Daniela Evers
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kern zielt der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf darauf ab, unseren funktionierenden Rechtsstaat zu schützen. Dieses Ziel ist selbstverständlich richtig, und leider wird es auch immer dringender und drängender. Extremistische Bestrebungen zielen – das sehen wir an vielen Beispielen – zuvorderst auf unabhängige Justiz und freie Presse. Beide Bereiche gilt es zu schützen und von diesen Bestrebungen klar abzugrenzen. Wir unterstützen daher das Anliegen der SPD, verfassungsfeindliche Referendarinnen und Referendare von Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung fernzuhalten, indem sie gar nicht erst zum Referendariat zugelassen werden. Lassen Sie mich das verdeutlichen. Referendarinnen und Referendare werden vom Staat ausgebildet und treten auch für diesen auf, beispielsweise als Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft in Verhandlungen vor dem Strafrichter. Weder aber muss es der Staat hinnehmen, dass er Menschen ausbildet, die unsere Staatsform abschaffen wollen, noch müssen es Bürgerinnen und Bürger hinnehmen, dass Verfassungsfeinde über ihr Schicksal entscheiden. Allerdings können wir bislang die von der SPD formulierte Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber für das Referendariat noch nicht 1 : 1 mittragen. Der Entwurf der SPD sieht bislang vor, dass keine begründeten Zweifel daran bestehen dürfen, dass diese für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. (Abg. Anton Baron AfD: Handwerklich schlecht ge- macht!) Dies geht jedoch nach der bisherigen rechtlichen Debatte in der Forderung noch zu weit. Eine solche Anforderung ist für verbeamtete Personen vorgesehen, nicht aber für Referendarinnen und Referendare, die in Baden-Württemberg während der Ausbildung noch nicht verbeamtet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im vergangenen Jahr klargestellt, dass auch nicht verbeamtete Referendare Mindesttreuepflichten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung haben. Sie dürfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht bekämpfen und die Grundwerte unserer Verfassung nicht in Zweifel ziehen. Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass wir es gemeinsam – in den Intentionen stimmen wir ja völlig überein – schaffen werden, einen Änderungsantrag zu formulieren, der hier Rechtssicherheit schafft und dies klarstellt. Wir werden es auch sehr begrüßen, wenn dies von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam eingebracht wird. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich ganz bewusst für die Errichtung einer wehrhaften Demokratie entschieden. Also wehren wir uns mit den Mitteln, die hier möglich sind! Die Justiz und alle Organe der Rechtspflege müssen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen können. Verfassungsfeinde in der Justiz und der Anwaltschaft, das passt vorne und hinten nicht zusammen. Wir haben rechtliche Stellschrauben, wie die Rechtsprechung zeigt. Nutzen wir diese, und nutzen wir sie klug! (Daniela Evers) Wer darin ein unzulässiges Berufsverbot oder Ähnliches sehen möchte, dem darf ich die noch nicht einmal einen Monat alten Worte aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entgegenhalten. Wir stellen so keine maßlosen Voraussetzungen auf, wir verlangen eine grundlegende Klarheit, dass Menschen auf dem Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. Es liegt also an den Betroffenen selbst, dieses Kriterium zu erfüllen. Tun sie es nicht, dann müssen wir ihnen zu Recht tragende Positionen unseres Rechtsstaats verwehren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)
