Isabell Huber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. Während ich hier vor Ihnen spreche, sind zwei Personen betroffen, meist Frauen. Sie werden geschlagen, geprügelt, verletzt oder gar getötet. Ja, auch die Zahl der Femizide steigt. 135 Frauen und Mädchen waren es im Jahr 2024 in Baden-Württemberg, die getötet wurden oder bei denen versucht wurde, sie zu töten. Das sind 29 Frauen und Mädchen mehr als im Jahr davor. (Isabell Huber) Die Gewalt gegen Frauen nimmt stetig zu. Sie ist ein wachsendes Problem. Der Handlungsbedarf ist immens. Das hat uns auch die Anhörung vor Augen geführt. Dabei möchte ich heute auf zwei Punkte eingehen. Zum einen handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein ganzes Maßnahmenbündel, das den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern soll, ja verbessern wird. Nennen möchte ich hier die Betretungs- und Kontaktverbote, die die Polizei künftig aussprechen kann, verpflichtende Beratungen zur Gewaltprävention oder aber den Austausch in institutionenübergreifenden Fallkonferenzen. Das mögen kleine Schritte sein, aber sie sind wichtig und notwendig, und wir gehen sie heute. Zum anderen ist uns, der CDU-Fraktion, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell sehr wichtig – als Instrument der Prävention, als Abschreckung und auch als ein Instrument der verbesserten gefühlten Sicherheit der betroffenen Person. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, dass der Antrag nicht nur von der betroffenen Person selbst gestellt werden kann, sondern eben auch von der Polizei. Das ist ganz wesentlich. Denn die Belastungen der Frauen – Kollegin Tuncer hat es dargestellt – sind in diesen Situationen enorm. Häusliche Gewalt zerstört Familien, zerstört Vertrauen und hinterlässt tiefe Spuren an Körper und Seele. Die Opfer machen viel mit, über Tage, über Wochen, über Monate, oft sogar über Jahre. Wenn sie selbst nicht imstande sind, sich zu schützen, dann müssen es andere tun dürfen. Und das ermöglichen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Maximaler Schutz für maximale Gefahr, für maximale Angst – auch dafür ist uns, der CDU-Fraktion, das Bewegungsbild ein großes und wichtiges Anliegen. Die Anhörung hat es deutlich gemacht: Ja, es ist ein tiefgreifender Eingriff, aber dieser Eingriff unterliegt Hürden. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, damit die Opfer künftig mit etwas weniger Angst leben können. Denn machen wir uns nichts vor: Ohne Angst wird es bei ihnen wahrscheinlich nie mehr gehen; aber vielleicht kann die Angst etwas gemildert werden. Wenn das Bewegungsbild hierzu auch nur einen minimalen Beitrag leisten kann, so lassen Sie uns dies möglich machen, und zwar zum Schutz der Opfer. Denn Opferschutz wiegt für uns, die CDU, und für mich als Frau schwerer als der Täterschutz; das sage ich ganz klar. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Auch kann ein solches Bewegungsbild für den potenziellen Täter interessant sein, entweder im Sinne einer Entlastung insofern, als keine weitere Gefahr mehr von ihm ausgeht, oder in Richtung weiterer Maßnahmen wie deren Verlängerung oder auch weiterer Präventionsarbeit. Auch das hat die Anhörung deutlich gezeigt. Deshalb bitte ich Sie heute, auch dem Änderungsantrag zuzustimmen. Zu guter Letzt möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus bedanken, allen de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 voran der SPD-Fraktion für die Initiative. Auch dem Innenministerium, vertreten durch Herrn Innenminister Strobl, möchte ich ganz herzlich Danke sagen für die sehr, sehr gute inhaltliche und fachliche Begleitung über diesen Gesetzgebungsprozess hinweg. Ich möchte ganz klar sagen: Es erfüllt mich mit Stolz und Zuversicht, dass wir in diesen Zeiten bei solch wichtigen Themen zusammenarbeiten können – sachlich, konstruktiv und durchaus auch einmal strittig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)
