und wir haben wachsende gesellschaftliche Herausforderungen. Jeder dieser eben genannten drei Faktoren ist an sich ein Warnsignal. Sie hätten die nötigen Weichen frühzeitig stellen können, z. B. mit einer vorausschauenden Ausbildungspolitik, attraktiveren Rahmenbedingungen oder Strukturreformen, und nicht so komische Sachen wie multifunktionale Teams einführen sollen, wo niemand mehr die Verantwortung dafür trägt, was eigentlich passiert. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie haben echt keine Ah- nung!) Das fordern wir schon lange, aber die Vorschläge haben Sie ja immer mit Erfolg abgelehnt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie waren das letz- te Mal 1916 in der Schule!) Man darf also feststellen: Der Lehrermangel und die Situation in den Schulen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch produziert worden, und zwar von Ihnen, auch von Ihnen von der SPD, lieber Kollege Fulst-Blei. (Beifall bei der AfD) Ich meine, mich zu erinnern, dass auch Sie mal in Regierungsverantwortung waren. Nun soll der Berufsstand, der an der Front steht, den Kopf hinhalten. Natürlich gibt es in jedem Beruf schwarze Schafe, darüber brauchen Sie mit mir nicht zu diskutieren, (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) ich war selbst jahrelang Fachberater. Natürlich gibt es schwache und starke Lehrkräfte. Aber dass man jetzt den Berufsstand als Gesamtes verunglimpft, ist ehrlicherweise nicht nur unfair, sondern sogar doof und unrichtig. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das haben wir doch gar nicht gemacht!) – Dann haben die Öffentlichkeit und die Medienwelt es eben missverstanden, wenn Sie es in persona nicht gemacht haben. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie können nicht mal lesen!) Der zweite Punkt, den ich an dieser Stelle auswalzen möchte, ist die permanente Ausweitung der Lehrertätigkeiten. Es geht leider – leider! – nicht mehr um die Vermittlung von Wissen und von Können, um Unterricht und um das Lehren; das ist ja der Fehler im Lehrerberuf. Vielleicht hängen auch die sinkenden Bewerberzahlen damit zusammen; es lohnt sich, einmal darüber nachzudenken. Denn was haben Sie den Lehrern zusätzlich an Aufgaben aufgebürdet? Integrationsleistungen aufgrund der Zuwanderung, zusätzliche Sozialarbeit und zusätzliche Konfliktmoderation. Natürlich kann man sagen, dass Konfliktmoderation schon immer Aufgabe eines vernünftigen, guten Lehrers war; das ist ja logisch. Aber wenn ich eine Klasse mit 28 Schülern habe und nur acht von diesen (Dr. Rainer Balzer) Deutsch sprechen und die anderen mich in Wirklichkeit gar nicht verstehen, dann ist die Moderation eines Konflikts, der aus dem Elternhaus ins Klassenzimmer getragen worden ist, durchaus sehr erschwert. Das sollten sogar Sie erkennen. (Beifall bei der AfD) Hinzu kommen weitere Aufgaben wie die Digitalisierung, die Administration, erweiterter Datenschutz und Inklusion. Ein SBBZ-Lehrer, der dafür gar nicht ausgebildet ist, soll jetzt das machen, was früher ein sogenannter Sonderschullehrer extra gelernt hat. Wie kann man auf so eine kranke Idee kommen? (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Weiter kommen unzählige Dokumentationspflichten, das Ausfüllen von Qualitätslisten, die Mitwirkung an Evaluationen sowie die berühmte Berichtserstellung über die ausgefallenen Unterrichtsstunden bzw. die abgehaltenen Unterrichtsstunden hinzu. Aus Letzteren hätte man im RP oder im Ministerium erkennen können, dass viele Stellen nicht besetzt sind; das ist auch so ein seltsamer Fall. Kurzum: Das Berufsbild des Lehrers wurde entgrenzt, ohne dass die Politik die Dinge sauber reflektiert hätte. Dritter Punkt: Verantwortungsdiffusion. Ich erkläre Ihnen, was das ist. Das ist politischer Entzug in der eigenen Verantwortung; ein Muster, das Sie alle inzwischen gut kennen. Wenn Entscheidungen schiefgehen, dann sind die anderen schuld; wenn eine Reform scheitert, dann ist die Umsetzung an der Basis die Ursache, und wenn das Schulsystem wankt, dann sind es halt eben die Lehrer. Dieses Spiel ist alt, lang und hat Tradition in schlecht geführten Verantwortungen. Früher in der DDR und der SU, der Sowjetunion, hat man das auch so gemacht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Putin macht das wahrscheinlich auch!) Aber für eine Volksherrschaft – genannt: Demokratie – ist so etwas hochgefährlich; denn wer Verantwortung nach unten abschiebt, verletzt nicht nur das Prinzip der politischen Rechenschaft, sondern er verletzt auch das Vertrauen in das System. Viertens: die moralische Dimension, wenn politische Fehler zu beruflichen Zumutungen werden. Hier sollte man mal überlegen, ob der Versuch, mit Wörtern wie „Faulheit“ öffentlich zu disziplinieren – und das von einer Regierung, die die Betroffenen im Stich lässt –, wirklich eine gute Idee ist. Ich führe noch mal zusammenfassend aus: Zunehmender Leistungsdruck, Sprachbarrieren, persönliche Krisen, digitale Ablenkung, gesellschaftliche Veränderungen – all das wird in die Schulen hineingetragen und muss dort bewältigt werden. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Aus meinen Schulbesuchen, die ich nach wie vor durchführe, weiß ich, dass die ganz große Mehrheit der Lehrkräfte jeden Tag versucht, das zu bewältigen. Deswegen sollten wir hier mit diesen Leuten respektvoll umgehen und ihnen Dankbarkeit entgegenbringen. (Beifall bei der AfD) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Daher – fünfter Punkt –, meine Damen und Herren, ist ein Kurswechsel erforderlich. Vielleicht findet er ja im Frühjahr statt. Das wäre gut für Baden-Württemberg, und es wäre auch gut für die Kinder, die Jugendlichen und die Schulen. Denn dieses Land braucht eine Regierung, die bereit ist, Realitäten zu erkennen, und die erkennt: Es gibt zu wenig Lehrer, also muss man etwas tun, z. B. die Attraktivität erhöhen. Wir haben eine Überlastung, die systematisch gewachsen ist, wir haben strukturelle Defizite, und wir haben eine politische Führung, die erst jetzt, im Moment der Krise erkennt, wie ernst die Lage ist. Daher wäre in der jetzigen Zeit nicht die Delegation der Schuld erforderlich, sondern wäre der Mut erforderlich, eigene Fehler einzugestehen. Prioritäten neu zu setzen, wäre das Richtige. Deswegen stellen wir hier keine Noten für Lehrer aus, sondern für eine Regierung, die sich selbst der Leistungsbewertung entzieht. (Beifall bei der AfD) Wenn wir die Maßstäbe anlegen, die die Lehrer tagtäglich erfüllen müssen – Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Professionalität, Verantwortung; ich will jetzt nicht schon wieder mit den 1 440 nicht besetzten Stellen anfangen –, dann fällt das Zeugnis für Grün-Schwarz eindeutig aus: Die Versetzung ist wegen wiederholter Leistungsverweigerung mehr als gefährdet. Aber es stehen ja zum Glück bald Wahlen an. Vielleicht muss man bei manchen Leuten – ich schaue nur zufällig in Ihre Richtung – auch von Leistungsunfähigkeit sprechen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Nicht die Lehrer sind das Problem, sondern die Regierung ist das Problem. Die Lehrer sind vielmehr diejenigen, die das System Schule überhaupt noch am Laufen halten – trotz der vorhandenen Mängel. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Es ist möglich, zu reformieren, aber dafür brauchen wir einen Neuanfang, und den kann wohl nur die Alternative für Deutschland bieten. Danke sehr. (Beifall bei der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich war letzten Donnerstag mit der Kollegin Sarah Hagmann in der Rheinschule Friedlingen in Weil am Rhein. Das ist eine gebundene Ganztagsschule, eine Startchancen-Schule aus der ersten Tranche. Ich habe die Direktorin vor vier Jahren kennengelernt und war schon damals von der Arbeit, die dort geleistet wird, massiv beeindruckt. Für mich ist diese Schule mit der Schulleiterin sowie ihren Kolleginnen und Kollegen – die haben wir dort kennengelernt – eine Art Role Model und ein Vorbild für die künftige Ausgestaltung von Startchancen-Schulen, um zu zeigen, was man alles dazu braucht. Es ist keine Frage, dass sie hoch belastet (Ministerin Theresa Schopper) sind; niemand von uns hat auch je irgendwo gesagt, das alles wäre eine easy Nummer. Sie sind aufgrund der Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und der heutigen Heterogenität an den Schulen, (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) und zwar nicht nur im Bereich der Startchancen-Schulen, sondern insgesamt, einfach auch vor neue Herausforderungen gestellt. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Natürlich werden heutzutage oftmals gesellschaftliche Themen in die Schule verlagert, die früher durch die Erziehung der Eltern gelöst wurden. Was aber haben wir dort gesehen? In einer Brennpunktschule 330 Kinder unterschiedlichster Nationalitäten, die dort von den Lehrerinnen und Lehrern eine Struktur, Bildung und eine Zukunft bekommen. Dazu sage ich nur: Respekt. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU so- wie der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei und Katrin Stein- hülb-Joos SPD, Dr. Timm Kern FDP/DVP und Daniel Born [fraktionslos]) Szenenwechsel: Am Abend war ich am Rotteck Gymnasium in Freiburg. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE und Gabriele Rolland SPD) Dort gibt es in der Oberstufe einen Seminarkurs – die Freiburgerinnen kennen es –, der Teil des Abiturs ist, (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Nachgefragt!) bei dem sich immer zwei junge Menschen wirklich intensiv vorbereiten; letztlich kommen aber alle aus dem Kurs mal dran. Dort hatten wir dann eine Grillstunde anderer Art. Aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Dieser liegt vielmehr darin, was die Lehrkräfte an diesem Gymnasium en passant leisten. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja! – Abg. Gab- riele Rolland SPD: Genau!) Sie bereiten das ein, zwei oder drei Wochenenden vorher mit den Schülerinnen und Schülern vor, damit die Veranstaltung gut läuft und die Schülerinnen und Schüler für ihr Abitur eine gute Note bzw. viele Punkte bekommen. Zugleich – ich habe mich dann am nächsten Tag noch einmal mit dem Schulleiter getroffen und mir die Inklusionsklasse angeschaut – ist es eine der wenigen Schulen, die Inklusion auch am Gymnasium machen, (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Am Gymnasium!) und zwar auf beeindruckende Art und Weise. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Was will ich exemplarisch damit sagen? Lehrkräfte und Schulleitungen im Land leisten – das ist Gott sei Dank auch von alde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 len hier gesagt worden – eine hervorragende Arbeit, die für die Gesellschaft extrem wichtig, notwendig und wertvoll ist. Sie verdienen deswegen Respekt und Anerkennung. Dies erhalten die Lehrkräfte in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals nicht in dem entsprechenden Maß. In Bezug darauf, was die Lehrkräfte leisten, hängt das Bild zum Teil schief. Daher arbeite ich seit viereinhalb Jahren von Herzen und wirklich aus voller Überzeugung daran, zu zeigen, dass die Lehrkräfte an den Schulen mit dem, was sie dort an Arbeit leisten, unsere Zukunftsmacher sind. Denn sie kümmern sich um die nachfolgenden Generationen. Das bezieht sich sowohl auf die Erzieherinnen, die sich um die frühkindliche Bildung in den Kitas kümmern, als auch auf die Lehrkräfte an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen. Sie begleiten die Kinder und Jugendlichen bis ins Erwachsenenalter. Das ist eine Aufgabe, die es in dieser Streckung kaum in einem anderen Beruf so gibt. Daher ist es umso wichtiger, dass wir die Lehr- und Arbeitskräfte an unseren Schulen, auch die multiprofessionellen Teams, entsprechend würdigen, weil sie die jetzige Generation, die das Steuerrad mal übernimmt, auf das Leben vorbereiten und weil sie für viele Menschen, z. B. an der Rheinschule Friedlingen, die Tür zur Bildung überhaupt erst aufstoßen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich weiß, dass wir viel verlangen. Die Liste, die Sie, Herr Fulst-Blei, vorgelesen haben, kenne ich ebenfalls. Ich weiß auch, dass es ein sehr kräftezehrender Beruf ist. Denn es ist etwas anderes, ob ich für fünf Minuten „durchtunneln“ und mir in der Küche einen Kaffee holen kann oder ob ich eine Unterrichtsstunde halten muss und eine Stunde lang am Performen bin, und zwar nicht dem Sinn, dass ich derjenige bin, der vorn steht. In der Heterogenität und in der Tiefe der Arbeit ist der Lehrerberuf vielmehr etwas ganz anderes, als wenn ich einem Bürojob nachgehe, ohne jetzt diejenigen zu diskreditieren. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Genau!) Die Spielräume, die wir bei der Unterrichtsversorgung geschaffen haben, beispielsweise das Konzept zur Stärkung von Schulleitungen, das bereits unter Frau Dr. Eisenmann eingeführt wurde, haben wir als Conclusio aus der IQB-Studie aus dem Jahr 2016 sukzessive weitergeführt. Wir haben den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, multiprofessionelle Teams zu implementieren. Wir haben die Schulen auch mit pädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten gestützt; das ist ein Vorstoß, den die Kollegin Steinhülb-Joos auch immer wieder vorbringt. Wir haben die Stellenzahl mehr als verdoppelt und beschäftigen heute mehr als 2 300 pädagogische Assistentinnen und Assistenten an den 4 500 Schulen im Land. Wir haben also entsprechende Möglichkeiten geschaffen. Man kann auch von Handschlagregelungen Gebrauch machen, um kurzfristige Krankheitsausfälle zu kompensieren. Daher ist das Bild, das hier gezeichnet wird, dass viele Aufgaben dazugekommen sind, aber man an dieser Stelle nichts gemacht hätte, einfach nicht richtig. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Es reicht nicht!) (Ministerin Theresa Schopper) Wir haben die größten Bildungsreformen der letzten Jahrzehnte angestoßen, und zwar vor allem am Beginn des Bildungswegs. Denn wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, dass es auf den Anfang ankommt. Zwar gilt der alte Spruch: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ hier nicht vollständig – denn wir wissen, dass durch Weiterbildung und auch in der dritten Phase einer Bildungslaufbahn noch Fortschritte zu verzeichnen sind –, aber wir wissen, dass sich Kinder damit schwertun, wenn im Kindesalter, also im Kindergarten oder in der Grundschule, kein entsprechendes Fundament geschaffen wurde. Deswegen haben wir auch „SprachFit“ auf den Weg gebracht: (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! Sehr rich- tig!) damit die Kinder – das ist immer mein Bild – nicht nur die Rücklichter von einem Zug sehen, sondern irgendwann mal im Zug drin sitzen. Das ist einer der wichtigsten Punkte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! Sehr rich- tig!) An dieser Stelle ist enorm viel passiert. Dafür ist auch wirklich viel Geld in die Hand genommen worden, und die Förderprogramme werden jetzt sukzessive aufgebaut – von den „SprachFit“-Kursen, der additiven, zusätzlichen Förderung, über die alltagsintegrierte Förderung, die wir in den Kitas gestärkt haben, bis hin zu den Juniorklassen, die im nächsten Schuljahr eingerichtet werden. Da haben wir wirklich etwas geschafft. Das wirkt zwar nicht direkt im ersten Moment, aber das werden wir noch sehen. In fünf und in zehn Jahren werden wir in Baden-Württemberg anders dastehen als heute. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Auch mit der Umstellung von G 8 auf G 9 haben wir eine unglaublich fordernde Bildungsreform auf den Weg gebracht. Wir strecken nämlich die Gymnasialzeit nicht einfach nur, ziehen dort Stunden heraus und takten den Stundenplan auf das elfte Schuljahr zentriert anders ein, sondern wir geben Innovationselemente und zusätzliche Stunden hinein. Wir alle haben einvernehmlich auch klargemacht: Diese Innovationselemente brauchen wir nicht nur an den Gymnasien, sondern auch in den anderen Schularten. Auch das ist fordernd. Beispielsweise wird der Bildungsplan für das neue Fach „Informatik und Medienbildung“ erst noch entwickelt. Aber das haben wir auf den Weg gebracht. Und ich bin mir sicher: Wir rüsten die jungen Leute an den Sekundarschulen, in den Gymnasien, in den Werkrealschulen, in den Realschulen, in den Gemeinschaftsschulen und auch in den beruflichen Schulen für die Zukunft. Das ist es, was wir brauchen, und das ist notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir wissen: Das ist für uns alle schon sehr, sehr weit weg. Aber wir wissen auch, dass Corona an den Schulen noch mal andere Bremsspuren hinterlassen hat als bei uns. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Ich glaube, ohne dass ich das jetzt verallgemeinere: Viele von uns wissen nicht mehr, was in den entscheidenden zwei Jahren war. Ich sage immer: Was ich zwischen dem 57. und dem 59. Lebensjahr alles versäumt habe, ist mir nicht mehr so präsent. Hingegen ist für einen jugendlichen Mensch die Partie Kniffel, die vielleicht am Samstagabend immer gespielt wird, einmal nett, aber nicht für einen längeren Zeitraum, in dem man keine Freunde besuchen kann, nicht mit den Spezln feiern kann, nicht auf die Party gehen kann und nicht das erste Mal rumknutschen kann. Das sind doch Punkte, bei denen die Kinder und Jugendlichen ganz andere Einschränkungen hatten. Wir wissen, dass sich damals auch die Absperrung der Spielplätze – da hat man gedacht, man sei in einer Verfilmung vom „Tatort“ –, die Maßnahmen, die wir da ergriffen haben, bei Kindern und Jugendlichen anders ausgewirkt haben. Das spüren wir, und das merken wir heute noch an den Schulen. Was die 1 440 Stellen betrifft: Der Kollege Kern hat als einer der Ersten zugesagt, dass wir diesen Bericht, der morgen innerhalb – – Der Bericht ist fertiggestellt; er ist noch nicht veröffentlicht, aber wir informieren vorab die bildungspolitischen Sprecher über die Erkenntnisse aus diesem Bericht. Darauf immer herumzureiten: Ich weiß, das ist Ihre Rille, mit der Sie versuchen, den Rülke zu machen. Von mir aus. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Na, wenn Sie so was anrichten, müssen Sie sich das auch anhö- ren!) – Ja, wissen Sie, „anrichten“, Sie tun sich da schon – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben das fünf Jahre nicht gemerkt! Das ist so!) – Sie sind schon wirklich der König der Vereinfachung, das muss man einfach sagen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und Abgeord- neten der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Wir werden das morgen mit Ihrem bewährten Kollegen und den anderen Kolleginnen und Kollegen durchaus noch mal machen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sind Sie denn schon so weit?) – Bei Ihnen wäre alles besser, das haben wir ja gesehen. In der Bundesregierung waren Sie ja wirklich ein Glanzlicht, da haben Sie sich ja wirklich zu allem – – (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der AfD – Heiterkeit bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Da waren Sie auch dabei! Ich sage nur: Gebäudeenergiegesetz! Da waren Sie dabei!) – Ja, da waren wir auch dabei. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gebäude- energiegesetz!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke! (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Wir waren auch dabei. Aber ich sage mal: Die größere Quittung haben Sie bekommen. Und ich muss ehrlicherweise sagen – ich mache keinen Wahlkampf, aber da muss ich das sagen –: mit Recht. Was in der Bundesregierung durch Sie alles blockiert wurde, da ist die Politikverdrossenheit Stück für Stück gewachsen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Zum Glück! Zum Glück haben wir die schlimmsten Sachen blockiert!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke! Sie haben noch Redezeit und können gern in der zweiten Runde sprechen. Jetzt haben Sie nicht das Wort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn die Dame mich anspricht, dann antworte ich! – Verein- zelt Heiterkeit) – Nein. Die Frau Ministerin hat jetzt das Wort. Sie können gern in der zweiten Runde sprechen, ansonsten bitte ich jetzt um Ruhe. (Abg. Sandro Scheer AfD: Herr Rülke hat bald außer- parlamentarisch mehr Zeit!) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Die Dame wird jetzt fortfahren. (Vereinzelt Heiterkeit) In Conclusio – das ist mir noch mal wirklich wichtig, auch um dieses Bild deutlich zu machen –: Ohne die motivierten und engagierten Lehrkräfte wäre das, was wir jetzt mit der Bildungsreform auf den Weg gebracht haben – sei es im frühkindlichen Bereich, in der Grundschule, in den weiterführenden Schulen, in den beruflichen Schulen –, nicht möglich. Ich denke, da werden alle – – Sie haben prägende Persönlichkeiten im Lehrerberuf gehabt. Jede und jeder erinnert sich wahrscheinlich noch an seine Erstklasslehrerin. Das war sozusagen jemand, für die man gelernt hat. Daran hat sich heute nicht sehr viel geändert. Wir wissen auch: In den weiterführenden Schulen sind diejenigen Lehrkräfte die prägenden Lehrkräfte, die die Kinder mit ihrem Einsatz und ihrer Leistungsbereitschaft weiterbringen. Bei den Fortbildungen ist es natürlich so: Wir haben eine hohe Anzahl von Fortbildungen, die online abrufbar sind und die auch online abgerufen werden. 52 % der Lehrkräfte rufen ihre Fortbildung online ab, und sie möchten das auch gern, weil sie das zum Teil außerhalb der Unterrichtszeit machen, weil sie wissen: Wenn sie nicht da sind, dann wirkt sich das auf die Versorgung im Klassenzimmer aus. Aber die Krankheitsreserve – die gehört ja nicht dazu – haben wir schon deutlich erhöht. Da müssen Sie sagen, da sind wir schon an der – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Von zu wenig auf wenig!) – Ja, bei Ihnen ist es immer zu wenig, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Klar!) bei Ihnen ist es die Raupe Nimmersatt; das weiß ich. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Daher ist es so: Die Abstimmungen mit den Personalvertretungen werden wir kontinuierlich vorantreiben, und jede und jeder – – Das haben, denke ich, auch schon alle noch gesagt: In einer „Firma“ mit 120 000 Lehrkräften, mit Kolleginnen und Kollegen, da wird schon immer wieder jemand dabei sein, der nicht zu 100 % brennt. Das ist wie in jeder anderen Firma, wie in jedem anderen Betrieb, wenn man jetzt die Schule einmal insgesamt sieht. Daher ist das, was wir heute hier diskutieren, auch noch einmal eine gute Gelegenheit, um deutlich zu machen, was unsere Lehrkräfte leisten und wo wir die zentralen Herausforderungen im Bildungssystem haben. Wir haben ja dazu gleich im Anschluss noch eine zweite Debatte. Stichworte sind Bildungsgerechtigkeit, Sprachförderung, Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg sowie Stärkung der Basiskompetenzen. Ich nenne aber auch: Demokratiebildung, digitale Kompetenzen, Medienbildung, berufliche Orientierung und vieles mehr. Das sehen auch die Bürgerinnen und Bürger so. Wenn man sich den aktuellen Baden-Württemberg-Check anschaut, der erst gestern herausgekommen ist, erfährt man: An der Spitze der Forderungen, wofür sich die Bildungspolitik im Land besonders einsetzen sollte, stehen u. a. Integrationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachproblemen. Das ist genau das, was diese Landesregierung in den letzten viereinhalb Jahren konsequent angegangen ist und umsetzt: (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) für eine bessere Vorbereitung auf das Berufsleben. Auch da sind wir mit einem neuen BO-Konzept vorangegangen. Auch das gibt es mittlerweile in allen Schularten – „in allen Schularten“ betone ich. Natürlich gehören dazu auch die Sanierung – dazu haben wir heute ebenfalls noch einen Tagesordnungspunkt – und eine bessere digitale Ausstattung, wozu wir mit dem „Digitalpakt Schule 2.0“ kommen werden. Alle zentralen Themen haben wir im Blick, aber wir werden uns sicherlich gleich in der anschließenden Debatte auch noch mit einer weiteren Thematik befassen. Eines muss ich noch einmal sagen – ich denke, das ist das Wichtigste, was wir heute als Botschaft insgesamt aus dem Landtag senden müssen –: Unsere Lehrkräfte leisten eine tolle Arbeit. Wir sind froh, dass wir sie haben, damit unseren Kindern nicht nur Bildung, Lebensort und Lernort Schule gemeinsam auf den Weg gegeben werden, und dass sie auch wirklich eine tolle Arbeit machen. Dafür sagen wir Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Immerhin hat man eben am verhaltenen Applaus auf Ihren Redebeitrag, Frau Ministerin, erlebt, dass die CDU zumindest (Dr. Stefan Fulst-Blei) kapiert hat, welche charmante Ohrfeige Sie ihr gerade mitgegeben haben. (Zuruf von der CDU) Kollege Sturm, die SPD braucht das nicht zu köcheln. Das machen Sie schon selbst. Die FAZ von heute zitiert Sie mit den Worten: „Es gibt auch Lehrkräfte mit einer krassen Unterauslastung.“ Da sage ich Ihnen: Zeigen Sie sie mir! Lassen Sie uns gemeinsam in die Schule hineingehen, und zeigen Sie mir ein konkretes Beispiel, wo dieses Wort der krassen Unterauslastung in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund dessen, was die Ministerin gerade zu den Schulen in unserem Land geschildert hat, wirklich gilt. Ich sage Ihnen aber auch noch etwas. Die SPD unterstützt schon lange die Forderung nach einer konkreten Arbeitszeiterfassung. Wer regiert seit 2016? Ich glaube, da sind Sie mit dabei. Da kommen wir viel zu wenig voran. Von der Studie, die Sie zitiert haben, haben Sie die Überschrift weggelassen. Da steht nämlich: „Ein Beruf zwischen Engagement und Erschöpfung“. Da steht etwas von durchschnittlicher Wochenarbeitszeit von 50 Stunden, bei Leitungslehrkräften sogar von 53 Stunden und davon, dass im Raum steht, dass das Kerngeschäft „Unterricht“ zum Teil überhaupt nur noch zu 31 % geleistet werden kann. Frau Kollegin Saint-Cast, ich finde es immer nett, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, bei multiprofessionellen Teams machten Sie etwas. Ich sage Ihnen: 0,65 % der Grundschulen in Baden-Württemberg sind in Ihrem Modellversuch „Multiprofessionelle Teams“ – 0,65 %! Das ist fast schon unterlassene Hilfeleistung, von der wir reden müssen. (Beifall bei der SPD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Beim Schulversuch „Verwaltungsassistenz“, den es auch schon seit Ewigkeiten gibt, reden wir von 0,27 %. Frau Ministerin, Sie stellen sich aber hier hin und sagen, Sie würden die Liste kennen. Haben Sie wahrgenommen, dass das ein Hilferuf ist und dass der Hilferuf heißt: „Es reicht nicht“? Wenn dann die GEW auch noch sagt, Sie hätten noch nicht einmal das eisenmannsche Schulleiterentlastungskonzept konkret umgesetzt, dann können Sie sich doch hier nicht hinstellen und sagen: „Na ja, wir haben etwas gemacht.“ Das ist ein Hilferuf zu Dingen, bei denen von Ihnen viel zu wenig kommt. Sie haben es ja auch noch ausgeführt: pädagogisches Post-Covid. Das hängt den Schulen voll in den Knochen. Sie sagen dann, Schulpsychologie brauchen wir nicht. Machen Sie zumindest eines – zurzeit ist es ja in Mode, die SPD-Ideen zu kopieren –: (Lachen des Abg. Manuel Hagel CDU) Sorgen Sie dafür – – Ja, klar, gerade Herr Hagel muss da lachen. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Sorgen Sie dafür, dass die Schulleitungen jetzt frühzeitig Referentinnen und Referenten zur Unterstützung bekommen. Dann bekommen wir vielleicht auch wieder qualifizierte, bessere, richtig gute und viele Bewerbungen für die Schulleitungen an unseren Schulen, und die Leute fragen nicht: Warum soll ich denn den Job annehmen? Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort nochmals Herrn Abg. Sturm.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Herr Kollege Fulst-Blei, was Wertschätzung für Lehrkräfte bedeutet, wenn die SPD im Kultusministerium sitzt, konnten wir in der 15. Legislaturperiode sehen: 11 602 Lehrerstellen wurden abgebaut. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Die Eingangsbesoldung wurde in den ersten drei Dienstjahren auf 92 % abgesenkt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Das Bundesverfassungsgericht sah das als Verstoß gegen die Verfassung an. Somit war das rechtswidrig, unter einem SPD-Kultusminister. Die Altersermäßigung wurde um zwei Jahre verschoben, das allgemeine Entlastungskontingent um 14 % gekürzt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Hört, hört!) Das ist die Wertschätzung für Lehrkräfte, wenn die SPD regiert. (Vereinzelt Beifall) Das Problem ist, dass die SPD meist gegen etwas ist. Wenn sie für etwas ist, dann kostet das Hunderte Millionen.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Bitte?

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Fahren Sie bitte fort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

War das eine Zwischenfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Nein, nein, fahren Sie bitte fort. (Vereinzelt Heiterkeit)

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Arbeitszeiterfassung: Darum geht es im Grunde. Wir werden sehen, wie die Fraktionen reagieren, wenn es zum Schwur kommt. Da gibt es eine große Ungerechtigkeit. Das müssen wir angehen. Die Entscheidung wird richtungweisend für die Bildungspolitik der nächsten Legislaturperiode sein. (Andreas Sturm) Ich habe noch so viel Redezeit. Ich könnte sogar schon frohe Weihnachten wünschen, obwohl ich noch zwei Mal reden werde. (Heiterkeit – Abg. Manuel Hagel CDU: Das reicht für die SPD völlig aus!) Das mache ich dann nach Tagesordnungspunkt 8. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Leistungsabfall, Lehrermangel, Strukturchaos – Kretschmanns Bildungsbilanz nach 15 Jahren Regierungsverantwortung – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat hier eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Kern das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Timm Kern FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen es in den Klassenzimmern, wir hören es in den Gesprächen mit Eltern, und viele von uns spüren es sogar im eigenen Umfeld: Die Menschen im Land wünschen sich nichts mehr, als dass ihre bzw. unsere Kinder gute Chancen haben. Wenn wir also heute über Bildung sprechen, dann sprechen wir nicht über Zahlen auf dem Papier, sondern dann sprechen wir über die Zukunft unseres Landes. Wer sich erinnert, wie Baden-Württemberg einmal dastand, der spürt den Unterschied. Im Jahr 2011, als nach 15 Jahren die christlich-liberale Regierung von Grün-Rot abgelöst wurde, da war in unserem Bildungssystem ganz bestimmt nicht alles perfekt, aber Baden-Württemberg gehörte zur bundesdeutschen Spitzengruppe. Wir standen Seite an Seite mit Bayern und Sachsen ganz oben in den Bildungsrankings. (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) Die Schulen in unserem Land waren ein Grund, stolz zu sein. Und heute? Heute, nach 15 Jahren unter Ministerpräsident Kretschmann, sind wir im besten Fall noch Mittelmaß. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Viele Daten zeigen: Wir rutschen weiter ab. Eine aktuelle Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung sagt: 85 % der Schulleitungen sind unzufrieden mit der Bildungspolitik der Landesregierung. Noch deutlicher: 97 %, also im Grunde alle, sagen, dass diese Politik den Schulalltag nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn 97 % Alarm schlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist das kein Warnsignal mehr, sondern dann ist das ein Notruf. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die VERA-Vergleichsarbeiten, also bundesweite Tests in Klasse 3 und 8, die prüfen, ob Kinder die grundlegenden Mindeststandards in Lesen, Schreiben und Rechnen beherrschen, zeigen ebenfalls: Viele Schülerinnen und Schüler erreichen inzwischen nicht einmal mehr diese Mindeststandards. Und das sind nicht nur einfach Zahlen. Es geht um Kinder, deren gesamtes Leben durch fehlende Bildung geprägt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo liegen die Ursachen für diesen dramatischen Vertrauens- und Qualitätsverlust in das baden-württembergische Bildungssystem? Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern: Nachdem Winfried Kretschmann 2011 Ministerpräsident wurde, stand die Bildungspolitik im Fokus der neuen, grün-roten Regierung. Mit dem Schaufelradbagger wurde der gesamte bildungspolitische Garten Baden-Württembergs ohne Rücksicht auf Verluste umgepflügt. Und ein Name stand dabei im Mittelpunkt: Peter Fratton, ein Schweizer Privatschulunternehmer, der mit seinen sogenannten vier Urbitten der geistige Vordenker grünroter Bildungspolitik war. Diese vier Urbitten lauteten: Erziehe mich nicht, bringe mir nichts bei, erkläre mir nicht, motiviere mich nicht! (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und das wurde umgesetzt?) In diesem Sinn muss ich heute wohl Abbitte leisten. Denn in den letzten 14 Jahren habe ich immer wieder gesagt, grüne Bildungspolitik erreiche die eigenen Ziele nicht, aber anscheinend bin ich nur von den falschen grünen Zielen ausgegangen. Denn wenn man sich diese vier Urbitten als Grundlage grüner Bildungspolitik ansieht, muss man feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen: Sie haben Ihre Ziele nach 15 Jahren Regierungsverantwortung vollumfänglich erreicht. Leider. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Leider, muss man sagen, denn die Leidtragende dieser in ihren Auswirkungen verheerenden Bildungspolitik ist unsere junge Generation. Eklatanter Lehrermangel, dramatischer Leistungsabfall und tiefgreifendes Strukturchaos haben die Chancen der Kinder auf Bildungserfolg in unserem Land schwer beschädigt. Von Anfang an war es das Ziel grüner Bildungspolitik, die Strukturen an den weiterführenden Schulen zu zerschlagen. Alle Schularten sollten abgeschafft werden und in der Gemeinschaftsschule aufgehen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Einheitsschule!) Wer glaubt, die Grünen würden dieses Ziel heute nicht mehr verfolgen, dem empfehle ich ein Interview mit der grünen Landesvorsitzenden Lena Schwelling in der „Südwest Presse“. Zitat: Wir sind 2011 mit einer sehr klaren Haltung gestartet: Wir wollen die Gemeinschaftsschule als Schule für alle ... Der Druck war aber groß, auch das Gymnasium zu behalten. Dann kam die Koalition mit der CDU, die großer (Dr. Timm Kern) Anhänger der Realschule ist. Der ursprüngliche Ansatz wurde durch die notwendigen Kompromisse innerhalb einer Koalitionsregierung etwas rundgespült. Oder um es hier unmissverständlich und klar zu formulieren: Für die Grünen steht fest: Sobald wir die machtpolitische Chance haben, Realschule und Gymnasium abzuschaffen, werden wir das auch tun. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, Herr Kolle- ge! Falsch!) Was für eine bildungspolitische Geisterfahrt, auf der die Grünen hier unterwegs sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Aber dieses Ziel müssen die Wählerinnen und Wähler am 8. März klar kennen. An diesem Tag geht es um nicht weniger als um die Zukunft des gegliederten Bildungswesens. An diesem Tag entscheidet sich, ob die Realschulen in unserem Land von den Grünen beerdigt werden oder ob sie mit CDU und FDP/DVP noch eine garantierte Zukunft haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Die vergangenen 15 Jahre haben es klar gezeigt: Grüne können keine Bildung. (Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Es bleibt aber natürlich die Frage: Wie geht es denn besser nach der Landtagswahl am 8. März? Hier haben wir Freien Demokraten klare Antworten. Erstens: Wir brauchen eine Stärkung des vielfältigen Bildungssystems u. a. durch den Erhalt der eigenständigen Realschule und die Weiterentwicklung der Werkrealschule zur beruflichen Realschule. Zweitens: Wir brauchen endlich eine Bekämpfung des Lehrkräftemangels z. B. durch die Abschaffung des Numerus clausus an den Pädagogischen Hochschulen und die Entlastung von Lehrkräften. Drittens: Wir brauchen einen massiven Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Viertens: Wir brauchen Schulen, die saniert und auf dem neuesten Stand der Technik sind. Und ja, das alles wird viel Geld kosten. Dessen sind wir uns natürlich bewusst. Deshalb mache ich heute im Namen der FDP/ DVP-Landtagsfraktion der baden-württembergischen Öffentlichkeit folgenden Vorschlag: (Oh-Rufe von den Grünen) Die FDP/DVP will für die Finanzierung ihrer bildungspolitischen Vorschläge 500 Millionen € aus der Baden-Württemberg Stiftung entnehmen. Mit dieser halben Milliarde Euro investieren wir endlich in das, was zählt, nämlich in erstklassige Bildung. Während andere Parteien den nachfolgenden Generationen entweder Schuldenberge hinterlassen oder die Steuerschraube immer weiter anziehen wollen, haben wir Freien ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Demokraten damit einen seriösen Finanzierungsvorschlag für die Zukunft der Schulen in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen, meine Herren, unser Land kann sich im Bildungsbereich nicht noch einmal fünf Jahre Zweitklassigkeit leisten. Nach der Landtagswahl am 8. März braucht es die Bildungswende, und wir Freien Demokraten haben nicht nur die richtigen bildungspolitischen Inhalte, sondern wissen auch, wie wir diese seriös finanzieren. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Kern, nehmen Sie es mir nicht übel: Wenn ich Ihnen zuhöre – das ist vermutlich auch jahreszeitlich bedingt –, fällt mir Loriot ein: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das sieht man Ih- nen an! – Vereinzelt Heiterkeit) „Früher war mehr Lametta.“ Im Ernst: Die Lebensverhältnisse der Kinder und der Familien in unserer Gesellschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert. Die Vielfalt, die Problemlagen und Herausforderungen – all das ist völlig anders gelagert als noch vor Jahrzehnten. Verändert haben sich auch die Bedarfslagen unserer Wirtschaft, weil diese im globalen Wettbewerb bestehen muss, um den Wirtschafts- und Technologiestandort Baden-Württemberg zu sichern. Die Bildungswissenschaft hat das alles längst erkannt und liefert praktikable, zukunftweisende Antworten. Und die FDP? Sie liefert stattdessen ätzende Kritik, garniert mit polemischen Anekdoten. Das hat bestenfalls Unterhaltungswert; denn Ihre systemischen Antworten sind durchgehend von gestern und vorgestern – gegen den Rat der nahezu kompletten Bildungswissenschaft und gegen die Bedürfnisse unserer Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Glauben Sie wirklich, damit der Welt von heute und morgen einen Gefallen zu tun? Das alles wirkt doch wie verkrampfte Denkfaulheit. – Ja, okay, früher war mehr Lametta. Wir sagen im Einklang mit der Wissenschaft: Es gibt kein Zurück in eine – angeblich – heilere Welt, die es so nie gegeben hat und die erst recht nicht in die heutige Zeit passt. (Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Immerhin, einer klatscht!) Wir sagen auch: Bildungspolitik ist immer eine Daueraufgabe. Sie braucht einen langen Atem, und sie ist nie fertig. (Thomas Poreski) (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Bildungspolitik muss selbst ein lernendes System sein, um nicht ideologisch zu erstarren. Deshalb lohnt sich ein evidenzund wissenschaftsbasierter Blick auf die Herausforderungen und die Ergebnisse. Jahrelang hat uns die Opposition dafür geschmäht, dass Baden-Württemberg in den innerdeutschen Bildungsvergleichen abgerutscht ist – der Kollege hat das gerade wiederholt. Das hat sich aber in den letzten Jahren mit dem grün geführten Bildungsministerium gründlich geändert. Im Bildungsmonitor der INSM – jahrelang d i e von der FDP zitierte Benchmark – belegen wir erstmals Spitzenplätze. Schade für die FDP, aber gut für das Land! (Beifall bei den Grünen – Zuruf: Ja!) Im Durchschnitt der Kriterien liegen wir auf Platz 4, mit einem deutlichen Positivtrend – weit entfernt von Ihren Untergangsszenarien. In der neuesten IQB-Studie – übrigens der größte und sehr renommierte Bildungsvergleich in Deutschland – sind wir deutschlandweit wieder unter den Top 3. Im IQB-Bericht steht schwarz auf weiß: „Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland die Trendumkehr geschafft.“ Das kann kein anderes Bundesland von sich behaupten, egal, ob mit einer CDU- oder einer SPD-Regierung, und egal, ob die FDP dabei mitregiert oder nicht. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir brauchen kei- ne Trendumkehr, weil es vorher gut war!) Baden-Württemberg ist im deutschlandweiten Vergleich wieder auf dem Siegertreppchen. Das war ja mal Ihr Ziel – wir haben es erreicht. Und das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Um es aber ganz klar zu sagen: Das macht uns keineswegs selbstzufrieden – auf keinen Fall! Denn unser Maßstab ist die internationale Champions League, (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Oje!) und da war Deutschland und war auch unser Bundesland noch nie vorn. Den PISA-Schock gab es 2002, also deutlich vor 2011, auch in Baden-Württemberg, und zwar völlig zu Recht. Viele unserer Maßnahmen, darunter die beste frühkindliche Förderung aller Flächenstaaten, zielen in Richtung Champions League. Nein, im internationalen Vergleich sind wir noch nicht spitze – aber ein Anfang ist gemacht. Wenn Sie die Rückmeldungen aus den Schulen hören, dann wissen Sie, dass sich die Versorgungslage – die übrigens ausnahmslos in ganz Deutschland prekär ist – zumindest ein wenig entspannt hat. Doch um es ganz offen zu sagen: Selbst mit einer deutlich besseren Versorgungslage gäbe es auf viele Probleme und Herausforderungen unseres Bildungssystems noch keine wirkliche Antwort. Die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler hat sich massiv verändert, der Anteil der Kinder und Jude – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 gendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ist gewachsen. Der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien ist eine Mammutaufgabe – Stichwort „Digitale Mündigkeit“. Schulen müssen mehr denn je ein guter Lebensraum für Kinder und Jugendliche sein – Stichwort „Mentale Gesundheit“. Ein Viertel der jungen Menschen – die Bundesschülerkonferenz hat das zu Recht thematisiert – bezeichnen ihre Lebensrealität als schlecht. Etwa ein Fünftel verletzt sich selbst. Mental Health, also die seelische und mentale Gesundheit der jungen Menschen, ist angesichts der erschreckenden Befunde vordringlich. Geben wir damit den Leistungsanspruch auf? Nein, im Gegenteil. Andreas Schleicher hat bei der Vorstellung der jüngsten PISA-Studie klar formuliert: Die Champions League in der Bildung ist erfolgreich, weil und nicht obwohl sie die seelische Balance der Schülerinnen und Schüler voranstellt. (Beifall bei den Grünen) Da müssen auch wir besser werden, auch angesichts der demografischen Entwicklung und der Anforderungen einer ungewissen Zukunft. Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Future Skills müssen das Bulimielernen ablösen, also das sture und wenig nachhaltige Faktenpauken auf die nächste Klausur. Zukunftweisende Veränderungen werden mit pädagogisch kluger Einbindung digitaler Formate und KI inzwischen von vielen Schulen, von vielen Lehrkräften in unserem Land mit viel Engagement auf den Weg gebracht, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) darunter Schulen, die z. B. mit dem Deutschen Schulpreis der Robert Bosch Stiftung ausgezeichnet wurden. Dass diese unglaublich innovativen und unorthodoxen Schulen mit ihren hoch engagierten Schulgemeinschaften zudem bemerkenswert erfolgreich sind, wundert nur diejenigen, die in einer sehr, sehr engen Denkwelt gefangen sind. Für sie dürfte es wahrscheinlich solche Schulen gar nicht geben. Zukunftweisender Wandel ist auch auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Zu Recht fordern unsere im internationalen Vergleich erfolgreichen Schulen Prüfungsformate, die auch in Zeiten von ChatGPT stimmig sind. Sie fordern mehr fächerübergreifendes und projekthaftes Lernen, weil die Wirklichkeit vernetzt ist und weil nur in Zusammenhängen wirklich nachhaltig gelernt wird, Stichwort „Deeper Learning“. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir erste Schritte unternommen, mit mehr Freiheiten für die Schulen und einem Rahmen für mehr Projektlernen an allen Sekundarschulen. Um hier weiter voranzukommen, braucht es evidenz- und wissenschaftsbasierte Maßstäbe, an denen wir Grünen uns orientieren können. Es geht um Excellence, also die beste Entfaltung aller Talente. Es geht um Equity, also Chancengerechtigkeit, und darum, dass das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuert wird. Und es geht dabei immer und vorrangig um Mental Health, also die mentale und seelische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie ebenso der Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land. Das Retro-Weltbild der FDP erinnert (Thomas Poreski) vor diesem Hintergrund an einen sehr erfolgreichen Buchtitel des Psychologen Paul Watzlawick: „Anleitung zum Unglücklichsein“. Der wesentliche Unterschied ist allerdings: Watzlawick meinte das ironisch. Sie meinen es ernst. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir setzen die Aussprache fort. In der Aktuellen Debatte erteile ich jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Andreas Sturm das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte hat einen markanten Titel, einen Titel, der suggeriert, man könnte Bildungspolitik 2011 einfach mit der von 2025 vergleichen und daraus eine geradlinige Bilanz ziehen. Doch das ist kaum möglich. Denn wir haben es mit einer fundamental anderen Schülerschaft zu tun als vor 15 Jahren. Die soziale und kognitive Heterogenität ist in den Klassenzimmern signifikant höher geworden. Da wir unter Tagesordnungspunkt 1 über die Arbeitszeit gesprochen haben, würde ich dann auch die Arbeitszeit der Abgeordneten schonen. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Ich würde die Veränderungen, die Herr Poreski angesprochen hat, einfach so übernehmen. Er hat sie sehr gut beschrieben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Guter Punkt!) Ich muss aber doch einen Textbaustein, einen beliebten Textbaustein von Bildungspolitikern, kommentieren. Es heißt immer, Schule könne nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen. Das Problem ist aber: Die Schulen sind trotzdem damit konfrontiert, denn sie kommen dort an. Ob man will oder nicht, muss man hier bestmöglich agieren. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Thomas Pores- ki und Nadyne Saint-Cast GRÜNE – Lachen bei Ab- geordneten der AfD) Ich freue mich auch sehr darüber, dass wir in manchen Bildungsrankings aufgestiegen sind. Trotzdem gebe ich mich nicht damit zufrieden, wenn wir in Bildungsrankings nur deshalb aufsteigen, weil wir uns weniger verschlechtern als andere. Das muss ganz klar sein; das ist nicht unser Anspruch. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben Herausforderungen auch schon in der letzten Legislaturperiode erkannt. Wir haben das Qualitätskonzept beschlossen, das erste Früchte trägt. Wir haben die Realschulen gestärkt und ein Konzept für Stärkung und Entlastung der Schulleitung vorgelegt. Auch in der laufenden Legislaturperiode haben wir viel getan – die Frau Ministerin hat es unter dem letzten Tagesordnungspunkt schon angesprochen; ich möchte das doch noch einmal nennen –: „SprachFit“ – erst deutsche Sprache, dann erste Klasse –, wir haben die gymnasiale Stufe G 9 mit der Grundschulempfehlung nach dem Prinzip „Zwei aus Drei“ eingeführt. Wir sind wichtige Schritte gegangen mit der Entlastung von Schulleitungen, mit der Verdopplung der Zahl der pädagogischen Assistenten, mit der Fortführung des Direkteinstiegs Kita und der Förderung der ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 pädagogischen Leitungszeit. Wenn man dann noch die Schulbauvorhaben berücksichtigt – die ja auch wichtig sind; denn wir haben ja auch von Schulgebäuden als drittem Pädagogen gesprochen –, können wir sagen: Wir haben hier in den letzten zwei Jahren über 1 Milliarde € eingesetzt, doch wir sind hier (Beifall der Abg. Dr. Alexander Becker und Dr. Natalie Pfau-Weller CDU sowie Nadyne Saint-Cast GRÜNE) – also, für 1 Milliarde € können Sie etwas mehr klatschen – (Vereinzelt Heiterkeit – Beifall bei der CDU und der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) noch lange nicht am Ziel, aber wir haben die richtigen Weichen gestellt. Nun kommt es darauf an, wie es weitergeht. Es gibt gerade zwei Bundesländer, die zwar auch ihre Probleme haben – die gleichen Probleme wie wir –, Bayern und Sachsen, die aber sehr gut performen. Was diese Länder auszeichnet, ist eine verlässliche Struktur und der Verzicht auf Schulexperimente. Positive Beispiele – wir haben es in Kanada gesehen, wir sehen das in Hamburg – zeigen uns einen Weg, wie man mit konsequentem Bildungsmonitoring und einer klaren Steuerung einem Leistungsabfall entgegentreten kann. Das ist die Richtung, in die Baden-Württemberg gehen muss. Wir wollen Baden-Württemberg zurück an die Leistungsspitze bringen, aber nur durch mehr und echten Erfolg der Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Was brauchen wir dafür konkret? Wir brauchen die Ressourcensteuerung, die heute schon angesprochen wurde, die an den konkreten Problemlagen ausgerichtet ist. Schulen mit speziellen Herausforderungen brauchen eine besondere Unterstützung. Wir brauchen dieses kohärente Bildungsmonitoring und ein konsistentes Qualitätsmanagement. Wir müssen Schulleitungen entlasten und stärken sowie Lehrkräfte unterstützen – auch durch Modelle wie z. B. Kooperation, Ko-Konstruktion oder Best-Practice-Beispiele, die es in den Kollegien gibt. (Beifall bei der CDU und der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Wir plädieren auch für eine MINT-Strategie, um die Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu stärken. Wir haben jetzt in dieser Legislatur viel auf Sprachförderung gesetzt; das müssen wir auch weiter tun. Doch zu Beginn der nächsten Legislatur muss der Fokus auf die MINT-Strategie gerichtet werden; denn das ist die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft unseres Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Dazu wird auch das von uns vorangetriebene MINT-Exzellenzgymnasium in Bad Saulgau beitragen. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen einen klaren Blick auf Leistung, wir müssen motivieren und Impulse geben – immer in enger Abstimmung mit der Praxis. Bildung muss von der Schulpraxis, mit der Schulpraxis, für die Schulpraxis gestaltet werden. Die Bilanz der letzten 15 Jahre – das ist ja der Titel der Debatte – muss man einfach differenziert betrachten. Wir müssen da offen sein, wo wir noch Ver- (Andreas Sturm) besserungsbedarf haben. Bei diesen Herausforderungen sind wir – das ist klar – noch lange nicht am Ziel. Deswegen sind solche Debatten auch wichtig. Wir möchten aber auch klar betonen: Wir haben wichtige Weichen nicht gestellt und müssen jetzt auch in der nächsten Legislatur weiter den Zug richtig aufsetzen. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Nadyne Saint- Cast und Thomas Poreski GRÜNE) Denn über allem steht das Ziel: Baden-Württemberg soll ein Bildungssystem haben, das allen Kindern echte Chancen eröffnet, in dem individuelle Begabung zur Entfaltung kommen kann und soziale Herkunft nicht den Bildungserfolg bestimmt. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Baden-Württemberg hat das Potenzial, Bildungsland Nummer 1 zu werden. Dafür brauchen wir verlässliche Strukturen, bestmögliche Unterstützung der Lehrkräfte und Schüler sowie den ehrlichen Blick auf das, was an unseren Schulen passiert. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Stefan Fulst-Blei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als Sozialdemokrat weigere ich mich, die Idee aufzugeben, die auch unsere Landesverfassung festgeschrieben hat: Jedes Kind soll bestmöglich nach seinem Talent gefördert werden – ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Eltern. Hieran muss sich auch Bildungspolitik messen lassen. Kollege Kern, genau diesem Anspruch wird meines Erachtens die FDP/DVP nicht gerecht. Manchmal ist es ja sehr vorhersehbar, was Sie sagen. Sie haben sich heute einmal mehr als Hohepriester der Dreigliedrigkeit geriert. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Vielgliedrigkeit, Herr Kollege! – Gegenruf: Noch mehr!) Das freie Elternwahlrecht treten Sie hier an dieser Stelle auch regelmäßig in die Tonne. Sie versuchen, die Probleme des 21. Jahrhunderts mit den Antworten der Sechzigerjahre zu beheben. Das funktioniert nicht. Ich habe ein Beispiel mitgebracht, auf das Sie heute noch nicht eingegangen sind, was wir an dieser Stelle aber regelmäßig vernehmen: die verbindliche Grundschulempfehlung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, Ihr ehemaliger Parteivorsitzender Christian Lindner würde sich mit dem Porsche umdrehen, wenn er Ihre Debattenbeiträge hören würde. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ganz bestimmt nicht!) Offensichtlich ist Ihr Gedächtnis sehr schlecht. Ich habe mitgebracht, was Sie vor zehn Monaten in Baden-Württemberg plakatiert haben: (Der Redner hält ein Plakat hoch.) Vater Staat ist nicht Dein Erziehungsberechtigter. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Abg. Friedrich Haag FDP/DVP: So ist es! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das müssen gerade Sie sagen! – Weitere Zurufe, u. a.: Inwiefern?) Sie greifen mit Ihren Forderungen immer wieder massiv in den Bildungsweg von Schülerinnen und Schülern ein, und das Schlimme ist: Dies erfolgt jenseits einer soliden wissenschaftlichen Grundlage. Schon die Studie der Vodafone Stiftung aus dem Jahr 2010 hatte belegt, dass Kinder aus Arbeiterfamilien – ich bin eines – oder mit Migrationshintergrund deutlich mehr an objektiver Leistung bringen müssen, um zu dem subjektiven Urteil einer Lehrkraft, z. B. Gymnasialempfehlung, zu kommen. Die Forschungslage hat sich seither nicht geändert – im Gegenteil. Leibniz-Institut, Dumont et alii, 2014 – Zitat –: ... Kinder aus sozial schwachen Familien ... erhalten ... selbst bei gleichen Testleistungen noch schlechtere Beurteilungen durch die Lehrkräfte ... Dies bestätigen viele weitere Studien, übrigens sogar auch international, was die jüngste Studie aus den Niederlanden vom September 2025 zeigt. Das System aus verbindlicher Grundschulempfehlung und mehrgliedrigem Schulsystem versteht auch außerhalb Deutschlands kaum noch ein Mensch. Kollege Sturm hat es ausgeführt – Herr Kern, wir waren auch beide dort –, wie begeistert wir waren – ja, auch Sie – über das Potenzial, das wir dort kennengelernt haben, gerade im gemeinsamen Lernen. Der aktuell wohl anerkannteste internationale Bildungsforscher Hattie lobt nicht nur Kanada, sondern er spricht auch ein vernichtendes Urteil über das deutsche mehrgliedrige Schulsystem. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So ein Quatsch! Das gibt es ja wohl nicht!) Zitat: Das ungerechteste Schulsystem, das ich kenne. Und weiter: Ich kann nicht verstehen, wie man so viel Talent vergeuden kann. Sowie: Schulen, die Vielfalt und Integration erfolgreich meistern, sollten als Vorbilder dienen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Da- niel Born [fraktionslos]) Er kritisiert laut einem Interview im SPIEGEL vom 26. Dezember 2024 – Weihnachten letzten Jahres – die frühe Aufteilung der Kinder als ineffizient sowie gesellschaftlich schädlich und plädiert für längeres gemeinsames Lernen, mehr Chancengerechtigkeit und ein neues Rollenverständnis für Lehrkräfte. Was ich auch ganz spannend fand: In diesem Artikel kommt zum Ausdruck, dass Hattie auf Polen verweist, das genau diese Mehrgliedrigkeit unlängst abgeschafft hat und dessen PISA-Ergebnisse sich seitdem deutlich verbessert ha- (Dr. Stefan Fulst-Blei) ben. Polen ist übrigens zurzeit d e r Wirtschaftsaufsteiger in Europa und freut sich über echte Verbesserungen – und nicht darüber, Kollege Poreski, dass andere Bundesländer in gewissen Testergebnissen deutlich schlechter geworden sind als man selbst, wie Sie das immer wieder – Entschuldigung – peinlich hier für Baden-Württemberg abfeiern. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben mich noch nie verstanden!) Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP, die Grundschulempfehlung verbindlich zu machen, ist wissenschaftlich hoch umstritten. Aber dass Grüne und CDU mit Kompass 4 ein faktisches „Grundschulabitur“ einführen, ist ein richtiger Schlag gegen jede Bildungsgerechtigkeit. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Mit Blick auf die FDP-Ideologie mag es schlüssig sein, die verbindliche Empfehlung beispielsweise auch für Realschulen zu fordern. Aktuell freuen sich vor allem Schulbuchverlage und Nachhilfeinstitute. Das Übungsbuch „Kompass 4“ ist ein echtes Schnäppchen für knapp 40 €. (Der Redner hält ein Plakat mit dem Bild des Buches hoch.) Sie können nicht weit entfernt auch noch eine Nachhilfestunde für 35 € pro Stunde buchen – man muss es sich eben nur leisten können, Frau Ministerin. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Und das in der Grund- schule!) – Genau, in der Grundschule. Sie als FDPler können das vielleicht als Programm zur Wirtschaftsförderung verstehen. Als Sozialdemokrat kann ich Ihnen nur sagen: Ich habe selten einen so massiven Angriff auf die Bildungsgerechtigkeit erlebt wie mit Kompass 4 – und dann noch eingeführt von einer grünen Ministerin. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Un- glaublich!) Sie haben nach dem Desaster aus dem Jahr 2024 die Testung sicherlich wohlwollend angepasst, aber spätestens 2026 wird es wieder heißen: warm anziehen. Ich fordere Sie daher heute erneut im Namen der SPD auf: Weg mit Kompass 4, weg mit diesem ungerechten „Grundschulabitur“! (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Kolleginnen und Kollegen, das sind mangelnde Leistungen, und zwar nicht nur mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit, sondern auch mit Blick auf Leistungsergebnisse. (Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Kern?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Nein, ich bin gerade so schön im Flow. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das merkt man!) Genau diese Leistungsergebnisse – Herr Rülke, ich komme gleich zu Ihnen – haben uns bewogen, 2011 Reformen im Schulsystem zu starten, und zwar nicht nur, weil vor 2011 ein regelrechter eiserner Deckel auf jeder innovativen Schulentwicklung lag, und nicht nur, weil bereits seit Mitte der Neunzigerjahre eine Abstimmung mit den Füßen gegen die Hauptschulen lief. Mannheim, meine Heimatstadt, schloss bereits in den Nullerjahren über die Hälfte aller Hauptschulen – übrigens nicht nur, weil die dilettantische Einführung von G 8 die Schülerinnen und Schüler massiv unter Druck gesetzt hat. Nein, wir haben Veränderungen im Schulsystem vor allem deswegen vorgenommen, weil dieses schwarz-gelbe System nicht nur ungerecht, sondern auch nicht leistungsfähig war. Ihre Abschlussbilanz wurde im IQB-Bildungstrend 2015 deutlich: In allen Bereichen wurden massive Defizite klar. Baden-Württemberg rutschte deutlich ab. Ich habe noch das Triumphgeheul von dieser Seite in den Ohren. Das verstummte aber plötzlich ganz schnell, als klar wurde, dass neunte Klassen überprüft wurden. Das waren alles Klassen mit verbindlicher Grundschulempfehlung aus dem alten System. Da gab es nämlich noch gar keine Gemeinschaftsschulen. Das heißt nichts anderes als: Diese verheerende Bilanz der IQB-Studie von 2015 war die desaströse Abschlussbilanz von FDP/DVP und CDU. Es war Ihr Politikversagen, das zum Abstieg geführt hat und das zu Reformen und Handeln geradezu aufgerufen hat. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Nein! Das ist doch eine Geschichtsklitterung! – Zurufe von der FDP/ DVP) Kolleginnen und Kollegen, die Erfolge können sich durchaus sehen lassen. (Der Redner hält einen Ausdruck hoch.) Kollege Sturm, da wäre durchaus mehr drin gewesen. – Jetzt ist er leider hinausgegangen. Kretschmann will 11 600 Lehrer-Stellen streichen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Können Sie das mal ein bisschen größer machen? – Glocke des Prä- sidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir führen vom Redepult eine Debatte, Herr Kollege – das wissen Sie –, und zeigen nicht permanent Plakate. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber die Plakate sind doch besser als die Rede! – Gegenruf: „Besser als die Rede“! – Weitere Zurufe, u. a.: Powerpoint!) Ich darf deshalb einfach darauf hinweisen, dass Sie Ihre Rede bitte intensiv weiter fortsetzen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Der Mann macht halt gern Frontalunterricht! – Zuruf von der CDU: Tafelbild!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Das sagen die Richtigen. (Vereinzelt Heiterkeit) – Das finden Sie jetzt lustig.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Fulst-Blei, fahren Sie fort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Genau. – Herr Präsident, ich bin diesbezüglich sogar durch. Das ist ein pädagogischer Griff. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Zum Glück machen Sie keine Pädagogik mehr!) – Herr Rülke, ich habe Sie auch lieb. – Aber was wir feststellen können: Die Gemeinschaftsschulen haben sich etabliert; sie haben auch beeindruckende Erfolge vorzuweisen. Herr Poreski, an dieser Stelle stimme ich Ihnen ausdrücklich zu: Wenn einer der zahlreichen Bundespreise nach Baden-Württemberg gekommen ist, dann aufgrund der Gemeinschaftsschulen. Kollege Kern, da muss ich Ihnen jetzt mal eines sagen: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aber meine Zwi- schenfrage nicht zulassen!) Wie oft stellen Sie sich – wie auch heute – hier hin? Ich habe die Kollegin Rolland gefragt, ob ich das falsch verstanden habe. Sie haben heute wieder so ein schlechtes Bild von den Gemeinschaftsschulen entworfen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unsinn! Kein ein- ziges Mal! Wo denn?) Geben Sie doch einmal in Google ein: „Kern besucht Gemeinschaftsschule“. Gemeinschaftsschule Eigeltingen: Dr. Timm Kern betonte, dass die Schulform Gemeinschaftsschule für ihn eine wichtige Ergänzung des vielfältigen Bildungssystems sei: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja, also! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Also! – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP – Unruhe bei der FDP/ DVP) „Die Vielfalt der Schulformen in Baden-Württemberg ist eine Stärke, die unbedingt erhalten bleiben muss, ...“ Ich bitte Sie ausdrücklich, wenn Sie das ernst meinen und die Kollegen nicht veräppeln wollen: Unterlassen Sie hier solche Schlechtdarstellungen der Gemeinschaftsschule als Schulart. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Welche denn? Die können Sie gar nicht sagen! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Das Problem war: Die Rede wurde vom Berater schon letzte Woche geschrieben!) – Nein. – Die Gemeinschaftsschule kann sich durchaus sehen lassen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das hat der Berater so aufgeschrieben!) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Sehen lassen konnte sich übrigens auch der Modellversuch G 9, den die SPD damals gegen den Willen der Grünen durchgedrückt hat. 2025 wurde endlich dem Wunsch vieler Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entsprochen, und das G 9 ist zurückgekehrt, gegen langjährigen Widerstand der Grünen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Irgendwie hatten Sie noch nie das Kultusministerium, so wie Sie reden!) Für beide Punkte gilt: SPD wirkt. Und übrigens können wir zurzeit feststellen: Auch bei einem weiteren wichtigen Thema in Sachen Bildungsgerechtigkeit wirkt SPD, und zwar beim Thema „Gebührenfreie Kitas“. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Hatten Sie auch mal das Kultusministerium?) Endlich bewegen sich auch andere Parteien auf unsere Forderung zu. Aber ich sage auch gleich: (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Hatten Sie auch mal das Kultusministerium?) Wir verstehen Kitas als Bildungseinrichtung. Wir plädieren für kostenfreie Bildung und Entlastung für Familien. Aber für uns ist das kein Wahlkampfmanöver, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, nein!) sondern ein Ziel, (Zuruf von der CDU: Nein, nein!) welches wir glaubwürdig schon viele Jahre vertreten. Nur mit einer starken SPD wird die Kita wirklich gebührenfrei. Und nur mit einer starken SPD wird Bildung in diesem Land endlich ein Stück gerechter. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aktuellen Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dr. Rainer Balzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute zum zweiten Mal über Schule, aber nicht über administrative Fußnoten, sondern über den geistigen Zustand eines Bildungssystems, das sich langsam, aber sicher in Schieflage bewegt hat – aber nicht nach oben, sondern nach unten. Sie alle, die Sie hier in diesem Saal sitzen, wissen, denke ich, dass das tatsächlich so ist. Dieses System und dessen Fehlentwicklungen sind nicht zufällig entstanden, sondern durch Handeln der Regierenden, wie Sie immer so schön sagen. Das geschah nicht durch Naturgewalten, und es ist auch kein Schicksal. Es ist das Ergebnis einer Regierungsarbeit, die seit über einem Jahrzehnt an ideologischen Wunschbildern statt an empirischen wissenschaftlichen Befunden festhält. (Beifall bei der AfD) Über Jahrzehnte war Baden-Württemberg ein bildungsp olitisches Kraftzentrum in Deutschland. Studien bescheinigten (Dr. Rainer Balzer) unserem Land ein Kompetenzniveau weit über dem OECD-Durchschnitt und nahezu auf Augenhöhe mit Finnland – damals ein Mythenort erfolgreichen Unterrichts und erfolgreicher Schulpolitik. Doch seit 2011 wurde dieser Erfolg bewusst infrage gestellt und systematisch montiert – demontiert. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „Montiert“ ist rich- tig!) Unter dem Slogan „Der Wechsel beginnt“ – das wurde auch von Ihnen, Herr Dr. Fulst-Blei, mitgetragen – begann ein grünrotes Reformexperiment, das nicht auf Erkenntnissen beruhte, sondern auf Ideologie, auf Weltanschauung. Das ist der Fehler. Die Gemeinschaftsschule wurde nicht deshalb eingeführt, weil sie empirisch nachweislich überlegen wäre. – Natürlich ist es Quatsch, wenn Sie behaupten, wir würden diese schließen. Wenn eine Schule gut läuft, machen wir sie nicht zu. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Es wäre schon et- was, wenn ihr sie nicht dauernd schlechtmachen wür- det!) Das Schlimme an Ihrer Politik ist ja, dass sie alle zwei, drei Jahre irgendetwas Neues machen wollen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ihr macht sie halt permanent schlecht!) Die Gemeinschaftsschule wurde nicht eingeführt, weil sie empirisch überlegen gewesen wäre, sondern weil sie ein ideologisches Projekt war. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Blödsinn!) Das ist der Kern der Sache. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nee, das ist Blödsinn!) Sie wollten das gegliederte Schulsystem überwinden. Aus dem Kultusministerium war zu hören, das bisher bewährte Schulsystem sei ein Relikt der Ständegesellschaft. Der eine oder andere weiß vielleicht noch, was eine Ständegesellschaft ist. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Drei Klassen, preu- ßisches Wahlsystem!) Das war eine historische, wissenschaftliche Entgleisung, aber politisch so gewollt. Die Realität widerspricht dem Ganzen vehement: Die Gemeinschaftsschule zeigt sinkende Leistungen. Der eine oder andere Betrieb ist gut, das will ich gar nicht infrage stellen; aber im Großen und Ganzen sinken die Leistungen. (Lachen des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Die Realschulen halten trotz politischer Schwächung solide Ergebnisse vor. Das Gymnasium hingegen wird zunehmend seiner pädagogischen Freiheit beraubt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Blödsinn!) Doch statt – – ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Entschuldigung! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Der Zwischenruf war berechtigt! – Zuruf: Das stimmt ja auch!) Doch statt Fehler zu korrigieren – – Ich habe das nicht auf mich bezogen, sondern auf die Politik der damaligen Regierung.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir haben es verstanden, Herr Abg. Dr. Balzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Gut. (Vereinzelt Heiterkeit) Doch statt Fehler zu korrigieren, wartet die Landesregierung weiter ab und wertet ab, was Baden-Württemberg groß gemacht hat, nämlich das Prinzip der Differenzierung. Eigentlich müssten auch Sie das verstehen. Das heißt ja so etwas wie Vielfalt und Unterschiedlichkeit, nur auf höherem sprachlichen Niveau. Aber das ist wohl die Schwierigkeit. Die empirische Forschung zeigt, dass das gegliederte Schulsystem eben nicht ungerecht ist, sondern dass Leistungsorientierung erst Gerechtigkeit schafft. Dazu möchte ich Ihnen ein Buch empfehlen: „2075“ – radikale Gleichheit gegen die ungleiche Verteilung der Schönheit – „Wenn Schönheit zum Verbrechen wird“. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Genau das, was Sie jetzt angelegt haben, ist der Sumpf für diese dystopische Gesellschaft, die dort beschrieben wird, nämlich die Annahme, dass die Menschen durch alles Mögliche gleichgemacht werden könnten. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) In Wirklichkeit ist es so, dass differenzierte Bildungswege die durchschnittlichen Kompetenzen erhöhen. Homogene Lerngruppen ermöglichen effektiven und anspruchsvollen Unterricht. Wer diese Zusammenhänge leugnet, verwechselt soziale Gerechtigkeit mit pädagogischer Gleichmacherei. Im Übrigen müssten Sie als Lehrer doch genau das Gleiche wissen wie ich, nämlich dass es genug Schüler gibt, die sagen: „Wenn Sie mich jetzt noch einmal mit den drei Schwächsten der Klasse“ – die sagen es aber anders, das wissen Sie auch – „in eine Gruppe zwingen, dann sage ich: ,Ich habe ihnen das jetzt dreimal erklärt, und jetzt ist Schluss! Für den Unterricht sind Sie zuständig und nicht wir Schüler.‘“ Gleichmacherei führt nicht zu gleichen Chancen; sie nivelliert lediglich das Gesamtniveau nach unten. Dabei verstehen Sie natürlich, aber das wissen wir auch schon: PISA misst das Wissen und Können von 15-Jährigen, nicht den Weg zum Bildungsabschluss, sondern einfach, was die können, ähnlich wie Kompass 4 ja auch. Tatsache ist auch: Der Lehrerberuf mitsamt seiner Entwicklung ist inzwischen eine Randfigur eines ideologischen Experiments geworden, und wir haben die Folgen Ihrer Bürokratie, Ihrer Kompetenzraster, Ihrer permanenten Reformen heute schon angesprochen: Überlastung, Burn-out, zu viel Unter- (Dr. Rainer Balzer) richtsausfall, sinkende Attraktivität des Berufs, Maßnahmen zur Improvisation statt struktureller Neuerungen. Das, was Sie hier machen, ist, könnte man sagen, keine Strategie, aber vielleicht ist es ja doch eine. Auf jeden Fall ist das die chronische Realität in unserem Land. Schauen wir jetzt einmal ein bisschen genauer hin. Was ist denn heute mit der Schulabbrecherquote, und wo waren wir denn früher? Das ist doch der stille Indikator eines Scheiterns: Wenn jeder zehnte Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlässt, dann kann man doch nicht von einem erfolgreichen System sprechen, (Beifall bei der AfD) und das in einem der wirtschaftsstärksten Länder Europas – zumindest ist Baden-Württemberg das bisher gewesen. Und diese Quote ist in den letzten zehn Jahren dramatisch angestiegen; das wissen Sie alle doch genauso gut wie ich. Das ist nicht nur ein bildungspolitisches Versagen, sondern das ist auch ein sozialpolitischer Offenbarungseid. Auch Menschen mit schwach ausgeprägten Fähigkeiten und Möglichkeiten benötigen die Möglichkeit, einen einfachen Beruf erfolgreich auszuüben. Genau diese Möglichkeit nehmen Sie diesen Leuten weg. (Beifall bei der AfD) Wer die Standards senkt, beraubt gerade die Schwächsten der Gesellschaft der Strukturen, der Führung, die sie brauchen, um ihre Fähigkeiten zu entfalten. Nun ein Wort zu Kompass 4, einem landesweiten Leistungstest. Wenn sprachliche Strukturen jetzt schlicht gestrichen werden – (Abg. Anton Baron AfD: Das ist brutal!) Relativsätze –, um Defizite zu kaschieren, ist das nicht nur didaktisch fragwürdig, sondern eine geistige Kapitulation, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sprache und nicht das permanente Schauen auf den Bildschirm ist das Medium des Denkens, und wer Sprachstrukturen verflacht, verhindert die Entwicklung guter Denkprozesse, auch des selbstständigen Denkens, und wer die Komplexität der Sprache verhindert, behindert sogar die geistige Entwicklung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ein Bildungssystem, das die sogenannte Bildungssprache diffamiert und aufgibt, gibt den Kern intellektueller Reife preis, und ein Land, das das Denken seiner Kinder auf Comicniveau herunterzieht, simplifiziert, verengt den eigenen Zukunftshorizont, und das in einem immer stärker werdenden, immer engeren internationalen Wettbewerb. Die Kinder und Jugendlichen in unserem Land werden im internationalen Wettbewerb scheitern. Das haben Sie zu verantworten, und zwar aufgrund dessen, was in den letzten zehn, 15 Jahren gelehrt wurde. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei der AfD) Was also ist zu tun? Die Lösung liegt auf der Hand: Rückkehr zur Vernunft. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Die notwendigen Vorschläge liegen seit Jahren vor, auch von uns – das haben Sie sicher zur Kenntnis genommen –: Erstens: Rückkehr zu einer vernünftigen, verbindlichen Grundschulempfehlung, natürlich für alle Schularten. Zweitens: Stärkung der Realschule als differenzierte Mittelschule. Drittens: Abkehr von der Gleichmacherei und Rückbindung an Artikel 11 der Landesverfassung. Und natürlich viertens: eine massive und ernsthafte Sprachbildung – nicht Sprachförderung, sondern richtige Sprachbildung – statt sprachlicher Simplifizierung durch einfache, leichte Sprache, wie man es ja jetzt auch schon auf den Behördenseiten lesen kann oder sogar muss. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Und ganz wichtig: politische Bildung! – Gegenruf: Das hat er nicht ver- standen!) Die Stärkung des Lehrerberufs durch Entlastung und klare Strukturen gehört ebenfalls dazu. Ferner fordern wir alternativen Demokraten die Beendigung des Akademisierungswahns zugunsten berufspraktischer Bildung. (Unruhe) Meine Damen und Herren, das ist kein links- oder rechtspolitisches Programm, das ist ein Programm der Realität, und die Realität irrt nicht. An dieser werden Sie sich messen müssen. Wie lange wollen wir noch pädagogische Experimente finanzieren, deren Ergebnisse offensichtlich vorliegen? Wie lange wollen Sie die Illusion, das Senken von Standards sei soziale Gerechtigkeit, noch pflegen? Die Standards, die Niveaus setzt der Weltmarkt. Wir brauchen in der Politik deshalb auch kein Feintuning, sondern einen entschiedenen, klaren, mutigen Kurswechsel. Baden-Württemberg muss zurückfinden zur pädagogischen Rationalität, zur Differenzierung, zur Leistungsorientierung und zur geistigen Ernsthaftigkeit. (Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Dr. Balzer, schauen Sie bitte auf die Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Denn ein Land, das seine Bildung vernachlässigt, vernachlässigt auch seine Zukunft. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt der Landesregierung das Wort. Es spricht Frau Kultusministerin Schopper. Bitte sehr. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die ganze Debatte mutet schon sehr nach Wahlkampf an. Ich finde es sehr interessant, Herr Kern, dass Sie mit Ihrem Vorschlag, 500 Millionen € aus der Baden-Württemberg Stiftung zu nehmen – die Summe klingt schon ganz mächtig –, den Eindruck erwecken, das würde das Ganze retten. Sie müssen aber sehen, dass das einmalig ist. Wir stecken allein jedes Jahr 360 Millionen € in die Sprachbildung, in „SprachFit“. Da muss man schon die Relationen sehen. Es klingt immer schön, ist aber in Anbetracht dessen, was wir im Bildungshaushalt haben und was wir brauchen, nicht die Wucht, dass man sagen könnte, damit wären die entscheidenden Schritte getan. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist ja zusätz- lich!) Mit der Aktuellen Debatte wollen Sie eine Rückschau auf die letzten 15 Jahre. Natürlich hat sich innerhalb dieser 15 Jahre sehr viel verändert, nicht nur die Schülerschaft. Es hat sich auch der Anspruch an die einzelnen Schulformen massiv verändert. Man muss sich überlegen, dass wir im Jahr 2011 noch 979 Werkrealschulen hatten; jetzt haben wir noch 261. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Woran liegt das?) – Herr Kern, Sie müssen einfach sehen: Die Abstimmung mit den Füßen hat schon weit vorher stattgefunden. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie haben das Feu- er mit Benzin gelöscht!) – Ich bin jetzt dran. Ich war bei Ihnen auch still. Von der Regierungsbank dürfen wir sowieso nicht hineinrufen, das weiß ich. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! Das ist das Problem! – Weitere Zurufe von der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie bitte fort, Frau Ministerin. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Entsprechend ist es mir wichtig, zu fragen: Warum ist diese Schulstruktur wichtig und notwendig gewesen? An dieser entzündet sich jetzt die Debatte. Die Gemeinschaftsschule entstand an vielen Orten durch die Umwandlung einer Werkrealschule oder einer Realschule. Das war nicht nur ein neues pädagogisches Konzept, sondern es war für viele Gemeinden die einzige Möglichkeit, die Schulstandorte in der Gemeinde zu erhalten. (Vereinzelt Lachen) Das ist wichtig. Das ist für die Gemeinden, aber auch für alle anderen wichtig, weil eine Schule am Ort ein wichtiger Faktor für das kommunale Leben ist, damit nicht das Wort gilt: In der Kirche ist niemand, das Wirtshaus ist zu, der Tante-Emma-Laden ist nicht mehr da, und die Schule ist auch noch weg. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Das alles sind wir in unterschiedlichen Bereichen angegangen. Mit den Gemeinschaftsschulen haben wir sowohl ein neues pädagogisches System hervorgebracht als auch Schulstandorte erhalten; das wurde schon besprochen. Wer pilgert denn nach Wutöschingen? Wer sieht, was dort alles gemacht wird? Wer sieht, dass das die Schulen der Zukunft sind? Wer gewinnt die Schulpreise? Ich war bei der Verleihung in Berlin. Die Ernst-Reuter-Schule aus Karlsruhe ist die Schule, die den Themenpreis Demokratiebildung gewonnen hat. Wie viele innovative Konzepte gehen aus diesen Schulen hervor? Das ist doch auch ein wichtiger Punkt. Aus den Privatschulen diffundiert vieles in das allgemeine Schulwesen hinein, und dort haben wir innovative Ansätze. Die Gemeinschaftsschulen sind die Schulform, um die vielen Ansätze umzusetzen, die wir von den PISA-Siegern übernehmen können: längeres gemeinsames Lernen, Differenzierung, bei der man sieht, dass die Talente unterschiedlich verteilt sind; man kann zum einen auf dem Gymnasialniveau, zum anderen auf dem mittleren Niveau lernen. So zu tun, als wäre das die Schulform, die man nicht gebraucht hätte, ist nicht die richtige Antwort, die wir heute in der Debatte geben dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Völ- liger Quatsch!) Ich will noch mal etwas sagen, was jetzt noch nicht angesprochen wurde, obwohl ich finde, dass das ein absolut wichtiger Punkt sowohl für das deutsche Schulsystem als auch das baden-württembergische Schulsystem ist: 90 % der Kinder gehen auf eine öffentliche Schule. Ich finde, das ist ein absolut wichtiger demokratischer Faktor, dass sehr viele Kinder, egal, aus welchen Schichten, das öffentliche Schulsystem nutzen. Es gibt ein hohes Vertrauen der Elternschaft, dass das öffentliche Schulsystem den Kindern in unserem Land genau die richtige Bildung vermittelt. Trotzdem beklagen wir – nicht erst seit 15 Jahren, sondern schon länger –, dass der Schulerfolg massiv von dem Hintergrund der Eltern abhängt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Das ist der Punkt, an dem wir einfach arbeiten müssen. Für mich war die Qualitätsfrage wirklich immer wichtig, natürlich schon allein unter wirtschaftlichen Aspekten: Für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes brauchen wir gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler, gute Absolventinnen und Absolventen aller Schularten, weil es für alle Menschen aus allen Schularten Arbeitsplätze gibt. Die Paradoxie, die es heutzutage gibt, ist, dass wir zeitgleich auf der einen Seite einen großen Fachkräftemangel, auf der anderen Seite durch die Transformation aber auch einen großen Weiterbildungs- und Fortbildungsbedarf haben. Diese Paradoxie spiegelt sich ja auch in unserem Schulsystem wider, indem wir mehr auf die berufliche Orientierung eingehen. Das ist doch ein Bereich, wo wir die Wirklichkeit, die Realität, die sich gesellschaftlich abbildet, auf das Schulsystem adaptieren und im Schulsystem umsetzen müssen. (Ministerin Theresa Schopper) Daran haben wir in den letzten viereinhalb Jahren – ich kann es für mich sagen; da bin ich noch mal näher dran –, aber, wie ich das beobachtet habe, sowohl in der Zeit von Frau Dr. Eisenmann als auch in der ersten Legislaturperiode in grüner Regierungsverantwortung, einerseits mit Inklusion, mit Ganztag und indem wir damit begonnen haben, den einzelnen Talenten im Schulsystem mehr Raum zu geben, angeknüpft. Hier jetzt eine Debatte zu führen und in dieser zu suggerieren, man wüsste, wie es immer gegangen wäre, ist, denke ich, zu wenig Antwort auf die Komplexität, die wir in unserem Schulsystem haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Für mich waren die IQB-Ergebnisse von 2022 wirklich ein Alarmsignal: 20 % der Kinder haben nicht die Mindeststandards erreicht – das war damals die dritte Klasse –, 20 % der Kinder haben nicht die Regelstandards erreicht – die Regelstandards waren früher das, worüber man geredet hat. Das war ja nicht der Mindeststandard. Es gibt bei uns ein massives Problem, den Kindern in der Schule Bildung und Wissen zu vermitteln. Das Jahr darauf – IQB neunte Jahrgangsstufe – waren es 30 % der Kinder, die in Deutsch nicht den Mindeststandard erfüllt haben. Das ist gesellschaftlich eine absolute Alarmstufe. Deswegen haben wir umgesteuert. Deswegen bin ich wirklich dankbar dafür, dass wir in Richtung frühkindliche Bildung gegangen sind. Denn wir wissen: Das Wissen erlangt man nicht plötzlich wie bei Kai aus der Kiste, also dass man plötzlich die entsprechenden Basiskompetenzen in Lesen, Schreiben, Rechnen hat. Vielmehr müssen wir das gezielt fördern, weil der Rucksack ansonsten immer größer wird und wir nicht nur eine persönliche Perspektive haben. Denn es sind die Kinder und Jugendlichen, die jeder und jede für sich einen Platz in unserer Gesellschaft finden müssen. Dazu gehört natürlich auch eine Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Es ist aber auch für die Wirtschaft in unserem Land katastrophal, wenn 30 % der jungen Leute an unseren Schulen nicht ausbildungsfähig sind und sie mehr oder weniger Gefahr laufen, die Schule als funktionale Analphabeten zu verlassen. Das können wir nicht hinnehmen, und da haben wir umgesteuert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Natürlich hat man auch schon 2015 umgesteuert. Das, was Stefan Fulst-Blei gesagt hat, ist ja die Realität. Frau Dr. Eisenmann hat genau hier gestanden und hat selbst gesagt, dass es nicht eine Konsequenz aufgrund der Strukturfragen von 2011 sei, sondern dass wir einfach aufgrund der unterschiedlichen Heterogenität der Schülerschaft insgesamt umdenken müssen, wie wir bei uns Schule machen. Deswegen hat sie sich hingesetzt und hat in gemeinsamen Runden überlegt, wie wieder mehr Qualität an die Schulen gebracht werden kann. Das ist der Ursprung der datengestützten Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung und weshalb wir das ZSL und das IBBW gegründet haben. Ich weiß, dazu wird immer wieder mal gesagt, dass es dessen nicht gebraucht hätte. Aber es ist wichtig, dass wir die Qualität in den Fokus stellen – was das Kultusministerium sowohl ab 2016 wie auch ab 2021 getan hat. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Natürlich ist der Lehrkräftemangel ein Thema, und natürlich versuchen wir, Lehrkräfte an die Schulen zu bringen. Gott sei Dank ist der Lehrkräftemangel an den Grundschulen, der größte Mangel, mit dem ich konfrontiert war, als ich angefangen habe, u. a. durch die Erhöhung der Zahl der Studienplätze in der letzten Legislaturperiode nicht mehr in diesem Maß vorhanden. Wir haben genügend gut ausgebildete Grundschullehrkräfte, um die Stellen zu besetzen, damit die Kinder keinen fachfremden Unterricht und keinen Unterricht durch nicht pädagogisch ausgebildete Fachkräfte haben. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Sturm CDU – Abg. Nadyne Saint-Cast und Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Mit dem Direkt- und dem Seiteneinstieg haben wir bekanntlich an den beruflichen Schulen ein Erfolgsmodell. Ich sage immer: Einen Orthopädieschuhmachermeister, der Orthopädieschuhmacher ausbildet, backe ich mir nicht an der Hochschule, sondern dem muss ich das mit dem Seiteneinstieg ermöglichen. Da haben wir große Erfolge, die wir jetzt auch auf die allgemeinbildenden Schulen übertragen. Die dualen Studiengänge sind zugegebenermaßen in der Anzahl noch „zart“, aber wir versuchen, damit zu eruieren, (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja!) ob wir z. B. auch eine andere Klientel für ein Studium gewinnen können. Der MINT-Bereich steht in Baden-Württemberg traditionell im Fokus. Im MINT-Bereich gibt es in keinem anderen Bundesland so viele Stunden wie bei uns. Wir haben den MINT-Bereich in den Oberstufen noch einmal ausgebaut. Darum beneiden uns andere Bundesländer immens. Wir haben 31 außerschulische Forschungszentren. Sie waren sicherlich alle schon einmal an einem dieser Forschungszentren. (Zuruf: Ja!) Bad Saulgau ist sozusagen die Wiege dieser außerschulischen Forschungszentren, ist sozusagen auch die Wiege für das MINT-Exzellenzgymnasium, für das wir im Übrigen eine sehr gute Bewerberlage haben. Wir könnten die Plätze doppelt und dreifach besetzen. Daran sieht man, dass wir mit diesem MINT-Exzellenzgymnasium eine Lücke schließen. Auch mit dem Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd haben wir die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler, die besondere Käpsele sind, in ihren Talenten speziell zu fördern und diese herauszukristallisieren. Dafür ist die MINT-Strategie, die wir auch in dieser Legislaturperiode verfolgt haben, ein wirklich wichtiger Punkt. Aber man darf das andere nicht vergessen. Ehrlicherweise gesagt, Herr Balzer, Sie kommen mit dem, was Sie gesagt haben – dass wir keinen Wert mehr auf die Sprachbildung legten und mehr mit Comicfiguren arbeiten würden –, schon ein bisschen schlicht daher. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: „Schlicht“!) (Ministerin Theresa Schopper) Aber manchmal ist es natürlich schon so – das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler –: Der Wurm muss nicht dem Angler schmecken, sondern dem Fisch. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) In der Schule muss man natürlich auch kindgerechte Ansätze verfolgen. Aber das hat nichts damit zu tun, dass beispielsweise bei Kompass 4 über eine Zeichnung die entsprechende Aufgabe gestellt wird. Das ist nichts, bei dem man gleich „Donner und Doria“ schreien müsste, weil man meint, da würde gleich die ganze Sprachbildung hintangestellt. Wir machen in der frühkindlichen Bildung Sprachbildung alltagsintegriert, weil das natürlich der Grundstock dafür ist, dass wir in der Sprachbildung überhaupt vorankommen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Eine gewisse Paradoxie bekommt man ja doch immer mit: Einerseits sagen Sie, Sie seien die Helden der G-9-Landschaft. Das ist z. B. für einen Abgeordneten aus diesem Haus das wichtigste Anliegen, weil ich weiß, seine zwei Söhne trugen ein Trauma davon. Das wurde uns da auch immer entsprechend mitgegeben. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Aber hal- lo!) Als wir die G-9-Reform gemacht haben, ging es Ihnen doch gar nicht schnell genug. Sie haben im Volksantrag gesagt, wir könnten das sofort bis Klasse 10 einrichten. (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Raimund Haser: Aha!) Jetzt sagen Sie, das wäre völlig überhastet, die seien darauf gar nicht vorbereitet. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist handwerk- lich nicht sauber!) Da muss ich wirklich einmal sagen: Ich weiß nicht, wie ich mich – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nein, das ist hand- werklich nicht sauber! – Abg. Petra Krebs GRÜNE niest.) – Gesundheit, Kollegin Krebs. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist halt eine Allergie! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst- Blei SPD: Das denke ich gerade auch! – Weitere Zurufe: Gesundheit!) Man kann natürlich auch immer fragen: Aus welcher Schranktür muss ich heraus? Aber ehrlicherweise ist eine solche Bildungsreform, wie wir sie jetzt mit dem Umstieg von G 8 auf G 9 gemacht haben, etwas, was auch Zeit braucht. Wenn wir damit nicht schon zum letzten Schuljahr gestartet wären, dann hätte ich doch hören wollen, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das entschuldigt nicht diese unsaubere handwerkliche Arbeit! Das ent- schuldigt das doch nicht! Wenn ihr was macht, dann macht es doch richtig! – Weitere Zurufe) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 was für ein Rohrspatzentheater Sie aufgeführt hätten, dass das alles gar nicht so ernst gemeint wäre und wir das G 9 wahrscheinlich gar nicht wollten. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Zu Recht! Weil Sie dazu viel zu lange gebraucht haben! Ihr habt doch noch nicht mal die G-9-Modellversuchsschulen nach ihren Erfahrungen gefragt! – Weitere Zurufe) – Sie müssen sich ehrlich mal – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja, sagen Sie mal! – Glocke des Präsidenten) – Sie haben ja mal eine Anfrage gestellt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie haben damit an- gefangen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Sie können auch eine Zwischenfrage stellen. – Frau Ministerin, bitte fahren Sie fort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie können ihm vorwerfen, dass die SPD bei dem Applaus dabei war! – Glocke des Präsidenten) Frau Ministerin, Sie haben das Wort. – Wenn es wichtige Einwendungen gibt, bitte ich darum, Zwischenfragen zu stellen, die zugelassen werden können, ansonsten aber der Rednerin zu lauschen. Bitte sehr. (Zuruf: Es fällt schwer!) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Wir arbeiten natürlich mit Hochdruck an diesen Plänen. Ich finde es richtig und habe bisher von Ihrer Seite auch noch niemanden gehört, der es falsch findet, dass wir jetzt das neue Fach „Informatik und Medienbildung“ in den Klassen 5 und 6 verbindlich einführen wollen. Natürlich sind wir momentan mit unseren Lesehilfen zum Bildungsplan noch nicht am Start. Sie hätten es, wenn Sie in der Regierung gewesen wären – das sage ich mal mit Verlaub –, auch nicht hinbekommen, dass diese bis Klasse 10 schon am Start wären. (Beifall des Abg. Raimund Haser CDU) So viele Freunde hätten Sie da bei Ihnen wahrscheinlich nicht entdeckt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es kommt auch immer der Vorwurf, wir würden die Realschule abschaffen wollen. Sie, Herr Dr. Kern, sind da ja ein großer Helfer (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Für die Realschu- len!) bei dem Volksbegehren, das zur Unterschrift stand. Da wurde groß getrommelt. Ich habe da aber nicht gehört, dass die Unterschriften im Dezember eingereicht worden wären. Das Aus für die Realschule: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja!) (Ministerin Theresa Schopper) Es ist doch wirklich Humbug, was Sie hier erzählen: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Was denn?) Wir würden die Realschulen abschaffen wollen und wären für das Aus der Realschulen. Die fehlende Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wäre sozusagen das Aus für die Realschule. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das sagt Ihre Lan- desvorsitzende Lena Schwelling! – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Niemand hat die Absicht, die Realschule abzuschaffen!) Sie wissen sehr genau, dass wir so, wie es heute bei den Schularten in den verschiedensten Kommunen aussieht, flächendeckend gar keine Werkrealschule mehr hätten. Wir haben sowohl an den Gemeinschaftsschulen als auch an den Realschulen, die 2014 im Übrigen selbst wollten, dass dort der Hauptschulabschluss angeboten wird, den Hauptschulabschluss. Für diese Schularten gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung mehr. Diese haben wir nicht mehr, weil wir gar nicht mehr die entsprechenden Schulstrukturen haben. Das Gymnasium ist die einzige Schulart, die auf den entsprechenden Abschluss des Gymnasiums hinorientiert ist. Bei den Schularten in Baden-Württemberg führen immer alle Wege weiter. Es war immer ein Credo, dass wir keinen Abschluss ohne einen Anschluss machen. (Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Es ist doch das Wichtigste, dass heute mit einem Realschulabschluss, mit einem Hauptschulabschluss, mit einem Abschluss nach einer gelungenen Ausbildung noch alle Wege offen sind – sowohl für eine berufliche als auch für eine weitere schulische Karriere. Das ist doch das, was unser Schulsystem auszeichnet. Woran wir arbeiten müssen – da gebe ich allen recht –, ist, dass wir die 6 000 Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, in den Blick nehmen. Da müssen wir noch ran. Das aber sind schon ganz harte Fälle. Jenseits derjenigen, die aufgrund des Besuchs einer sonderpädagogischen Einrichtung gar nicht zu einem Abschluss geführt werden und die in diesen 6 000 auch enthalten sind, müssen wir genau schauen, wie wir es schaffen, diese Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss zu bringen. Denn es besteht die Gefahr, dass diese vielleicht noch einen Hilfsjob bekommen, den es aber in drei oder vier Jahren schon gar nicht mehr gibt. Da müssen wir ein Fundament aufbauen. Auch daran arbeiten wir. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Herr Kern, jetzt nicht. Ich habe schon reichlich überzogen. Mir ist noch eines wichtig: Es wird immer darüber geredet, ob wir in der Bildungsqualität nach vorn kommen oder nicht. Die Rankings, die wir haben, sind das eine. Sie sind auch ein wichtiger Indikator. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Für mich aber ist tatsächlich wichtig, dass wir basierend auf der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung Schulentwicklungsprozesse in den Schulen machen, die tatsächlich zu Unterricht führen, der den Kindern etwas bringt, und wodurch wir schauen: Wie bekommen wir pädagogisch sowohl einerseits den Lebensraum als auch den Lernraum Schule gut hin? Das ist die Grundfrage, die wir beantworten müssen. Wir sind mit der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung – damit haben wir in der letzten Legislaturperiode begonnen und haben das in dieser Legislaturperiode sehr intensiv fortgeführt – einen gemeinsamen Weg gegangen, weil uns immer wichtig war, die Qualität zu verbessern, sowohl für die Kinder und deren Perspektiven, aber auch für die Leute in den Ausbildungsbetrieben, weil wir dort starke Leute brauchen. Das ist doch der Punkt, warum wir u. a. eine Bildungspolitik machen. Deswegen sind die Rankings das eine, aber wir bekommen andererseits von der Wissenschaft bescheinigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Frau Professorin Dr. Stanat, die Direktorin des IQB, hat uns in ihrer Analyse der jüngsten Ergebnisse noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass diese erneute positive Abweichung eine echte Trendwende in Baden-Württemberg ist. Das ist doch ein Punkt, an dem wir uns nicht ausruhen, an dem wir nicht sagen: „Jetzt ist unsere Arbeit getan.“ Vielmehr ist das ein Indikator dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir brauchen alle Unterstützung, damit für die Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen die Perspektive weiterhin nach oben geht. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe noch eine Wortmeldung, und zwar vom Kollegen der FDP/DVP, Herrn Abg. Dr. Kern. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Timm Kern FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, Frau Kultusministerin, das ist doch infam, was Sie hier machen. (Zuruf: Nee, nee!) Sie sagen, die Gemeinschaftsschule sei damals die Antwort gewesen, um zahlreiche Schulstandorte für die Kommunen zu retten. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Wer hat denn die Kommunen durch die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung in die Problemlage gebracht, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das stimmt doch so gar nicht! – Weitere Zurufe) dass zahlreiche Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen in Probleme gekommen sind, weil sich Schüler dann neu organisiert haben und Sie dann gesagt haben: „Ihr könnt aber eine Rettung haben, indem ihr eine Gemeinschaftsschule macht“? Das war oft keine Überzeugung vom pädagogischen Konzept, sondern die pure Not, die Sie mitverursacht haben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) (Dr. Timm Kern) Ein Zweisäulensystem im Bildungsbereich ist ja legitim, also dass man auf der einen Seite nur noch Gymnasien und auf der anderen Seite nur noch Gemeinschaftsschulen hat. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Aber dann erwarte ich von den politischen Parteien, dass sie das vor der Landtagswahl klipp und klar sagen. Die SPD hat auf dem Landesparteitag gesagt: „Jawohl, wir wollen ausschließlich Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Wir wollen ein Zwei-Schularten-System in Baden-Württemberg: keine Hauptschule mehr, keine Werkrealschule mehr, keine Realschule mehr.“ Die SPD ist da transparent und sagt, was sie will. Aber ich erwarte auch von den Grünen, dass sie klipp und klar sagen, (Beifall des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) dass sie zukünftig keine Realschulen mehr haben wollen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das sagen wir nicht! Nein, das sagen wir nicht!) Schauen Sie sich solche Kommunen wie Tübingen an, wo es solche Mehrheiten im Gemeinderat gibt. In Tübingen gibt es keine Hauptschule mehr, keine Werkrealschule mehr, keine Realschule mehr, sondern nur noch drei Gemeinschaftsschulen und fünf allgemeinbildende Gymnasien. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Schadet es den Schü- lern? Ist es schlecht für die Schüler dort?) Die Menschen in Baden-Württemberg müssen vor dem 8. März wissen, was auf dem Spiel steht. Nur die FDP/DVP garantiert den Erhalt der Werkrealschule in Baden-Württemberg und die Realschule, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP – Widerspruch bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Wir auch!) – Sie nennen sich ja selbst alternative Demokraten. Ich kenne nur Demokraten. Ich kenne alternative Fakten. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das sind Lügen. Was sind dann wohl alternative Demokraten, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf: Genau! So ist es!) Das Kultusministerium geht in diesem Bereich scheibchenweise vor, weil es nicht mit der Wahrheit herausrückt. Zuerst wurde das Realschulreferat im Kultusministerium abgeschafft, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ist da das Gemein- schaftsschulreferat? Nein!) danach die Lehrerausbildung zusammengefasst sowie die verbindliche Grundschulempfehlung nur für das Gymnasium eingeführt – auf der Homepage des ZSL findet der Name „Realschule“ gar nicht mehr statt –, und schließlich wurde der Werkrealschulabschluss abgeschafft. Der Weg des Kultusministeriums, von den Grünen gefordert, ist eindeutig: nur noch zwei Schularten. (Glocke des Präsidenten) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Wenn man nach dem 8. März die Mehrheit hat, dann wird es auch durchgeführt. Das müssen alle in Baden-Württemberg wissen, denen ein gegliedertes Bildungswesen wichtig ist. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Fraktion GRÜNE hat sich noch der Kollege Poreski gemeldet. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man sieht an den Äußerungen des Kollegen Kern, dass er sich offensichtlich viel stärker in das Mittel als in das Ziel verliebt. Bildung und auch schulische Strukturen sind immer nur Mittel zum Zweck, und wenn eine Region, eine Stadt, ein Schulträger sich für eine bestimmte Struktur entscheiden, dann muss der Maßstab sein: Ist das gut für die Kinder, oder ist es nicht gut für die Kinder? Wenn es gut für die Kinder ist, dann ist das auch in Ordnung. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: In Tübingen fehlt die Realschule!) Das zeigt sich etwa in Tübingen: In Tübingen geht kein Kind unter. In Tübingen sind die – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wie viele fahren ganz weite Wege, um eine Realschule zu finden? – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie fort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

Ganz ruhig. Ich will das jetzt nicht vertiefen. – Das Entscheidende ist tatsächlich: Welche Qualität hat die Bildung? Ich habe es bei verschiedenen Gelegenheiten – wir waren ja schon auf mehreren Podien – bereits gesagt: Ich bin auch ein Fan von einigen Realschulen, ich bin ein Fan von einigen Gemeinschaftsschulen, und ich bin auch ein Fan von einigen Gymnasien – aber nicht, weil ein bestimmtes Etikett darauf klebt, sondern weil diese Schulen eine entsprechende Qualität bieten und weil sie zukunftweisende Bildung ermöglichen. Das ist unser Maßstab. Das ist der Unterschied: Bei dem einen geht es um etwas Ideologisches, und beim anderen ist es so: Struktur folgt dem Zweck. Noch etwas zum Kollegen Fulst-Blei: Erst einmal danke ich für die über weite Strecken sehr sachliche Debatte. Ich möchte Sie an einem Punkt aber doch korrigieren: Sie sagen immer, ich würde entschuldigen, was an schlechten Leistungen da ist, indem ich sagen würde: Wir sind relativ besser geworden. – Nein, ich beschreibe den Prozess, und das hat die Ministerin auch getan. Die Ministerin hat sich auf die Leiterin der IQB-Studie, Professorin Stanat, bezogen. Ich möchte diese jetzt einmal zitieren. Es geht dabei eben um den Prozess; und sie sagte auf eine Frage hin: Das Land – Baden-Württemberg – scheint tatsächlich eine Trendumkehr zu schaffen. (Thomas Poreski) Sie wurde dann von Journalisten gefragt, welche Gründe sie dafür sehe. Darauf antwortete sie: Die Bildungsverantwortlichen haben die Probleme, die sich in den letzten Studien gezeigt haben, sehr ernst genommen. Es wurde mit großem Aufwand eine Strategie der Qualitätsentwicklung auf den Weg gebracht und der Fokus der Schulen auf die Entwicklung von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik gestärkt. Die Schulpolitik arbeitet mit der Wissenschaft zusammen, und selbst der Ministerpräsident interessiert sich für die Bildungspolitik. (Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: „Selbst der Ministerpräsident“! – Zuruf des Abg. Andreas Sturm CDU) Vonseiten der Journalisten kam dann: Winfried Kretschmann ist ja auch ehemaliger Lehrer. Daraufhin erwiderte die Professorin, die Studienleiterin – hören Sie mir zu, Herr Kollege –: Vielleicht ist das der Grund. Nach einem Bildungstrend, in dem Baden-Württemberg wieder schlecht abgeschnitten hatte, wurde ich von Herrn Kretschmann eingeladen, die Lage Baden-Württembergs anhand unserer Daten im Kabinett darzustellen. Alle Minister waren anwesend und haben die Ergebnisse intensiv diskutiert. Das war schon wirklich bemerkenswert. Das eben ist der Prozess – und das ist unser Stil. (Beifall bei den Grünen) Lassen Sie uns also wegkommen von einer anekdotischen Empirie, und lassen Sie uns – das ist heute auch schon mehrfach angesprochen worden – in der nächsten Wahlperiode dann eine Enquete aufs Gleis setzen, die tatsächlich evidenz- und wissenschaftsbasiert vorgeht. Ich bin zuversichtlich, dass zumindest die demokratischen Fraktionen in diesem Spektrum zu sehr guten Lösungen kommen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen – Drucksache 17/9653 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/9877 Berichterstattung: Abg. Dr. Timm Kern de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die Fraktion GRÜNE nun dem Kollegen Ralf Nentwich das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Nentwich GRÜNE

Kommen wir also zur nächsten Bildungsdebatte. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Adventszeit lesen wir viele Texte, die sich über die Jahrhunderte nicht verändert haben und die wir in unserer Tradition so konserviert haben – kein Update, kein Patch. Und dennoch liest jede Generation diese Texte wieder neu, stellt neue Fragen, findet neue Antworten. In der Bildungspolitik ist es genau umgekehrt: Unsere Aufgabe ist es nicht, ein Dokument zu konservieren, sondern ein Schulgesetz zu schaffen, das Schule und Gesellschaft in einer Welt abbildet, die sich schneller wandelt als je zuvor. Diese Welt ist digital, sie ist vernetzt, sie ist komplex. Schülerinnen und Schüler bewegen sich längst in dieser Welt, aber sie tun das nicht automatisch auch mündig. Wir haben es vorhin schon gehört: Digitale Mündigkeit ist darum die neue Schlüsselkompetenz. Wer Kinder und Jugendliche stärken will, muss ihnen beibringen, kritisch zu denken, verantwortungsvoll zu handeln und digitale Werkzeuge nicht nur zu bedienen, sondern diese auch zu verstehen. Kinder wachsen heute in einer Kultur der Digitalität auf. Das heißt, digitale Geräte und Medien sind kein Zusatz, sondern Ausgangspunkt ihrer Lebenswirklichkeit. Es geht um etwas viel Größeres. Es geht um die Future Skills, die die Kinder morgen brauchen: kritisches Denken, Teamarbeit, digitale Souveränität und der kluge Umgang mit Informationen, Kreativität und Problemlösungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) All das entscheidet darüber, ob junge Menschen in einer zunehmend komplexen Welt bestehen können. Mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen wir einen klaren Rahmen für die Handynutzung an unseren Schulen – nicht als pauschales Verbot, was nicht sinnvoll wäre und von oben kommen würde, sondern als Auftrag an jede Schule, eigene, altersgerechte Regeln zu entwickeln. Denn wir wissen: Entscheidend ist nicht das Gerät, sondern der Umgang damit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wie das gelingen kann – ich habe die letzte Debatte jetzt ganz aufmerksam mitverfolgt, weil ich selbst Realschullehrer bin und sehr glücklich bei den Grünen –, zeigt das Beispiel meiner eigenen Schule, der Max-Eyth-Realschule in Backnang. Die hat schon vor Jahrzehnten eine Charta auf den Weg gebracht, in der sie ihre eigenen Haltungen, ihre Werte auch immer wieder in die Schülerschaft trägt. Das sind sozusagen die Zehn Gebote der Max-Eyth-Realschule. (Vereinzelt Heiterkeit) (Ralf Nentwich) Diese hat sie in die Digitalität übertragen, und zwar mit einem digitalen Kompass. Ich durfte erst vor Kurzem mit der Kollegin Kirschbaum dort vor Ort sein. Wir beide waren sehr begeistert davon, wie dort Schülerinnen und Schüler Schritt für Schritt dabei sind, sich sicher, souverän und verantwortungsbewusst im Zeitalter der Digitalität zu bewegen. Gleichzeitig hat die Max-Eyth-Realschule mit dem neuen Kompass ihre Charta ins Heute übersetzt. Die Max-Eyth-Realschule zeigt exemplarisch für viele Schulen in Baden-Württemberg nicht nur die gesellschaftliche Entwicklung, sondern auch, wie man diese gesellschaftliche Entwicklung aktiv aufnimmt. Und sie zeigt auch: Digitale Mündigkeit bei Schülerinnen und Schülern wächst, wenn eine Schule eine klare Vision, eine klare Führung hat und diese Vision auch weiterträgt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“!) Damit bin ich bei einem entscheidenden Punkt. Alle unsere Vorreiterschulen in Baden-Württemberg haben eines gemeinsam: Schulleiterinnen und Schulleiter, die Digital Leadership leben. Diese Schulleitungen sind es, die Visionen entwickeln, die auch grundsätzlich sehr wichtig und notwendig sind, Veränderungsprozesse steuern, Teams mitnehmen und Bildung der Zukunft schaffen. In diesen Schulen ist die Messlatte klar definiert. Niemand aus dem Kollegium geht darunter hindurch – nicht weil man Druck aufbaut, sondern weil man sich im Kollegium sehr wohlfühlt, die Richtung stimmt und das Kollegium sie gemeinsam trägt. Um dieses Digital Leadership zu stärken, müssen wir unseren Schulleiterinnen und Schulleitern mehr Freiräume geben, die sie eigenverantwortlich nutzen können. Genau diesen Rahmen schaffen wir heute. Wir geben Schulen die Ermöglichungsräume und schulgesetzlichen Änderungen, die sie brauchen, um zeitgemäß zu arbeiten. Und wir geben Schulleitungen die Handlungsspielräume, die sie brauchen, um Veränderungen zu gestalten. Unser Schulgesetz, heute in der Veränderung, darf sich auch ändern, und es muss sich sogar immer wieder ändern. Heute gehen wir in vielen Bereichen damit einen großen Schritt nach vorn. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Manuel Hailfinger. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Manuel Hailfinger CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir den ganzen Vormittag über Bildungspolitik in Baden-Württemberg diskutiert und bringen es jetzt mit einer Schulgesetzänderung tatsächlich auch zum Abschluss. Das ist etwas ganz Konkretes, das wir dann heute im Parlament auch noch beschließen. Es geht um drei wesentliche Themen: zum einen um die Handynutzung, zum anderen um die Schüler-ID und drittens um das Thema Ganztagsschule. Das sind wirklich drei wesentliche Felder, in denen es wichtig ist, dass wir heute im Landtag ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 dazu etwas beschließen. Wir haben den Gesetzentwurf bereits umfassend hier in erster Lesung, aber auch im Ausschuss beraten. Ich stelle immer wieder fest, wenn ich draußen an den Schulen unterwegs bin, dass schon ein sehr hoher Zusammenhang besteht zwischen der Handynutzung und dem Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Im Parlament auch!) Das ist nicht der einzige Punkt, um den es dabei geht. Beispielsweise war ich zusammen mit den anderen jugendpolitischen Sprechern – einige Ministerinnen und Minister waren auch dabei – vor der Sommerpause bei diesem großen Jugenddialog, den das Kultusministerium im Haus des Sports hier in Stuttgart veranstaltet hat. Mit 500 Jugendlichen, die dort vor Ort waren, haben wir dort über das Thema diskutiert. Da ging es um das Kernproblem: durchschnittlich viereinhalb Stunden am Tag Handykonsum bzw. Medienkonsum, also soziale Medien und alles, was man damit so machen kann. Das ist entschieden zu viel, nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene. Da müssen wir dringend mit klaren Regeln handeln. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Auch hier im Parlament!) Ich habe es gerade schon angedeutet: Darunter leidet ja nicht nur der Lernerfolg. Es gehen auch viele Probleme rund um die psychische Gesundheit damit einher. Ein Thema, das immer wieder groß in den Medien ist und über das wir auch hier im Landtag von Baden-Württemberg schon diskutiert haben, ist Einsamkeit, weil man nur noch irgendwo online präsent ist, aber nicht mehr am realen Leben teilnimmt. Genau dort ist das, was der Kollege Nentwich gerade schon angesprochen hat, sehr wichtig: dass wir die Medienkompetenz von klein auf stärken, dass wir das mit an die Hand geben; das haben wir ja mit Beginn dieses Schuljahrs schon sehr deutlich gemacht. Das war ein erster, wichtiger Baustein auf diesem Weg. Der andere Baustein ist, den Schulen, wenn es um die Handynutzung geht, Möglichkeiten an die Hand zu geben. Deswegen haben wir klare Musterformulierungen formuliert. Wenn man diese konsequent umsetzt, wird es uns gelingen, das Handy tatsächlich zumindest mal aus den Schulen herauszubekommen, damit dann tatsächlich nur noch Schule stattfinden kann – und eben keine Ablenkung mehr durch Handys vor Ort erfolgt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das werden wir nicht einfach so stehen lassen; wir werden das evaluieren, wir werden schauen, was daraus wird, wie das in den Schulen umgesetzt wird und wie konkret es funktioniert. Das heißt, wir machen jetzt nicht einfach nur ein Gesetz und tun dann nichts mehr, sondern wir schauen dann auch im weiteren Verlauf sehr genau darauf. Ein anderer wichtiger Baustein ist die Schüler-ID, mit der uns tatsächlich die Verknüpfung von Daten, die wir brauchen, um Entwicklungen zu sehen, gelingt. Denn wenn wir Entwicklungen sehen können, haben wir natürlich auch die große Chance, sehr früh auf diese Entwicklungen zu reagieren. Wir (Manuel Hailfinger) bekommen damit also eine Art Frühwarnsystem an die Hand, das uns die Möglichkeit geben wird, den Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülerinnen und Schülern sehr passgenau die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen. Deswegen ist das ein wichtiger Punkt, und ich freue mich, dass der Ausschuss empfohlen hat, dem heute so zu folgen. Der Ganztag wird ab dem kommenden Schuljahr ein wesentlicher Baustein und eine riesengroße Chance für alle Beteiligten sein, insbesondere auch für die Partner – egal, ob z. B. Musik oder Sport –, und spielt natürlich auch eine Rolle für das Thema Einsamkeit. Wenn es uns gelingt, die Rahmenbedingungen für den Ganztag richtig zu setzen, werden auch sehr viele Vereine und andere Einrichtungen im Land profitieren, die im Bereich der Musik, des Sports, der Kultur und vielem anderen unterwegs sind. Es ist ja nachgewiesen und empirisch erhoben: Wer Mitglied eines Vereins ist, ist viel weniger einsam als Menschen, die das nicht sind. So können wir von vornherein die Grundlage dafür setzen, dass die Leute, die sich schon in jungen Jahren entscheiden, Teil eines Vereins, einer Gemeinschaft zu werden, mit dem Problem der Einsamkeit im Laufe ihres Lebens nicht mehr konfrontiert sind. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: So sieht es aus!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Schulgesetzänderungen heute zuzustimmen. Ich freue mich, dass Sie das wahrscheinlich auch in großer Zahl tun werden. Vielen Dank schon mal dafür. Wir bringen hier heute wirklich wichtige Reformen an den Start. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile für die SPD-Fraktion der Kollegin Katrin Steinhülb-Joos das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe den SPD-Änderungsantrag zur Nutzung privater Handys in den Schulen und zum Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten ein. Hier ist ein differenzierter Blick notwendig. Die Realität an den Schulen zeigt, dass Handys an den Schulen zunehmend für Konflikte, für Diskussionen sorgen. Mit den Handys in der Tasche oder im Schulranzen steigt der Konzentrationsmangel, und die bloße Anwesenheit des Handys in der Tasche sorgt dafür, dass die Konzentration schwindet. Das wurde in Studien nachgewiesen. Mit dem privaten Handy findet Cybermobbing statt. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) Der soziale Druck ist enorm hoch, auch während der Schulzeit seine Nachrichten abzurufen oder gar zu antworten. Das Suchtpotenzial liegt auf der Hand; die Gefahr ist enorm groß. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für eine Klarstellung sorgen: Wir sprechen hier nicht vom digitalen Lernen. Das digitale Lernen muss natürlich in den Schulen gefördert werde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 den. Hier muss unbedingt die Mündigkeit für einen guten und reifen Umgang mit Medien, mit Digitalität hergestellt werden. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir sagen: Die Schulgesetzänderung der grün-schwarzen Landesregierung reicht an dieser Stelle aber nicht. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Das Kultusministerium möchte die Schulen verpflichten, selbst Regeln zu finden. Ganz ehrlich: Das reicht nicht mehr. Warum? Es braucht Regelungen, die Grauzonen verhindern, es braucht Orientierung für die Kinder, Orientierung für die Eltern. Hier tritt doch auch die Fürsorgepflicht des Staates, der Landesregierung in Kraft. Es braucht eine klare pädagogische Botschaft, und zwar schon bei der Einschulung. Die Eltern brauchen schon vor der Einschulung diese Orientierung. Deshalb fordern wir eine konkrete, einheitliche, flächendeckende Handynutzungsregelung, und zwar vor allem für die Vulnerabelsten unserer Gesellschaft: für die Grundschulkinder, für die Klassen 1 bis 4 und für die Kinder in den Klassen 5 und 6. Sie sollten nicht auf dem WC oder im Schulhof hinter dem Gebüsch das Handy nutzen. Es muss doch auch für alle Lehrkräfte klar sein: Das Handy hat im Grundschulalltag und im Alltag der Fünft- und Sechstklässlerinnen und -klässler nichts zu suchen, auch nicht in der Tasche. Deshalb braucht es hier andere Regelungen. Das Handy gehört in den Handysafe oder in die Handygarage, speziell auch bei den Kindern in den Klassen 5 und 6. (Beifall der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Der Übergang in eine weiterführende Schule ist ein Schlüsselmoment, eine ganz sensible Phase. Hier muss es auf das soziale Miteinander ankommen. Es muss auf das Kennenlernen und auf das Lernen im Unterricht abgehoben werden. Die Studienlage muss uns hier ganz eindeutig zu denken geben. Das muss der Impuls sein, dieses Thema ernster zu nehmen und zu behandeln. Gestern wurde die Studie der Landesanstalt für Medien NRW vorgestellt. Heraus kam – und das ist echt hart und bitter –, dass fast 50 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren bereits Pornos konsumiert haben. Deshalb sagen wir hier: Bitte helfen Sie uns, die Kinder zu schützen. Bitte unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, und stimmen Sie bitte diesem Änderungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion befindet sich bereits die Kollegin Alena Fink-Trauschel auf dem Weg zum Redepult, der ich hiermit das Wort erteile.

Diese Rede einzeln zitieren

Alena Fink-Trauschel FDP

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir behandeln tatsächlich schon Tagesordnungspunkt 3. Es geht nach wie vor um Bildungspolitik – zwei Debatten, nun ein Schulgesetz, das zwar als großer Fortschritt (Alena Fink-Trauschel) verkauft wird, aber eigentlich erneut hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Gerade weil dies der letzte bildungspolitische Aufschlag dieser Legislatur ist, wäre Orientierung nötig gewesen. Stattdessen bleibt vieles vage, unvollständig oder auch unnötig belastend. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Ferienbetreuung im Ganztag wird zwar endlich gesetzlich verankert – ein Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen –, aber auch hier bleibt die Landesregierung auf halbem Weg stehen. Abgesehen von den 20 Schließtagen bleibt alles offen: Qualitätsstandards, Anforderungen an die Personalqualifikation, Vorgaben zum Kinderschutz, Definition der Zeitmodelle – alles ein großes Fragezeichen, quasi im November-, Dezembernebel wabernd. Das haben sämtliche Expertinnen und Experten in unserem Webtalk am 4. Dezember sehr deutlich bestätigt. Alle Beteiligten wünschen sich mehr Klarheit, nicht weniger. Genau deshalb haben wir, die FDP/DVP-Fraktion, einen Entschließungsantrag eingebracht, der genau diese Lücke schließt. Wir fordern verbindliche landesweite Qualitätsstandards, einen differenzierten Fachkräftekatalog, der vorhandene Qualifikationen wie Jugendleiter oder Übungsleiter endlich anerkennt, und die Möglichkeit, geeignetes Personal über ein digitales Matchingsystem schneller zu finden. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf) Wir haben auch noch ein bisschen mehr im Forderungskatalog: Klarheit beim Datenschutz und bei der Aufsicht, eine Hinwirkungspflicht der Kommunen und die Einbeziehung der Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot. Denn ohne diese Elemente wird der Rechtsanspruch nicht funktionieren. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch bei den statistischen Grundlagen hat die Landesregierung eine wesentliche Lücke gelassen. Deshalb begehren wir mit unserem Änderungsantrag eine Ergänzung von § 115c, sodass künftig nicht nur die Kinderzahlen, sondern endlich auch das tatsächlich eingesetzte Personal in Ganztagsangeboten erfasst werden. Denn ohne valide Personaldaten lässt sich weder der Bedarf planen, noch lässt sich die Qualität steuern. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Es ist schlicht unverständlich, weshalb die Landesregierung diesen Baustein nicht von sich aus vorgesehen hat, insbesondere nach der Erfahrung mit den 1 440 unbesetzten Lehrerstellen. (Beifall bei der FDP/DVP) Während beim Ganztag entscheidende Fragen offen bleiben, werden Schulen an anderen Stellen mit zusätzlichen Pflichten konfrontiert: Das Thema Handyregelungen schafft zwar in irgendeiner Form etwas mehr Rechtssicherheit; und richtig ist auch, dass Medienbildung mit dem neuen Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ inzwischen verbindlich verankert ist. Aber ein Pflichtfach allein ersetzt keine langfristige Strategie. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Viele Geräte aus der Coronazeit sind veraltet, die Wartung und der Support der Geräte bleiben ungelöst, und digitale Hausmeister sind weiterhin Zukunftsmusik. (Abg. Ralf Nentwich GRÜNE: Aber der reicht nicht aus! – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Ohne eine landesweite Digitalstrategie, die Infrastruktur, Qualifikation und Support zusammen denkt, bleiben große Teile dieses Gesetzes einfach nur Theorie. Ähnlich unausgereift ist die Einführung der Schüler-ID. Eine schlanke, datensparsame Lösung könnte Schulen tatsächlich entlasten – was wir sehr begrüßen würden. Doch die Landesregierung schafft komplexe Strukturen, verknüpft sensible Daten, lässt Doppelstrukturen zur Steuer-ID offen und behauptet dann, es sei „keine zusätzliche Belastung für Schulen“. (Abg. Ralf Nentwich GRÜNE: Weil sie automatisch generiert werden!) Jeder, der mit Schulleitungen spricht, weiß, dass das Gegenteil der Fall ist. Genau deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag eine bürokratiearme Ausgestaltung, keine Mehrfacheingaben und zusätzliche Ressourcen wie Schulverwaltungsassistenzen oder Anrechnungsstunden, damit Lehrkräfte nicht weiter belastet werden und ihre Zeit dafür einsetzen können, wofür sie ausgebildet wurden, nämlich als Pädagogen in den Klassenräumen zu sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Damit komme ich zum größeren Bild: Was hätte dieses Gesetz denn leisten können? Wir hätten Schulen echte Eigenständigkeit geben können, mit eigenen Personal- und Haushaltsbudgets. Wir hätten im Kultusministerium ein modernes Personalmanagement aufsetzen können, um Lehrerstellenpannen künftig zu vermeiden. Wir hätten digitale Mündigkeit, politische Bildung und wirtschaftliche Grundbildung verbindlicher stärken können. Wir hätten Lehrkräfte durch IT-Fachkräfte, Schulsozialarbeit und Verwaltungsassistenz spürbar entlasten können. Nichts davon findet sich in diesem Gesetzentwurf. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Weil es schon umgesetzt ist!) Genau deshalb haben wir, die FDP/DVP-Fraktion, konkrete Anträge vorgelegt, die das leisten, was die Landesregierung versäumt – ganz im Sinne der Serviceopposition. Gleich beraten wir noch über die Landesschulbaufinanzierung; dort geht es darum, wo die Kinder in unserem Land lernen; jetzt geht es darum, wie sie lernen. Beides gehört zusammen, und beides entscheidet letztlich über die Zukunft unseres Bildungssystems. Meine Damen und Herren, unsere Schulen brauchen keine neuen Lasten und kein Stückwerk. Sie brauchen Freiheit, klare Standards, digitale Zukunftsfähigkeit und echte Unterstützung. Ein Handyverbot allein, pauschal für die Klassen 1 bis 6, ist meiner Meinung nach an dieser Stelle nicht richtig. (Beifall bei der FDP/DVP) (Alena Fink-Trauschel) Das Gesetz bietet aber auch von all diesen Dingen zu wenig. Unsere Anträge zeigen, wie es besser ginge. Daher bitten wir um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Hans-Peter Hörner.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon viel von Vertrauen geredet, das wir den Lehrern entgegenbringen wollen. Da frage ich mich jetzt – ich nehme jetzt aus dieser Fülle von Inhalten des Gesetzentwurfs die Handys mal ganz kurz raus –: Warum überlassen wir das nicht, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, den Schulen, (Abg. Sascha Binder SPD: Weil die Eltern das wün- schen!) der Lehrerkonferenz, der Schulkonferenz und auch den Eltern? (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Zur Ganztagsbetreuung, zur Ferienbetreuung: Als Stadtrat frage ich mich, wie das aufgrund des Konnexitätsprinzips finanziert werden soll. 68 % das Land, 32 % die Gemeinden selbst, das wird schiefgehen. Da setze ich ein ganz großes finanzielles Fragezeichen. Wir führen hier eine Verpflichtung ein und werden in der nächsten Legislaturperiode sehen müssen, was wir mit diesen fehlgeschlagenen Richtungen machen. Die Eltern werden sich wehren. Mir aber ist es wichtig, dass man über ein Thema redet, das jetzt kaum angesprochen wurde: die Schüler-ID. Eine Schüler-ID soll hier eingeführt werden als sogenanntes Allheilmittel für Bildungsgerechtigkeit und wird als schulische Effizienz gepriesen. Wirft man aber einen Blick darauf, was da als technisch-organisatorische Innovation daherkommt, dann entpuppt sich das bei näherer Betrachtung leider als sehr gefährliches Experiment am Bildungswesen. Im Namen der vermeintlichen sogenannten Chancengleichheit droht hier ein Instrument installiert zu werden, das die Schüler in unserem Land in nie da gewesener Weise durchleuchtet, erfasst und kategorisiert. Die Befürworter malen ein Bild, wonach kein Kind mehr durch das Raster fällt. Frühwarnsysteme sollen eingebaut werden, lückenlose Bildungsbiografien, datengestützte Förderung – all das klingt ja ganz toll. Doch diese Schüler-ID droht zu einem Werkzeug der Kontrolle zu werden, nicht zu einem Instrument der Gerechtigkeit. Können wir denn wirklich glauben, dass eine digitale Kennziffer strukturelle Probleme wie die soziale Ungerechtigkeit lösen wird? Ich behaupte hier ganz einfach: Nein, wir laufen damit Gefahr, diese Ungleichheiten weiter zu zementieren. Ein schlechter Start in die Schullaufbahn würde zu einem dauerhaften Stigma führen, das man dann nicht mehr abschütteln kann. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Was bedeutet das für die viel beschworene Chancengleichheit? Nichts Gutes, im Gegenteil. Die Schwächsten, die am dringendsten Unterstützung brauchen, würden zu gläsernen Schülern, sie würden jeweils aufgrund eines Fehltritts bewertet werden. Das ist nicht nur die Meinung von uns alternativen Demokraten. Was sagt der Bundeselternrat dazu? Unmissverständlich: Kinder sind keine Datensätze. Diese Worte sollten uns wirklich in den Ohren klingen. Mit der Schüler-ID greifen wir tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Kinder ein. Datenschützer sehen hier die hohen Hürden der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überschritten. Übersetzt heißt das ganz einfach: Es ist weder notwendig noch angemessen, solche weitreichenden Daten über Bildungsbiografien zu speichern. Der Preis für die Privatsphäre wäre enorm. Auch hier gilt: Subsidiarität. Ich könnte jetzt, wenn ich die Zeit hätte, erzählen, wie das in der Praxis war. Ich war lange Zeit Elternbeirat, auch Elternbeiratsvorsitzender – als Vater mehrerer Kinder an verschiedenen Schulen –, und war auch Lehrer. Das Ganze ist überhaupt nicht nötig. Lassen wir das in der Subsidiarität. Die Lehrer haben das im Prinzip gut gemacht. Der Lehrerverband ist ebenfalls dieser Meinung. Er spricht von einem „bürokratischen Monster“: Statt Unterricht und Pädagogik zu entlasten, würde die Schüler-ID noch mehr Dateneingaben und Verwaltungsaufwand erfordern. Meine Damen und Herren, die Schüler-ID löst keine drängenden Bildungsfragen unserer Zeit. Weder schafft sie kleinere Klassen, noch ersetzt sie fehlende Lehrkräfte. Weder repariert sie Schulgebäude, noch bekämpft sie soziale Not. Was macht sie stattdessen? Sie schafft neue Probleme: Datenschutzprobleme, Bürokratieprobleme, Vertrauensprobleme. Sie verspricht Transparenz, liefert aber Überwachung. Sie verspricht Chancengleichheit, liefert aber Kategorisierung. Sie verspricht bessere Förderung, liefert aber Verwaltungsballast. Ein Bildungssystem, das Gerechtigkeit und Exzellenz anstrebt, erreicht man nicht, indem man Schüler und auch Eltern zu gläsernen Datensätzen macht, sondern indem man sie als Menschen ernst nimmt, mit all ihren Talenten, Problemen und Träumen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Kultusministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mitte November erschien im „Schwäbischen Tagblatt“ ein Artikel mit dem Titel „Handyregel krempelt Schulalltag um“. Hier ging es um eine Realschule in Rottenburg und den Weg, den die Schule gemacht hat. Das war einfach das, was jetzt hier auch schon vielfach beschrieben wurde: den überbordenden privaten Smartphone- (Ministerin Theresa Schopper) gebrauch an der Schule einzudämmen. Die Schulleitung hatte erkannt, dass der Alltag der Schülerinnen und Schüler durch die Geräte komplett dominiert wird und auch auf vielerlei Weise negativ beeinflusst wird: von Mobbing, Verschicken von manipulierten Fotos bis hin zu einer Dauerablenkung durch das permanente Chatten auch im Unterricht. Die Schulleitung hat deshalb die Notbremse gezogen und hat einen umfassenden Prozess für neue, strengere Regeln an der Schule aufgesetzt, neue Regeln, die mit klaren Grenzen und Vorgaben, aber gleichzeitig auch mit der notwendigen Flexibilität arbeiten. Denn wir sagen, dass die Regelungen auch alters- und entwicklungsspezifisch sein sollen, um passende Lösungen für die unterschiedlichen Altersstufen zu finden und gleichzeitig – das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt – auch die Eltern an dieser Stelle mit einzubeziehen, z. B. über Veranstaltungen, um mit Medienpädagogen die Gefahren und Risiken noch einmal genauer zu diskutieren, um sich da auch gemeinsam auf den Weg zu machen. Das Ergebnis – das kennen wir von den Beteiligten dort an der Schule, aber auch von anderen Schulen, weil sich da schon viele auf den Weg gemacht haben – ist wirklich so, dass sich die Schülerinnen und Schüler zufrieden zeigen und froh sind, nicht mehr ständig das Gefühl haben zu müssen, etwas zu verpassen oder das nächste wichtige Detail jetzt nicht auf den Weg zu bringen, und das Handy entsprechend nicht mehr den Alltag dominiert. Die Schulleitung berichtet davon, dass in den Pausen jetzt plötzlich wieder Kommunikation stattfindet. Die Kinder reden wieder miteinander, ohne dass sie sich gegenübersitzen und dabei Whatsapp-Nachrichten schreiben, (Ein Handy macht einen Ton. – Zuruf: Bing!) und es passiert das, was wir zum Teil noch kennen: Es wird Tischfußball gespielt, man hat in den Pausen die bewegte Grundschule, weil diese vielfach die Möglichkeit bieten, dass sich die Schülerinnen und Schüler bewegen. Insgesamt herrscht an der Schule eine ganz andere Atmosphäre. Eines will ich schon noch sagen: Es ist klar, dass ein solcher Prozess und ein solches Sich-auf-den-Weg-Machen auch Arbeit bedeuten und es nicht einfach mit einem Verbot in den Klassen 1 bis 6 getan ist. Uns ist dieser Prozess auch wert, dass man dort sozusagen auch eine Akzeptanz für die Regelungen erhält, die man findet, und dies hat zur Folge, dass sie auch eingehalten werden. Denn eine Handygarage ist das eine, aber wir wissen zu den Bereichen, in denen wir Regelungen haben: Herr Professor Zierer, ein ganz vehementer Kritiker der Handynutzung im Grundschulbereich – wir haben ja auch wissenschaftliche Beratung von außerhalb in Anspruch genommen –, hat gesagt: Das Handyverbot an den Schulen in Bayern überzeuge ihn nicht, da dort einzig draußen am Schuleingang ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Handy angebracht werde, und damit ist dann das Handyverbot an den Schulen geregelt. So einfach ist es im Leben ja meist nicht. Das Kind meiner Büroleiterin geht in Bayern in die Schule, und die sagt immer: Der Trend zum Zweithandy ist in den Klassen sehr ausgeprägt. Deshalb ist allein damit noch nichts gewonnen, wenn das eiode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 ne Handy in der Garage parkt und das andere dann doch den Alltag dominiert. Deshalb denke ich, dass es richtig ist, den Schulen etwas mit auf den Weg zu geben – es ist ja nicht so, dass wir sagen würden, alle müssten sich auf den Weg machen; auch die Realschule in Rottenburg muss sich nicht neu auf den Weg machen; denn die haben schon eine Regelung, die akzeptiert wird –, dass wir die Schulen mit dem, was wir an FAQs haben, mit dem, was auf unserer Homepage steht, mit Best-Practice-Beispielen, mit Handreichungen, mit Musterprozessen, mit Materialien und Informationen unterstützen. Mit dieser Gesetzesänderung haben sich jetzt alle Schulen auf den Weg zu machen. Das betrifft vor allem diejenigen, die diesen Prozess noch nicht angestoßen haben. Es ist auch wichtig, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen, weil das der Schlüssel ist, dass Regelungen auch akzeptiert werden, wenn sie gemeinsam diskutiert und beschlossen werden. Ich bin froh, dass wir für diesen Prozess nun einen rechtssicheren und verbindlichen Rahmen schaffen und diesen heute im Schulgesetz verankern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zweiter Punkt: Daten zeigen uns einfach immer auch auf, wo es gut läuft und wo es Schwachstellen gibt. Da sind Zahlen, sagen wir mal, oftmals auch brutal – oder auch schön, wenn es gut läuft. Und sie helfen uns nicht nur bei der Erfolgskontrolle. Vielmehr zeigen sie uns, wenn wir sie verlässlich und kontinuierlich erheben, wohin die Entwicklung geht und ob wir auf dem richtigen Weg sind. In den vorhergehenden Debatten haben wir die IQB-Studie schon thematisiert, die Vergleichsstudie, durch die man genau sieht, wie das Monitoring die einzelnen Schulen und die einzelnen Kinder und Jugendlichen voranbringt. Dieses Steuerungswissen ist im Bildungsbereich unglaublich wichtig. Bei dem Steuerungswissen geht es nicht nur darum, Daten zu haben. Denn es wäre ein berechtigter, zutreffender Vorwurf, dass die Sau vom Wiegen nicht fetter wird, wenn man daraus keine Konsequenzen ziehen und nicht schauen würde, welche Förderansätze wir finden müssen und womit wir ein Problem haben. Wir haben es in der vorhergehenden Debatte gesagt: Ungefähr 6 000 Kinder verlassen bei uns jährlich die Schule ohne einen Schulabschluss. Die sind ja nicht an einer Schule, wo man quasi das Wissen von Lehrkraft zu Lehrkraft tradieren kann: Der Schüler A oder B ist an dieser Stelle so oder so. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die eine Schule und gehen an eine andere Schule; es wird umgezogen. Da ist sozusagen ein Cut. Kein Mensch weiß mehr, von welcher Schule der jeweilige Schüler stammt. Deswegen ist diese Schüler-ID für uns wichtig. Ich bin froh, dass das bei uns insgesamt so gesehen wird. Natürlich wissen wir auch, dass es sensible Daten sind. Das streitet ja niemand ab. Deswegen haben wir entsprechende Anregungen vom LfDI bekommen, der auf 73 Seiten, meine ich, oder auf 61 Seiten – ich weiß es nicht mehr genau – erhebliches Material beigesteuert hat. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Bestimmt 63!) (Ministerin Theresa Schopper) Diese Daten müssen verschlüsselt und anonymisiert werden, damit nicht die individualisierte Nachforschbarkeit in Bezug auf alle Kinder gegeben ist. Wir müssen einen Mittelweg einschlagen zwischen einerseits dem maximalen Datenschutz und andererseits dem maximalen Steuerungswissen. Das ist der Grund, warum wir die Schüler-ID, über die seit 20 Jahren bundesweit diskutiert wird, in diesem Schulgesetz verankern und regeln. Ich finde, wir haben einen guten Mittelweg gefunden, die Chancen einer datengestützten Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung stärker zu nutzen und dabei die Risiken nicht außer Acht zu lassen. Zum Schluss noch ein paar Worte zum Ganztag. Ich habe schon in der ersten Lesung und beim Gesetzentwurf zum Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz, der unter dem nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird, betont, dass es für unsere Schullandschaft insgesamt wichtig ist, dass wir an vielen Stellen den Ganztag haben. Das ist auch meine persönliche Haltung. Der Ganztag hat zwei Effekte. Er ist einerseits für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz wichtig, um eine Verlässlichkeit in der Beschulung der Kinder herzustellen, damit beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden ein Elternteil mit einem guten Gefühl ihrer und seiner Arbeit nachgehen können. Der Ganztag stärkt andererseits auch die Chancengleichheit. Ich habe die Rheinschule in Friedlingen genannt, die eine gebundene und rhythmisierte Ganztagsschule ist. Dort wird den Kindern so vieles mit auf den Weg gegeben, weil eine Förderung passiert. Das ist das Asset, das wir mehr an unseren Schulen brauchen. Aber der Rechtsanspruch stellt die Kommunen natürlich vor sehr große Herausforderungen. Da haben wir, denke ich, keinen Dissens. Deswegen ist es wichtig, dass wir noch einmal wirklich viel Geld in die Hand genommen haben. Ich will nicht nur die 860 Millionen € erwähnen, die wir zusätzlich zu den Geldern des Bundes bereitgestellt haben. Wir haben 361 Millionen € vom Bund hinzubekommen. Wir haben uns darüber hinaus bereit erklärt, 68 % der Betriebskosten zu übernehmen. Das ist wirklich ein Kraftakt, der den Landeshaushalt strapaziert. Aber das geschieht zum Wohle der Kinder in unserem Land. Hinter den Betriebskosten verbirgt sich, dass man einerseits Erzieherinnen, Lehrkräfte und Personal bezahlen muss und zudem sonstige Kosten zu tragen hat. Das ist das, was unter einem Stichwort schlicht und doch sehr administrativ daherkommt, dann aber genau das ist, was das Leben macht. Die 20 Schultage, an denen dann geschlossen wird, sind das eine. Wie gesagt, es ist ein Omnibusgesetzentwurf. Herr Fulst-Blei hat in der ersten Lesung gesagt, dass uns ein Omnibusgesetzentwurf vorliegt. Gesetzentwürfe im schulischen Bereich sind immer Omnibusgesetzentwürfe. In diesem ist auch wieder fast kein Sitzplatz frei, weil damit mehreres geregelt wird: die Information der Jugendämter in Fällen der Kindeswohlgefährdung, schulpsychologische Dienste, die Schulstatistik, das deutsch-französische Gymnasium und noch einiges mehr. Aber es ist ein wichtiger Gesetzentwurf, und ich bin dankbar dafür, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch hinbede – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 kommen haben und auch hier im Landtag eine Unterstützung haben. Daher vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde habe ich bislang noch zwei Wortmeldungen – drei Wortmeldungen. Okay. Sie haben alle nur noch 13 Sekunden, Herr Abg. Hörner. In der Reihenfolge der Fraktionen – die Fraktion GRÜNE hat keine weitere Wortmeldung? okay – (Abg. Ralf Nentwich GRÜNE: Ich habe, glaube ich, noch am meisten! – Gegenruf: 21!) hat zunächst der Kollege Hailfinger das Wort, dann die Kollegin Steinhülb-Joos und dann der Kollege Hörner. – Bitte sehr. Achten Sie auf die Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Manuel Hailfinger CDU

Ja, das wird ausreichen. Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das sehr gut herausgearbeitet. Es ist wirklich ein Meilenstein, den wir heute auch abstimmen. Wenn die konsequente Umsetzung des Handyverbots gelingt, dann ist das ein wirklich wichtiger Schritt, den wir miteinander hinbekommen haben. Ich habe noch einen Schritt, den ich mir von der Frau Ministerin zu Weihnachten wünschen würde, über den wir noch sprechen müssen. Denn er steht eigentlich auch im Koalitionsvertrag. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, wollen die tägliche Bewegungseinheit am Ende auch in den Schulen haben. Deswegen möchte ich mich dafür noch mal starkmachen und es als Weihnachtswunsch an Sie, Frau Ministerin, formulieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Kollegin Steinhülb-Joos.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Warum die Regelungen der Handynutzung nicht den Schulen selbst überlassen? Weil die Schulen hier nach Regelungen und nach Sicherheit schreien. Sie wollen Regelungen. Wir können doch die Schulen bis Klasse 6 entlasten, indem wir hier das Gesetz von vornherein vorgeben. Das bringt Klarheit für alle. Dann gibt es mit den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern zusammen ab Klasse 7 noch genug auszudiskutieren. (Beifall bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Hörner.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

15 Sekunden zur Schüler-ID. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eltern werden aufgefordert, ihr Kind einzuschulen. Es gibt eine Prüfung. Was macht dann die Schule? Die gibt im Prinzip die Daten, die sie hat, an die weiterführende Schule weiter, die sie eventuell wiederum an die Berufsschule weitergibt. (Hans-Peter Hörner) Wir brauchen keine Schüler-ID; wir brauchen sie nicht. Der einzige Sinn, den ich aufgrund meiner Erfahrung, die ich vorhin genannt habe, sehe, ist, dass das lediglich eine Kontrolle ist. Man macht das dann zusammen mit der Bürger-ID und dann noch mit Palantir. Was dann herauskommt, werden Sie sehen. Das zu sagen traue ich mir jetzt zu. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir werden sehen, was passiert. Vielen Dank. (Zuruf von der CDU: Keine Ahnung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Was ist jetzt? – Also komm.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Nentwich GRÜNE

Wenn jetzt alle nach vorn kommen – –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Nentwich GRÜNE

Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Weihnachten ist nahe; die Kollegin von der FDP/DVP hat schon eine umfangreiche Wunschliste geäußert. Wie ich vorhin auch gesagt habe: Ein Schulgesetz ist natürlich nie fertig, es wird immer weitergearbeitet. Viele Punkte, die heute angesprochen wurden, sind aber schon eingearbeitet. Wenn man sich die Schüler-ID einmal anschaut: Die wird automatisch generiert, die macht überhaupt nicht mehr Aufwand. Das ist der eine Punkt. Zu den anderen Punkten komme ich aufgrund der Zeit leider nicht mehr. Ich wünsche einfach schöne Weihnachten, falls wir uns nicht mehr hören. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Damit liegen tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, Drucksache 17/9877. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen. Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP vor. Die Änderungsanträge werde ich an entsprechender Stelle zur Abstimmung stellen, den Entschließungsantrag dann nach der Schlussabstimmung. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Hierzu liegt der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/10025-3, vor, der Änderungen bei der Nummer 7 fordert. Wer dem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/10025-1, vor, der die Einfügung einer neuen Nummer 19 fordert. Wer diesem FDP/DVP-Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schlage Ihnen vor, dass ich jetzt Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind einverstanden. Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Auch Artikel 2 stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 3 Inkrafttreten Hier gebe ich Ihnen noch folgenden redaktionellen Hinweis: In Artikel 3 muss aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport noch eine Folgeänderung vorgenommen werden. Artikel 3 Absatz 2 lautet wie folgt: (2) Artikel 1 Nummer 10 tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie stimmen dieser redaktionellen Änderung zu. Jetzt komme ich zur Abstimmung über Artikel 3 insgesamt. Wer Artikel 3 mit dieser redaktionellen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Damit kommen wir bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Nun haben wir noch abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/10025-2, der neun Ersuchen an die Landesregierung richtet. Ich stelle diesen Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt und Punkt 3 der Tagesordnung damit erledigt. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU – Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG) – Drucksache 17/9705 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/9876 Berichterstattung: Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/9876. Ich schlage Ihnen vor, dass ich nun die §§ 1 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. § 1 bis § 6 Wer den §§ 1 bis 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich hier einstimmige Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt und Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie auf die traditionelle Weihnachtsbaumübergabe hinweisen. Seit inzwischen 25 Jahren kommen unsere Weihnachtsbäume aus dem Enztal. Diese Bäume verbreiten in den Gebäuden, wie Sie wisde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sen, eine ganz besondere, fröhliche und hoffentlich auch weihnachtliche Stimmung. Diese Tradition hat übrigens einmal der Kollege Staatssekretär Blenke begründet. Direkt im Anschluss werden uns die Vertreter der Stadt Bad Wildbad sowie der Gemeinden Enzklösterle und Höfen an der Enz den Weihnachtsbaum in der Lobby offiziell übergeben. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie dazu herzlich einladen. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, und ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 13:09 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:15 Uhr)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, wir beenden die Mittagspause und treten wieder in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Regierungsbefragung Die erste Frage kommt von der Fraktion der AfD und betrifft das Thema B e t r u g s f ä l l e m i t g e f ä l s c h t e n S p r a c h - z e r t i f i k a t e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g Ich sehe, Herr Abg. Hörner steht schon bereit. Bitte sehr. Stellen Sie Ihre Frage am Redepult. – Danach erfolgt die Worterteilung nach der Größe der Fraktionen, wenn es Wortmeldungen geben sollte. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht, wie gesagt, um das Thema „Fälschung von Sprachzertifikaten“, worüber in der letzten Zeit in der Presse vermehrt berichtet wurde. Diese sind vor allem Voraussetzung für Anstellungen. Ich denke z. B. an Ärzte und Pflegekräfte, bei denen die Sprache sehr wichtig ist. Sie sind aber auch Voraussetzung für Einbürgerungen. Ich habe daher zunächst folgende Fragen: Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung aktuell zum Ausmaß von Betrugsfällen mit gefälschten Sprachzertifikaten vom telc Prüfungszentrum A1 bis B2, Deutsch-Test für Zuwanderer, DTZ, und Tests „Leben in Deutschland“ in Baden-Württemberg? Und welche kurzfristigen oder langfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung, um Sprach- und Einbürgerungstests wirksam gegen Fälschungen abzusichern, insbesondere auch angesichts der jüngsten Ermittlungen und der wiederholten Fälschungsversuche an der VHS Heilbronn? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Zur Beantwortung darf ich für die Landesregierung den Herrn Innenminister ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Spezialistinnen und Spezialisten (Minister Thomas Strobl) für organisierte Kriminalität, die OK-Abteilungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, schoben dem Geschäftsmodell gefälschter Sprachzertifikate einer bundesweit und international agierenden Tätergruppierung einen Riegel vor. Ich möchte mich herzlich bedanken für eine wirklich super engagierte und höchst erfolgreiche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn und der Staatsanwaltschaft. Das war eine exzellente Arbeit. Kriminelles Vorgehen führte dazu, dass Menschen ohne geprüfte Kenntnisse deutscher bzw. europäischer Straßenverkehrsregeln und trotz mangelhafter deutscher Sprachkenntnis eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Führerscheinprüfung erhalten haben. Hier hat sich eindrucksvoll gezeigt: Wir bekämpfen die organisierte Kriminalität akribisch und unnachgiebig mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln. Die bundesweite und internationale Vernetzung trug maßgeblich zur Aufklärung der illegalen Machenschaften bei. Auch im Bereich der Einbürgerungsverfahren gibt es Versuche, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung zu erschleichen. Um diesem Phänomen zu begegnen, ergreifen unsere Sicherheitsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur Personen eingebürgert werden, die die hierfür erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Nachweis von Sprachkenntnissen im erforderlichen Umfang. Sofern Hinweise auf Täuschungshandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Einbürgerungstests erlangt werden, gewährleisten wir eine ganzheitliche und behördenübergreifende Bekämpfung. Entsprechende Maßnahmen stimmen wir ab und ergreifen diese auch umgehend. Unsere Staatsangehörigkeitsbehörden sind bezüglich der Vorlage von Nachweisen zum Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen seit Jahren extrem sensibilisiert. Einem eingereichten Sprachzertifikat und der Prüfbescheinigung des Tests „Leben in Deutschland“ kommt zwar eine gewichtige Indizwirkung zu, sie führen aber nicht zum Vollbeweis, dass Kenntnisse tatsächlich vorliegen. Die Bekenntnisse sowohl zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Loyalitätserklärung sind grundsätzlich persönlich abzugeben, und es soll auch deren Bedeutung abgefragt werden, sodass sich die Einbürgerungsbehörde in jedem einzelnen Fall persönlich einen Eindruck von den Sprachkenntnissen des Antragstellenden verschafft. Das Sprachzeugnis ist also allein nicht ausreichend – wir legen ein Papier vor –, sondern es wird in jedem Fall persönlich überprüft, ob die entsprechenden Sprachkenntnisse tatsächlich auch vorliegen. Das ist die Praxis in Baden-Württemberg. Das ist die gängige Praxis – um es klar zu sagen. Das war die gängige Praxis in Baden-Württemberg, und das bleibt auch in Zukunft selbstverständlich die gängige Praxis in Baden-Württemberg. Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vorlage gefälschter Urkunden oder Bescheinigungen in Einbürgerungsverfahren werden selbstverständlich grundsätzlich zur Anzeige gebracht, und selbstverständlich wird das Verfahren auch entode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sprechend ausgesetzt. Sie sehen also ganz klar: Wir reden nicht nur, wir handeln. Um es noch einmal zu verklaren: Wer bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft mit falschen Dokumenten arbeitet oder in anderer Art und Weise lügt und betrügt, kann nicht deutscher Staatsbürger bleiben. Die Einbürgerung muss zurückgenommen werden. Ich füge meine persönliche Meinung hinzu: Er kann dann auch nicht in der nächsten Woche einen neuen Antrag stellen, sondern er muss für mindestens zwölf Jahre von der Einbürgerung gesperrt bleiben. Denn wenn jemand deutscher Staatsbürger werden möchte und er im Grunde genommen mit einer solchen Illoyalität gegenüber dem Staat beginnt, dann muss das eine harte Folge haben. Diese harte Folge bedeutet, dass das Staatsangehörigkeitsverfahren sofort abgebrochen wird, dass, wenn die Staatsangehörigkeit schon erteilt worden ist, sie zurückgenommen wird und es auch eine entsprechende Sperrfrist von mindestens zwölf Jahren für ein erneutes Einbürgerungsverfahren geben muss. (Beifall bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe jetzt Zusatzfragen seitens der AfD-Fraktion. Vier Abgeordnete haben sich schon gemeldet. Der erste war Kollege Klecker, der zuerst eine Zusatzfrage stellen darf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Klecker AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister, Sie haben es gerade gesagt: Bei jedem Sprachzertifikat gibt es auch noch eine persönliche Vorstellung desjenigen. Ich hätte die Frage – es gab diese Fälle in Heilbronn und Stuttgart –, wie es dort bei den persönlichen Vorstellungen war. Wurden dann die Mitarbeiter dort womöglich bestochen? Wie hat es dann stattgefunden, dass diese Sprachzertifikate erteilt wurden, wenn das Ganze gefälscht war? (Abg. Nicolas Fink SPD: Das ist unfassbar!) Wenn es gefälscht ist, dann kann die Person ja die Sprache nicht. Dann erkenne ich es bei diesem persönlichen Vorstellungstermin, sage ich jetzt mal. Wenn Sie aber sagen, es finde eine persönliche Vorstellung statt, aber es habe Fälschungen gegeben, die durchgegangen seien, dann frage ich mich, wo in diesem Bereich etwas schiefgelaufen ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Gut, das war die Frage. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident! Allerdings beinhaltet diese Frage eine wirklich unverschämte Unterstellung, (Zurufe von der SPD: Ja!) dass nämlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Behörden bestochen worden seien. (Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) Diese Unverschämtheit weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. (Beifall bei der CDU) (Minister Thomas Strobl) Dafür gibt es null Komma null Anhaltspunkte. Das ist die Art und Weise, wie die AfD hier arbeitet: ohne dass es auch nur den Verdacht gibt. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo auch nur der Verdacht erhoben wird, dass ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin – womöglich noch von der Stadt Heilbronn oder von irgendeiner anderen Einbürgerungsbehörde – in einem solchen Fall bestochen worden wäre. Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, Herr Abgeordneter, so etwas überhaupt nur in die Debatte einzuführen. Das geht definitiv überhaupt gar nicht; es ist eine Verdächtigung, die Sie hier erheben, (Abg. Dennis Klecker AfD: Das war eine Frage!) die jeder Substanz und jeder Grundlage entbehrt. – Ja, ja, Sie haben die Frage so gestellt: Ist das entweder so oder so? (Abg. Dennis Klecker AfD: Sie können es ausschlie- ßen und sagen, dass es definitiv nicht so ist?) Und das ist nicht in Ordnung. Zum Zweiten: Diese Fälle wurden durch eine akribische Arbeit insbesondere der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, aufgeklärt. Ich habe auch klar und deutlich gesagt, was für Konsequenzen das hat, und ich habe Ihnen klar und deutlich gesagt, dass es in Baden-Württemberg in jedem Fall ein persönliches Gespräch gibt, in dem beispielsweise Sprachkenntnisse überprüft werden. Das ist ja auch der Grund dafür, dass solche Dinge dann auffallen, entsprechend aufgedeckt werden können und entsprechend sanktioniert werden – strafrechtlich und auch mit einer verwaltungsrechtlichen Konsequenz, die ich Ihnen klar dargelegt habe. Also, bitte unterlassen Sie solche Suggestivfragen, wo so ein bisschen hindurchscheint, wir hätten eine korrupte Verwaltung in den Ausländerbehörden. (Abg. Dennis Klecker AfD: Überhaupt nicht!) Das ist etwas, was ich mit Entschiedenheit zurückweise. Es gibt null Substanz dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dennis Klecker AfD: Dann ist ja gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Es hat sich nun zunächst noch der Kollege Scheer gemeldet. Gibt es Meldungen aus den anderen Fraktionen? – Dann kommt nun zuerst die FDP/DVP dran. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Das, was Sie gesagt haben – dass es Konsequenzen haben muss und man nicht gleich am nächsten Tag das nächste Verfahren startet; Sie haben von einem Aussetzen über den Zeitraum von zwölf Jahren gesprochen –, finde ich persönlich sehr gut. Ich möchte fragen: Was hat denn die Landesregierung dafür getan, dass diese – meines Erachtens richtige – Position dann auch umgesetzt wird und dies dann auch für die Zukunft gegeben ist? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage. – Das ist natürlich keine Landesangelegenheit, sondern de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 es ist Bundesrecht. Ich darf Ihnen – jedenfalls für meine Person – sagen, dass wir seitens der Landesregierung entsprechende Vorhaben im Bund nachdrücklich unterstützen und positiv begleiten. Nachdem die FDP nun nicht mehr in der Bundesregierung vertreten ist, besteht ja auch eine gewisse Zuversicht, dass ein solches Vorhaben, nämlich die Verschärfung des Einbürgerungsrechts, vorgenommen werden könnte. Meinen Segen jedenfalls würde das haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Abg. Scheer. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandro Scheer AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage. Ich habe die Zahlen mal rausgeschrieben: Das ist ja doch eine ganz erhebliche Größenordnung. Die aktuellsten Zahlen sind aus dem Jahr 2024; da waren es 38 000 in Baden-Württemberg. Ich komme aus dem Landkreis Göppingen, da hatten – – Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: 38 000 was?

Diese Rede einzeln zitieren

Sandro Scheer AfD

38 000, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hatten. Im Landkreis Göppingen waren es 1 328, davon 464 Syrer. Jetzt entsteht ja durch die Staatsbürgerschaft ein aktives und ein passives Wahlrecht. Mich würde jetzt interessieren – – Im Nachgang haben Sie ja gesagt, wie mit solchen Fällen zu verfahren ist, und erklärt, dass diese Personen dann eben keine Deutschen mehr sind – also, jemand war Deutscher, ist danach aber kein Deutscher mehr, wenn der Fall so aussieht. Mich würde interessieren, wie wir in einem solchen Fall mit Blick auf demokratische Wahlen vorgehen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Das ist eine hypothetische Frage, Herr Abgeordneter. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem jemand zu Unrecht – also durch Fälschung eines Sprachzertifikats oder dergleichen mehr – die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hätte und dann an einer Wahl teilgenommen hätte. Insofern ist das ein hypothetischer Fall, den Sie hier aufmachen, um eine bestimmte politische Stimmung zu erzeugen. Aber auch dieser Fall entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage. Ansonsten würde ich Sie bitten, jetzt hier und heute, in diesem Landtagsplenum, zu sagen, auf welchen konkreten Fall Sie sich beziehen. Ich bin mir ziemlich sicher, Sie können nicht einen einzigen Fall nennen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – (Abg. Sandro Scheer AfD begibt sich vom Saalmik- rofon an seinen Platz. – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Er kann keinen Fall benennen! Für das Protokoll: Die AfD kann keinen Fall benennen! – Weitere Zurufe) Jetzt haben wir bei mir auf der Meldeliste Herrn Abg. Dr. Balzer und danach Herrn Abg. Hörner. – Herr Abg. Dr. Balzer, Sie können Ihre Frage stellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Danke, Herr Minister, für die ausdrückliche Bereitschaft, diese schwierigen Fragen zu beantworten. – Danke für die Worterteilung. – Zunächst einmal finde ich es natürlich gut, dass jeder Einwanderer, der Deutscher werden möchte, solch ein ausführliches Verfahren durchläuft. Daher würde mich natürlich interessieren – ich habe aber Verständnis, wenn Sie aus polizeitaktischen Gründen da keine Aufklärung geben können –, wie diese Fälschungen denn haben aufgeklärt oder aufgedeckt werden können. Das wäre die erste Frage. Und die zweite Frage: Wann sind der Landesregierung seit 2015 Fälle von gefälschten oder manipulierten Sprachzertifikaten bekannt geworden, und wie viele Fälle waren es insgesamt? Seit wann und wie viele? Round about. Danke. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Bei der ersten Frage, Herr Abgeordneter, wie das aufgeklärt worden ist, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen das etwas pauschal sagen möchte: (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja, klar!) durch eine wirklich hoch engagierte, hoch professionelle und sehr erfolgreiche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, die Lob und Anerkennung dafür verdienen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist ja ein sehr verzweigtes Netzwerk gewesen. Wie viele Fälle es im Einzelnen gegeben hat, in denen Sprachzertifikate gefälscht worden sind – ich füge aber hinzu: das heißt nicht, dass eine Einbürgerung fälschlicherweise erteilt worden wäre, sondern das hat man ja auch im Vorfeld festgestellt, und dann ist die Einbürgerung eben nicht gemacht worden –: Ich sage einmal aus meiner Erinnerung heraus, dass es mehrere Dutzend Fälle sind, die mir jetzt hier bekannt sind. Wir werden Ihnen das aber gern auch noch einmal schriftlich und präzise beantworten. Aber ich würde einmal sagen: in einem unteren, mittleren zweistelligen Bereich. Aber da muss ich den Vorbehalt machen, dass wir das noch einmal ganz genau prüfen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Und vielleicht auch, seit wann! In welchem Zeitraum!) – Das machen wir gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Das wird dann ergänzt und schriftlich nachgereicht. – Jetzt Herr Abg. Hörner.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Ich habe dem jetzt hoffentlich richtig folgen können. Ich finde das natürlich toll, wenn man dann tatsächlich Einbürgerungen zurückgenommen hat, die aufgrund dieser gefälschten Zertifikate ausgesprochen worden sind. Mich würde da aber auch interessieren: Wie viele waren das? Und vor allem: Gibt es neben den gefälschten Zertifikaten auch andere Gründe, die zu einer Rücknahme der Einbürgerungen geführt haben? Wenn es jetzt nicht feststellbar ist, dann gern auch schriftlich. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: So machen wir es, Herr Abgeordneter. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Vielen Dank!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Dann haben wir bei diesem Fragenkomplex keine weiteren Fragen. – Dann bedanke ich mich, Herr Innenminister. (Minister Thomas Strobl: Danke sehr!) Wir kommen zum zweiten Komplex. Hier hat die SPD das Thema G r u n d s t e u e r angemeldet. Ich darf, wie ich sehe, dem Kollegen Fink das Wort erteilen. Er ist schon auf dem Weg ans Redepult. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Nicolas Fink SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, der grün-schwarze Sonderweg bei der Grundsteuer beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg weiterhin. Dieser Sonderweg beschäftigt aber auch die Gerichte. Daraus ergibt sich folgende Frage. Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat der Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025, laut dem die Kosten eines Verkehrswertgutachtens zur Korrektur eines Bodenrichtwerts vom zuständigen Finanzamt zu tragen seien? Welche Konsequenzen hat dieser Beschluss?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Bayaz das Wort erteilen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Fink, vielen Dank für die Frage. Ich darf vorweg, weil Sie die Gerichte angesprochen haben, kurz in Erinnerung rufen – deswegen passt auch Ihre Anfrage heute ganz gut –, (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU) dass es heute ein Urteil des Bundesfinanzhofs gab, das auch nicht ganz irrelevant für unsere Arbeit, hier für das Modell bei uns in Baden-Württemberg ist. Ich würde kurz darauf eingehen, (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) was der Aktualität geschuldet ist, bevor ich dann zu Ihrer konkreten Frage zum Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts komme. Denn Sie haben natürlich völlig recht: Die Grundsteuer beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger und offenbar auch die Gerichte. Das kommt bei diesem Massenverfahren nicht ganz überraschend. Es ist so – das ist eine erste Einschätzung; selbstverständlich müssen wir uns das Urteil des BFH dann auch genauer anschauen –, dass das sogenannte Bundesmodell rechtmäßig und damit auch verfassungsmäßig ist. Das hat auch für uns im Land besondere Bedeutung, weil gewisse Aspekte betont werden, die sich auch in unserem Modell wiederfinden. Diese will ich kurz in Erinnerung rufen. Es sind vier Punkte, die das Gericht heute herausgehoben hat: Erstens: Bei der Ausgestaltung und Bemessung der Grundsteuer steht dem Gesetzgeber ein weitreichender Spielraum bei der Ausgestaltung des Modells zu. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Zweitens: Im steuerlichen Messverfahren hat der Gesetzgeber weite Befugnisse auch zur Pauschalierung und Typisierung. Auch das ist, denke ich, wichtig, weil wir ein sehr pauschales Modell gewählt haben. Drittens: Das Gericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ermittlung der Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse. Auch das ist ja etwas, was sich in unserem Modell wiederfindet. Und auch ein Bewertungskorridor – das ist der vierte Punkt – von 30 % um den Verkehrswert ist verfassungsrechtlich gedeckt. Auch das findet sich als Element in unserem Modell wieder. Insofern fühlen wir uns bei den Ausführungen auch bestätigt, wohl wissend, dass es sich hier konkret um das Bundesmodell handelte, aber dass diese Aspekte, die der BFH heute herausgestellt hat, auch für unser Landesgrundsteuermodell wichtig sind. Wir werden uns das aber im Detail noch mal anschauen; da bitte ich einfach um Verständnis. Das war jetzt die erste Kurzbewertung angesichts des aktuellen Urteils von heute Morgen. Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Kollege Fink. Die FDP/DVP hat, meine ich, für morgen eine sehr ähnliche Frage angemeldet. Deswegen passt das an dieser Stelle ganz gut, und es ergeben sich ein paar Synergien. Es geht um den von Ihnen, Herr Fink, angesprochenen Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts von Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025. Ich glaube, für das Verständnis der Entscheidung ist es erforderlich, das noch mal rechtlich einzuordnen. Bei diesem Beschluss handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern lediglich um eine sogenannte Kostengrundentscheidung, die nach Erledigung eines Rechtsstreits ergangen ist. Das Gericht hat also entschieden, dass die Kosten des Verfahrens vom beklagten Finanzamt zu tragen sind. Ob die Gutachtenkosten in dem konkreten Fall tatsächlich von dem beklagten Finanzamt zu tragen sind, ist nicht Gegenstand der Entscheidung und wird erst im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren entschieden. Das steht also noch aus. Bei der getroffenen Kostengrundentscheidung handelt es sich also um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Richters. Andere Richterinnen, andere Richter sind an diese Entscheidung nicht gebunden und sind in ähnlichen Konstellationen mittlerweile auch zu anderslautenden Entscheidungen gekommen. Diese sind abweichend ergangen. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere Kostenentscheidungen ergehen werden. Deswegen bleibt die Rechtsprechung – übrigens auch in anderen Ländern – abzuwarten. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage? (Abg. Nicolas Fink SPD: Gern, ja!) – Moment, ich muss jetzt in der Reihenfolge bleiben. Der Kollege Seimer hatte sich, wenn ich das recht gesehen habe, vorher gemeldet. Ich muss jetzt die Größe der Fraktionen bei der Reihenfolge der Wortmeldungen beachten. Zunächst kommt de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Herr Kollege Seimer. Wenn das beantwortet ist, dann kommt der Kollege Fink. (Zuruf von der CDU: Mayr!) Dann kommt die FDP/DVP noch mal. War das der Kollege Dr. Schweickert? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) – Okay. – Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Seimer GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass angesichts der Grundsteuerreform die Wohnkosten gestiegen sein sollen? Meine zweite Frage lautet: Zum 1. Januar 2029 kommt ja die neue bzw. die zweite Hauptfeststellung in Gang. Müssen dann die Eigentümerinnen und Eigentümer da eine neue Grundsteuererklärung abgeben?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Sehr geehrter Abgeordnetenkollege Seimer, vielen Dank für die Frage. Auch das ist ja hier nicht zum ersten Mal Gegenstand der Beratungen. Dass es zu Belastungsverschiebungen kommt, liegt in der Natur der Sache. Die alten Werte sind für verfassungswidrig erklärt worden. Deswegen ist die zwingende Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, neue Modelle einzuführen, die dann natürlich zwangsläufig auch zu Belastungsverschiebungen führen. Das ist praktisch unvermeidlich. Hinsichtlich der Frage, ob Wohnen teurer geworden ist, beispielsweise im Vergleich zum Gewerbe: Das können wir so nicht nachvollziehen. Nach ersten vorläufigen Daten – noch einmal: uns liegen diese nicht vollständig ausgewertet vor – ist es so, dass bei landesweiter Durchschnittsbetrachtung das Wohnen durch die Reform nicht wesentlich stärker belastet ist. Die landesweite Durchschnittsbetrachtung zeigt, dass der gesetzliche Abschlag auf die Steuermesszahl in Höhe von 30 % für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke tendenziell eher richtig getroffen wurde. Auch das kann man in Zukunft immer wieder anpassen, wenn sich ein Anpassungsbedarf ergeben sollte. Wir hatten ja auch gesagt, im Vorlauf der nächsten Hauptfeststellung werde eine Evaluation vorgenommen, aber im Moment ist das für uns im Rahmen. Das bringt mich zu Ihrer zweiten Frage nach der zweiten Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029. Da wird es so sein, dass die Verknüpfung der Daten, die uns dann vorliegen – das war dieses Mal nicht der Fall; deshalb hat das Massenverfahren, wie Sie sagen, die Menschen sehr beschäftigt; denn man musste in den Archiven und Unterlagen kramen und die Daten bei Elster eingeben –, nicht notwendig sein wird. Das sollte in einem weitgehend völlig automatisierten Verfahren angewandt werden können. Deshalb streben wir an, dass zum nächsten Stichtag in möglichst vielen Fällen auch keine gesonderte Grundsteuererklärung mehr erforderlich ist. Vereinfacht gesagt: Es wird deutlich weniger Aufwand damit einhergehen, sowohl für die Steuerbürger als auch für die zuständigen Behörden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Fink, bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Nicolas Fink SPD

Vielen Dank. – Einen Teil der Frage haben Sie gerade schon beantwortet. Sie haben gesagt, Sie schauen sich das heutige Urteil, das das Bundesmodell betrifft, im Detail an. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Anschauen? Bedeutet das auch, dass Sie sich möglicherweise darauf vorbereiten, ein entsprechendes Modell für Baden-Württemberg zu übernehmen? Oder heißt das nur, dass Sie sagen: „Wir wollen das bestehende Modell mit möglicher Digitalisierung besser machen“? Das ist meine Lieblingsfrage nach dem berühmten Plan B für den Fall, dass wir jetzt wissen: Das Bundesmodell ist rechtskonform und funktioniert. Wenn das aber für Baden-Württemberg nicht der Fall sein sollte, sollten wir möglichst schnell reagieren können. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank auch für diese Frage. – Zunächst einmal ist es natürlich so, dass die Klägerinnen und Kläger das Recht haben, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Zunächst geht es an den BFH, und die letzte Instanz ist diejenige, die im Rechtsstaat das letzte Wort hat. Wenn ich das heute Morgen über den Ticker richtig vernommen habe, haben die Betroffenen auch vor, gegen das Urteil vorzugehen. Die letztmalige Überprüfung dieses Bundesmodells steht also noch bevor. Ich habe das deswegen erwähnt, weil die Aspekte, die der BFH besonders herausgehoben hat und die unter juristischer Prüfung standen, welche sind, die sich in unserem Modell wiederfinden. Diese sind eigentlich bestätigt worden. Insofern ist es keine Bestätigung des Landesgrundsteuermodells, aber die Aspekte, die sich bei uns wiederfinden, machen es zumindest juristisch sehr wahrscheinlich, dass kein Plan B notwendig sein wird. Ich habe das an dieser Stelle auch schon gesagt. Das geht ja in die letzte Legislatur zurück, als sich die letzte Landesregierung verfassungsrechtlich immer eng hat beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir gehen weiter davon aus und fühlen uns dabei bestätigt. Wenn es so sein sollte, werden wir schauen – wie Sie es auch gesagt haben, Stichwort Hauptfeststellung 1. Januar 2029 –, dieses Modell künftig noch besser zu machen, sicher auch noch Anpassungen vorzunehmen, Anpassungen, die vom Gesetzgeber vorgenommen werden. Es gibt aber keine konkreten Überlegungen für die Einführung eines anderen Modells, weil es dafür auch gerade keine Hinweise gibt. Das wird nur in dem Fall so sein, wenn uns die Rechtsprechung dazu zwingen sollte. Aber noch einmal: Weder das Urteil des BFH von heute noch Urteile anderer Finanzgerichte, die sich im Land mit dem Thema bislang beschäftigt haben, deuten darauf hin.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt ist Herr Abg. Professor Dr. Schweickert von der FDP/DVP dran. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, ich möchte auf den Punkt eingehen, welchen Einfluss das Urteil auf die atypischen Grundstücke hat. Ich gebe Ihnen recht: Es ist sicherlich ein Einzelurteil. Aber wenn ich, der ich kein Jurist bin, den Beschluss lese, dann verstehe ich, dass der Beschluss deshalb ergangen ist, weil der Kläger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags für dieses atypische Grundstück einen anderen Nachweis hatte. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Dieses Urteil ist genau wie das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, was wir Ihnen in mehreren Drucksachen und Anfragen mitgeteilt haben. Dem Tenor nach haben Sie immer gesagt: Wir brauchen in Baden-Württemberg ein Gutachten. Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz geurteilt – ich zitiere einmal –: Als Nachweis sei auch kein förmliches Sachverständigengutachten zu fordern, wenn ein Steuerpflichtiger etwas anderes hat. Jetzt hat man in Baden-Württemberg aufgrund der Tatsache, dass der Kläger einen städtebaulichen Vertrag hatte, gesagt: Dem kann ich kein Gutachten aufoktroyieren. Deswegen meine Frage an Sie. Sie haben damals in der Drucksache 17/8561 ausgeführt: Egal, was der Steuerpflichtige als Nachweis hat, er muss ein Gutachten vorlegen. Die Abweichung muss mehr als 30 % betragen. Und er muss das Gutachten bezahlen, obwohl der Staat etwas festgestellt hat, wozu der Steuerpflichtige in diesem Fall einen anderen Nachweis hat und der Gutachterausschuss also einen Fehler gemacht hat, was kein Problem ist. Aber wenn das Finanzamt das bezahlt und das Verfahren abgeschlossen ist, dann stellt sich die Frage: Wie gehen Sie mit den Fällen um, in denen Steuerpflichtige mit einem anderen Nachweis eines atypischen Grundstücks kommen? Werden Sie dann weiterhin fordern, dass die Steuerpflichtigen Gutachten einreichen, die dann auch immer wieder aktualisiert werden müssen? Oder sagt das Land – – Der Kollege Schütte war damals derjenige, der gesagt hat: Da muss man sich überlegen, was man an Mitteln zur Verfügung stellt, um diese Kosten zu übernehmen, weil ja der Steuerpflichtige dem Staat nachweist, dass der Staat einen Fehler gemacht hat, und dann können die Kosten nicht bei ihm verbleiben. Ich erinnere an solche Dinge wie die Erbschaftsteuer. Da macht man das auch so. Warum macht man das beim Thema Grundsteuer nicht genauso?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Schweickert, für diese Frage. Ich habe das gleiche Glück oder das gleiche Pech wie Sie, auch kein Jurist zu sein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Manchmal ist es Glück, ja! – Zurufe von der CDU und der FDP/ DVP) Deswegen kann auch ich der Analogie nicht ganz folgen. Das müssen Sie wahrscheinlich im Justizausschuss miteinander klären; da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Aber zurück zur Sache und zu Ihrer Frage. Ich glaube nicht, dass der entscheidende Aspekt ist, dass es jetzt um atypische Grundstücke geht, sondern – noch einmal – der entscheidende Unterschied ist, ob wir über ein Massenverfahren reden, wo es notwendig ist, ein sogenanntes qualifiziertes Gutachten vorzulegen – Sie haben die Abweichung von 30 % angesprochen –, oder ob wir über ein rechtsstaatliches Verfahren reden, bei dem man sich auf den Klageweg begeben hat und am Ende dieses Gutachten für die rechtliche Auseinandersetzung gemacht wird. Das ist das Entscheidende, worum es bei diesem Urteil geht. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Deswegen noch einmal der Begriff – auch der war mir so noch nicht geläufig –: Das ist eine Kostengrundentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits. Das Gutachten war erst im Zuge dieses Rechtsstreits in Auftrag gegeben worden und deshalb Gegenstand der Entscheidung des Gerichts. Das bezieht sich sehr konkret auf diesen Einzelfall. Diesen Einzelfall auf andere zu übertragen – dem können wir so nicht folgen. Selbstverständlich nehmen wir Kritik und Rückmeldung aus der Praxis immer ernst, aber an dieser Stelle sehen wir aufgrund dieses Urteils jetzt keinen Handlungsbedarf, an dieser Regel, wie wir sie gerade vorfinden, etwas zu ändern.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt habe ich noch vom Kollegen Pix eine Nachfrage. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Pix GRÜNE

Herr Minister, ich möchte Sie gern fragen, in welchem Umfang eigentlich bisher überhaupt Gutachten zum Nachweis eines geringeren Wertes von Grund und Boden eingereicht wurden und welche Erfolgsaussichten Sie diesen einräumen würden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege Pix. – Ich musste gerade den richtigen Zettel herausziehen, weil ich mir diese Zahlen nicht alle merken kann. Ich will die Frage aber gern beantworten. Wir haben bis Mitte des Jahres 2025 für die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022, also die jetzige Hauptfeststellung der erstmalig erhobenen neuen Grundsteuer, bei den Finanzämtern 2 550 sogenannte prüfungswürdige Gutachten zum Nachweis eines tatsächlich niedrigeren Wertes bekommen. (Vereinzelt Heiterkeit) Das Verhältnis der Gutachten zur Zahl der insgesamt von den Finanzämtern erlassenen Grundsteuerwertbescheide entspricht einem relativen Wert von ungefähr 0,055 %. Vielleicht noch einmal eine Erklärung zu dem Ausdruck „prüfungswürdige Gutachten“ – ich habe da etwas Heiterkeit wahrgenommen, deswegen ist das offenbar erläuterungsbedürftig –: Das sind Gutachten, die die formellen Voraussetzungen eines qualifizierten Gutachtens erfüllen. Also, es wird beispielsweise überprüft, ob die Qualifikation des Gutachters auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zudem wird geprüft, ob die gesetzliche Mindestabweichung von mehr als 30 % erreicht wird. Nur Gutachten, die diese formellen Anforderungen erfüllen, werden zur inhaltlichen Überprüfung dann auch an den Bausachverständigen weitergeleitet. Die Anerkennungsquote von Gutachten der Gutachterausschüsse liegt bei ungefähr 88 %. Die Gutachten der Gutachterausschüsse können somit typischerweise anerkannt werden. Die Anerkennungsquote bei privaten Gutachtern ist mit ungefähr 55 % geringer. Das lässt sich so erklären, dass die Quoten lediglich auf die erstmalige Ablehnung der Anerkennung zurückzuführen sind. Oft wird dann noch einmal nachgesteuert, und sie werden dann doch anerkannt. Aber das wird nicht statistisch erfasst. Deswegen liegt dieser Wert zumindest optisch etwas niedriger. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe bislang noch zwei Wortmeldungen. Zunächst in der Reihenfolge der Fraktionen Herr Kollege Dr. Schütte, danach noch Herr Abg. Professor Dr. Schweickert.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrter Finanzminister, ich nehme nicht an, dass Sie das jetzt beantworten können, aber dann hätten wir es gern schriftlich. Haben Sie irgendeine Einschätzung, wie viele Personen quasi auf eine günstigere Grundsteuer verzichten, weil sie ein überlanges Grundstück oder Ähnliches haben? Das betrifft also Dinge, die Sie und ich als Nichtjuristen auch relativ schnell herausfinden: Grundstück 100 m lang; ab 50 m zahlen sie weniger. Wie viele stellen aber trotzdem keinen – – Herr Kollege Schweickert weiß es: Ich verwende jetzt einfach „Gutachten“ für ein Papier, mit dessen Hilfe der Rechenweg nachvollziehbar ist usw. Wie viele lassen kein Gutachten dieser Art erstellen und verzichten damit quasi auf eine Senkung ihrer Grundsteuer?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Das wird der Herr Minister schnell beantworten können. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Das weiß ich nicht, Herr Präsident. (Heiterkeit)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich dachte, dass Sie es schriftlich beantworten lassen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich knabbere noch etwas an der Frage, sehr geehrter Kollege Schütte. Ich versuche einmal eine Analogie: Man kann natürlich in einem Restaurant fragen, z. B. hier auf der Königstraße: Wie viele Gäste sind denn heute zum Mittagessen gekommen? Man kann nicht so gut fragen: Wie viele Gäste haben denn darauf verzichtet, heute bei Ihnen einzukehren? Deswegen müssten wir da einmal Rücksprache halten, welche empirische Evidenz wir haben, um diese Frage zumindest näherungsweise beantworten zu können, Herr Präsident.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Deshalb übergebe ich jetzt das Wort für die nächste Frage an den Kollegen Professor Dr. Schweickert.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, der Kollege Pix hat mich mit seiner Frage auf eine weitere Frage gebracht. Wenn Sie diese Zahlen haben: Wie viele Widersprüche gab es eigentlich gegen den Grundsteuerwertbescheid, bezogen auf den Stichtag 2022? Wie viele davon sind denn jetzt noch offen, obwohl von den Kommunen ja schon die Grundsteuerbescheide hinausgegangen sind? Wie viel davon steht jetzt potenziell bei den Gerichten an? Da kann man ja zumindest etwas – – Haben Sie dazu irgendwelche Zahlen, bezüglich der Widersprüche und wie viele davon noch offen sind?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich will es versuchen, Herr Präsident. – Werter Kollege, in knapp 30 % der Fälle wurde Einspruch eingelegt. Mehr als 91 % dieser Einsprüche wurden ausschließlich mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit begründet. Nur bei weniger als 10 % der Einsprüche wurden andere Gründe vorgetragen, das heißt, spezielle Zweifel und nicht grundsätzliche. Auf die Gesamtmenge gesehen entspricht das etwa 2,6 % aller Steuerfälle. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Und die sind dann noch offen? Oder sind die abgeschlossen?) – Das weiß ich aus dem Kopf nicht.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Das können Sie ja schriftlich nachreichen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Können wir das nachliefern? – Das wird peu à peu abgearbeitet. Wir müssen einmal eine Zwischenstandsmeldung machen, wo wir sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Okay. – Herr Kollege Gehring hat noch eine Frage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Gehring CDU

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister! Mein brillanter Kollege Ansgar Mayr und ich haben gerade überlegt, wie denn die Ideen der Landesregierung hierzu aussehen und wie Sie das sehen würden: Das Thema Gebäudewert ist in der Bevölkerung ja ein Reizthema. Sollen wir das Thema noch angehen? Wie ist denn Ihre Einschätzung dazu, quasi den Gebäudewert stärker mit einzurechnen? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ob wir den Gebäudewert in das Grundsteuermodell – – (Abg. Christian Gehring CDU: Ja!) Also: Sie sind der Gesetzgeber. Wir setzen das Grundsteuermodell um, das diese Koalition beschlossen hat und wobei der Gebäudewert bislang keine Berücksichtigung findet. Es steht dem Gesetzgeber immer frei, das anzupassen. Ich will in Erinnerung rufen, dass man sich ganz bewusst für dieses Modell entschieden hat. Ich will nicht sagen, dass es ein disruptives, geschweige denn radikales Modell wäre, aber es ist schon eine Abkehr von der bisherigen Systematik gewesen, zu sagen: Uns – Gesetzgeber und Regierung gemeinsam – interessiert erst einmal nicht, was auf dem Grundstück steht, sondern der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks. Ich finde, das ist ein mutiges Modell. Ich finde aber auch, das ist eines, das man gut verargumentieren kann. Deswegen gibt es aktuell auch keine Pläne, es zu ändern. Was die Zukunft bringt, wird man sehen, Herr Kollege.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir sind damit am Ende der Thematik Grundsteuer. Wir kommen jetzt noch zum dritten Komplex, angemeldet von der Fraktion GRÜNE: E r f o l g e b e i d e r R e d u k t i o n d e s P f l a n - z e n s c h u t z m i t t e l e i n s a t z e s Das betrifft das MLR. Ich frage: Wer von der Fraktion GRÜ-NE – – Ah ja, Kollege Pix. Bitte sehr. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Pix GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, ich möchte die Regierung fragen, ob absehbar ist – und in welchem Umfang –, ob Pflanzenschutzmittel, insbesondere Insektizide, bei der Erweiterung der Verwirrung im Weinbau, also der Pheromone, reduziert werden können. Wir haben den Mitteleinsatz im Haushalt quasi verdoppelt, und ich frage, welche Auswirkungen das auf die Weinbaubranche hat. Des Weiteren würde ich gern die Landesregierung fragen, wie man nach ihrer Einschätzung – wir haben ja im Biodiversitätsstärkungsgesetz vor, bis 2030 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Umfang von 40 bis 50 % zu reduzieren – die Bio-Außer-Haus-Verpflegung, die Umstellung auf ökologischen Weinbau, die auch einen erheblichen Beitrag dazu erbringt, noch erweitern könnte, und ob sie der Meinung ist, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden oder ob man da noch mehr nachlegen muss, um mehr Maßnahmen zu treffen, damit das auch tatsächlich gelingt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf für die Landesregierung dem zuständigen Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Verehrter Kollege Pix, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 5. Bericht zur Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Baden-Württemberg wurde am vergangenen Montag vorgestellt. Der Bericht basiert auf den Erhebungsdaten des im Land eingerichteten Betriebsmessnetzes und zeigt, dass wir bei der Pflanzenschutzmittelreduktion in unserem Land bereits wichtige Schritte in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Reduktion, gemacht haben. Unser Ziel, bis zum Jahr 2030 die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % zu senken, ist ambitioniert, aber wir sind auf dem richtigen Weg und können das – ich würde das jetzt einfach mal prognostizieren; wir haben jetzt 2025 – auch erreichen. Im Jahr 2023 wurden im Vergleich zum Ausgangspunkt, also der Baseline der Jahre 2016 bis 2019, 12 % weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Dabei war die Witterung hinsichtlich der Niederschlagsmengen durchschnittlich. Im Vergleich zum sehr trockenen Vorjahr mit 13 % Reduktion sind die Daten aus dem Jahr 2023 auch eine Bestätigung für den Trend nach unten. Neben der reinen Mengenbewertung enthält der Bericht aber auch eine Risikobewertung mittels SYNOPS. Auch hierbei zeigt sich ein Trend nach unten. Zudem wurde im Jahr 2023, wie im Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgesehen, eine umfassende externe Evaluierung der Maßnahmen vorgenommen, die insgesamt positiv ausfiel. Ich will besonders hervorheben, dass unseren Demobetrieben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Reduktionsziele zukommt. Durch ihre Arbeit und den Erfahrungsaustausch im Demonstrationsbetriebsnetzwerk Pflanzenschutzmittelreduktion konnten wir damit also praxisrelevante Maßnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln entwickeln und erproben. Die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes ist damit die Grundlage oder der erste Schritt zur Erreichung einer Pflanzenschutzmittelreduktion. Forschung und Beratung spielen dabei eine zentrale Rolle. (Minister Peter Hauk) Durch die Arbeit unserer landwirtschaftlichen Landesanstalten und weiterer Forschungseinrichtungen werden neue Verfahren bereitgestellt wie z. B. auch pilzwiderstandsfähige Sorten im Wein-, Obst- und Getreidebau, neue digitale Techniken und mechanische Unkrautbekämpfung, aber auch Prognosemodelle, die durch Forschungen zur Epidemiologie oder auch laufende Validierung in der Praxis weiterentwickelt werden. Wir nutzen auch intensiv die Fördermöglichkeiten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, um den Ökolandbau weiter auszubauen und auch um Agrarumweltmaßnahmen anzubieten, die den Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter reduzieren und in die Fläche bringen. Das alles sind wichtige Schritte, um unsere Ziele zu erreichen, gleichzeitig aber auch die Landwirtschaft im Land zu stärken. Ich will allerdings auch darauf hinweisen, dass es noch einige Herausforderungen gibt. Der Klimawandel und das Auftreten neuer Schaderreger und Krankheiten sind Risiken, die unsere Zielerreichung gefährden können. Man muss auch sagen: Neue Schaderreger treten schneller auf, als die Bürokratie schnell ist, nämlich in der Frage der Zulassung neuer Wirkstoffe zur Bekämpfung von Schaderregern. Zuletzt hat das Auftreten der Schilf-Glasflügelzikade, begünstigt durch den Klimawandel, zu enormen Schäden im Zuckerrüben-, Kartoffel- und Gemüseanbau geführt. Die Frage ist natürlich schon, ob Verbote einzelner Mittel, wie z. B. Neonikotinoide in der Beizung, kontraproduktiv zu unseren Zielen sein können. Denn aufgrund des Verbots der Beizung mit Neoniks sind vielfache Überfahrten im konventionellen Landbau und damit das Ausbringen einer mehrfachen Menge an Insektiziden erforderlich, um die Schaderreger, in diesem Fall die Schilf-Glasflügelzikade, zu bekämpfen. Man muss einander gegenüberstellen, was der Weg ist, der am Ende mit einem geringeren Übel verbunden ist. Diese Abwägungsprozesse sind bisher noch nicht durchgeführt worden. Trotz dieser Herausforderungen sind wir aber zuversichtlich, dass wir die Ziele erreichen können. Wir werden weiterhin daran arbeiten, die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren und gleichzeitig die Landwirtschaft im Land zu stärken. Vielen herzlichen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen jetzt weitere Fragen vor. Zunächst die Kollegin Braun, Fraktion GRÜNE. Danach habe ich Wortmeldungen von der FDP/DVP, Kollege Heitlinger, und danach Kollege Klecker von der AfD. Das sind die mir im Moment vorliegenden Wortmeldungen. Diese kommen in der nächsten Runde dran. Bitte sehr, Frau Abg. Braun.

Diese Rede einzeln zitieren

Martina Braun GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Frage dazu. Wir haben in unserem Biodiversitätsstärkungsgesetz auch die Förderung des Ökolandbaus bis 2030 fixiert. Wie groß sehen Sie die Möglichkeiten, wenn wir unser Ziel von 30 % bis 40 % verfolgen, auch damit eine erhebliche Reduktion von Pestiziden zu erreichen? Vielen Dank. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank, Frau Kollegin Braun. – Das war ja immer ein integrierter Bestandteil der Zielerreichung. Wir haben durch den Ausbruch des Ukrainekriegs leider einen Dämpfer in den Zuwachszahlen erhalten. Der Zuwachs im Ökolandbau ist aufgrund dessen in zwei Jahren nicht eingebrochen, hat aber stagniert. Das werden wir auf die Schnelle nicht aufholen können. Aber es zeichnet sich in diesem Jahr ab, dass wir weitere Zuwachsraten im Ökolandbau haben werden. Der Ökolandbau führt natürlich dazu – die 30 % stehen ja als Ziel fest –, wenn wir diese Zielerreichung verfolgen, dass auf dieser Fläche keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr erlaubt sind. Das Anwachsen des Ökolandbaus ist im Prinzip auch Bedingung dafür, dass wir die Zielerreichung der Reduzierung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 % bis 50 % hinbekommen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

In dieser Runde kommt zunächst der Kollege Heitlinger zu Wort, dann der Kollege Klecker, in der nächsten Runde dann die Kollegen Hahn und Burger. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Heitlinger FDP

Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. – Ich habe mehrere Fragen. Sie sagen, im Vergleich zu 2016/2017 haben wir eine Reduktion von 12 %. Wir wollen bis 2030, also in fünf Jahren, 40 % bis 50 % erreichen. (Abg. Martina Braun GRÜNE: Genau!) Ich sehe das eigentlich als nicht erreichbar an. Wenn wir jetzt erst 12 % erreicht haben, ist das noch ein weiter Weg. Wieso wird das Gesetz nicht der Realität angepasst? Das wäre die erste Frage. Die zweite Frage wäre: Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Ist da etwas bekannt? Wenn wir Hessen als Beispiel nehmen: Gibt es dort auch solche Erhebungen? Wie ist der Stand bundesweit? Ist das ein baden-württembergischer Sonderweg, oder ist das ein bundesweiter Trend? Das ist eigentlich der Hintergrund der Frage. Die dritte Frage wäre: Ihr Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat Hagel hat vorgeschlagen, die Ernährungssicherheit in die Landesverfassung aufzunehmen. Wenn man aber dieses Gesetz so umsetzt, sehe ich, wie vorhin schon ausgeführt, Probleme mit der Gewährleistung der Ernährungssicherheit. Das widerspricht eigentlich diesem Vorschlag. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Können Sie den letzten Sachverhalt kurz wiederholen?

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Heitlinger FDP

Ihr Spitzenkandidat Hagel hat vorgeschlagen, die Ernährungssicherheit in die Landesverfassung aufzunehmen. (Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Heitlinger FDP

Wenn Sie das – – Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ach so, Sie meinen, ob das ein Widerspruch ist?

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Heitlinger FDP

Genau, ob das ein Widerspruch ist. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Okay. – Zunächst einmal: Das ist natürlich kein Widerspruch. Ernährungssicherheit und Pflanzenschutzmittelreduktion haben zunächst einmal gar nichts miteinander zu tun. Das Entscheidende ist vielmehr, dass wir mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz auch Ihre persönliche Existenz sichergestellt haben, indem wir einen Kompromiss mit den damaligen Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ geschlossen haben. Daraus ergeben sich – – Natürlich ist das ein baden-württembergischer Sonderweg in der Zielsetzung. Wir haben aber immer gesagt: Wir setzen uns Ziele, wir legen die Maßnahmen nicht punktuell irgendwie fest, sondern wir wollen diese Ziele erreichen. Diese Zielsetzung steht im Gesetz drin. Beim Thema „Biolandbau und Ökolandbau“ haben wir für die Zielsetzung klar definiert, dass wir sie durch eine Nachfragestimulierung erreichen wollen. Das ist bisher nicht im notwendigen Umfang eingetreten. Das hätte aber eintreten können, wenn die gute finanzielle Situation des Landes Baden-Württemberg auch angehalten hätte und wir nicht in eine rezessive Lage gekommen wären. Dann hätten wir nämlich unseren Plan, im Prinzip das, was wir in den Landeskantinen als Richtschnur vorgeben – bis zum Jahr 2030 40 % biologische Lebensmittel und 75 % regionale Lebensmittel einzusetzen –, auch in der Gemeinschaftsverpflegung in den Schulen umgesetzt. Aber dafür hätten die Kommunen Konnexität verlangt. Die Konnexität kann man auch ausrechnen: Das macht im Endausbau etwa 1 € pro Essen aus. Jetzt können Sie ausrechnen, was das landesweit ungefähr bedeutet hätte: Es wären zwischen 50 und 100 Millionen € jedes Jahr gewesen. Meine These ist ganz klar: Die 50 bis 100 Millionen € wären wahrscheinlich besser ausgegeben als durch noch weitere Lehrerzuwächse. Denn mit einer guten Ernährung sind die Kinder motivierter und auch leistungsfähiger. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Das hätte mit Sicherheit zum Wohlbefinden der Kinder beigetragen. Also: kein Sonderweg. Dass wir die 30 % Pflanzenschutzmittelreduktion beim Thema „Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz“ noch erreichen, da bin ich einfach optimistisch. Wir verfolgen das Ziel, und wir sehen ja auch die Fortschritte, die es punktuell gibt. Aber wir sehen auch die Rückschritte, die wir haben, weil manche Ideologen beim Verbot der Neoniks z. B. die Folgen nicht bedacht haben. Nein, die konnten sie ja damals noch gar nicht kennen, weil es die Schilf-Glasflügelzikade noch gar nicht gab. Jetzt müssen wir Insektenbekämpfung machen, wo wir eigentlich vorher nur das Saatgut schützen wollten. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Deshalb muss man auch manche Dinge wieder überdenken, um in der Zielsetzung voranzukommen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir haben noch einige Fragen und haben noch sieben Minuten Zeit. – Jetzt ist zunächst der Kollege Klecker dran, bevor wir zu den Kollegen Hahn und Burger kommen. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Klecker AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben es angesprochen: Es wurden in der Vergangenheit schon sehr viele Pflanzenschutzmittel verboten, auch Insektizide usw. Es ist aber so: In der Landwirtschaft wird es – das haben Sie selbst angesprochen, Beispiel Schilf-Glasflügelzikade – nicht ohne Pflanzenschutzmittel gehen und auch nicht ohne Insektizide. Sie haben jetzt gesagt, dass Sie noch eine weitere Reduzierung wollen und dass Sie auch hier in Baden-Württemberg – so habe ich es verstanden – Vorreiter sein wollen, möglichst wenig Pflanzenschutzmittel einzusetzen, und auch den Bereich Bio weiter ausbauen wollen. Da möchte ich noch mal eine Frage stellen. Wir möchten ja eigentlich die Ernährungssicherheit und -souveränität ausbauen. Den Selbstversorgungsgrad sollten wir eigentlich erhöhen. Aber wenn wir alles auf Bio setzen: Es ist doch eigentlich klar, dass der Ertrag im Biolandbau ca. 50 % geringer ist. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Was?) Da muss man schauen; je nach Kultur gibt es da natürlich auch Unterschiede. Aber wenn alles auf Bio umgestellt wird, geht der Ertrag definitiv zurück. Darauf hat auch der Bauernverband hingewiesen. Deshalb meine abschließende Frage: Möchten Sie weiterhin noch mehr Pflanzenschutzmittel reduzieren, als es die Bundes- oder EU-Vorgabe vorsieht? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Lieber Herr Klecker, von „alles Bio“ kann keine Rede sein. Wir haben 30 bis 40 % ins Auge gefasst. Das ist nicht „alles Bio“. Das ist auch kein Widerspruch, weil es gilt, die Ertragslage auch im biologischen Sektor zu stärken. Die kann auch durch verstärkten Einsatz von Technologie gestärkt werden – übrigens gleichermaßen wie im konventionellen Sektor. Das heißt, die Produktivität der Landwirtschaft insgesamt – der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirtschaft – muss erhöht werden. Das ist auch unsere gemeinsame Zielsetzung. Von Verboten von Pflanzenschutzmitteln will ich gar nicht sprechen. Es ist ja wahr, dass in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene in der Tat einige Hundert Zulassungsverfahren auf Halde lagen und diese Pflanzenschutzmittel nicht fristgerecht zugelassen wurden. Die aktuelle Bundesregierung arbeitet im Prinzip derzeit diese Halde ab. Das ging ja sogar so weit, dass es dazu auch schon Klagen auf Schadensersatz gab – die Klage eines Unternehmens hat den Bund übrigens 5 Millionen € gekostet –, weil die Zulassun- (Minister Peter Hauk) gen nicht fristgerecht erfolgt sind. Es gibt nämlich einen Anspruch auf einen fristgerechten Bescheid hierzu. Die Politik der früheren Bundesregierung nach dem Motto „Das lassen wir jetzt einmal auf Halde liegen und behandeln das dilatorisch“ war eben keine gute Politik. Denn in einem Rechtsstaat hat jeder, der einen Antrag stellt – in diesem Fall einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels –, den Anspruch, dass er einen Bescheid in einer zumutbaren Zeitspanne erhält. Deshalb kann keine Rede davon sein, dass wir hinter die Politik der EU zurückgehen. Ganz im Gegenteil, die Europäische Union und auch die Bundesregierung – die frühere und die gegenwärtige – sind der Meinung, dass wir Pflanzenschutzmittel chemisch-synthetischer Natur sukzessive reduzieren müssen – übrigens auch aus Kostengründen für die Betriebe. Das macht ja auch Sinn, weil jede Überfahrt Geld kostet. Nicht nur das Pflanzenschutzmittel kostet Geld, sondern auch die Arbeitszeit kostet Geld. Auch aus diesen Gründen ist es wichtig, dass wir mit alternativen Verfahren versuchen, die Landwirtschaft noch wettbewerbsfähiger zu machen. Wer dabei innovativ vorausgeht, Herr Klecker, hat im Zweifel wettbewerbstechnisch immer Vorteile. Das muss man immer bedenken. Weil unsere Landwirtschaft kleiner strukturiert ist, sehen wir auch deshalb die Notwendigkeit, dass die Landwirte in unserem Land innovativer sind und dass wir den Landbau mit den neuesten technologischen Möglichkeiten und Methoden praktizieren. Damit haben wir auch Vorteile in den Betriebsabläufen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt ist noch Herr Abg. Hahn an der Reihe.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Hahn GRÜNE

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich glaube, die Frage der leidigen Nichtzulassung von Pflanzenschutzmitteln ist so alt wie mehrere Bundesregierungen zusammen. Das sage ich aber nur am Rande. Die Schwierigkeiten sind allenthalben bekannt. Die Frage der Entscheidung hängt zwischen drei Behörden (Minister Peter Hauk: Vier!) und ist bisher leider nicht gelöst. – Sogar vier. Das ist ein strukturelles Problem. Trotzdem meine ich – das will ich hier klar sagen –, dass Nichtzulassung keine Lösung, sondern Rückschritt ist. (Minister Peter Hauk: Eben!) Deswegen möchte ich mich an diesem Punkt auch immer für eine Modernisierung starkmachen. Denn auch hier gilt, dass neue Pflanzenschutzmittel besser getestet sind als alte Pflanzenschutzmittel. In diesem Sinn ist das Neue einfach im Vorteil. Aber das, was ich nach dieser Richtigstellung eigentlich fragen wollte, ist: Wir hatten in dem Biodiversitätsstärkungsgesetz die Frage der Refugialflächen thematisiert. Im Bereich Ackerland und Grünland hatten wir die Frage der Refugialde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 flächen damals im Gesetz definiert. Das ist auch auf der Grundlage bundesgesetzlichen Zusammenspiels – z. B. GLÖZ 8, was der damalige Landwirtschaftsminister dann abgeschafft hat – – Zu der Frage, wie weit wir da sind, wäre ich für einen aktuellen Bericht sehr dankbar. Aber es ist nicht so, dass ich den jetzt von Ihnen quasi aus der Hüfte heraus erwarte. Es würde uns jedoch sehr helfen, etwas dazu zu erfahren, wie weit wir bei den Refugialflächen sind. Zum Schluss: Bei ungefähr 50 %, zu denen wir uns selbst ernähren, muss man mit der Ernährungsresilienz schon vorsichtig sein. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, eine Minute kann ich Ihnen noch für die Beantwortung bewilligen. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank. – Zunächst noch einmal zum Thema „Zulassung der Pflanzenschutzmittel“. Das ist nicht so alt wie die alten Bundesregierungen, sondern wir erwarten natürlich, dass die Behörden – das ist eine verwaltungsinterne Frage – innerhalb eines Vierteljahrs entscheiden. Man muss das Umweltbundesamt, das Julius Kühn-Institut, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesamt für Risikobewertung – diese vier sind es – zwingen, in dieser Zeitspanne eine Entscheidung zu treffen. Das ist der entscheidende Punkt. Dann kann man auch in einer angemessenen Weise bescheiden. Man darf es aber nicht einfach liegen lassen. Herr Hahn, wir hatten noch nie Schadensersatzklagen und erst recht keine, denen stattgegeben wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher noch kein Geld dafür bezahlt, dass Pflanzenschutzmittelzulassungen nicht fristgerecht erfolgt wären. (Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Zweiter Punkt: Refugialflächen. Die Zahl kann ich Ihnen aktuell sagen, weil ich gestern hierzu im Kabinett einen Bericht abgegeben habe. Wir haben bei den Refugialflächen über alles ein Ziel von 10 % avisiert. Im Grünlandbereich haben wir dieses mit über 15 % praktisch schon übererfüllt. Dazu zählen z. B. auch die Streuobstwiesen. Diese muss man separat betrachten. Im Bereich des reinen Ackerbaus haben wir etwa 3 % Refugialflächen erreicht. Bei den Sonderkulturen sind es etwa 2 %. Bei den Sonderkulturen und dem Ackerbau haben wir also noch etwas Luft nach oben, was die Zielerreichung von 10 % angeht. Man muss aber auch sagen: Wir werden Ende der Zwanzigerjahre irgendwann einmal evaluieren müssen, ob die Zielsetzungen – das waren damals nicht gegriffene, aber Pi mal Daumen erhobene Zahlen; etwa in Richtung 10 % – stimmen. Das steht dann Ende der Zwanzigerjahre an. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir haben jetzt die Stunde für die Regierungsbefragung überschritten. Wir bedanken uns für die Beantwortung. Die Regierungsbefragung ist damit erledigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen jetzt zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ-NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt – Drucksache 17/9703 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9900 Berichterstattung: Abg. Isabell Huber Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE darf ich der Kollegin Fadime Tuncer das Wort erteilen. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Fadime Tuncer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten heute in zweiter Lesung ein Gesetz, das über Leben und Tod entscheiden kann, sowie einen Änderungsantrag der mitwirkenden Fraktionen. Vielen Dank schon mal dafür. Es geht um den Schutz von Frauen und Kindern, um deren konkrete Sicherheit. Die Realität ist eindeutig: Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu. Häusliche Gewalt ist auf einem Höchststand. Inzwischen ist wissenschaftlich bewiesen und belegt: In Deutschland wird im Durchschnitt an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Expartner oder Partner getötet. Noch einmal zusammengefasst: Die Studie „Femizide in Deutschland“ hat 334 Tötungsdelikte untersucht. Davon wurden 197 eindeutig als Femizide eingeordnet. Die Täter sind fast ausschließlich Männer und die Opfer Frauen – meist im Kontext von Trennung, Kontrolle und Eifersucht. Besonders erschütternd ist: In jedem vierten Fall gab es im Vorfeld keine polizeilichen Schutzmaßnahmen, obwohl Warnsignale häufig deutlich erkennbar waren. Genau hier setzen dieses Gesetz und unser Änderungsantrag an. Es ist kein Symbolgesetz, sondern ein Gesetz zur gezielten Prävention. Unser Ziel ist klar: null Femizide, keine Frau darf mehr Opfer werden. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die elektronische Fußfessel ist ein Instrument, wenn eine reale Gefahr besteht, wenn Näherungsverbote nicht wirken, wenn Stalking anhält, wenn Eskalation droht. Künftig kann der Aufenthaltsort des Gefährders automatisiert mit dem der gefährdeten Person abgeklärt werden. Die betroffene Frau erhält in Echtzeit eine Warnung, wenn sich der Täter nähert. Das ist kein Überwachungsstaat, das ist konsequenter Opferschutz. Ein zentraler Fortschritt, der im Änderungsantrag vorgesehen ist, ist die Möglichkeit, bei besonders schweren Gefährdungen aufgrund richterlicher Anordnung ein Bewegungsbild zu erstellen. Das ist kein technisches Detail, sondern ein entscheidender Sicherheitsgewinn. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Damit wird sichtbar, ob sich ein Täter dauerhaft im Umfeld einer gefährdeten Person aufhält, ob weiterhin eine gefährliche Beziehung besteht, auch ohne formale Verstöße gegen Näherungsverbote. Das Bewegungsbild ermöglicht es, Gefahrenlagen realistisch einzuschätzen und frühzeitig über die Verlängerung oder Verschärfung von Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Gerade in hoch dynamischen Trennungssituationen kann genau das den Unterschied zwischen Eskalation und rechtzeitigen Eingriffen bedeuten. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben auch gezeigt: Die elektronische Fußfessel entfaltet gerade mit dem Bewegungsbild ihre präventive Wirkung. Ja, dieses Gesetz greift auch in Grundrechte ein. Aber das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als das Bewegungsrecht eines gewalttätigen Täters. Gleichzeitig ist dieses Gesetz auch klar begrenzt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, es braucht eine richterliche Anordnung, klare Zweckbindungen und strenge Datenschutzvorgaben. Auch die Einwilligung der gefährdeten Person ist zwingend Voraussetzung. Der Minderjährigenschutz spielt hier auch eine große Rolle. Hier wird dem Vorbild des Gewaltschutzgesetzes Rechnung getragen, und das ist richtig und notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der fraktionsübergreifende Änderungsantrag stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt, ohne dabei den Datenschutz aus dem Blick zu verlieren. Besonders sind die klare Begrenzung der Überwachung und der zusätzliche Schutz der Minderjährigen. Insgesamt sehen wir das als ausgewogenen Kompromiss an: Sicherheit versus Grundrechte. Meine Damen und Herren, jede getötete Frau ist eine zu viel, und jeder nicht genutzte Schutz politisches Versagen. Der Höchststand der Gewalt ist erreicht, jetzt müssen die Zahlen eben auf null sinken. Daher bitten wir auch hier, dem Gesetzentwurf und den Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Kollegin Isabell Huber.

Diese Rede einzeln zitieren

Isabell Huber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. Während ich hier vor Ihnen spreche, sind zwei Personen betroffen, meist Frauen. Sie werden geschlagen, geprügelt, verletzt oder gar getötet. Ja, auch die Zahl der Femizide steigt. 135 Frauen und Mädchen waren es im Jahr 2024 in Baden-Württemberg, die getötet wurden oder bei denen versucht wurde, sie zu töten. Das sind 29 Frauen und Mädchen mehr als im Jahr davor. (Isabell Huber) Die Gewalt gegen Frauen nimmt stetig zu. Sie ist ein wachsendes Problem. Der Handlungsbedarf ist immens. Das hat uns auch die Anhörung vor Augen geführt. Dabei möchte ich heute auf zwei Punkte eingehen. Zum einen handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein ganzes Maßnahmenbündel, das den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern soll, ja verbessern wird. Nennen möchte ich hier die Betretungs- und Kontaktverbote, die die Polizei künftig aussprechen kann, verpflichtende Beratungen zur Gewaltprävention oder aber den Austausch in institutionenübergreifenden Fallkonferenzen. Das mögen kleine Schritte sein, aber sie sind wichtig und notwendig, und wir gehen sie heute. Zum anderen ist uns, der CDU-Fraktion, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell sehr wichtig – als Instrument der Prävention, als Abschreckung und auch als ein Instrument der verbesserten gefühlten Sicherheit der betroffenen Person. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, dass der Antrag nicht nur von der betroffenen Person selbst gestellt werden kann, sondern eben auch von der Polizei. Das ist ganz wesentlich. Denn die Belastungen der Frauen – Kollegin Tuncer hat es dargestellt – sind in diesen Situationen enorm. Häusliche Gewalt zerstört Familien, zerstört Vertrauen und hinterlässt tiefe Spuren an Körper und Seele. Die Opfer machen viel mit, über Tage, über Wochen, über Monate, oft sogar über Jahre. Wenn sie selbst nicht imstande sind, sich zu schützen, dann müssen es andere tun dürfen. Und das ermöglichen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Maximaler Schutz für maximale Gefahr, für maximale Angst – auch dafür ist uns, der CDU-Fraktion, das Bewegungsbild ein großes und wichtiges Anliegen. Die Anhörung hat es deutlich gemacht: Ja, es ist ein tiefgreifender Eingriff, aber dieser Eingriff unterliegt Hürden. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, damit die Opfer künftig mit etwas weniger Angst leben können. Denn machen wir uns nichts vor: Ohne Angst wird es bei ihnen wahrscheinlich nie mehr gehen; aber vielleicht kann die Angst etwas gemildert werden. Wenn das Bewegungsbild hierzu auch nur einen minimalen Beitrag leisten kann, so lassen Sie uns dies möglich machen, und zwar zum Schutz der Opfer. Denn Opferschutz wiegt für uns, die CDU, und für mich als Frau schwerer als der Täterschutz; das sage ich ganz klar. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Auch kann ein solches Bewegungsbild für den potenziellen Täter interessant sein, entweder im Sinne einer Entlastung insofern, als keine weitere Gefahr mehr von ihm ausgeht, oder in Richtung weiterer Maßnahmen wie deren Verlängerung oder auch weiterer Präventionsarbeit. Auch das hat die Anhörung deutlich gezeigt. Deshalb bitte ich Sie heute, auch dem Änderungsantrag zuzustimmen. Zu guter Letzt möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus bedanken, allen de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 voran der SPD-Fraktion für die Initiative. Auch dem Innenministerium, vertreten durch Herrn Innenminister Strobl, möchte ich ganz herzlich Danke sagen für die sehr, sehr gute inhaltliche und fachliche Begleitung über diesen Gesetzgebungsprozess hinweg. Ich möchte ganz klar sagen: Es erfüllt mich mit Stolz und Zuversicht, dass wir in diesen Zeiten bei solch wichtigen Themen zusammenarbeiten können – sachlich, konstruktiv und durchaus auch einmal strittig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Sascha Binder.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Häusliche Gewalt, Partnergewalt, Femizide sind keine private Angelegenheit, sondern das sind Menschenrechtsverletzungen. Und hiergegen muss der Rechtsstaat vorgehen. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Häusliche Gewalt, Partnergewalt, nimmt zu, auch in unserem Bundesland. Sie zerstört Familien, zerstört das Leben von Kindern, von Frauen, und sie zerstört auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn wer ist am Ende die Person, die ihr Leben verändern muss, die in Angst lebt, die womöglich ihren Arbeitsplatz oder gar ihre Wohnung wechselt, aus Angst, dass der Gefährder sie erneut gefährdet, sie erneut tätlich angreift, sodass sie tatsächlich um ihr Leben bangen muss? Genau gegen diesem Umstand soll dieses Gesetz helfen: dass Frauen – sie sind es, die überwiegend Opfer von häuslicher Gewalt, von Partnergewalt werden – nicht länger ihr eigenes Leben verändern müssen, sondern in Sicherheit so weiterleben können, wie sie das bisher getan haben. Dazu hilft diese Fußfessel, dieses sogenannte spanische Modell: für ein weiterhin selbstbestimmtes Leben von Frauen, die Opfer dieser Gewalt wurden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Deshalb war es uns ein Anliegen, auch unabhängig von den Gott sei Dank auch im Bund erfolgten und in der Zukunft weiter erfolgenden Gesetzgebungen, dass wir im Land im Polizeigesetz eine Möglichkeit schaffen, bevor etwas passiert. Viele fragen sich ja: Warum brauchen wir im Polizeigesetz im Land Baden-Württemberg noch einmal eine extra Regelung? Wird es da nicht ein bisschen durcheinandergehen? Der entscheidende Unterschied, den wir machen können – dies kann der Bund nicht –, ist, dass bei uns die Polizei den Antrag stellen kann, dass die Opfer von häuslicher Gewalt und Partnergewalt also nicht selbst entscheiden müssen, ob sie einen solchen Antrag stellen oder nicht. Das ist oft eine erneute Beschäftigung mit dieser Gefahr, mit dieser Angst. Und diese (Sascha Binder) Angst nehmen wir den Opfern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Verein- zelt Beifall bei der CDU) Deshalb war es uns ein großes Anliegen, mit unserem Gesetzentwurf eine Initiative zu starten, und zwar mit dem Willen, das in Gemeinsamkeit der Fraktionen von Grünen, CDU, FDP/DVP und unserer Fraktion zu tun, um gemeinsam zügig, schnell, aber auch gut und verlässlich Regelungen zu finden, dies in Baden-Württemberg einzuführen. Wir haben mit diesem Änderungsantrag neben ein paar kleineren Änderungen jetzt auch das vorgesehen, was in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen, bereits im Gesetz steht, nämlich ein sogenanntes Bewegungsprofil. Dieses macht es möglich, wenn ein Gefährder eine solche Fußfessel trägt, über eine zusätzliche Anfrage, eine zusätzliche Genehmigung durch ein Gericht nachzuschauen, ob dieser Gefährder bekannte und gewohnte Örtlichkeiten aufsucht, die die gefährdete Person üblicherweise betritt, wenn vielleicht auch nicht zum gleichen Zeitpunkt. Wir wissen aus Hessen, dass das nicht jedes Mal beantragt wird. Deshalb haben wir uns auch an dieser Formulierung orientiert, weil wir auch wollen – das gehört ebenfalls zum Schutz der gefährdeten Personen –, dass Regelungen getroffen werden, die rechtlich einwandfrei sind und bei denen wir eben nicht fürchten müssen, dass sie alsbald durch ein Gericht kassiert werden. Denn dann wäre den Opfern von häuslicher Gewalt nicht wirklich geholfen. In diesem Sinn herzlichen Dank den Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Fraktionen für das gute Miteinander. Ich darf auch meinen herzlichen Dank Frau Kollegin Goll und der FDP/DVP sagen, dass wir jetzt gemeinsam diesen Änderungsantrag stellen können. Ich hoffe, dass wir in diesem Bereich noch vieles gemeinsam hinbekommen, im Interesse derer, die Opfer von häuslicher Gewalt und Partnergewalt hier in Baden-Württemberg werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Goll.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Bedarf nach einer Regelung, um den Schutz gerade von Frauen – es sind halt hauptsächlich Frauen und Kinder – zu erhöhen, zeigt sich deutlich. Er zeigt sich an den Zahlen, die die Kollegin genannt hat, Zahlen, die uns hier im Landtag auch immer wieder beschäftigen, wenn wir die Kriminalstatistiken und den Sicherheitsbericht sehen. Wir haben hier auch schon über Frauenhäuser diskutiert. Das alles sind mögliche Maßnahmen, um Frauen besser zu schützen. Das gelingt aber – das müssen wir leider feststellen – viel zu selten. Es gibt zunehmend solche Taten, die uns alle sprachlos machen. Aber das ist jetzt eben unser Vorrecht hier im Parlament: Wir dürfen nicht nur darüode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 ber reden – und gegebenenfalls sprachlos sein –, sondern wir, der Gesetzgeber, haben die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Da gibt es nun – das ist jetzt dieses schon vielfach erwähnte spanische Modell – eine interessante Möglichkeit. Ich darf vielleicht auch für die Zuhörer noch mal erklären, worum es dabei geht: Mithilfe des spanischen Modells kann man, wenn ein Gefährder eine Fußfessel trägt und die gefährdete Person auch ein entsprechendes Gerät bei sich führt, den Abstand zwischen diesen Personen messen. Wenn der Gefährder einen bestimmten Abstand unterschreitet, kann man die gefährdete Person informieren, sodass diese sich in Sicherheit bringen kann. Das ist im Prinzip ein einfacher Gedanke, und dies könnte tatsächlich sehr wirkungsvoll sein. Die Erfahrungen aus Spanien sind gut, andere Bundesländer haben inzwischen auch dazu gegriffen und machen erste Erfahrungen damit. Wir sind da im ersten Aufschlag – vielen Dank noch mal an die SPD-Fraktion für diese Idee des Gesetzentwurfs. Wir waren auch sofort dabei, denn wir müssen alle Möglichkeiten ergreifen, um Frauen wirkungsvoll zu schützen. Dieses Modell – der Kollege Binder hat es erwähnt – hat wirklich den Vorteil, dass man beim Gefährder und nicht so sehr bei der gefährdeten Person ansetzt und man die gefährdete Person nicht dazu zwingt, ihr Leben komplett zu ändern. Vielmehr geht es, wie gesagt, darum, möglichst beim Gefährder anzusetzen. Das ist also eine gute Sache. Uns ist der Schutz von Frauen, von Kindern sehr wichtig, damit wir endlich von diesen Zahlen herunterkommen. Jetzt ist hier das Bewegungsbild angesprochen worden. Der Kollege hat es bereits gesagt: Damit haben wir uns etwas schwergetan. Das sind rechtliche Bedenken, die auch von unseren Fachleuten in der Anhörung differenziert vorgebracht worden sind. Ich hatte auch bei den Kolleginnen und dem Kollegen nicht das Gefühl, dass diese Bedenken beiseite gewischt werden. Wir haben uns noch mal im Einzelnen darüber unterhalten – wir haben das natürlich auch innerhalb der Fraktion getan – und sind nun tatsächlich zu der Entscheidung gekommen, diesen Änderungsantrag ebenfalls zu unterstützen, weil uns die Sache an sich sehr wichtig ist. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU) – Danke. – Ich teile jetzt nicht unbedingt die Ansicht, Herr Kollege Binder, dass es völlig ausgeschlossen ist, dass mal ein Gericht kommt und dieses Gesetz teilweise kassiert (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) – genau –, aber Sie wissen eben nie, was die Gerichte entscheiden. Ich will auch nicht behaupten, dass ich das weiß, und das wussten auch unsere Sachverständigen nicht. Deshalb ist das für uns näherungsweise eine, ich sage mal, gewisse Risikoabwägung. In dieser Risikoabwägung kommen wir dazu, dass wir lieber diesen Gesetzentwurf mit dieser Änderung mittragen, als möglicherweise irgendeine Maßnahme zu unterlassen, die für einen wirklichen Schutz von Frauen und von Kindern sorgt. Und wir sollten doch wirklich das Ziel haben, dass wir irgendwann mal – da kann dieser Gesetzentwurf auch als flankierende Maßnahme zum Gewaltschutzgesetz des Bundes dienen – ei- (Julia Goll) nen Sicherheitsbericht vorgelegt bekommen, dem wir dann entnehmen können, dass diese Zahlen deutlich zurückgegangen sind, und wir so eine Wirksamkeit dieser Maßnahme sehen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der SPD und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Scheer.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandro Scheer AfD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein zweites Mal über den Gesetzentwurf, der Betroffenen von häuslicher Gewalt einen deutlich besseren Schutz ermöglicht. Bisher war die Einleitung von Schutzmaßnahmen nur durchführbar, wenn die Opfer eigenständig einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellten. Nur dann konnten die Schutzmaßnahmen greifen – ein Schritt, der für viele zu hochschwellig war. Sprachliche Barrieren, das Risiko, vom Täter dabei weiter unter Druck gesetzt zu werden, oder die psychische Belastung: All das hatte oft dazu geführt, dass notwendiger Schutz spät erfolgte – manchmal zu spät oder auch gar nicht. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an: Die Pflicht zur Antragstellung entfällt, Opfer können künftig per richterlicher Anordnung ohne Antrag Schutz erlangen. Damit wird eine zentrale Lücke geschlossen. Neu ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Bereich häuslicher Gewalt. Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiges zusätzliches Instrument, um Täter wirksam abzuschrecken und Opfer frühzeitig zu schützen. Spanien zeigt, dass diese Maßnahme Leben retten kann. Dazu ein konkreter Beleg: Nach den spanischen Zahlen wurde bisher kein Täter während der Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung straffällig. Die Opfer waren sicher. Auch wenn wir diese Zahlen nicht unkritisch übertragen dürfen, zeigt das spanische Modell doch eine deutliche Verbesserung des Opferschutzes. Ebenso wichtig ist die Erweiterung der polizeilichen Befugnisse. Annäherungs-, Kontakt- und Betretungsverbote können künftig flexibler und auch unabhängig von einer gemeinsamen Wohnung ausgesprochen werden. Das ist gerade in Stalkingfällen ein entscheidender Fortschritt. Verpflichtende Täterarbeit wird fortan gesetzlich verankert – ebenfalls ein wichtiger Schritt, um Gewalt nicht nur zu verwalten, sondern ihr auch langfristig vorzubeugen. Gleichzeitig dürfen wir nicht die Augen vor berechtigter Kritik verschließen. Organisationen wie der Kinderschutzbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnen zu Recht ein ganzheitliches Konzept an. Technik allein schützt nicht ausreichend. Es braucht qualifizierte Gefährdungsanalysen, eine funktionierende Zusammenarbeit der Behörden, ausreichend geschultes Personal und eine konsequente Täterprävention. Auch der Schutz besonders vulnerabler Gruppen, etwa in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, muss stärker berücksichtigt werden. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Und wir müssen endlich auch über Ursachen sprechen. Die Verstärker der Gewaltentwicklungen im Land sind eben jene patriarchalen Strukturen, die mit noch immer unkontrollierten Masseneinwanderungen zunehmend dominieren. Es hat mir bei allen Fraktionen des selbsternannten demokratischen Bogens gefehlt, dass man den Leuten sagt, wie es eigentlich in den Frauenhäusern aussieht. Ich finde, wer darüber schweigt, schützt nicht die Opfer, sondern die Täter. Wir haben es nämlich in den Frauenhäusern in Deutschland mit der Situation zu tun, dass 70 % der Frauen, die dort wohnen, einen migrantischen Hintergrund haben. Die dominierenden Nationalitäten sind Syrer, Afghanen und Türken. Wenn das nicht in Betracht gezogen wird, kann man so viele Fußfesseln verteilen, wie man will. Wir wollen aber, dass wir gar keine Fußfesseln brauchen. – Vielleicht kann man einmal die orangen Bänke woanders aufstellen; vielleicht hilft es ja. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein perfekter, aber ein notwendiger Schritt – bedauerlich ist, dass bei dieser so wichtigen Erneuerung wieder die Opposition den Anstoß geben musste –; deshalb stimmen wir, die AfD-Fraktion, diesem Gesetzentwurf zu mit dem klaren Auftrag, ihn konsequent weiterzuentwickeln und durch Prävention, Aufklärung und personelle Ausstattung zu flankieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Da wir in der zweiten Lesung sind und schon viel Richtiges gesagt wurde, erlauben Sie mir, folgendermaßen zu beginnen. Erstens mit fünf Worten: Der gefährlichste Ort ist zu Hause. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr richtig!) Zweitens möchte ich, um auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu illustrieren, worum es eigentlich geht, aus einem Artikel zitieren, den ich am 4. November in der Tageszeitung DIE WELT gelesen habe. Wenn Sie erlauben, würde ich die ersten zwei Absätze hier vorlesen: Geht es um die Sicherheit von Frauen, wird zumeist auf Fehlentwicklungen im öffentlichen Raum verwiesen. Doch ein Faktencheck zeigt: Das ist nur die halbe Wahrheit. Die größte Gefahr bleibt in der Debatte unbeachtet. Die Frau lag blutend am Boden, sie atmete noch, als die Sanitäter eintrafen. Gerettet werden konnte sie nicht mehr. Stefanie W. starb am 2. Januar dieses Jahres in ihrer Loftwohnung in Hamburg-Groß Borstel an mehreren Messerstichen. Drei davon verletzten die 38-Jährige, die als Managerin bei Lufthansa Technik arbeitete, am Hals. Ermittler nahmen kurz nach der Tat ihren Ehemann Derek W. fest. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist leider Alltag in der Bundesrepublik Deutschland. Täglich werden in (Minister Thomas Strobl) Deutschland Menschen in ihren eigenen Wohnungen Opfer von Gewalt – also dort, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollten. Deswegen ist es gut und richtig, dass dieser Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde, gemeinsam von vier Fraktionen – der SPD-Fraktion, der Fraktion GRÜNE, der FDP/DVP-Fraktion und der Fraktion der CDU – und auch im Zusammenwirken mit meinem Ministerium. So, wie es aussieht, wird er ja auch von einer sehr breiten, wenn nicht sogar einstimmigen Mehrheit hier im Haus getragen. Das will ich regierungsseitig ausdrücklich hervorheben; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist weniger als ein Vierteljahr vor einer Landtagswahl keine Selbstverständlichkeit, dass auf jegliche parteitaktischen Spielchen verzichtet wird. Ich will mich auch bei der SPD-Fraktion ausdrücklich dafür bedanken, dass wir die Gelegenheit hatten, das jetzt mit dem Bundesrecht wirklich gut übereinanderzuschieben und die Gesetzgebung komplementär passgenau zu machen. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit; es ist aber in der Sache gut. Das zeigt, dass in diesem Haus der Schutz von Opfern und der Schutz von Frauen vor der Parteitaktik stehen. Herzlichen Glückwunsch an den Landtag von Baden-Württemberg seitens der Landesregierung. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: So ganz stimmt das nicht!) Es war auch gut und richtig, dass wir eine konstruktive Sachverständigenanhörung hatten. Ich will mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken, dass Sie durch einen Änderungsantrag nun auch die Rechtsgrundlage für die Erstellung des Bewegungsbilds aufgenommen haben. Das ist aus Sicht der Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig. Die Möglichkeit, Bewegungsbilder zu erstellen, trägt dazu bei, Annäherungsversuche oder die Vorbereitung von Annäherungsversuchen frühzeitiger zu erkennen, Schutzmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten und damit Gewalttaten zu verhindern. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass sich diejenigen, die sich damit schwergetan haben, nun auch bewegt haben. Das ist sehr wichtig; denn es muss eine klare Botschaft geben: null Toleranz gegenüber Gewalttätern. (Zuruf: Sehr gut!) Wir schützen Frauen – vier von fünf Opfern in diesem Bereich sind nun mal Frauen. Wir schützen Frauen, wir schützen Menschen überall: auf den Straßen, auf den Plätzen, im öffentlichen Nahverkehr und auch am tatsächlich gefährlichsten Ort, nämlich zu Hause. Danke, dass die Fraktionen hier auf diese Art und Weise sehr konstruktiv zusammengefunden haben. Das ist wirklich ein guter Beitrag, ein tatsächlicher Beitrag zum Schutz von Frauen, und es ist ein gutes Zeichen, dass weniger als drei Monate vor einer Landtagswahl Demokraten in diesem Haus imstande sind, das Richtige zu tun. Herzlichen Dank dafür. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9703. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9900. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP vor. Ich rufe auf Artikel 1 Bevor wir aber in die Abstimmung eintreten, weise ich Sie noch auf Folgendes hin: In Artikel 1 ist im Einleitungssatz die Fundstelle der letzten Änderung offen geblieben. Grund hierfür ist, dass Artikel 1 des erst am 18. November von der Regierung ausgefertigten und am 2. Dezember 2025 verkündeten Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften eine Änderung des Polizeigesetzes enthält. Die fehlenden Angaben sind mittlerweile bekannt und können in den Gesetzesbeschluss aufgenommen werden. Die Fundstelle lautet wie folgt: ... Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 117) ... – Sie stimmen dieser Ergänzung zu. Vielen Dank. Zu Artikel 1 liegt der Änderungsantrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP, Drucksache 17/10031, vor, den ich zunächst insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Ich bitte jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist damit einstimmig zugestimmt. Wer stimmt nun Artikel 1 in der Fassung des eben beschlossenen Änderungsantrags zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Ich rufe auf Artikel 2 In Artikel 2 ist noch das Datum des Inkrafttretens einzusetzen; die entsprechende Stelle ist durch eckige Klammern gekennzeichnet. Das Datum kann nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden, weil es von der Verkündung des Gesetzes abhängt. Die Regierung wird ermächtigt, das Datum im Rahmen der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Dem stimmen Sie sicherlich zu. Vielen Dank. Wer stimmt jetzt Artikel 2 mit dieser Maßgabe zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Punkt 6 unserer Tagesordnung ist somit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/9704 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 17/9835 Berichterstattung: Abg. Gabriele Rolland Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Joukov das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Joukov GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen nun kurz vor dem letzten Schritt, mit dem der enge Verbund zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und dem städtischen Krankenhaus Mannheim starten kann. Die Verträge – das haben Sie in der Pressemitteilung gewiss gelesen – sind schon unterschrieben worden. Jetzt liegt es an uns, die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit aus dem Vertrag, damit aus der Vision auch Realität wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) – Der Applaus ist ganz angebracht; denn mit dem Beschluss kann in der Kurpfalz ein wichtiges Powerhouse entstehen. Aber nicht nur dort: Der Nachtragshaushalt zeigt deutlich, dass alle Unimedizin-Standorte gestärkt werden, weil wir hier in diesem Hohen Haus, erfreulicherweise parteiübergreifend, für die beste Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen und auch für die beste Forschung und Lehre. Gerade bei Letzterem sind neben den Uniklinika übrigens insbesondere die medizinischen Fakultäten als Schwerpunkt der de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Forschung und der Lehre entscheidend. Dort wird 24/7 beste Arbeit geleistet; das soll hier bitte nicht untergehen. Vielen Dank an alle, die sich da engagieren! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Dank des im Ausschuss einstimmig angenommenen Änderungsantrags kommt mit dem Gesetz auch der Jura-Bachelor. Wer mindestens 180 akademische Leistungspunkte im Studium erbracht hat, aber das Staatsexamen nicht besteht, kann mit einer Bachelorarbeit den Bachelor verliehen bekommen. Ich danke allen Kolleginnen von den demokratischen Fraktionen für die Mitantragstellung und explizit auch dem für Justiz zuständigen Ständigen Ausschuss sowie den juristischen Fakultäten im Land. Die Angst, nach bis zu sieben Jahren erfolgreichen Studiums – ich betone: erfolgreich; sonst wären die fraglichen Personen ja gar nicht erst zum Staatsexamen zugelassen worden – ganz ohne Abschluss dazustehen, kann nun wegfallen. Das macht das Jurastudium in „THE LÄND“ attraktiver. Danke auch hier für den parteiübergreifenden Konsens. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Leider aber, meine Damen und Herren, war es das jetzt mit dem Konsens. Was sagte Oliver Welke mal so schön? Das Gegenteil von Würde ist Wahlkampf. Das manifestiert sich bei den Anträgen der demokratischen Opposition. Geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Wille, die Auslandsstudiengebühren abzuschaffen, ist unsererseits oft dokumentiert worden. Da braucht es keinen zusätzlichen Antrag. Was es braucht, ist das Geld, um den Hochschulen diesen Ausfall zu kompensieren. (Zuruf) Bisher gelang es nicht, dieses Geld im Haushalt zu finden, und ich leide am meisten darunter; denn die Gebühren sind nachteilig für unsere Hochschulen, vor allem für die HAWs. Wir sind aber nach wie vor gewillt, das Geld zu finden. Deswegen braucht es den Antrag nicht. Und spätestens mit dem kommenden Nachtragshaushalt, erst recht mit einem MP Cem Özdemir, wird es auch gelingen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!) Nun komme ich zum Entschließungsantrag. Eigentlich müsste man diesen „Übergriffsantrag“ nennen. Die Wissenschaftsautonomie bedeutet gerade, dass sich die Hochschulen im Rahmen ihrer akademischen Selbstverwaltung die Grundordnung geben können, die sie als zweckmäßig erachten. Der Landtag sollte dieses Recht achten und dazu nichts feststellen. Was Sie privat von der Grundordnung oder auch der Freiheit der Hochschule halten – wie auch immer –, ist völlig okay – wir haben Meinungsfreiheit –, aber das sollen bitte die entsprechenden Hochschulgremien selbst entscheiden. Gerade in Zeiten, in denen die Wissenschaftsfreiheit global so gefährdet ist wie selten, sein Herz als Verbotspartei – sorry für (Michael Joukov) die Formulierung – zu entdecken, ist, mit Verlaub, der falsche Ansatz. Daher in maximal möglichem Klartext: Nein zur Einschränkung der Hochschulautonomie via Entschließungsantrag, ja zum Vertrauen in die freie Wissenschaft! Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Alexander Becker CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Beratung des Universitätsklinika-Gesetzes, doch es handelt sich um ein Omnibusgesetz, das viele Änderungen subsumiert und nicht nur den Verbund der Uniklinika Mannheim und Heidelberg regelt. Darüber habe ich in erster Lesung gesprochen. Heute müssen wir deshalb vor allem über eine wichtige und überfällige Reform beraten, die den Weg für den integrierten Jura-Bachelor in Baden-Württemberg ebnet. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Das ist ein guter Tag für die Jurastudentinnen und Jurastudenten in unserem Land; denn wir erfüllen eine lange bestehende und berechtigte Forderung. Uns, der CDU, war dabei vor allem eine pragmatische Lösung wichtig, die den Bachelorabschluss ermöglicht, aber an der bewährten Konzeption des juristischen Staatsexamens und dem universitären Weg dorthin nichts zwingend ändert. Wie der Name schon sagt, ist die Einführung des integrierten Bachelors also keine Abkehr vom Staatsexamen. Es geht vielmehr um ein Sicherheitsnetz, das das herausfordernde Jurastudium auch dann mit einem akademischen Abschluss würdigt, wenn das Staatsexamen eben nicht bestanden wird. So schaffen wir Fairness, Anerkennung und eben auch Perspektiven für Studierende. Die Fakten sprechen da für sich: Im Jahr 2024 hat in Baden-Württemberg knapp jeder dritte Studierende das Erste Staatsexamen zunächst nicht bestanden, einige sogar endgültig. Das heißt, diese jungen Menschen standen nach Jahren intensiven Studiums mit leeren Händen da: kein Abschluss, zurück auf Los. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir heute gemeinsam beenden. Besonders wichtig ist mir die rückwirkende Komponente dieser Regelung. Auch Studierende, die bereits seit März 2019 die Voraussetzung zur Zulassung zum Staatsexamen haben und sich der Prüfung gerade in den Zeiten der Covid-19-Pandemie stellen mussten, können nachträglich den Bachelor erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) – Danke. – Das zeigt, dass wir nicht nur an die Zukunft denken, sondern auch an diejenigen, die bereits ihren Weg gegangen sind. Der integrierte Bachelor eröffnet zudem neue Perspektiven. Wer nicht sofort das Zweite Staatsexamen anstrebt, kann mit ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 dem neuen Abschluss weiterstudieren, sei es in den Rechtswissenschaften oder in anderen angrenzenden Fächern. Wir schaffen damit also auch mehr Flexibilität und mehr Chancen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein Omnibusgesetz. Es kann gewissermaßen jeder aufspringen. Das sagt der Name aus. Deshalb danke ich den Fraktionen von SPD und FDP/DVP, dass wir diese Reform im Wissenschaftsausschuss gemeinsam auf den Weg bringen konnten, zusätzlich zu dem ersten Entwurf des Gesetzes. Es mag der Vorfreude auf Weihnachten geschuldet sein, dass die Kolleginnen und Kollegen von FDP/DVP und SPD in weiteren Änderungs- bzw. Entschließungsanträgen heute gleich auch noch die Frage der Zivilklausel im KIT-Gesetz und der Studiengebühren im LHG obenauf packen wollen. Ich will inhaltlich nicht näher darauf eingehen. Die Forderung nach einer Lockerung der Zivilklausel teilen wir inhaltlich sogar ausdrücklich, auch wenn sich die Sache mit Blick auf die Nuklearforschung differenziert darstellt. Über Studiengebühren haben wir in diesem Haus schon oft genug debattiert und auch den Willen, diese zu senken oder abzuschaffen, bekundet. Es hat am Ende das Geld gefehlt. Aber für heute erscheint uns der Sinn eines Omnibusgesetzes mit diesen Anträgen überdehnt. In einen Omnibus können, wie gesagt, alle einsteigen. Aber einen Fahrplan sollte die Linie doch haben. Deshalb werden wir beiden Anträgen heute nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rolland das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zu den Änderungen des Universitätsklinika-Gesetzes, des KIT-Gesetzes und auch des Qualitätssicherungsgesetzes wurde bereits von meinem Kollegen Martin Rivoir in der ersten Lesung alles gesagt. Wir stimmen dem zu. Wir stimmen auch der Verlängerung der Gebührenbefreiung für ukrainische Studierende zu. Zum FDP/DVP-Entschließungsantrag: Aus der Sicht der SPD-Fraktion entscheiden die Hochschulen selbst, ob sie eine Zivilklausel haben wollen und wie sie sie haben wollen, und nicht wir. (Beifall des Abg. Michael Joukov GRÜNE – Abg. Michael Joukov GRÜNE: Nicht nur aus Ihrer Sicht!) Es ist nicht Aufgabe der Politik und des Landtags von Baden-Württemberg, in den Hochschulen eine Diskussion für oder gegen eine Zivilklausel zu organisieren. Vielmehr unterliegt das der dortigen Autonomie und der Wissenschaftsfreiheit. Dort soll es auch belassen werden. Deswegen werden wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Michael Joukov GRÜNE und Daniel Born [fraktionslos]) (Gabriele Rolland) Jetzt lassen Sie mich noch zu einem sehr erstaunlichen Vorgang kommen: Der Druck der SPD-Fraktion hat dazu geführt, dass eine schlafende Landesregierung nun doch endlich in die Puschen kommt und etwas ändert. Kollege Becker und Kollege Joukov, Sie haben eine Kleinigkeit vergessen, nämlich dass die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Jura-Bachelors eingebracht hat – genau aus den Gründen, die Sie jetzt genannt haben. Dass Sie im Prinzip unseren Gesetzentwurf gekapert haben, als ich Sie und die Kollegen von der FDP/DVP gefragt habe, ob wir nicht gemeinsam eine Anhörung im Ausschuss dazu durchführen wollen, ist für uns in Ordnung. Sie haben ihn gekapert. Sie haben uns dann eingeladen, mitzumachen. Wir machen jetzt auch beim Omnibusgesetz mit. In der Tat ist es super, dass es jetzt kommt. Nun kann natürlich die Frau Ministerin sagen: „Frau Rolland, ich hatte diesen Gesetzentwurf schon immer in der Schublade.“ – Das mag sein. Aber wir glauben, aus der Schublade wäre er so schnell nicht herausgesprungen. Es war schon wichtig, dass wir das jetzt so gemacht haben. Tatsächlich: Es gibt ein Sicherheitsnetz für die Studierenden bei solch einem langen Studium. Es nimmt den Druck aus dem Studium heraus, und es gibt einen Abschluss für sieben, acht, neun, zehn Semester Studium, mit dem die jungen Leute auch etwas in der Hand haben und nicht ganz bloß dastehen, sondern tatsächlich ein Anschlussstudium oder eine Ausbildung damit machen oder auch eine Arbeit finden können. Es wird auch dazu dienen, den Fachkräftemangel gerade in diesem Bereich noch mal zu reduzieren. Wir haben also den kleinen Schubs an die regierungstragenden Fraktionen GRÜNE und CDU gegeben. Sie haben das aufgegriffen. Das freut uns sehr, und wir machen da gern mit; es ist eine gute Sache. So, und das Gleiche könnten Sie jetzt mit den Studiengebühren machen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Der Omnibus, Herr Becker, ist tatsächlich groß genug. Ich sage Ihnen: Ja, der Fahrplan ist auch da. Denn die Zeit ist jetzt reif. Man kann sofort abfahren mit den Studiengebühren. Ich will nur noch mal daran erinnern, was Sie uns da immer wieder gesagt haben. Erst kürzlich hat die Kollegin Saint-Cast gesagt – ich glaube, sie ist gerade nicht im Raum –: Wir Grünen haben ganz klar zum Ziel, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen, ... Ja, tun Sie es!

Diese Rede einzeln zitieren

Olschowski hat am gleichen Tag gesagt

Sie wissen, dass ich ... gegen Studiengebühren bin. Deswegen setze ich mich auch dafür ein, dass es uns mit der nächsten Haushaltsberatung gelingen wird, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen. Ja, tun Sie es! Morgen haben wir eine Haushaltsberatung. Also, warten Sie nicht zu lange, Frau Ministerin, sondern tun Sie es. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Und Herr Joukov: Wenn Sie sagen, Sie würden am stärksten darunter leiden, glaube ich Ihnen das vielleicht ein bisschen – aber es stimmt halt nicht. Denn am meisten leiden die Hochschulen darunter, (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) das Land Baden-Württemberg, weil wir nämlich die Fachkräfte nicht bekommen, und am allermeisten leiden die internationalen Studierenden darunter. Deswegen: Machen Sie ernst, tun Sie es jetzt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Schaffen Sie diese Gebühren heute ab! (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute debattierte Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Grundlage für den Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim. Am Montag wurde der Verbund ja nun auch schriftlich besiegelt. Wichtig ist uns – nachdem wir zwischenzeitlich auch einen Nachtragshaushalt beraten –: Sorgen Sie dafür, dass alle Unikliniken ihren Sanierungsstau abbauen können. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Tun wir!) Dafür braucht es aber einen soliden Fahrplan, der sich nicht darauf verlässt, dass es unverhoffte, schuldenfinanzierte Bundesgelder gibt. Ziel muss es auch sein, dass investiert wird und nicht mit den Sonderschulden des Bundes konsumtive Löcher gestopft werden. Daher muss das laufende Defizit in Heidelberg und Mannheim möglichst schnell reduziert werden. Über ein anderes Thema haben wir in der ersten Lesung noch nicht debattiert – denn es kam recht überraschend –, nämlich dass über dieses Gesetz noch eine echte Verbesserung im Jurastudium etabliert wurde, die wir Freien Demokraten bereits im Oktober letzten Jahres mit einem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hatten. (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht um den integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium, der jetzt schon mehrfach angesprochen wurde. Das ist eine Möglichkeit, die es bereits in anderen Bundesländern gab und die nach unserem Antrag auch in Baden-Württemberg zunächst über eine Experimentierklausel ermöglicht wird. Nun haben wir diese Möglichkeit mit einem interfraktionellen Änderungsantrag im Ausschuss im Landeshochschulgesetz regelhaft verankert. An dieser Stelle sage ich einen herzlichen Dank an die Kollegen von Grünen, CDU und SPD für die kollegiale und gute Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg. Nun sind die Fakultäten dran, die konkreten Rahmenbedingungen auszugestalten. Wichtig ist uns dabei, zu betonen, dass der integrierte Bachelor niemanden zum Volljuristen ohne Staatsexamen macht. Aber er sorgt eben dafür, dass fünf Jah- (Dennis Birnstock) re Studium nicht im Nichts verschwinden, sondern in einen anerkannten Abschluss münden, auf den man aufbauen kann. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen, bei denen man kein Jurist sein muss, um zu merken, dass sie nicht zusammenpassen. Ich verweise auf Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes und Artikel 20 Absatz 1 der Landesverfassung, die unsere Wissenschafts- und Forschungsfreiheit garantieren – einerseits –, während andererseits einige universitäre Grundordnungen mit Zivilklauseln versuchen, diese Freiheit einzuschränken. Eine solche Vorfestlegung auf vermeintlich friedliche Zwecke vermindert das Spektrum wissenschaftlicher Möglichkeiten und gefährdet so die Innovationsfähigkeit des Forschungsstandorts Baden-Württemberg. Forschungsergebnisse sollen unserer Ansicht nach zudem ohne rechtliche Unsicherheiten für militärische Zwecke und die Verteidigungswirtschaft nutzbar sein. Deshalb reicht es aus unserer Sicht auch nicht aus, wie die Ministerin einfach nur zu sagen: Die Zivilklauseln schränken den einzelnen Forscher nicht ein. Die Einschränkung einfach zu leugnen oder die Zivilklauseln rhetorisch zurechtzubiegen, wie es der Ministerpräsident tat, zeigt ganz klar: Man hält aus ideologischen Gründen an diesen Klauseln fest, während man sie stetig zu umschiffen versucht. Statt darauf zu spekulieren, dass andere diese Auslegungen auch teilen, wäre es doch viel klarer und der Verteidigungsforschung förderlicher, wenn man sie einfach abschafft. (Beifall bei der FDP/DVP) Ja, Herr Kollege Joukov, die Hochschulen entscheiden selbst darüber, ob sie an den Vorgaben festhalten wollen. Aus unserer Sicht sollten die Zivilklauseln aber den neuen globalpolitischen Herausforderungen weichen. Wir behandeln heute aber u. a. auch das KIT-Gesetz, das mit in dem Gesetzentwurf steckt. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja!) Damit hätten wir hier als Gesetzgeber die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Bund und mit der Helmholtz-Gemeinschaft die Forschungsfreiheit zu stärken. Da frage ich mich schon, ob man unseren Entschließungsantrag richtig gelesen hat. Wir stellen ja fest, dass diese Zivilklauseln der Forschungsfreiheit widersprechen, aber die Umsetzung fordern wir insbesondere hier im KIT-Gesetz. Insofern wollen wir mit diesem Entschließungsantrag über das KIT-Gesetz auf die Abschaffung der Zivilklauseln hinwirken. Zumindest der Feststellung, dass Zivilklauseln Forschung und Entwicklung behindern, müssten eigentlich die Kollegen der CDU zustimmen können, auch wenn der Kollege Becker eben etwas anderes gesagt hat. Denn in Ihrer Konstanzer Erklärung zur Verteidigung heißt es – ich zitiere –: Solche Klauseln behindern Forschung und Entwicklung. Da – so meine ich – ist solch ein Entschließungsantrag zu einem Gesetz nicht unbedingt überfrachtend, wenn sogar der ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 geschätzte Fraktionsvorsitzende Hagel Anfang Oktober auf einer Podiumsdiskussion zum Ukrainekrieg beim Bodensee Business Forum in Friedrichshafen mit folgenden Worten in Bezug auf die Zivilklauseln das Ganze bestätigt hat – ich zitiere –: Es passt nicht mehr in diese neue Realität. Wir müssen uns dieser neuen Zeit stellen. Ich würde sagen: recht hat er. Wenn man diesbezüglich unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen würde, wäre das zumindest erklärungsbedürftig.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Birnstock, kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Birnstock FDP

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Deshalb bin ich gespannt, ob vielleicht doch die eine oder andere Hand hochgehen wird. Weniger spannend dürfte unsere Position zum Antrag der SPD sein. Da können wir leider nicht mitgehen. Denn Sie kennen ja unseren Ansatz, unser Konzept der allgemeinen nachlaufenden Studiengebühren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Balzer. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dennis Klecker AfD: Guter Mann!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute eine Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze, die den Klinikverbund Heidelberg und Mannheim gesetzlich neu verankert und zugleich weitere Punkte wie Studiengebühren und Governance-Fragen betrifft. Ich will mich auf zwei Aspekte konzentrieren: einmal auf das Thema „Gebührenbefreiung für ausländische Studierende“ und zum anderen auf den Verbund der beiden Kliniken. Der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim ist politisch gewollt, rechtlich hingegen umstritten. Der Gesetzentwurf schreibt fest, dass das Universitätsklinikum Heidelberg mit Mannheim einen strukturellen Verbund bildet. In der Realität sieht es so aus, dass Heidelberg die große Mehrheitsbeteiligung an Mannheim übernimmt – 90 : 10. Also, Verbund oder gleichberechtigte Partnerschaft sieht anders aus. Das Ganze wird dann als „landesgetragene Universitätsmedizin“ geführt. Das klingt nach Synergie und nach Zukunftsfestigkeit. Doch in Wahrheit hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss im Juli 2024 untersagt, weil Heidelberg regional bereits marktbeherrschend sei und der Verbund den Wettbewerb einschränken würde – zum Nachteil der Patienten und der Kostenträger. Für die Patienten werden in Zukunft die Wege weiter; das liegt in der Natur der Dinge. (Dr. Rainer Balzer) Die politische Lösung war dann eine Ministererlaubnislogik, später eine Änderung des Wettbewerbsrechts auf Bundesebene im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Wenn eine Fusion also nun möglich wird, weil man das Kartellrecht anpasst, dann ist das kein normaler Zusammenschluss, sondern eine politisch gewollte Marktbereinigung oder Fusion. (Beifall bei der AfD) Die Gefahr dabei ist: Der Gesetzentwurf beschönigt die Kosten, und der Steuerzahler bezahlt das. Im Gesetzentwurf steht dann lapidar, es entstünden keine Änderungen in den Haushaltsansätzen. – Schöne Formulierung, aber bezahlen müssen wir es doch. Das ist bestenfalls formal richtig, politisch aber irreführend. Der Verbund ist möglich, da das Land das chronische Defizit des Mannheimer Klinikums jetzt übernimmt und auch in Zukunft weiterhin übernehmen wird. Nach öffentlich bekannt gewordenen Planungen soll Baden-Württemberg bis 2037 480 Millionen € bereitstellen, die Stadt Mannheim zusätzlich Leistungen bis etwa 300 Millionen €. Wir reden also über ein Paket im hohen dreistelligen Millionenbereich, außerhalb dessen, was die Verbundpartner aus eigener Kraft schon stemmen können. Natürlich ist Mannheim in einer finanziellen Schieflage. Aber genau deshalb müssten wir Parlamentarier doch hier sorgfältig fragen: Warum hat eine kommunale Klinik über Jahre solche Verluste angehäuft, ohne dass erfolgreich gegengesteuert wurde? Was läuft denn dort schief? Das müsste man doch zuerst mal analysieren. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Rich- tige Frage!) Warum ist die Antwort jetzt ein Megaverbund mit eingeschränktem Wettbewerb statt konsequenter Sanierung vor einem Verbund? Wenn bei einem Auto der Motor kaputt ist, kann ich es auch nicht gescheit verkaufen. – Darüber wäre doch nachzudenken. (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) Und wie stellen wir – der Landtag, die Landesregierung – dann sicher, dass die versprochenen Synergieeffekte erstens tatsächlich eintreten und zweitens nicht zu einem Dauerabo für Landeszuschüsse werden? Die Erfahrung lehrt: Bei Großstrukturen werden Einsparungen meist angekündigt – große Zahlen, große Strukturen, große Einsparungen –, und zum Schluss ist es dann doch so, dass die Kosten weiter steigen. Ein letzter Satz zu der Gebührenbefreiung für ukrainische Studierende: Die ist möglicherweise humanitär geboten, aber politisch inkonsequent. Der Gesetzentwurf verschiebt erneut die Befristung der Ausnahme von den Studiengebühren für internationale Studierende mit Aufenthaltstitel nach § 84 des Aufenthaltsgesetzes, also für Geflüchtete aus der Ukraine, nun im Gleichlauf mit den EU-Beschlüssen bis 2027. Im Grunde genommen müssen – das fordern wir, die AfD – internationale Studierende kostendeckende Gebühren bezahde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 len. Bei unserer Forderung orientieren wir uns an unseren europäischen Nachbarn, u. a. an Großbritannien, und natürlich auch an den USA. Für eine Gruppe dauerhaft eine Sonderregel zu verlängern, erzeugt Ungerechtigkeiten und Fehlanreize. Humanitäre Hilfe ja, aber nicht als Einstieg in eine dauerhafte Gebührenerosion. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Balzer, kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Danke, ja, das mache ich glatt. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung volle Kostentransparenz bei dem Klinikverbund, harte Wirtschaftlichkeitsauflagen und eine Rückkehr zu einem konsequenten Gebührenprinzip ohne politisch motivierte Privilegien für Einzelne. Das gilt besonders auch für die Frage nach dem Erlass von Studiengebühren. Danke sehr. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Olschowski. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich bei einem der letzten Gesetzesvorhaben hier im Landtag in diesem Jahr vielfach – nicht überall, aber doch in vielen Teilen – Dank sagen kann. Ich möchte beginnen mit dem ersten und umfassenden Teil, den wir heute behandeln, nämlich dem Universitätsklinika-Gesetz. Es ist in der letzten Lesung und in dieser Lesung viel dazu gesagt worden. Wir alle wissen, dass Gesundheit eines der zentralen Themen ist, die uns in der Gesellschaft beschäftigen. Wir wollen die beste Versorgung im Land. Wir wollen die beste Forschung. Wir wollen sehr gute Ärztinnen und Ärzte. Und all das ist Grund dafür, dass wir diesen Klinikverbund auf den Weg bringen, in dieser Woche die Verträge unterschrieben haben und heute hier die Gesetzesänderung beschließen wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie alle haben einige Punkte aufgezählt und die wichtigsten Themen noch mal benannt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen – – (Unruhe bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Scheer, Sie sind zu laut da hinten, bitte. Es ist zu laut. (Abg. Sandro Scheer AfD: Ich habe zugehört!) – Ja, ich höre das sehr gut. Sie sind zu laut. Frau Ministerin Olschowski hat das Wort. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ich würde die Gelegenheit heute gern nutzen, Ihnen Dank zu sagen. Wir sind ja gemeinsam jetzt einige Schritte und Wege gegangen, was diesen Uniklinikverbund angeht. Wir haben viele Sitzungen gehabt, viele Berichte, viele Beratungen. Deswegen möchte ich Ihnen hier, was die demokratischen Fraktionen angeht, ganz herzlich danken für den Austausch zum Thema und dafür, dass wir doch weitestgehend gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Ich möchte den Ministerien danken, die beteiligt gewesen sind und unterstützt haben, vor allem Herrn Minister Lucha, Herrn Minister Bayaz und dem gesamten Kabinett. Ich möchte der Stadt Mannheim danken; der Oberbürgermeister hat ja bei der Anhörung die Situation noch mal dargelegt. Und ich möchte der Universität Heidelberg danken und den Unikliniken Heidelberg und Mannheim. Das ist ein komplizierter und aufwendiger Prozess gewesen. Wir sind jetzt miteinander auf einem sehr guten Weg. Das ist ein großes Zukunftsprojekt. Ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört: Dieser Gesetzentwurf wurde nach ausführlichen Beratungen, auch im Wissenschaftsausschuss, noch mal um einen wichtigen Aspekt ergänzt. Es geht um die Frage, wie Jurastudierende abgesehen vom Staatsexamen einen Abschluss erhalten können. In Baden-Württemberg können Jurastudierende an der Universität Mannheim schon seit Längerem, seit mehreren Jahren im Kombinationsstudiengang einen Bachelor of Laws erwerben. Und seit diesem Wintersemester gibt es an der Uni Konstanz durch den Studiengangverbund mit dem Staatsexamensstudiengang ebenfalls die Option, einen Bachelor of Laws zu erwerben. Die Entwicklung war in den letzten Wochen und Monaten dynamisch. Wir sind mit den Fakultäten im Gespräch geblieben, die sich damals entschieden haben, diesen Bachelorweg nicht zu gehen, und die in den letzten Wochen und Monaten noch mal neu beraten und ihre Entscheidung getroffen haben. Und wir haben jetzt die sogenannte Gradlösung als zusätzliche Option für einen Bachelor of Laws gefunden und führen ihn ein für die Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen, die damit jetzt schnell auf die aktuelle Wettbewerbssituation und auf die Bedürfnisse der Studierenden reagieren können. Liebe Frau Rolland, ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe keine Vorschläge in der Schublade. Denn alles, was wir an Ideen haben, setzen wir um, und zwar so schnell wie möglich. Hier haben mehrere Leute Gespräche geführt, hier haben mehrere Leute Ideen gehabt, und ich bin sehr dankbar, dass die vier Fraktionen ihre Ideen übereinandergelegt haben und am Ende den besten Entwurf daraus erarbeitet haben. Ich denke, es ist sinnvoll und richtig, hier schnell ins Doing zu kommen, und ich möchte mich wirklich ganz herzlich bedanken, dass das gemeinsam geht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) An dieser Stelle möchte ich mich nicht nur bei den Verantwortlichen in unserem Bereich bedanken, sondern auch bei den juristischen Fakultäten sowie beim Ministerium für Jusode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 tiz und Migration; denn am Ende geht auch dieses Thema nur gemeinsam. Wir haben auch mit den Fachschaften und den Studierenden gesprochen, und auch die haben ihre Ideen und Vorstellungen eingebracht. Deswegen ganz herzlichen Dank. Ich werde zu den Studiengebühren für internationale Studierende an dieser Stelle nichts sagen, weil wir das so oft besprochen haben; ich denke, die Positionen sind klar. Aber, lieber Herr Birnstock, ich muss natürlich noch mal etwas zum Thema Zivilkausel sagen. Kulturstaatsminister Weimer hat ja im Netz eine virtuelle Figur von sich erschaffen, die offenbar viele Sprachen spricht und die man immer kontaktieren kann, wenn man eine Frage hat. Ich überlege mir, ob ich jetzt im Netz eine virtuelle Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst initiiere, die einfach immer sagt – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das kann nur besser werden!) – Es kann wahrscheinlich aus Ihrer Sicht, Herr Rülke, nur besser werden. Aber ich denke, da gibt es Menschen, die das anders sehen. Aber jeder hat halt seine Position dazu. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU – Abg. Michael Joukov GRÜNE: So ist es!) Zum Thema Zivilklausel kann ich Ihnen wenigstens sagen: Besser hinhören ist manchmal auch gut. In diesem Fall ist es einfach so: Wir haben keine Zivilklausel. Und alle Anmerkungen, die man in einzelnen Fällen an Hochschulen und Universitäten in den Grundordnungen finden kann, sind keine Zivilklauseln. Sie sind rechtlich nicht bindend, und sie entsprechen nicht dem, was eine Zivilklausel ist. Ich habe das jetzt noch mal gesagt. Punkt. Es gibt eine Ausnahme – die hat den Grund in der Bundesvernetzung –, und das ist das KIT; ich komme nachher noch mal darauf zu sprechen. Aber für die anderen Universitäten gilt das nicht. Diese dauernde Debatte, die wir hier führen, führt zu absoluter Verwirrung bei den Studierenden, bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei den Professorinnen und Professoren an den Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg, die nämlich auf einmal denken, ihre Universität bzw. Hochschule hätte eine Zivilklausel. Und dann müssen wir ihnen sagen: Nein, sie haben gar keine Zivilklausel. Deswegen würde ich wirklich ein für alle Mal darum bitten, dass wir darin einig sind, dass die Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg keine Zivilklausel haben. Die Debatte über eine fiktive Klausel verblendet, dass wir im Bereich der Sicherheit und Verteidigung, im Forschungsbereich Aufgaben zu erfüllen haben, um die wir wirklich ringen müssen und die dringend anstehen. Doch wenn wir immer nur über etwas reden, was es nicht gibt, aber nicht über das, was es geben muss und soll, nämlich Forschung in diesem Feld, dann sind wir auf dem falschen Weg. Ich würde einfach darum bitten, dass wir uns fokussieren und sagen: Wir brauchen stärkere Forschung im Dual-Use-Bereich, wir brauchen stärkere Forschung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, und alle unsere Universitäten und Hoch- (Ministerin Petra Olschowski) schulen in Baden-Württemberg – alle! – können, wenn sie das wollen, diese Forschung durchführen. Was sagen wir den Hochschulen? Sie kennen mein Plädoyer. – Ich habe immer gedacht, dafür steht die FDP, aber man lernt ja dazu, lieber Herr Rülke. Offensichtlich ist das auch nicht immer der Fall. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, bei Ihnen nicht!) Freiheit ist Freiheit und Autonomie ist Autonomie. (Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Jemanden zur Freiheit zu verpflichten, ist auch eine interessante Angelegenheit. Denn Freiheit bedeutet: Man kann tun, was man will, man kann aber auch lassen, was man nicht tun will. Deswegen liegt es weiterhin an den Hochschulen und den Universitäten, freiheitlich und autonom zu entscheiden, wie ihre Grundordnung aussieht. Ich jedenfalls werde ihnen nicht sagen, wie sie das zu tun haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Ga- briele Rolland SPD: Genau!) So viel Vertrauen muss sein, und so viel Vertrauen kann sein; denn dafür spricht alles, was wir an den Hochschulen sehen. Jetzt gibt es eine Hochschule, bei der wir aufgrund der bundesdeutschen Geschichte und wegen des Bundes – nicht wegen des Landes – mit Helmholtz zusammen – das haben Sie ja aufgeschrieben – eine Situation haben, die für den Großforschungsbereich wichtig ist. Das heißt, ein bestimmter Teil dieser Universität hat tatsächlich so etwas wie eine Zivilklausel, aus einer historischen Entwicklung. Damals ging es um die Erforschung der Atombombe; das war eine andere Situation. Diese Universität, das KIT, ist Teil des neuen Innovationscampus „Sicherheit und Verteidigung“. Es spricht auch überhaupt nichts dagegen, dass diese Universität dabei ist, und sie hat es so entschieden. Das heißt, sie wird in Zukunft ein relevanter Partner sein. Das ist sie übrigens schon heute; denn im Bereich der Drohnenforschung ist das KIT ja spitze. Diese Klausel ändert nichts daran, dass das KIT in diesem Bereich forschen kann, soll und, wie ich meine, auch muss. Wir werden die Gespräche mit der Hochschule dazu führen, wie wir das in der Gemengelage Helmholtz und mit dem Bund auf den Weg bringen. Aber auch da hat die Hochschule ihre eigenen Ideen. Ich würde das sehr gern der Hochschule überlassen, kann Ihnen aber zusagen: Das KIT ist einer der wichtigsten Partner im Bereich der technologischen Entwicklung – auf allen zentral wichtigen Feldern, die sich in Deutschland darbieten, auch im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses zuzustimmen, und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen allen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9704. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 17/9835. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen – Sie haben es gehört: Einfügung eines neuen Artikels 5 und Folgeänderungen – zuzustimmen. Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP vor. Über den Änderungsantrag lasse ich bei Artikel 3 abstimmen, über den Entschließungsantrag nach der Schlussabstimmung. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes mit den Nummern 1 bis 5. Wir stimmen über Artikel 1 insgesamt ab. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des KIT-Gesetzes Hier ist bisher im Einleitungssatz die Fundstelle der letzten Änderung offen geblieben. Grund hierfür ist, dass Artikel 2 des am 18. November von der Regierung ausgefertigten und am 2. Dezember 2025 verkündeten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2025 eine Änderung des KIT-Gesetzes enthält. Die fehlenden Angaben sind mittlerweile bekannt und können in den Gesetzesbeschluss aufgenommen werden. Die Fundstelle lautet wie folgt: ... Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 122, S. 6) ... Wer Artikel 2 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes Hierzu ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/10011-2, gestellt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt nun Artikel 3 zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich schlage vor, dass ich die Artikel 4 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind einverstanden. Vielen Dank. Artikel 4 bis Artikel 6 Wer den Artikeln 4 bis 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 4 bis 6 ist damit einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Niemand. Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir sind noch nicht ganz fertig, aber es ist schon mal schön, dass es einstimmig beschlossen wurde. Jetzt haben wir noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/10011-1, abzustimmen, den ich insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer diesem Entschließungsantrag der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Punkt 7 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) – Drucksache 17/9796 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hörner.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Schulen sind neben Familien der zentrale Motor gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit. Aber die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen doch alarmierende Entwicklungen: sinkendes Bildungsniveau, steigende Abbrecherzahlen, ein Schulsystem, das seine grundlegende Aufgabe, nämlich die optimale Förderung der Kinder, zunehmend verfehlt. Baden-Württemberg – das ist nichts Neues – rutscht in zentralen Kompetenzbereichen in bundesweiten und internationalen Vergleichen ab. Immer mehr Kinder erreichen nicht die Mindeststandards in Lesen, Rechnen und Schreiben. Die Abode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 brecherquote ist zwischen 2012 und 2022 deutlich gestiegen, und zwar von 4,3 auf 6,9 %. Das ist nicht nur ein Verlust an Lebenschancen, sondern auch ein wesentlicher Verlust an Bildungschancen. Die Schulen – einst auch die stabile Realschule, früher Mittelschule genannt – mit klarer Leistungsorientierung werden durch extrem heterogene Lerngruppen überfordert. Kinder erleben Misserfolge, Lehrkräfte sind an der Belastungsgrenze, und die Familien fühlen sich alleingelassen. Im Vergleich dazu liegen Bundesländer, die an der verbindlichen Grundschulempfehlung festgehalten haben, in Studien wie z. B. dem IQB-Ländervergleich deutlich vor Baden-Württemberg – ein ganz eindeutiges Signal. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Welche denn? Wel- che Länder liegen im IQB-Bildungstrend vor uns?) – Wir können nachher gern darüber reden, aber ich muss sehen, dass ich in meiner Zeit bleibe. (Vereinzelt Lachen – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Okay! – Abg. Nicolas Fink SPD: Das hat ihm nie- mand aufgeschrieben!) Noch mal: Bundesländer, die an den verbindlichen Grundschulempfehlungen festgehalten haben – so viele sind es nicht –, liegen in Studien wie in diesem Vergleich deutlich vor Baden-Württemberg – ein Signal: Strukturfragen sind Leistungsfragen. Unser Lösungsansatz in der Frage, was funktioniert, was schadet, unser Gesetzentwurf verfolgt vier zentrale Ziele – trotz dem, was wir heute Morgen hier beredet haben –: die Stärkung des dreigliedrigen Schulsystems, auch mit einer Orientierung am beruflichen Bereich, die Fokussierung auf Wissensvermittlung statt reiner Kompetenzorientierung, die Konzentration auf das Leistungsprinzip mit Bildungsqualität und eine praxisorientierte Ordnung der Inklusion und Sprachförderung. Dazu gehört unseres Erachtens eben auch die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung, und zwar für alle Schularten. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: So ist es!) Wir schaffen damit klare, transparente und faire Kriterien für die Entscheidung, welche Schulart ein Kind besuchen soll. Die aktuelle Regelung führt zu Überforderung und zu Leistungsfrust. Wir wollen gern folgende Regelungen sicherstellen: eine gymnasiale Empfehlung nur mit soliden Noten, einem Schnitt von 2,0. Die Realschule muss als eigenständiges gestärktes Angebot erhalten bleiben, und die Haupt- und Werkrealschule, selbstverständlich mit dem Werkrealschulabschluss, muss ihren klaren Bildungsauftrag unbedingt behalten. Dies dient dem Schutz der Kinder vor dauerhaften Misserfolgserlebnissen und dem Schutz der Schulen vor Überlastung. Wir wollen eine klare Ordnung der Inklusion. Wir stehen zur Inklusion, aber sie muss pädagogisch sinnvoll und realistisch umsetzbar sein. Kinder mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen benötigen eben eine spezielle Förderung, die Regel- (Hans-Peter Hörner) schulen ihnen faktisch nicht bieten können. Unser Gesetz aber soll sicherstellen, dass SBBZ-Schulen weiterhin das leisten können, wofür sie geschaffen wurden: eine hochwertige, individuelle und zielorientierte Förderung. (Beifall bei der AfD) Das hilft dann den betroffenen Kindern und entlastet gleichzeitig die Lehrkräfte an Regelschulen. Wir fordern seit mehreren Jahren – denken Sie an unser Schulstart-Gesetz, das Sie alle abgelehnt haben, von dem aber Gott sei Dank immer mehr verwirklicht wird – Sprachkenntnisse für Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Bildung braucht nun einmal Verständigung. Wenn Sie mich in eine Schule nach China setzen, verstehe ich auch nichts. Kinder, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, sollen zunächst erst einmal in Sprachklassen unterrichtet werden, bis sie ein muttersprachliches Niveau erreichen. Denn erst dieses Sprachniveau ermöglicht nachhaltigen Bildungserfolg. Diese Maßnahme würde das Lernniveau aller Schüler sichern und für alle gleiche Startbedingungen schaffen: für Schüler, für Lehrer, für Familien, für Eltern. Wir wollen unbedingt das dreigliedrige System stärken – heute muss man ja sagen: erhalten. Das Gymnasium soll wieder Gymnasium sein, die Realschule soll Realschule sein, und die Haupt- und Werkrealschule – noch mal: mit eigenem Abschluss – soll eine eigenständige klare Bildungsalternative geben. Unser Gesetzentwurf formuliert dies eindeutig und verhindert die weitere schleichende Umwandlung – „schleichend“ kann man inzwischen vergessen – in ein Zweisäulensystem. Wir brauchen ein Gesetz für bessere Bildung und echte Chancengerechtigkeit. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir den Schulen in Baden-Württemberg wieder ein verlässliches Fundament. Wir geben Lehrkräften wieder Arbeitsbedingungen, unter denen sie ihren pädagogischen Auftrag erfüllen können. Wir geben Familien Orientierung und Sicherheit. Und vor allem: Wir geben den Kindern in unserem Land die Chance, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Dieses Gesetz ist ein Schritt in die Zukunft – Leistungsorientierung, echte Förderung –, und es ist ein Schritt nach vorn für ein starkes, gerechtes und erfolgreiches Bildungssystem in Baden-Württemberg. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Poreski das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die vierte Bildungsdebatte heute. Ja, Bildungspolitik ist enorm wichtig. Dennoch kann ich es, denke ich, jetzt in der vierten bildungspolitischen Debatte des heutigen Tages kurz machen. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Die Vorschläge der AfD sind exakt das Gegenteil dessen, was weitestgehender Konsens in der Bildungswissenschaft ist, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Warum? Wer sagt denn das?) exakt das Gegenteil dessen, was die PISA-Forscher vorschlagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Poreski, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

Nein. Das hat er ja vorhin auch nicht gemacht. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Da gibt es eine spannende Analogie zur Klimadebatte, nach dem AfD-Motto „Alle anderen sind verrückt, nur mein Freund Napoleon und ich sind normal“. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Man kann natürlich auch satirisch das Gegenteil von dem fordern, was sinnvoll ist. Auf Englisch: „If you can’t beat them, confuse them.“ Das heißt: „Wenn du sie schon nicht schlagen kannst, dann verwirre sie wenigstens.“ Wenn das Ihr Ziel war, dann nehmen wir das hiermit mal zur Kenntnis. Was wir aber inhaltlich sehen, findet seine exakte Entsprechung in Ihrem Wirtschaftsprogramm. Wenn man will, dass unser Land, die Kinder in unserem Land und deren Zukunft untergehen, ... (Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist sehr laut.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Poreski GRÜNE

... muss man genau das machen, was die AfD hier vorschlägt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Absoluter Unfug! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sandro Scheer AfD

Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Wladimir Putin und einige andere würden sich freuen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Oh-Rufe von der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: 5 € ins Phrasen- schwein! – Zuruf von der AfD: Uijuijui! – Unruhe bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Sehr geehrte Herren aus der AfD-Fraktion, wenn Sie sich beruhigt haben und ruhig sind, worum ich Sie jetzt bitte, (Abg. Sandro Scheer AfD: Wir haben uns doch gar nicht aufgeregt, Frau Präsidentin!) hat für die CDU-Fraktion Herr Abg. Sturm das Wort. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Sturm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier schulgesetzliche Regelungen vor uns, die einen tiefgreifenden Charakter haben, z. B. die Grundschulempfehlung für alle Schularten. (Andreas Sturm) Egal, wie man zu dem Thema steht, ob dafür oder dagegen, ist es ja so, dass man über dieses Thema eigentlich so nicht separat abstimmen kann. Denn das hat große Auswirkungen auf die Schullandschaft und muss eigentlich auch in einem Gesamtpaket beschlossen werden, beispielsweise mit G-Zügen an Realschulen. Deshalb ist so ein herausgegriffener Punkt ohne eine Gesamtstrategie, die es sicherlich bei solchen Themen geben könnte, nicht zustimmungsfähig. Das können wir nicht en passant kurz vor Weihnachten in der viertletzten Sitzung so durchwinken. In dem Gesetzentwurf wird, gerade was die Grundschulempfehlung angeht, ein ganz anderes Modell favorisiert. Das ist das Modell nur aufgrund des Notenbilds von 2,0. Wir haben uns entschieden, die Regelung „Zwei aus Drei“ bewusst einzuführen, bei der der Elternwunsch, die Empfehlung des Kollegiums bzw. die Lehrkräfteempfehlung und der verpflichtende Test Kompass 4 mit einfließen. So haben wir bei „Zwei aus Drei“ auch mal eine Variable; denn es kann immer mal sein, dass man eine schlechtere Note hat, aber eigentlich aufgrund der Testung aufs Gymnasium kann. Deswegen halten wir auch an diesem Modell fest. Das ist ein weiterer Grund, warum dieser Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig ist. Außerdem haben wir die Eltern als unsere Bildungspartner. Das heißt, die Eltern haben ein Mitspracherecht bei der Schulwahl, selbst bei der Grundschulempfehlung mit dem eben dargestellten Modell „Zwei aus Drei“, aber auch eine Wahlfreiheit beim Thema „SBBZ oder Inklusion?“. Das ist ein langer Prozess, und diese Wahlfreiheit wollen wir auch erhalten. Grundsätzlich bin ich immer über bildungspolitische Debatten froh, erst recht, wenn es vier an einem Tag sind; (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) denn das zeigt, wie wichtig das Thema ist. Das ist gut, aber es ist auch wichtig, außerhalb des Landtags darüber zu diskutieren. Deswegen ist es schon befremdlich, wenn eine gewisse Partei trotz Einladung z. B. bei der Realschulrektorenkonferenz unentschuldigt fehlt. Das ist ein Ort, wo man so etwas auch besprechen kann. Ich danke immer für bildungspolitische Debatten, sie sollten aber auch durchdacht sein. Und ein Gesetzentwurf sollte, wenn er so tiefgreifende Regelungen beinhaltet, umfassend sein, um auch ein Gesamtbild zu haben. Daher wird der Gesetzentwurf von uns abgelehnt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo! – Abg. Sand- ro Scheer AfD: Sie lehnen den Gesetzentwurf ab, weil er von der AfD ist!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Steinhülb-Joos.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man für diesen Gesetzentwurf der AfD eine Überschrift finden müsste, dann würde die Überschrift lauten: Ausgrenzung – ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Oh-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So billig! So plump! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Oje! – So ein Quatsch!) Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Ausgrenzung von Menschen, die eine andere Sprache sprechen, und Ausgrenzung von Menschen, die nicht in Ihr Schema passen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Frau Abg. Steinhülb-Joos, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Nein, Sie waren ja schon dran und haben Ihre Theorien ausführlich dargelegt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie müssen sich überlegen, welche Vorwürfe Sie hier reinwerfen! – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit 2015 entweder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule oder am SBBZ beschult werden, und das ist auch gut so. (Beifall des Abg. Rüdiger Tonojan GRÜNE) Was heißt eigentlich Inklusion? Eine kluge junge Frau brachte es auf den Punkt. Sie sagte: „Inklusion bedeutet, dass alle dieselben Zugänge haben.“ Und sie sagte weiter: „Inklusion bedeutet, Orte für alle möglich zu machen.“ Das sieht die AfD allerdings nicht so. Sie will unter dem Deckmantel des Leistungsprinzips die Kinder in Schubladen einsortieren. (Abg. Sandro Scheer AfD: Könnten Sie mal zum Ge- setz sprechen? Wovon sprechen Sie?) Die AfD sieht Inklusion nicht als ein Menschenrecht. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Inklusion aber ist ein Menschenrecht, und Inklusion ist auch nicht verhandelbar. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Diese Unterstellun- gen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender Baron, Sie haben nicht das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: Unterirdische Unterstellun- gen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Im Wahlprogramm der AfD steht, (Zurufe von der SPD: Aha!) dass Förderschulen wieder zum Regelfall gemacht werden sollen. (Katrin Steinhülb-Joos) (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wer sagt das? – Gegen- ruf: Ihr Wahlprogramm!) – Ihr Björn Höcke (Vereinzelt Heiterkeit – Oh-Rufe von der AfD – Zu- ruf: Bernd!) spricht von Inklusion als Irrweg. (Zurufe von der AfD, u. a.: Ist der hier im Parla- ment?) Ehrlicherweise kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich wissen, (Abg. Anton Baron AfD: Nur, weil Sie dem intellek- tuell nicht folgen können!) was die AfD hier in diesem Hohen Haus fordert. Sie sprechen in Ihrem Grundsatzprogramm von erheblichen Kosten und davon, dass sich behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gegenseitig hemmen würden. Beides stimmt nicht. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wo steht denn das?) Herr Professor Dr. Klemm hat es aufgezeigt: Die Kosten von Inklusion betragen gerade mal 1,1 % des gesamten Bildungsetats, und das sollte sie uns auch mindestens wert sein. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Von Hemmen kann hier überhaupt gar keine Rede sein. Im Gegenteil: Das gemeinsame Lernen ist eine Bereicherung, was ich aus meiner eigenen Erfahrung als Schulleiterin sagen kann. (Zuruf von der AfD) Und Ihr Kollege hat behauptet, es wäre gar nicht möglich, Kinder zusammen zu beschulen. Anscheinend hat er noch nichts von zieldifferentem Unterrichten gehört. (Abg. Sandro Scheer AfD: Sie weichen immer wei- ter ab!) Sie grenzen mit Ihrer menschenverachtenden Politik aus. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgebildet und eingestellt werden? (Abg. Anton Baron AfD: Das wäre richtig!) Ich kann Ihnen sagen: An meiner Schule haben 50 % der Kinder mit sonderpädagogischem Anspruch bei entsprechender Förderung den Hauptschulabschluss erreicht. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Sie wollen das vielgliedrige Schulsystem und damit die bestehende Bildungsungerechtigkeit mitsamt dem „Grundschulabitur“ zementieren. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Kosteneinsparungen sind eine Mär von Ihnen. Lesen Sie bitte die PM des Städtetags zum Zweisäulensystem. Der Städtetag wünscht sich von der nächsten Landesregierung ganz klar eine Priorisierung des zweigliedrigen Schulsystems. (Abg. Bernhard Eisenhut AfD: Haben Sie unseren Gesetzentwurf eigentlich gelesen?) Ihr Desinteresse für die Kinder zeigt sich auch beim Ganztag, den Sie am liebsten abschaffen würden. Was für fatale Auswirkungen hätte das auf die Bildungsgerechtigkeit bei den Kindern? (Abg. Anton Baron AfD: Freiwillig! Freiwillig! Frei- willig!) Was für fatale Auswirkungen hätte das für die Wirtschaft? (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Noch schlimmer als jetzt?) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns entschlossen gegen Ihre menschenverachtende Politik wenden, die dem Land weiter Schaden zufügen wird. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Unterstellungen! Falsche Unterstellungen! Behauptungen! Die ganze Rede Fake News!) Wenn wir aufhören – – (Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender, Sie sind jetzt bitte einfach ruhig. (Abg. Anton Baron AfD: Mit so etwas arbeiten die!) – Herr Abg. Baron, Sie sind jetzt ruhig. Frau Abg. Steinhülb-Joos hat das Wort. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Wenn wir aufhören, uns für Menschenrechte einzusetzen, dann hören wir auf, Mensch zu sein. Danke. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Zu- ruf von der AfD: Es geht um Bildung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern. (Abg. Sandro Scheer AfD: Da muss jetzt aber was kommen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Timm Kern FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Parlament Momente, in denen es nicht reicht, nur auf bestimmte Schlagwörter in einem Gesetzentwurf zu schauen, Momente, in denen wir nicht nur prüfen müssen, was jemand oberflächlich betrachtet fordert, sondern was genau damit erreicht werden soll. Und genau heute gibt es einen solchen Moment. (Dr. Timm Kern) Die AfD legt uns einen Gesetzentwurf vor, der – zumindest auf den ersten Blick – vertraute Begriffe nutzt, jedoch nur den Anschein guter Absichten weckt. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Jetzt bin ich gespannt!) Leistungsprinzip, Bildungsqualität, Wahlfreiheit – das sind Begriffe, die uns Freien Demokraten und auch allen anderen demokratischen Parteien nicht fremd sind. (Zuruf von der AfD: Oh!) Und doch kann uns die Ähnlichkeit täuschen, (Der Redner hält sein Wasserglas hoch.) so, wie zwei Gläser mit vermeintlich klarem Wasser uns auch täuschen können. Sie sehen gleich aus, allerdings hält uns das eine Glas am Leben, während man beim anderen das Gift erst dann merkt, wenn es zu spät ist. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Erst letzte Woche hat AfD-Fraktionschef Anton Baron den Finanzminister unseres Landes, Danyal Bayaz, bezichtigt – Zitat –, (Zuruf von der AfD: „Bezichtigt“!) „türkisches Roulette“ zu spielen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Was hat das mit dem Schul- gesetz zu tun? – Abg. Sandro Scheer AfD: Es gibt auch französisches!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Demokraten in diesem Hohen Haus haben die Aufgabe, uns mit unseren unterschiedlichen Meinungen für ein besseres Land einzusetzen und dafür zu werben. Wir haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was für unser Land am besten ist. Aber in einem stehen wir Demokraten fest zusammen, nämlich dann, wenn es um die Menschenwürde geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Unter der Gürtel- linie!) Als Demokraten haben wir einen gemeinsamen Grundkonsens darüber, wie wir miteinander umgehen. Dieser Konsens lautet: Rassismus und Menschenfeindlichkeit haben in unseren Reihen keinen Platz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Ruben Rupp AfD: Billige Rede! –

Diese Rede einzeln zitieren

Anton Baron AfD

Was hat das mit Rassismus zu tun?) Unser Parlament ist kein demokratisches Roulettespiel. Zum Gesetzentwurf selbst: (Abg. Sandro Scheer AfD: Oh! Endlich!) Die AfD spricht in ihrem Gesetzentwurf vom dreigliedrigen Schulsystem. Das zeigt schon, wie wenig Ahnung sie von dem hat, worüber sie spricht; ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Abg. Sandro Scheer AfD: Oje!) denn Baden-Württemberg hat kein dreigliedriges, (Abg. Anton Baron AfD: Das sagt die 3-%-Partei!) sondern ein vielgliedriges System mit Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, beruflichen Schulen, (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) einer großen Vielfalt an freien Schulen sowie den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren als wichtigen sonderpädagogischen Einrichtungen. Wer all diese Schularten auf drei reduziert, blendet nicht nur die Realität aus, (Abg. Anton Baron AfD: Das sind mehr als vier!) sondern er kann vielleicht nur bis drei zählen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Chris- tian Jung FDP/DVP) Er blendet im Übrigen auch diejenigen aus, die von Menschen mit dieser Weltanschauung oft vergessen werden, nämlich Kinder mit Einschränkungen und besonderem Förderbedarf. Und genau hier zeigt sich eine weitere Trennlinie zwischen den alternativen Demokraten und den Demokraten. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Die Eltern müssen frei entscheiden können, ob ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum oder eine Regelschule besucht. Beide Wege müssen gut ausgestattet sein. Die AfD jedoch will in diesem Gesetzentwurf die Inklusion komplett zurückdrehen. Die AfD spricht – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – in ihrem Gesetzentwurf von Kindern mit Förderbedarf als „Belastung“. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Unglaublich!) Da liegt der Unterschied in der grundsätzlichen Weltanschauung. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wir Freien Demokraten wollen eine passende Lösung für jedes Kind, (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) und dazu gehören sonderpädagogische Schulen, aber eben auch die Möglichkeit der Inklusion. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Das würde die AfD mit diesem Gesetzentwurf unmöglich machen. (Abg. Anton Baron AfD: Quatsch! Völliger Quatsch! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wir stimmen deshalb diesem Gesetzentwurf nicht zu. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Überraschung!) (Dr. Timm Kern) Wir Freien Demokraten wollen junge Menschen mit Förderbedarf stärken und nicht aussortieren. (Abg. Anton Baron AfD: Das sagt die 3-%-Partei!) Das ist ein Grundwert unseres Zusammenlebens, und in unseren Grundwerten müssen wir zusammenstehen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Die 3-%-Partei! – Abg. Sandro Scheer AfD: Sie haben vergessen, Putin anzusprechen! – Gegenruf des

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Honecker auch!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Boser.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Boser

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es macht sicher Sinn, über Bildung zu diskutieren. Das haben wir heute in diesem Hohen Haus an fünf Stellen getan. Und die Debatten heute Morgen haben gezeigt, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen die Zukunft der Kinder und Jugendlichen im Blick haben, auch wenn wir sie in unterschiedlicher Art und Weise fördern wollen. Eines zeigt sich heute auch, nämlich dass der Gesetzentwurf der AfD dieses Ziel nicht verfolgt, dass der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, mal wieder handwerklich schlecht gemacht ist und dass er nicht die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse einbezieht. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so! Deswegen sind wir nur noch Mittelklasse!) Ich will das auch an mehreren Beispielen belegen: Beispiel Nummer 1: Die AfD will in § 4 des Schulgesetzes die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung einführen. Sie verkennen aber, dass der Übergang an die weiterführenden Schulen in § 88 des Schulgesetzes geregelt ist; diese Vorschrift wollen Sie aber nicht ändern. Das heißt, wir haben damit zwei Möglichkeiten, die Übergänge an die weiterführenden Schulen zu regeln: einmal in § 4 mit der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und zum anderen durch die Regelung in § 88 – die momentane Regelung –: „Zwei aus Drei“. Der Jurist kann sich dann aussuchen, welche Variante er nimmt. Der Gesetzentwurf ist also inkonsistent und handwerklich schlecht gemacht. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ah ja!) Zweites Beispiel – darauf hat der Kollege Sturm schon hingewiesen –: Wenn Sie die Grundschulempfehlung für die Realschulen verbindlich gestalten wollen, dann können Sie das nicht isoliert machen; denn an den Realschulen wird seit 2016 der Hauptschulabschluss angeboten. Ich möchte von Ihnen einmal wissen, wie Sie den Eltern erklären wollen, dass Sie dem Kind mit einer Hauptschulempfehlung den Zugang zur Realschule verwehren, obwohl dort das grundlegende Niveau und der Hauptschulabschluss angeboten werden. Das wäre rechtlich höchst problematisch. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Sie schaffen mit Ihrem Gesetzentwurf Unsicherheiten und Inkonsistenzen innerhalb des Schulgesetzes, da Sie – zumindest nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfs – den Hauptschulabschluss an den Realschulen nicht abschaffen wollen. Daher gibt es aktuell gar keine Möglichkeit, dem Kind mit Hauptschulempfehlung den Zugang zur Realschule zu verwehren. Wenn Sie das wollten, müssten Sie – das hat der Kollege Sturm schon angedeutet – einen größeren Wurf machen und den Hauptschulabschluss auch an den Realschulen abschaffen. Das aber würde in der Fläche des Landes dazu führen, dass wir nicht mehr allen Kindern einen Zugang zu einem Hauptschulabschluss gewähren könnten, obwohl sie ihn bräuchten. Damit würden Sie Unschärfen und Unsicherheiten in unser Bildungssystem hineinbringen. Bei einem weiteren Vorschlag, den Sie in dem Gesetzentwurf machen, sind wir uns nicht so ganz sicher, was Sie damit meinen; denn im Prinzip streichen Sie durch die Änderung in § 4a, der den Ganztagsausbau bzw. die Ganztagsschule in Baden-Württemberg regelt, nicht nur die verbindliche Ganztagsschule, sondern auch die Wahlform. Rein von der Logik her müssten Sie eigentlich die Ganztagsschule in Baden-Württemberg grundsätzlich abschaffen, weil § 4a durch Ihren Änderungsvorschlag keinen Sinn mehr machen würde. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) – Ja, aber Sie machen es doch, Herr Balzer. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf doch erreichen, dass den Eltern weder die verbindliche Form noch die Wahlform angeboten wird. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wo?) – Schauen Sie in Ihren Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das würde am Ende bedeuten, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im kommenden Jahr alleinig von der kommunalen Seite gestemmt werden müsste, da Sie in Ihrem Gesetzentwurf beides streichen wollen. (Zuruf: Ja! – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) – Dann schauen Sie. Genau. – Das heißt, § 4a macht überhaupt keinen Sinn mehr. (Zuruf: Genau!) Den Paragrafen können Sie komplett streichen, und damit haben wir keine Ganztagsschulen mehr in Baden-Württemberg. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Miller CDU – Zuruf von der CDU: So nämlich!) Das sind einfach Fakten aus Ihrem Gesetzentwurf. Sie schaffen damit einfach Unsicherheiten und Inkonsistenzen. Nun komme ich noch zu einem Punkt, den der Kollege Kern und die Kollegin Steinhülb-Joos an dieser Stelle schon angebracht haben. Herr Balzer, Sie stehen hier und behaupten, Sie stünden an der Seite der Inklusion. Was für eine Heuchelei! (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Warum ist das Heuchelei?) (Staatssekretärin Sandra Boser) – Weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Inklusion praktisch ausschließen. Sie widersprechen damit der UN-Behindertenrechtskonvention, und Sie missachten damit die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen. Und die Sprechweise, die Sie in diesem Gesetzentwurf verwenden, ist einfach nur menschenverachtend. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ruben Rupp AfD: Oh Gott!) Das Gleiche gilt für die Separierung von Kindern, die die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Sie behaupten hier, wir würden Dinge, die Sie vorschlagen, übernehmen – was überhaupt nicht stimmt. (Abg. Ruben Rupp AfD: Die CDU kopiert doch al- les!) Sie würden an Schulen ein Parallelsystem für Kinder schaffen, die die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Damit würden Sie in Baden-Württemberg faktisch ein Parallelsystem Schule gestalten, und das lehnen wir ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Wir machen eine persön- liche Erklärung! – Weitere Zurufe von der AfD) Mit den Beispielen, die ich aufgezeigt habe, will ich einfach darstellen, dass der Gesetzentwurf fachlich schlecht gemacht ist. Er lässt sich wissenschaftlich nicht begründen. Er geht an der Praxis und an den wahren Themen der Schulen vorbei. (Abg. Anton Baron AfD: Deswegen sind wir nur noch Mittelklasse in der Bildungspolitik!) – Auch das stimmt nicht. Herr Baron, wir haben doch heute Morgen darüber diskutiert. An dieser Stelle kann ich auch gern noch auf den Einwurf von vorhin eingehen, als nicht klar war, welche Länder vor Baden-Württemberg stehen. Die Behauptung, dass eine verbindliche – – (Abg. Anton Baron AfD: Bei was?) – Sie waren zu dem Zeitpunkt ja nicht da. Sie können gar nicht wissen, was vorhin besprochen wurde. Es wurde behauptet, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung zu Bildungserfolg führen würde. Es ist übrigens u. a. Sachsen, das vor uns steht, und zwar auf Platz 1. Auf Platz 2 rangiert Bayern, auf Rang 3 Baden-Württemberg. Und in Sachsen, das auf Platz 1 steht, gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung. Das heißt, Ihre Behauptung ist einfach schlichtweg falsch. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und auch die Behauptung, wir wären das Schlusslicht, stimmt einfach nicht. (Abg. Ruben Rupp AfD: PISA!) Heute Morgen wurde Professorin Stanat vom IQB zitiert, die eine Trendwende für Baden-Württemberg sieht. Sie sieht, dass ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 wir mit unseren Maßnahmen, mit der datengestützten Qualitätsentwicklung, mit dem Blick auf die Basiskompetenzen, mit unserer MINT-Strategie auf dem richtigen Weg sind und dass Baden-Württemberg deswegen wieder zur Spitze zählt, während Sie behaupten, das sei nicht der Fall. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ich komme zum Schluss. Ich habe ChatGPT gefragt, was es von Ihrem Gesetzentwurf hält. Ich greife aus der Antwort nur zwei Stichworte heraus: „pädagogisch unterkomplex“ und „systemnostalgisch“. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Andreas Sturm CDU – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Selbst die künstliche Intelligenz weiß Bescheid! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Sie wären froh, wenn Sie überhaupt etwas davon abbekommen hätten!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Hörner. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das wird auch nicht bes- ser!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wenn man einen Gesetzentwurf liest, sollte man nicht nur Worte lesen, sondern Sätze. (Zuruf von den Grünen) – Lassen Sie mich doch reden. Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dürfen Sie das gern. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihre Leute haben doch auch die ganze Zeit reingerufen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Hörner hat das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist kein Klas- senzimmer, Herr Hörner!) Herr Abg. Hörner, ganz ehrlich, Ihre Kollegen haben die ganze Zeit dazwischengerufen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, bei so dummen Unter- stellungen!) Daher müssen alle an sich arbeiten. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Gabriele Rolland SPD: Da ist Zurückhaltung angebracht!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

Ich mache dann weiter. – Im Gesetzentwurf steht zwar das Wort „Belastung“, aber lesen Sie den Satz einmal genau. Man soll diese Kinder eben nicht als Belastung empfinden. Lesen Sie bitte den Satz genau. (Abg. Anton Baron AfD: So nicht! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Und dann gehen wir mal von der Theorie in die Praxis. Ich hatte den Segen, sechs Kinder erziehen zu dürfen – zwei mal (Hans-Peter Hörner) drei ist sechs; ich kann also zumindest bis sechs zählen –, wovon das sechste Kind leider – auch heute noch – am Turner-Syndrom leidet. Ich nehme an, Sie wissen, was das Turner-Syndrom ist. Das Kind hat selbstverständlich mit voller Zustimmung beider Eltern die damalige Sonderschule – manche haben zu dieser Zeit auch „Hilfsschule“ gesagt – besucht. Ich muss sagen: Das war gut so. Viele Eltern – ich war Elternbeiratsvorsitzender – haben sich gewehrt: „Mein Kind geht nicht auf die Hilfsschule.“ Das ist immer schiefgegangen. Meine Tochter hat es geschafft, irgendwann ihren Hauptschulabschluss zu machen, hat es geschafft, Bäckerin zu werden, und sie ist heute Erzieherin; das ist mit diesem Syndrom möglich. Ein solches Kind auf eine Regelschule zu schicken, ist ein Verbrechen. Es tut mir leid, aber das hat nichts mit Grundrechten zu tun. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Steinhülb-Joos SPD

Deshalb haben wir eine Wahlfreiheit! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: „Superschulleiterin“! Um Gottes willen!) – Wenn Sie eine Frage stellen wollen, beantworte ich sie sehr gern. Dann möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn sich ein solches Kind tatsächlich weiterentwickelt, braucht es eine Familie, braucht es Freunde, die ähnliche Belastungen haben. Ist es ein Grundrecht, wenn Sie ein solches Kind – das Kind hat sehr darunter gelitten, dass vier Kinder von meiner Frau und mir auf dem Gymnasium waren und sie auf der Hilfsschule war; das war schwer – auf das Gymnasium schicken? Nein, nein und nochmals nein. (Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD: Sie verstehen nicht, was „Wahl“ heißt!) Herr Poreski, Sie werfen uns wieder einmal vor, wir seien an dieser Wirtschaftsmisere schuld. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Nein! Wie war das mit zuhören? Sie haben mir nicht zugehört!) Schauen Sie sich doch mal die Wirtschaftsprognose an: 0,x % Wirtschaftswachstum. Daran sind wir gewiss nicht schuld. Ob da tatsächlich ein Plus eintritt, ist fraglich. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist ein Aufmerk- samkeitsdefizitsyndrom, was Sie zeigen!) Ich würde sagen, dass es wahrscheinlich ein Negativwachstum – ein furchtbarer Begriff –, allenfalls aber eine Stagnation gibt. Und daran sind weder die AfD noch die AfD-Fraktion schuld. Daran sind Sie alle schuld; denn Sie alle waren in den entsprechenden Regierungen. (Beifall bei der AfD) Noch etwas zum Schnitt: Ich habe das selbst erleben dürfen. Zu meiner Zeit musste man, um auf das Gymnasium gehen zu dürfen, noch mehr machen, denn man musste eine Aufnahmeprüfung ablegen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Von 50 Schülern haben sie drei gemacht; zwei haben sie bestanden, einer nicht, ein guter Freund von mir namens Norbert. Er war natürlich sehr traurig, dass er die Prüfung nicht bestanden hat. Norbert hat dann eine Lehre gemacht. – Ich habe nicht nur vom dreigliedrigen Schulsystem gesprochen, ich habe gesagt: „mit einer klaren Konzentration auf die berufliche Orientierung“. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Das war ein zusätzlicher Satz, den man vielleicht auch hören sollte, aber immer drauf auf die AfD und auf den Hörner – aber ich bin das gewöhnt, von mir aus. Norbert hat dann eine Lehre gemacht, hat sich danach selbstständig gemacht und hat inzwischen einen Betrieb mit über 25 Mitarbeitern an seine beiden Kinder übergeben, sitzt noch immer im Gemeinderat und war – zwischenzeitlich ist er zurückgetreten; er ist so alt wie ich – im Kreisrat. Er ist ein sehr wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, und das hätte er nicht erreicht, wenn man ihn ins Gymnasium gesteckt hätte; denn dort nämlich wäre er gescheitert. Es ist nicht so, dass er dumm wäre, er hat eben andere Fähigkeiten. Wenn Sie jetzt meinen, man könne alle Kinder, ...

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Hörner, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans-Peter Hörner AfD

... nur, weil sie gleiche Fähigkeiten haben, in einen Topf stecken, in diesem einmal herumrühren, sodass dann jeder sein Abitur hätte und damit unserer Gesellschaft gedient wäre, dann irren Sie sich. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! – Guter Mann! – Sehr guter Mann!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Ich sehe in der zweiten Runde keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9796 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Jetzt möchte Herr Abg. Dr. Balzer eine persönliche Erklärung abgeben. (Vereinzelt Oh-Rufe – Gegenruf des Abg. Rüdiger Klos AfD: Das müsst ihr aushalten!) Herr Abg. Dr. Balzer, Sie wissen, dass Sie bei einer persönlichen Erklärung nur Angriffe, unrichtig wiedergegebene Zitate oder Sonstiges zurückweisen und keine neuen Erklärungen einbringen dürfen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Nein, keine neuen Erklärungen. – Danke, Frau Staatssekretärin Boser, dass Sie meinen Reden so viel Aufmerksamkeit widmen. Tatsache ist, dass wir Inklusion, wenn sie sinnvoll ist, befürworten. Tatsache ist, dass man, wenn man eine Schule wie die in Karlsbad mit ihrer Außenstelle in Kronau oder eine andere Einrichtung die- (Dr. Rainer Balzer) ser Art besucht – das habe ich früher als Fachberater schon machen müssen und dürfen –, (Zurufe der Abg. Petra Krebs und Petra Häffner GRÜ- NE) sehr schnell von den Schulleitungen erfährt, dass schon immer Inklusion gelebt wurde. (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Wo ist die persönliche Erklärung? – Zuruf von den Grünen: Das ist keine persönliche Erklärung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Balzer – Moment, meine Damen und Herren –, es geht um die Zurückweisung eines persönlichen Angriffs. Es geht nicht darum, dass Sie jetzt Ihre Parteilinie wiedergeben. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist eine persönliche Er- klärung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Sie hat gesagt, ich würde Inklusion ablehnen; das stimmt so nicht.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Okay, jetzt haben wir es gehört.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Rainer Balzer AfD

Das stimmt so nicht. Wenn es sinnvoll ist – das ist auch schon immer so gelebt worden –, dann wird sie durchgeführt und dann hat sie auch Hand und Fuß. Aber man darf nicht einfach nach dem großen Rasenmäherprinzip sagen: Die müssen alle in eine weiterführende Schule. Danke. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. (Zurufe: Punkt 1? – Dann kommt ja jetzt Punkt 2: Ak- tuelle Debatte!) – Punkt 8. Ich wollte Punkt 9 aufrufen. Ich wollte schauen, ob Sie noch dabei sind. (Zurufe: Ah!) Ich rufe Punkt 9 unserer Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes – Drucksache 17/9871 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Weirauch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns demokratische Fraktionen in diesem Haus eint das Ziel, den Staat und die Justiz gegen Angriffe von Verfassungsfeinden zu schützen und widerstandsfähig zu machen. So haben wir beispielsweise im ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Jahr 2023 mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass die Verfassungstreuepflicht von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Baden-Württemberg in § 13a des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes verankert wird. Von diesem gemeinsamen Ziel geleitet, legen wir, die SPD, Ihnen heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vor. Wir hatten im Vorfeld vorsichtig unsere Fühler ausgestreckt, ob es möglich wäre, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. Es war vielleicht der Zeit und der Komplexität der Situation geschuldet, dass das bisher noch nicht erfolgt ist. Aber ich bin mir sicher, dass die weiteren Beratungen durchaus Potenzial bieten, das gemeinsam weiterzuverfolgen. Es wird – das sage ich an dieser Stelle für die SPD-Fraktion sehr deutlich – nicht am einzelnen Wortlaut des Gesetzentwurfs scheitern. Worum geht es in unserem Gesetzentwurf? Es geht dabei um die aus unserer Sicht dringend notwendige gesetzliche Regelung der Verpflichtung zur Verfassungstreue für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in unserem Land. Lassen Sie mich zu Beginn gleich klarstellen: Diese Pflicht ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen am Beginn einer juristischen Laufbahn, die sie in ganz unterschiedliche Rollen führen kann: in die Justiz, in die Verwaltung, in Anwaltskanzleien. Aber schon in dieser Ausbildungsphase werden sie Teil der Justiz, manche sogar unmittelbar in richterlicher oder staatsanwaltlicher Funktion, wenngleich noch unter Anleitung. Wer in dieser Funktion staatliche Aufgaben wahrnimmt, trägt eine besondere Verantwortung. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir auch von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erwarten, dass sie für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einstehen. So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht, das in seiner Entscheidung von Oktober 2024 u. a. ausgeführt hat – ich zitiere –: Die Beteiligten eines Rechtsstreits haben ... ein Anrecht darauf, dass kein Rechtsreferendar an der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten mitwirkt, bei dem begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder aktiv unterstützt. (Zuruf von der AfD) Unser Gesetzentwurf ist auch ein Signal in die Gesellschaft dafür, dass die Justiz nicht neutral gegenüber Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit stehen kann. Es müssen klare Grenzen gezogen werden, gerade dort, wo Menschen ausgebildet werden, Recht zu sprechen oder anzuwenden. Wir, die SPD, sind davon überzeugt, dass es dafür eine gesetzliche Regelung braucht und dabei eine Änderung der Justizausbildungsverordnung allein nicht ausreichen wird. Mit dieser Auffassung stehen wir, die SPD, nicht allein. Aus der Justiz selbst kommt die unmissverständliche Forderung, die Mindestanforderungen an die Verfassungstreue rechtssicher im Juristenausbildungsgesetz zu verankern. Da es sich um eine Berufswahlregelung handelt, erfordert eine Einschränkung dieses Grundrechts schon nach der Wesent- (Dr. Boris Weirauch) lichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts zwingend eine gesetzliche Regelung. Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Andreas Singer, hat bereits im Sommer betont, dass Gericht und Justiz insgesamt gegen Extremisten widerstandsfähiger gemacht werden müssen, nicht zuletzt durch klare gesetzliche Vorgaben zur Verfassungstreue von Personen, die in der Rechtspflege mitwirken. So ist es auch anzuerkennen, dass Sie, Frau Ministerin Gentges, am Tag der Einbringung unseres Gesetzentwurfs – das mag Zufall gewesen sein oder auch nicht – bekannt gegeben haben, dass Sie die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung insoweit ändern, dass Bewerberinnen und Bewerber für das Referendariat künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben müssen. Damit machen Sie aber aus unserer Sicht den zweiten vor dem ersten Schritt. Denn im Ernstfall fehlt der Justiz eine rechtssichere Handhabe, einen in dieser Hinsicht ungeeigneten Bewerber abzulehnen oder ungeeignete Referendare gar zu entlassen. Wir brauchen hier Klarheit, Transparenz und eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Das belegt nicht zuletzt auch der Fall eines aus Bayern stammenden Mitglieds der Partei „Der Dritte Weg“, der es nach Ablehnung in Bayern und Thüringen schaffte, in Sachsen als Referendar ausgebildet zu werden. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Sicherheit, wo bisher Unsicherheit herrschte, insbesondere aufseiten der Ausbilder. Die vorgeschlagene Neuregelung ist kein Nice-tohave, sondern sie ist zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Justiz dringend geboten. Wer den Rechtsstaat mitträgt, darf ihn nicht zeitgleich bekämpfen. Für uns, die SPD, ist es ein Gebot der politischen Verantwortung, die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch in der juristischen Ausbildung zu verankern. Der Gesetzentwurf wurde bereits in das schriftliche Anhörungsverfahren gegeben. Ich habe Ihnen ja schon signalisiert, dass wir in Bezug auf konstruktive Vorschläge seitens der angehörten Verbände und Organisationen, aber auch aus der Mitte der demokratischen Fraktionen hier im Haus aufgeschlossen sind. Ziel bleibt für uns, dass wir bis zur zweiten Lesung eine möglichst gemeinsame, tragfähige Lösung zwischen allen demokratischen Fraktionen hinbekommen, damit das baden-württembergische Rechtsreferendariat nicht zu einem Zufluchtsort für Verfassungsfeinde werden kann. Die gesetzliche Verankerung der Verfassungstreuepflicht ist ein Schritt der demokratischen Verantwortung und der Rechtsklarheit. Die Änderung stärkt die Justiz, sie stärkt die Ausbildung, und sie stärkt letztlich das Vertrauen in unsere Justiz. Lassen Sie uns dieses Vertrauen nicht dem Zufall überlassen, sondern lassen Sie es uns bewusst absichern – im Gesetz und im Bewusstsein derjenigen, die morgen über Recht und Unrecht entscheiden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Evers. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kern zielt der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf darauf ab, unseren funktionierenden Rechtsstaat zu schützen. Dieses Ziel ist selbstverständlich richtig, und leider wird es auch immer dringender und drängender. Extremistische Bestrebungen zielen – das sehen wir an vielen Beispielen – zuvorderst auf unabhängige Justiz und freie Presse. Beide Bereiche gilt es zu schützen und von diesen Bestrebungen klar abzugrenzen. Wir unterstützen daher das Anliegen der SPD, verfassungsfeindliche Referendarinnen und Referendare von Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung fernzuhalten, indem sie gar nicht erst zum Referendariat zugelassen werden. Lassen Sie mich das verdeutlichen. Referendarinnen und Referendare werden vom Staat ausgebildet und treten auch für diesen auf, beispielsweise als Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft in Verhandlungen vor dem Strafrichter. Weder aber muss es der Staat hinnehmen, dass er Menschen ausbildet, die unsere Staatsform abschaffen wollen, noch müssen es Bürgerinnen und Bürger hinnehmen, dass Verfassungsfeinde über ihr Schicksal entscheiden. Allerdings können wir bislang die von der SPD formulierte Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber für das Referendariat noch nicht 1 : 1 mittragen. Der Entwurf der SPD sieht bislang vor, dass keine begründeten Zweifel daran bestehen dürfen, dass diese für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. (Abg. Anton Baron AfD: Handwerklich schlecht ge- macht!) Dies geht jedoch nach der bisherigen rechtlichen Debatte in der Forderung noch zu weit. Eine solche Anforderung ist für verbeamtete Personen vorgesehen, nicht aber für Referendarinnen und Referendare, die in Baden-Württemberg während der Ausbildung noch nicht verbeamtet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im vergangenen Jahr klargestellt, dass auch nicht verbeamtete Referendare Mindesttreuepflichten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung haben. Sie dürfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht bekämpfen und die Grundwerte unserer Verfassung nicht in Zweifel ziehen. Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass wir es gemeinsam – in den Intentionen stimmen wir ja völlig überein – schaffen werden, einen Änderungsantrag zu formulieren, der hier Rechtssicherheit schafft und dies klarstellt. Wir werden es auch sehr begrüßen, wenn dies von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam eingebracht wird. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich ganz bewusst für die Errichtung einer wehrhaften Demokratie entschieden. Also wehren wir uns mit den Mitteln, die hier möglich sind! Die Justiz und alle Organe der Rechtspflege müssen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen können. Verfassungsfeinde in der Justiz und der Anwaltschaft, das passt vorne und hinten nicht zusammen. Wir haben rechtliche Stellschrauben, wie die Rechtsprechung zeigt. Nutzen wir diese, und nutzen wir sie klug! (Daniela Evers) Wer darin ein unzulässiges Berufsverbot oder Ähnliches sehen möchte, dem darf ich die noch nicht einmal einen Monat alten Worte aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entgegenhalten. Wir stellen so keine maßlosen Voraussetzungen auf, wir verlangen eine grundlegende Klarheit, dass Menschen auf dem Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. Es liegt also an den Betroffenen selbst, dieses Kriterium zu erfüllen. Tun sie es nicht, dann müssen wir ihnen zu Recht tragende Positionen unseres Rechtsstaats verwehren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Miller das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Miller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute in Erster Beratung den Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Vielen Dank für den Vorschlag, der uns hier von der SPD vorliegt. Vorab: Mit dieser Änderung, die hier vorgeschlagen wird, wird eine Klarstellung, die man für erforderlich halten kann, gemacht. Es ist aber nicht so, dass bisher Verfassungsfeinde im juristischen Vorbereitungsdienst hätten tätig sein können. Ich möchte kurz die Rechtslage dogmatisch einordnen. Wir haben in der Juristenausbildung den Zugang über den juristischen Vorbereitungsdienst, und den müssen wir im Lichte des staatlichen Selbsterhaltungsinteresses sehen. Wir haben auf der einen Seite das Interesse, dass wir nicht Leute bei uns in den juristischen Vorbereitungsdienst lassen, die den Staat bekämpfen – nicht nur von außen, sondern auch von innen. Auf der anderen Seite – denn der Staat hat ein Ausbildungsmonopol bei der juristischen Vorbereitung – steht die Berufsfreiheit als hohes Gut. Wir dürfen kein Berufsverbot erlassen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, wenn wir uns fragen, wie wir eine Gesetzesregelung machen. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben schon zahlreiche Vorgaben gemacht und Leitplanken aufgestellt, wie wir diesen Weg beschreiten könnten. Was nach dem Bundesverfassungsgericht nicht geht, ist, von Rechtsreferendaren die aktive Verfassungstreue einzufordern. Was ist die aktive Verfassungstreue? Anders als ein Beamter muss sich der Rechtsreferendar nicht aktiv dafür einsetzen, verfassungstreu zu sein. Man muss verfassungstreu sein, aber muss nicht aktiv für den Staat kämpfen. Was genügt, ist die sogenannte passive Verfassungstreue. Das heißt, wenn jemand vielleicht verfassungswidrige Gedanken hat, diese aber bei sich behält, ist es okay für das Verfassungsgericht. Wenn jemand aber nach außen aktiv gegen den Staat kämpft, dann hat er gegen das Gebot der passiven Verfassungstreue verstoßen, und das geht nicht. Wenn man nicht passiv verfassungstreu ist, also aktiv gegen den Staat kämpft, darf man vom juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt werden. Jetzt schauen wir uns mal den Gesetzentwurf der SPD an. Man kann sich natürlich als Erstes die Frage stellen: Brauchen wir ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 hierzu ein Gesetz? Bisher ist mir nicht bekannt, dass wir in Baden-Württemberg von Verfassungsfeinden im Rechtsreferendariat überschwemmt worden wären. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) In der Tat, es ist ganz interessant: 1977 hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Fall in Hamburg entschieden; da gab es nicht mal eine Rechtsgrundlage, dass die Justizverwaltung einen Bewerber ablehnen durfte, und man hatte ihn trotzdem abgelehnt. Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, die Anspruchsgrundlage der Ablehnung ergäbe sich aus zwingendem Verfassungsrecht. Das ist natürlich etwas gewagt: ohne Gesetzesgrundlage, aber aus zwingendem Verfassungsrecht. Das sei ein Leitbild der Juristenausbildung in Hamburg gewesen, weshalb man auch ohne explizite Gesetzesgrundlage hier Verfassungsfeinde ausschließen durfte. Daher glaube ich nicht, dass wir zwingend ein Gesetz brauchen. Aber zur Klarstellung und weil es fundamentale Fragen betrifft, stimme ich dem Kollegen Weirauch zu, dass wir durchaus diesen Weg gehen können. Wenn wir uns aber den Wortlaut anschauen – darüber müssen wir uns noch mal genauer unterhalten –, schreiben Sie in Ihrem Entwurf: Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, – also darf nicht zugelassen werden – wenn begründete Zweifel daran bestehen, (Abg. Anton Baron AfD: „Zweifel“? Ich habe auch Zweifel!) – mit den begründeten Zweifeln hätte ich jetzt kein verfassungsrechtliches Problem – dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht. In diesem „Einstehen“ schwingt eine gewisse aktive Verfassungstreue mit; also aktiv muss man einstehen. Das wird vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht nicht halten. Deswegen sollten wir, wenn wir ein Gesetz machen, deutlich stärker auf die passive Verfassungstreue abstellen und nicht auf die aktive. Ich denke, wir werden in den nächsten Wochen Zeit haben, darüber noch einmal zu sprechen, auch im Ausschuss, und dann das Gesetz auf verfassungsrechtlich sichere Füße zu stellen. Wenn wir das geschafft haben, werden vermutlich alle hier im Raum – auch die, die sich selbst zu „wahren Demokraten“ erklären; also die hier rechts außen sitzen – diesem Gesetz zustimmen können. Denn im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Verfassungsfeinde außerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes, außerhalb der Justiz verbleiben müssen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Weinmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Weinmann FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Rechtsreferendare gelten, ausgehend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, gefestigt seit den Siebzigerjahren, Mindestanforderungen bezüglich der Verfassungstreuepflicht. Diese bleiben hinter den im Beamtenverhältnis geltenden Mindestanforderungen insoweit zurück, als Rechtsreferendare die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht aktiv verteidigen müssen, sie dürfen diese aber auch nicht aktiv bekämpfen. Im Kern geht es um die Pflicht zur Unterlassung jeglicher verfassungsfeindlichen Aktivität, also zur passiven Verfassungstreue. Diese Treuepflicht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz und gilt insoweit in allen Ländern gleichermaßen. Bereits heute besteht bei Verletzung der passiven Verfassungstreuepflicht die Möglichkeit, Referendare als ungeeignet abzulehnen. Das ist im Übrigen auch die Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts. Hierfür gibt es auch eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage mit § 5 Absatz 2 und Absatz 4 JAG. Bereits diese ermöglicht eine rechtssichere Auslegung, wie auch das im Gesetzentwurf zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2024 darlegt – unabhängig davon, dass der Gesetzentwurf insofern nur deklaratorische Wirkung entfalten kann. Ich darf an dieser Stelle allerdings signalisieren – da wir die Intention durchaus mittragen –, dass wir bei einer entsprechenden Formulierung entweder im JAG selbst oder auch in der JAPrO Änderungen mittragen, die eben eine Erklärung zur Verfassungstreue vorsehen. Allerdings gehört natürlich, wenn man eine solche Diskussion führt, auch dazu, dass man die Frage stellt, inwieweit der Begriff des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit überstrapaziert wird. Das ist eine Frage der Effizienz. Nicht selten erleben wir, wenn wir über das Thema diskutieren, dass auch sachfremde Erwägungen bei der Ermittlung der Verfassungstreue relevant eingebunden werden und damit die Grenzen insoweit verschwimmen. Insofern: Die Prüfung der Verfassungstreue bedarf eines sensiblen Umgangs. Denn oftmals fällt es sehr schwer, zu differenzieren, wann genau eine Einstellung, die zwar nicht mit der aktuellen Mehrheitsauffassung übereinstimmt, aber mit den Grundprinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaats noch in Einklang steht, in Verfassungsfeindlichkeit umschlägt. Das ist ein durchaus schwieriger Begriff, und deswegen sind wir auch gehalten, hiermit sehr sorgfältig umzugehen. Gleichwohl ist für uns unstreitig, dass wir Verfassungsfeinde im Staat, im Referendariat, insbesondere in der Justiz, nicht akzeptieren können. Deswegen haben wir zwar bereits die passende Ermächtigungsgrundlage; aber dies klarzustellen, ist sicherlich nicht verkehrt und hilft der Sache. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Rüdiger Klos AfD

Frau Präsidentin, (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Die Zeit läuft!) werte Kollegen! Das Juristenausbildungsgesetz verdient es, mit der korrekten Bezeichnung erwähnt zu werden: „Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst“. Im Gesetz werden Sachverhalte geregelt wie die Erste juristische Prüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungsorte, wer als Prüfer agieren darf und alle Fragen, die mit der Ausbildung zusammenhängen. Zu den notwendigen Voraussetzungen ist festgehalten – ich zitiere –: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung werden in Dienstzeugnissen beurteilt. Das weitere Prozedere, nachdem das Erste juristische Examen bestanden ist, wird in § 5 – Beginn und Ende des Vorbereitungsdienstes – geregelt. Ich darf Absatz 2 zitieren: Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist abzulehnen, wenn der Bewerber für den Vorbereitungsdienst ungeeignet oder, insbesondere wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens, für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nicht würdig ist. „Unwürdig“ bedeutet, dass eine Person aufgrund schweren Fehlverhaltens wie Betrug, Veruntreuung, Mord usw. für bestimmte berufliche oder rechtliche Positionen als ungeeignet angesehen wird, was zu Approbationsentzug, Zulassungsverweigerung oder Verlust akademischer Grade führen kann. Das heißt, der Rechtsstaat ist schon jetzt verteidigungswillig und verteidigungsfähig. Zur Erinnerung: Wir sind hier im Ausbildungsbereich in der Vorbereitung zum Zweiten juristischen Staatsexamen. Es handelt sich hier also um die Möglichkeit massiver Einschnitte in die freie Ausbildungs- und Berufswahl. Und die bestehen schon jetzt. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ja!) Man mag es allerdings kaum glauben, was die SPD jetzt hier zusätzlich fordert. Ich zitiere: Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht. Meine Damen und Herren, selbstverständlich wollen auch wir nicht, dass Verfassungsfeinde plötzlich in Richterämtern auftauchen. Aber, wie hier von meinen Vorrednern schon dargelegt – ich muss es jetzt nicht wiederholen – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber ein bisschen schon!) – Das ist eine Frechheit, Herr Kollege, was Sie hier gerade der AfD vorgeworfen haben. Unfassbar! (Beifall bei der AfD) (Rüdiger Klos) Abgesehen davon, dass man es kaum schwammiger und somit missbräuchlicher formulieren könnte, wäre es ehrlicher gewesen, zu schreiben: „Die SPD fordert eine Gesinnungsprüfung bei der Ausbildung. Die SPD will den Radikalenerlass von 1972 in verschärfter Form wieder einführen.“ Das wäre ehrlich gewesen. Und am besten ergänzen Sie noch: Das Entscheidungsgremium, das über die Gesinnungsprüfung entscheidet, besteht aus SPD-Mitgliedern, und den Vorsitz führt Frau Professor Brosius-Gersdorf. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja, ge- nau! Das sieht man ja in Rheinland-Pfalz!) Um diesen Gesetzentwurf der SPD zu verstehen, muss man nur einen Blick auf die Prognosen zur Landtagswahl werfen. Von Volkspartei ist gerade hier in Baden-Württemberg nichts mehr zu sehen, und auch bundesweit kriechen Sie mehr schlecht als recht gerade noch über die Zehnprozenthürde. Wer wie die SPD im politischen Wettstreit argumentativ blank ist, schreckt offensichtlich weder vor Stigmatisierung noch vor Einschüchterung von angehenden Volljuristen zurück. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Sie wollen Existenzängste schüren und unsere Gesellschaft letztendlich spalten. (Beifall bei der AfD – Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Wann reden Sie zum Thema?) Sie schützen den Kampf gegen Verfassungsfeinde vor, meinen aber die politische Konkurrenz. (Lachen des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Sie instrumentalisieren unser Rechtssystem zum eigenen politischen Machterhalt und stürzen sich selbst in eines der finstersten Kapitel der deutschen Geschichte. (Zuruf von den Grünen: Oh! – Zuruf von der SPD) Sie stehen nach diesem Angriff auf unser Rechtssystem wohl nicht mehr völlig auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Handwerklich ist der Gesetzentwurf auch schlecht gemacht. Ein Rechtsanwalt verliert nur dann die Zulassung, wenn er die freiheitlich-demokratische Grundordnung in – Zitat – „strafbarer Weise“ angreift. Die Regeln und Hürden für die Zwischenstadien und notwendigen Ausbildungsschritte zum Rechtsanwalt können aber niemals höher sein als die für die Berufsausübung. Hoffen Sie, dass dieser Entwurf keine Mehrheit findet. Er würde sich in erster Linie gegen Sie richten. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort. Für die Landesregierung erteile ich unserer Justizministerin Marion Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich veranlasst, noch einmal deutlich zu machen, worüber wir hier sprechen. (Zuruf von der CDU: Ja!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Es geht um etwas ganz Einfaches: Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren. (Beifall bei allen Fraktionen) Dabei auch den juristischen Vorbereitungsdienst in den Blick zu nehmen, ist richtig. Es ist richtig, auf diejenigen zu schauen, die morgen unseren Rechtsstaat prägen werden. Verfassungsfeinde haben auch im Rechtsreferendariat nichts verloren. Nun sind wir schon heute in der Lage, verfassungsfeindliche Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst ablehnen zu können. Es wurde bereits darauf hingewiesen: § 5 Absatz 2 des Juristenausbildungsgesetzes enthält eine Generalklausel, nach der ungeeignete Bewerber abzulehnen sind, und Verfassungsfeindlichkeit begründet diese Ungeeignetheit. Dennoch ist es mir genauso wie der Gerichtspraxis – ich habe das den Äußerungen entnommen – und auch Ihnen ein Anliegen, hier weiter zu konkretisieren und gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen. Nach der Sommerpause haben wir eine Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung angestoßen, die sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet. In diesem Rahmen sehen wir in der JAPrO vor, dass Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, abzulehnen sind. Gleichzeitig sollen Bewerberinnen und Bewerber künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue vorlegen, und bei Nichtvorlage dieser Erklärung soll der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zukünftig abgelehnt werden können. Der Gesetzentwurf der SPD verfolgt dasselbe Ziel, und es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns hier einig sind. Als Weg schlagen Sie eine Änderung des JAG vor, und ich sage ganz offen: Ich bin dafür offen, zumal eine entsprechende Entscheidung des Parlaments das gemeinsame Anliegen noch deutlicher unterstreicht als eine Verordnung der Exekutive. (Beifall des Abg. Raimund Haser CDU – Abg. Rai- mund Haser CDU: Genau!) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs ist allerdings nicht möglich, weil er auf verfassungsrechtliche Bedenken trifft. Der Entwurf berücksichtigt nicht, dass an die Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden dürfen wie an Beamte und Richter. Artikel 12 des Grundgesetzes stellt dort, wo es um den Zugang zum Beruf geht – und das Referendariat bereitet nicht ausschließlich auf eine Tätigkeit im Staatsdienst vor –, erhöhte Anforderungen. Während diejenigen, die im Staatsdienst tätig sind, Gewähr dafür bieten müssen, sich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, für sie einzutreten, ist an die Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst nur ein abgesenkter Maßstab anzulegen. Sie dürfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Zweifel ziehen oder sich aktiv dagegen betätigen. Die Kollegen Dr. Miller und Weinmann haben sehr (Ministerin Marion Gentges) profund über die aktive und passive Verfassungstreue ausgeführt. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch eine entsprechende Änderung vornehmen und dann gemeinsam das starke Signal senden: Verfassungsfeinde haben auch im Rechtsreferendariat nichts verloren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion noch mal dem Kollegen Dr. Weirauch das Wort erteilen. Zudem meldet sich noch der Kollege Dr. Miller; da ist die Redezeit nicht mehr so umfassend. Herr Abg. Dr. Weirauch hat über vier Minuten, (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Was?) hier sind es 44 Sekunden. – Das nur zur Kenntnis. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ha ja! Das reicht!) Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, so viel werde ich nicht brauchen, aber ein paar Dinge möchte ich schon noch mal konkretisieren. Herr Kollege Klos, heute waren Sie besonders wild hier. (Heiterkeit des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Ich kann nur sagen: Getroffene Hunde scheinen wirklich laut zu bellen an Ihrer Stelle. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Nein, das war eine Frech- heit von Ihnen!) Es ist einfach so: Es sind teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe, um die es hier geht. Das ist bestimmt auch der Grund, warum Sie in Ihrer Fraktion keine ausgebildeten Volljuristinnen und -juristen haben. Das will ich Ihnen einmal so deutlich sagen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Weil wir anständige Berufe gelernt haben! Das gibt es ja in der SPD nicht!) Wenn Sie jetzt hier lamentieren und klatschen, wenn es darum geht, dass Sie auch dafür sind, Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, wird das auf Sie zurückfallen; das können Sie mir glauben. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das Gesetz wird auf Sie zu- rückfallen!) Was ich an dieser Stelle noch einmal klarmachen will: Wir haben im Gesetz eine strenge Formulierung, und ich habe gesagt, dass wir daran nicht zwingend festhalten wollen. Uns war es wichtig, ein Signal zu setzen, gemeinsam mit Ihnen im Ausschuss ins Gespräch zu kommen. Das gibt Ihnen auch Gelegenheit, über einen Änderungsantrag Teil dieses formidabde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 len Gesetzgebungsverfahrens zu werden. Insofern kann ich Ihnen nur anbieten, dass wir das offen im Ausschuss besprechen, damit wir am Schluss auf einem guten Weg sein werden, dem Landtag ein gemeinsames Vorgehen zu präsentieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf: Formida- bel!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Miller für die CDU-Fraktion in der zweiten Runde. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Miller CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Klos, zu Ihrer Aussage – ich habe sie mir aufgeschrieben –, die Anforderungen an den juristischen Vorbereitungsdienst könnten niemals höher sein als die Anforderungen für die Zulassung als Rechtsanwalt: (Abg. Rüdiger Klos AfD: Um den dann abzuberu- fen!) Was schreibt das Bundesverwaltungsgericht unter der Randnummer 43 des Urteils vom 10. Oktober 2024? Die Anforderungen für die Aufnahme eines an der staatlichen Rechtspflege teilhabenden Rechtsreferendars können höher sein als diejenigen für die Zulassung eines freien Rechtsanwalts. ... (Vereinzelt Beifall – Oh-Rufe – Zuruf: Hört, hört! –

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Lede Abal GRÜNE

Das kann doch wohl nicht sein! Herr Klos hat etwas anderes gesagt!) Das sei nur erwähnt, um Ihre Absolutheit zu relativieren. Ihre Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit gegenüber der SPD habe ich am Ende auch nicht mehr ganz verstanden. Der vorliegende Vorschlag mag zwar handwerklich vielleicht nicht ganz sauber sein, aber ich sehe darin jedenfalls keinen verfassungsfeindlichen Impetus. Vielleicht sollten Sie es noch einmal in Ruhe durchlesen. Danke schön. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Klos, noch 16 Sekunden.

Diese Rede einzeln zitieren

Rüdiger Klos AfD

16 Sekunden, das wird knapp. – Kollege Dr. Miller, ich will es noch einmal präzisieren. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein!) Die Abberufung eines Rechtsanwalts geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Ausbildung dürfen nicht noch schärfer sein bei der Zulassung zum Rechtsanwalt. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Doch!) Sonst haben wir einen Systembruch drin. (Rüdiger Klos) (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat er doch ge- rade gesagt!) Die zweite Sache: Ich rate dringend, die Stellungnahme Nummer 55 der Bundesrechtsanwaltskammer vom September 2023 zu lesen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist ja wie im Ju- ristischen Seminar hier!) Der letzte Hinweis ist: Wir müssen uns gegen eine Paralleljustiz zur Wehr setzen, und das wird noch eine Riesenbaustelle werden. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Das stimmt! Bei Reichsbürgern! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Paralleljustiz? Gibt es dann auch ein Paralleljustizministerium?)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9796 an den Ständigen Ausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann haben wir das hiermit so beschlossen und diesen Tagesordnungspunkt für heute erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung – Drucksache 17/9908 Ich erteile das Wort zur Begründung Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes in diesen doch sehr herausfordernden Zeiten ein starkes Zeichen an unseren Mittelstand schicken können. 99 % aller Unternehmen im Land zählen zum Mittelstand. Das sagt viel aus über seine Bedeutung. Die kleinen und mittleren Unternehmen stellen rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Auch der Umsatz, den sie mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaften, ist wirklich beeindruckend: 650 Milliarden € waren es im Jahr 2024. Der Mittelstand wirkt weit über die Zahlen hinaus in unser Land hinein. Der Mittelstand übernimmt Verantwortung in der Gesellschaft. Der Mittelstand bietet attraktive Arbeitsplätze. Der Mittelstand ist in unserer Region verwurzelt und erfolgreich in der Welt. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Lassen Sie mich ganz kurz zurückblicken; denn Baden-Württemberg ist nicht umsonst Mittelstandsland. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Schon im 19. Jahrhundert haben Ferdinand von Steinbeis in Württemberg und Heinrich Meidinger in Baden erkannt, was für ein Potenzial, welche Möglichkeiten eine mittelständische Struktur bietet. Steinbeis war Leiter der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, die bereits im Jahr 1848 – das sind die Wurzeln unseres heutigen Erfolgs – auf den Transfer von Wissen und Technologien und auf eine wegweisende duale Ausbildung, von der wir noch heute profitieren, hingewiesen hat und daran gearbeitet hat, diese Konzepte auszuarbeiten, zu entwickeln und erfolgreich zu gestalten. Meidinger leitete mit der Landesgewerbehalle in Karlsruhe eine vergleichbare Einrichtung. Das waren die Grundsteine, die gelegt wurden. 1975 war Baden-Württemberg dann eines der ersten Bundesländer, die ein eigenes Mittelstandsförderungsgesetz erlassen haben. Damals haben der Landtag, die Abgeordneten und die Landesregierung ihre Verantwortung für den Mittelstand in ein Gesetz gegossen und damit die Bedeutung des Mittelstands unterstrichen. Das Mittelstandsförderungsgesetz wurde im Jahr 2000, also 25 Jahre später, novelliert, an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Und jetzt, wieder 25 Jahre später, im Jahr 2025, novellieren wir das Mittelstandsförderungsgesetz erneut und passen es an die aktuellen Entwicklungen an. Wie sind wir konkret vorgegangen? Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die mitgewirkt haben, dem Mittelstand in unserem Land in diesem Gesetz Rahmenbedingungen zu setzen, wobei die aktuellen Entwicklungen aufgegriffen wurden und in den Mittelpunkt dieses Gesetzes gestellt worden sind. Ich danke allen, die hierbei mitgeholfen haben. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Ich möchte noch einmal die bisherige Bedeutung aufzeigen: Wir haben dem Mittelstand in unserem Land jährlich über 200 Millionen € auf der Basis dieses Gesetzes zur Verfügung gestellt. Wofür? Für die berufliche Ausbildung, für die Weiterbildung, für die Fachkräftesicherung, für Existenzgründung, für Unternehmensnachfolge, für die Wettbewerbsfähigkeit und für die Innovationsförderung. Ich möchte nur Invest BW als ein Beispiel nennen, aber auch die Mittelstandsfinanzierung über die L-Bank, die Bürgschaftsbank oder die MBG. Wir sind auch dran, die Transformation in der Wirtschaft, im Mittelstand mit Förderprogrammen und beratungsunterstützt z. B. mit den Initiativen „Handel 2030“, „Horizont Handwerk“, aber auch durch die „Tourismusfinanzierung Plus“ zu begleiten. Das macht deutlich: Das Mittelstandsförderungsgesetz hat sich bewährt. Jetzt haben wir uns darangemacht, diesen aktuellen Wandel wirtschaftlich, technologisch und gesellschaftlich abzubilden und die Unternehmen in unserem Land hier noch enger zu begleiten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir heute in der ersten Lesung behandeln, ist jetzt eine zeitgemäße Weiterentwicklung, die Bewährtes würdigt, aber auch den Raum für Neuerungen schafft. Grundsätze wie die Bindung der öffentlichen Hand an den Zweck des Gesetzes, § 3, den Vorrang der privaten Leistungserbringung, § 4, und das Primat der Selbst- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) hilfe vor staatlicher Hilfe, § 6, haben wir in der Neufassung beibehalten. Gleiches gilt für die Förderschwerpunkte, die überbetrieblichen Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung, aber auch die Anpassung jetzt in der Weiterentwicklung an diesen Strukturwandel, den wir im Moment erleben – Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Deswegen haben wir neue Förderziele definiert, verankert in § 1. Das ist zum einen die Stärkung der Unternehmen bei der Sicherung von Fach- und Arbeitskräften und zum anderen die Stärkung der beruflichen Bildung und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – jetzt habe ich heute schon auf Steinbeis verwiesen; damals wurden diese Wurzeln gelegt. Wir müssen alles daransetzen, dass uns die Gleichstellung der beruflichen Bildung auch weiter gelingt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Innovationsfähigkeit haben wir als weiteren Förderzweck definiert. Wir wissen: Nur über Innovation und technologischen Fortschritt werden wir in dieser schwierigen Situation im Wettbewerb bestehen. Wir unterstützen die Unternehmen in unserem Land in den Bereichen Digitalisierung, Klimaneutralität, nachhaltiges Wirtschaften. Wir befähigen den Mittelstand zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Es war uns ganz wichtig, dass wir diese Standortthematik auch konkret mit aufnehmen. Ferner stärken wir durch weitere Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit, etwa durch Bürokratieabbau. Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen sind ein neuer Schwerpunkt, den wir setzen. Dazu schaffen wir einen eigenen, neuen Paragrafen: § 2. Damit werden die Belange des Mittelstands beim Erlass und bei der Novellierung von mittelstandsrelevanten Gesetzen und Rechtsverordnungen durch den jeweiligen Normgeber berücksichtigt. Wir führen jetzt also im Grunde eine Art Mittelstands-Check neu ein, der bei Gesetzgebungsvorhaben zu beachten ist. Ich denke, das ist wirklich ein starkes Zeichen an die mittelständischen Unternehmen in unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Vorschriften, die den Mittelstand belasten, sollen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie überhaupt noch erforderlich sind. Das umfasst vor allem Berichts-, Dokumentationsund Statistikpflichten. Dann – das war wirklich ein starkes Commitment aller – ist der grundsätzliche Verzicht auf Gold-Plating zu erwähnen: Europäische und Bundesregeln sollen in Baden-Württemberg nicht noch einmal verschärft werden, sondern wir wollen schlanke Lösungen, damit wir unseren Mittelstand hier optimal unterstützen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE – Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Genau so! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ferner haben wir natürlich die Formulierungen entsprechend der aktuellen Sprache angepasst. Auch da gibt es immer wieder Veränderungen. Wir haben gestrafft und neue Regelungen punktuell noch überarbeitet. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Wir haben uns – das möchte ich noch einmal deutlich machen – auch im Rahmen der Anhörung mit den Stellungnahmen von Verbänden wie dem BWIHK, HANDWERK BW, Unternehmer Baden-Württemberg, dem Bund der Selbständigen, DE-HOGA, DGB, dem Landkreis- und dem Gemeindetag auseinandergesetzt. Wir haben 15 Verbände und Organisationen beteiligt, elf davon haben sich zurückgemeldet. Wir konnten auch einige Anregungen aufgreifen und aufnehmen; das fand ich bezeichnend. Wir haben die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen neu in die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes aufgenommen. Das Ansinnen aus der Anhörung war, dass man auch die Ausbildungsplätze mit aufnimmt, was noch einmal den großen Wert, die Bedeutung der beruflichen Ausbildung für unseren Mittelstand unterstreicht. Wir haben – das möchte ich noch einmal deutlich machen – auch in dieser Anhörung starken Rückenwind für diese beiden Themen bekommen: Erweiterung des Förderziels auf Digitalisierung sowie Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftesicherung und vor allem die Stärkung der beruflichen Bildung; aber auch das Gold-Plating wurde noch einmal hervorgehoben. Es ist auch ein großes Anliegen der Kammern, der Verbände, der Organisationen, dass wir hier wirklich schlank und effizient bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir haben mit dieser konsequenten, stringenten und effizienten Weiterentwicklung des Mittelstandsförderungsgesetzes ein starkes Bekenntnis für unseren Mittelstand im Land abgegeben. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen, den Mittelstand in unserem Land in diesen herausfordernden Zeiten zu entlasten, zu unterstützen und positiv zu begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir beginnen mit der Aussprache. Das Präsidium hat hierfür eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Tayfun Tok hiermit das Wort erteilen. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Tayfun Tok GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes. Damit stellen wir wichtige Weichen für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Für die Novelle ist es höchste Zeit. Die alte Fassung stammt aus dem Jahr 2000. Heute stehen wir vor völlig neuen Herausforderungen: Digitalisierung, Klimawandel, Fachkräftemangel und ein starker globaler Wettbewerb. Drei Ziele sind uns dabei besonders wichtig. Erstens: Wir stärken die Innovationskraft der mittelständischen Firmen in unserem Land. Die Betriebe in unserem Land brauchen Zugang zu digitalen Technologien, Forschung und Wissenstransfer durch Netzwerke. Die Neufassung schafft ein stabiles Fundament, damit kleine und mittlere Unternehmen (Tayfun Tok) die Chancen der Digitalisierung nutzen, anstatt von ihr überrollt zu werden. Zweitens: Wir sichern Fachkräfte. Viele Unternehmen spüren den demografischen Wandel bereits im Alltag: offene Stellen, Nachfolgeprobleme, unbesetzte Ausbildungsplätze. Wir stärken daher nicht nur die berufliche Bildung, indem wir Qualifizierung, moderne Lernorte und regionale Kooperation unterstützen; wir nehmen auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung als neues Förderziel auf. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Darüber hinaus fordern wir Weiterbildung und Umschulung, damit Menschen Schritt halten können statt zurückzufallen. Mit diesen Änderungen schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen, damit Unternehmen und Fachkräfte langfristig erfolgreich sein können. Drittens: Nachhaltiges Wirtschaften ist ein Wettbewerbsvorteil. Wer Energie spart, Ressourcen schont und klimafreundliche Produkte entwickelt, steht morgen vorn. Klimaneutralität ist kein Hemmschuh, sie ist ein Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Die Novelle stärkt Unternehmen, die diesen Weg gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiteres zentrales Anliegen ist ein leichterer, praxisnaher Rechtsrahmen. Viele Betriebe kämpfen mit wachsenden Dokumentationspflichten, und da sagen wir klar: Das muss einfacher werden. Vorgaben sollen regelmäßig geprüft, unnötige Zusatzanforderungen vermieden und Verfahren verschlankt werden. Ein gutes Beispiel ist der grundsätzliche Verzicht auf zusätzliche Regeln, die den Mittelstand unnötig belasten. Das bedeutet: Wenn Vorgaben aus der EU oder vom Bund (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Oder vom Land!) ins Landesrecht übernommen werden, übernehmen wir nur das, was wirklich nötig ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Durch den Verzicht auf Gold-Plating werden zusätzliche Pflichten reduziert, und die Verfahren bleiben für alle Beteiligten klarer und leichter handhabbar. Gleichzeitig bleiben hohe Standards dort erhalten, wo sie wichtig sind, etwa beim Umwelt- und Verbraucherschutz. So verbinden wir Entlastung und Verantwortung. Ein weiteres Beispiel betrifft das Vergabewesen. Hier gibt es bereits die Verpflichtung, die Interessen des Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Neu ist: Diese Pflicht gilt nun ausdrücklich auch für Direktaufträge – ein wichtiger Schritt, denn gerade für mittelständische Betriebe gewinnen Direktaufträge zunehmend an Bedeutung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Auch die Kommunen profitieren von dieser Neuregelung direkt als Auftraggeber, und dafür wird auch die Gemeindeordnung entsprechend angepasst. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Wohlstand wächst aus einem starken Mittelstand vom Handwerk bis zum Hightechunternehmen. Diese Novelle richtet sich an alle, die Ideen umsetzen, Arbeitsplätze schaffen und Innovationen vorantreiben. Das neue Gesetz zeigt klare Wege auf, schafft Orientierung und hilft den Betrieben in unserem Land, die Herausforderungen von Fachkräftemangel, Digitalisierung und Klimaschutz zu meistern. Dieses Gesetz ist ein Aufbruch und zeigt: Baden-Württemberg steht fest an der Seite des Mittelstands in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die CDU-Fraktion Kollegin Katrin Schindele, der ich hiermit das Wort erteile.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Schindele CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Warum stehen Sie morgens auf? (Vereinzelt Heiterkeit) Was treibt Sie morgens an? (Heiterkeit – Zuruf: Hört, hört! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie fort, nachdem hier wieder Aufmerksamkeit eingekehrt ist. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Schindele CDU

Was treibt Sie an, was treibt uns alle an, die wir hier sitzen, und all jene da draußen im Land? Wir stehen auf, weil wir etwas schaffen wollen, weil wir Verantwortung übernehmen wollen: für unsere Familien, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Betriebe in unserem Land. Wir stehen auf, obwohl uns vieles abverlangt wird, und gerade deshalb, weil wir Baden-Württemberg gemeinsam vorantreiben wollen. Diese Haltung eint uns mit dem Mittelstand. Dort wird nicht lange gefragt, warum etwas nicht geht. Dort wird gefragt, wie es möglich gemacht wird. Dort packt man an, findet Lösungen, oft mit knappen Ressourcen und immer mit ganz viel Herzblut. Viele sagen mir: Wir brauchen keine Sonderbehandlung, keine Förderung. Wir brauchen Freiraum, weniger Belastung, damit wir einfach unser Geschäft machen können und damit unsere Mitarbeiter das tun können, was sie lieben. Genau diese Haltung tragen wir heute in dieses Gesetz hinein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Genau diese Haltung spiegelt sich im Gesetz – ein Gesetz mit Bedeutung, weit mehr als eine technische Novelle. Wir beraten heute ein Gesetz, das weit über Paragrafen hinausreicht. Wir stärken das Fundament unserer Wirtschaft, unseren Mittelstand. Baden-Württemberg lebt von den Menschen, die Verantwortung übernehmen, vom Handwerksbetrieb im ländlichen Raum bis zum Hightechmittelständler, der im globalen Wettbewerb besteht. (Katrin Schindele) Das bisherige Mittelstandsförderungsgesetz stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem hat sich die Welt verändert. Teilweise gibt es auch mehr Gesetze, mehr Verordnungen, die vor allem mehr Arbeit bringen und weniger Wertschöpfung. Des Weiteren sind zu nennen: Digitalisierung, internationale Konkurrenz, Energiepreise, Strukturwandel, aber auch Fachkräftemangel. Der Wettbewerb ist insgesamt härter geworden, gerade für kleine und mittlere Betriebe. Es ist mir daher wichtig und es ist notwendig, dass wir dieses Gesetz modernisieren – mit Augenmaß, ohne Ideologie und ohne neue Bürokratie. Unser Ziel ist klar: Die Betriebe in unserem Land sollen weiter wachsen, innovativ bleiben und gute Arbeitsbedingungen und Ausbildungsplätze schaffen. Wir haben drei Schwerpunkte, die von den Vorrednern schon angesprochen wurden: Erstens modernisieren wir die Förderziele. Wir verankern Themen, die für das Überleben des Mittelstands entscheidend sind: Sicherung von Fach- und Arbeitskräften, Stärkung der beruflichen Bildung gleichwertig zur akademischen Bildung, Innovationsfähigkeit, Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften sowie Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Zweitens setzen wir ein starkes Signal für Bürokratierückbau. Herzstück des Gesetzes ist § 2 – Mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften. Das bedeutet: Schluss mit unnötigen Auflagen, Schluss mit Dokumentationspflichten ohne Mehrwert, Schluss mit Gold-Plating. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir verpflichten uns, Belastungen regelmäßig zu überprüfen und abzubauen. Das ist ein klares Signal an die Betriebe in unserem Land. Drittens strukturieren wir das Gesetz klarer und praxisnäher. Wir stärken die überbetriebliche Ausbildung, Innovationsökosysteme, Technologietransfer, die Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge und den Zugang zu Auslandsmärkten. Wir vereinfachen die Vergaberegeln und geben dem Mittelstand mehr Chancen bei öffentlichen Aufträgen. Zugleich straffen wir Regelungen, die längst durch EU- und Bundesrecht vorgegeben sind. Das schafft Rechtssicherheit und senkt Aufwand. Es ist ein Update mit Verantwortung und ein klares Bekenntnis. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz ist ein Bekenntnis zum Mittelstand in unserem Land. Es ist ein verantwortungsbewusstes, solides und dringend notwendiges Update, ein klares Bekenntnis: Wir stehen an der Seite unseres Mittelstands. Wir stehen an der Seite der Menschen, die Werte schaffen, derjenigen, die ausbilden, investieren und unser Land prägen. Wir stärken Vertrauen, wir stärken Freiheit, wir stärken Leistung. Der Mittelstand ist Rückgrat, Stabilitätsanker und Innovationsmotor unseres Landes. Wenn wir den Mittelstand stärken, stärken wir auch Baden-Württemberg. Ich war in den letzten Wochen und Monaten unter dem Motto „Blaumann statt Blazer“ in vielen Betrieben, morgens in de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 der Wurstküche, beim Asphaltieren unserer Straßen, beim innovativen Wasserstrahlschneiden oder beim Renovieren der Bäder eines Hotels. Überall engagieren sich Menschen Tag für Tag in Baden-Württemberg. Sie bringen Baden-Württemberg jeden Tag voran. Dafür sind wir sehr dankbar. Deswegen schließe ich mit dem Satz: Dieses Gesetz ist ein Vertrauensbeweis gegenüber dem Mittelstand in unserem Land, den Menschen, die Baden-Württemberg jeden Tag voranbringen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion Kollege Dr. Boris Weirauch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mittelstand ist das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft. Über 99 % der fast 500 000 Unternehmen im Land sind kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese erwirtschaften rund 37 % des Gesamtumsatzes der baden-württembergischen Wirtschaft und stellen rund zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land. Diese Zahlen sind beeindruckend und verdeutlichen: Ohne einen starken Mittelstand gibt es in Baden-Württemberg keinen Wohlstand und auch keine Prosperität. Vor diesem Hintergrund muss es verwundern, dass sich die Landesregierung nun auch in der Mittelstandspolitik die Zeit nimmt, die die Unternehmen nicht haben. Jahre vergingen, bis der sogenannte „Masterplan Mittelstand“ im Jahr 2024 endlich vorgelegt wurde. Seitdem hat es noch mal deutlich über ein Jahr gedauert, bis jetzt das Mittelstandsförderungsgesetz überarbeitet wurde – auf den letzten Drücker am Ende der Wahlperiode. Es war ja sogar zeitweise gar nicht klar, ob überhaupt noch etwas passiert. (Zuruf von der CDU: Doch! – Staatssekretär Dr. Pa- trick Rapp: Ganz klar war das!) Nachdem nun, nach 25 Jahren, ein neues Mittelstandsförderungsgesetz vorliegt, ist es nicht überraschend, dass schon allein sprachlich nach 25 Jahren einiges angepasst werden musste. Wichtig ist auch, neue Aspekte einzufügen, beispielsweise die Digitalisierung, und einen Fokus auf die Fachkräftesicherung zu legen. Die Wirtschaftsverbände befürworten auch einige der geplanten Änderungen und Ergänzungen, legen aber auch den Finger in die Wunde und kritisieren die zu laschen Soll- oder Kannformulierungen, insbesondere im Zusammenhang mit den mittelstandsfreundlichen Formulierungen und Rechtsvorschriften. Hierüber werden wir im Ausschuss noch zu diskutieren haben; denn die Befürchtungen beispielsweise des BWIHK und von HANDWERK BW haben einen realen Hintergrund. Viel zu häufig schon präsentierte sich Grün-Schwarz mittelstandsfreundlich, um sich dann, wenn es konkret wird, in die Büsche zu schlagen. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Stimmt gar nicht!) (Dr. Boris Weirauch) Bestes Beispiel: Bürokratiemoratorium. Im „Masterplan Mittelstand“ des Landes heißt es auf Seite 124: Ein Moratorium für die Einführung neuer regulativer Anforderungen durch das Land könnte für eine Atempause sorgen. – Richtig. Die SPD hat das hier im Landtag im Oktober beantragt; Grüne und CDU haben das an dieser Stelle abgelehnt. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Aus unserer Sicht müssen auch noch andere Punkte zur Sprache kommen, insbesondere Dinge, die in der Anhörung vom DGB vorgebracht wurden. Die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soziale Standards, Tarifbindung, Mitbestimmung und die Förderung der Zusammenarbeit von Sozialpartnern (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Mehr Auflagen!) spielen in diesem Gesetzentwurf keine oder nur eine sehr unterkomplexe Rolle. Die Landesregierung widersetzt sich allen Vorschlägen, beispielsweise Tarifbindung, Mitbestimmung oder Qualifizierung im Mittelstandsförderungsgesetz direkt zu adressieren, (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Stimmt doch gar nicht!) wie dies vom DGB im Rahmen der schriftlichen Anhörung thematisiert wurde. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Man könnte gerade meinen, es gebe einen Mittelstand, aber ohne Beschäftigte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sicherlich an der Zeit ist, das Gesetz nach 25 Jahren zu überarbeiten. Da stehen wir auch grundsätzlich an Ihrer Seite. Wenn es dann aber darum geht, den Mittelstand tatsächlich zu fördern, spielen ganz andere Dinge eine Rolle. Es ist z. B. geradezu ein Hohn, wenn die Landesregierung im neuen Mittelstandsförderungsgesetz die Unterstützung von KMUs im Themenfeld Digitalisierung neu aufnehmen will, die Digitalisierungsprämie aber gleichzeitig von Grünen und CDU hier im Landtag abgeschafft wurde. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Das zeigt: Egal, wie das Mittelstandsförderungsgesetz letztlich ausgestaltet sein wird, wird es viel stärker darauf ankommen, dass eine neue Landesregierung den Mittelstand mit voller Kraft unterstützt und nicht nur Reden im Parlament schwingt. Ich kann Ihnen am Schluss aber auch noch einen Punkt nennen, wenn die alte Landesregierung den Mittelstand tatsächlich aktiv fördern möchte: Es wäre doch heute mal die Gelegenheit für die Ministerin, im Parlament klarzumachen, dass sie bereit ist, auf die rechtswidrige Rückforderung der Coronasoforthilfen vom Mittelstand in unserem Land zu verzichten. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Das wäre doch mal ein Punkt, das können Sie hier heute entsprechend erklären. Sie haben immer gesagt: „Ah, Sie müssen warten, bis das Urteil da ist.“ Ich kann Ihnen sagen: Das Urteil ist da. Die Urteilsbegründung des VGH liegt nun vor. Die CDU-Wirtschaftsministerin kann heute dem Landtag erklären, dass man auf alle rechtswidrigen Rückforderungen verzichtet, egal, ob geklagt wurde oder nicht. 62 000 Betriebe und Selbstständige im Land können die ausstehenden 430 Millionen € aktuell mehr denn je gut gebrauchen. Das wäre aktive Mittelstandsförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der SPD: Guter Mann!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Es spricht jetzt für die FDP/DVP-Fraktion der Kollege Professor Dr. Schweickert.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In nicht ganz hundert Tagen sind Wahlen, und in nicht mehr vielen Tagen ist Weihnachten. Jetzt bringt die Ministerin das Mittelstandsförderungsgesetz als Novelle in den Landtag ein. (Abg. Raimund Haser CDU: Nehmen Sie es als Ge- schenk!) – Ich weiß nicht, ob ich es als Geschenk nehme, Herr Kollege Haser, wenn man mir ein Geschenk macht, in das man viele wohlfeile Worte hineinschreibt. Das können Sie tun. Sie nehmen die Forderung der FDP/DVP auf, indem Sie sagen: „Wir verzichten auf Gold-Plating.“ Jawohl, das ist richtig. Aber wenn eine Regierung in den letzten Jahren gerade das Gegenteil von dem getan hat, was jetzt in dem Gesetzentwurf steht, dann frage ich mich, meine Damen und Herren: Warum wird der Gesetzentwurf auf den letzten Metern einer Legislaturperiode eingebracht? Doch nur, damit man sich selbst nicht mehr daran halten muss. Das ist das Problem für den Mittelstand, meine Damen und Herren: dass der Mittelstand diese Dinge in den letzten Jahren eben nicht hatte. (Beifall bei der FDP/DVP) Frau Ministerin, das Mittelstandsförderungsgesetz von 1975 – es wurde gesagt – wurde zuletzt vor 25 Jahren novelliert. Es gibt – da bin ich mit dem Kollegen Weirauch einig – (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Was?) Leitlinien vor. Aber man muss das Ganze auch leben. Man braucht für dieses Gesetz keine Details, die Landesregierung muss sich jedoch daran halten. Frau Ministerin, ich frage jetzt einmal: Wo ist denn beispielsweise der Vorrang der privaten Leistungserbringung in dieser Regierungskoalition angesiedelt? Der Vorrang der privaten Leistungserbringung ist eine super Regelung, aber man muss sich halt daran halten. Ist Ihnen noch nie aufgefallen, wie viele Postwurfsendungen Sie von Stadtwerken bekommen haben, die Ihnen ihre Photovoltaikanlage montieren wollen? Wer regelt denn das? Wo ist (Dr. Erik Schweickert) denn da der Vorrang der Privaten? Wie ist es denn bei den Vermessern, wenn die Landräte anrufen und sagen, sie würden gern etwas machen? (Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) Da musste erst die Fraktion eingreifen. Denn im ersten Entwurf hätte man hier gegen das Mittelstandsförderungsgesetz verstoßen. Deswegen, Frau Ministerin: Das Mittelstandsförderungsgesetz ist weniger eine Detailregulierung denn mehr ein Leben und ein Umsetzen. Das muss auch im Kabinett passieren und darf nicht bloß in schönen Wörtern ins Gesetz geschrieben werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Dann haben Sie einen neuen § 2 eingeführt – ich finde das alles richtig –, in dem steht – ich zitiere einmal –: Den Mittelstand belastende Rechtsvorschriften, insbesondere Berichts-, Statistik- und Dokumentationspflichten, sollen zudem regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung geprüft werden. Sehr gut, Frau Ministerin. Aber darf ich Sie einmal fragen: Wann haben Sie eigentlich in Ihrer Amtszeit als Regierungsmitglied ein Gesetz eingebracht, in dem Sie die Möglichkeit der zeitlichen Befristung geschaffen haben? Wann haben Sie das denn gemacht? Liebe Leute, wenn wir wollen, dass der Mittelstand nach vorn kommt, dann geht es nicht darum, in ein Mittelstandsförderungsgesetz wohlfeile Worte zu schreiben, sondern dann geht es darum, Konsequenzen zu ziehen und dann auch tatsächlich zu handeln, meine Damen und Herren. Denn Worte sind für den Mittelstand genug gefallen. (Beifall bei der FDP/DVP) Er braucht endlich Umsetzungen. Und wir freuen uns – ich habe es ja schon gesagt –, dass die Regierungskoalition erkannt hat – auf Druck der FDP/DVP –, dass man endlich auf das Gold-Plating verzichtet. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das kam aus der Ent- lastungsallianz!) Deswegen, Frau Ministerin, werden wir in der Ausschussberatung auf die Punkte, die im Anhörungsverfahren zu Recht vorgebracht worden sind, hinweisen, und wir werden dann auch schauen, dass aus Sollvorschriften tatsächlich einmal ein Ist wird, damit klar ist: Das ist nicht irgendetwas, was gemacht werden soll, sondern etwas, was gemacht werden muss. In diesem Sinn hoffen wir, dass man sich jetzt nicht, nachdem man 250 000 € für Studien ausgegeben hat, überlegt, jetzt müsse man noch etwas tun, sondern dass man dem Mittelstand tatsächlich hilft. Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass das aktuell ein wichtiges Thema für den Mittelstand sei. Ich denke, aktuell ist für den Mittelstand wichtig, dass diese Landesregierung endlich einmal sagt, was sie politisch beim Thema „Rechtswidrige Rückforderungen von Coronasoforthilfen“ machen will. (Beifall bei der FDP/DVP) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Da können Sie dem Mittelstand helfen und nicht dadurch, dass Sie in ein Gesetz hineinschreiben, wie man mit Förderungen umgeht. Lesen Sie das, was Sie in dieses Gesetz geschrieben haben, Frau Ministerin. Lesen Sie es – und dann überprüfen Sie Ihr Handeln zum Thema Coronasoforthilfen. Aber ich bin mir sicher, Sie werden dazu etwas sagen. Denn – der Kollege Weirauch hat es gesagt – das Urteil liegt jetzt seit Längerem vor. Dazu kann man sich auch seine Gedanken machen. Frau Ministerin, der Mittelstand in Baden-Württemberg hat es verdient, dass Sie sich dieses Themas annehmen und dass Sie nicht juristisch, sondern politisch sagen, was jetzt passiert. Denn sonst ist all das, was Sie hier hineingeschrieben haben, nur Makulatur. In diesem Sinn hoffe ich, dass das jetzt noch vor Weihnachten von der Ministerin geklärt wird. Alles andere müssen wir dann in der Ausschussberatung und hier in zweiter Lesung machen. Ich hoffe, dass es hinterher aber tatsächlich mehr ist als warme Worte für den Mittelstand. Zeigen Sie das da, wo Sie es tun können, und seien Sie endlich konkret. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Bernd Gögel.

Diese Rede einzeln zitieren

Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben den Mittelstand in den Mittelpunkt des heutigen Abends gestellt. Das ist völlig richtig. Denn in den Nachrichten lesen wir in diesem Jahr täglich nur etwas von Insolvenzen und von Stellenabbau. Mitverantwortlich für diese Situation sind die Landesregierungen der letzten zehn Jahre hier in Baden-Württemberg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Alle Einheitsfraktionen hier im Haus sind dafür mitverantwortlich, natürlich mit Ausnahme der AfD. (Oh-Rufe – Gegenruf von der AfD: Das ist so!) Wir waren leider noch nicht in Regierungsverantwortung. Aber das wird sich in absehbarer Zeit ja auch ändern. Statt die kleinen und mittelgroßen Unternehmen in unserem Land zu entlasten und technologieoffen zu sein, kommt eine Auflage nach der anderen neu hinzu; in den kommenden Jahren beispielsweise – davon haben wir hier noch gar nichts gehört – die EU-Lohntransparenzrichtlinie mit ihren erheblichen zusätzlichen Bürokratielasten auch für den Mittelstand in Baden-Württemberg. Für die AfD steht fest: Es ist zwar richtig, die Grundlagen für die Mittelstandsförderung zu überarbeiten. Wirklich wegweisend wären allerdings echte Reformen im Bund und vor allem in der EU, um die Abhängigkeit vieler Unternehmen von Fördergeldern zu reduzieren. Meine Damen und Herren, man kann manchmal wirklich den Eindruck gewinnen, wir wollten diese Wirtschaft nur noch (Bernd Gögel) über Förderungen und Fördertöpfe am Laufen halten, und wir merken gar nicht, dass wir hier tatsächlich einige – ich sage es in Anführungszeichen – „Förderjunkies“ heranziehen. Das kann doch nicht die freie Marktwirtschaft in Baden-Württemberg, in Deutschland sein, für die wir mal eingestanden sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Oliver Hilden- brand GRÜNE) Die AfD-Fraktion steht für konstruktive Oppositionsarbeit. Im Gegensatz zu Ihnen allen bewerten wir Gesetzentwürfe nicht nach ihrem Urheber, sondern nach ihren Inhalten. Insofern gestehen wir der Koalition gern zu: Die vorliegende Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes enthält auch richtige neue Punkte. Deren Ergänzung wäre allerdings schon vor Jahren angebracht gewesen – (Beifall bei Abgeordneten der AfD) beispielsweise der Fokus auf Arbeits- und Ausbildungsplätze. Für die AfD-Fraktion stand schon immer fest: Die Handwerksund Industrieberufe in unserem Land sind weltweit einmalig, was die Qualität der Ausbildung betrifft. Sie sind auch entscheidend dafür, dass Baden-Württemberg seinen Weltruf in diesem Bereich behält. Insofern muss sich das Land in der Tat zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung bekennen. Auch der neue Entbürokratisierungsparagraf – § 2 – und der Förderschwerpunkt Digitalisierung sind auf den ersten Blick positive Veränderungen. Allerdings müssen wir auch hier etwas Wasser in den Wein gießen. Einerseits bei der Entbürokratisierung: Die in § 2 genannten Anliegen sind zwar wichtig, etwa hinsichtlich bestehender Vorschriften oder der mittelstandsfeindlichen Ausgestaltung, ebenfalls bezüglich der Verhinderung einer Übererfüllung von EU-Standards. Klar ist aber auch: All dies ist viel zu wichtig für diese unverbindlichen Sollformulierungen, meine Damen und Herren. Das sieht übrigens nicht nur die AfD-Fraktion so. Nein, auch die Verbände von Handwerkern und Unternehmern sowie der Normenkontrollrat fordern verbindliche Festlegungen. Wir sind gespannt, ob Sie hier bis zur Ausschussberatung oder der zweiten Lesung nachbessern. Das wäre ein ganz entscheidender Punkt. Dagegen spricht allerdings insbesondere der dominante Koalitionspartner, die Grünen. Die Ökosozialisten (Zurufe) setzen sich nach der letzten Landtagswahl inhaltlich auf ganzer Linie durch. Bei der CDU war damals primär das Interesse an der Postenverteilung vorhanden. Daher wird so etwas aus unserer Sicht bewusst schwammig formuliert, damit es am Ende doch weitere Ökobürokratie geben kann. An einer Stelle ist die links-grüne Ideologie sogar auf den ersten Blick zu erkennen. Bei den Förderschwerpunkten ist nämlich nicht nur Sinnvolles wie die Digitalisierung zu finden. Stattdessen soll der Mittelstand jetzt auch auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt werden. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ein Quatsch!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Genau dieser generelle Klimaschwerpunkt in der Politik ist aber ein Himmelfahrts- und eben kein Weltrettungskommando, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Bis 2030 werden gemäß Ihrer eigenen Strukturstudie, Frau Ministerin, bis zu 66 000 Arbeitsplätze allein im Automobilsektor verloren gehen und bis 2040 sogar 154 000 Jobs. Hinzu kommen andere Branchen, in denen es nicht viel besser aussieht. Ich komme zum Schluss. Immer mehr Bürgern wird angesichts solcher Zahlen und Aussichten klar: Die Wirtschaft in unserem Land wird mit ökosozialistischer Zwangstransformation kaputtregiert, und das auch von der CDU, meine Damen und Herren. Nur die AfD steht für wirtschaftlich bessere Rahmenbedingungen (Abg. Raimund Haser CDU: Jesses Gott!) und einen Neuanfang in diesem Land. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 10 der Tagesordnung für heute erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) – Drucksache 17/9952 Ich erteile Herrn Sozialminister Lucha das Wort zur Begründung. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. August 2007 wurde das erste Landesnichtraucherschutzgesetz implementiert, im Jahr 2009 korrigiert, und wieder vor und zurück. Wir legen Ihnen heute einen neuen Gesetzentwurf vor. Wir modernisieren und passen dieses Gesetz an, um den Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg zu stärken, und auch, um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, was ja in vergangenen Koalitionen nicht immer einfach war; Kollege Wahl erinnert sich noch. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Von 2011 bis 2016 sind wir nicht sonderlich weit gekommen. (Abg. Florian Wahl SPD: Das stimmt!) Umso schöner ist es, dass der Gesetzentwurf heute hier vorliegt. Ich weiß das deswegen so gut – das darf ich wirklich sagen –, weil es das Gesetz seit dem 1. August 2007 gibt und ich persönlich so lange trockener Raucher bin. Ich bin sehr froh da- (Minister Manfred Lucha) rüber, dass mir dieses Gesetz tatsächlich individuell auf den Weg geholfen hat. Wir haben einen umfassenden Beteiligungsprozess mit Verbändeanhörung und Bürgerforum durchgeführt und dann in der Gesamtabwägung unsere regierungsinternen Abstimmungen gehabt, in denen wir die verschiedenen Perspektiven und Interessenlagen haben einfließen lassen können, die zugegebenermaßen – das wissen Sie; es wurde intensiv diskutiert – durchaus auch auseinandergehen. Darum ist es die höchste Kunst der Politik, Kompromisse zu formulieren. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir können Ihnen heute einen ausgewogenen Kompromiss mit Augenmaß vorlegen. Wir haben ganz klar den Aspekt der Stärkung des Gesundheitsschutzes vor allem von Kindern, Jugendlichen und sogenannten vulnerablen Gruppen vorgesehen. Und – darauf sind wir wirklich stolz –: Wir haben das erste Mal parallel im Gesetzgebungsverfahren das Gesetz mit einer dialogischen Bürgerbeteiligung begleitet, im besten Sinn haben wir die Politik des Gehörtwerdens umgesetzt. Ich konnte persönlich an der Auftaktveranstaltung des Bürgerforums und an der Übergabe der Ergebnisse teilnehmen sowie eine Informationsveranstaltung im Nachgang zu unserem Kabinettsbeschluss durchführen. Ich möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bürgerforum ganz herzlich für ihre aktive Mitarbeit bedanken. Es war eine sehr konstruktive Diskussion. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es sind dann auch Empfehlungen mit eingeflossen. An dieser Stelle möchte ich mich auch persönlich bei Frau Staatsrätin Bosch und dem Team der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung bedanken, die diesen Prozess professionell begleitet haben. Wir haben im Grundsatz ein Rauch- und Dampfverbot in allen Innenräumen, die grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich und für sie bestimmt sind, vorgesehen. Dabei haben wir im Anwendungsbereich des Gesetzes alle Formen von E-Zigaretten, Shishas etc. mit einbezogen. Auch in Außenbereichen sollen Rauchverbote künftig ohne Ausnahmen gelten wie z. B. auf Kinderspielplätzen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen im ÖPNV. Vorgesehen sind auch Rauchverbote in Außenbereichen von Zoos, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie in Freibädern. Hier sind Raucherzonen zulässig; das ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit so vorgesehen. Auf Schulhöfen darf zukünftig nicht mehr geraucht werden, und hier gibt es auch keine Ausnahmen. (Abgeordnete der AfD unterhalten sich miteinander. – Unruhe) Im Bürgerforum und im allgemeinen politischen Raum wurden natürlich manche Punkte kontrovers diskutiert – Rauchverbote in Gaststätten, in Diskotheken, in Bier-, Wein- und Festzelten. (Anhaltende Unruhe bei der AfD) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Hier sehen wir natürlich, dass wir die wirtschaftlichen – – Herr Präsident, die Unruhe stört. Es wird einfach zu laut gesprochen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir verstehen Sie noch, Herr Minister. (Glocke des Präsidenten) Ich darf darauf hinweisen, dass der Herr Minister sich gestört fühlt. (Lachen bei der AfD) Bitte orientieren Sie sich alle daran. – Fahren Sie bitte fort, Herr Minister. (Vereinzelt Beifall) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident – –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte, fahren Sie fort. (Fortgesetzte Unruhe bei der AfD) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich erwarte schon, dass, wenn es unruhig ist – – Es ist ein ernstes Thema, und es gibt hier ein ständiges Gemurmel. Wenn man in etwas einführen will, dann erwarte ich schon, dass darauf hingewiesen wird. Das ist doch eine sehr ernste Angelegenheit, und gerade bei diesem Prozess haben sich sehr viele Menschen engagiert beteiligt. Und wenn dann so ein Grundton da ist, dann darf ich doch einfach darum bitten, für Ruhe zu sorgen. Ja? (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Es ist deswegen wichtig, weil wir genau hier die wirtschaftlichen Sorgen der Wirtschaftszweige in der Gastronomie und alles, was damit zu tun hat, wirklich ernst nehmen müssen. Sie haben gerade vorher eine Diskussion zum Thema Mittelstand geführt. Natürlich erreicht uns das, und wir haben natürlich viele Runden mit den Fachverbänden auf Arbeitsebene geführt, auch Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Genau in diesem Abwägungsprozess haben wir nun gemeinsam entschieden, und diese Fragen werden uns sicherlich – davon bin ich fest überzeugt – auch noch weiter begleiten. Aber im Moment ist das ein guter Kompromiss, der auch in diese Zeit passt, dass wir nicht allen Empfehlungen des Bürgerforums vollumfänglich gefolgt sind. Wir sehen jetzt vor, dass wir in Bier-, Wein- und Festzelten und in der Außengastronomie sowie in Einraum-Raucherkneipen weiterhin das Rauchen ermöglichen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wie gnädig!) Für Nebenräume in der Gastronomie und in Diskotheken gilt dies auch, aber hier haben wir Präzisierungen vorgesehen: Bereits am Eingang in den Betrieb muss auf Rauchernebenräume hingewiesen werden, und es haben nur noch Volljährige Zutritt zu Rauchernebenräumen. (Minister Manfred Lucha) Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Shishabars natürlich der Gastronomie gleichgestellt. Auch Spielbanken und Spielhallen haben Rauchverbote und ausgewiesene Nebenräume, in denen das Rauchen dann gestattet wird. Eine Anregung haben wir aus dem Bürgerforum mitgenommen: Das ist die Erhöhung der Obergrenzen bei Bußgeldern. Künftig sind bei einem Verstoß gegen Rauchverbote bis zu 200 € fällig, im Wiederholungsfall bis zu 500 €. Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben uns alle – ich bedanke mich nochmals für die Prozesshaftigkeit – sehr intensiv und umfassend mit den Regelungen zum Landesnichtraucherschutz auseinandergesetzt. Die Demokratie lebt gerade jetzt von der Meinungsvielfalt sowie wirklich – ich habe es anfangs gesagt – von der Fähigkeit und Bereitschaft zu Kompromissen. Deswegen haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf in Gesamtabwägung vorgelegt, mit ausgewogenen Kompromissen, aber mit einem deutlichen Hinweis zum Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Aussprache zu dem eingebrachten Gesetzentwurf ein. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Petra Krebs hiermit das Wort erteilen.

Diese Rede einzeln zitieren

Petra Krebs GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein zentrales Anliegen moderner Gesundheitspolitik, nämlich über wirksame Prävention. Prävention heißt handeln, bevor Menschen krank werden. Prävention beginnt genau dort, wo Menschen ihren Alltag verbringen: in der Kita, in der Schule, auf der Arbeit, aber auch auf dem Spielplatz, im Stadion oder im Zoo. Genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Es geht um etwas Selbstverständliches: den Anspruch auf saubere Luft. Die Luft an allen öffentlich zugänglichen Orten muss sauber sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es geht um die Gewissheit, dass jeder Mensch in Baden-Württemberg – egal, ob alt oder jung, gesund, gesundheitlich angeschlagen oder vorbelastet – Räume und bestimmte Außenbereiche nutzen kann, ohne Schadstoffen ausgesetzt zu sein, die nachweislich krank machen. Schutz vor Rauch ist kein Komfortthema. Es ist medizinisch notwendige Prävention. Auch Passivrauchen erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenerkrankungen wie Krebs. Es ist wissenschaftlich eindeutig bewiesen, dass es nicht nur vom aktiven, sondern auch vom passiven Rauchen kommt. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, weil sich ihre Lungen noch in der Entwicklung befinden. Und sie reagieren darauf empfindlicher und tragen dieses Risiko dann auch ein Leben lang in sich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist Kinderland. Und ein Kinderland schützt seine Kinder, konsequent und vorbeugend. (Beifall bei den Grünen und der CDU) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Ich möchte aber eines ganz klar sagen: Dieser Gesetzentwurf, der heute hier vorliegt und dem wir, die Fraktion GRÜNE, auch zustimmen werden, ist kein Gesetzentwurf, der sich gegen Raucherinnen und Raucher wendet. Niemand möchte Raucherinnen und Rauchern das Rauchen verbieten. Das ist eine freiwillige Entscheidung. Jede und jeder muss selbst überlegen, ob sie oder er sich diesem Gesundheitsrisiko aussetzt oder nicht. Dagegen haben wir nichts. Aber wir – der Gesetzgeber, das Parlament – haben die Pflicht, jene zu schützen, die dem Rauch unfreiwillig ausgesetzt sind. Und dieser Schutz hat Vorrang. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit der Novellierung – der Minister hat ja gesagt, wie es lief – stärken wir den Schutz sehr deutlich. Und wir Grünen begrüßen es ganz ausdrücklich, dass dies auch auf die Nebenprodukte, also nicht nur der herkömmliche Zigarettenrauch, sondern auch Shishas, Vapes und Verdampfer und was es nicht alles gibt, ausgeweitet wird. Denn auch hier bestehen nämlich große gesundheitliche Gefahren. Daher gehören sie ganz klar in die Präventionslogistik dieses Gesetzes mit hinein. (Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) Wir begrüßen, dass künftig ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt. Gleiches gilt auf Schulhöfen – dort ist jetzt gar nichts mehr gestattet –, Spielplätzen, in Freibädern usw.; denn dort ist aktive Teilhabe von Kindern gewünscht. Darum muss dort auch ein umfangreiches Nichtraucherschutzgesetz gelten. Das ist wirksame Alltagsprävention. Die ist verständlich, praktikabel und auch wirksam. Besonders wichtig ist uns und mir: Dieser Entwurf wird klar vom Bürgerforum getragen, und nicht nur getragen: Er ist vom Bürgerforum mitgestaltet worden; auch das wurde schon erwähnt. Wir sind sehr dankbar dafür, dass das Bürgerforum uns noch einmal einen Schwung in das Gesetz hineingegeben hat. Das ist wirklich absolute Politik des Gehörtwerdens. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber ja, ich sagte es schon: Der Weg zu diesem Gesetzentwurf war lang und verhandlungsreich. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sehr anspruchsvollen Verhandlung. Die war nicht immer einfach. Zum Glück gab es dieses Bürgerforum. Der vorliegende Text ist jetzt ein Kompromiss mit der Union; damit können wir leben. Ich denke, auch Sie mussten sich bewegen; wir mussten uns auch etwas bewegen, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) aber davon lebt Politik, und das macht sie lebendig. (Abg. Raimund Haser CDU: Sehr richtig!) Am Schluss steht jetzt diese Novelle. Im Zentrum dieser Novelle steht Gesundheitsschutz, und Gesundheit geht uns alle an. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Was die CDU nicht alles macht!) (Petra Krebs) Wir freuen uns jetzt, dass das gelingt. Ein Gesundheitsschutzgesetz, das diesen Namen verdient hat, muss Prävention an allererste Stelle setzen. Mit dieser Novellierung setzen wir deshalb ein ganz klares Zeichen: Gesundheitsschutz hat Vorrang. Wir schaffen verlässliche Regeln. Dafür herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen in diesem Sinn: Bleiben Sie gesund. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt das Wort für die CDU-Fraktion dem Kollegen Tim Bückner.

Diese Rede einzeln zitieren

Tim Bückner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle dieses Gesetzes kommen wir einerseits einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nach, andererseits reagieren wir damit auch auf ein schlicht verändertes gesellschaftliches Konsumverhalten. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Echt?) Zuallererst möchte auch ich dem Bürgerforum für seine Arbeit danken und dem ehrenamtlichen Engagement, das dort erbracht wurde, Respekt zollen. Ein Stück weit wurde hiermit ja auch Landesgeschichte geschrieben. Dass es sich beim Thema „Rauchen und Nichtraucherschutz“ um ein sehr kontroverses und teils emotional diskutiertes Thema handelt, ist uns allen bewusst. Das zeigen auch die Fülle von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren und die Vielzahl von Änderungsvorschlägen und Wünschen, die uns erreicht haben und von denen wir auch einige in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen haben. Ich möchte zunächst auf die profanen Notwendigkeiten dieser Novelle eingehen. Das alte Gesetz hatte ausschließlich das altbekannte Rauchen von Tabakprodukten zum Gegenstand: Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, vielleicht auch die Tabakpfeife. Die letzte Novelle dieses Gesetzes stammt aus dem Jahr 2009; da gab es vielleicht schon vereinzelt E-Zigaretten, aber weit verbreitet waren sie noch nicht. Über die Daseinsberechtigung der Wegwerfvariante dieser E-Zigaretten sollten wir, denke ich, grundsätzlich noch mal reden. Sie kamen aber deutlich später, genauso wie der Trend zum Rauchen von Wasserpfeifen. (Beifall des Abg. Klaus Burger CDU – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Großer Applaus!) Vor allem das Konsumverhalten junger Menschen hat sich seitdem grundlegend verändert: E-Zigaretten sind heute weit verbreitet und in manchen gesellschaftlichen Kreisen sogar in der Mehrzahl. Von Shishabars kann jetzt jeder für sich halten, was er will, sie sind aber eine weit verbreitete Tatsache. Beides erfordert deshalb, dass wir diesen neuen Rauchkonsum in das Landesnichtraucherschutzgesetz aufnehmen und hier für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen sowie entsprechende Grauzonen, die gegebenenfalls bestehen, beseitigen und schließen. Jetzt komme ich zum räumlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, dessen Erweiterung wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Für uns lautet die Überschrift der Änderungen, die wir hier vornehmen, dass wir überall dort, wo sich Kinder, Jugendliche, Familien und vulnerable Gruppen aufhalten müsde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sen oder wo sich primär Kinder, Jugendliche, Familien und vulnerable Menschen aufhalten, sowie in Liegenschaften der öffentlichen Hand den Anwendungsbereich des Landesnichtraucherschutzgesetzes ausweiten. Dies betrifft die Fälle, die bereits genannt wurden: Spielplätze, Schulen einschließlich der Schulhöfe und Schullandheime, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freibäder, Zoos, Freizeitparks – nicht abschließend aufgezählt. Uns, der CDU-Fraktion, ist dabei wichtig – ich danke auch dem Ministerium, weil es das genauso sieht –, dass wir vor allem bei den Freizeitparks, den Zoos, den Freibädern keine starren und bürokratischen Vorgaben bis hin zur Quadratmeterzahl machen, wo welche Raucherbereiche ausgewiesen werden dürfen, sondern der Eigenverantwortung der Betreiber und dem gesunden Menschenverstand auch entsprechend Raum lassen. (Beifall bei der CDU – Unruhe) – Ich möchte an dieser Stelle dem Minister recht geben: Wenn ein gewisser Lärmpegel im Raum ist, ist es nicht einfach, dagegen anzureden; nur als kleiner Hinweis; ich habe für seine Einlassung vorhin Verständnis. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – An- haltende Unruhe bei der CDU) – Das betrifft auch meine eigene Fraktion, möchte ich an dieser Stelle betonen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Staatssekre- tär Thomas Blenke: Nichtraucherfraktion! – Weitere Zurufe von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir sehen hier oben die Dezibelzahl. Fahren Sie fort.

Diese Rede einzeln zitieren

Tim Bückner CDU

Von manchen diskutierten Rauchverboten haben wir Abstand genommen, da uns die Handhabbarkeit schlicht zu umständlich erscheint oder sie gar nicht durchsetzbar und folglich auch kaum sanktionierbar erscheinen. Ich nenne beispielsweise nur Open-Air-Konzerte, Fußballstadien oder auch Badeseen. Wir sind uns bewusst, dass die Einhaltung eines Rauchverbots beispielsweise an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bei Abertausenden einzelnen Örtlichkeiten schwer kontrollierbar und dementsprechend auch schwer sanktionierbar sein wird. Da hier aber auch sehr viel Schülerverkehr stattfindet, erfordert es einfach eine gewisse Stringenz, dass wir die Haltestellen mit aufnehmen. Mit der Aufnahme in den Gesetzentwurf ist auch ein entsprechender Appell an die Raucher verbunden, die rauchfreien Zonen zu respektieren. (Beifall bei der CDU) Das strenge Rauchverbot im schulischen Kontext wird übrigens von den Schulleitungen nicht nur positiv gesehen. Da werden oft auch versicherungsrechtliche Gründe angeführt, wenn Schüler den Schulbereich verlassen. Es gibt deshalb Bedenken, die Raucherecken abzuschaffen. Aber auch hier gilt: Da es sich um junge Menschen, um Schüler handelt, sehen wir es als notwendig an, in der Begründung lückenlos zu verfahren und das entsprechend in das Gesetz aufzunehmen. (Tim Bückner) Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diejenigen, die nicht von gesetzlichen Rauchverboten betroffen sind, sind nicht daran gehindert, über ihr jeweiliges Hausrecht solche zu erlassen. Viele machen das ja bereits. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Eben!) Ebenso ist kein Raucher daran gehindert, selbst Rücksicht auf Nichtraucher zu nehmen. Ich bin selbst Raucher – leider, darauf bin ich nicht stolz –, aber für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich dann, wenn ich rauche, Abstand zu Menschen nehme, von denen ich weiß: Die mögen das nicht, das sind Nichtraucher. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Es ist für mich persönlich eine ganz große Selbstverständlichkeit, dass ich nicht in der Gegenwart von Kindern rauche, und zwar nicht nur in einer räumlichen Gegenwart, sondern ich schaue auch, dass ich vermeide, es im Blickfeld von Kindern zu tun. Das ist ein Anspruch, dem jeder Raucher, der ein Privileg für sich in Anspruch nimmt, nachkommen und sich selbst einmal darüber Gedanken machen sollte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben hier eine Abwägung zwischen Interessen und Praktikabilität vorzunehmen. Ich meine, dem Ministerium ist mit diesem Entwurf ein sehr ausgewogener Entwurf gelungen, der eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen darstellt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnetenkollege Florian Wahl.

Diese Rede einzeln zitieren

Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz unterstützen wir diesen Gesetzentwurf und halten es auch für richtig, dass es Regeln gibt und nachgesteuert wird. Aber, Herr Minister, eines kann ich Ihnen nicht ersparen: Von denen, die mit Ihnen und mir zusammen seit fast 15 Jahren die Debatte führen, dass wir am Nichtraucherschutz wirklich etwas ändern müssen, sind die meisten, die die Debatte mit uns begonnen haben, gar nicht mehr da, jedenfalls bei uns im Sozialbereich und hier bei uns im Landtag. (Abg. Stefan Teufel CDU: Stimmt nicht! Stimmt nicht!) Wenn wir sehen, wie wir vor 14 Jahren diskutiert haben, wie lange wir evaluiert haben, und Sie jetzt seit zehn Jahren Minister sind und immer gesagt haben, es müsse unbedingt etwas getan werden, und Sie jetzt mit einem doch relativ putzigen Gesetzentwurf kurz vor dem Ende Ihrer Amtszeit um die Ecke kommen, dann muss ich sagen: Das hätte ich mir vor 15 Jahren nicht vorstellen können. (Beifall bei der SPD) 2019 hat man es schon einmal versucht; da ist in der Koalition der erste Vorstoß gescheitert. Auch ich habe mir das durchgelesen. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Zur dialogischen Bürgerbeteiligung muss man sagen: Das ist ordentlich, das ist Politik des Gehörtwerdens. Aber wenn man die Ergebnisse mit ihrem Gesicht vergleicht, ist es leider an vielen Stellen auch die Politik des Nicht-Erhörtwerdens. Da hätten wir uns deutlich mehr vorgestellt. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Eines muss man schon sagen: Wir haben in Baden-Württemberg, was den Nichtraucherschutz angeht, die rote Laterne. Das ist seit vielen Jahren so. Wir robben uns jetzt ganz mühsam ins Mittelfeld vor. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Jetzt hör aber auf!) – Schauen Sie sich die Ländervergleiche doch einmal an, Frau Krebs. Da brauchen Sie von Prävention nicht viel zu reden, Sie wissen es doch als Gesundheitspolitikerin ganz genau. Sie wissen doch auch, welche Forderungen Sie ursprünglich hatten, die Sie aber mit der Union nicht durchbekommen haben. Da braucht man nicht so zu tun, als wäre das hier jetzt der große Schritt. Sie robben sich vor. Wir helfen beim Robben, wir robben da auch ein Stückchen mit. Aber richtig verändern tut sich jetzt an vielen Stellen grundsätzlich nichts. Dass die Vapes und die Verdampfer mit in den Gesetzentwurf aufgenommen werden und nicht nur der reine alte Verbrenner, das ist gut; denn damals hat es sie noch nicht gegeben. Dass das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie in Kulturund Freizeiteinrichtungen verboten ist, ist auch absolut richtig. Die meisten Menschen werden das überhaupt nicht merken, weil es über das Hausrecht und Regelungen vor Ort schon längst praktiziert wird. Dass letzte Ausnahmen beim Nichtraucherschutz, etwa in Schulen, gestrichen werden, ist auch vollkommen in Ordnung. Das Einzige, was wirklich neu ist, ist, dass jetzt auch Nichtraucherschutz unter freiem Himmel stattfindet. Ich finde auch, bei der Regelung zu den Bushaltestellen und zum ÖPNV kann man absolut mitgehen. Es ist natürlich ein klitzekleiner Schritt in die richtige Richtung, aber der Durchbruch – vor allem, wenn wir betrachten, welche Debatten wir alle in der Vergangenheit schon geführt haben – ist es leider nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Jochen Haußmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Lucha hat das damalige Landesnichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2007 angesprochen, das die schwarz-gelbe Landesregierung umgesetzt hat. Jetzt, sozusagen auf den letzten Drücker dieser Legislaturperiode, bekommen wir im Grunde genommen ein Sammelsurium verschiedenster Punkte präsentiert. Ich hatte vor elf Jahren, 2014, mal einen Antrag zur Bewertung des damaligen Landesnichtraucherschutzgesetzes gestellt und darf aus der Stellungnahme dazu vorlesen; da wurde es bewertet. Es zeigte sich, dass die damals dargestellten Problembereiche – Gaststätten mit Raucherzonen, Rauchergast- (Jochen Haußmann) stätten, Shishacafés und Diskotheken – bei der Umsetzung des Gesetzes zum größten Teil bereits im Landesnichtraucherschutzgesetz geregelt waren. Es gab von Schwarz-Gelb eine gute Grundlage, und man hat darauf hingewiesen, dass das Problem im Vollzug des Gesetzes besteht, in der Umsetzung dieser Regelungen. Die Idee damals war, dass man vom Sozialministerium und vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Ausführungshinweise herausgibt, um dem Vollzugsdefizit zu begegnen. Es bestand damals im Grunde genommen gar kein Regelungsbedarf mehr, sondern es bestand ein Vollzugsproblem. Das gestatten Sie mir: Mit dem neuen Entwurf wird das Thema Vollzug aus der Sicht der FDP/DVP-Fraktion noch einmal eine deutlich zunehmende Rolle spielen. (Vereinzelt Beifall) Das, was uns vorliegt, macht uns auf jeden Fall Sorge, wie Sie die Dinge entsprechend bewerten wollen. (Beifall bei der FDP/DVP) Es ist gar keine Frage: Dieser Gesetzentwurf enthält Punkte, die nachvollziehbar sind. Der Nichtraucherschutz im Bereich von Kinderspielplätzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etwa ist ein Thema, das auch für uns wirklich nachvollziehbar ist. Aber es gibt Regelungen, die doch viele Fragen aufwerfen. Ich will einmal ein Beispiel nennen: Sie machen im Hinblick auf die Spielhallen weitere Vorgaben. Wir erleben in Baden-Württemberg, seit Sie, Herr Lucha, in der Verantwortung und in der Landesregierung sind, dass es durch die Änderungen im Landesglücksspielgesetz zu einer drastischen Reduzierung der Zahl von Spielhallen gekommen ist. Jetzt können wir sagen: Das ist ja prima so. Aber es gibt eine drastische Zunahme von Spielsuchtproblemen, weil sich, wie wir feststellen, das Spielen dramatisch in die Illegalität verlagert, wo die Menschen den Spielerschutz nicht mehr haben. Mit diesen weiteren Regelungen – das prophezeien wir seitens der Fraktion – werden wir hier im Grunde genommen einen weiteren Rückgang erleben. Das ist ein grundsätzliches Thema, bei dem wir sagen: Wir müssen darauf achten, dass wir legale Strukturen erhalten und die Menschen nicht in die Illegalität drängen. Diese Sorgen haben wir dabei auch. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Raimund Haser und Tim Bückner CDU) Jetzt haben Sie Freizeitparks angesprochen. Wenn Sie mit den Betreibern von Freizeitparks reden, erfahren Sie: Die haben alle schon Raucherzonen, das haben sie alles schon eingeführt. Sie machen davon eben im Sinne ihres Hausrechts Gebrauch und sagen: Das ist notwendig in der Struktur. Deswegen: Anstatt Regelungen im Rahmen des Hausrechts zu haben – wie eben bei Freizeitparks oder Konzert- und Kulturveranstaltungen – und das einfach und pragmatisch zu regeln, sorgen Sie für extrem viele unterschiedliche Regelungen, für viel Intransparenz und für eine erhebliche Bürokratie, die Sie im Gesetzentwurf mit rund 1 Million € bewerten. Beispielsweise Beschilderungen: Im Hinblick auf die Hinweisschilder, die anzubringen sind – in der Gastronomie oder de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 in Kindertagesstätten –, stellt sich auch eine gewisse Rechtsunsicherheit dar in der Regelung, die Sie vornehmen. Es ist schon bemerkenswert: In anderen Bereichen, etwa im Sportbereich, nimmt man Rücksicht auf ehrenamtliche Sporttrainerinnen und Sporttrainer sowie auf Vereinsaktive. Aber im Konzertbereich, wo es auch ehrenamtlich tätige Vereinsaktive gibt, regelt man das dann so. Ich würde einmal sagen: Wenn wir dieses Gesetz im neuen Jahr vermutlich beschließen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt haben werden und draußen einen Fragebogen zu diesem Gesetz bekommen würden, dann würden wahrscheinlich alle, die dem Gesetz so zugestimmt haben, ähnlich wie bei der Fahrprüfung noch einmal zurück auf Los müssen, weil sie wahrscheinlich selbst gar nicht wissen, welche komplizierten Regelungen sie mit Ihrem Gesetzentwurf beschließen. Herr Minister, Sie haben gerade erst vorletzte Woche Ihren ersten Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung vorgelegt. Im Grunde gibt es wichtige Punkte, die damit geregelt sind. Aber mit diesem Gesetz, mit diesem Sammelsurium und dieser Regelungsdichte, werden wir eine deutliche Zunahme von Bürokratie bekommen. Wir werden erhebliche Vollzugsdefizite bekommen. Es ist inkonsistent, wie Sie das machen. Deswegen, denke ich, wäre der Gesetzentwurf geeignet, noch einmal grundlegend überarbeitet zu werden; ... (Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte denken Sie an die Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Haußmann FDP

... auf jeden Fall nicht so, wie Sie ihn hier vorgelegt haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Florian Wahl SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht Herr Abg. Eisenhut für die AfD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Bernhard Eisenhut AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf, der beabsichtigt, auch cannabis- oder nikotinhaltige Produkte, die nicht verbrennen, sondern verdampfen oder erhitzt werden, ins Nichtraucherschutzgesetz einzufügen. Wie in vielen anderen Bereichen haben Sie sich offensichtlich damit abgefunden, bestehende Probleme hinzunehmen und zu verwalten, statt auf eine positive Trendwende hinzuwirken. Deswegen wäre es falsch, den bereits länger bestehenden Tabakkonsum bei der Debatte auszuklammern. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hä?) Zwar hat sich die Zahl der Raucher über die vergangenen Jahre erfreulicherweise verringert, aber noch immer verursacht kein anderer legaler Konsumstoff eine derart große Zahl von Erkrankungen und Todesfällen wie Tabak. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hä?) (Bernhard Eisenhut) Nach aktuellen Schätzungen sterben in Deutschland jährlich rund 127 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Tabakrauch enthält Tausende Substanzen, die als giftig oder krebserregend gelten. Das Deutsche Krebsforschungszentrum betont: Jeder siebte Todesfall ist eine Folge des Rauchens. Die gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten und Vapes sind bislang noch nicht in medizinischen Langzeitstudien belegt. Gesund ist das auf jeden Fall nicht. Die Ausweitung von Nichtraucherbereichen unterstützen wir von der AfD. Für uns, die AfD, stellt sich aber die Frage: Was macht die Bundesregierung denn mit den 14,6 Milliarden € Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer? Nichtraucherschutz ist kein Kampf gegen Raucher, sondern ein Einsatz für ihre Gesundheit und die Gesundheit des gesamten Volkes. Deshalb braucht es in erster Linie eine umfassende Prävention und Unterstützung für alle, die den Weg aus der Abhängigkeit finden wollen. Daher müssen wir Prävention und Entwöhnung stärker in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehören Aufklärungskampagnen in Schulen und im Gesundheitswesen. Ja, meine Damen und Herren, Geld wäre – wie gerade gehört – genug dafür da. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beenden wir die Aussprache. Wir überweisen den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. – Sie widersprechen nicht. Dann ist es so beschlossen. Punkt 11 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. Wir fahren fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts – Drucksache 17/9953 Ich erteile das Wort zur Begründung der zuständigen Frau Ministerin Razavi. Bitte sehr. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schreiben wir das Berufsrecht der Architekten und Ingenieure in Baden-Württemberg zeitgemäß fort. Damit stärken wir die Attraktivität des Berufsstands und schaffen Rechtssicherheit für die Kammern. Die Novelle haben wir in Abstimmung mit den Kammern erarbeitet. Sie greift nämlich genau das auf, was in der Praxis auch wirklich notwendig ist, und entsprechend groß ist auch die Zustimmung zu dieser Novelle im gesamten Berufsstand. Vorrangig setzen wir bundesrechtliche und europarechtliche Vorgaben um. Was heißt das ganz konkret? Wir verbessern die Rahmenbedingungen für die Architektinnen und Architekten sowie die Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land, wir ermöglichen mehr Gesellschaftsformen und mehr Möglichkeiten interdisziplinärer Zusammenschlüsse. Das ist mögode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 lich, weil der Bund die Rechtsformen der offenen Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft für die freien Berufe geöffnet hat. Das heißt, Angehörige freier Berufe dürfen sich für ihre Berufsausübung nun z. B. auch zu einer OHG und zu einer KG zusammenschließen. Diese wichtige Neuerung zeichnen wir nun im Landesrecht für die Architektinnen und Architekten sowie die Ingenieurinnen und Ingenieure im Land an. Wir schlagen außerdem Änderungen an der Zusammensetzung der Berufsgesellschaften vor. Bisher war es so, dass z. B. bei einer Architekten-GmbH die Mehrheit der Gesellschafter als Architektinnen oder Architekten bei der Kammer eingetragen sein musste. Diese Vorgabe lockern wir jetzt, um auch weiteren am Bauwesen beteiligten Freiberuflern die Teilnahme an solchen Gesellschaften zu ermöglichen. Damit fördern wir natürlich auch die interdisziplinären Zusammenschlüsse, und wir ermöglichen auch echte Synergien. Das Bauwesen ändert sich, die wirtschaftlichen, organisatorischen und logistischen Anforderungen an alle Beteiligten im Bauwesen ändern sich. Deswegen halte ich es für richtig, dass sich auch der Berufsstand ändert und neue Zusammenschlüsse und auch neue Potenziale gehoben werden können. Auf Anregung der Kammern passen wir auch die Regeln zur Leistungsbegrenzung der Berufshaftpflichtversicherung an. Sie werden an die Regelungen anderer Länder angeglichen. Bisher bestimmte sich die Grenze in Baden-Württemberg nach der Anzahl der Gesellschafter multipliziert mit der Mindestversicherungssumme; das konnte bei Gesellschafterwechseln aber eben zu Unsicherheiten führen. Zukünftig wird daher, wie in den meisten anderen Ländern auch, eine feste Mindestgrenze eingeführt. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Novelle ist die Ermöglichung flexibler Arbeitsformen für die Architektinnen und Architekten. Bisher wurden die Architekten mit den jeweiligen Tätigkeitsarten wie „angestellt“ oder „baugewerblich“ in die Architektenliste eingetragen. In Abstimmung mit dem Berufsstand entfällt diese Eintragung zukünftig. So wird es für die Berufsangehörigen leichter, flexibel ihre Arbeitsformen zu wählen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Eine Architektin oder ein Architekt in Teilzeitanstellung kann sich damit in Zukunft beispielsweise einfacher ein zweites Standbein in selbstständiger Tätigkeit aufbauen. Die Institution des freien Architekten bleibt dagegen bestehen. Den Zusatz „frei“ darf weiterhin nur tragen, wer seinen Beruf ausschließlich freiberuflich, also unabhängig und eigenverantwortlich ausübt und eben nicht baugewerblich tätig ist. Auch die Bezeichnungen für den Nachwuchs wollen wir moderner und zeitgemäßer gestalten. Bisher führten unsere Berufsanfänger während der mindestens zweijährigen praktischen Zeit den Zusatz „im Praktikum“ hinter ihrer Berufsbezeichnung. Dieser Zusatz ist aber, wie wir alle wissen, alles andere als zeitgemäß und führt oft zu mehr Verwirrung als Klarheit. Daher heißt es zukünftig nicht mehr „Architekt im Praktikum“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin im Praktikum“, sondern Junior-Architekt oder Junior-Stadtplaner. (Ministerin Nicole Razavi) (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP –

Diese Rede einzeln zitieren

Rudi Fischer FDP

Ja super! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Ganz toll!) – Danke, Herr Professor. – Abgesehen von diesen Änderungen nehmen wir viele kleinere Erleichterungen und Anpassungen vor, die das alltägliche Handeln der Berufsangehörigen und der Kammern betreffen. Ich gebe Ihnen drei Beispiele: Wir gleichen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Kammern und die Versorgungswerke an die aktuelle Rechtslage an. Wir modernisieren für die Architektinnen und Architekten das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zukünftig können z. B. Unterlagen wahlweise auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das heißt, wir entlasten so die Antragsteller. Das ist auch ein Beitrag zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften, die wir vor allem in diesen Berufen dringend brauchen. Wir ergänzen klarstellende Regelungen für die Nachbesetzung von kammerinternen Ämtern, wenn eine Person vorzeitig ausscheidet. Schließlich haben wir diese Novelle genutzt – das war mir persönlich sehr wichtig –, um spürbar und konsequent weiter Bürokratieabbau zu betreiben und Bürokratie tatsächlich abzubauen. Das haben wir auch getan. Wir haben redaktionelle Aktualisierungen und Klarstellungen vorgenommen, um unkomplizierte Rechtsanwendungen zu ermöglichen. Neben den schon erwähnten Erleichterungen im formellen Verfahren der Berufsanerkennung haben wir sämtliche Schriftformerfordernisse geprüft. Dort, wo es ging, haben wir gemeinsam mit den Kammern Lösungen gefunden, um Schriftformerfordernisse abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben und so das Bauberufsrecht deutlich zu verschlanken. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Auch von einer Pflicht zur Vorlage von Originaldokumenten oder von beglaubigten Kopien wollen wir, wenn irgend möglich, in Zukunft absehen. Stattdessen reicht es künftig aus, wenn z. B. ein Gesellschaftsvertrag elektronisch oder als einfache Kopie an die Kammer übermittelt wird. Nur wenn es wirklich ernsthafte Zweifel an der Echtheit gibt, kann die Kammer entsprechende Nachforderungen stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dieser Gesetzentwurf, der gemeinsam mit dem Berufsstand erarbeitet und abgestimmt wurde, kann sich wirklich sehen lassen. Er ist eine deutliche Verbesserung und Erleichterung. Er greift die notwendigen Änderungen auf und berücksichtigt die Vorschläge der Kammern. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf diese Weise ein sicherlich komplexes, aber dafür ziemlich rundes Gesamtpaket geschaffen haben, mit dem alle zufrieden sind. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE spricht die Kollegin Resch, der ich hiermit das Wort erteile.

Diese Rede einzeln zitieren

Clara Resch GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das wir heute beraten, schafft einen aktualisierten Rahmen für die Berufsgruppen, die unsere Umwelt bauen und gestalten: für die Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, die Anforderungen in Planungen und Projekte übersetzen. Unsere Bau- und Planungsberufe haben sich stark verändert. Die Arbeit ist vernetzter, digitaler, flexibler geworden. Es müssen Projekte gestemmt werden, die technisch, organisatorisch und gesellschaftlich komplexer sind als je zuvor. Junge Fachkräfte erwarten moderne Arbeitsmodelle und klare berufliche Perspektiven. Das geltende Recht hat diese Dynamik nicht mehr abgebildet. Mit der Reform holen wir also das Bauberufsrecht in die Realität. Wir schaffen klare Strukturen und ermöglichen moderne Gesellschaftsformen. Einer der wichtigsten Schritte ist die Öffnung für neue Gesellschaftsformen wie die OHG und die KG. Damit geben wir den Berufsständen die Freiheit, sich so zu organisieren, wie es heute benötigt wird: unternehmerisch, partnerschaftlich und flexibel. Gleichzeitig setzen wir europarechtliche Vorgaben um und stärken interdisziplinäre Zusammenarbeit. Denn gute Bauund Ingenieursleistungen entstehen oft dann, wenn unterschiedliche Kompetenzen zusammenkommen – nicht, wenn sie durch rechtliche Barrieren voneinander ferngehalten werden. Wir verabschieden uns von einem veralteten Geflecht aus Tätigkeitsbezeichnungen – frei, angestellt, beamtet, baugewerblich –, die nicht mehr verstanden wurden. Künftig unterscheiden wir nur noch „Architektin/Architekt“ oder „freie Architektin/freier Architekt“. Das ist logisch, klar und nachvollziehbar. Es stärkt das Berufsbild und erleichtert auch den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung. Der Schritt von „Architektin/Architekt im Praktikum“ zu „Junior-Architekt“ ist ebenfalls ein Signal an den Nachwuchs: Berufe im Bauwesen sind zeitgemäß und attraktiv. Wir erleichtern die Verwaltungsverfahren spürbar: Kopien statt beglaubigter Abschriften, digitale Übermittlung statt Papier, Textform statt Schriftform. Das alles ist direkte Unterstützung derer, die jeden Tag Verantwortung für Planungs- und Bauprojekte tragen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, dass wir Barrieren abbauen, nicht aufbauen. Dieser Gesetzentwurf enthält einen wichtigen Gedanken, der diese Berufsgruppen ausmacht: Architektinnen und Architekten tragen Verantwortung, auch für das, was bleibt. Deshalb betonen wir im Gesetz, dass das architektonische Erbe gepflegt und die natürlichen Lebensgrundlagen beachtet werden sollen – als Selbstverständnis eines Berufsstands, der baut, ohne zu zerstören, der formt, ohne zu verdrängen, der gestaltet, was kommende Generationen erleben werden. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) (Clara Resch) Dieser Gesetzentwurf stärkt die Menschen, die den Wohnraum schaffen, den wir brauchen, die die öffentlichen Gebäude planen, unsere Infrastruktur entwerfen und unser Land mitgestalten. Er macht ihre Arbeit planbarer, sicherer und attraktiver. Er baut Veraltetes ab und schafft Raum für Neues. Kurz gesagt: Er macht den Standort Baden-Württemberg zukunftsfähig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen starke Architektinnen und Architekten. Wir brauchen starke Ingenieurinnen und Ingenieure. Und wir brauchen klare Rahmenbedingungen, damit die immer komplexeren Herausforderungen bewältigt werden können. Das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts ist ein wichtiger Schritt in genau diese Richtung. Es ist ein Signal für Vertrauen, Modernität und Pragmatismus. Wir stärken die Menschen, die unser Land gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Neumann-Martin.

Diese Rede einzeln zitieren

Christine Neumann-Martin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über eine Änderung des Bauberufsrechts in Baden-Württemberg – ein Vorhaben, das politisch wichtiger ist, als es zunächst scheinen mag. Denn attraktive Rahmenbedingungen für den Berufsstand der Architekten und Ingenieure sind im Interesse der gesamten Gesellschaft. Architekten und Ingenieure schaffen Wohnquartiere und konstruieren zukunftsfähige Infrastrukturen als Teil unserer gebauten Umwelt. Mit attraktiven Rahmenbedingungen tragen wir dazu bei, dass diese Tätigkeiten in höchstmöglicher Qualität erfolgen können. Unser Bauberufsrecht stammt in weiten Teilen aus einer Zeit, in der Herausforderungen wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit, flexible Arbeitsformen oder die Internationalisierung noch nicht so präsent waren wie heute. Deswegen ist es Zeit für ein Update des Bauberufsrechts – ein Update, das neue Möglichkeiten und Bundesrecht nutzt, um Regelungen sinnvoll anzupassen. Wir stellen den Architekten und Ingenieuren neue Gesellschaftsformen zur Verfügung und eröffnen damit Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenschlüsse. Eine Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit wirkt sich zum einen positiv auf den Wissenstransfer aus, zum anderen tragen flexiblere Organisationsformen dazu bei, dass Architekten und Ingenieure bei Vergabeverfahren effektiver agieren können. Außerdem ermöglichen wir die Anpassung von Berufsbezeichnungen. So wird künftig nicht zwischen den freien, angestellten und baugewerblichen Architekten unterschieden, sondern nur noch zwischen Architekten und freien Architekten. Dadurch werden Architekten mehr Arbeitsformen ermöglicht, wodurch sie ihre Tätigkeit flexibler ausüben können. Weiter passen wir die Berufsbezeichnung der Architekten an. Aus dem „Architekten im Praktikum“ wird – wie die Minisode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 terin schon erklärt hat – künftig der „Junior-Architekt“. Das bringt Vorteile, und zwar vor allem im internationalen Kontext. Zudem werden die Anerkennung ausländischer Abschlüsse modernisiert und Schriftformerfordernisse ebenfalls abgebaut. Die Anhörung hat ergeben, dass die Architekten und Ingenieure die Fortschreibung des Bauberufsrechts in ihren großen Linien sehr begrüßen. Das zeigt, wir sind mit den Änderungen auf dem richtigen Weg. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den geplanten Änderungen schaffen wir ein modernes, leistungsfähiges und zukunftsfähiges Bauberufsrecht für Baden-Württemberg und damit auch beste Rahmenbedingungen für die hoch qualifizierten Fachkräfte in unserem Land, die unsere gebaute Umwelt gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Kirschbaum.

Diese Rede einzeln zitieren

Simone Kirschbaum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt: das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts, das für Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure gilt. Doch wie so oft steckt hinter der Technik eine politische Frage: Wie wollen wir bauen, und wer trägt dafür in welcher Gesellschaftsform die Verantwortung? Gleich vorweg gesagt: Dieses Gesetz bringt sinnvolle Modernisierungen, es ermöglicht die Nutzung neuer Gesellschaftsformen für Angehörige dieser Berufsgruppen, erleichtert interdisziplinäre Zusammenschlüsse und macht damit die Planungs- und Ingenieurbüros flexibler. Es sortiert künftig das Bauberufsrecht neu, indem es nur noch zwischen freien und nicht freien Architektinnen und Architekten unterscheidet. Das sind begrüßenswerte und zustimmungswürdige Verbesserungen. Die Verantwortung im Bauprozess liegt künftig dort, wo Unabhängigkeit und fachliche Leitung zusammenfallen. Einen Haken hat der Gesetzentwurf dennoch, und das ist kein geringer. Frau Ministerin Razavi will in letzter Minute einen Änderungsantrag einschieben, der mit dem Bauberufsrecht rein gar nichts zu tun hat. Ein neuer Artikel im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts soll ganz nebenbei die Landesbauordnung ändern. Einfriedungen von Anlagen zur photovoltaischen und solarthermischen Nutzung sowie technische Nebenanlagen sollen demzufolge künftig von Verfahren freigestellt sein. Rein ins Gesetz, einfach so! Meine Damen und Herren, das ist so sachfremd, als würde man im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts auch noch die Polizeiverordnung ändern wollen, um die Identität von Arbeitern auf der Baustelle gerichtsfest festzustellen. Beides mag wichtig und richtig sein, aber es gehört schlicht nicht zusammen. Denn die Verfahrensfreiheit betrifft Abstandsflächen, Blendwirkungen, kommunale Gestaltungssatzungen sowie den Schutz sensibler Ortsbilder und denkmal- (Simone Kirschbaum) geschützter Quartiere. Das regelt man nicht mit einem Zusatzartikel im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts. Das regelt man nur auf dem Weg einer sauberen, transparenten Novellierung der Landesbauordnung.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Frau Abg. Kirschbaum, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haser zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Simone Kirschbaum SPD

Nein, lasse ich nicht. – Wir, die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg, sollten in jedem Fall bedenken: Wenn die Politik anfängt, ohne Not unterschiedliche Rechtsmaterien in einem Gesetz zu amalgamieren, dann untergräbt sie das Vertrauen in das Parlament. Denn die Einheit der Rechtsmaterie ist ein Teil des Rechtsstaatsgedankens, der den Gesetzgeber zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Gesetzgebung anhält. Hier noch einmal gesagt: In ein Gesetz gehört nur das, was inhaltlich zu diesem Gesetz gehört. Wir brauchen bei der Novelle des Bauberufsrechts Klarheit und Nachvollziehbarkeit für den Bauberuf. Das Bauen betreffende Regelungen gehören aus diesem Grund in die Landesbauordnung. Seien Sie also versichert, dass meine Fraktion und ich trotz Zustimmung zur Novelle die für Ihren Änderungsantrag noch ausstehenden Stellungnahmen der Fachverbände und Kammern gründlich auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit prüfen werden. Wir freuen uns. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Schweickert das Wort. (Abg. Raimund Haser CDU: Darf bei euch heute überhaupt niemand anderes sprechen? – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenruf: Ja, das ist wahr!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresende und kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode passiert immer das Gleiche: Man macht Kassensturz, man schaut in die Schubladen und fragt sich: Was liegt da noch? Was muss raus, bevor das Licht ausgeht? (Vereinzelt Heiterkeit) Im MLW ist jetzt anscheinend die Novelle des Bauberufsrechts aufgetaucht. Das ist nicht schlimm. Das kann tatsächlich vorkommen. Problematisch wird es nur, wenn man dann im Ministerium merkt: Hoppla, bei der LBO fehlt auch noch etwas, nämlich die Verfahrensfreistellung für Nebengebäude und Zäune bei Freiflächen-PV. Jetzt kommt das Interessante – es lohnt sich wirklich, Mitglied in einem Ausschuss mit der Frau Ministerin zu sein; da habe ich nämlich etwas gelernt –: (Zurufe) Es heißt dann nicht: „Das haben wir vergessen“, sondern es heißt, Frau Ministerin: „Da gab es Rückmeldungen aus der Praxis.“ (Zuruf: Was?) Das hat mir die Ministerin beigebracht. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Ich muss sagen: Das funktioniert perfekt. Ich habe das mal getestet. Meine Frau backt immer sehr gern Stutenkerle, Dambedei, Klausenmänner – je nachdem, wo man herkommt. Dafür braucht man Rosinen. Wenn ich dann beim Einkaufen die Rosinen vergesse und weiß, dass meine große Tochter keine Rosinen mag, dann sage ich jetzt auch nicht mehr: „Sorry, die habe ich vergessen“, sondern dann sage ich: „Da gab es Hinweise aus der Praxis.“ (Heiterkeit) Frau Ministerin, das mag bei mir zu Hause funktionieren. Wenn man aber so etwas in der Praxis macht, ist das vielleicht etwas schwierig. Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie sich die Rückmeldungen aus der Praxis vorher einholen – systematisch – und diese dann auch gehört werden und man nicht irgendetwas an ein Gesetz drantackert. Ich kenne das Omnibusverfahren. Nichtsdestotrotz wäre eigentlich etwas anderes besser als die Botschaft: Wenn etwas übrig ist, dann kleben wir es noch irgendwo dran. Deswegen möchte ich die Frage stellen: Was hat man vielleicht noch vergessen, oder wo gab es Hinweise aus der Praxis? Da kann ich Ihnen nur sagen: Ich hätte da ein paar Vorschläge, Frau Kollegin Holmberg, Frau Kollegin Neumann-Martin von den Regierungsfraktionen, Frau Ministerin: Gebäudeklassen 1 bis 3 verfahrensfrei stellen. Komm, das machen wir im Ausschuss. Das Thema „Kommunalisierung von Stellplätzen“ wurde auch vergessen – nein, nein: Es gab da auch Hinweise aus der Praxis, Frau Ministerin. (Vereinzelt Heiterkeit) Lassen Sie uns diese auch herausnehmen und dann im Ausschuss darüber abstimmen. Denn das wäre tatsächlich mal eine Erleichterung für die Bauherrschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir kennen die Diskussion: späte Kommunikation, dann wird hektisch nachgesteuert, und am Ende wird dann im Parlament repariert oder das strucksche Gesetz angewendet, je nachdem, ob man Opposition oder Regierung ist. Ich hätte mir aber, Frau Ministerin, schon gewünscht, dass man das etwas sauberer vorbereitet. Das ist jetzt sicherlich kein Ruhmesblatt. Das war bei der LBO-Novelle, bei den Personalanforderungen bei den Baurechtsbehörden – da gab es ja schon mehrere Beispiele – auch so. Jetzt zum Bauberufsrecht: Da steht tatsächlich Sinnvolles drin. Die Landesregierung will es modernisieren – das finde ich gut. Schriftformerfordernisse – Frau Ministerin, ich lobe Sie, hören Sie zu – werden abgebaut und mehr Flexibilität in den Gesellschaftsformen geschaffen bis hin zur Zulassung von OHG und KG sowie Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenschlüsse – Haken dran, gut. Wenn Sie Bürokratie reduzieren, haben Sie uns ohnehin auf Ihrer Seite, und wenn Sie die Zusammenarbeit zwischen Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren erleichtern, dann ist das auch gut. In der Eintragungspraxis soll es jetzt Erleichterungen geben, etwa indem bei den Architekten die Eintragung der Tätigkeitsart entfällt. Ja, Sie haben es gerade mit sehr viel Verve hier (Dr. Erik Schweickert) eingebracht: „Architekt im Praktikum“ heißt jetzt „Junior-Architekt“. Wenn das zur Internationalisierung und zur Klarheit beiträgt, Frau Ministerin, dann ist das – es ist ja Weihnachten – geschenkt. Dann machen wir das. Was mich aber stört, ist das Handwerk dahinter. Denn bei den Löschungsfristen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer gehen Sie jetzt plötzlich unterschiedlich vor. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht, und ich bin gespannt, wie Sie das im Ausschuss erklären. Denn die Architekten haben eine Löschungsfrist von zehn Jahren und die Ingenieure von drei Jahren. Ansonsten ist der Paragraf vollkommen wortgleich, Copy and Paste, aber die Fristen sind geändert. Jetzt müssen Sie noch erklären, warum. Vielleicht kann man das auch noch im Ausschuss heilen. Ich verstehe es zumindest nicht, und Ihre Einbringung hat es für mich jetzt auch nicht deutlicher gemacht. Deswegen muss ich sagen: Das Bauministerium ist vielleicht doch zu klein, um vorher mit den Kammern ausführlich zu sprechen. Wir müssen deswegen jetzt nachsteuern. Wir sehen den inhaltlichen Modernisierungsansatz als sinnvoll an. Die Flexibilität bei den Gesellschaftsformen, bei der Schriftform ist auch sinnvoll. Aber, Frau Ministerin, gutes Regieren ist etwas anderes. Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die ein verlässlicher Partner für die Praktiker ist und nicht auf Hinweise aus der Praxis nachsteuern muss. Wir brauchen ordentlich gebaute Gesetze. Das zeigt mir: Es geht doch nur mit der FDP in Regierungsverantwortung für Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Stein.

Diese Rede einzeln zitieren

Udo Stein AfD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel der Modernisierung und der Fortschreibung des Bauberufsrechts. Kernpunkte sind eine deutliche Öffnung der zulässigen Gesellschaftsformen, eine Anpassung der Beteiligungsund Leitungsquoten an europarechtliche Vorgaben sowie Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Es gibt einige Aspekte, die einer Behandlung in der Debatte bedürfen. Folgenden Punkt sollten wir uns mal genauer anschauen: die Öffnung für Kapitalgesellschaften und internationale Strukturen. Der Gesetzentwurf erweitert den Begriff der Berufsgesellschaften auf Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und sogar Mischformen wie die GmbH & Co. KG. Eigentümerstrukturen werden gelockert. Es genügt, wenn die in der Architektenliste eingetragenen Mitglieder ein Viertel oder mehr der Kapital- und Stimmenanteile halten. Das klingt nach Flexibilität. In der Praxis jedoch entsteht ein Einfallstor für große Kapitalgesellschaften, Wohnungsbaukonzerne und internationale Unternehmensgruppen, die Tätigkeiten von freien Architekten und Bauingenieuren übernehmen können. Ein Viertel Kapitalanteil reicht nicht, um den ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 professionellen Charakter einer Berufsgesellschaft dauerhaft abzusichern, wenn klare wirtschaftliche Eigeninteressen dominieren. Der Markt ist längst von großen Akteuren geprägt. Viele Architekten leiden unter Konkurrenzdruck. Wenn wir die rechtlichen Grenzen weiter absenken, verschärfen wir diese Entwicklung. Der Freiberuflichkeitsgedanke ist formal gestärkt, faktisch aber ausgehöhlt. Der Entwurf definiert „freiberuflich“ als unabhängig und eigenverantwortlich. Zugleich werden Strukturen zugelassen, die diese Unabhängigkeit gefährden. Wenn die Planung von Projekten in große kapitalgetriebene Einheiten aufgeht, wird der einzelne Architekt nur noch zum Erfüllungsgehilfen. (Beifall bei der AfD) Das mag effizient wirken, aber es verschiebt die Verantwortung weg von der Person hin zur Organisation. Das ist bei sicherheitsrelevanten Berufen, bei denen es darum geht, ob Gebäude dauerhaft standsicher sind, eine problematische Entwicklung. Es geht hier nicht um Fachkräftemangel. Im Vorblatt wird betont, das Gesetz solle Baden-Württemberg für ausländische Fachkräfte attraktiver machen. Auf dem Bau arbeiten bereits jetzt viele ausländische Fachkräfte. Einige Büros kämpfen bis heute mit prekärer Honorar- und Auftragslage, verschärft durch internationale Konkurrenz und den Druck großer Wohnungsbau- und Projektentwicklungsunternehmen. Vom Preisdruck profitiert am Ende eben nicht der freie Selbstständige und nicht der Berufsanfänger, und es profitieren auch nicht die kleineren Büros. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Der Entwurf sieht vor, das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu modernisieren, erlaubt Übersetzungen, auch in englischer Sprache, und will Verfahren vereinheitlichen. Dieser Schritt ist faktisch ein Anerkennungszwang für EU-ausländische Universitätsabschlüsse. Ich erinnere daran, dass es auch innerhalb der EU Länder gibt, in denen man Universitätsabschlüsse kaufen kann. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ungarn z. B.!) Eine Beweislastumkehr in der Weise, dass bei begründeten Zweifeln eine beglaubigte Kopie verlangt werden kann, halten wir für problematisch, zumal wenn diese in den entsprechenden Ländern genauso gekauft werden kann. Wir brauchen weiterhin hohe und überprüfbare Standards und eine sorgfältige inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung. Da sehen wir schon noch Nachbesserungsbedarf. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9953 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank. Punkt 12 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweites Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9991 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Blenke.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Blenke

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier in den Plenarsaal schaue, sehe ich noch immer viele Akten und viel Papier – und natürlich auch noch viel Dynamik. (Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Aber hallo!) – Aber hallo! – Jedenfalls sehe ich viele Akten und viel Papier. Ich denke aber dennoch – das behaupte ich einfach mal –, dass so gut wie jeder von uns seine private und auch seine dienstliche Korrespondenz über das Smartphone, per E-Mail abwickelt. Damit sind wir ein Spiegelbild der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist der Abbau von Formerfordernissen, von förmlichen Voraussetzungen, ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung. Es ist auch – das ist vielleicht am allerwichtigsten – eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen in unserem Land. (Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE und Ulli Hockenberger CDU) Das Ganze ist eine Daueraufgabe. Im Jahr 2018 hat die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums das Landesrecht erstmals auf verzichtbare Formerfordernisse hin überprüft, und viele davon sind daraufhin auch abgebaut worden. Das war ein erster Schritt. Zu dieser Aufgabe haben wir uns dann auch im Koalitionsvertrag des Jahres 2021 gemeinsam verpflichtet. Im Rahmen der Entlastungsallianz Baden-Württemberg wurde der weitere Abbau verzichtbarer Formerfordernisse ebenfalls als ein wichtiges Entlastungsziel identifiziert. Das zuletzt erneut unter Federführung des Innenministeriums durchgeführte Normenscreening des Landesrechts ist nun auch als Vorarbeit für die föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern – das ist topaktuell – zu sehen, die in der Ministerpräsidentenkonferenz, die letzte Woche stattfand, beschlossen wurde. Für das Jahr 2026 ist damit der Abbau von Schriftformerfordernissen vorgesehen. Mit unserem Normenscreening haben wir große Teile dessen, was da beschlossen wurde, bereits umgesetzt oder jedenfalls in Angriff genommen. Das Ergebnis ist der vorliegende Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Durch das Gesetz sollen insgesamt 318 Schriftformvorschriften in 99 Gesetzen und Verordnungen abgebaut werden. 14 dieser Schriftformvorschriften sollen vollständig gestrichen werden, 304 sollen durch die einfache elektronische Form ersetzt werden. „Einfach elektronisch“ heißt, dass eine Erklärung z. B. auch durch eine ganz normale E-Mail abgegeben werden kann. Eine händische Unterschrift auf dem Papier gibt es dann nicht mehr; das ist nicht mehr erforderlich. Mit anderen Worten: Das uns allen bekannte Ausdrucken, Unterschreiben und Wiedereinscannen eines Dokuments gehört dann der Vergangenheit an. Die Vorgabe „schriftlich oder elektronisch“ verschlankt und vereinfacht die zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren und führt in erster Linie zu einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, aber auch der Verwaltung selbst. Das Normenscreening hat aber auch gezeigt, dass nicht alle Schriftformerfordernisse durch eine einfache E-Mail ersetzt werden können. Das erklärt auch, weshalb wir diesen Weg der Gesetzesform gehen mussten und nicht mit einer Generalklausel einfach pauschal alles abbauen konnten – was auch vorgeschlagen wurde. Einige Schriftformerfordernisse erfüllen nämlich wichtige Funktionen und sind damit auch nicht verzichtbar, z. B. die Warnfunktion, die Beweisfunktion oder auch die Identifizierungsfunktion. Hier muss die Schriftform beibehalten werden, und das auch aus guten Gründen. Wir gehen hier mit Augenmaß vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, es kommt sicherlich nicht alle Tage vor, dass wir mit einem einzigen Gesetzentwurf um die 100 Normen auf einen Schlag entrümpeln (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ja!) und damit uns alle von unnötigem Papierkram entlasten. In diesem Sinn bin ich jetzt auch auf die nachfolgenden Redebeiträge von Ihnen in der ersten Lesung sehr gespannt und bedanke mich zu später Stunde für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Tim Bückner und Konrad Epple CDU – Abg. Katrin Schindele CDU: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Sperling.

Diese Rede einzeln zitieren

Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die spannendsten Gesetze kommen immer am Ende. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir sind noch gar nicht am Ende!) Ein weiterer Schritt im Kampf gegen unnötige Bürokratie ist hier gelungen: das Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse. Das Gesetz ist kein theoretisches Konstrukt, sondern es ist ein konkretes Entlastungspaket für Bürger*innen, (Abg. Anton Baron AfD: Was für Bürger?) Unternehmen und Verwaltungen in Baden-Württemberg. (Swantje Sperling) Immer wieder hören wir von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern: Warum muss ich die Erklärung schriftlich einreichen, wenn auch eine E-Mail reicht? Warum dauert es so lange, bis einfache Anträge bearbeitet sind, nur weil die Form nicht stimmt? Diese Fragen sind berechtigt, und diese Fragen zeigen die Frustration im Hinblick auf die Staatlichkeit. Deswegen ist es auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Demokratie, wenn wir das Thema jetzt angehen, und auch, dass das schon angegangen wurde. Unnötige Formerfordernisse kosten Zeit, sie kosten Geld, sie kosten Nerven, und sie bremsen das Land aus. Die Landesregierung hat gehandelt und mit diesem Gesetzentwurf die Schriftformerfordernisse – Kollege Blenke hat es erwähnt – in über 100 Normen gestrichen und durch einfache elektronische Verfahren ersetzt. Hier ein paar Beispiele: Im Bereich „Bauen und Planen“ führen Formerfordernisse besonders oft zu Verzögerungen; das ist eben genau Bau- und Planungsrecht. Das ist übrigens auch der Bereich, der dann besonders teuer für die Menschen ist, die auf etwas warten. Das Gesetz schafft hier klare Erleichterungen; man nenne hier nur das Thema Gutachterausschussverordnung oder das Landesplanungsgesetz. Und was bedeutet das? Die Bauherr*innen, die Kommunen und die Planungsbüros sparen Zeit und Aufwand. Medienbrüche, z. B. – – (Abg. Anton Baron AfD: Was? – Zuruf von der FDP/ DVP: „Bauherr*innen“! – Abg. Anton Baron AfD: „Bauherr*innen“! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Eher Baufrauen, oder?) – Ja, ich sehe, da ist Leidenschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, bis eben war es eher noch relativ ruhig. Jetzt wird es einfach zu laut.

Diese Rede einzeln zitieren

Swantje Sperling GRÜNE

Den Populismus scheint es mehr zu stressen, wenn jemand seine Sprache gendert. Das ist spannend.

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Ich bitte Sie alle um etwas mehr Ruhe, damit wir weitermachen können und auch tatsächlich irgendwann einmal fertig werden. (Zuruf)

Diese Rede einzeln zitieren

Swantje Sperling GRÜNE

Fragen Sie doch einfach Ihren Kollegen, wenn es um gute Umgangsformen und Sprachen geht. Das haben wir ja letzte Woche gesehen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist wahr!) Medienbrüche werden vermieden, und die Verwaltung kann sich auf die fachliche Prüfung konzentrieren statt auf Formfragen. Schauen wir uns doch das Kommunalrecht an: Es beinhaltet Entlastungen für Städte und Kommunen. Kommunen sind die ersten Ansprechpartnerinnen für Bürger*innen (Abg. Anton Baron AfD: Och!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 und Unternehmen. Oft bremsen sie überflüssige Formerfordernisse aus. Das Gesetz entlastet dabei an entscheidenden Stellen: vereinfachte Verfahren beispielsweise bei Satzungen und Bekanntmachungen, weniger Papierkram bei Förderanträgen – genau das ist gelebte Subsidiarität. Die Landesregierung vertraut den Kommunen und gibt ihnen damit die Freiheit, ihre Aufgaben effizient und bürgernah zu erledigen. Das ist auch in anderen Bereichen zentral. Ich erwähne hier nur die vereinfachten Anträge für Leistungen im Sozialbereich oder die Vereinfachung bei Schul- und Prüfungsanforderungen. Ein roter Faden, der sich durch diesen Gesetzentwurf zieht, ist die Digitalisierung als Treiber der Modernisierung. Die Förderung digitaler Prozesse ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit für die moderne Verwaltung. Die elektronische Aktenführung wird in mehr Bereichen möglich, qualifizierte elektronische Signaturen ersetzen beglaubigte Unterlagen, automatisierte Verfahren reduzieren Fehler und beschleunigen Abläufe – von der Baugenehmigung bis zur Statistikmeldung. Das stärkt die Verwaltung. Moderne Tools entlasten die Beschäftigten und verbessern die Dienstleistungen für Bürger*innen. Das Gesetz hat eine große Signalwirkung. Es ist mehr als die Sammlung technischer Änderungen, und es verdeutlicht: Wir trauen den Menschen etwas zu, wir setzen auf Digitalisierung, ohne die Rechtssicherheit oder die Datensicherheit zu gefährden, (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) und wir entlasten Kommunen und Unternehmen. So schaffen wir Raum für das, was wirklich zählt: gute Schulen, bezahlbarer Wohnraum und eine Verwaltung, die funktioniert. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Tim Bückner und Raimund Haser CDU – Abg. Anton Baron AfD: Typische Rede der Grün*innen! – Gegenruf der Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Ich glaube, wir sollten keinen Vergleich machen, wer von uns die bessere Sprache hat! – Vereinzelt Heiterkeit – Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hockenberger.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Bemerkung. Ich empfinde es durchaus als Privileg und Herausforderung, dass meine Fraktion mir zutraut, heute zu vorgerückter Stunde noch Ihre ganze Aufmerksamkeit für ein Thema zu gewinnen, das ja nun auf den ersten Blick nicht gerade als Straßenfeger daherkommt. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Kollege Hockenber- ger schafft das! – Abg. Anton Baron AfD: Straßenfe- ger*innen! – Zuruf von der SPD) Da wir aber alle Verwaltungs- und Bürokratieentlastungsexperten sind, betrifft das Gesetz ja nun auch uns alle irgendwie. (Ulli Hockenberger) Heute geht es um das – wir haben es gehört – Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse im Landesrecht. Wo es ein zweites Gesetz gibt, hat es irgendwann einmal auch ein erstes Gesetz gegeben. (Vereinzelt Heiterkeit) Das Zweite Gesetz beschäftigt sich mit 103 Artikeln, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) das erste Gesetz hat sich mit 56 Artikeln befasst – die Älteren unter uns erinnern sich noch, und die Jüngeren, wenn sie aufgepasst haben. Der Landtag hat sich nämlich bereits in der letzten Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt. Wer sich noch einmal an die Anfänge erinnern möchte, dem empfehle ich, in den Plenarprotokollen vom 18. Dezember 2019 und 5. Februar 2020 nachzulesen. Bei Interesse können Sie sich gern bei mir melden, ich habe sie mitgebracht, (Der Redner hält ein Plenarprotokoll hoch.) falls jemand noch während meiner Rede Lektüre sucht – da kann er das nachlesen. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Ich verzichte darauf, im Detail daraus zu zitieren, (Abg. Anton Baron AfD: Gott sei Dank!) auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit. Nur so viel: Beim damaligen Projekt „Normenscreening BW“ – wir haben es gehört – wurden insgesamt über 1 400 Regelungen dahin gehend überprüft, ob sie verzichtbare Formerfordernisse enthalten – mit dem Ziel, diese zu streichen oder durch einfache elektronische Verfahren zu ersetzen. Damals wurden 23 Regelungen ganz gestrichen und bei 73 Regelungen auch eine elektronische Abwicklung zugelassen; betroffen waren 56 unterschiedliche Regelungsbereiche. Ich hatte mich in der Lesung seinerzeit hinreichend mit dem Landesseilbahngesetz auseinandergesetzt, um ein Beispiel zu nennen; wenn Sie sich erinnern. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Das ist wichtig!) Der nicht nur von mir sehr geschätzte Kollege Rainer Hinderer, der dem Hohen Haus leider nicht mehr angehört, hat damals von einem „ganz kleinen, marginalen Beitrag“ gesprochen – Oppositionssprech halt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle auf Seite 6833 einen bemerkenswerten Zwischenruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU – also von mir –, der noch heute richtig ist: Damit fängt es an! In der Tat: Damit hat es angefangen, und es hat deutlich vor dem von mir wiederholt zitierten Brandbrief der kommunalen Landesverbände, der Wirtschaftsverbände usw. angefangen, (Abg. Anton Baron AfD: Wirtschaftsverbänd*innen!) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 die sich in großer Sorge um unser Land befunden hatten. Das war die Geburtsstunde der Entlastungsallianz, mit deren Paketen wir uns hier schon wiederholt auseinandergesetzt haben. Das Vorblatt zum seinerzeitigen Gesetz enthielt noch Einsparvolumina für die einzelnen Bürger im dreistelligen Bereich. Dieses Mal hat die Landesregierung auf die Angabe eines Einsparvolumens verzichtet. Sei’s drum. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns sowohl im ersten als auch im zweiten Gesetz intensiv mit der Notwendigkeit auseinandergesetzt haben, und wer die beiden Gesetze miteinander vergleicht, der weiß, dass die Landesregierung beim Kampf um die verbesserten Bedingungen einen langen Atem hat und auch nicht aufgibt, daran zu arbeiten. Warum sage ich das? Eine Regelung hat es sowohl in das erste Gesetz als auch in das zweite Gesetz geschafft. Sowohl Artikel 44 des Gesetzes aus dem Jahr 2020 als auch Artikel 87 des heutigen Gesetzes enthalten jeweils Änderungen – Achtung! – der „Allgemeinen Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums“. Daran können Sie erkennen: Die Landesregierung gibt nicht auf, wenn sie einmal ein ehrenwertes Ziel erkannt hat. Der Abbau von Formerfordernissen gehört dazu. (Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Nur am Rande noch erwähnt: Zum ersten Gesetz gab es im Beteiligungsportal keinen Kommentar, zum zweiten Gesetz gab es „Daumen hoch“ und „Daumen runter“, und es gab einen interessanten Kommentar, einen einzigen. Den finden Sie am Ende Ihrer Drucksache. Ich erwähne das deswegen, weil das den Fleißnachweis gegenüber meiner Fraktion darstellt, dass ich alles durchgelesen habe. (Abg. Raimund Haser CDU: Das wissen wir!) Ich zitiere Ihnen aber diesen Kommentar: 30 % aller Verordnungen sollten auf den Prüfstand. Vor allem diese wo jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand weis das sie überflüssig sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Der Kommentar ist auch orthografisch ein Highlight. Das müssen Sie wirklich mal nachlesen. Ich habe es nicht so gut zitieren können, wie es schlecht geschrieben war. Interessant ist die Bewertung der Landesregierung dazu. Der Herr Staatssekretär hat es noch einmal deutlich gemacht: Den bereits eingeschlagenen Weg des Abbaus von Schriftformerfordernissen wird das Land Baden-Württemberg auch in Zukunft konsequent weitergehen. Jetzt hat der Herr Staatssekretär Ausführungen gemacht, dass eine Generalklausel nicht möglich ist. Von einer Wiederholung in meiner Rede haben Sie keinen Mehrwert, deshalb verzichte ich darauf und komme auch schon zum Schluss; denn die Aufmerksamkeitsspanne lässt beim einen oder anderen so langsam nach, was ich durchaus verstehen kann. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Für dich machen wir eine Ausnahme!) (Ulli Hockenberger) Bürokratieabbau, Verwaltungsoptimierung und Verfahrensbeschleunigung – das ist ein Marathonlauf. Der ist nicht in einem Sprint zu bewältigen. Neben dem heutigen Gesetz gehören dazu auch das Regelungsbefreiungsgesetz, das Regelungsbereinigungsgesetz, die Entlastungsallianz. Wir machen mit diesem Gesetz heute einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wir sind auf einem guten Weg; das Ziel wird unseren Weg lohnen. Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf und freut sich auf die Beratung im Ausschuss und in der zweiten Lesung. Ich danke Ihnen, dass Sie zu so später Stunde noch mit beispielloser Aufmerksamkeit zugehört oder zumindest so getan haben. Vielen Dank und einen schönen Abend. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD, der FDP/DVP und der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Eine Zugabe kann es nicht geben, da Kollege Hockenberger keine Redezeit mehr hat. Dafür kommt jetzt der Kollege Hoffmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Hoffmann SPD

Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Hockenberger gerade sehr historisch ausgeführt hat, reden wir über das Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften. Grundsätzlich ist es einmal eine gute Sache, wenn Gesetze und Verordnungen optimiert werden, vor allem dann, wenn sie an die Lebensrealität der Behörden sowie der Menschen angepasst werden. Aber, Herr Kollege, Sie haben ja von Sprint und Marathon gesprochen, doch aus meiner Perspektive ist das Ministerium eher einen kurzen Spaziergang um die Ecke gegangen; (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) denn für mich liest sich der Gesetzentwurf über weite Teile so, als wäre jemand mit „Steuerung F“, also „Suchen“, durch alle Gesetze und Verordnungen gegangen, hat das Wort „schriftlich“ gesucht und dann mit „Steuerung V“ hintendran noch „oder elektronisch“ eingefügt. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Das haben wir an ganz, ganz vielen Stellen im Gesetz. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Aber bitte, drei Mal!) – Das sind eher so sechzig Mal, wenn ich richtig gezählt habe, wo man genau diese Maßnahme durchgeführt hat. Das kann man machen. Aber eigentlich ist das nicht Marathon oder Sprint, sondern eher Arbeitsverweigerung und vielleicht auch ein bisschen Vortäuschung von Aktivität an einigen Stellen. Auch ich gebe ein paar Beispiele; das haben Sie auch gemacht. Man kann jetzt im Landesarchiv seinen Nutzerausweis nicht nur schriftlich bestellen, sondern man kann ihn jetzt auch elektronisch bestellen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Sauber!) Aber wenn man dort eine Anfrage macht, kann man die nur schriftlich oder mündlich beantragen; der elektronische Weg ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 ist nicht vorgesehen. Ich vermute mal, dass das im Landesarchiv aber eigentlich der Standard ist. Das kann man nun jetzt natürlich auch – – Oder ich hoffe es zumindest. Jetzt geht es natürlich auch um die Härtefallkommission, auch da kann man es jetzt nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch machen, und Realschüler können jetzt nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch darüber informiert werden, dass sie nicht zur Prüfung zugelassen werden. Das alles kann im Einzelfall sinnvoll sein. An vielen Stellen gibt es da auch eine einfache Lösung, aber dadurch entstehen natürlich auch Komplexitäten: Wie stellt man jetzt sicher, dass der Realschüler wirklich weiß, dass er nicht zur Prüfung zugelassen werden kann? Und es betoniert – das habe ich hier schon häufig gesagt – das teure und ineffiziente Nebeneinander von Papier und digitalem Prozess nun an fast 100 zusätzlichen Stellen, eben durch die Ergänzung – nicht den Ersatz – der elektronischen Form. Zum Schluss: Wenn Sie sich Mühe gegeben hätten, dann wären Sie – aus meiner Perspektive – hingegangen und hätten diese Verordnungsprozesse geprüft und hätten dann geschaut, wie man diese Prozesse eigentlich richtig optimieren kann, wie man den Bürgern gewisse Dinge erleichtern kann, wie man vielleicht auch gewisse Verordnungen zusammenführen kann und das alles deutlich schlanker aufsetzen kann. Dann hätten Gesetze und Verordnungen angepasst und vor allem auch passende IT-Systeme aufgesetzt werden können, die eben für die Menschen sowie auch die Mitarbeiter in den Behörden funktionieren. Sie, aber auch der Minister, lassen dann Ihren Nachfolgern eine Menge Arbeit auf dem Tisch liegen. Wir sind auf weitere Beratungen im Ausschuss gespannt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Karrais.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Karrais FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Legislaturperiödlich grüßt das Murmeltier – der Kollege Hockenberger hat das schon ausgeführt –: Vor fünf Jahren durfte ich zu dem ersten Gesetzentwurf zu dem Thema „Abbau von nicht erforderlichen Schriftformerfordernissen“ sprechen. Ich hoffe, Kollege Hockenberger, Sie haben nicht nur Ihre eigene Rede gelesen, sondern auch meine. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Und verstanden!) Ich erinnere aber gern noch mal daran, was ich damals gesagt habe. Damals hat man rund 800 Maßnahmen identifiziert, bei denen man Schriftformerfordernisse reduzieren oder gänzlich streichen könne. Man hat damals aber nur rund 80 Maßnahmen ergriffen. Jetzt hat es ganze fünf Jahre gedauert, um 104 weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das ist jetzt nicht unbedingt der Highspeed, den wir uns eigentlich wünschen, wenn es um Bürokratieabbau, um die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geht. Aber immerhin kommt da jetzt etwas. (Daniel Karrais) Kollegin Sperling, ich bin von Ihrer Rede schon erstaunt gewesen; denn nach dem, was Sie gesagt haben, hätte ich eigentlich erwartet, wir hätten jetzt den Befreiungsschlag von Regeln, Bürokratie und Papierkram. Aber wenn man in das Gesetz genauer hineinschaut – das hat der Kollege Hoffmann gerade schon sehr gut ausgeführt –, dann sieht man, dass es eigentlich nur darum geht, dass man dort, wo bisher nur „schriftlich“ stand, jetzt „schriftlich oder elektronisch“ hineingeschrieben hat. Das ist erst einmal nicht schlecht. Aber ich frage mich: Warum schreiben wir nicht nur „elektronisch“ da hinein? (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das wäre doch mutig. Denn einfach nur zu sagen: „Schriftlich oder elektronisch“, bedeutet, dass ich es noch immer – so, wie ich es bisher gemacht habe – auf Papier machen kann. Ich muss es also nicht elektronisch machen. Das ist dann keine Erleichterung. Vielmehr wäre es mutig gewesen, zu sagen, wir machen es nur elektronisch, ausschließlich elektronisch. Dann könnten wir die Medienbrüche wirklich abschaffen. (Zuruf von der FDP/DVP: Jawohl!) Das wäre dann eine wirkliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) Zu den Gesetzen, die da jetzt geändert werden – es sind 104 an der Zahl –: Ich habe mir ein paar der weitreichenden Gesetze, die wir ändern, herausgegriffen: die Änderung der Master Dramaturgie-Prüfungsverordnung, die Änderung der Landesarchivbenutzungsordnung, die Änderung der Elektro-Bergverordnung, die Änderung der Seismik-Bergverordnung und die Änderung des Landesseilbahngesetzes. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sag ich’s doch!) Das waren jetzt nur ein paar Schmankerl aus diesem ganzen Konglomerat. Das sind sicherlich alles sinnvolle Dinge. Ich möchte auch nicht in Abrede stellen, dass man so etwas braucht. Aber es ist leider nicht der große Wurf, als der es hier dargestellt wurde. Es ist allenfalls eine Anpassung an die Praxis, dass mittlerweile vieles per E-Mail oder in anderer elektronischer Form gemacht wird. Insbesondere bei Einladungen usw. ist das der Fall. Da passt man die Rechtslage jetzt einfach entsprechend an. Ich meine, Bürokratieabbau wäre sinnvoller, wenn man mehr Regeln auch einmal auf ihre generelle Notwendigkeit hin grundsätzlich hinterfragen würde und sie gegebenenfalls streichen würde. Ich denke, an vielen Punkten ist das der Fall. Auch die schiere Anzahl von Ordnungen, Regelungen, Verordnungen und Gesetzen, die man hier gefunden hat und die man jetzt ändert, zeigt ja schon, dass wir eine Überregulierung in allen möglichen Bereichen haben. Es gibt allein zig Prüfungsverordnungen mit unterschiedlichsten Regeln zu der Frage: „Wie melde ich überhaupt eine Prüfung an?“ Das ist ein Problem; denn eigentlich ist dies doch de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 immer der gleiche Prozess. Das brauche ich nicht alles einzeln nacheinander zu regeln. Das mag ja juristisch alles irgendwie begründbar sein. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen doch auch mutig sein und diese Systematik einmal grundlegend hinterfragen und auch ändern. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn wer Digitalisierung ernst meint, wer Bürokratieabbau ernst meint, der muss alte Zöpfe abschneiden und darf sie nicht weiter pflegen, wie das manchmal getan wird. Wir brauchen den nötigen Druck, damit die Zettelwirtschaft endlich aufhört. Baden-Württemberg verpasst aus unserer Sicht mit diesem Gesetzentwurf eine Chance. Trotzdem steht jetzt auch nichts komplett Falsches drin. Deshalb stehen wir dem grundsätzlich positiv gegenüber und freuen uns auf die weitere Beratung. Vielleicht bekommen wir ja noch etwas Zusätzliches hinein und es wird ein größerer Wurf. Vielen Dank fürs Zuhören und einen schönen Abend. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Hoff- mann SPD – Zurufe der Abg. Christian Gehring und Ulli Hockenberger CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lindenschmid das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Lindenschmid AfD

Frau Präsidentin, werte Kollegen! In rund 100 Verordnungen und Gesetzen wird das Schriftformerfordernis gestrichen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Das wird nicht gestri- chen, es wird ergänzt!) Sehr gut, denn es wurde Zeit, dass dies auf weitere Verordnungen und Gesetze ausgeweitet wird. Bei der Umsetzung muss nur darauf geachtet werden, dass es dadurch nicht zu Rechtsunsicherheiten kommt. Ansonsten schenke ich dem Parlament hier ein wenig Zeit; denn es wurde von allen anderen bereits alles gesagt, teilweise von Mensch*innen mit Sprachbeeinträchtigungen, aber das ist ja in Ordnung. (Beifall bei der AfD – Unruhe – Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE: Nicht jeder kann so schön pöbeln wie Sie! War das nicht ein Ordnungsruf letztes Mal? –

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Hoffmann SPD

Aber wenigstens grammatikalisch richtig gendern! „Menschen“ sind neutral! – Weitere Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Herr Abg. Hoffmann, Frau Abg. Sperling! Herr Abg. Lindenschmid hat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Lindenschmid AfD

Da es ansonsten hier nichts weiter zu sagen gibt, werde ich jetzt vorbildlich, auch als Politiker, einfach mal die – – (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Unruhe – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oh, oh, oh!)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache – – (Anhaltende Unruhe) – Frau Abg. Sperling und Herr Abg. Hoffmann, Sie sind beide einfach zu laut. – Die Aussprache ist beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9991 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 13 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Vielen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10. März 2025 – 40. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2024 – Drucksachen 17/8500, 17/9974 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Herrn Professor Dr. Tobias Keber. – Sie haben das Wort. Bitte schön. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, heute den 40. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2024 vorzustellen. 40 Tätigkeitsberichte, 45 Jahre Datenschutz in Baden-Württemberg. Der erste Bericht wurde 1980 von Frau Dr. Ruth Leuze vorgelegt. Frau Leuze in Baden-Württemberg war übrigens die erste weibliche Person in Deutschland, die in ein entsprechendes Amt berufen wurde. In der Tradition ebenso bestimmter wie unaufgeregter Gleichstellung und Chancengleichheit versteht sich unsere Dienststelle bis heute. Und ja, das bedeutet auch, dass wir uns in unserem Tätigkeitsbericht inklusiver Sprache bedienen. Im ersten Tätigkeitsbericht der Kollegin lesen wir Zeitloses: Ziel des Datenschutzes ist, in unserer hochentwickelten Informationsgesellschaft den Missbrauch persönlicher Daten zu verhindern. Es geht darum, einen angemessenen Ausgleich zwischen Informationsbedürfnis einerseits und Rechten der Betroffenen andererseits zu sichern, in Staat und Gesellschaft, am Arbeitsplatz und im privaten Lebenskreis. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Verständnis für moderne Technik, Ausgewogenheit und ein klares Ziel, dafür steht der LfDI nach wie vor. Digitalisierung und Datenschutz müssen zusammen gedacht werden, nicht Innovation gegen Datenschutz, sondern Innovation mit und durch Datenschutz. Das stärkt Vertrauen, und Vertrauen ist die Basis von Technikakzeptanz. Ohne Technikakzeptanz können Sie nicht digitalisieren und schon gar nicht künstliche Intelligenz in sensiblen Anwendungsfeldern ausrollen, etwa im Bereich Gesundheit oder im Bereich Bildung. In sensiblen Bereichen zeigt unsere Aufsichtspraxis, dass Risiken nicht nur theoretischer Natur sind. Die Auswirkungen können erheblich sein. Ein Beispiel aus unserem aktuellen Tätigkeitsbericht ist ein Fall, wo eine Digitalkamera mit umfangreichem Bildmaterial zur Wunddokumentation in einer gynäkologischen Praxis verloren ging. „Das darf nicht passieren!“, werden Sie sagen. Richtig. Und genau hier setzt der Datenschutz an: mit der Forderung nach technischen und organisatorischen Maßnahmen, also einem sicheren Verwahren und einem klaren Zugriffskonzept. Solche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind kein Selbstzweck, sondern praktischer Grundrechtsschutz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jonas Weber SPD) Das führt mich zu einem kurzen Exkurs zur geo- und datenpolitischen Großwetterlage. Neben dem Narrativ, der Datenschutz verhindere Innovation, setzt ein weiterer Mythos Datenschutz mit überflüssiger Bürokratie gleich. Vertreter dieser These – wir finden sie nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika – gefallen sich im Bild mit einer Kettensäge im Kampf gegen einen angeblichen Wildwuchs rechtlicher Vorgaben. Elon Musk poltert angesichts eines von der Europäischen Kommission verhängten Bußgelds in Höhe von 120 Millionen €, die Europäische Union müsse zerschlagen werden. Wohlgemerkt: Im Verfahren ging es um Mindeststandards für Transparenz und Verbraucherschutz der Internetplattform „X“. Es ging nicht um Inhalte, es ging also nicht um Zensur, sondern um Transparenz. Wer Grundrechte als Ballast empfindet, blendet einen Wesenskern des Rechtsstaats aus. Dass eine solche Handlung zunehmend salonfähig wird, besorgt mich sehr. Lassen Sie mich zum Alltagsgeschäft unserer Dienststelle und zum Kern des 40. Tätigkeitsberichts kommen. Im vergangenen Jahr 2024 wurden 4 034 Beschwerden bei uns eingereicht, 3 559 Datenpannen gemeldet, und wir haben 54 Kontrollen durchgeführt. In 92 Fällen waren wir in Gesetzgebungs- bzw. Normgebungsverfahren eingebunden. Wir haben individuell in 1 360 Einzelfällen beraten und in unserem Bildungszentrum BIDIB 4 470 Menschen in Schulungen für Vereine, Startups und Unternehmen erreicht, kostenfrei, in Präsenz, hybrid oder als Onlineschulung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Das Erfolgsmodell Bildungszentrum bestärkt uns, auf dem richtigen Weg zu sein, insbesondere auch im Hinblick auf den zunehmenden Kompetenzbedarf im Umgang mit künstlicher Intelligenz. Nachdrücklicher Dank gebührt diesem Haus für die fortwährende Unterstützung dieses Vorhabens. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Was die personelle Ausstattung meiner Dienststelle angeht, möchte ich aber auch unterstreichen: Die zunehmende Aufgabendichte durch zahlreiche EU-Digitalrechtsakte fordert uns sehr – DS-GVO, Data Act, KI-Verordnung, die Verordnung über Transparenz und politisches Targeting. Dazu kommt in diesem Jahr beispielsweise noch die Begleitung von Änderungen im Landespolizeirecht und die Projektierung einer verfahrensübergreifenden Analyse- und Rechercheplattform für die Polizei. Währenddessen verzeichnen wir deutlich ansteigende Beschwerdezahlen. Im jetzt laufenden Jahr werden wir voraussichtlich einen Anstieg der Zahl der Beschwerden um mehr als 30 % erreichen. Bei einer personellen Ausstattung mit 67,5 Vollzeitäquivalenten ist vor diesem Hintergrund leider nach wie vor eine starke Priorisierung erforderlich. Mit Sorge betrachten wir die Zunahme von Beschwerden auch, weil viele dieser Eingaben zwischenzeitlich KI-assistiert sind, was ihre Bearbeitung erschwert. Diese Eingaben sind zwar oftmals als KI-generiert identifizierbar; der streckenweise halluzinierte Vortrag muss gleichwohl bewertet, bearbeitet und beantwortet werden. (Heiterkeit der Abg. Hermann Katzenstein und Da- niel Lede Abal GRÜNE) Zu inhaltlichen Schwerpunkten im Berichtsjahr. Mit unserem „Orientierungshilfen-Navigator Künstliche Intelligenz & Datenschutz“ haben wir Unternehmen und öffentlichen Stellen eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben, die sich in der Praxis großer Beliebtheit erfreut. Wir haben daher vor Kurzem bereits die Version 2.0 des Tools veröffentlicht. Im von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder gegründeten Arbeitskreis KI haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg den Vorsitz. Auf den Arbeiten dieses Arbeitskreises basieren mehrere Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz aus diesem Jahr, u. a. zu ganz bestimmten KI-Techniken, sogenannte RAG-Systeme, die sich positiv auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Verarbeitungsvorgängen auswirken können. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit lag im Bereich der Videoüberwachung. Dort stellen wir einen besonders signifikanten Anstieg der Beschwerden fest. Das hat verschiedene Gründe. Die Technisierung von Fahrzeugen mittels Kameras zur Umfelddetektion – an jeder Seite des Fahrzeugs befindet sich mindestens eine Kamera – führte im Jahr 2024 beispielsweise zu einer Beschwerde gegen eine Polizeidienststelle. Diese hatte mehrere Halter von Tesla-Fahrzeugen angeschrieben, nachdem sie diese mittels Halterdatenabfrage ausfindig gemacht hatte. In dem Schreiben wurde empfohlen, bei Parkvorgängen über Nacht den sogenannten Wächtermodus des Fahrzeugs zu aktivieren. Hintergrund war, dass man in einer Serie von Autoaufbrüchen ermittelte. Die Polizeidienststelle bat in ihrem Schreiben um Zusendung der Aufnahmen in der Hoffnung, daraus Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit zu erhalten. Eine Rechtsgrundlage, die Herausgabe von ursprünglich zu privaten Zwecken angefertigten Überwachungsvideos zu fordern, gibt es bis dato nicht, weshalb sich das Vorgehen als rechtswidrig erwies. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Dr. Tobias Keber) Ein zweiter bemerkenswerter Fall im Bereich der Videoüberwachung befasste sich mit der KI-gestützten Videoüberwachung in Schwimmbädern. Hierbei werden Kameras über den Becken angebracht, die den regulären Schwimmbetrieb erfassen. Die Aufnahmen werden an Server übermittelt, auf denen eine Echtzeitverarbeitung der Bilder durch eine künstliche Intelligenz erfolgt. Damit sollen Bewegungsmuster erkannt und bei ungewöhnlichen Bewegungsmustern eine Sicherheitswarnung auf eine verbundene Smartwatch des Bademeisters geschickt werden, um das betroffene Becken aufzusuchen und entsprechend zu reagieren. Solche Systeme können Leben retten. Hierbei ist aber technisch sicherzustellen, dass die Aufnahmen der Schwimmenden nur insoweit verarbeitet und weitergegeben werden, als dies für den beabsichtigten Zweck, also die Rettung von Ertrinkenden, unbedingt erforderlich ist. Es gibt hierbei einige Stellschrauben – Nutzung eigener Server, starke Begrenzung der Speicherdauer, Zugriffskonzepte –, und das prüfen wir im Einzelfall. Auch im aktuellen parlamentarischen Verfahren zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ist Videoüberwachung ein großes Thema. Es geht um die Neugestaltung von § 18 des Landesdatenschutzgesetzes, der Videoüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Bislang ist aber – das haben wir in unserer Stellungnahme auch thematisiert – das Verhältnis von Satz 1 und Satz 3 in Absatz 1 der Regelung unklar. Das schafft Rechtsunsicherheit. Meine Hoffnung ist, dass im weiteren Verfahren – wenn ich es richtig sehe, besteht bis Februar eine letzte Gelegenheit – an dieser Stelle eine Präzisierung erfolgt. Weiter halte ich § 18 Absatz 1 Satz 3 in seiner gegenwärtig diskutierten Fassung für verfassungs- und europarechtswidrig. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird unzulässig verkürzt. Das Konzept ist zu statisch und nicht einzelfallorientiert. Ein Ausblick: Das europäische Daten- und Digitalrecht ist stark in Bewegung. Im Digital Omnibus IV werden in Brüssel neben Änderungen der DS-GVO u. a. Änderungen im Data Act und der KI-Verordnung diskutiert. In diesen Reformprozess bringen sich mein Haus und die Datenschutzkonferenz aktiv ein. Ein Änderungsvorschlag adressiert die exzessive Inanspruchnahme von Betroffenenrechten, die sich einerseits an den Vorgaben des Artikels 8 der Grundrechtecharta zu orientieren hat, andererseits aber auch Konstellationen abbilden muss, in denen das Auskunftsrecht offenkundig und zweckfremd instrumentalisiert wird. Auch Änderungen der Meldeschwelle sowie der Frist bei Datenpannenmeldungen werden diskutiert. Wichtig im Zuge der Reform wird sein, die Regeln der DS-GVO auf erforderliche Anpassungen mit Blick auf künstliche Intelligenz hin zu untersuchen. Hier gibt es Anpassungsbedarf. Klar geregelt werden muss, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen rechtmäßig sein kann. Hier in Baden-Württemberg wurden Teilaspekte dieser Problematik im LDSG-Update bereits adressiert. Auch hier hat sich der LfDI eingebracht. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich komme zum Schluss. (Zuruf von der AfD: Ja!) Unabhängig vom dem, was im Rahmen einer Reform des Daten- und Digitalrechts kommen mag, gilt es, die Gestaltungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts zu nutzen. Dazu gehört seit 2024 auch die KI-Verordnung mit einem Mechanismus, der eine lernende Aufsicht ermöglicht, die innovative Prozesse begleiten kann. Ich spreche von KI-Reallaboren, in denen die zweckändernde Weiterverarbeitung von Daten in einem geschützten Versuchsraum privilegiert zugelassen wird. Solche Räume sollten unbedingt in unmittelbarer Nähe zu dem Ort geschaffen werden, an dem Innovation entsteht. Das kann Heilbronn, Karlsruhe oder Stuttgart sein, es sollte jedenfalls im Ländle sein. Mein Haus verfügt bereits über Erfahrung bei der Beratung von Reallaboren, etwa im Projekt ROUTINE, und das Haus steht bereit, aktiver Teil in der nächsten Ausbaustufe des regulatorischen Lernens zu werden. Hier liegt meiner Ansicht nach eine große Chance, Datenschutz, Innovation und Vertrauen zukunftssicher zu verbinden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU, der FDP/DVP und der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Professor Keber. – In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hentschel.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hentschel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber! Zunächst einmal: Sie haben völlig zu Recht noch einmal unterstrichen, Herr Professor Keber, dass Datenschutz unsere Freiheit und damit auch eine der Grundlagen unserer Demokratie schützt. Das ist die Aufgabe, die Sie in Ihrem Haus mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gründlich wahrnehmen. Ich möchte Ihnen und auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch mal im Namen der Fraktion ganz herzlich danken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Der Bericht zeigt, dass die Aufgaben immer breiter werden und das Themenfeld des Datenschutzes auch sehr viel mehr Arbeit verursacht. Es reicht von der Videoüberwachung der Nachbarn, die laut Ihrem Bericht ja sprunghaft angestiegen ist, über die TikTok-Nutzung von Behörden bis hin zu KI-Anwendungen im Schulunterricht. Der Bericht macht aber auch deutlich: Datenschutz ist – auch das haben Sie ja erwähnt – kein Hemmnis, sondern ein wichtiges Regelwerk, das Ordnung in die komplexen digitalen Entwicklungen bringt und Grundrechte schützt. Wir wissen: Datenschutz hat in der öffentlichen Debatte dabei manchmal einen sehr schweren Stand, wie Sie es ja auch schon erwähnt haben. Er wird gern mal zur Projektionsfläche, wenn jemand eine Zuspitzungsmöglichkeit sucht, so z. B. der Fall eines Oberbürgermeisters einer nahe gelegenen Universitätsstadt, ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 eit Dr. Tobias Keber) der, als er von Ihnen darauf hingewiesen wurde, dass die Veröffentlichung von Geburtsdaten von Jubilaren durchaus noch mit dem Datenschutz vereinbar sein muss, den Datenschutz als reine Absurdität bezeichnet hat. Nun ja, Sie haben in Ihrer ruhigen Art darauf hingewiesen, dass sich die Jubilare nicht unbedingt allein über die Gratulation freuen und dass sie sich vor allem nicht über die vielen neuen mittellosen „Enkelinnen und Enkel“, die sie bekommen haben, freuen. Ich denke, es ist wichtig – das hat das auch wieder aufgezeigt –, dass es sich nicht um Bürokratie, sondern um wirklichen Schutz der Rechte der Menschen handelt, dass es sich wirklich um Rechtsstaatlichkeit handelt. Das ist auch gut so. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jonas Weber SPD) Denn klar ist, Datenschutz ist kein Verhinderer. Schlechter Datenschutz ist aber eine wahre Innovationsbremse. Nur dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass mit den Daten sorgsam umgegangen wird, entsteht die von Ihnen schon erwähnte Akzeptanz für digitale Angebote und damit auch der Raum für neue Entwicklungen. Datenschutz schafft Verlässlichkeit und ist damit tatsächlich eine Grundlage für nachhaltige Innovation und kein Hinderungsgrund. Die Zahlen aus dem Bericht zeigen aber auch: Die Arbeit Ihres Hauses wird immer anspruchsvoller, die Zahl der Beschwerden steigt und die von Ihnen bereits genannten Beschwerden, die durch KI-gestützte Tools generiert werden, machen die Arbeit für Ihre Behörde noch umfangreicher und schwieriger. Aber am Ende muss man eben tatsächlich jeden einzelnen Fall prüfen. Wir werden das in den nächsten Jahren genau beobachten müssen und werden jeweils auch schauen, welche Folgen das für Ihr Haus hat, um Sie weiterhin gut ausstatten zu können. Besonders positiv möchte ich Ihre Beratungstätigkeit, die Sie auch präventiv ausüben, hervorheben. Wer präventiv verhindert, dass es zu Datenschutzpannen kommt, verhindert auch, dass es noch mehr Arbeit wird als unbedingt notwendig. Ein weiterer Punkt, der uns klar wird, ist, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein unverzichtbarer Experte in Gesetzgebungsverfahren ist. Sie haben sich daran in den vergangenen Jahren auch massiv beteiligt, und die Zusammenarbeit war – wie wir an den Berichten sehen – sehr positiv. Dafür möchte ich Ihnen noch einmal ausdrücklich danken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Danken möchte ich auch dafür, dass Sie sich der neuen Technologie annehmen, neuen gesellschaftlichen Praktiken, neuen Risiken. Vieles davon ist ja gerade erst neu geregelt worden und befindet sich noch in Graubereichen. Genau hier braucht es Sensibilität, Augenmaß und die Fähigkeit, mit neuen Entwicklungen Schritt zu halten. Sie nehmen sich dieser Aufgaben an, und das mit großer Professionalität. (Thomas Hentschel) Wir Grünen stehen klar dafür: Datenschutz ist kein lästiges Anhängsel der Digitalisierung, er ist vielmehr eines der tragenden Elemente der Digitalisierung. Er schützt Freiheit, stärkt Vertrauen, ermöglicht Innovationen und gibt Orientierung. Gerade in Zeiten, in denen KI-Anwendungen immer selbstverständlicher und weniger erkennbar Teil unseres Alltags werden, ist das von großer Bedeutung. In diesem Sinn lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Datenschutz in Baden-Württemberg weiterhin praxisnah, stark und zukunftsorientiert bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Andreas Deuschle das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir gemeinsam auf das Jahr 2024 und auf den Datenschutz in unserem Land blicken, dann sehen wir uns veränderten Grundvoraussetzungen gegenüber. Datenschutz ist präsenter als je zuvor. Doch gleichzeitig wächst der Eindruck, dass Regeln und Realität zunehmend auseinanderdriften. Digitale Möglichkeiten entwickeln sich rasant, unser gesellschaftlicher Zusammenhalt verlagert sich ins Digitale, und das Leben jedes Einzelnen wird immer stärker von Systemen beeinflusst, die – wenn wir ehrlich sind – kaum jemand noch wirklich versteht. Umso wichtiger ist es, dass wir genauer hinschauen. Mit dem Jahr 2024 liegt der 40. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor – ein Anlass zur Würdigung, aber auch ein Anlass zur ehrlichen, konstruktiven Kritik. Selbstverständlich bedankt sich meine Fraktion beim Landesbeauftragten und seinem Team. Vier Jahrzehnte Arbeit im Dienst unseres Landes verdienen Anerkennung. Vielen Dank für das, was Sie leisten. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso deutlich müssen wir auch sagen: Die Rolle des LfDI darf nicht darin bestehen, die ohnehin komplexen Regelwerke bis aufs Letzte auszureizen. Datenschutz darf nicht zum Politikfeld werden, das Fortschritt bremst, Verwaltungen lähmt und Bürger verunsichert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Aber genau diese Tendenz nehmen wir Abgeordneten aus den Rückmeldungen unserer Wählerinnen und Wähler zunehmend wahr. Ohne Zweifel braucht eine moderne digitalisierte Gesellschaft Regeln. Aber Regeln müssen am Ende praktikabel bleiben. Baden-Württemberg darf sich nicht an die Spitze derjenigen stellen, die Vorgaben päpstlicher auslegen als der Papst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Mat- thias Miller CDU: Ganz genau!) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Die Menschen im Land brauchen Orientierung und nicht immer neue Hürden. Wir alle kennen die Flut von Hinweisen und Formularen, die wir inzwischen überall bestätigen müssen. Der Sinn dahinter steht außer Frage, die ausufernde Detailtiefe jedoch zunehmend nicht mehr. Deshalb müssen wir fragen: Wird hier noch geschützt oder bereits überreguliert? Die CDU-Fraktion steht klar für Sicherheit, gerade im öffentlichen Raum. Wir brauchen die Möglichkeit, sensible Bereiche wirksam zu überwachen. Doch statt konstruktiver Begleitung erleben wir beim Thema Videoüberwachung häufig Bedenken, Einwände und Verzögerungen. Die steigende Zahl von Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten zeigt, wie stark die Verunsicherung geworden ist und dass die Balance zwischen Schutz und Sicherheit nicht immer gelingt. Genau hier erwarten wir mehr Augenmaß und mehr Pragmatismus. (Beifall bei der CDU) Als Landtag haben wir deshalb ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium geschaffen – ein Schritt zu mehr Ausgewogenheit, zu mehr Praxisnähe und zu einer Aufsicht, die Probleme nicht nur beschreibt, sondern am Ende auch Lösungen ermöglicht. Unser Ziel bleibt ein Datenschutz, der schützt, ohne zu blockieren, der Freiheit bewahrt, ohne Sicherheit auszuhöhlen, und der den Menschen dient, nicht der Bürokratie. (Beifall bei der CDU) So verstehen wir auch die Rolle des Landesdatenschutzbeauftragten: als Partner, der diese Balance aktiv unterstützt, der nicht bremst, sondern wirklich begleitet. Leitfäden – wir haben es angesprochen – und Veranstaltungen sind wichtig, aber sie müssen ebenso dem Anspruch genügen, praktikabel, verständlich und technikoffen zu sein. Nur dann – das ist unsere feste Überzeugung – bleibt Datenschutz ein verlässlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Datenschutz kann nach unserer Überzeugung nur dann gelingen, wenn er am Ende auch die gesellschaftliche Akzeptanz erfährt. Darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir wieder verstärkt einen Fokus legen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Der Kollege Jonas Weber ist bereits auf dem Weg zum Redepult. Ich erteile ihm hiermit das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite, vonseiten der SPD-Fraktion, herzlichen Dank für 40 Berichte, für über 40 Jahre Arbeit im Sinne des wichtigen Grundrechts des Datenschutzes. Vielen Dank Ihnen, Herr Professor Dr. Keber, und Ihrem Team für die Arbeit, die Sie täglich leisten. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD) Der große rechtliche Rahmen, in dem wir uns in den letzten zehn Jahren bewegt haben, ist die DS-GVO, die 2016 beschlossen wurde und seit 2018 quasi in Wirkung ist. Natürlich müssen wir – da haben Sie, Herr Kollege Deuschle, recht (Jonas Weber) – schauen, wenn wir ein Regelwerk haben, das zehn Jahre alt ist, ob es noch dem Stand der Digitalisierung, die wir alle erleben und deren rasante Veränderung wir spüren, Rechnung trägt. Es ist klar und logisch, dass wir nicht nur fragen müssen: „Ist es noch auf der Höhe der Zeit?“, sondern auch: „Haben sich vielleicht auch Dinge eingeschlichen, die eher wirken, als ob sie Bürokratie aufgebaut hätten, wo es nicht wirklich zweckdienlich ist?“ Wir haben Sie im Ausschuss schon gebeten – das werde ich an dieser Stelle noch mal machen –: Wirken Sie mit Ihren Kollegen im Sinne des Datenschutzes und der Akzeptanz dafür, dass wir auf europäischer Ebene jetzt in der Novellierung auch entsprechende Regelungen zurückschrauben, wo wir feststellen, dass sie das Ziel zwar richtig setzen, aber einfach zu viel an Belastung für die Akteure sind. Wenn wir dann, sehr geehrter Herr Kollege Deuschle, jetzt darüber reden, dass Sie vorhin das Thema Videoüberwachung so zentral in den Blickpunkt Ihrer Rede gestellt haben, überrascht mich das nicht. Wir haben auch gehört, was der Landesdatenschutzbeauftragte in Richtung Innenministerium gesagt hat. Wir werden morgen auch noch einmal darüber reden. Aber das Ding ist doch – jetzt seien wir doch mal ehrlich –: Eine Videokamera verhindert keine Straftat, und eine Videokamera ersetzt auch keine Polizeipräsenz. Deswegen muss an allererster Stelle sein: Polizeipräsenz im Land muss 24/7 sichergestellt sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Da hilft es auch nicht, dass wir uns darüber hinwegtäuschen, indem wir Kameras aufhängen, weil wir dieses zentrale Ziel einer starken Polizeipräsenz in der Fläche brauchen. Weil wir vorhin von den Kollegen so viel und richtigerweise etwas über KI gehört haben, möchte ich einen kurzen Blick darauf werfen. Denn das ist der Beschleuniger der Digitalisierung, die wir gerade erleben. Sie alle kennen wahrscheinlich den Fall des „KI-Copilot“, der einen Tübinger zu einem Kinderschänder gemacht hat, der überhaupt nichts dafür konnte. Völlig zu Unrecht wurde er in diesem KI-Tool als Kinderschänder diffamiert, und seine Privatadresse wurde gleich noch mitgeliefert. Dieser Mann ist unschuldig und wird durch ein Wissenstool einer fürchterlichen Straftat bezichtigt. Da sehen wir doch im Kern, wie wichtig es ist, dass wir schauen, dass die Daten von uns allen geschützt sind, und wir im Kern gleichzeitig darauf schauen, dass wir KI so regulieren, dass sie nicht auf unklarer und falscher Datengrundlage Fake News produziert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Dieser dramatische Fall zeigt uns auch, dass wir da ganz kritisch sein müssen, wo US-amerikanische Konzerne fast ein Monopol auf Tools haben. Das ist auch im Bereich KI so. Zum zweiten Mal erleben wir jetzt, dass nach Social Media in einem wichtigen Digitalisierungsfeld eine Struktur, nämlich USamerikanische Konzerne, marktbestimmend ist und damit ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 auch die Regeln setzt. Das dürfen wir im Sinne eines freien, eines liberalen, offenen Europas und eines Grundrechtsstaats nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ich mache mir Sorgen – das will ich an dieser Stelle sagen; wir haben es im Ausschuss auch davon gehabt –, dass es jetzt natürlich auch Fälle gibt, wo der Nachbarschaftsstreit 2.0 über Datenschutzregeln ausgetragen wird. Wenn mir jemand unliebsam kommt oder mir etwas nicht passt, dann versuche ich z. B. mit dem Auskunftsrecht und anderem, auch den Streit im Vereinsvorstand auf dieses Feld zu schieben. Es ist ja auch nicht im Sinne des Datenschutzes, dass wir jetzt Felder schaffen, wo Menschen versuchen, ihre Streitigkeiten über diese Regeln auszutragen. Das heißt, wir müssen wirklich darauf schauen. Sie haben Ihren Bericht mit „Einfach machen“ überschrieben. Wir müssen schauen, wo wir es für die Menschen einfach machen, damit es nicht zu Missbrauch kommen kann, damit es verständlich ist, damit es Akzeptanz erfährt und die Menschen auch sagen: Der Datenschutz ist nicht mein Gegner, sondern er ist mein Freund. In diesem Sinn wollen wir vonseiten der SPD behutsamen Bürokratieabbau im Sinne des Datenschutzes und einfach machen, Herr Professor Dr. Keber mit Ihrem Team. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Nico Weinmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Weinmann FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, für den ich Ihnen, Herr Professor Keber, und Ihrem Team ganz herzlich auch im Namen der FDP/DVP-Fraktion danke, macht deutlich, dass durch Datenschutz nach wie vor viele Menschen und Unternehmen verunsichert sind wegen der komplexen Regelung der Datenschutz-Grundverordnung und der Angst vor eventuell hohen Bußgeldern, vor Datenpannen, aber möglicherweise auch vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch KI-Generation. Diese Verunsicherung entsteht oft durch ein Missverständnis über die praktische Umsetzung. Denn während das Gesetz eigentlich den Schutz der Bürgerinnen und Bürger stärken und klare Rechte gewähren soll, wird es oftmals eher zum Bumerang. Um diese Unsicherheiten zu relativieren, zu reduzieren, helfen klare Informationen, die Einhaltung grundlegender IT-Sicherheitsmaßnahmen und das Verständnis über die eigenen Rechte. Ich habe noch aus der Aussprache in Erinnerung, Herr Professor Keber, was Sie gesagt haben: Wir müssen den Menschen ihre Grundrechte wieder erklären, z. B. das Auskunftsrecht, die Löschrechte. Deswegen ist es wichtig, dass wir gerade auch diesen Fokus auf das Informieren, auf das Aufklären legen. Wichtig ist schlussendlich auch die Umsetzung einfacher Schritte für die Unternehmen und die Vereine, wie sie die Dokumentation von Verarbeitungsprozessen und die Mitarbeiterschulung durchführen können. (Nico Weinmann) Sie legen in Ihrem Bericht insbesondere auch einen Schwerpunkt auf Digitalisierung und künstliche Intelligenz – EU-KI-Verordnung, digitalrechtliche Strukturveränderungen, Data Act, Digital Services Act; all diese Begriffe haben heute bereits Erwähnung gefunden. Aber es ist auch wichtig, die praktische Umsetzung zu erproben. Insofern begrüße ich ausdrücklich die Einbindung in KI-Reallabore, beispielsweise beim Innovationspark Künstliche Intelligenz in meiner Heimatstadt Heilbronn. Wichtig ist mir, dass das Thema Datenschutz in der Bevölkerung Akzeptanz erfährt und dass es dabei mit der Information vorangeht. Denn primäres Ziel muss immer sein, dass Datenschutz als „dein Freund, dein Helfer“ und eben nicht „dein Feind, dein Kostenverursacher“ angesehen wird. Datenschutz darf daher nicht als bürokratische Hürde gesehen werden, sondern ist als Schutzinstrument für die Grundrechte zu achten. Wir wissen das, und wir sehen es bei Ihnen, Herr Professor Keber, und bei Ihrem Team in Ihrem Haus, dass dem so ist. Namens meiner Fraktion sage ich daher nochmals ganz herzlichen Dank. – Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit! Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Abg. Rüdiger Klos.

Diese Rede einzeln zitieren

Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Wir halten den 40. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2024 in den Händen, mit dem wir uns bereits ausführlich im Ständigen Ausschuss befasst haben. Professor Keber hatte Gelegenheit, die aus seiner Sicht wichtigen Sachverhalte nochmals darzustellen und dafür unseren Dank an ihn persönlich und an seine Mitarbeiter entgegenzunehmen. (Beifall bei der AfD) Ich kann die Lektüre des Berichts jedem nur empfehlen. Der Erkenntnisgewinn ist umfassend, und er ist unterhaltsamer Natur. Insbesondere aber sollte Oberbürgermeister Palmer diesen Bericht lesen; dann versteht er, welche Gefahren gerade für Jubilare entstehen, wenn man ihnen öffentlich gratuliert. Wie Professor Keber ausführte, werden diese Daten dann von Straftätern für Schockanrufe und für Taten, die leider verharmlosend als „Enkeltrick“ bezeichnet werden, missbraucht. Leider müssen wir beim Datenschutz immer im Hinterkopf haben, dass es skrupellose Täter gibt, die die schwächsten und verletzlichsten Bürger unter Ausnutzung von deren Hilfsbereitschaft und Barmherzigkeit angreifen. Ich bin sicher, dass hier im Haus die Meinung herrscht: Diesen Straftätern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats begegnet werden, und es muss ihnen das Handwerk gelegt werden. Bei einer Redezeit von fünf Minuten können wir jeder Berichtsseite theoretisch gerade einmal drei Sekunden widmen. Wir sollten uns überlegen, ob es bei einem reinen Bericht wirklich angemessen ist, diesen nach der Befassung im Ausschuss nochmals auch im Plenum aufzurufen. Für die dargestellten Fälle könnte stattdessen eine fakultative Möglichkeit vorgesehen werden – und zwar gerade weil dieser Bericht so facettenreich und interessant ist. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Das Lesevergnügen würde aber deutlich gesteigert, wenn darin die Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik eingehalten würden. In Ergänzung unseres angenehmen persönlichen Gesprächs, Professor Keber, für das ich mich bedanke, möchte ich hierzu noch konkrete Ausführungen machen: (Zuruf von der SPD: Wie oft wollen Sie das noch er- zählen?) Sie haben ausdrücklich auf die inklusive Wortwahl bei der Abfassung des Berichts hingewiesen. Ich will kurz ausführen, dass diese grundsätzlich lobenswerte Absicht, niemanden auszuschließen, sich leider manchmal auch ins Gegenteil verkehren kann. Unterbrechungen in Wörtern und Bezeichnungen im Text, sei es durch Unterstriche, Sternchen oder sonstige Sonderzeichen, leiten leider in die Irre, stören den Lesefluss und das Textverständnis und sind nicht zuletzt ein unnötiges Hindernis für Personen, die auf Lesegeräte und andere Hilfsmittel angewiesen sind. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In Ihrem Bericht steht auf Seite 4 die Überschrift „Abteilung 2: Inneres, Videoüberwachung und Verkehr“ – völlig korrekt und verständlich. Dann kommt der Unterpunkt „Überwachte Mieter_innen im Investoren-Objekt“. Aus „Überwachte Mieter_innen im Investoren-Objekt“ schließt man logischerweise auf eine Überwachung in den Mieträumen. Das heißt, man wird hier durch diese Bezeichnung in die Irre geführt. Der Begriff „Mieter“ ist ja umfassend und völlig unabhängig von Hautfarbe, Größe, Geschlecht oder sonstigen Merkmalen. Eine Begriffsersetzung macht hier keinen Sinn. Oder: Auf Seite 65 ist von „Berwerbendendaten“ die Rede. Das könnte ein Schreibfehler sein, der aber von einem Rechtschreibprogramm nicht erkannt werden kann, wenn gegendert wird. Grundsätzlich ist zu den Verlaufsformen festzuhalten, dass diese leider von einer Diktatur eingeführt wurden, die 1933 bis 1945 den halben Planeten in den Abgrund geführt hat. So wurde damals versucht, aus Studenten Studierende zu machen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) weil diese Verlaufsform der kranken rassistischen Ideologie entgegenkam, um Menschen zu entmenschlichen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Jetzt reicht es aber!) Allein schon angesichts dieser historischen Tatsache ist meine Fraktion für die Verwendung des generischen Maskulinums, von mir aus auch Femininums, und ein Gegner von Verlaufsformen. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Das ist unterirdisch! – Zuruf des Abg. Sebastian Cuny SPD) Um Ihren Hinweis aufzunehmen, sehr geehrter Herr Professor Keber, dass Sie eine übergeordnete Behörde sind, die nicht weisungsgebunden ist: Das ist natürlich völlig korrekt. Aber der Bericht kann ja auch nicht auf Lateinisch, Englisch oder Italienisch abgefasst werden, so interessant das sicherlich wäre. (Rüdiger Klos) Ansonsten bedanken wir uns, wie dargelegt, für den umfassenden und interessanten Bericht. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Gabriele Rol- land SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Wir kommen jetzt noch zur Stellungnahme der Landesregierung. Diese wird von Herrn Staatssekretär Dr. Blenke, dem ich hiermit das Wort erteile, erfolgen. (Staatssekretär Thomas Blenke zu stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart: Ist das der Ehrendoktor?)

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Blenke

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Andreas Deuschle CDU: In der Kürze liegt die Würze! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Geadelt als Doktor. 40 Tätigkeitsberichte, das bedeutet 40 Jahre unabhängige Begleitung, kritische Reflexionen, Impulse für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in unserem Land. Lieber Herr Professor Keber, Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen darf ich hier im Namen der Landesregierung im Landtag von Baden-Württemberg herzlich für Ihre wichtige Arbeit danken, die gerade in einer immer digitaler werdenden Welt umso mehr Bedeutung erlangt. Denn nur allzu leichtfertig gibt man heutzutage seine persönlichsten Daten preis, sei es in sozialen Medien, bei der Nutzung von Apps oder Sonstigem. Seit dem ersten Bericht im Jahre 1980 hat sich da natürlich einiges grundlegend geändert. Denken wir nur an die elektronische Datenverarbeitung, damals noch in den Anfängen. Der Datenschutz war und ist dabei unser ständiger Begleiter. Sie stellen mit Ihrem Jubiläumsbericht, Herr Professor Keber, den Menschen in den Mittelpunkt. Der Titel gefällt mir gut. Er wurde ja auch schon zitiert: „Innovation mit Datenschutz. Für Menschen. Einfach machen.“ Dieses Motto kann ich nur unterstützen. Auch mir ist an einer menschenorientierten Digitalisierung und Datennutzung sehr gelegen. Sosehr Datenschutz dem Menschen dient oder dienen soll, so sehr kann er jedoch ebenso mehr Bürokratie bedeuten – auch das klang schon an – und auf Unverständnis stoßen. Es muss ein Alarmsignal sein, wenn sich laut Bitkom mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland vom Datenschutz ausgebremst fühlen. Es gilt hier also das richtige Maß zu finden. Immerhin: Der Gedanke, dass kleine und mittlere Unternehmen anders behandelt werden müssen als große Player, hat sich mittlerweile auch in Europa herumgesprochen. Die Europäische Kommission hat jetzt ganz aktuell einen digitalen Omnibus vorgeschlagen, u. a. um Unternehmen von bürokratischen Aufzeichnungspflichten zu entlasten und ihnen mehr Zeit für Innovation zu geben. Wir sehen weiter mit großem Interesse auf die Entwicklungen im Datenschutzrecht auf europäischer und auf nationaler Ebene. Schluss: 2 ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran. Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz eröffnen sich neue Perspektiven, und die gilt es zu nutzen, auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die KI kann uns helfen, Aufgaben effizienter zu erledigen. Sie kann sogar die Polizei bei Ermittlungen und in komplexen Fällen unterstützen. Selbst Verwaltungsakte können perspektivisch von KI vorbereitet werden. Bei der letzten Digitalministerkonferenz hat sich Minister Strobl für die Nutzung von KI starkgemacht und sich zugleich für eine Digitalisierung und KI-Nutzung zugunsten der Menschen ausgesprochen. Es ist wichtig, dass Sie, Herr Professor Keber, den Einsatz von KI in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes begleiten. So weit wie möglich muss auf personenbezogene Daten verzichtet und mit anonymen Daten trainiert werden. Wir brauchen das Vertrauen der Menschen in die Datennutzung, aber zugleich gilt: Ohne Daten funktioniert Innovation nicht. Datenschutz soll nicht nur schützen, sondern auch ermöglichen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu nutzen und zu schützen. In diesem Sinn freue ich mich dann auch auf weiter gute Zusammenarbeit, Herr Professor Keber. (Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Für die Kürze! – Abg. Andreas Deuschle CDU zu

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Blenke

Du bist im Herzen doch noch Kollege! – Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Reinhart

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses. Dieser schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Stellungnahme der Landesregierung hierzu Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Ich sehe ein Nicken. Damit ist auch Punkt 14 der Tagesordnung erledigt. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. (Beifall) Die nächste Sitzung – ja, das ist einen Applaus wert; denn wir sind immerhin 70 Minuten vor dem geplanten Ende jetzt schon im Finale – findet am Donnerstag, 11. Dezember 2025 – also morgen –, um 9:30 Uhr hier in diesem Plenarsaal statt. Ich danke Ihnen allen, wünsche einen schönen Abend und schließe hiermit die Sitzung. 20:36 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren