Dr. Wolfgang Reinhart
Damit liegen tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, Drucksache 17/9877. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen. Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP vor. Die Änderungsanträge werde ich an entsprechender Stelle zur Abstimmung stellen, den Entschließungsantrag dann nach der Schlussabstimmung. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Hierzu liegt der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/10025-3, vor, der Änderungen bei der Nummer 7 fordert. Wer dem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/10025-1, vor, der die Einfügung einer neuen Nummer 19 fordert. Wer diesem FDP/DVP-Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schlage Ihnen vor, dass ich jetzt Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind einverstanden. Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Auch Artikel 2 stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 3 Inkrafttreten Hier gebe ich Ihnen noch folgenden redaktionellen Hinweis: In Artikel 3 muss aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport noch eine Folgeänderung vorgenommen werden. Artikel 3 Absatz 2 lautet wie folgt: (2) Artikel 1 Nummer 10 tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie stimmen dieser redaktionellen Änderung zu. Jetzt komme ich zur Abstimmung über Artikel 3 insgesamt. Wer Artikel 3 mit dieser redaktionellen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Damit kommen wir bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Nun haben wir noch abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/10025-2, der neun Ersuchen an die Landesregierung richtet. Ich stelle diesen Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt und Punkt 3 der Tagesordnung damit erledigt. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU – Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG) – Drucksache 17/9705 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/9876 Berichterstattung: Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/9876. Ich schlage Ihnen vor, dass ich nun die §§ 1 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. § 1 bis § 6 Wer den §§ 1 bis 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich hier einstimmige Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt und Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie auf die traditionelle Weihnachtsbaumübergabe hinweisen. Seit inzwischen 25 Jahren kommen unsere Weihnachtsbäume aus dem Enztal. Diese Bäume verbreiten in den Gebäuden, wie Sie wisde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sen, eine ganz besondere, fröhliche und hoffentlich auch weihnachtliche Stimmung. Diese Tradition hat übrigens einmal der Kollege Staatssekretär Blenke begründet. Direkt im Anschluss werden uns die Vertreter der Stadt Bad Wildbad sowie der Gemeinden Enzklösterle und Höfen an der Enz den Weihnachtsbaum in der Lobby offiziell übergeben. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie dazu herzlich einladen. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, und ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 13:09 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:15 Uhr)
