Sandro Scheer
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein zweites Mal über den Gesetzentwurf, der Betroffenen von häuslicher Gewalt einen deutlich besseren Schutz ermöglicht. Bisher war die Einleitung von Schutzmaßnahmen nur durchführbar, wenn die Opfer eigenständig einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellten. Nur dann konnten die Schutzmaßnahmen greifen – ein Schritt, der für viele zu hochschwellig war. Sprachliche Barrieren, das Risiko, vom Täter dabei weiter unter Druck gesetzt zu werden, oder die psychische Belastung: All das hatte oft dazu geführt, dass notwendiger Schutz spät erfolgte – manchmal zu spät oder auch gar nicht. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an: Die Pflicht zur Antragstellung entfällt, Opfer können künftig per richterlicher Anordnung ohne Antrag Schutz erlangen. Damit wird eine zentrale Lücke geschlossen. Neu ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Bereich häuslicher Gewalt. Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiges zusätzliches Instrument, um Täter wirksam abzuschrecken und Opfer frühzeitig zu schützen. Spanien zeigt, dass diese Maßnahme Leben retten kann. Dazu ein konkreter Beleg: Nach den spanischen Zahlen wurde bisher kein Täter während der Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung straffällig. Die Opfer waren sicher. Auch wenn wir diese Zahlen nicht unkritisch übertragen dürfen, zeigt das spanische Modell doch eine deutliche Verbesserung des Opferschutzes. Ebenso wichtig ist die Erweiterung der polizeilichen Befugnisse. Annäherungs-, Kontakt- und Betretungsverbote können künftig flexibler und auch unabhängig von einer gemeinsamen Wohnung ausgesprochen werden. Das ist gerade in Stalkingfällen ein entscheidender Fortschritt. Verpflichtende Täterarbeit wird fortan gesetzlich verankert – ebenfalls ein wichtiger Schritt, um Gewalt nicht nur zu verwalten, sondern ihr auch langfristig vorzubeugen. Gleichzeitig dürfen wir nicht die Augen vor berechtigter Kritik verschließen. Organisationen wie der Kinderschutzbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnen zu Recht ein ganzheitliches Konzept an. Technik allein schützt nicht ausreichend. Es braucht qualifizierte Gefährdungsanalysen, eine funktionierende Zusammenarbeit der Behörden, ausreichend geschultes Personal und eine konsequente Täterprävention. Auch der Schutz besonders vulnerabler Gruppen, etwa in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, muss stärker berücksichtigt werden. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Und wir müssen endlich auch über Ursachen sprechen. Die Verstärker der Gewaltentwicklungen im Land sind eben jene patriarchalen Strukturen, die mit noch immer unkontrollierten Masseneinwanderungen zunehmend dominieren. Es hat mir bei allen Fraktionen des selbsternannten demokratischen Bogens gefehlt, dass man den Leuten sagt, wie es eigentlich in den Frauenhäusern aussieht. Ich finde, wer darüber schweigt, schützt nicht die Opfer, sondern die Täter. Wir haben es nämlich in den Frauenhäusern in Deutschland mit der Situation zu tun, dass 70 % der Frauen, die dort wohnen, einen migrantischen Hintergrund haben. Die dominierenden Nationalitäten sind Syrer, Afghanen und Türken. Wenn das nicht in Betracht gezogen wird, kann man so viele Fußfesseln verteilen, wie man will. Wir wollen aber, dass wir gar keine Fußfesseln brauchen. – Vielleicht kann man einmal die orangen Bänke woanders aufstellen; vielleicht hilft es ja. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein perfekter, aber ein notwendiger Schritt – bedauerlich ist, dass bei dieser so wichtigen Erneuerung wieder die Opposition den Anstoß geben musste –; deshalb stimmen wir, die AfD-Fraktion, diesem Gesetzentwurf zu mit dem klaren Auftrag, ihn konsequent weiterzuentwickeln und durch Prävention, Aufklärung und personelle Ausstattung zu flankieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
