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Christine Neumann-Martin

CDU 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über eine Änderung des Bauberufsrechts in Baden-Württemberg – ein Vorhaben, das politisch wichtiger ist, als es zunächst scheinen mag. Denn attraktive Rahmenbedingungen für den Berufsstand der Architekten und Ingenieure sind im Interesse der gesamten Gesellschaft. Architekten und Ingenieure schaffen Wohnquartiere und konstruieren zukunftsfähige Infrastrukturen als Teil unserer gebauten Umwelt. Mit attraktiven Rahmenbedingungen tragen wir dazu bei, dass diese Tätigkeiten in höchstmöglicher Qualität erfolgen können. Unser Bauberufsrecht stammt in weiten Teilen aus einer Zeit, in der Herausforderungen wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit, flexible Arbeitsformen oder die Internationalisierung noch nicht so präsent waren wie heute. Deswegen ist es Zeit für ein Update des Bauberufsrechts – ein Update, das neue Möglichkeiten und Bundesrecht nutzt, um Regelungen sinnvoll anzupassen. Wir stellen den Architekten und Ingenieuren neue Gesellschaftsformen zur Verfügung und eröffnen damit Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenschlüsse. Eine Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit wirkt sich zum einen positiv auf den Wissenstransfer aus, zum anderen tragen flexiblere Organisationsformen dazu bei, dass Architekten und Ingenieure bei Vergabeverfahren effektiver agieren können. Außerdem ermöglichen wir die Anpassung von Berufsbezeichnungen. So wird künftig nicht zwischen den freien, angestellten und baugewerblichen Architekten unterschieden, sondern nur noch zwischen Architekten und freien Architekten. Dadurch werden Architekten mehr Arbeitsformen ermöglicht, wodurch sie ihre Tätigkeit flexibler ausüben können. Weiter passen wir die Berufsbezeichnung der Architekten an. Aus dem „Architekten im Praktikum“ wird – wie die Minisode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 terin schon erklärt hat – künftig der „Junior-Architekt“. Das bringt Vorteile, und zwar vor allem im internationalen Kontext. Zudem werden die Anerkennung ausländischer Abschlüsse modernisiert und Schriftformerfordernisse ebenfalls abgebaut. Die Anhörung hat ergeben, dass die Architekten und Ingenieure die Fortschreibung des Bauberufsrechts in ihren großen Linien sehr begrüßen. Das zeigt, wir sind mit den Änderungen auf dem richtigen Weg. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den geplanten Änderungen schaffen wir ein modernes, leistungsfähiges und zukunftsfähiges Bauberufsrecht für Baden-Württemberg und damit auch beste Rahmenbedingungen für die hoch qualifizierten Fachkräfte in unserem Land, die unsere gebaute Umwelt gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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