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Dr. Alexander Becker

CDU 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Beratung des Universitätsklinika-Gesetzes, doch es handelt sich um ein Omnibusgesetz, das viele Änderungen subsumiert und nicht nur den Verbund der Uniklinika Mannheim und Heidelberg regelt. Darüber habe ich in erster Lesung gesprochen. Heute müssen wir deshalb vor allem über eine wichtige und überfällige Reform beraten, die den Weg für den integrierten Jura-Bachelor in Baden-Württemberg ebnet. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Das ist ein guter Tag für die Jurastudentinnen und Jurastudenten in unserem Land; denn wir erfüllen eine lange bestehende und berechtigte Forderung. Uns, der CDU, war dabei vor allem eine pragmatische Lösung wichtig, die den Bachelorabschluss ermöglicht, aber an der bewährten Konzeption des juristischen Staatsexamens und dem universitären Weg dorthin nichts zwingend ändert. Wie der Name schon sagt, ist die Einführung des integrierten Bachelors also keine Abkehr vom Staatsexamen. Es geht vielmehr um ein Sicherheitsnetz, das das herausfordernde Jurastudium auch dann mit einem akademischen Abschluss würdigt, wenn das Staatsexamen eben nicht bestanden wird. So schaffen wir Fairness, Anerkennung und eben auch Perspektiven für Studierende. Die Fakten sprechen da für sich: Im Jahr 2024 hat in Baden-Württemberg knapp jeder dritte Studierende das Erste Staatsexamen zunächst nicht bestanden, einige sogar endgültig. Das heißt, diese jungen Menschen standen nach Jahren intensiven Studiums mit leeren Händen da: kein Abschluss, zurück auf Los. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir heute gemeinsam beenden. Besonders wichtig ist mir die rückwirkende Komponente dieser Regelung. Auch Studierende, die bereits seit März 2019 die Voraussetzung zur Zulassung zum Staatsexamen haben und sich der Prüfung gerade in den Zeiten der Covid-19-Pandemie stellen mussten, können nachträglich den Bachelor erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) – Danke. – Das zeigt, dass wir nicht nur an die Zukunft denken, sondern auch an diejenigen, die bereits ihren Weg gegangen sind. Der integrierte Bachelor eröffnet zudem neue Perspektiven. Wer nicht sofort das Zweite Staatsexamen anstrebt, kann mit ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 dem neuen Abschluss weiterstudieren, sei es in den Rechtswissenschaften oder in anderen angrenzenden Fächern. Wir schaffen damit also auch mehr Flexibilität und mehr Chancen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein Omnibusgesetz. Es kann gewissermaßen jeder aufspringen. Das sagt der Name aus. Deshalb danke ich den Fraktionen von SPD und FDP/DVP, dass wir diese Reform im Wissenschaftsausschuss gemeinsam auf den Weg bringen konnten, zusätzlich zu dem ersten Entwurf des Gesetzes. Es mag der Vorfreude auf Weihnachten geschuldet sein, dass die Kolleginnen und Kollegen von FDP/DVP und SPD in weiteren Änderungs- bzw. Entschließungsanträgen heute gleich auch noch die Frage der Zivilklausel im KIT-Gesetz und der Studiengebühren im LHG obenauf packen wollen. Ich will inhaltlich nicht näher darauf eingehen. Die Forderung nach einer Lockerung der Zivilklausel teilen wir inhaltlich sogar ausdrücklich, auch wenn sich die Sache mit Blick auf die Nuklearforschung differenziert darstellt. Über Studiengebühren haben wir in diesem Haus schon oft genug debattiert und auch den Willen, diese zu senken oder abzuschaffen, bekundet. Es hat am Ende das Geld gefehlt. Aber für heute erscheint uns der Sinn eines Omnibusgesetzes mit diesen Anträgen überdehnt. In einen Omnibus können, wie gesagt, alle einsteigen. Aber einen Fahrplan sollte die Linie doch haben. Deshalb werden wir beiden Anträgen heute nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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