Matthias Miller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute in Erster Beratung den Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Vielen Dank für den Vorschlag, der uns hier von der SPD vorliegt. Vorab: Mit dieser Änderung, die hier vorgeschlagen wird, wird eine Klarstellung, die man für erforderlich halten kann, gemacht. Es ist aber nicht so, dass bisher Verfassungsfeinde im juristischen Vorbereitungsdienst hätten tätig sein können. Ich möchte kurz die Rechtslage dogmatisch einordnen. Wir haben in der Juristenausbildung den Zugang über den juristischen Vorbereitungsdienst, und den müssen wir im Lichte des staatlichen Selbsterhaltungsinteresses sehen. Wir haben auf der einen Seite das Interesse, dass wir nicht Leute bei uns in den juristischen Vorbereitungsdienst lassen, die den Staat bekämpfen – nicht nur von außen, sondern auch von innen. Auf der anderen Seite – denn der Staat hat ein Ausbildungsmonopol bei der juristischen Vorbereitung – steht die Berufsfreiheit als hohes Gut. Wir dürfen kein Berufsverbot erlassen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, wenn wir uns fragen, wie wir eine Gesetzesregelung machen. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben schon zahlreiche Vorgaben gemacht und Leitplanken aufgestellt, wie wir diesen Weg beschreiten könnten. Was nach dem Bundesverfassungsgericht nicht geht, ist, von Rechtsreferendaren die aktive Verfassungstreue einzufordern. Was ist die aktive Verfassungstreue? Anders als ein Beamter muss sich der Rechtsreferendar nicht aktiv dafür einsetzen, verfassungstreu zu sein. Man muss verfassungstreu sein, aber muss nicht aktiv für den Staat kämpfen. Was genügt, ist die sogenannte passive Verfassungstreue. Das heißt, wenn jemand vielleicht verfassungswidrige Gedanken hat, diese aber bei sich behält, ist es okay für das Verfassungsgericht. Wenn jemand aber nach außen aktiv gegen den Staat kämpft, dann hat er gegen das Gebot der passiven Verfassungstreue verstoßen, und das geht nicht. Wenn man nicht passiv verfassungstreu ist, also aktiv gegen den Staat kämpft, darf man vom juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt werden. Jetzt schauen wir uns mal den Gesetzentwurf der SPD an. Man kann sich natürlich als Erstes die Frage stellen: Brauchen wir ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 hierzu ein Gesetz? Bisher ist mir nicht bekannt, dass wir in Baden-Württemberg von Verfassungsfeinden im Rechtsreferendariat überschwemmt worden wären. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) In der Tat, es ist ganz interessant: 1977 hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Fall in Hamburg entschieden; da gab es nicht mal eine Rechtsgrundlage, dass die Justizverwaltung einen Bewerber ablehnen durfte, und man hatte ihn trotzdem abgelehnt. Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, die Anspruchsgrundlage der Ablehnung ergäbe sich aus zwingendem Verfassungsrecht. Das ist natürlich etwas gewagt: ohne Gesetzesgrundlage, aber aus zwingendem Verfassungsrecht. Das sei ein Leitbild der Juristenausbildung in Hamburg gewesen, weshalb man auch ohne explizite Gesetzesgrundlage hier Verfassungsfeinde ausschließen durfte. Daher glaube ich nicht, dass wir zwingend ein Gesetz brauchen. Aber zur Klarstellung und weil es fundamentale Fragen betrifft, stimme ich dem Kollegen Weirauch zu, dass wir durchaus diesen Weg gehen können. Wenn wir uns aber den Wortlaut anschauen – darüber müssen wir uns noch mal genauer unterhalten –, schreiben Sie in Ihrem Entwurf: Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, – also darf nicht zugelassen werden – wenn begründete Zweifel daran bestehen, (Abg. Anton Baron AfD: „Zweifel“? Ich habe auch Zweifel!) – mit den begründeten Zweifeln hätte ich jetzt kein verfassungsrechtliches Problem – dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht. In diesem „Einstehen“ schwingt eine gewisse aktive Verfassungstreue mit; also aktiv muss man einstehen. Das wird vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht nicht halten. Deswegen sollten wir, wenn wir ein Gesetz machen, deutlich stärker auf die passive Verfassungstreue abstellen und nicht auf die aktive. Ich denke, wir werden in den nächsten Wochen Zeit haben, darüber noch einmal zu sprechen, auch im Ausschuss, und dann das Gesetz auf verfassungsrechtlich sichere Füße zu stellen. Wenn wir das geschafft haben, werden vermutlich alle hier im Raum – auch die, die sich selbst zu „wahren Demokraten“ erklären; also die hier rechts außen sitzen – diesem Gesetz zustimmen können. Denn im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Verfassungsfeinde außerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes, außerhalb der Justiz verbleiben müssen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
