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Jochen Haußmann

FDP 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Lucha hat das damalige Landesnichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2007 angesprochen, das die schwarz-gelbe Landesregierung umgesetzt hat. Jetzt, sozusagen auf den letzten Drücker dieser Legislaturperiode, bekommen wir im Grunde genommen ein Sammelsurium verschiedenster Punkte präsentiert. Ich hatte vor elf Jahren, 2014, mal einen Antrag zur Bewertung des damaligen Landesnichtraucherschutzgesetzes gestellt und darf aus der Stellungnahme dazu vorlesen; da wurde es bewertet. Es zeigte sich, dass die damals dargestellten Problembereiche – Gaststätten mit Raucherzonen, Rauchergast- (Jochen Haußmann) stätten, Shishacafés und Diskotheken – bei der Umsetzung des Gesetzes zum größten Teil bereits im Landesnichtraucherschutzgesetz geregelt waren. Es gab von Schwarz-Gelb eine gute Grundlage, und man hat darauf hingewiesen, dass das Problem im Vollzug des Gesetzes besteht, in der Umsetzung dieser Regelungen. Die Idee damals war, dass man vom Sozialministerium und vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Ausführungshinweise herausgibt, um dem Vollzugsdefizit zu begegnen. Es bestand damals im Grunde genommen gar kein Regelungsbedarf mehr, sondern es bestand ein Vollzugsproblem. Das gestatten Sie mir: Mit dem neuen Entwurf wird das Thema Vollzug aus der Sicht der FDP/DVP-Fraktion noch einmal eine deutlich zunehmende Rolle spielen. (Vereinzelt Beifall) Das, was uns vorliegt, macht uns auf jeden Fall Sorge, wie Sie die Dinge entsprechend bewerten wollen. (Beifall bei der FDP/DVP) Es ist gar keine Frage: Dieser Gesetzentwurf enthält Punkte, die nachvollziehbar sind. Der Nichtraucherschutz im Bereich von Kinderspielplätzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etwa ist ein Thema, das auch für uns wirklich nachvollziehbar ist. Aber es gibt Regelungen, die doch viele Fragen aufwerfen. Ich will einmal ein Beispiel nennen: Sie machen im Hinblick auf die Spielhallen weitere Vorgaben. Wir erleben in Baden-Württemberg, seit Sie, Herr Lucha, in der Verantwortung und in der Landesregierung sind, dass es durch die Änderungen im Landesglücksspielgesetz zu einer drastischen Reduzierung der Zahl von Spielhallen gekommen ist. Jetzt können wir sagen: Das ist ja prima so. Aber es gibt eine drastische Zunahme von Spielsuchtproblemen, weil sich, wie wir feststellen, das Spielen dramatisch in die Illegalität verlagert, wo die Menschen den Spielerschutz nicht mehr haben. Mit diesen weiteren Regelungen – das prophezeien wir seitens der Fraktion – werden wir hier im Grunde genommen einen weiteren Rückgang erleben. Das ist ein grundsätzliches Thema, bei dem wir sagen: Wir müssen darauf achten, dass wir legale Strukturen erhalten und die Menschen nicht in die Illegalität drängen. Diese Sorgen haben wir dabei auch. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Raimund Haser und Tim Bückner CDU) Jetzt haben Sie Freizeitparks angesprochen. Wenn Sie mit den Betreibern von Freizeitparks reden, erfahren Sie: Die haben alle schon Raucherzonen, das haben sie alles schon eingeführt. Sie machen davon eben im Sinne ihres Hausrechts Gebrauch und sagen: Das ist notwendig in der Struktur. Deswegen: Anstatt Regelungen im Rahmen des Hausrechts zu haben – wie eben bei Freizeitparks oder Konzert- und Kulturveranstaltungen – und das einfach und pragmatisch zu regeln, sorgen Sie für extrem viele unterschiedliche Regelungen, für viel Intransparenz und für eine erhebliche Bürokratie, die Sie im Gesetzentwurf mit rund 1 Million € bewerten. Beispielsweise Beschilderungen: Im Hinblick auf die Hinweisschilder, die anzubringen sind – in der Gastronomie oder de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 in Kindertagesstätten –, stellt sich auch eine gewisse Rechtsunsicherheit dar in der Regelung, die Sie vornehmen. Es ist schon bemerkenswert: In anderen Bereichen, etwa im Sportbereich, nimmt man Rücksicht auf ehrenamtliche Sporttrainerinnen und Sporttrainer sowie auf Vereinsaktive. Aber im Konzertbereich, wo es auch ehrenamtlich tätige Vereinsaktive gibt, regelt man das dann so. Ich würde einmal sagen: Wenn wir dieses Gesetz im neuen Jahr vermutlich beschließen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt haben werden und draußen einen Fragebogen zu diesem Gesetz bekommen würden, dann würden wahrscheinlich alle, die dem Gesetz so zugestimmt haben, ähnlich wie bei der Fahrprüfung noch einmal zurück auf Los müssen, weil sie wahrscheinlich selbst gar nicht wissen, welche komplizierten Regelungen sie mit Ihrem Gesetzentwurf beschließen. Herr Minister, Sie haben gerade erst vorletzte Woche Ihren ersten Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung vorgelegt. Im Grunde gibt es wichtige Punkte, die damit geregelt sind. Aber mit diesem Gesetz, mit diesem Sammelsurium und dieser Regelungsdichte, werden wir eine deutliche Zunahme von Bürokratie bekommen. Wir werden erhebliche Vollzugsdefizite bekommen. Es ist inkonsistent, wie Sie das machen. Deswegen, denke ich, wäre der Gesetzentwurf geeignet, noch einmal grundlegend überarbeitet zu werden; ... (Glocke des Präsidenten)

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