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Dr. Wolfgang Reinhart

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Kultusministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mitte November erschien im „Schwäbischen Tagblatt“ ein Artikel mit dem Titel „Handyregel krempelt Schulalltag um“. Hier ging es um eine Realschule in Rottenburg und den Weg, den die Schule gemacht hat. Das war einfach das, was jetzt hier auch schon vielfach beschrieben wurde: den überbordenden privaten Smartphone- (Ministerin Theresa Schopper) gebrauch an der Schule einzudämmen. Die Schulleitung hatte erkannt, dass der Alltag der Schülerinnen und Schüler durch die Geräte komplett dominiert wird und auch auf vielerlei Weise negativ beeinflusst wird: von Mobbing, Verschicken von manipulierten Fotos bis hin zu einer Dauerablenkung durch das permanente Chatten auch im Unterricht. Die Schulleitung hat deshalb die Notbremse gezogen und hat einen umfassenden Prozess für neue, strengere Regeln an der Schule aufgesetzt, neue Regeln, die mit klaren Grenzen und Vorgaben, aber gleichzeitig auch mit der notwendigen Flexibilität arbeiten. Denn wir sagen, dass die Regelungen auch alters- und entwicklungsspezifisch sein sollen, um passende Lösungen für die unterschiedlichen Altersstufen zu finden und gleichzeitig – das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt – auch die Eltern an dieser Stelle mit einzubeziehen, z. B. über Veranstaltungen, um mit Medienpädagogen die Gefahren und Risiken noch einmal genauer zu diskutieren, um sich da auch gemeinsam auf den Weg zu machen. Das Ergebnis – das kennen wir von den Beteiligten dort an der Schule, aber auch von anderen Schulen, weil sich da schon viele auf den Weg gemacht haben – ist wirklich so, dass sich die Schülerinnen und Schüler zufrieden zeigen und froh sind, nicht mehr ständig das Gefühl haben zu müssen, etwas zu verpassen oder das nächste wichtige Detail jetzt nicht auf den Weg zu bringen, und das Handy entsprechend nicht mehr den Alltag dominiert. Die Schulleitung berichtet davon, dass in den Pausen jetzt plötzlich wieder Kommunikation stattfindet. Die Kinder reden wieder miteinander, ohne dass sie sich gegenübersitzen und dabei Whatsapp-Nachrichten schreiben, (Ein Handy macht einen Ton. – Zuruf: Bing!) und es passiert das, was wir zum Teil noch kennen: Es wird Tischfußball gespielt, man hat in den Pausen die bewegte Grundschule, weil diese vielfach die Möglichkeit bieten, dass sich die Schülerinnen und Schüler bewegen. Insgesamt herrscht an der Schule eine ganz andere Atmosphäre. Eines will ich schon noch sagen: Es ist klar, dass ein solcher Prozess und ein solches Sich-auf-den-Weg-Machen auch Arbeit bedeuten und es nicht einfach mit einem Verbot in den Klassen 1 bis 6 getan ist. Uns ist dieser Prozess auch wert, dass man dort sozusagen auch eine Akzeptanz für die Regelungen erhält, die man findet, und dies hat zur Folge, dass sie auch eingehalten werden. Denn eine Handygarage ist das eine, aber wir wissen zu den Bereichen, in denen wir Regelungen haben: Herr Professor Zierer, ein ganz vehementer Kritiker der Handynutzung im Grundschulbereich – wir haben ja auch wissenschaftliche Beratung von außerhalb in Anspruch genommen –, hat gesagt: Das Handyverbot an den Schulen in Bayern überzeuge ihn nicht, da dort einzig draußen am Schuleingang ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Handy angebracht werde, und damit ist dann das Handyverbot an den Schulen geregelt. So einfach ist es im Leben ja meist nicht. Das Kind meiner Büroleiterin geht in Bayern in die Schule, und die sagt immer: Der Trend zum Zweithandy ist in den Klassen sehr ausgeprägt. Deshalb ist allein damit noch nichts gewonnen, wenn das eiode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 ne Handy in der Garage parkt und das andere dann doch den Alltag dominiert. Deshalb denke ich, dass es richtig ist, den Schulen etwas mit auf den Weg zu geben – es ist ja nicht so, dass wir sagen würden, alle müssten sich auf den Weg machen; auch die Realschule in Rottenburg muss sich nicht neu auf den Weg machen; denn die haben schon eine Regelung, die akzeptiert wird –, dass wir die Schulen mit dem, was wir an FAQs haben, mit dem, was auf unserer Homepage steht, mit Best-Practice-Beispielen, mit Handreichungen, mit Musterprozessen, mit Materialien und Informationen unterstützen. Mit dieser Gesetzesänderung haben sich jetzt alle Schulen auf den Weg zu machen. Das betrifft vor allem diejenigen, die diesen Prozess noch nicht angestoßen haben. Es ist auch wichtig, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen, weil das der Schlüssel ist, dass Regelungen auch akzeptiert werden, wenn sie gemeinsam diskutiert und beschlossen werden. Ich bin froh, dass wir für diesen Prozess nun einen rechtssicheren und verbindlichen Rahmen schaffen und diesen heute im Schulgesetz verankern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zweiter Punkt: Daten zeigen uns einfach immer auch auf, wo es gut läuft und wo es Schwachstellen gibt. Da sind Zahlen, sagen wir mal, oftmals auch brutal – oder auch schön, wenn es gut läuft. Und sie helfen uns nicht nur bei der Erfolgskontrolle. Vielmehr zeigen sie uns, wenn wir sie verlässlich und kontinuierlich erheben, wohin die Entwicklung geht und ob wir auf dem richtigen Weg sind. In den vorhergehenden Debatten haben wir die IQB-Studie schon thematisiert, die Vergleichsstudie, durch die man genau sieht, wie das Monitoring die einzelnen Schulen und die einzelnen Kinder und Jugendlichen voranbringt. Dieses Steuerungswissen ist im Bildungsbereich unglaublich wichtig. Bei dem Steuerungswissen geht es nicht nur darum, Daten zu haben. Denn es wäre ein berechtigter, zutreffender Vorwurf, dass die Sau vom Wiegen nicht fetter wird, wenn man daraus keine Konsequenzen ziehen und nicht schauen würde, welche Förderansätze wir finden müssen und womit wir ein Problem haben. Wir haben es in der vorhergehenden Debatte gesagt: Ungefähr 6 000 Kinder verlassen bei uns jährlich die Schule ohne einen Schulabschluss. Die sind ja nicht an einer Schule, wo man quasi das Wissen von Lehrkraft zu Lehrkraft tradieren kann: Der Schüler A oder B ist an dieser Stelle so oder so. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die eine Schule und gehen an eine andere Schule; es wird umgezogen. Da ist sozusagen ein Cut. Kein Mensch weiß mehr, von welcher Schule der jeweilige Schüler stammt. Deswegen ist diese Schüler-ID für uns wichtig. Ich bin froh, dass das bei uns insgesamt so gesehen wird. Natürlich wissen wir auch, dass es sensible Daten sind. Das streitet ja niemand ab. Deswegen haben wir entsprechende Anregungen vom LfDI bekommen, der auf 73 Seiten, meine ich, oder auf 61 Seiten – ich weiß es nicht mehr genau – erhebliches Material beigesteuert hat. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Bestimmt 63!) (Ministerin Theresa Schopper) Diese Daten müssen verschlüsselt und anonymisiert werden, damit nicht die individualisierte Nachforschbarkeit in Bezug auf alle Kinder gegeben ist. Wir müssen einen Mittelweg einschlagen zwischen einerseits dem maximalen Datenschutz und andererseits dem maximalen Steuerungswissen. Das ist der Grund, warum wir die Schüler-ID, über die seit 20 Jahren bundesweit diskutiert wird, in diesem Schulgesetz verankern und regeln. Ich finde, wir haben einen guten Mittelweg gefunden, die Chancen einer datengestützten Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung stärker zu nutzen und dabei die Risiken nicht außer Acht zu lassen. Zum Schluss noch ein paar Worte zum Ganztag. Ich habe schon in der ersten Lesung und beim Gesetzentwurf zum Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz, der unter dem nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird, betont, dass es für unsere Schullandschaft insgesamt wichtig ist, dass wir an vielen Stellen den Ganztag haben. Das ist auch meine persönliche Haltung. Der Ganztag hat zwei Effekte. Er ist einerseits für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz wichtig, um eine Verlässlichkeit in der Beschulung der Kinder herzustellen, damit beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden ein Elternteil mit einem guten Gefühl ihrer und seiner Arbeit nachgehen können. Der Ganztag stärkt andererseits auch die Chancengleichheit. Ich habe die Rheinschule in Friedlingen genannt, die eine gebundene und rhythmisierte Ganztagsschule ist. Dort wird den Kindern so vieles mit auf den Weg gegeben, weil eine Förderung passiert. Das ist das Asset, das wir mehr an unseren Schulen brauchen. Aber der Rechtsanspruch stellt die Kommunen natürlich vor sehr große Herausforderungen. Da haben wir, denke ich, keinen Dissens. Deswegen ist es wichtig, dass wir noch einmal wirklich viel Geld in die Hand genommen haben. Ich will nicht nur die 860 Millionen € erwähnen, die wir zusätzlich zu den Geldern des Bundes bereitgestellt haben. Wir haben 361 Millionen € vom Bund hinzubekommen. Wir haben uns darüber hinaus bereit erklärt, 68 % der Betriebskosten zu übernehmen. Das ist wirklich ein Kraftakt, der den Landeshaushalt strapaziert. Aber das geschieht zum Wohle der Kinder in unserem Land. Hinter den Betriebskosten verbirgt sich, dass man einerseits Erzieherinnen, Lehrkräfte und Personal bezahlen muss und zudem sonstige Kosten zu tragen hat. Das ist das, was unter einem Stichwort schlicht und doch sehr administrativ daherkommt, dann aber genau das ist, was das Leben macht. Die 20 Schultage, an denen dann geschlossen wird, sind das eine. Wie gesagt, es ist ein Omnibusgesetzentwurf. Herr Fulst-Blei hat in der ersten Lesung gesagt, dass uns ein Omnibusgesetzentwurf vorliegt. Gesetzentwürfe im schulischen Bereich sind immer Omnibusgesetzentwürfe. In diesem ist auch wieder fast kein Sitzplatz frei, weil damit mehreres geregelt wird: die Information der Jugendämter in Fällen der Kindeswohlgefährdung, schulpsychologische Dienste, die Schulstatistik, das deutsch-französische Gymnasium und noch einiges mehr. Aber es ist ein wichtiger Gesetzentwurf, und ich bin dankbar dafür, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch hinbede – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 kommen haben und auch hier im Landtag eine Unterstützung haben. Daher vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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