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Dr. Erik Schweickert

FDP 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Herr Minister, ich möchte auf den Punkt eingehen, welchen Einfluss das Urteil auf die atypischen Grundstücke hat. Ich gebe Ihnen recht: Es ist sicherlich ein Einzelurteil. Aber wenn ich, der ich kein Jurist bin, den Beschluss lese, dann verstehe ich, dass der Beschluss deshalb ergangen ist, weil der Kläger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags für dieses atypische Grundstück einen anderen Nachweis hatte. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Dieses Urteil ist genau wie das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, was wir Ihnen in mehreren Drucksachen und Anfragen mitgeteilt haben. Dem Tenor nach haben Sie immer gesagt: Wir brauchen in Baden-Württemberg ein Gutachten. Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz geurteilt – ich zitiere einmal –: Als Nachweis sei auch kein förmliches Sachverständigengutachten zu fordern, wenn ein Steuerpflichtiger etwas anderes hat. Jetzt hat man in Baden-Württemberg aufgrund der Tatsache, dass der Kläger einen städtebaulichen Vertrag hatte, gesagt: Dem kann ich kein Gutachten aufoktroyieren. Deswegen meine Frage an Sie. Sie haben damals in der Drucksache 17/8561 ausgeführt: Egal, was der Steuerpflichtige als Nachweis hat, er muss ein Gutachten vorlegen. Die Abweichung muss mehr als 30 % betragen. Und er muss das Gutachten bezahlen, obwohl der Staat etwas festgestellt hat, wozu der Steuerpflichtige in diesem Fall einen anderen Nachweis hat und der Gutachterausschuss also einen Fehler gemacht hat, was kein Problem ist. Aber wenn das Finanzamt das bezahlt und das Verfahren abgeschlossen ist, dann stellt sich die Frage: Wie gehen Sie mit den Fällen um, in denen Steuerpflichtige mit einem anderen Nachweis eines atypischen Grundstücks kommen? Werden Sie dann weiterhin fordern, dass die Steuerpflichtigen Gutachten einreichen, die dann auch immer wieder aktualisiert werden müssen? Oder sagt das Land – – Der Kollege Schütte war damals derjenige, der gesagt hat: Da muss man sich überlegen, was man an Mitteln zur Verfügung stellt, um diese Kosten zu übernehmen, weil ja der Steuerpflichtige dem Staat nachweist, dass der Staat einen Fehler gemacht hat, und dann können die Kosten nicht bei ihm verbleiben. Ich erinnere an solche Dinge wie die Erbschaftsteuer. Da macht man das auch so. Warum macht man das beim Thema Grundsteuer nicht genauso?

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