landtag-bw.de ↗

Tim Bückner

CDU 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle dieses Gesetzes kommen wir einerseits einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nach, andererseits reagieren wir damit auch auf ein schlicht verändertes gesellschaftliches Konsumverhalten. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Echt?) Zuallererst möchte auch ich dem Bürgerforum für seine Arbeit danken und dem ehrenamtlichen Engagement, das dort erbracht wurde, Respekt zollen. Ein Stück weit wurde hiermit ja auch Landesgeschichte geschrieben. Dass es sich beim Thema „Rauchen und Nichtraucherschutz“ um ein sehr kontroverses und teils emotional diskutiertes Thema handelt, ist uns allen bewusst. Das zeigen auch die Fülle von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren und die Vielzahl von Änderungsvorschlägen und Wünschen, die uns erreicht haben und von denen wir auch einige in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen haben. Ich möchte zunächst auf die profanen Notwendigkeiten dieser Novelle eingehen. Das alte Gesetz hatte ausschließlich das altbekannte Rauchen von Tabakprodukten zum Gegenstand: Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, vielleicht auch die Tabakpfeife. Die letzte Novelle dieses Gesetzes stammt aus dem Jahr 2009; da gab es vielleicht schon vereinzelt E-Zigaretten, aber weit verbreitet waren sie noch nicht. Über die Daseinsberechtigung der Wegwerfvariante dieser E-Zigaretten sollten wir, denke ich, grundsätzlich noch mal reden. Sie kamen aber deutlich später, genauso wie der Trend zum Rauchen von Wasserpfeifen. (Beifall des Abg. Klaus Burger CDU – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Großer Applaus!) Vor allem das Konsumverhalten junger Menschen hat sich seitdem grundlegend verändert: E-Zigaretten sind heute weit verbreitet und in manchen gesellschaftlichen Kreisen sogar in der Mehrzahl. Von Shishabars kann jetzt jeder für sich halten, was er will, sie sind aber eine weit verbreitete Tatsache. Beides erfordert deshalb, dass wir diesen neuen Rauchkonsum in das Landesnichtraucherschutzgesetz aufnehmen und hier für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen sowie entsprechende Grauzonen, die gegebenenfalls bestehen, beseitigen und schließen. Jetzt komme ich zum räumlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, dessen Erweiterung wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Für uns lautet die Überschrift der Änderungen, die wir hier vornehmen, dass wir überall dort, wo sich Kinder, Jugendliche, Familien und vulnerable Gruppen aufhalten müsde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sen oder wo sich primär Kinder, Jugendliche, Familien und vulnerable Menschen aufhalten, sowie in Liegenschaften der öffentlichen Hand den Anwendungsbereich des Landesnichtraucherschutzgesetzes ausweiten. Dies betrifft die Fälle, die bereits genannt wurden: Spielplätze, Schulen einschließlich der Schulhöfe und Schullandheime, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freibäder, Zoos, Freizeitparks – nicht abschließend aufgezählt. Uns, der CDU-Fraktion, ist dabei wichtig – ich danke auch dem Ministerium, weil es das genauso sieht –, dass wir vor allem bei den Freizeitparks, den Zoos, den Freibädern keine starren und bürokratischen Vorgaben bis hin zur Quadratmeterzahl machen, wo welche Raucherbereiche ausgewiesen werden dürfen, sondern der Eigenverantwortung der Betreiber und dem gesunden Menschenverstand auch entsprechend Raum lassen. (Beifall bei der CDU – Unruhe) – Ich möchte an dieser Stelle dem Minister recht geben: Wenn ein gewisser Lärmpegel im Raum ist, ist es nicht einfach, dagegen anzureden; nur als kleiner Hinweis; ich habe für seine Einlassung vorhin Verständnis. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – An- haltende Unruhe bei der CDU) – Das betrifft auch meine eigene Fraktion, möchte ich an dieser Stelle betonen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Staatssekre- tär Thomas Blenke: Nichtraucherfraktion! – Weitere Zurufe von der CDU)

Alle Reden von Tim Bückner Protokoll ↗