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Muhterem Aras

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9703. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9900. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP vor. Ich rufe auf Artikel 1 Bevor wir aber in die Abstimmung eintreten, weise ich Sie noch auf Folgendes hin: In Artikel 1 ist im Einleitungssatz die Fundstelle der letzten Änderung offen geblieben. Grund hierfür ist, dass Artikel 1 des erst am 18. November von der Regierung ausgefertigten und am 2. Dezember 2025 verkündeten Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften eine Änderung des Polizeigesetzes enthält. Die fehlenden Angaben sind mittlerweile bekannt und können in den Gesetzesbeschluss aufgenommen werden. Die Fundstelle lautet wie folgt: ... Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 117) ... – Sie stimmen dieser Ergänzung zu. Vielen Dank. Zu Artikel 1 liegt der Änderungsantrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP, Drucksache 17/10031, vor, den ich zunächst insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Ich bitte jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist damit einstimmig zugestimmt. Wer stimmt nun Artikel 1 in der Fassung des eben beschlossenen Änderungsantrags zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Ich rufe auf Artikel 2 In Artikel 2 ist noch das Datum des Inkrafttretens einzusetzen; die entsprechende Stelle ist durch eckige Klammern gekennzeichnet. Das Datum kann nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden, weil es von der Verkündung des Gesetzes abhängt. Die Regierung wird ermächtigt, das Datum im Rahmen der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Dem stimmen Sie sicherlich zu. Vielen Dank. Wer stimmt jetzt Artikel 2 mit dieser Maßgabe zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Punkt 6 unserer Tagesordnung ist somit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/9704 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 17/9835 Berichterstattung: Abg. Gabriele Rolland Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Joukov das Wort.

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