Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Sehr geehrter Abgeordnetenkollege Seimer, vielen Dank für die Frage. Auch das ist ja hier nicht zum ersten Mal Gegenstand der Beratungen. Dass es zu Belastungsverschiebungen kommt, liegt in der Natur der Sache. Die alten Werte sind für verfassungswidrig erklärt worden. Deswegen ist die zwingende Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, neue Modelle einzuführen, die dann natürlich zwangsläufig auch zu Belastungsverschiebungen führen. Das ist praktisch unvermeidlich. Hinsichtlich der Frage, ob Wohnen teurer geworden ist, beispielsweise im Vergleich zum Gewerbe: Das können wir so nicht nachvollziehen. Nach ersten vorläufigen Daten – noch einmal: uns liegen diese nicht vollständig ausgewertet vor – ist es so, dass bei landesweiter Durchschnittsbetrachtung das Wohnen durch die Reform nicht wesentlich stärker belastet ist. Die landesweite Durchschnittsbetrachtung zeigt, dass der gesetzliche Abschlag auf die Steuermesszahl in Höhe von 30 % für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke tendenziell eher richtig getroffen wurde. Auch das kann man in Zukunft immer wieder anpassen, wenn sich ein Anpassungsbedarf ergeben sollte. Wir hatten ja auch gesagt, im Vorlauf der nächsten Hauptfeststellung werde eine Evaluation vorgenommen, aber im Moment ist das für uns im Rahmen. Das bringt mich zu Ihrer zweiten Frage nach der zweiten Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029. Da wird es so sein, dass die Verknüpfung der Daten, die uns dann vorliegen – das war dieses Mal nicht der Fall; deshalb hat das Massenverfahren, wie Sie sagen, die Menschen sehr beschäftigt; denn man musste in den Archiven und Unterlagen kramen und die Daten bei Elster eingeben –, nicht notwendig sein wird. Das sollte in einem weitgehend völlig automatisierten Verfahren angewandt werden können. Deshalb streben wir an, dass zum nächsten Stichtag in möglichst vielen Fällen auch keine gesonderte Grundsteuererklärung mehr erforderlich ist. Vereinfacht gesagt: Es wird deutlich weniger Aufwand damit einhergehen, sowohl für die Steuerbürger als auch für die zuständigen Behörden.
