Nicolas Fink
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, der grün-schwarze Sonderweg bei der Grundsteuer beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg weiterhin. Dieser Sonderweg beschäftigt aber auch die Gerichte. Daraus ergibt sich folgende Frage. Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat der Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025, laut dem die Kosten eines Verkehrswertgutachtens zur Korrektur eines Bodenrichtwerts vom zuständigen Finanzamt zu tragen seien? Welche Konsequenzen hat dieser Beschluss?
