Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es macht sicher Sinn, über Bildung zu diskutieren. Das haben wir heute in diesem Hohen Haus an fünf Stellen getan. Und die Debatten heute Morgen haben gezeigt, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen die Zukunft der Kinder und Jugendlichen im Blick haben, auch wenn wir sie in unterschiedlicher Art und Weise fördern wollen. Eines zeigt sich heute auch, nämlich dass der Gesetzentwurf der AfD dieses Ziel nicht verfolgt, dass der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, mal wieder handwerklich schlecht gemacht ist und dass er nicht die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse einbezieht. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so! Deswegen sind wir nur noch Mittelklasse!) Ich will das auch an mehreren Beispielen belegen: Beispiel Nummer 1: Die AfD will in § 4 des Schulgesetzes die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung einführen. Sie verkennen aber, dass der Übergang an die weiterführenden Schulen in § 88 des Schulgesetzes geregelt ist; diese Vorschrift wollen Sie aber nicht ändern. Das heißt, wir haben damit zwei Möglichkeiten, die Übergänge an die weiterführenden Schulen zu regeln: einmal in § 4 mit der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und zum anderen durch die Regelung in § 88 – die momentane Regelung –: „Zwei aus Drei“. Der Jurist kann sich dann aussuchen, welche Variante er nimmt. Der Gesetzentwurf ist also inkonsistent und handwerklich schlecht gemacht. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ah ja!) Zweites Beispiel – darauf hat der Kollege Sturm schon hingewiesen –: Wenn Sie die Grundschulempfehlung für die Realschulen verbindlich gestalten wollen, dann können Sie das nicht isoliert machen; denn an den Realschulen wird seit 2016 der Hauptschulabschluss angeboten. Ich möchte von Ihnen einmal wissen, wie Sie den Eltern erklären wollen, dass Sie dem Kind mit einer Hauptschulempfehlung den Zugang zur Realschule verwehren, obwohl dort das grundlegende Niveau und der Hauptschulabschluss angeboten werden. Das wäre rechtlich höchst problematisch. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Sie schaffen mit Ihrem Gesetzentwurf Unsicherheiten und Inkonsistenzen innerhalb des Schulgesetzes, da Sie – zumindest nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfs – den Hauptschulabschluss an den Realschulen nicht abschaffen wollen. Daher gibt es aktuell gar keine Möglichkeit, dem Kind mit Hauptschulempfehlung den Zugang zur Realschule zu verwehren. Wenn Sie das wollten, müssten Sie – das hat der Kollege Sturm schon angedeutet – einen größeren Wurf machen und den Hauptschulabschluss auch an den Realschulen abschaffen. Das aber würde in der Fläche des Landes dazu führen, dass wir nicht mehr allen Kindern einen Zugang zu einem Hauptschulabschluss gewähren könnten, obwohl sie ihn bräuchten. Damit würden Sie Unschärfen und Unsicherheiten in unser Bildungssystem hineinbringen. Bei einem weiteren Vorschlag, den Sie in dem Gesetzentwurf machen, sind wir uns nicht so ganz sicher, was Sie damit meinen; denn im Prinzip streichen Sie durch die Änderung in § 4a, der den Ganztagsausbau bzw. die Ganztagsschule in Baden-Württemberg regelt, nicht nur die verbindliche Ganztagsschule, sondern auch die Wahlform. Rein von der Logik her müssten Sie eigentlich die Ganztagsschule in Baden-Württemberg grundsätzlich abschaffen, weil § 4a durch Ihren Änderungsvorschlag keinen Sinn mehr machen würde. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) – Ja, aber Sie machen es doch, Herr Balzer. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf doch erreichen, dass den Eltern weder die verbindliche Form noch die Wahlform angeboten wird. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wo?) – Schauen Sie in Ihren Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das würde am Ende bedeuten, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im kommenden Jahr alleinig von der kommunalen Seite gestemmt werden müsste, da Sie in Ihrem Gesetzentwurf beides streichen wollen. (Zuruf: Ja! – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) – Dann schauen Sie. Genau. – Das heißt, § 4a macht überhaupt keinen Sinn mehr. (Zuruf: Genau!) Den Paragrafen können Sie komplett streichen, und damit haben wir keine Ganztagsschulen mehr in Baden-Württemberg. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Miller CDU – Zuruf von der CDU: So nämlich!) Das sind einfach Fakten aus Ihrem Gesetzentwurf. Sie schaffen damit einfach Unsicherheiten und Inkonsistenzen. Nun komme ich noch zu einem Punkt, den der Kollege Kern und die Kollegin Steinhülb-Joos an dieser Stelle schon angebracht haben. Herr Balzer, Sie stehen hier und behaupten, Sie stünden an der Seite der Inklusion. Was für eine Heuchelei! (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Warum ist das Heuchelei?) (Staatssekretärin Sandra Boser) – Weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Inklusion praktisch ausschließen. Sie widersprechen damit der UN-Behindertenrechtskonvention, und Sie missachten damit die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen. Und die Sprechweise, die Sie in diesem Gesetzentwurf verwenden, ist einfach nur menschenverachtend. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ruben Rupp AfD: Oh Gott!) Das Gleiche gilt für die Separierung von Kindern, die die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Sie behaupten hier, wir würden Dinge, die Sie vorschlagen, übernehmen – was überhaupt nicht stimmt. (Abg. Ruben Rupp AfD: Die CDU kopiert doch al- les!) Sie würden an Schulen ein Parallelsystem für Kinder schaffen, die die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Damit würden Sie in Baden-Württemberg faktisch ein Parallelsystem Schule gestalten, und das lehnen wir ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Wir machen eine persön- liche Erklärung! – Weitere Zurufe von der AfD) Mit den Beispielen, die ich aufgezeigt habe, will ich einfach darstellen, dass der Gesetzentwurf fachlich schlecht gemacht ist. Er lässt sich wissenschaftlich nicht begründen. Er geht an der Praxis und an den wahren Themen der Schulen vorbei. (Abg. Anton Baron AfD: Deswegen sind wir nur noch Mittelklasse in der Bildungspolitik!) – Auch das stimmt nicht. Herr Baron, wir haben doch heute Morgen darüber diskutiert. An dieser Stelle kann ich auch gern noch auf den Einwurf von vorhin eingehen, als nicht klar war, welche Länder vor Baden-Württemberg stehen. Die Behauptung, dass eine verbindliche – – (Abg. Anton Baron AfD: Bei was?) – Sie waren zu dem Zeitpunkt ja nicht da. Sie können gar nicht wissen, was vorhin besprochen wurde. Es wurde behauptet, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung zu Bildungserfolg führen würde. Es ist übrigens u. a. Sachsen, das vor uns steht, und zwar auf Platz 1. Auf Platz 2 rangiert Bayern, auf Rang 3 Baden-Württemberg. Und in Sachsen, das auf Platz 1 steht, gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung. Das heißt, Ihre Behauptung ist einfach schlichtweg falsch. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und auch die Behauptung, wir wären das Schlusslicht, stimmt einfach nicht. (Abg. Ruben Rupp AfD: PISA!) Heute Morgen wurde Professorin Stanat vom IQB zitiert, die eine Trendwende für Baden-Württemberg sieht. Sie sieht, dass ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 wir mit unseren Maßnahmen, mit der datengestützten Qualitätsentwicklung, mit dem Blick auf die Basiskompetenzen, mit unserer MINT-Strategie auf dem richtigen Weg sind und dass Baden-Württemberg deswegen wieder zur Spitze zählt, während Sie behaupten, das sei nicht der Fall. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ich komme zum Schluss. Ich habe ChatGPT gefragt, was es von Ihrem Gesetzentwurf hält. Ich greife aus der Antwort nur zwei Stichworte heraus: „pädagogisch unterkomplex“ und „systemnostalgisch“. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Andreas Sturm CDU – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Selbst die künstliche Intelligenz weiß Bescheid! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Sie wären froh, wenn Sie überhaupt etwas davon abbekommen hätten!)
