Thomas Blenke
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Andreas Deuschle CDU: In der Kürze liegt die Würze! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Geadelt als Doktor. 40 Tätigkeitsberichte, das bedeutet 40 Jahre unabhängige Begleitung, kritische Reflexionen, Impulse für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in unserem Land. Lieber Herr Professor Keber, Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen darf ich hier im Namen der Landesregierung im Landtag von Baden-Württemberg herzlich für Ihre wichtige Arbeit danken, die gerade in einer immer digitaler werdenden Welt umso mehr Bedeutung erlangt. Denn nur allzu leichtfertig gibt man heutzutage seine persönlichsten Daten preis, sei es in sozialen Medien, bei der Nutzung von Apps oder Sonstigem. Seit dem ersten Bericht im Jahre 1980 hat sich da natürlich einiges grundlegend geändert. Denken wir nur an die elektronische Datenverarbeitung, damals noch in den Anfängen. Der Datenschutz war und ist dabei unser ständiger Begleiter. Sie stellen mit Ihrem Jubiläumsbericht, Herr Professor Keber, den Menschen in den Mittelpunkt. Der Titel gefällt mir gut. Er wurde ja auch schon zitiert: „Innovation mit Datenschutz. Für Menschen. Einfach machen.“ Dieses Motto kann ich nur unterstützen. Auch mir ist an einer menschenorientierten Digitalisierung und Datennutzung sehr gelegen. Sosehr Datenschutz dem Menschen dient oder dienen soll, so sehr kann er jedoch ebenso mehr Bürokratie bedeuten – auch das klang schon an – und auf Unverständnis stoßen. Es muss ein Alarmsignal sein, wenn sich laut Bitkom mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland vom Datenschutz ausgebremst fühlen. Es gilt hier also das richtige Maß zu finden. Immerhin: Der Gedanke, dass kleine und mittlere Unternehmen anders behandelt werden müssen als große Player, hat sich mittlerweile auch in Europa herumgesprochen. Die Europäische Kommission hat jetzt ganz aktuell einen digitalen Omnibus vorgeschlagen, u. a. um Unternehmen von bürokratischen Aufzeichnungspflichten zu entlasten und ihnen mehr Zeit für Innovation zu geben. Wir sehen weiter mit großem Interesse auf die Entwicklungen im Datenschutzrecht auf europäischer und auf nationaler Ebene. Schluss: 2 ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran. Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz eröffnen sich neue Perspektiven, und die gilt es zu nutzen, auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die KI kann uns helfen, Aufgaben effizienter zu erledigen. Sie kann sogar die Polizei bei Ermittlungen und in komplexen Fällen unterstützen. Selbst Verwaltungsakte können perspektivisch von KI vorbereitet werden. Bei der letzten Digitalministerkonferenz hat sich Minister Strobl für die Nutzung von KI starkgemacht und sich zugleich für eine Digitalisierung und KI-Nutzung zugunsten der Menschen ausgesprochen. Es ist wichtig, dass Sie, Herr Professor Keber, den Einsatz von KI in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes begleiten. So weit wie möglich muss auf personenbezogene Daten verzichtet und mit anonymen Daten trainiert werden. Wir brauchen das Vertrauen der Menschen in die Datennutzung, aber zugleich gilt: Ohne Daten funktioniert Innovation nicht. Datenschutz soll nicht nur schützen, sondern auch ermöglichen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu nutzen und zu schützen. In diesem Sinn freue ich mich dann auch auf weiter gute Zusammenarbeit, Herr Professor Keber. (Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Für die Kürze! – Abg. Andreas Deuschle CDU zu
