Rüdiger Klos
Herr Präsident, werte Kollegen! Wir halten den 40. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2024 in den Händen, mit dem wir uns bereits ausführlich im Ständigen Ausschuss befasst haben. Professor Keber hatte Gelegenheit, die aus seiner Sicht wichtigen Sachverhalte nochmals darzustellen und dafür unseren Dank an ihn persönlich und an seine Mitarbeiter entgegenzunehmen. (Beifall bei der AfD) Ich kann die Lektüre des Berichts jedem nur empfehlen. Der Erkenntnisgewinn ist umfassend, und er ist unterhaltsamer Natur. Insbesondere aber sollte Oberbürgermeister Palmer diesen Bericht lesen; dann versteht er, welche Gefahren gerade für Jubilare entstehen, wenn man ihnen öffentlich gratuliert. Wie Professor Keber ausführte, werden diese Daten dann von Straftätern für Schockanrufe und für Taten, die leider verharmlosend als „Enkeltrick“ bezeichnet werden, missbraucht. Leider müssen wir beim Datenschutz immer im Hinterkopf haben, dass es skrupellose Täter gibt, die die schwächsten und verletzlichsten Bürger unter Ausnutzung von deren Hilfsbereitschaft und Barmherzigkeit angreifen. Ich bin sicher, dass hier im Haus die Meinung herrscht: Diesen Straftätern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats begegnet werden, und es muss ihnen das Handwerk gelegt werden. Bei einer Redezeit von fünf Minuten können wir jeder Berichtsseite theoretisch gerade einmal drei Sekunden widmen. Wir sollten uns überlegen, ob es bei einem reinen Bericht wirklich angemessen ist, diesen nach der Befassung im Ausschuss nochmals auch im Plenum aufzurufen. Für die dargestellten Fälle könnte stattdessen eine fakultative Möglichkeit vorgesehen werden – und zwar gerade weil dieser Bericht so facettenreich und interessant ist. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Das Lesevergnügen würde aber deutlich gesteigert, wenn darin die Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik eingehalten würden. In Ergänzung unseres angenehmen persönlichen Gesprächs, Professor Keber, für das ich mich bedanke, möchte ich hierzu noch konkrete Ausführungen machen: (Zuruf von der SPD: Wie oft wollen Sie das noch er- zählen?) Sie haben ausdrücklich auf die inklusive Wortwahl bei der Abfassung des Berichts hingewiesen. Ich will kurz ausführen, dass diese grundsätzlich lobenswerte Absicht, niemanden auszuschließen, sich leider manchmal auch ins Gegenteil verkehren kann. Unterbrechungen in Wörtern und Bezeichnungen im Text, sei es durch Unterstriche, Sternchen oder sonstige Sonderzeichen, leiten leider in die Irre, stören den Lesefluss und das Textverständnis und sind nicht zuletzt ein unnötiges Hindernis für Personen, die auf Lesegeräte und andere Hilfsmittel angewiesen sind. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In Ihrem Bericht steht auf Seite 4 die Überschrift „Abteilung 2: Inneres, Videoüberwachung und Verkehr“ – völlig korrekt und verständlich. Dann kommt der Unterpunkt „Überwachte Mieter_innen im Investoren-Objekt“. Aus „Überwachte Mieter_innen im Investoren-Objekt“ schließt man logischerweise auf eine Überwachung in den Mieträumen. Das heißt, man wird hier durch diese Bezeichnung in die Irre geführt. Der Begriff „Mieter“ ist ja umfassend und völlig unabhängig von Hautfarbe, Größe, Geschlecht oder sonstigen Merkmalen. Eine Begriffsersetzung macht hier keinen Sinn. Oder: Auf Seite 65 ist von „Berwerbendendaten“ die Rede. Das könnte ein Schreibfehler sein, der aber von einem Rechtschreibprogramm nicht erkannt werden kann, wenn gegendert wird. Grundsätzlich ist zu den Verlaufsformen festzuhalten, dass diese leider von einer Diktatur eingeführt wurden, die 1933 bis 1945 den halben Planeten in den Abgrund geführt hat. So wurde damals versucht, aus Studenten Studierende zu machen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) weil diese Verlaufsform der kranken rassistischen Ideologie entgegenkam, um Menschen zu entmenschlichen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Jetzt reicht es aber!) Allein schon angesichts dieser historischen Tatsache ist meine Fraktion für die Verwendung des generischen Maskulinums, von mir aus auch Femininums, und ein Gegner von Verlaufsformen. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Das ist unterirdisch! – Zuruf des Abg. Sebastian Cuny SPD) Um Ihren Hinweis aufzunehmen, sehr geehrter Herr Professor Keber, dass Sie eine übergeordnete Behörde sind, die nicht weisungsgebunden ist: Das ist natürlich völlig korrekt. Aber der Bericht kann ja auch nicht auf Lateinisch, Englisch oder Italienisch abgefasst werden, so interessant das sicherlich wäre. (Rüdiger Klos) Ansonsten bedanken wir uns, wie dargelegt, für den umfassenden und interessanten Bericht. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Gabriele Rol- land SPD)
