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Dennis Birnstock

FDP 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute debattierte Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Grundlage für den Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim. Am Montag wurde der Verbund ja nun auch schriftlich besiegelt. Wichtig ist uns – nachdem wir zwischenzeitlich auch einen Nachtragshaushalt beraten –: Sorgen Sie dafür, dass alle Unikliniken ihren Sanierungsstau abbauen können. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Tun wir!) Dafür braucht es aber einen soliden Fahrplan, der sich nicht darauf verlässt, dass es unverhoffte, schuldenfinanzierte Bundesgelder gibt. Ziel muss es auch sein, dass investiert wird und nicht mit den Sonderschulden des Bundes konsumtive Löcher gestopft werden. Daher muss das laufende Defizit in Heidelberg und Mannheim möglichst schnell reduziert werden. Über ein anderes Thema haben wir in der ersten Lesung noch nicht debattiert – denn es kam recht überraschend –, nämlich dass über dieses Gesetz noch eine echte Verbesserung im Jurastudium etabliert wurde, die wir Freien Demokraten bereits im Oktober letzten Jahres mit einem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hatten. (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht um den integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium, der jetzt schon mehrfach angesprochen wurde. Das ist eine Möglichkeit, die es bereits in anderen Bundesländern gab und die nach unserem Antrag auch in Baden-Württemberg zunächst über eine Experimentierklausel ermöglicht wird. Nun haben wir diese Möglichkeit mit einem interfraktionellen Änderungsantrag im Ausschuss im Landeshochschulgesetz regelhaft verankert. An dieser Stelle sage ich einen herzlichen Dank an die Kollegen von Grünen, CDU und SPD für die kollegiale und gute Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg. Nun sind die Fakultäten dran, die konkreten Rahmenbedingungen auszugestalten. Wichtig ist uns dabei, zu betonen, dass der integrierte Bachelor niemanden zum Volljuristen ohne Staatsexamen macht. Aber er sorgt eben dafür, dass fünf Jah- (Dennis Birnstock) re Studium nicht im Nichts verschwinden, sondern in einen anerkannten Abschluss münden, auf den man aufbauen kann. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen, bei denen man kein Jurist sein muss, um zu merken, dass sie nicht zusammenpassen. Ich verweise auf Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes und Artikel 20 Absatz 1 der Landesverfassung, die unsere Wissenschafts- und Forschungsfreiheit garantieren – einerseits –, während andererseits einige universitäre Grundordnungen mit Zivilklauseln versuchen, diese Freiheit einzuschränken. Eine solche Vorfestlegung auf vermeintlich friedliche Zwecke vermindert das Spektrum wissenschaftlicher Möglichkeiten und gefährdet so die Innovationsfähigkeit des Forschungsstandorts Baden-Württemberg. Forschungsergebnisse sollen unserer Ansicht nach zudem ohne rechtliche Unsicherheiten für militärische Zwecke und die Verteidigungswirtschaft nutzbar sein. Deshalb reicht es aus unserer Sicht auch nicht aus, wie die Ministerin einfach nur zu sagen: Die Zivilklauseln schränken den einzelnen Forscher nicht ein. Die Einschränkung einfach zu leugnen oder die Zivilklauseln rhetorisch zurechtzubiegen, wie es der Ministerpräsident tat, zeigt ganz klar: Man hält aus ideologischen Gründen an diesen Klauseln fest, während man sie stetig zu umschiffen versucht. Statt darauf zu spekulieren, dass andere diese Auslegungen auch teilen, wäre es doch viel klarer und der Verteidigungsforschung förderlicher, wenn man sie einfach abschafft. (Beifall bei der FDP/DVP) Ja, Herr Kollege Joukov, die Hochschulen entscheiden selbst darüber, ob sie an den Vorgaben festhalten wollen. Aus unserer Sicht sollten die Zivilklauseln aber den neuen globalpolitischen Herausforderungen weichen. Wir behandeln heute aber u. a. auch das KIT-Gesetz, das mit in dem Gesetzentwurf steckt. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja!) Damit hätten wir hier als Gesetzgeber die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Bund und mit der Helmholtz-Gemeinschaft die Forschungsfreiheit zu stärken. Da frage ich mich schon, ob man unseren Entschließungsantrag richtig gelesen hat. Wir stellen ja fest, dass diese Zivilklauseln der Forschungsfreiheit widersprechen, aber die Umsetzung fordern wir insbesondere hier im KIT-Gesetz. Insofern wollen wir mit diesem Entschließungsantrag über das KIT-Gesetz auf die Abschaffung der Zivilklauseln hinwirken. Zumindest der Feststellung, dass Zivilklauseln Forschung und Entwicklung behindern, müssten eigentlich die Kollegen der CDU zustimmen können, auch wenn der Kollege Becker eben etwas anderes gesagt hat. Denn in Ihrer Konstanzer Erklärung zur Verteidigung heißt es – ich zitiere –: Solche Klauseln behindern Forschung und Entwicklung. Da – so meine ich – ist solch ein Entschließungsantrag zu einem Gesetz nicht unbedingt überfrachtend, wenn sogar der ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 geschätzte Fraktionsvorsitzende Hagel Anfang Oktober auf einer Podiumsdiskussion zum Ukrainekrieg beim Bodensee Business Forum in Friedrichshafen mit folgenden Worten in Bezug auf die Zivilklauseln das Ganze bestätigt hat – ich zitiere –: Es passt nicht mehr in diese neue Realität. Wir müssen uns dieser neuen Zeit stellen. Ich würde sagen: recht hat er. Wenn man diesbezüglich unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen würde, wäre das zumindest erklärungsbedürftig.

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