Jonas Hoffmann
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Hockenberger gerade sehr historisch ausgeführt hat, reden wir über das Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften. Grundsätzlich ist es einmal eine gute Sache, wenn Gesetze und Verordnungen optimiert werden, vor allem dann, wenn sie an die Lebensrealität der Behörden sowie der Menschen angepasst werden. Aber, Herr Kollege, Sie haben ja von Sprint und Marathon gesprochen, doch aus meiner Perspektive ist das Ministerium eher einen kurzen Spaziergang um die Ecke gegangen; (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) denn für mich liest sich der Gesetzentwurf über weite Teile so, als wäre jemand mit „Steuerung F“, also „Suchen“, durch alle Gesetze und Verordnungen gegangen, hat das Wort „schriftlich“ gesucht und dann mit „Steuerung V“ hintendran noch „oder elektronisch“ eingefügt. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Das haben wir an ganz, ganz vielen Stellen im Gesetz. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Aber bitte, drei Mal!) – Das sind eher so sechzig Mal, wenn ich richtig gezählt habe, wo man genau diese Maßnahme durchgeführt hat. Das kann man machen. Aber eigentlich ist das nicht Marathon oder Sprint, sondern eher Arbeitsverweigerung und vielleicht auch ein bisschen Vortäuschung von Aktivität an einigen Stellen. Auch ich gebe ein paar Beispiele; das haben Sie auch gemacht. Man kann jetzt im Landesarchiv seinen Nutzerausweis nicht nur schriftlich bestellen, sondern man kann ihn jetzt auch elektronisch bestellen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Sauber!) Aber wenn man dort eine Anfrage macht, kann man die nur schriftlich oder mündlich beantragen; der elektronische Weg ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 ist nicht vorgesehen. Ich vermute mal, dass das im Landesarchiv aber eigentlich der Standard ist. Das kann man nun jetzt natürlich auch – – Oder ich hoffe es zumindest. Jetzt geht es natürlich auch um die Härtefallkommission, auch da kann man es jetzt nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch machen, und Realschüler können jetzt nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch darüber informiert werden, dass sie nicht zur Prüfung zugelassen werden. Das alles kann im Einzelfall sinnvoll sein. An vielen Stellen gibt es da auch eine einfache Lösung, aber dadurch entstehen natürlich auch Komplexitäten: Wie stellt man jetzt sicher, dass der Realschüler wirklich weiß, dass er nicht zur Prüfung zugelassen werden kann? Und es betoniert – das habe ich hier schon häufig gesagt – das teure und ineffiziente Nebeneinander von Papier und digitalem Prozess nun an fast 100 zusätzlichen Stellen, eben durch die Ergänzung – nicht den Ersatz – der elektronischen Form. Zum Schluss: Wenn Sie sich Mühe gegeben hätten, dann wären Sie – aus meiner Perspektive – hingegangen und hätten diese Verordnungsprozesse geprüft und hätten dann geschaut, wie man diese Prozesse eigentlich richtig optimieren kann, wie man den Bürgern gewisse Dinge erleichtern kann, wie man vielleicht auch gewisse Verordnungen zusammenführen kann und das alles deutlich schlanker aufsetzen kann. Dann hätten Gesetze und Verordnungen angepasst und vor allem auch passende IT-Systeme aufgesetzt werden können, die eben für die Menschen sowie auch die Mitarbeiter in den Behörden funktionieren. Sie, aber auch der Minister, lassen dann Ihren Nachfolgern eine Menge Arbeit auf dem Tisch liegen. Wir sind auf weitere Beratungen im Ausschuss gespannt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)
