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Dr. Wolfgang Reinhart

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Bitte, fahren Sie fort. (Fortgesetzte Unruhe bei der AfD) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich erwarte schon, dass, wenn es unruhig ist – – Es ist ein ernstes Thema, und es gibt hier ein ständiges Gemurmel. Wenn man in etwas einführen will, dann erwarte ich schon, dass darauf hingewiesen wird. Das ist doch eine sehr ernste Angelegenheit, und gerade bei diesem Prozess haben sich sehr viele Menschen engagiert beteiligt. Und wenn dann so ein Grundton da ist, dann darf ich doch einfach darum bitten, für Ruhe zu sorgen. Ja? (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Es ist deswegen wichtig, weil wir genau hier die wirtschaftlichen Sorgen der Wirtschaftszweige in der Gastronomie und alles, was damit zu tun hat, wirklich ernst nehmen müssen. Sie haben gerade vorher eine Diskussion zum Thema Mittelstand geführt. Natürlich erreicht uns das, und wir haben natürlich viele Runden mit den Fachverbänden auf Arbeitsebene geführt, auch Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Genau in diesem Abwägungsprozess haben wir nun gemeinsam entschieden, und diese Fragen werden uns sicherlich – davon bin ich fest überzeugt – auch noch weiter begleiten. Aber im Moment ist das ein guter Kompromiss, der auch in diese Zeit passt, dass wir nicht allen Empfehlungen des Bürgerforums vollumfänglich gefolgt sind. Wir sehen jetzt vor, dass wir in Bier-, Wein- und Festzelten und in der Außengastronomie sowie in Einraum-Raucherkneipen weiterhin das Rauchen ermöglichen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wie gnädig!) Für Nebenräume in der Gastronomie und in Diskotheken gilt dies auch, aber hier haben wir Präzisierungen vorgesehen: Bereits am Eingang in den Betrieb muss auf Rauchernebenräume hingewiesen werden, und es haben nur noch Volljährige Zutritt zu Rauchernebenräumen. (Minister Manfred Lucha) Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Shishabars natürlich der Gastronomie gleichgestellt. Auch Spielbanken und Spielhallen haben Rauchverbote und ausgewiesene Nebenräume, in denen das Rauchen dann gestattet wird. Eine Anregung haben wir aus dem Bürgerforum mitgenommen: Das ist die Erhöhung der Obergrenzen bei Bußgeldern. Künftig sind bei einem Verstoß gegen Rauchverbote bis zu 200 € fällig, im Wiederholungsfall bis zu 500 €. Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben uns alle – ich bedanke mich nochmals für die Prozesshaftigkeit – sehr intensiv und umfassend mit den Regelungen zum Landesnichtraucherschutz auseinandergesetzt. Die Demokratie lebt gerade jetzt von der Meinungsvielfalt sowie wirklich – ich habe es anfangs gesagt – von der Fähigkeit und Bereitschaft zu Kompromissen. Deswegen haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf in Gesamtabwägung vorgelegt, mit ausgewogenen Kompromissen, aber mit einem deutlichen Hinweis zum Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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