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Dr. Boris Weirauch

SPD 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns demokratische Fraktionen in diesem Haus eint das Ziel, den Staat und die Justiz gegen Angriffe von Verfassungsfeinden zu schützen und widerstandsfähig zu machen. So haben wir beispielsweise im ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Jahr 2023 mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass die Verfassungstreuepflicht von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Baden-Württemberg in § 13a des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes verankert wird. Von diesem gemeinsamen Ziel geleitet, legen wir, die SPD, Ihnen heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vor. Wir hatten im Vorfeld vorsichtig unsere Fühler ausgestreckt, ob es möglich wäre, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. Es war vielleicht der Zeit und der Komplexität der Situation geschuldet, dass das bisher noch nicht erfolgt ist. Aber ich bin mir sicher, dass die weiteren Beratungen durchaus Potenzial bieten, das gemeinsam weiterzuverfolgen. Es wird – das sage ich an dieser Stelle für die SPD-Fraktion sehr deutlich – nicht am einzelnen Wortlaut des Gesetzentwurfs scheitern. Worum geht es in unserem Gesetzentwurf? Es geht dabei um die aus unserer Sicht dringend notwendige gesetzliche Regelung der Verpflichtung zur Verfassungstreue für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in unserem Land. Lassen Sie mich zu Beginn gleich klarstellen: Diese Pflicht ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen am Beginn einer juristischen Laufbahn, die sie in ganz unterschiedliche Rollen führen kann: in die Justiz, in die Verwaltung, in Anwaltskanzleien. Aber schon in dieser Ausbildungsphase werden sie Teil der Justiz, manche sogar unmittelbar in richterlicher oder staatsanwaltlicher Funktion, wenngleich noch unter Anleitung. Wer in dieser Funktion staatliche Aufgaben wahrnimmt, trägt eine besondere Verantwortung. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir auch von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erwarten, dass sie für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einstehen. So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht, das in seiner Entscheidung von Oktober 2024 u. a. ausgeführt hat – ich zitiere –: Die Beteiligten eines Rechtsstreits haben ... ein Anrecht darauf, dass kein Rechtsreferendar an der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten mitwirkt, bei dem begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder aktiv unterstützt. (Zuruf von der AfD) Unser Gesetzentwurf ist auch ein Signal in die Gesellschaft dafür, dass die Justiz nicht neutral gegenüber Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit stehen kann. Es müssen klare Grenzen gezogen werden, gerade dort, wo Menschen ausgebildet werden, Recht zu sprechen oder anzuwenden. Wir, die SPD, sind davon überzeugt, dass es dafür eine gesetzliche Regelung braucht und dabei eine Änderung der Justizausbildungsverordnung allein nicht ausreichen wird. Mit dieser Auffassung stehen wir, die SPD, nicht allein. Aus der Justiz selbst kommt die unmissverständliche Forderung, die Mindestanforderungen an die Verfassungstreue rechtssicher im Juristenausbildungsgesetz zu verankern. Da es sich um eine Berufswahlregelung handelt, erfordert eine Einschränkung dieses Grundrechts schon nach der Wesent- (Dr. Boris Weirauch) lichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts zwingend eine gesetzliche Regelung. Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Andreas Singer, hat bereits im Sommer betont, dass Gericht und Justiz insgesamt gegen Extremisten widerstandsfähiger gemacht werden müssen, nicht zuletzt durch klare gesetzliche Vorgaben zur Verfassungstreue von Personen, die in der Rechtspflege mitwirken. So ist es auch anzuerkennen, dass Sie, Frau Ministerin Gentges, am Tag der Einbringung unseres Gesetzentwurfs – das mag Zufall gewesen sein oder auch nicht – bekannt gegeben haben, dass Sie die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung insoweit ändern, dass Bewerberinnen und Bewerber für das Referendariat künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben müssen. Damit machen Sie aber aus unserer Sicht den zweiten vor dem ersten Schritt. Denn im Ernstfall fehlt der Justiz eine rechtssichere Handhabe, einen in dieser Hinsicht ungeeigneten Bewerber abzulehnen oder ungeeignete Referendare gar zu entlassen. Wir brauchen hier Klarheit, Transparenz und eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Das belegt nicht zuletzt auch der Fall eines aus Bayern stammenden Mitglieds der Partei „Der Dritte Weg“, der es nach Ablehnung in Bayern und Thüringen schaffte, in Sachsen als Referendar ausgebildet zu werden. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Sicherheit, wo bisher Unsicherheit herrschte, insbesondere aufseiten der Ausbilder. Die vorgeschlagene Neuregelung ist kein Nice-tohave, sondern sie ist zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Justiz dringend geboten. Wer den Rechtsstaat mitträgt, darf ihn nicht zeitgleich bekämpfen. Für uns, die SPD, ist es ein Gebot der politischen Verantwortung, die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch in der juristischen Ausbildung zu verankern. Der Gesetzentwurf wurde bereits in das schriftliche Anhörungsverfahren gegeben. Ich habe Ihnen ja schon signalisiert, dass wir in Bezug auf konstruktive Vorschläge seitens der angehörten Verbände und Organisationen, aber auch aus der Mitte der demokratischen Fraktionen hier im Haus aufgeschlossen sind. Ziel bleibt für uns, dass wir bis zur zweiten Lesung eine möglichst gemeinsame, tragfähige Lösung zwischen allen demokratischen Fraktionen hinbekommen, damit das baden-württembergische Rechtsreferendariat nicht zu einem Zufluchtsort für Verfassungsfeinde werden kann. Die gesetzliche Verankerung der Verfassungstreuepflicht ist ein Schritt der demokratischen Verantwortung und der Rechtsklarheit. Die Änderung stärkt die Justiz, sie stärkt die Ausbildung, und sie stärkt letztlich das Vertrauen in unsere Justiz. Lassen Sie uns dieses Vertrauen nicht dem Zufall überlassen, sondern lassen Sie es uns bewusst absichern – im Gesetz und im Bewusstsein derjenigen, die morgen über Recht und Unrecht entscheiden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

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